an mütter die keinen unterhalt für kinder bekommen

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 13.07.2008, 18:21

Wenn sie Unterhaltsvorschuß vom Amt bekommt und sie nicht klagt , dann klagt das Bundesland. :wink:

Arche
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Anaba
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Beitrag von Anaba » 13.07.2008, 18:23

Ich glaube sie verzichtet auf alles. :evil:
Liebe Grüße
Anaba

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anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 14.07.2008, 16:18

Hallo, habe erst heute wieder gelesen.
Also bei mir ist es so, daß ich bei der Scheidung gesagt habe, er braucht keinen Unterhalt zu zahlen.
Der Grund war, daß er wirklich nicht sehr viel verdient und ich ganz gut.
Da dachte ich, was soll ich mit den paar Euros, lieber verzichte ich als daß ich mir immer das Gejammer anhöre, wie arm er doch ist.

Wieviel Unterhalt kann man denn von einem Hartz IV-Empfänger erwarten?
Er hat ja auch Privatinsolvenz angemeldet und muß, bei ca. 25.000 Euro
Schulden nur 10 Euro im Monat zahlen.

Es geht mir auch um ein einigermaßen gutes Verhältnis. Meine Tochter hält sich auch oft bei ihrem Vater auf, sie hat in seiner Wohnung ein eigenes Zimmer, er fährt mit ihr weg, gibt auch sonst Geld für sie aus.
Natürlich nicht so viel wie ich, aber immerhin.

Es ging mir eigentlich um die Frage: Wenn der Vater sehr wenig verdient, muß er trotzdem Unterhalt zahlen oder hat die Mutter unabhängig von ihrem Gehalt Anspruch auf Unterhaltsvorschuß? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Nur angenommen :Frau heiratet reichen Mann, sie haben Kinder, lassen sich scheiden. Die Frau verläßt den Mann, die Kinder aber beim Vater.
Dann muß sie doch keinen Unterhalt für die Kinder zahlen, wenn sie einen gering bezahlten Beruf ausübt. Oder ?

LG Tabiba

Anaba
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Beitrag von Anaba » 14.07.2008, 16:49

Dann muß sie doch keinen Unterhalt für die Kinder zahlen, wenn sie einen gering bezahlten Beruf ausübt. Oder ?
Meiner Meinung nach muß sie sich ihren Möglichkeiten entsprechend am Unterhalt beteiligen.
Aber das wissen unsere Experten sicher genau.
Liebe Grüße
Anaba

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Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 16.07.2008, 13:33

Blume hat geschrieben:
Tabiba hat geschrieben:Hallo, ich hab mal eine Frage.

Hat eigentlich jede Mutter (bzw. das Kind) Anrecht auf Unterhalt, auch wenn der Vater zu wenig verdient, bzw. von Hartz IV lebt und die Mutter nicht unbedingt von Unterhaltszahlungen abhängig ist?

Zählt als Unterhalt auch, wenn der Vater Umgang mit dem Kind hat und er dann Kosten hat (Essen, Fahrgeld ,Unterbringung in der Wohnung des Vater, d.H. eigenes Zimmer, Urlaubsreisen) ?

Ich habe nicht vor, den Vater meiner Tochter noch auf Unterhalt zu verklagen, es interessiert mich nur.

LG Tabiba
Liebe Tabiba,

natürlich ist auch in diesem Fall Unterhalt zu zahlen.

Seine Ausgaben im Zusammenhang mit dem Unterhalt kann er nicht so ohne weiteres geltend machen. Das ist immer ein beliebte Spiel der Unterhaltsverpflichteten.

Welchen Grund gibt es (wenn ich fragen darf), daß der Kindesvater Deiner Meinung nach nicht zum Unterhalt heran gezogen wird?

Wendet er tatsächlich soviele Geldmittel im Rahmen des Umgangs auf?

LG
clara
Der Vater allein ist verpflichtet, den Barunterhalt des Kindes sicherzustellen.
Die Mutter, bei der das Schwergewicht der Betreuung liegt,könne nicht in "Quotenhaftung"genommen werden.
Mit dieser Begründung wurde das Urteil des Amtsgericht aufgehoben.
Der Sohn hat sein Lebensmittelpunkt eindeutig bei der Mutter.

Beim Vater verbringt er weniger als 25% der Übernachtungen, was sich im Rahmen üblicher Umgangskontakte hält und deshalb unterhaltsrechtlich ohne große Bedeutung ist.
(Oberlandgericht Brandenburg , 15 UF 64/06 - 10/06 )

LG
Arche
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leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 21.02.2009, 17:35

hallo,

ich habe auch mal eine frage zum thema unterhalt.

ist es möglich, ein inkassobüro zu beauftragen, den unterhalt einzutreiben?

lg
leah

Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 22.02.2009, 20:24

Hallo Leah, heißt das, dass dein Mann keinen Unterhalt mehr zahlt?
Ich bin nicht so auf dem Laufenden bei deiner Geschichte, aber ihr seid doch noch verheiratet?
Hast Du die Scheidung eingereicht?
Warum zahlt er keinen Unterhalt? Geht es immer noch um diese Unterschrift?? Unterschrift gegen Unterhalt? Verklag ihn oder lass Dir Unterhaltsvorschuss geben, dann holen die sich das Geld schon von ihm zurück. Er will doch den deutschen Pass haben, so wird er das nicht schaffen. Oder hat er zur Zeit mal wieder keinen Job?

Nur als Antwort auf Claras Frage : Ich habe "freiwillig" auf Unterhalt verzichtet, weil er mir gedroht hat, mich auf Unterhalt für ihn zu verklagen. Und da hätte ich mit Sicherheit mehr bezahlt als er Unterhalt für meine Tochter. Und er hätte mit Sicherheit Unterhalt von mir verlangen können.

LG Tabiba

desertrose
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Beitrag von desertrose » 23.02.2009, 09:00

hallo lea,

du musst in jedem fall eine anzeige wegen unterhaltsplichtverletzung machen bei der polizei.

gehe zum anwalt der kostet dich nichts da du ihn ja im namen deines kindes verklagst und dein kind kein geld verdient :wink:

meiner war arbeitslos und hat harz 4 bekommen, der wurde trotzdem schuldig gesprochen weil er sich nicht genung bemüht hat um arbeit, das muss er ja nachweisen, mindestes 30-40 bewerbungen im monat mit absagen muss er nachweisen, auch nebenjobs, sam und sonntage und in ganz deutschland muss er sich bewerben.
Liebe grüße Desertrose
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leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 23.02.2009, 16:07

jep, wir werden klagen. letzte frist läuft übermorgen aus.

anzeige bei der polizei? wegen unterhalt??? das geht?

leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 23.02.2009, 16:14

Tabiba hat geschrieben:Hallo Leah, heißt das, dass dein Mann keinen Unterhalt mehr zahlt?
Ich bin nicht so auf dem Laufenden bei deiner Geschichte, aber ihr seid doch noch verheiratet?
Hast Du die Scheidung eingereicht?
Warum zahlt er keinen Unterhalt? Geht es immer noch um diese Unterschrift?? Unterschrift gegen Unterhalt? Verklag ihn oder lass Dir Unterhaltsvorschuss geben, dann holen die sich das Geld schon von ihm zurück. Er will doch den deutschen Pass haben, so wird er das nicht schaffen. Oder hat er zur Zeit mal wieder keinen Job?

Nur als Antwort auf Claras Frage : Ich habe "freiwillig" auf Unterhalt verzichtet, weil er mir gedroht hat, mich auf Unterhalt für ihn zu verklagen. Und da hätte ich mit Sicherheit mehr bezahlt als er Unterhalt für meine Tochter. Und er hätte mit Sicherheit Unterhalt von mir verlangen können.

LG Tabiba
ja, wir sind noch verheiratet. wenn das so weitergeht, wahrscheinlich noch 100 jahre :roll:
keine ahnung, denke mal auch, er zahlt nicht, weil ich die unterschrift verweigere. er zahlt ja seit januar nicht mehr. für dezember habe ich ihn noch austricksen können :oops:
also seine probezeit läuft zum 1.3. aus. ob er übernommen wurde, weiß ich nicht.
immerhin hat er mir eine arztrechnung für unseren sohn - natürlich unbezahlt -, die versehentlich an ihn geschickt wurde (vier wochen nach erhalt :shock: :evil: ) zugeschickt, da war als absender noch seine klinikadresse angegeben. das war am wochenende. also werden sie ihn wohl übernommen haben.

wär ja noch schöner, wenn er dann auch noch von mir unterhalt einfordert und auf meine kosten die assizeit macht, weil ihn keiner mehr einstellt :evil: dann würde ich wahrscheinlich auch auf kindesunterhalt verzichten.
aber kann man das denn so aufrechnen?

lg
leah

leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 23.02.2009, 17:58

aber anzeigen kann ich ihn auch nur, wenn ich einen titel habe?

desertrose
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Beitrag von desertrose » 24.02.2009, 09:17

liebe lea,

nein, anzeigen kannst du ihn gleich wenn er nicht zahlt :wink: dann bekommst du einen aktenzeichen, damit kann dann dein anwalt akteneinsicht erhalten und mehr erfahren als er selbst rausfinden kann :wink:
der polizei sagst du aber nichts von deinem alwalt, wenn sie sagen, gehen sie zu einem anwalt, dann antwortest du, geben sie mir das geld dazu?
die polizei muss die anzeige aufnehmen, und weisst du was das beste ist?

er bekommt wenn er keinen untehalt zahlt und eine anzeige laufen hat keine einbürgerung :wink: war das nicht dein mann der das wollte?

anzeige gleich an die ABH schicken am besten per fax, habe ich damals auch, nur ich hatte glück, mein anwalt hat mir alles gesagt was ich nebenbei machen soll und ich habe es gleich gemacht, nur so funktioniert das, diese zusammenarbeit ist wichtig um ans ziel zu kommen.
auch wenn er nicht zahlen kann, macht er sich strafbar, den zahlungsauschluss muss das gericht entscheiden und den midestunterhalt wird er wohl zahlen können sonst muss er halt überstunden machen oder sich einen nebenjob suchen :wink:
Liebe grüße Desertrose
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