Ausreise mit Pass
Moderator: Moderatoren
hallo liebe wüstenrose,
schau dir doch mal diesen thread an, vielleicht bekommst du ja dort auch schon antworten.
http://www.1001geschichte.de/phpBB2/vie ... php?t=2419
um welches land handelt es sich denn bei dir?
hat dein ex-mann dir gedroht?
erzähl uns doch etwas mehr, dann können dir hier sicherlich gute tips gegeben werden.
liebe grüße,
resika
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um welches land handelt es sich denn bei dir?
hat dein ex-mann dir gedroht?
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resika
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Wenn das Kind in seinem Paß steht oder einen eigenen Paß hat sicher.
Das machen doch fast alle wenn sie mit ihren Kindern in der Heimat Urlaub machen auch so.
Das machen doch fast alle wenn sie mit ihren Kindern in der Heimat Urlaub machen auch so.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Hans Kupka, hingerichtet 1942
Guten Morgen Wüstenrose,
woran sollen die Grenzbeamten denn sehen, das das Kind hier in D geboren ist und die d Staatsbürgerschaft hat.
Soviel ich weiß, haben alle geborenen ausl. Kinder in D, die Deutsche, sowie die ausl. Staatsbürgerschaft. Die Kinder sollen sich ja erst mit 18 Jahre entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie haben wollen.
Meine Kinder waren auch immer im türk. Pass meines Ex eingetragen, obwohl sie einen D Kinderausweis hatten. So sind sie immer durch die Grenzkontrollen, nur mit dem Vater, obwohl sie blond waren.
woran sollen die Grenzbeamten denn sehen, das das Kind hier in D geboren ist und die d Staatsbürgerschaft hat.
Soviel ich weiß, haben alle geborenen ausl. Kinder in D, die Deutsche, sowie die ausl. Staatsbürgerschaft. Die Kinder sollen sich ja erst mit 18 Jahre entscheiden, welche Staatsbürgerschaft sie haben wollen.
Meine Kinder waren auch immer im türk. Pass meines Ex eingetragen, obwohl sie einen D Kinderausweis hatten. So sind sie immer durch die Grenzkontrollen, nur mit dem Vater, obwohl sie blond waren.
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- Registriert: 31.03.2008, 10:11
Guten Morgen,
es handelt sicht jetzt zwar nicht um arabische Pässe aber folgendes ist mir gerade passiert. Ich habe ja 2 Kinder von meinen ägyptischen Nochmann und komme gerade aus Kairo zurück. Ich bin mit deutschen Pässen geflogen und auf dem Hinflug konnten wir ungehindert durch die deutschen Grenzkontrollen, obwohl die Kinder nur arabische Namen haben.Zwar gab es erst einige Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise aus Ägypten bezgl. Fragen der ägyptischen Grenzbehörden und ich fühlte mich auch anfangs etwas unwohl, da mein Mann und ich ja im totalen Streit sind, aber nach eindeutigen Worten meinerseits war alles ok.
Probleme gab es dann bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Hier wurden die Grenzbehörden auf uns aufmerksam. Sie fragten mich zuerst, ob es meine leiblichen Kinder wären. Ich bejahte und dann kam die Frage nach dem Vater und wo er jetzt wäre. Ich antwortete, daß ich wohl keinen Vater bräuchte zur Einreise. Dann wollten Sie zuerst Dokumente sehen, die belegten, daß ich wirklich die leibliche Mutter wäre. Ich sagte, ok kein Problem, aber angesichts der Tatsache, daß die Kinder sehr müde waren, sahen sie dann davon ab.
Ich denke, eine Ausreise ist jederzeit möglich, auch mit arabischen Pässen, auch angesichts der Tatsache, daß sehr viel Hektik herrscht beim Einschecken. Mit Glück findet man einen aufmerksamen Beamten, der sich Zeit nimmt, genauer zu prüfen, wer da überhaupt ausreist.
LG
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es handelt sicht jetzt zwar nicht um arabische Pässe aber folgendes ist mir gerade passiert. Ich habe ja 2 Kinder von meinen ägyptischen Nochmann und komme gerade aus Kairo zurück. Ich bin mit deutschen Pässen geflogen und auf dem Hinflug konnten wir ungehindert durch die deutschen Grenzkontrollen, obwohl die Kinder nur arabische Namen haben.Zwar gab es erst einige Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise aus Ägypten bezgl. Fragen der ägyptischen Grenzbehörden und ich fühlte mich auch anfangs etwas unwohl, da mein Mann und ich ja im totalen Streit sind, aber nach eindeutigen Worten meinerseits war alles ok.
Probleme gab es dann bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Hier wurden die Grenzbehörden auf uns aufmerksam. Sie fragten mich zuerst, ob es meine leiblichen Kinder wären. Ich bejahte und dann kam die Frage nach dem Vater und wo er jetzt wäre. Ich antwortete, daß ich wohl keinen Vater bräuchte zur Einreise. Dann wollten Sie zuerst Dokumente sehen, die belegten, daß ich wirklich die leibliche Mutter wäre. Ich sagte, ok kein Problem, aber angesichts der Tatsache, daß die Kinder sehr müde waren, sahen sie dann davon ab.
Ich denke, eine Ausreise ist jederzeit möglich, auch mit arabischen Pässen, auch angesichts der Tatsache, daß sehr viel Hektik herrscht beim Einschecken. Mit Glück findet man einen aufmerksamen Beamten, der sich Zeit nimmt, genauer zu prüfen, wer da überhaupt ausreist.
LG
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Es erfordert mehr Mut, seine Absichten zu ändern, als an Ihnen festzuhalten.
(Friedrich Hebbel)
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Liebe Wüstenrose,wüstenrose hat geschrieben:Hallo
wenn zb. ein Araber seine Kinder im Konsulat anmeldet sie dann dadurch die jeweilige Staatsbürgerschaft erhalten und wir zb. mit unseren Kindern aus dem jeweiligen Land ausreisen wollten bräuchten wir dann die Erlaubnis des Vaters zur Ausreise für die Kinder. zumindest habe ich es so gehört.
natürlich braucht man die Erlaubnis des Vaters zur Ausreise.
Es gibt sogar Länder wo ein arabisches Aussehen reicht um die Beamten aufmerksam zu machen.
Egal ob der Vater des Kindes aus diesem Land stammt.
Die Mutter bekommt trotzdem an der Grenze Schwierigkeiten.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
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Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Hans Kupka, hingerichtet 1942
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In D gilt gemeinsames Sorgerecht, wenn die Eltern mit den Kindern zusammenleben und nicht getrennt sind oder die Scheidung eingereicht haben und da evtl. das Aufenthaltsbestimmungsrecht anders geregelt wird.
Also wer sollte einem ausl. Vater verbieten, mit seinem Kind, ob mit dt. oder ausl. Pass, in die Heimat zu reisen? Dazu braucht man meines Wissens dann auch nicht die Genehmigung der Ehefrau.
Oder hat da jemand andere Informationen?
Gruß
Canim
Also wer sollte einem ausl. Vater verbieten, mit seinem Kind, ob mit dt. oder ausl. Pass, in die Heimat zu reisen? Dazu braucht man meines Wissens dann auch nicht die Genehmigung der Ehefrau.
Oder hat da jemand andere Informationen?
Gruß
Canim
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- Registriert: 12.03.2008, 16:36
Ich kenne es so, dass der Vater mit der Geburtsurkunde zum Konsulat geht und sein Kind anmeldet.wüstenrose hat geschrieben:Hallo
ich bekam eine Info das die Konsulate hier in Deutschland von den Ehefrauen eine Unterschrift verlangen das sie ihr Einverständnis geben müssen zur Anmeldung des Kindes, aber wenn der Mann die Anmeldung für das Kind in der Heimat macht wird die schriftliche Einverständniserklärung der ausländischen Ehefrau nicht benötigt.
Dazu braucht er kein Einverständnis der Frau.
Denn das Kind besitzt von Geburt an beide Staatsbürgerschaften.
Gleichzeitig bekommt er dann für sein Kind einen Paß oder kann es in seinem Paß eintragen lassen.
Das heißt, wenn er ausreist kann er das Kind mitnehmen.
Liebe Grüße
Anaba
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Anaba hat geschrieben:
Ich kenne es so, dass der Vater mit der Geburtsurkunde zum Konsulat geht und sein Kind anmeldet.
Dazu braucht er kein Einverständnis der Frau.
Denn das Kind besitzt von Geburt an beide Staatsbürgerschaften.
Gleichzeitig bekommt er dann für sein Kind einen Paß oder kann es in seinem Paß eintragen lassen.
Das heißt, wenn er ausreist kann er das Kind mitnehmen.
genau so kenne ich es auch, es sei denn es hat sich in den
letzten Jahren etwas grundlegend geändert.
Und das bezieht sich nicht nur auf arabische/muslimische Staaten,
ich habe Kindesentzug bei Freundinen nach USA und in
südamerikansiche Staaten miterleben müssen.
LG Gringa
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Nachtrag......
die Grenzbeamten an den Flughafen kontrollieren lediglich
die Pässe und diese Pässe sind ja völlig korrekt, auch wenn als
Geburtsort des Kindes in diesem Pass eine beliebige Stadt in
Deutschland eingetragen ist.
Mehr können die Grenzbeamten gar nicht machen, es sei denn
der Vater ist schon zur Fahndung ausgeschrieben.
Leider ist der Vater in den meisten Fällen schneller.
Gringa
die Grenzbeamten an den Flughafen kontrollieren lediglich
die Pässe und diese Pässe sind ja völlig korrekt, auch wenn als
Geburtsort des Kindes in diesem Pass eine beliebige Stadt in
Deutschland eingetragen ist.
Mehr können die Grenzbeamten gar nicht machen, es sei denn
der Vater ist schon zur Fahndung ausgeschrieben.
Leider ist der Vater in den meisten Fällen schneller.
Gringa