ich bin auf der Suche nach Erfahrungstausch, Hinweisen, Tips, Ratschlägen und Meinungen

Und zwar zu folgenden Gedanken:
Wird vor bzw. bei einem Sorgerechtsstreit eigentlich geprüft, ob der Antragsgegner überhaupt in der Lage ist, sein Sorgerecht und seine Sorgepflicht für das gemeinsame Kind auszuüben? Wenn ja: immer, und mit welchen Maßstäben? Wenn nein: kann das beantragt werden? Kann die Fähigkeit zur Ausübung des Sorgerechts angezweifelt bzw. in Frage gestellt werden?
Zur Information kurz der betreffende (also mein) Fall:
Der KV kommt aus dem nicht-EU-Ausland. Da ich im Interesse meiner Tochter (4) immer sehr um Kontakt und Umgang zwischen ihr und dem KV bemüht war, habe ich mich letztes Jahr dazu entschieden, das Sorgerecht mit ihm zu teilen und ihm damit den Aufenthalt hier in D zu ermöglichen. Geplant war, dass wir die elterliche Sorge zwar nicht zusammen als Paar (waren und sind nicht verheiratet), jedoch gemeinsam und im Sinne unserer Tochter ausüben; so hätte ich z.B. meine Arbeitszeit verlängern können während er unsere Tochter am Nachmittag in dieser Zeit betreut; es sollte langsam und in Ruhe zugehen da sich beide ja kaum kennen und keiner was vom anderen weiss, ausserdem ist meine Tochter sehr "Mama-bezogen" und klammert sehr und kann sich schlecht trennen.
Kurz nach Erhalt seiner AE zeigte sich allerdings, dass von seiter Seite nun kein Interesse mehr an unseren gemeinsamen früheren Plänen besteht. Stattdessen geht er ausschliesslich arbeiten , schläft und trifft sich ab und an mit Freunden. Sein (offen bekundetes) Ziel nun: in kürzester Zeit soviel Geld wie möglich heran zu schaffen, und dann wieder zurück in die Heimat zur Familie zu gehen.
Im Grunde wäre das alles nicht so schlimm, denn die Zeit vor Erhalt seiner AE lief sehr schlecht zwischen Vater und Tochter: sie verstanden sich nicht (sprechen auch keine gemeinsame Sprache), sein Umgang ist "ruppig" und derb, sein (schlechter) Umgang mit mir hat ihr glatt die Sprache verschlagen und sie sehr verstört, er hatte kaum Zeit für sie und sie hörte von Anfang an immer nur "Papa ist leider wieder arbeiten"; eine Bindung gibts zwischen beiden ja noch nicht (welche also ggf. zerstört oder gestört werden könnte), und es wäre dann nach seiner Rückkehr halt alles "wie früher" gewesen.
Nun kommts leider aber noch dicke: er nimmt sich natürlich trotzdem ab und an und immer häufiger und drängender das Recht raus vor unserer Türe zu stehen, bei der Kita aufzutauchen, anzurufen, zu mir zur Arbeit zu kommen und uns zu belästigen und zu kontrollieren. Hauptsächlich gehts ihm darum zu kontrollieren, ob ich einen Freund hätte und seine Tochter womöglich einen neuen Papa. Immer häufiger höre ich, dass er hier nun tun und lassen kann was er will, dass ihm keiner mehr was kann (denn AE hat er ja für 3 Jahre), dass ich mir gar nicht einfallen lassen brauch mir einen neuen Partner zu suchen, und dass er unsere Tochter spätestens zur Einschulung eh mit in sein Land nehmen wird.
Das alles geht mir entschieden zu weit, so dass ich mich nun also daran machen möchte, die alleinige Sorge zurück (bzw. übertragen) zu bekommen, und den Umgang zwischen KV und Tochter wünsche ich mir wenn überhaupt dann nur geregelt, regelmässig und betreut.
Alle Termine dazu (Anträge beim Familiengericht, Gespräch mit RA, Gespräch mit dem Jugendamt) stehen mir nächste Woche bevor.
Trotzdem hätte ich auch gern hier bei euch ein paar Erfahrungen und Tipps gehört:
wenn das Gericht entscheidet, dass die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam bestehen bleibt - prüfen sie denn dann erstmal ob der KV überhaupt dazu in der Lage ist? Also müsste der KV denn nicht ggf. auch in der Lage sein (z.B. bei meinem Ableben), dass Sorgerecht und die -pflicht allein auszuüben? Und kann das denn jemand, der seine Tochter gar nicht kennt, der kein Deutsch spricht, der keine Ahnung hat, wo sich welche Stellen (Ärzte, Krankenhäuser, Schulen usw.) befinden, der nicht lesen und schreiben kann, der seinen Lebensmittelpunkt (Frau, Kinder, Eltern, Arbeitsplatz) eigentlich ganz woanders hat und sowieso nicht hier in D bleiben möchte?
Und würde denn vom Gericht tatsächlich ein Umgang angeordnet werden, wenn vorab schon bekannt ist dass der KV nicht dauerhaft hier bleiben wird, und man damit der gemeinsamen Tochter sozusagen planmässig das antut was sog. Scheidungskindern widerfährt (nämlich die Trennung von jemandem an den man sich gewöhnt hat, an den man sich gebunden hat, den man liebt, den man nicht weglassen will, mit dem man zusammen bleiben möchte)?
Sorry, falls es zuviel und/oder wirr ist! Bin für alle Fragen und Anregungen offen! Danke für eure Unterstützung!
Herzliche Grüsse ins Forum
Petra
Nachtrag:
ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass wir aus Berlin sind und dass ich gern Kontakt hätte zu anderen Müttern die vielleicht selbst Erfahrungen hier in Berlin machen durften / mussten, vielleicht sogar auf dem für uns zuständigen Familiengericht Berlin-Pankow sowie dem Jugendamt Pankow sowie dem Sozial-Pädagogischen Dienst in Berlin-Prenzlauer Berg. Falls es hier jemanden gibt: wie waren denn eure Erfahrungen?
(Im www habe ich wiederholt einen Erfahrungsbericht aus 2009 gefunden, wo einer Mutter in einer ähnlichen Situation sogar selbst das Sorgerecht aberkannt worden ist

Danke
