Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Esperanza
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Esperanza » 16.04.2019, 18:56

Julija hat geschrieben:
16.04.2019, 16:43
Esperanza hat geschrieben:
16.04.2019, 15:06
Ich verbiete es ja nicht, ich hätte auch gerne das die anderen Großeltern ihn kennenlernen wäre auch mein Herzenswunsch aber es geht nun mal nicht unter diesen Umständen.
Liebe Esperanza,

damit hast du doch alles schon erklärt und deinen Standpunkt klar gemacht.

Mach dir bitte keine Vorwürfe deswegen. Du bist keine schlechte Mutter. Im Gegenteil, du beschützt dein Kind vor Leid. Das sollte an oberster Stelle stehen. Wie sich die Großeltern fühlen ist ganz weit davon entfernt und nicht deine Sorge.

Dein Sohn wird dir das bestimmt auch niemals vorwerfen, da deine Entscheidung ja gut begründet ist. Unter diesen Umständen wäre es waghalsig, sein 6jähriges Kind in ein Land zu bringen, in welchem du keine Sicherheiten hast, dein Kind dort als Staatsangehöriger zählt und man dir als unverheiratete Frau wohl kaum irgendwelche Rechte geben würde. Von der Korruption ganz abgesehen.

Ich sehe den fehlenden Unterhalt auch als Machtspiel an. Lass dich nicht darauf ein. Er kann sein Kind besuchen. Die Großeltern können das Kind besuchen. Das hat gar nichts mit Unterhalt zu tun. Ich weiß nicht, wie das in Österreich geregelt ist, aber in Deutschland ist Unterhalt nicht von Besuchen abhängig. Das ist auch ganz richtig so, denn ein Kind kostet unabhängig von der elterlichen Betreuung.

Bleibe dem Vater gegenüber konsequent. Du hast die Umstände nicht zu verantworten und ändern kannst du sie schon gar nicht.
Danke für deine Worte!
Mir tuts einfach nur sehr leid für meinen Sohn dass er nicht die Zeit mit seinem Papa verbringen kann aber so ist das auch oft bei Kindern die aus binationalen Beziehungen stammen.
Ich versuche auch mein Bestes zu geben und ich hoffe mein Sohn wird mich eines Tages verstehen.

leva
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von leva » 16.04.2019, 19:18

Nun weisst du mit wem du es zu tun hast,falls du noch Zweifel hattest.
Du scheinst aber deinen Pappenheimer gut einschaetzen zu koennen,hast laut deiner Aussage Ungutes mit ihm schon erlebt.

Bist du deshalb nach Hause zurueck gegangen?
weil dein Aufenthalt vorbei war und die Drohung im Raum stand,dass er euer Kind in Mexico behalten will?
War dein Aufenthalt als dein Langzeiturlaub dort geplant oder wolltest du dorthin auswandern?

Viele Fragen,ich weiss...
Wenn du antworten willst,wuerde ich mich freuen.

Warum schreibst du in einerm Bezness Forum?
Stand das mal zur Debatte?
Der KV hat doch jederzeit die Moeglichkeit sein Kind in OE zu besuchen.
Wenn er Zeit und Gelkd hat.,sollte das doch Moeglich sein.
Es gibt also Moeglichkeiten....

Nach deiner wiederholten Aufforderung an ihn die saeumigen Unterhaltszahlungen fristgerecht zu schicken ,wuerde ich bei Verweigerung dann klagen.

Ob du damit Erfolg hast ist fraglich.

Esperanza
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Esperanza » 16.04.2019, 20:26

Ja ich habe ungutes mit ihm erlebt, er wollte mir ja damals als ich mit ihm und unserem Sohn in Mexiko lebte, mein Recht entnehmen mit unserem Sohn ohne seiner Einwilligung nicht das Land verlassen zu dürfen.

Ich habe schon von mehreren Leuten gehört dass sie ihn auch verstehen können aber er hat das einfach hinter meinem Rücken gemacht.


Und ja ich bin nach Ö. Zurück da ich angst hatte um meine rechte als Mutter dort in Mexiko, da ja auch vieles dort korrupt geregelt wird.

Ich schrieb in dieses forum da ich gesehen habe dass hier einige Frauen auch mit der Angst hadern bezüglich Entführung etc. Aber in meinem Fall hat das nichts mit Bezness zutun.

Mir hat mal ein Anwalt gesagt dass wenn ich zum Beispiel Unterhalt vom Staat einfordern möchte und der KV in Mexiko das dem staat nicht zurückzahlt, das er dann auf die schwarze Liste kommen wird und somit festgenommen werden würde falls er den osterr. Boden betreten würde.

Efendi II
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Efendi II » 16.04.2019, 20:31

Julija hat geschrieben:
16.04.2019, 16:43
Er kann sein Kind besuchen. Die Großeltern können das Kind besuchen.
Das dürfte problemlos jederzeit möglich sein, Mexikaner können
visumsfrei einreisen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

leva
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von leva » 16.04.2019, 20:35

Was genau hat er denn hinter deinem Ruecken gemacht?
Das Aufendhaltsrecht des Kinds im Trennungsfall der Eltern,haengt ja vom Alter und dem Lebensmittelpunkt des Kindes zur Zeit der strittigen Klage ab.

Wenn euer Kind also zum Klagetermin laenger in Mexiko mit/bei dem Vater gelebt hat,als in OE kann es gut sein,dass er im Recht gewesen waere.
Moeglicherweise sieht er dich als Kindesentfuehrerin an und versucht sein Kind nach Mexiko zurueck zu bekommen....

Du solltest dich mal anwaltlich beraten lassen.

Ich glaube kaum ,dass saeumige Vaeter festgenommen werden....da lachen ja die Huehner.... :lol: :!:

Meinst du jetzt sowas wie Unterhaltvorschuss? KJeine Ahnung,wie das in OE hgeisst und ob es das gibt?

brighterstar007

Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von brighterstar007 » 16.04.2019, 23:36

Hi,

Dadurch dass die beiden nie verheiratet waren, hatte der KV in Mexico begründete Ängste,
Dass sie im Falle von einer Krise innerhalb der Partnerschaft, Kulturschock oder sonstiges,
Den Kleinen mit in ihre Heimat nimmt - im Falle einer Trennung...Ich weiß nicht, wie es rechtlich
Dort aussieht, aber ihr Ex hätte wahrscheinlich keine Rechte in einem solchen Fall und wollte sich
Absichern.
Dass er ihr dies geschwiegen hat, macht die Sache nicht besser/ leichter.
So ist noch mehr Vertrauen zerstört worden, es hätte aber wohl nichts oder nicht viel
Geändert.

LG Brighterstar

Karlotta
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Karlotta » 17.04.2019, 07:42

Nur mal so ein Gedanke! Ist es möglich, dass der Kindsvater schon einen Titel erwirkt hat und das Kind bei Einreise nach Mexiko das Land ohne seine Einwilligung nicht mehr verlassen kann?
So müsster er nur noch das Kind ins Land locken!
Esperanza, da Du aus Angst Dein Kind zu verlieren, Mexiko verlassen hast, sehe ich die Gefahr z.Zt. nicht gemindert.
Soll er doch den ersparten Unterhalt für sich und seine Familie für die Reise nach Deutschland aufwenden.
Karlotta
Ich sehe älter aus als ich mich fühle! Doch der Körper haut ab, macht sich selbständig!
Sky du Mont

Esperanza
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Esperanza » 17.04.2019, 08:24

Karlotta hat geschrieben:
17.04.2019, 07:42
Nur mal so ein Gedanke! Ist es möglich, dass der Kindsvater schon einen Titel erwirkt hat und das Kind bei Einreise nach Mexiko das Land ohne seine Einwilligung nicht mehr verlassen kann?
So müsster er nur noch das Kind ins Land locken!
Esperanza, da Du aus Angst Dein Kind zu verlieren, Mexiko verlassen hast, sehe ich die Gefahr z.Zt. nicht gemindert.
Soll er doch den ersparten Unterhalt für sich und seine Familie für die Reise nach Deutschland aufwenden.
Karlotta
Guten Morgen!
Das weiß ich leider nicht, ich möchte das auch rausbekommen, ich denke. Da kann mir. Vielleicht die Österreichische Botschaft in Mexiko weiterhelfen.

Die können dort bestimmt herum forschen.

Das schlimme ist einfach dass ich nicht weiß was dort passieren könnte.
Ich habe das alleinige Sorgerecht aber das wird auch nicht viel helfen wenn der KV irgendwas eingeleitet hat dass ihm mehr Rechte verschaffen würde.

Ich habe auch vor mit seiner Familie über die Sache zu kommunizieren, obwohl ob das eine gute Idee ist weiß ich auch nicht, da die alle eher zu ihm als zu mir halten.

Mexiko ist ja auch in diesem Haager übereinkommen

Esperanza
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Esperanza » 17.04.2019, 08:27

brighterstar007 hat geschrieben:
16.04.2019, 23:36
Hi,

Dadurch dass die beiden nie verheiratet waren, hatte der KV in Mexico begründete Ängste,
Dass sie im Falle von einer Krise innerhalb der Partnerschaft, Kulturschock oder sonstiges,
Den Kleinen mit in ihre Heimat nimmt - im Falle einer Trennung...Ich weiß nicht, wie es rechtlich
Dort aussieht, aber ihr Ex hätte wahrscheinlich keine Rechte in einem solchen Fall und wollte sich
Absichern.
Dass er ihr dies geschwiegen hat, macht die Sache nicht besser/ leichter.
So ist noch mehr Vertrauen zerstört worden, es hätte aber wohl nichts oder nicht viel
Geändert.

LG Brighterstar
Ja man kann seine Ängste diesbezüglich nachempfinden aber er hat das einfach auf eine Art und Weise gemacht die nicht in Ordnung war.

Ich verstehe auch dass er große Angst empfunden hat dass ich eines Tages mit unserem Kind zurück nach Wien kommen werde und er dann machtlos ist, rechtlich gesehen.

Anaba
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Anaba » 17.04.2019, 08:50

Guten Morgen Esperanza,

herzlich willkommen auch von mir.

Du schreibst:
Guten Morgen!
Das weiß ich leider nicht, ich möchte das auch rausbekommen, ich denke. Da kann mir. Vielleicht die Österreichische Botschaft in Mexiko weiterhelfen.

Die können dort bestimmt herum forschen.

Das schlimme ist einfach dass ich nicht weiß was dort passieren könnte.
Ich habe das alleinige Sorgerecht aber das wird auch nicht viel helfen wenn der KV irgendwas eingeleitet hat dass ihm mehr Rechte verschaffen würde.

Ich habe auch vor mit seiner Familie über die Sache zu kommunizieren, obwohl ob das eine gute Idee ist weiß ich auch nicht, da die alle eher zu ihm als zu mir halten.
Glaubst du ernsthaft, dass die österreichische Botschaft in deinem Fall „herumforschen“ wird?
Kontaktiere sie mal in dieser Frage. Du wirst schnell erfahren, dass sie nichts für dich tun können.
Forschen werden sie schon gar nicht. Sie müssen sich an die dortigen Gesetze halten.
Ihnen sind in solchen Fällen die Hände gebunden.
Ich rate dir dringend ab mit deinem Sohn nach Mexiko zu fliegen.
Sollte der Kindesvater die Absicht haben, ihn zu behalten, dann gelingt ihm das auch.
Du kannst nichts dagegen tun und keiner wird dir dort helfen.
Wenn du es nach so langer Zeit noch nicht mal weißt, solltest du dich zuerst mal kundig machen, ob dein Sohn
die mexikanische Staatsbürgerschaft hat.
Da reicht ein Anruf/ Anschreiben.
Wenn er sie hat, gelten für ihn in diesem Land mexikanische Gesetze, heißt der Vater kann die Ausreise verhindern.
Du kannst nichts dagegen tun.
Seine Familie einzubeziehen, ist doch sinnlos. Es ist seineFamilie.
Denke in diesem Fall an dein Kind, die Familie muss dir egal sein.
Denn wenn es hart kommt, werden auch sie nichts für dich tun.
Ihr habt diesen Weg gewählt und müsst nun mit den Konsequenzen leben.
Das klingt vielleicht hart, ist aber die Realität.
Gehe kein Risiko ein, du würdest es bereuen.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Efendi II
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Efendi II » 17.04.2019, 08:59

Anaba hat geschrieben:
17.04.2019, 08:50
Wenn du es nach so langer Zeit noch nicht mal weißt, solltest du dich zuerst
mal kundig machen, ob dein Sohn die mexikanische Staatsbürgerschaft hat.
Da reicht ein Anruf/ Anschreiben.
Die Mexikanische Botschaft in Österreich
Renngasse 5/5-6 - 1010 Wien
Telefon: (+43) 1 310-73 83 - 6
Fax: (+43) 1 310-73 87
Email: embaustria@sre.gob.mx
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Anaba
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Anaba » 17.04.2019, 09:08

Nachtrag:

Leva hat ja bereits einiges über die Sicherheitslage in Mexiko geschrieben.

Ich weiß nicht, ob du dich da schlau gemacht hast.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/auss ... eit/213648

Das solltest du dir gut durchlesen.
Hinweise für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen
Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und mit Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen.
Allein reisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko, die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine notarielle Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten.
Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración.
Einzelne Fluggesellschaften verlangen für die Ausreise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil den Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils, hier sollte man sich bei der Fluggesellschaft genau erkundigen.
Kinder mit einem mexikanischen Elternteil besitzen die mexikanische Staatsangehörigkeit, auch wenn sie nicht in Mexiko geboren worden sind. Auch wenn sie mit einem deutschen Pass nach Mexiko eingereist sind, haben sie in Mexiko eigentlich keinen Touristenstatus, was bei der Ausreise ohne mexikanischen Pass zu Problemen führen kann. Eltern, die mit mexikanischen Minderjährigen reisen, sind überdies verpflichtet, ein Original der Geburtsurkunde des Kindes mitzuführen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Hier geht klar hervor, dass dein Sohn die mexikanische Staatsbürgerschaft hat.
Dann würde es natürlich schwierig mit seiner Ausreise, falls der Vater das verhindern möchte.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch an andere Mütter appellieren, informiert euch besser.
Viele Mütter wissen nicht mal, welche Staatsbürgerschaft ihr Kind noch hat.
Efendi predigt das hier seit Jahren. :wink:
Wir weisen auch immer wieder darauf hin, dass binationalen Kinder in der Regel die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kann euch niemand helfen.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

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Esperanza
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Esperanza » 17.04.2019, 09:31

Anaba hat geschrieben:
17.04.2019, 09:08
Nachtrag:

Leva hat ja bereits einiges über die Sicherheitslage in Mexiko geschrieben.

Ich weiß nicht, ob du dich da schlau gemacht hast.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/auss ... eit/213648

Das solltest du dir gut durchlesen.
Hinweise für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen
Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und mit Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen.
Allein reisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko, die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine notarielle Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten.
Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración.
Einzelne Fluggesellschaften verlangen für die Ausreise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil den Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils, hier sollte man sich bei der Fluggesellschaft genau erkundigen.
Kinder mit einem mexikanischen Elternteil besitzen die mexikanische Staatsangehörigkeit, auch wenn sie nicht in Mexiko geboren worden sind. Auch wenn sie mit einem deutschen Pass nach Mexiko eingereist sind, haben sie in Mexiko eigentlich keinen Touristenstatus, was bei der Ausreise ohne mexikanischen Pass zu Problemen führen kann. Eltern, die mit mexikanischen Minderjährigen reisen, sind überdies verpflichtet, ein Original der Geburtsurkunde des Kindes mitzuführen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Hier geht klar hervor, dass dein Sohn die mexikanische Staatsbürgerschaft hat.
Dann würde es natürlich schwierig mit seiner Ausreise, falls der Vater das verhindern möchte.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch an andere Mütter appellieren, informiert euch besser.
Viele Mütter wissen nicht mal, welche Staatsbürgerschaft ihr Kind noch hat.
Efendi predigt das hier seit Jahren. :wink:
Wir weisen auch immer wieder darauf hin, dass binationalen Kinder in der Regel die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kann euch niemand helfen.
Vielen Dank für diese hilfreiche Info!!
Damals als ich eben mit meinem Kind aus Mexiko ausreisen wollte, wollte auch ein Beamter am Flughafen die Geburtsurkunde sehen und fragte auch ob der Vater weiß dass sein Kind das Land verlassen wird.

Esperanza
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Esperanza » 17.04.2019, 09:50

Anaba hat geschrieben:
17.04.2019, 09:08
Nachtrag:

Leva hat ja bereits einiges über die Sicherheitslage in Mexiko geschrieben.

Ich weiß nicht, ob du dich da schlau gemacht hast.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/auss ... eit/213648

Das solltest du dir gut durchlesen.
Hinweise für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen
Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und mit Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen.
Allein reisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko, die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine notarielle Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten.
Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración.
Einzelne Fluggesellschaften verlangen für die Ausreise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil den Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils, hier sollte man sich bei der Fluggesellschaft genau erkundigen.
Kinder mit einem mexikanischen Elternteil besitzen die mexikanische Staatsangehörigkeit, auch wenn sie nicht in Mexiko geboren worden sind. Auch wenn sie mit einem deutschen Pass nach Mexiko eingereist sind, haben sie in Mexiko eigentlich keinen Touristenstatus, was bei der Ausreise ohne mexikanischen Pass zu Problemen führen kann. Eltern, die mit mexikanischen Minderjährigen reisen, sind überdies verpflichtet, ein Original der Geburtsurkunde des Kindes mitzuführen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Hier geht klar hervor, dass dein Sohn die mexikanische Staatsbürgerschaft hat.
Dann würde es natürlich schwierig mit seiner Ausreise, falls der Vater das verhindern möchte.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch an andere Mütter appellieren, informiert euch besser.
Viele Mütter wissen nicht mal, welche Staatsbürgerschaft ihr Kind noch hat.
Efendi predigt das hier seit Jahren. :wink:
Wir weisen auch immer wieder darauf hin, dass binationalen Kinder in der Regel die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kann euch niemand helfen.
Ich verstehe nur nicht weshalb der KV mir dann damit gedroht hat wenn das eh in den Gesetzen so vorgemerkt ist

Eclipse
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Eclipse » 17.04.2019, 11:53

da es laut ihm auch meine Verpflichtung ist
Du bist verpflichtet, mit Deinem Sohn nach Mexiko zu reisen, damit SEINE Mischpoke Deinen Sohn "kennenlernt"?

:lol: :lol: :lol: Unfug. Schick denen Fotos, falls (!!!) sie sich wirklich für das Kind interessieren.
Esperanza hat geschrieben:
16.04.2019, 20:26
Ich habe schon von mehreren Leuten gehört dass sie ihn auch verstehen können aber er hat das einfach hinter meinem Rücken gemacht.
Tja. Andere Leute, andere Meinungen. Du hast Deine, und die hört sich sehr vernünftig an. Ehe Dein Sohnemann nicht (lt. mexikanischem Recht!) volljährig ist, sollte er dieses Chaosland nicht betreten. Mexiko ist sowieso hochproblematisch, aber derzeit geht´s doch komplett drunter und drüber!

Hör auf Dein Bauchgefühl. Die großen Unglücke passieren, wenn man nicht auf sein Bauchgefühl vertraut.

Schreib den Typen ab und fühl Dich nicht wegen der paar Penunzen "erpresst", sondern einfach als alleinerziehende Mutter, fertig. Wenn er nach Ö kommt, wirst Du ihm den Umgang nicht verweigern können. Aber das doppelte Risiko "Mexiko [per se]" PLUS noch evtl. Aktionen Deines vor Ort bestens verwurzelten/vernetzten KVs eingehen ... nur weil er das will und pfeift??? Das ist schlicht eine Frechheit. Die Kohle, die er für den Flug (er selbst + Anhang) spart, schiebt er dem nächsten Korruptix hin, und der macht dann was Dein Unguter will.

Einfach "NEIN" sagen. Das tut wahnsinnig gut!

gadi
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Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von gadi » 17.04.2019, 12:10

Eclipse hat geschrieben:
17.04.2019, 11:53

Schreib den Typen ab und fühl Dich nicht wegen der paar Penunzen "erpresst", sondern einfach als alleinerziehende Mutter, fertig. Wenn er nach Ö kommt, wirst Du ihm den Umgang nicht verweigern können. Aber das doppelte Risiko "Mexiko [per se]" PLUS noch evtl. Aktionen Deines vor Ort bestens verwurzelten/vernetzten KVs eingehen ... nur weil er das will und pfeift??? Das ist schlicht eine Frechheit. Die Kohle, die er für den Flug (er selbst + Anhang) spart, schiebt er dem nächsten Korruptix hin, und der macht dann was Dein Unguter will.

Einfach "NEIN" sagen. Das tut wahnsinnig gut!
Volle Zustimmung. Ein Mann der hinter deinem Rücken veranlassen wollte, dass du mit dem Kind nicht ins Ausland reisen kannst, will nun, dass du ihm das Kind wieder in "sein Land" bringst sozusagen. Was gibt es da noch zu überdenken, Esperanza?
Außer du willst demnächst auf dein Kind verzichten, natürlich :!:
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Justicia

Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von Justicia » 17.04.2019, 13:24

Liebe Esperanza,

ich verstehe dich so, dass du dich bereits entschieden hast. Deshalb gehe ich darauf gar nicht weiter ein, weil auch meine Mitschreiberinnen alles auf den Punkt getroffen haben.

Mein Gefühl ist, dass du mit deiner Position eher im Inneren haderst. Du möchtest deinem Sohn nicht den Vater verwehren, was auch verständlich ist. Mach dir in zweifelnden Momenten klar, dass der Vater keine Skrupel hätte, seinem Sohn die Mutter zu verwehren! Für dein Sohn wäre es das größte Unglück, von dir getrennt zu sein. Jedes 6jährige Kind braucht seine Mama. Er kennt es auch nicht anders. Allein das rechtfertigt es, dass du nicht mal darüber nachdenken musst, was du nun machst.

Wenn der Vater so sehr an den Kontakt hängt, würde er ihn besuchen. Dagegen bist du ja nicht (auch das könnte je nach Gewissen des Vaters ein Risiko sein. Selbst aus Deutschland wurden schon Kinder entführt).

Du machst alles richtig, wenn du nicht fliegst. Dein Kind zählt in Mexiko als Mexikaner mit einer unehelichen, ausländischen Mutter. Selbst in deinen zwei sicheren Städten hast du Korruption kennengelernt. Das ist jetzt schon ein halbes Jahrzehnt her. Ich glaube, nicht dass es besser geworden ist.
Lasse dich nicht durch den Gedanken "Aber der Vater hat ja auch Rechte" verleiten. Ich finde es auch etwas seltsam, dir Kindesentführung andichten zu wollen. Hast du nicht! Du hast das alleinige Sorgerecht, du bist legal aus dem Land ausgereist, der Vater wusste, dass du Österreicherin bist. So viele Menschen verlassen Mexiko. Da ist es kein Wunder, dass das nicht das Land sein soll, wo dein Sohn aufwächst und geprägt wird. Ich hätte es nicht anders gemacht.

Mit dem Vater führst du aber keine partnerschaftliche Beziehung mehr, oder?

leva
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Registriert: 27.06.2014, 17:01

Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von leva » 17.04.2019, 13:35

Esperanza hat geschrieben:
17.04.2019, 08:27
brighterstar007 hat geschrieben:
16.04.2019, 23:36
Hi,

Dadurch dass die beiden nie verheiratet waren, hatte der KV in Mexico begründete Ängste,
Dass sie im Falle von einer Krise innerhalb der Partnerschaft, Kulturschock oder sonstiges,
Den Kleinen mit in ihre Heimat nimmt - im Falle einer Trennung...Ich weiß nicht, wie es rechtlich
Dort aussieht, aber ihr Ex hätte wahrscheinlich keine Rechte in einem solchen Fall und wollte sich
Absichern.
Dass er ihr dies geschwiegen hat, macht die Sache nicht besser/ leichter.
So ist noch mehr Vertrauen zerstört worden, es hätte aber wohl nichts oder nicht viel
Geändert.

LG Brighterstar
Ja man kann seine Ängste diesbezüglich nachempfinden aber er hat das einfach auf eine Art und Weise gemacht die nicht in Ordnung war.

Ich verstehe auch dass er große Angst empfunden hat dass ich eines Tages mit unserem Kind zurück nach Wien kommen werde und er dann machtlos ist, rechtlich gesehen.
Welche "Art und Weise" waere dir denn genehmer gewesen?Was hat er denn nun hinter deinem Ruecken getan und wie hast du es herraus gefunden?
Auch im forum wird regelmaessig geraten,dass im erwarteten strittigenTrennungsfall,Scheitern der Beziehung,die Frau/Mann Paesse sichert,heimlich Vorbereitungen trifft um eine Ausreise des auslaendischen Partners mit dem Kind zu erschweren.
Dein Kindsvater hat also das gemacht,was auch eine Frau/Mann in D /OE/Mexico/USA etc machen wuerde.
Das ist eine Vorsichtsmassnahme um die vermutete Ausreise mit dem gemeinsamen Kind zu verhindern.
Es ist dir also gelungen auszureisen,bevor der Vater eine Ausreisesperre fuer seinen Sohn erwirken konnte.

Das kann man so oder so sehen.Wir kennen nur deine Seite

Du hast grosses Glueck geghabt.

Fliege nicht nach Mexiko.Die Familie steht nicht auf deiner Seite.Sie steht zu ihrem Sohn.
Du hast dich in ihren Augen ins Unrecht gesetzt,hast das gemeinsame Kind entzogen.

@ Julija:

Ich dichte" Keine Kindesentfuehrung an.
Ich stelle aber in den Raum,dass das eine legitimer Gedanke ist.

gadi
Beiträge: 9858
Registriert: 05.06.2014, 18:56

Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von gadi » 17.04.2019, 15:04

leva hat geschrieben:
17.04.2019, 13:35
Welche "Art und Weise" waere dir denn genehmer gewesen?Was hat er denn nun hinter deinem Ruecken getan und wie hast du es herraus gefunden?
Auch im forum wird regelmaessig geraten,dass im erwarteten strittigenTrennungsfall,Scheitern der Beziehung,die Frau/Mann Paesse sichert,heimlich Vorbereitungen trifft um eine Ausreise des auslaendischen Partners mit dem Kind zu erschweren.
Dein Kindsvater hat also das gemacht,was auch eine Frau/Mann in D /OE/Mexico/USA etc machen wuerde.
Das ist eine Vorsichtsmassnahme um die vermutete Ausreise mit dem gemeinsamen Kind zu verhindern.
Es ist dir also gelungen auszureisen,bevor der Vater eine Ausreisesperre fuer seinen Sohn erwirken konnte.
So ist es. Hier im Anti-Bezness-Forum. Also zu 99% bei kriminellen Kindsvätern.
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brighterstar007

Re: Vater meines Sohnes lebt in Mexiko

Beitrag von brighterstar007 » 17.04.2019, 15:14

Hi Esperanza ( Hoffnung - auf was * ),

Angesichts der dargelegten Fakten/ Schwierigkeiten solltest du nicht nach Mexico fliegen....
Schreib dem KV, dass er sein Kind jederzeit in Europa/ Österreich sehen kann.

Hi Efendi,

Du hattest vorher in Bezug auf binationale Kinder geschrieben, dass es eine Straftat sei, wenn
Der doppelstaatliche Nachwuchs, in diesem Fall AU/ Mexiko, einfach mit der anderen Staatsangehörigkeit in sein Land ( KV) einreist..Ist das nur in afrikanischen/ muslimischen Territorien so * Anscheinend sind Mutter ( und Kind ) diesbezüglich unbehelligt geblieben....

LG Brighterstar

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