Franconia hat geschrieben:Darinka hat geschrieben:Wenn ein Vater vermutet er ist nicht der biologische, wäre für mich die Frage, ob er ggf. als gesetzl. Vertreter des Kindes (aus Rechtssicht des Kindes) zuerst auf Klärung der Vaterschaft klagen kann (und zwar gleich inkl. des Auskunft über den Namen). Und dann erst die eigenen Rechte bzgl. der Scheinvaaterschaft klärt. Also sprich ob es eine Möglichkeit gibt das zeitlich so abzustimmen, dass es für ihn die benötigte Info bringt.
Keine Ahnung ob es in dieser Reihenfolge auch möglich ist, aber ich bezweifle es.
Ja, da hast Du recht. Ich sage ja selbst, es ist ein recht wackeliges Gedankenkonstrukt... Juristische Durchführbarkeit fraglich...
Franconia hat geschrieben:Wenn ein Mann vor Gericht antanzt und sagt, er will wissen wer seiner Frau das Kind gezeugt hat wird ein Richter mMn erst mal damit kommen, dass der Mann nachweisen muss nicht der Vater zu sein bevor überhaupt ein anderer in Betracht gezogen wird.
Mein Gedankengang war dabei, das in der Juristerei viele Dinge nicht automatisch sondern erst auf juristisch wirksamen Antrag erfolgen. Sprich: Kind klagt auf Vaterschaftsfeststellung. Ehemann ist nicht Vater, Vaterschaft läuft rein juristisch noch weiter, damit eventuell auch die rechtl. mögliche Vertretung für das Kind und damit die Möglichkeit an die Auskunft des biol. Vaters zu kommen (über die Kindsrechte).
Wenn das ganze überhaupt so möglich wäre, wäre der Nachteil genau das:
Franconia hat geschrieben:Und so lange er rechtlich der Vater ist, ist er von Rechtswegen auch derjenige, der zahlen muss.
Die Zahlungspflicht läuft weiter. Es wären Kosten / Nutzen eines solchen Vorgehens abzuwägen. Lohnen würde sich das nur bei älterem Kind, wo schon viel Unterhalt gezahlt wurde. Risiko bleibt trotzdem: Aufwendiges Vorgehen, biolog. Vater ggf. zahlungsunfähig...
Aber ich verliere mich wahrscheinlich damit wohl in theoretischen Gedankenspielen...
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Ich mach mal ein paar Schritte gedanklich im Thread zurück (und weg von meinen und Franconias Zeilen):
Wie häufig treten solche Fälle denn auf?
Es ist raus, dass es ein Kuckuckskind ist. Wie oft kommt es da vor, dass die Frau den Namen des Vaters weiter verschweigt. Das dürfte doch eher selten auftreten...
Es kam im Thread der Vorwurf auf, dass es ja geldgeile Frauen gibt, die einen zahlungskräftigen Mann ja nur abzocken wollen...
Natürlich gibt es solche Frauen. Aber mal ehrlich, die sind doch auch nicht struntzdoof...
a.) endet die Zahlungspflicht des Zahlers ja dann wenn's rauskommt und
b.) Eine Frau, die ganz
bewußt zwecks Versorgung abzocken will, die wird doch einen Teufel tun, sich von einem armen Schlucker schwängern lassen und ihren Plan gefährden... Ganz im Gegenteil, die würde doch wohl eher peinlich genau darauf achten, dass das Kind auch von dem zahlungskräftigen Mann gezeugt wird!!!
Und erst dann später ihren sonstigen Gelüsten freien Lauf lassen.
Und das ist ein weiterer Grund, warum die Fälle, die das Urteil betrifft doch eher nur ein kleiner Prozentsatz sind. Denn wenn Frau den Namen nicht preisgibt, kriegt sie dann ja von keinem Mann mehr Unterhalt.
Ich kann mir nur ganz wenige Konstellationen vorstellen, wo das überhaupt für die Frau irgendeinen Sinn macht. Und das werden doch eher sehr, sehr wenige sein.
Womit wir den Schlenker zurück zum Forenthema im allgemeinen bekommen:
Egal ob Mann oder Frau und egal ob national oder binational:
Drum prüfe wer sich ewig bindet
(Egal ob über Baby oder Heirat.)
Liebe Grüße
Darinka