Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Franconia
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Re: Hühnerfarmen mit Aircondition in Ägypten

Beitrag von Franconia » 29.06.2014, 15:09

Gloria48 hat geschrieben: Falls sie das Kind austrägt sollte sie unter KEINEN UMSTÄNDEN den Namen des Vaters angeben (das Jugendamt besteht darauf, aber es ist kein Muß))!
Es steht zwar jedem frei wie er/sie handelt, aber jemanden öffentlich (und dieses Forum ist öffentlich!) dazu zu raten eine Straftat zu begehen (wissentliches Verschweigen vom KV ist eine Falschbeurkundung und damit eine Straftat) halte ich für sehr grenzwertig.

Weiter werde ich mich dazu nicht mehr äußern.
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Gloria48
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Re: Hühnerfarmen mit Aircondition in Ägypten

Beitrag von Gloria48 » 29.06.2014, 15:41

Franconia hat geschrieben:
Gloria48 hat geschrieben: Falls sie das Kind austrägt sollte sie unter KEINEN UMSTÄNDEN den Namen des Vaters angeben (das Jugendamt besteht darauf, aber es ist kein Muß))!
Es steht zwar jedem frei wie er/sie handelt, aber jemanden öffentlich (und dieses Forum ist öffentlich!) dazu zu raten eine Straftat zu begehen (wissentliches Verschweigen vom KV ist eine Falschbeurkundung und damit eine Straftat) halte ich für sehr grenzwertig.

Weiter werde ich mich dazu nicht mehr äußern.
Bist Du vielleicht aus der Schweiz?

Im Deutschen Gesetz, zumindest in Bayern, aber wohl auch in ganz Deutschland:
(https://www.verwaltungsservice.bayern.d ... 3666431508)

Zitat daraus:
"Damit die (Vaterschafts-)Anerkennung wirksam werden kann, muss ihr die Mutter des Kindes zustimmen."

Da steht aber nicht: Die Mutter muß den Namen des Vaters nennen... vielleicht hast Du eine andere Quelle, wo das steht? Oder jemand anders, da Du nichts mehr dazu sagen möchtest?

lg, gloria
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Anaba
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Re: Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Beitrag von Anaba » 29.06.2014, 15:45

Zitat daraus:
"Damit die (Vaterschafts-)Anerkennung wirksam werden kann, muss ihr die Mutter des Kindes zustimmen."
Dann steht dem Vater aber immer noch der Weg über ein Gericht zu, um sein Recht einzuklagen.
Liebe Grüße
Anaba

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Gloria48
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Re: Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Beitrag von Gloria48 » 29.06.2014, 15:52

Ja, das stimmt theoretisch. Aber er muss in Dld. sein, er muss Geld haben, er muss einen Anwalt bezahlen, und sie kann es ihm erschweren, indem sie sich überall verweigert. Warum nicht selber mal ein paar Märchen verstreuen? zB sie kennt in Ägypten mehrere solche Männer, die sich ihr an den Kopf werfen, und weiss nun nicht ob der Besagte (der wundersamerweise nun in Dld. ist und Geld hat und einen Anwalt bezahlen kann) wirklich der Vater ist. Sie kann versuchen, es in die Länge zu ziehen. Sie hat vielleicht einen Freund, der sie heiratet und das Kind adoptiert (Vater ist weiterhin nicht angegeben...) - mich stört einfach nur, daß deutsche Gesetze einen solch dreisten Betrug erlauben oder ermöglichen. Mit Liebe oder Beziehung hat das schon längst überhaupt nichts mehr zu tun.

Danke für den separaten Thread. Mich interessiert aber dennoch, wie das im anderen Thread weitergeht, aber die Urposterin schreibt schon länger nicht...

lg, gloria
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Franconia
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Re: Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Beitrag von Franconia » 29.06.2014, 16:10

@ Gloria
ich bin in Bayern :wink:

der von dir verlinkte Text geht noch weiter...
Zitat: Ist der Mann nicht zur freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft bereit, kann das Kind oder die Mutter die Feststellung der Vaterschaft beantragen (zulässig ist aber auch ein Antrag des Mannes auf Feststellung, etwa wenn nach seiner Ansicht die Mutter zu Unrecht die Zustimmung zu seiner Anerkennungserklärung verweigert).

Problem ist doch, der KV weiß um die Schwangerschaft und somit kann er sein Recht auf Anerkennung der Vaterschaft und auch auf einen DNA-Abgleich (zur Feststellung der biolog. Vaterschaft) einklagen wenn die Mutter ihm das nicht freiwillig zugesteht.

Gibt die Mutter jetzt vor dem JA an (und unterschreibt dafür!) das sie nicht weiß wer der Vater ist, dieser sich dann aber von selbst meldet weil er durch die Mutter selbst um die Schwangerschaft weiß, wie soll die Mutter das dann erklären?
Wie kann sie einem Mann mitteilen das er Vater wird, wenn sie angeblich nicht weiß wer er ist, wo er ist und wie man ihn erreichen kann?
Auf die Erklärung gegenüber dem JA wäre ich dann mal gespannt, denn sie hat dann in ihrem Antrag falsche Angaben gemacht (Verschweigen von relevanten Infos ist auch eine Falschangabe).

Gloria48 hat geschrieben:Aber er muss in Dld. sein, er muss Geld haben, er muss einen Anwalt bezahlen,
er muss dafür nicht in D sein.
Was glaubst du wofür die dt. AV alles gut ist, wenn er kommt und sagt, ich werde Vater eines dt. Kindes, aber die Mutter legt mir nur Steine in den Weg und lässt mich die Vaterschaft nicht anerkennen und verweigert mir sogar den Nachweis dafür (DNA-Test).
Oder er wendet sich direkt an das zuständige JA, wenn er weiß wo die Mutter lebt, geht auch vom Ausland aus, ebenso wie ein DNA-Abgleich.
Gloria48 hat geschrieben:mich stört einfach nur, daß deutsche Gesetze einen solch dreisten Betrug erlauben oder ermöglichen. Mit Liebe oder Beziehung hat das schon längst überhaupt nichts mehr zu tun.
vieles im bina-Bereich hat nichts mit Liebe oder Beziehung zu tun sondern nur mit Geschäft und die Gesetzte sind leider wie sie sind.
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Gloria48
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Re: Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Beitrag von Gloria48 » 29.06.2014, 16:23

Zitat:
"er muss dafür nicht in D sein.
Was glaubst du wofür die dt. AV alles gut ist, wenn er kommt und sagt, ich werde Vater eines ddt. Kindes, aber die Mutter legt mir nur Steine in den Weg und lässt mich die Vaterschaft nicht anerkennen und verweigert mir sogar den Nachweis dafür (DNA-Test).
Oder er wendet sich direkt an das zuständige JA, wenn er weiß wo die Mutter lebt, geht auch vom Ausland aus, ebenso wie ein DNA-Abgleich"

Also, bitte hilf mir, das zu verstehen. Ein Ägypter geht zur deutschen Botschaft in Kairo und sagt, er ist der Vater eines deutschen Kindes. Die Botschaft kontaktiert daraufhin die Kindsmutter oder das jeweilige JA. Wenn diese sagt, er ist zwar der Vater, aber sie stimmt keinem DNA-Test zu, dann wird ein solcher zwangsweise durchgeführt? Diese Frage ist ganz ehrlich gemeint....

gloria
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Franconia
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Re: Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Beitrag von Franconia » 29.06.2014, 16:34

Wenn die Mutter dem Test nicht zustimmt, dann wendet sich z. B. das JA (stellvertretend für den Vater) ans Gericht, das erlässt einen Beschluss und dann muss die Mutter mit dem Kind zum Test antanzen ob sie will oder nicht.

Denn das JA ist ja nicht nur für Unterhaltsvorschuss zuständig sondern ganz allgemein für das Wohl des Kindes. Und da geht man davon aus, es kann für das Kind nicht gut sein, wenn die Mutter den Vater verschweigt oder dem Kind den Kontakt mit dem Vater verwehrt.
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Flensee
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Re: Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Beitrag von Flensee » 29.06.2014, 16:39

Ich finde dieser Thread sollte so einen Sticker oder wie das heisst bekommen, damit er irgendwie vorne bleibt, die Saison startet ja erst.

Gloria48
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Re: Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Beitrag von Gloria48 » 29.06.2014, 16:42

Franconia hat geschrieben:Wenn die Mutter dem Test nicht zustimmt, dann wendet sich z. B. das JA (stellvertretend für den Vater) ans Gericht, das erlässt einen Beschluss und dann muss die Mutter mit dem Kind zum Test antanzen ob sie will oder nicht.

Denn das JA ist ja nicht nur für Unterhaltsvorschuss zuständig sondern ganz allgemein für das Wohl des Kindes. Und da geht man davon aus, es kann für das Kind nicht gut sein, wenn die Mutter den Vater verschweigt oder dem Kind den Kontakt mit dem Vater verwehrt.
Hier beisst sich die Katze in den Schwanz: Das Jugendamt kann garnicht den Vater vertreten, wenn sie noch nicht wissen, dass er der Vater ist! Was macht das Jugendamt dann?

Ganz davon abgesehen, daß der Vater, wenn nicht gerade in Dld. (unwahrscheinlich) von Ägypten aus einen sehr guten Übersetzer und auch Anwalt haben muß, um das von Ägypten aus durchzusetzen ... und Geld, und intelligent sein, gerissen sogar, oh je!

Ich gehe von meiner Erfahrung in den Ausländerämtern aus, meine eigene und alles was ich bis dato gelesen habe. Deutschland ist nicht wirklich ein ausländerfreundliches Land, und Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis werden nicht leichtfertig an Ausländer (schon gar nicht an mittellose Ägypter) vergeben. Warum sollte ein Jugendamt da anders denken? Wenn die Frau behauptet, der Ägypter hat sie mißhandelt (seelisch bestimmt!), dann würde doch jedes Jugendamt auf der Seite der Kindesmutter stehen, die versucht, ihr Kind vor dem bösen Vater zu schützen.

Eines muß jedoch klar sein, gibt sie den Kindesvater nicht an, gibt es auch kein UAV (Unterhalt an Vatersstatt, vom Jugendamt gezahlt).

gloria
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kkj
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Re: Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Beitrag von kkj » 29.06.2014, 16:59

Gloria48 hat geschrieben: Wenn die Frau behauptet, der Ägypter hat sie mißhandelt (seelisch bestimmt!), dann würde doch jedes Jugendamt auf der Seite der Kindesmutter stehen, die versucht, ihr Kind vor dem bösen Vater zu schützen.
Das Jugenamt steht auf der Seite des KINDES. Und da wird im allgemeinen angenommen, dass es dem Kindeswohl dient, Kontakt zu beiden Eltern zu haben. Eine bloße Behauptung der Mutter, der Vater sei ganz ganz böse, wird öfters nichts nützen (manchmal auch ganz zu RECHT).
LG
kkj

Franconia
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Re: Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Beitrag von Franconia » 29.06.2014, 17:00

Gloria48 hat geschrieben:Wenn die Frau behauptet, der Ägypter hat sie mißhandelt (seelisch bestimmt!), dann würde doch jedes Jugendamt auf der Seite der Kindesmutter stehen, die versucht, ihr Kind vor dem bösen Vater zu schützen.
Das JA ist nur ein Teil des Ganzen und im Zweifel steht die Aussge der Mutter gegen die Angaben vom Vater - also wem glauben?
Und nicht immer sieht das JA die Gefahr so wie sie ist. Wie oft hat das JA schon Mütter dazu verdonnert dem Vater den Umgang mit dem Kind zu gewähren selbst wenn er vorher schon mal das Kind entführt hatte und nachgewiesen immer noch diese Gefahr besteht.
Gloria48 hat geschrieben:Deutschland ist nicht wirklich ein ausländerfreundliches Land, und Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis werden nicht leichtfertig an Ausländer (schon gar nicht an mittellose Ägypter) vergeben. Warum sollte ein Jugendamt da anders denken?
Dem JA geht es ums Geld - ums Geld aus der eigenen Kasse. Die interessieren sich nicht dafür, dass der KV hier in ALG2 einwandert (und damit mehr Kosten verursacht als UVG-Leistungen), so lange sie nur nicht zu viele Leistungen gewähren müssen. Ist ein Trugschluss, ich weiß. Denn selbst wenn Habibi hier arbeit findet reicht es oft nicht für Kindesunterhalt und dann muss das JA trotzdem zahlen. Meist läuft es dann darauf raus, dass der Staat nicht nur UVG finanziert sondern zusätzlich auch noch ALG2 für den KV.
Gloria48 hat geschrieben:Eines muß jedoch klar sein, gibt sie den Kindesvater nicht an, gibt es auch kein UAV
kann man so pauschal nicht sagen, denn es gibt ja wirklich Frauen die nicht wissen wer der Vater ist (egal ob das Kind im Urlaub oder hier entstanden ist). UVG gibt es schon, aber es dauert in so einem Fall, da die Ämter dann doppelt und dreifach hinschauen und nachfragen und sich u.U. auch Bemühungen der Mutter vorlegen lassen, dass sie das ihre Tut bzw. getan hat um den Vater zu finden.
Blume hat geschrieben:Und ein ausländischer Vater kann auch (mal ganz losgelöst von dem Austausch in diesem Strang) schon vor der Geburt zum Zecke der Geburt einreisen.
Gilt auch für die ausländische Mutter.
Dafür ist zwingend die Vaterschaftsanerkennung durch beide Elternteile nötig und auch das geteilte Sorgerecht. Bei Einreise vor der Geburt muss das alles schon vor der Geburt über Jugendamt und dt. AV geregelt und beglaubigt werden, ansonsten danach. Aber ohne geteiltes Sorgerecht wird es schwer für den KV ein FZF-Visum zu bekommen. Bleibt ihm im Zweifel nur, dieses auch wieder einzuklagen.
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Franconia
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Re: Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Beitrag von Franconia » 29.06.2014, 17:02

Flensee hat geschrieben:Ich finde dieser Thread sollte so einen Sticker oder wie das heisst bekommen, damit er irgendwie vorne bleibt, die Saison startet ja erst.
ich weiß nicht ob ein Sticker helfen würde solche "Souveniers" zu vermeiden.
Tonnenweise Gratiskondome inkl. Gebrauchsanweisung wären wahrscheinlich hilfreicher :roll:
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Efendi II
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Re: Hühnerfarmen mit Aircondition in Ägypten

Beitrag von Efendi II » 29.06.2014, 22:08

Gloria48 hat geschrieben:Aber die Mutter muss einem DNA-Test nicht zustimmen, oder?
Wenn dieser DNA-Test - auf Betreiben des Erzeugers - durch ein Gericht abgeordnet wird, dann wird dieser Frau wohl garnichts anderes übrigbleiben.

Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert, wo man sich nach eigenen Gusto nur die Gesetze aussuchen kann, die in die eigene Vorstellung passen.
Gloria48 hat geschrieben: - mich stört einfach nur, daß deutsche Gesetze einen solch dreisten Betrug erlauben oder ermöglichen.
Mich stören vor allen solche Menschen, die so ein gestörtes Rechtsverständnis haben und glauben sie können das Recht nach eigenen Ermessen auslegen.

Wenn das Schule machen sollte, dann ist der Willkür Tür und Tor geöffnet und jeder tut was er will. Dann herrscht Anarchie oder das Recht des Stärkeren. Ich weiß nicht ob Du in einer solche Gesellschaft leben möchtest.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Schwanger von der Urlaubsliebe und nun???

Beitrag von Efendi II » 29.06.2014, 22:36

Gloria48 hat geschrieben: Hier beisst sich die Katze in den Schwanz: Das Jugendamt kann garnicht den Vater vertreten, wenn sie noch nicht wissen, dass er der Vater ist! Was macht das Jugendamt dann?
Das JA vertritt die Rechte des Kindes und dazu gehörtauch das Recht auf den Vater.
Ganz davon abgesehen, daß der Vater, wenn nicht gerade in Dld. (unwahrscheinlich) von Ägypten aus einen sehr guten Übersetzer und auch Anwalt haben muß, um das von Ägypten aus durchzusetzen ... und Geld, und intelligent sein, gerissen sogar, oh je!
Dafür sind die deutschen Auslandsvertretungen zuständig, die auch für die deutschen Inlandsbehörden arbeiten.
Deutschland ist nicht wirklich ein ausländerfreundliches Land, und Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis werden nicht leichtfertig an Ausländer (schon gar nicht an mittellose Ägypter) vergeben.
Das mag Deine Sicht der Dinge zu sein. Deutschland gehört zu den beliebtesten Ländern dieser Erde, was ja auch nicht zuletzt die Zuwanderungszahlen unter Beweis stellen.
Deutschland ist (zumindest bislang noch) vor allen ein Rechtsstaat, wo es nach Recht und Gesetz zugeht und sich persönliche Belange im vorgegebenen Gesetzesrahmen bewegen müssen.
Warum sollte ein Jugendamt da anders denken?
Was die Mitarbeiter des Jugendamts denken oder glauben ist völlig irrelevant, sie sind dem Gesetz verpflichtet.
Wenn die Frau behauptet, der Ägypter hat sie mißhandelt (seelisch bestimmt!), dann würde doch jedes Jugendamt auf der Seite der Kindesmutter stehen, die versucht, ihr Kind vor dem bösen Vater zu schützen.
So ein Rechtsverständnis macht mir Angst.
Das ist schon nicht mehr grenzwertig, das ist kriminell.
Jedenfalls würde sich diese Frau mit einer solchen Aussage ganz schön in die Nesseln setzen, denn als Zeuge vor Gericht darf man nicht lügen, das kann böse ausgehen.
Eines muß jedoch klar sein, gibt sie den Kindesvater nicht an, gibt es auch kein UAV (Unterhalt an Vatersstatt, vom Jugendamt gezahlt).
Wenn sie den Vater wissentlich verschweigt oder vorsätzlich die Ermittlung des Vater verhindert, dann gibst auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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