Gloria48 hat geschrieben:
Hier beisst sich die Katze in den Schwanz: Das Jugendamt kann garnicht den Vater vertreten, wenn sie noch nicht wissen, dass er der Vater ist! Was macht das Jugendamt dann?
Das JA vertritt die Rechte des Kindes und dazu gehörtauch das Recht auf den Vater.
Ganz davon abgesehen, daß der Vater, wenn nicht gerade in Dld. (unwahrscheinlich) von Ägypten aus einen sehr guten Übersetzer und auch Anwalt haben muß, um das von Ägypten aus durchzusetzen ... und Geld, und intelligent sein, gerissen sogar, oh je!
Dafür sind die deutschen Auslandsvertretungen zuständig, die auch für die deutschen Inlandsbehörden arbeiten.
Deutschland ist nicht wirklich ein ausländerfreundliches Land, und Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis werden nicht leichtfertig an Ausländer (schon gar nicht an mittellose Ägypter) vergeben.
Das mag Deine Sicht der Dinge zu sein. Deutschland gehört zu den beliebtesten Ländern dieser Erde, was ja auch nicht zuletzt die Zuwanderungszahlen unter Beweis stellen.
Deutschland ist (zumindest bislang noch) vor allen ein Rechtsstaat, wo es nach Recht und Gesetz zugeht und sich persönliche Belange im vorgegebenen Gesetzesrahmen bewegen müssen.
Warum sollte ein Jugendamt da anders denken?
Was die Mitarbeiter des Jugendamts denken oder glauben ist völlig irrelevant, sie sind dem Gesetz verpflichtet.
Wenn die Frau behauptet, der Ägypter hat sie mißhandelt (seelisch bestimmt!), dann würde doch jedes Jugendamt auf der Seite der Kindesmutter stehen, die versucht, ihr Kind vor dem bösen Vater zu schützen.
So ein Rechtsverständnis macht mir Angst.
Das ist schon nicht mehr grenzwertig, das ist kriminell.
Jedenfalls würde sich diese Frau mit einer solchen Aussage ganz schön in die Nesseln setzen, denn als Zeuge vor Gericht darf man nicht lügen, das kann böse ausgehen.
Eines muß jedoch klar sein, gibt sie den Kindesvater nicht an, gibt es auch kein UAV (Unterhalt an Vatersstatt, vom Jugendamt gezahlt).
Wenn sie den Vater wissentlich verschweigt oder vorsätzlich die Ermittlung des Vater verhindert, dann gibst auch keinen Unterhaltsvorschuss.