Scheidung im Ausland

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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brausebrocken
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Scheidung im Ausland

Beitrag von brausebrocken » 11.06.2018, 14:06

Hallo zusammen,

mein Noch-Mann möchte sich im Libanon scheiden lassen da es dort seiner Meinung nach schneller und billiger geht. Geheiratet haben wir auch dort, es wurde aber alles hier anerkannt. Hat jemand Ahnung ob das sinnvoll ist? Oder sollte ich ihm zuvorkommen und hier die Scheidung beantragen?
Hat das Vor- bzw Nachteile sich dort oder hier scheiden zu lassen?
Momentan leben wir noch beide mit den Kindern zusammen.

Vielen Dank im voraus für eure Antworten

brausebrocken

Thelmalouis
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Re: Scheidung im Ausland

Beitrag von Thelmalouis » 11.06.2018, 14:27

Hallo Brausebrocken,

willkommen auch von mir.
brausebrocken hat geschrieben:mein Noch-Mann möchte sich im Libanon scheiden lassen da es dort seiner Meinung nach schneller und billiger geht
Evtl. schneller und billiger für ihn.
Ich würde eine Scheidung aber immer durch einen deutschen Anwalt regeln lassen, auch wenn es teurer wird.
Nicht dass dir durch die ausländischen Gesetze noch irgendein Nachteil entsteht.
Außerdem ist es immer so eine Sache mit ausländischen Anwälten, inwieweit man ihnen vertrauen kann.
Hier ist schon Vorsicht geboten.
Gruß Thelmalouis


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Es gibt Berge über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter. (Ludwig Thoma)

naschkatze
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Re: Scheidung im Ausland

Beitrag von naschkatze » 12.06.2018, 12:03

Die Ehe wird doch in Deutschland gelebt, oder? Ihr lebt alle zusammen hier und habt das auch einen Großteil der Ehe? Oder habt Ihr viel im Ausland gelebt? Also dann müsste eigentlich die Ehe auch hier geschieden werden. Und selbst wenn Scheidung im Libanon ok wäre - Du müsstest das Scheidungsurteil hier anerkennen lassen damit es Rechtskraft erlangt. Ob das billiger wird als die Scheidung selber gleich hier durchführen zu lassen? Es sind Kinder involviert, also müssen Unterhaltsansprüche geklärt werden, Sorgerecht usw. Versorgungsausgleich. Das kannst Du eh nicht im Libanon machen lassen.

kleinerbaer
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Re: Scheidung im Ausland

Beitrag von kleinerbaer » 12.06.2018, 12:16

Naschkatze hat recht:

Wenn Du deutsche Staatsangehörige bist, lass Dich in Deutschland scheiden. Eine im Ausland erfolgte Scheidung muss nach § 107 FamFG als für den deutschen Rechtsbereich wirksam anerkannt werden. Dazu sind Dokumente aus dem Libanon vorzulegen

(Bei Muslimen:
Scheidungsurkunde des zuständigen Zivilregisteramtes nebst Scharia-Beschluss bzw. Verstoßungsprotokoll. Ggf. ist zu belegen, dass eine widerrufliche Verstoßung in der Idda-Zeit nicht zurückgenommen wurde.
Bei den christlichen Konfessionen:
Die Entscheidung des Kirchengerichts, die das Eheband auflöst nebst Rechtskraftnachweis.
Bei jüdischen Ehegatten:
Scheidungsbescheinigung des Rabbinatsgerichts, aus der Zeit und Ort der Übergabe des Scheidebriefs an die Frau ersichtlich ist.)

Alle Dokumente nur mit Legalisation durch die deutsche Vertretung und mit Übersetzung in Deutschland angefertigt. Und ob Du die Dokumente in die Hand bekommst, damit Du die Scheidung hier anerkennen lassen kannst, sei mal dahingestellt. Abgesehen davon kostet es Dich weiteres Geld.

Wenn Dein dann Ex-Mann dann wieder heiraten möchte, muss erhalt die deutsche Scheidung im Libanon anerkennen lassen, das ist aber dann nicht Dein Problem.
Und ja, wenn Kinder beteiligt sind, ist jede Menge mehr zu klären, neben Unterhalt auch Sorge- und/oder Umgangsrecht. Du kannst beim zuständigen Amtsgericht/Familiengericht ggf. einen Beratungsschein bekommen und in der Konstellation würde ich auf jeden Fall einen fachlich versierten Anwalt nehmen.
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gadi
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Re: Scheidung im Ausland

Beitrag von gadi » 12.06.2018, 15:00

Hallo brausebrocken,

es kommt vor allem darauf an wo ihr beide zuletzt für zumindest einige Monate gelebt habt. War das hier in Deutschland? Dann ist normalerweise ein deutsches Gericht zuständig.
Wo ihr geheiratet hat, ist weniger von Bedeutung.

Falls er nun wieder schon seit einiger Zeit im Libanon leben sollte, dann kommt es darauf an, wer die Scheidung einreicht.
Wenn du sie einreichst, dann ist normalerweise ein Gericht im Libanon zuständig. Wenn er sie einreicht (und du lebst hier) dann ein deutsches Gericht.

Manchmal ist auch ein deutsches Gericht zuständig, auch wenn er wieder im Ausland lebt, und zwar kommt es dann darauf an, wie lange du schon hier lebst (je länger, desto mehr Zuständigkeit des Deutschen Gerichtes, obwohl du die Scheidung einreichst).

Daher ist dein Vorschlag mit dem "Zuvorkommen" goldrichtig!

Wollt ihr denn beide die Scheidung?
Denkst du, das "Bezness" vorliegen könnte?
Vielleicht magst du deine Geschichte ja ausführlicher beschreiben, evtl. auch unter den "wahren Geschichten", falls du der Meinung bist, evtl. von Bezness betroffen sein zu können?
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naschkatze
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Re: Scheidung im Ausland

Beitrag von naschkatze » 12.06.2018, 16:34

Bei 15 Jahren Ehe und mehreren Kindern ist echt nur die Frage, wo ihr lebt (oder hauptsächlich gelebt habt während der Ehe). Und wenn das D war, dann Scheidung unbedingt hier einreichen. Das kannst Du aber erst, wenn das Trennungsjahr dem Ende entgegengeht. Wo ihr geheiratet habt ist völlig egal. Arbeitet er, arbeitest Du? Das jüngste Kind ist wie alt? Will er hier bleiben nach der Scheidung?

brausebrocken
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Re: Scheidung im Ausland

Beitrag von brausebrocken » 13.06.2018, 15:21

Vielen Dank für eure Antworten.
Also gelebt haben wir schon immer hier.
Er ist noch hier, und seine Meinung was er nun tun will wechselt täglich. Von hier eine Wohnung suchen und das Sorgerecht teilen bishin zu zurück gehen und die Kinder einfach mitzunehmen.
Das jüngste Kind ist 3 :-(
Und wir arbeiten beide, ich aber nicht Vollzeit.
Ich werde euch einen Bericht schreiben sobald es mir psychisch etwas besser geht, momentan geht das noch nicht.

gadi
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Re: Scheidung im Ausland

Beitrag von gadi » 13.06.2018, 15:27

Liebe brausebrocken,

dann lebt ihr noch zusammen?
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Justicia

Re: Scheidung im Ausland

Beitrag von Justicia » 13.06.2018, 15:50

Liebe brausebrocken,

du brauchst ganz dringend einen eigenen Rechtsanwalt. Bei Scheidungen ist ohnehin meines Wissens nach Anwaltszwang vorgesehen.

Dass bei seinen Aussagen bei dir alle Alarmglocken klingen, ist kein Wunder.

Versuche alle möglichen Beratungsstellen zu nutzen. Berichte dem Jugendamt von seiner Aussage, mit den Kindern in den Libanon gehen zu wollen OHNE dein Einverständnis.
Beim Amtsgericht bekommst du unter Umständen einen Beratungshilfeschein. Geh ganz dringend zum Anwalt. Dein Mann muss davon ja erstmal nichts erfahren.

Überleg dir, wie du wohnen willst. Suche ggf. nach passendem Wohnraum.
Rede auf jeden Fall mit dem Kindergarten! Du musst nicht alle Details erzählen. Aber die müssen wissen, dass ihr euch trennt und so in etwa welche Folgen das haben kann. Das wird auch deinem 3jährigen Kind zu Gute kommen.

Ich wünsche dir, dass du und deine Kinder die Zeit gut überstehen. Sammel deine Kräfte, du wirst sie brachen. Versuche so viel Struktur und Organisation in deine Gedanken zu bringen, wie es dir möglich ist. Nutze Unterstützung, die dir angeboten wird, notfalls wirst du sie dir einfordern müssen (deine Familie, Freunde, Arzt, Beratung).

Natürlich ist es schwer, diese Art von To-Do-Punkten abzuwarten, wenn man emotional belastet ist. Aber die emotionale Belastung wird leichter zu tragen sein, wenn du rechtliches abklärst.

Alles Gute für euch!

naschkatze
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Re: Scheidung im Ausland

Beitrag von naschkatze » 13.06.2018, 16:26

Wenn Ihr noch zusammen lebt müsstet Ihr Euch erst mal (räumlich) trennen. Sonst wird das nie was mit der Scheidung. Kann auch innerhalb des gemeinsamen Haushaltes sein, aber Wäsche waschen oder kochen oder einkaufen für den anderen ist nicht mehr. Derjenige, der die Scheidung einreicht zahlt erst mal die Gerichtskosten (die werden später geteilt). Und derjenige braucht auch unbedingt einen Anwalt, der andere nicht unbedingt (Anwalt zahlt jeder seinen eigenen). Bei Eurer Konstellation (weil ja offenbar Null Einigkeit besteht) wäre dringend anzuraten, dass jeder von Euch einen Anwalt nimmt. Denn nur mit Anwalt kann man während des Scheidungsverfahrens auch Anträge an das Gericht stellen. Und Anträge wegen Umgang, Sorgerecht, Kindesunterhalt, ggf. nachehelichen Unterhalt usw. wird es ja sicher geben. Wenn Du Trennungsunterhalt von ihm möchtest dann sofort nach der Trennung nachweislich fordern, rückwirkend geht das nicht. Und am Besten auch gleich über den Anwalt.

brausebrocken
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Re: Scheidung im Ausland

Beitrag von brausebrocken » 13.06.2018, 17:02

@gadi:
ja, noch. Der reinste psychoterror ist das.

Danke euch allen erstmal.

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