Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

Moderator: Moderatoren

Antworten
Petra123
Beiträge: 10
Registriert: 25.04.2008, 11:39

Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Petra123 » 24.06.2010, 12:23

Einen schönen guten Tag ins Forum,

ich bin auf der Suche nach Erfahrungstausch, Hinweisen, Tips, Ratschlägen und Meinungen :-)

Und zwar zu folgenden Gedanken:

Wird vor bzw. bei einem Sorgerechtsstreit eigentlich geprüft, ob der Antragsgegner überhaupt in der Lage ist, sein Sorgerecht und seine Sorgepflicht für das gemeinsame Kind auszuüben? Wenn ja: immer, und mit welchen Maßstäben? Wenn nein: kann das beantragt werden? Kann die Fähigkeit zur Ausübung des Sorgerechts angezweifelt bzw. in Frage gestellt werden?

Zur Information kurz der betreffende (also mein) Fall:
Der KV kommt aus dem nicht-EU-Ausland. Da ich im Interesse meiner Tochter (4) immer sehr um Kontakt und Umgang zwischen ihr und dem KV bemüht war, habe ich mich letztes Jahr dazu entschieden, das Sorgerecht mit ihm zu teilen und ihm damit den Aufenthalt hier in D zu ermöglichen. Geplant war, dass wir die elterliche Sorge zwar nicht zusammen als Paar (waren und sind nicht verheiratet), jedoch gemeinsam und im Sinne unserer Tochter ausüben; so hätte ich z.B. meine Arbeitszeit verlängern können während er unsere Tochter am Nachmittag in dieser Zeit betreut; es sollte langsam und in Ruhe zugehen da sich beide ja kaum kennen und keiner was vom anderen weiss, ausserdem ist meine Tochter sehr "Mama-bezogen" und klammert sehr und kann sich schlecht trennen.

Kurz nach Erhalt seiner AE zeigte sich allerdings, dass von seiter Seite nun kein Interesse mehr an unseren gemeinsamen früheren Plänen besteht. Stattdessen geht er ausschliesslich arbeiten , schläft und trifft sich ab und an mit Freunden. Sein (offen bekundetes) Ziel nun: in kürzester Zeit soviel Geld wie möglich heran zu schaffen, und dann wieder zurück in die Heimat zur Familie zu gehen.

Im Grunde wäre das alles nicht so schlimm, denn die Zeit vor Erhalt seiner AE lief sehr schlecht zwischen Vater und Tochter: sie verstanden sich nicht (sprechen auch keine gemeinsame Sprache), sein Umgang ist "ruppig" und derb, sein (schlechter) Umgang mit mir hat ihr glatt die Sprache verschlagen und sie sehr verstört, er hatte kaum Zeit für sie und sie hörte von Anfang an immer nur "Papa ist leider wieder arbeiten"; eine Bindung gibts zwischen beiden ja noch nicht (welche also ggf. zerstört oder gestört werden könnte), und es wäre dann nach seiner Rückkehr halt alles "wie früher" gewesen.

Nun kommts leider aber noch dicke: er nimmt sich natürlich trotzdem ab und an und immer häufiger und drängender das Recht raus vor unserer Türe zu stehen, bei der Kita aufzutauchen, anzurufen, zu mir zur Arbeit zu kommen und uns zu belästigen und zu kontrollieren. Hauptsächlich gehts ihm darum zu kontrollieren, ob ich einen Freund hätte und seine Tochter womöglich einen neuen Papa. Immer häufiger höre ich, dass er hier nun tun und lassen kann was er will, dass ihm keiner mehr was kann (denn AE hat er ja für 3 Jahre), dass ich mir gar nicht einfallen lassen brauch mir einen neuen Partner zu suchen, und dass er unsere Tochter spätestens zur Einschulung eh mit in sein Land nehmen wird.

Das alles geht mir entschieden zu weit, so dass ich mich nun also daran machen möchte, die alleinige Sorge zurück (bzw. übertragen) zu bekommen, und den Umgang zwischen KV und Tochter wünsche ich mir wenn überhaupt dann nur geregelt, regelmässig und betreut.
Alle Termine dazu (Anträge beim Familiengericht, Gespräch mit RA, Gespräch mit dem Jugendamt) stehen mir nächste Woche bevor.

Trotzdem hätte ich auch gern hier bei euch ein paar Erfahrungen und Tipps gehört:
wenn das Gericht entscheidet, dass die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam bestehen bleibt - prüfen sie denn dann erstmal ob der KV überhaupt dazu in der Lage ist? Also müsste der KV denn nicht ggf. auch in der Lage sein (z.B. bei meinem Ableben), dass Sorgerecht und die -pflicht allein auszuüben? Und kann das denn jemand, der seine Tochter gar nicht kennt, der kein Deutsch spricht, der keine Ahnung hat, wo sich welche Stellen (Ärzte, Krankenhäuser, Schulen usw.) befinden, der nicht lesen und schreiben kann, der seinen Lebensmittelpunkt (Frau, Kinder, Eltern, Arbeitsplatz) eigentlich ganz woanders hat und sowieso nicht hier in D bleiben möchte?
Und würde denn vom Gericht tatsächlich ein Umgang angeordnet werden, wenn vorab schon bekannt ist dass der KV nicht dauerhaft hier bleiben wird, und man damit der gemeinsamen Tochter sozusagen planmässig das antut was sog. Scheidungskindern widerfährt (nämlich die Trennung von jemandem an den man sich gewöhnt hat, an den man sich gebunden hat, den man liebt, den man nicht weglassen will, mit dem man zusammen bleiben möchte)?

Sorry, falls es zuviel und/oder wirr ist! Bin für alle Fragen und Anregungen offen! Danke für eure Unterstützung!

Herzliche Grüsse ins Forum
Petra

Nachtrag:
ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass wir aus Berlin sind und dass ich gern Kontakt hätte zu anderen Müttern die vielleicht selbst Erfahrungen hier in Berlin machen durften / mussten, vielleicht sogar auf dem für uns zuständigen Familiengericht Berlin-Pankow sowie dem Jugendamt Pankow sowie dem Sozial-Pädagogischen Dienst in Berlin-Prenzlauer Berg. Falls es hier jemanden gibt: wie waren denn eure Erfahrungen?
(Im www habe ich wiederholt einen Erfahrungsbericht aus 2009 gefunden, wo einer Mutter in einer ähnlichen Situation sogar selbst das Sorgerecht aberkannt worden ist :-( allerdings weiss ich nicht, wie ich diesen werten soll bzw. inwieweit ich diesen für mich ernst nehmen könnte / müsste / sollte; diese Mutter warnt sehr davor, Hilfe vom Familiengericht Pankow zu erwarten...)
Danke :-)
Zuletzt geändert von Petra123 am 24.06.2010, 13:45, insgesamt 1-mal geändert.

lalala
Beiträge: 179
Registriert: 29.03.2009, 20:11

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von lalala » 24.06.2010, 13:38

hallo Petra,
also wenn ich das richtig verstehe, droht dir der vater eurer tochter mit kindesentführung?! hast du dafür zeugen oder etwas schriftliches? du solltest dies extrem ernst nehmen und dies auch deine anwalt und dem gericht klar machen!!! ich hoffe, dass der termin beim anwalt VOR dem gerichtstermin ist und der anwalt auch entsprechende kompetenzen hat? ansonsten würde ich versuchen, die termine zu verschieben. viel glück und kraft!

Hülya

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Hülya » 24.06.2010, 13:43

Hallo Petra,

herzlich Willkommen im Namen des gesamten Teams von 1001 Geschichte.

Wir wünschen Dir einen guten und informativen Austausch.

Arche Noah
Beiträge: 1070
Registriert: 12.03.2008, 16:51

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Arche Noah » 24.06.2010, 13:55

Hallo Petra
und herzlich Willkommen im Forum.

Ist alles schon ein bißchen viel und hier kommst Du wirklich nur mit einem guten Anwalt weiter.

Ob ihn jetzt einfach so das Sorgerecht entzogen werden kann , dass weiß ich nicht.
Ich denke dafür muß Du schon trifftige Gründe haben.
Prüfen wird das Jugendamt auf jeden Fall und wird den Vater auch zum Gespräch bitten...

Zahlt er Unterhalt ?

LG
Arche
Gemeinsam sind wir stark!

Petra123
Beiträge: 10
Registriert: 25.04.2008, 11:39

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Petra123 » 24.06.2010, 13:56

lalala hat geschrieben:hallo Petra,
also wenn ich das richtig verstehe, droht dir der vater eurer tochter mit kindesentführung?! hast du dafür zeugen oder etwas schriftliches? du solltest dies extrem ernst nehmen und dies auch deine anwalt und dem gericht klar machen!!! ich hoffe, dass der termin beim anwalt VOR dem gerichtstermin ist und der anwalt auch entsprechende kompetenzen hat? ansonsten würde ich versuchen, die termine zu verschieben. viel glück und kraft!

hallo lala,

für ihn ist das keine "drohung" sondern fakt, es ist für ihn beschlossen dass er mit seiner tochter (die er als sein eigentum sieht) zusammen bleibt, egal wo auf der welt. er merkt mehr und mehr, wie schwierig das leben hier in D ist; ausserdem stösst ihm besonders negativ auf, wie die jugendlichen mädchen hier zugange sind, welche freiheiten sie haben, geht um die themen alkohol und freundschaften und sex usw. das alles kommt für ihn für seine tochter nicht in frage - so sagt er. und da ich ihm nun auch keine unterstützung mehr hier bin (ich lehne weitere kontakte wegen seines unmöglichen verhaltens mir gegenüber natürlich ab), ist für ihn die bessere "alternative" wieder zurück in die heimat zu gehen und sie dann mitzunehmen.
natürlich nehme ich das ernst!
schriftlich habe ich das nicht. gehört haben es wohl schon so einige - ob es aber jemand vor gericht bezeugen würde... ich glaube kaum.

noch habe ich keinen gerichtstermin! wann bekomme ich den denn? doch erst, wenn ich den antrag auf alleinige sorge und den geregelten umgang einleite? oder macht das das jugendamt? oder mein anwalt?
ich habe keine ahnung, für mich ist das alles neu...
am montag habe ich den termin mit dem anwalt, am donnerstag ein erstes gespräch mit dem jugendamt.

danke :-)

Arche Noah
Beiträge: 1070
Registriert: 12.03.2008, 16:51

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Arche Noah » 24.06.2010, 13:59

Ach ja, auf jeden Fall ist es wichtig , dass du zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen solltest !

Gruß
Arche
Gemeinsam sind wir stark!

Petra123
Beiträge: 10
Registriert: 25.04.2008, 11:39

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Petra123 » 24.06.2010, 14:00

Arche Noah hat geschrieben:Hallo Petra
und herzlich Willkommen im Forum.

Ist alles schon ein bißchen viel und hier kommst Du wirklich nur mit einem guten Anwalt weiter.

Ob ihn jetzt einfach so das Sorgerecht entzogen werden kann , dass weiß ich nicht.
Ich denke dafür muß Du schon trifftige Gründe haben.
Prüfen wird das Jugendamt auf jeden Fall und wird den Vater auch zum Gespräch bitten...

Zahlt er Unterhalt ?

LG
Arche

danke :-)

ja, deshalb suche ich ja einen "guten" anwalt! woher weiss ich denn, wann einer gut ist? kann ich mir referenzen o.ä. zeigen lassen? oder wie oft er schon gewonnen hat? woher weiss ich überhaupt, ob er auf meiner seite ist? in meinem fall bin ich nämlich an einen mann geraten (deshalb, weil er spez. ist auf dem gebiet familienrecht, sorgerecht, kindschaftsrecht, umgang, verfahrenspfleger, und er kennt mein zuständiges familiengericht in berlin-pankow) - könnte das nicht vielleicht eher von nachteil sein? sind männer nicht vielleicht "befangen" (vielleicht war er auch schon mal in so einer situation?)? oder habe ich da zu viele schlechte filme gesehen und mache mir zu viele gedanken? ;-)

nein, er zahlt keinen unterhalt!

mfg

Petra123
Beiträge: 10
Registriert: 25.04.2008, 11:39

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Petra123 » 24.06.2010, 14:04

Arche Noah hat geschrieben:Ach ja, auf jeden Fall ist es wichtig , dass du zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen solltest !

Gruß
Arche

das habe ich heute, allein und ohne anwalt und/oder jugendamt, beim familiengericht beantragt. werde ich heute nachmittag oder morgen erfahren, ob genehmigt oder abgelehnt.

Arche Noah
Beiträge: 1070
Registriert: 12.03.2008, 16:51

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Arche Noah » 24.06.2010, 14:08

Er arbeitet und zahlt keinen Unterhalt ?
Bekommst du Unterhaltsvorschuss ?

Zu den Anträgen...die macht alle dein Anwalt.

Und ein Anwalt sollte eigentlich immer das Möglichste für seinen Mandanten tun
ob nun Mann oder Frau :wink:

Vielleicht gibt es eine Internetseite von der Kanzlei ...google doch mal.

Arche
Gemeinsam sind wir stark!

Arche Noah
Beiträge: 1070
Registriert: 12.03.2008, 16:51

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Arche Noah » 24.06.2010, 14:09

Petra123 hat geschrieben:
Arche Noah hat geschrieben:Ach ja, auf jeden Fall ist es wichtig , dass du zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen solltest !

Gruß
Arche

das habe ich heute, allein und ohne anwalt und/oder jugendamt, beim familiengericht beantragt. werde ich heute nachmittag oder morgen erfahren, ob genehmigt oder abgelehnt.
Das ist doch schon mal ein guter Schritt, ich drück Dir die Daumen das es klappt.
Gemeinsam sind wir stark!

Petra123
Beiträge: 10
Registriert: 25.04.2008, 11:39

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Petra123 » 24.06.2010, 14:15

Arche Noah hat geschrieben:Er arbeitet und zahlt keinen Unterhalt ?
Bekommst du Unterhaltsvorschuss ?

Zu den Anträgen...die macht alle dein Anwalt.

Und ein Anwalt sollte eigentlich immer das Möglichste für seinen Mandanten tun
ob nun Mann oder Frau :wink:

Vielleicht gibt es eine Internetseite von der Kanzlei ...google doch mal.

Arche
er arbeitet natürlich schwarz bzw. nebenher; bis jetzt noch denn aktuell habe ich die info. bekommen dass er sich vom jobcenter abmelden und seinen job anmelden will.

ja, ich bekomme unterhaltsvorschuss (unterhaltsvorschusskasse ist bereits von mir informiert).

online findet man genügend anwälte und kanzleien - nur sagt mir eben nichts daran, wie gut eben ein anwalt ist, ob er sich auskennt, erfahrung hat usw...

nun, am montag weiss ich mehr - hoffentlich :-)

Arche Noah
Beiträge: 1070
Registriert: 12.03.2008, 16:51

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Arche Noah » 24.06.2010, 14:40

Ich kann da nur aus meiner Erfahrung sprechen.

Anwälte brauchen auf jeden Fall Futter.
Umso mehr du mitarbeitest, Info´s gibst,und seien sie für Dich noch so unbedeutsam,
umso besser kann der Anwalt agieren.
Immer deine Sicht der Dinge offen darlegen,aber auch nicht immer alles schlucken, wenn es dir nicht gefällt.
Die Richtung des Denkens, manchmal auch vom Anwalt, ändert sich auch oft dadurch
und man hat neue Strategien , die vielleicht hilfreicher sind.

Eine gute Zusammenarbeit von beiden Seiten ist auf jeden Fall das A und O

Arche
Gemeinsam sind wir stark!

chess
Beiträge: 4
Registriert: 15.08.2008, 13:25

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von chess » 25.06.2010, 14:06

Hallo Petra123,
leider wird nicht geprüft, ob jemand fähig ist, das Sorgerecht auszuüben. Die Chance, die Du hast, ist, auf nicht vorhandene Kommunikationsfähigkeit zwischen Euch zu plädieren. Wenn man sich wegen jeder Kleinigkeit in die Haare gerät, ist man auch nicht in der Lage, über wichtige Belange in der Kindererziehung zu reden bzw. einen Konsens zu erreichen. In meinem Fall musste ich aber auch erst in die nächste Instanz zum Kammergericht. Und dort habe ich die Alleinsorge dann übertragen bekommen.

Schreib' Dir genau auf, wann er angerufen hat, was er gesagt hat, wie er Deiner Tochter gegenüber auftritt. Du musst Munition sammeln. In jedem Fall soll Dein Anwalt einen Grenzbeschluss beantragen. Dem wird auch in Pankow stattgegeben. Der muss jedes Jahr verlängert werden. Und es reicht, wenn Du glaubhaft versichern kannst, dass es diese Entführungsandrohungen gibt.

Allerdings: auch wenn Du das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht hast - den Umgang musst Du trotzdem gewähren. Aber das weißt Du ja sicher.

Was einen guten Anwalt betrifft: ich hatte im Laufe der Jahre ca. 5 Anwälte (nacheinander). Keiner von denen hat bis ins Detail verstanden, worum es hier wirklich geht. Will sagen, der, den Du jetzt hast, ist so gut wie jeder andere. Die meiste Arbeit hast sowieso Du, weil Du Deinen Anwalt mit allen Details füttern musst.

Auch beim Jugendamt kommt es aufs Glück an - es gibt "sone und solche". Umgangsaussetzung werden die nicht machen. Aber begleiteter Umgang wird wohl das Mittel der Wahl sein. Damit verhinderst Du auch, dass er nach Lust und Laune bei Euch auftaucht. Es gibt ganz genaue, vertragliche Absprachen, die der Herr Drittstaatler einzuhalten hat. Tut er das nicht, bekommt er Ärger. Gut, interessiert ihn nicht wirklich, macht ihm das Leben aber ein wenig schwerer.

Du hast leider noch einen langen, schwierigen Weg vor Dir. Auf die Richter in der Kissingenstr. kannst Du Dich leider nicht verlassen...

Liebe Grüße

barbara
Beiträge: 1131
Registriert: 29.03.2008, 21:43

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von barbara » 27.06.2010, 00:33

Petra123 hat geschrieben: Trotzdem hätte ich auch gern hier bei euch ein paar Erfahrungen und Tipps gehört:
wenn das Gericht entscheidet, dass die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam bestehen bleibt - prüfen sie denn dann erstmal ob der KV überhaupt dazu in der Lage ist? Also müsste der KV denn nicht ggf. auch in der Lage sein (z.B. bei meinem Ableben), dass Sorgerecht und die -pflicht allein auszuüben? Und kann das denn jemand, der seine Tochter gar nicht kennt, der kein Deutsch spricht, der keine Ahnung hat, wo sich welche Stellen (Ärzte, Krankenhäuser, Schulen usw.) befinden, der nicht lesen und schreiben kann, der seinen Lebensmittelpunkt (Frau, Kinder, Eltern, Arbeitsplatz) eigentlich ganz woanders hat und sowieso nicht hier in D bleiben möchte?
Und würde denn vom Gericht tatsächlich ein Umgang angeordnet werden, wenn vorab schon bekannt ist dass der KV nicht dauerhaft hier bleiben wird, und man damit der gemeinsamen Tochter sozusagen planmässig das antut was sog. Scheidungskindern widerfährt (nämlich die Trennung von jemandem an den man sich gewöhnt hat, an den man sich gebunden hat, den man liebt, den man nicht weglassen will, mit dem man zusammen bleiben möchte)?

Danke :-)
Hi Petra,
sorry, aber der Mann, den du nun, bei nähreren Anschein , als ungeeignet als Sorgeberechtigen hälst,
hast du selber vor einiger Zeit als geeignet gehalten.
Auch ohne Deutschkenntisse, ohne Schreib und Lese Wissen, und der >Tatsache, das er seinen Lebensmittelpunkt eigentlich woanders hat und nicht wirklich in D leben will.
Und nun soll's der deutsch Staat richten?
Mir tut's unendlich leid fürs Kind wenn es denn tatsächlich aus seinen Lebensumfeld gerissen werden würde.
Hast du dir vorher keine Gedanken drum gemacht?
Und nur an deiner verlängerte Arbeitszeit gedacht?
Sorry, aber ich würde in so einem Fall der Vaterschaftsanerkennung nicht an einer Arbeitszeitverlängerung denken.
Hört sich für mich eher an wie ein Deal.
Passt du nachmittags auf das Kind auf, lass ich dich als Vater eintragen und du bekommst damit die AE.



Barbara

Petra123
Beiträge: 10
Registriert: 25.04.2008, 11:39

Re: Fähigkeit zur Ausübung Sorgerecht anzweifeln / prüfen?

Beitrag von Petra123 » 27.06.2010, 17:06

Hi Petra,
sorry, aber der Mann, den du nun, bei nähreren Anschein , als ungeeignet als Sorgeberechtigen hälst,
hast du selber vor einiger Zeit als geeignet gehalten.
Auch ohne Deutschkenntisse, ohne Schreib und Lese Wissen, und der >Tatsache, das er seinen Lebensmittelpunkt eigentlich woanders hat und nicht wirklich in D leben will.
Und nun soll's der deutsch Staat richten?
Mir tut's unendlich leid fürs Kind wenn es denn tatsächlich aus seinen Lebensumfeld gerissen werden würde.
Hast du dir vorher keine Gedanken drum gemacht?
Und nur an deiner verlängerte Arbeitszeit gedacht?
Sorry, aber ich würde in so einem Fall der Vaterschaftsanerkennung nicht an einer Arbeitszeitverlängerung denken.
Hört sich für mich eher an wie ein Deal.
Passt du nachmittags auf das Kind auf, lass ich dich als Vater eintragen und du bekommst damit die AE.
Barbara[/quote]




Hallo Barbara,

kein Problem, es bedarf keines "Sorry" für Deine Worte :-)

Ja, tatsächlich ist die freiwillige gemeinsame Erziehung eines Kindes für mich eine Art Deal. Ich habe mir vorher meine Gedanken gemacht und mir überlegt ob und warum eine gemeinsame Betreuung unserer Tochter die bessere Alternative wäre. In erster Linie steht dabei das Wohl meiner Tocher, und es gehört für mich eben dazu dass es für´s Kind durchaus Vorteile bringt, wenn einer der beiden Elternteile Vollzeit arbeiten geht während der andere Elternteil das Kind betreut. Es hätte aber auch gern anders herum sein dürfen - ich wäre daheim und der Vater verdient genügend Geld für uns drei ;-)
Wie auch immer: meine kühnsten Vorstellungen gingen nicht dahin dass der Vater nun sein Sorgerecht ausschliesslich missbraucht, um uns zu drohen und sich selbst Reichtum zu bescheren.
Ich habe ja bereits geschrieben, dass es im Grunde gar nicht so schlimm wäre dass er sich weder kümmert noch zahlt - dann wäre es eben alles wie die 3 Jahre vorher; da waren meine Tochter und ich auch zufrieden und glücklich.
Nein, mir gehts darum dass er sein Sorgerecht missbraucht!

Und nochmal JA: eigentlich erwarte ich schon vom deutschen Staat, dass er gegen die vorgeht welche sich nicht an Recht und Ordnung und Vorschriften halten! Warum sollte ich das nicht erwarten dürfen? Für mich sind Gesetzte ganz klar nicht dafür da um sie zu missachten; und die Rechte meiner Tochter sind im Grundgesetz geregelt und sollten auch geschützt sein.

Und auch freiwillig geschlossene Vereinbarungen sind für mich dazu da: um sie zu halten, und nicht zu brechen bzw. sie zu missbrauchen. Wir beide haben uns freiwillig dazu entschieden gemeinsam für unsere Tochter zu sorgen - und ich erwarte eigentlich dass sich der KV daran hält.

Da sich unsere Situation nun dahingehend ändert, dass wir nicht mehr zusammen die Erziehung unserer Tochter übernehmen können, muss sie jeder von uns einzeln übernehmen. Und da interessiert mich eben ob man dazu vielleicht gar nicht in der Lage sein könnte, ob es Fälle gibt, wo Richter und Ämter sagen dass Betreffender sein Sorgerecht gar nicht in ausreichendem Maß zu Gunsten des Kindes auszuüben in der Lage ist, jedenfalls nicht allein und ohne Hilfe...

Noch anmerken möchte ich, dass zum Zeitpunkt unserer Pläne und Gedanken und Ideen und der Sorgerechtsteilung nicht davon die Rede war, dass der KV nach einer gewissen Zeit wieder in seine Heimat zurück kehrt! Das hat er mir wohlwissend erst nach Erteilung der AE eröffnet...

Bin für weitere Fragen offen :-)

sonige Grüsse aus Berlin

Antworten