Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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dodo02
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Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von dodo02 » 14.08.2019, 17:58

Hallo an Alle,
Ich hatte ja letztens in meinem alten Thread die Frage gestellt, ob ich bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung meines Ex (Asylbewerber/ gemeinsames Kind) das Formular mit unterschreiben muss.
Die Ausländerbehörde hätte das gerne gewollt.
Ich hatte mich gefragt, warum die Ausländerbehörde das überhaupt will- gemeinsames Sorgerecht ist ja ( leider) vorhanden, das ist doch alles, was sie brauchen - dachte ich.
Heute erhielt ich völlig unerwartet einen Anruf der Behörde, sie hätten gerne eine schriftliche Stellungnahme von mir, wie er sich so als Vater verhält, ob er das Kind regelmäßig sieht, Unterhalt bezahlt etc.
Ohne meine Stellungnahme könnten Sie das nicht entscheiden!
Er hätte eigentlich schon längst eine Aufenthaltsgenehmigung haben müssen, hat sie aber aufgrund fehlender Papiere & eines anhängigen Verfahrens wegen Körperverletzung immer noch nicht. Und hat im Moment eine Duldung.
Was soll ich jetzt schreiben? Ich würde gerne die Wahrheit schreiben- dass es ihm immer nur um seinen Aufenthalt ging & auch das Kind nur Mittel zum Zweck war. Dass er sie natürlich regelmäßig sehen will ( aber immer nur dann, wenn es ihm am Besten in den Kram passt & natürlich nur, weil er weiß dass er das machen muss für seinen Fetzen Papier auf den er so sehnsüchtig wartet.) Dass seine Zahlungen & Umgänge sicherlich schlagartig aufhören werden, wenn er seinen Aufenthalt endlich hat.
Ich habe alle Illusionen ihn bzgl. über die Zeit verloren & habe es längst aufgegeben auch nur irgendetwas von ihm zu erwarten. Für meine Tochter wäre es besser, sie hätte keinen Vater- wer weiß, was sie wegen ihm noch durchmachen wird müssen.
Die Sachbearbeiterin hat mir nun eine Steilvorlage gegeben- sie hat sogar ausdrücklich gesagt , dass sie weiß, wie die Dinge so laufen.
Aber was & wie schreibe ich nun? Verletzte Gefühle sind dem Amt egal- die wollen Fakten. Und Fakt ist, die wenige Zeit die er mit seiner Tochter verbringt macht er publikumswirksam gefühlte 100 Fotos die er dann auf Facebook postet. Das muss man ihm lassen, er weiß wirklich wie es geht .
Dass er zB nicht mal weiß und sich auch nicht dafür interessiert, wo sich der Kindergarten der Kleinen befindet, das fällt dann nicht mehr ins Gewicht.

Vielleicht kann mir ja jemand was raten? Das ist jetzt meine Chance für ein bisschen Gerechtigkeit. Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!

Liebe Grüße an Alle,

dodo02
Es ist wie es ist.

Cimmone
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von Cimmone » 14.08.2019, 18:12

Hallo dodo,

ich würde alles so schreiben wie es ist und versuchen, persönliche Gefühle da rauszuhalten, auch zwischen den Zeilen
Wenn es für ihn passt.... liest z.B. die Behörde nicht gern. Also gehört das dahin.

Versuche, Dich so kurz wie möglich zu halten, am besten in einem Dreizeiler.

So würde ich da heran gehen.
"Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht." Kurt Tucholsky

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Justicia

Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von Justicia » 15.08.2019, 02:19

Liebe Dodo,

ich habe deine Geschichte nicht mehr so ganz im Kopf, erinnere mich jedoch ein bisschen.

Hast du Bedenken, dass bei einer sehr deutlichen Stellungnahme ähnlich wie du es im Eröffnungspost formuliert hast negative Konsequenzen für deine Tochter und dich drohen?

Wenn du etwas Zeit zum Nachdenken brauchst, könntest du bitten die Forderung an dich schriftlich zu stellen und auch genauer aufzuführen, was erwartet wird in Bezug auf den Umfang deiner Aussage. Dabei könntest du auch erfragen, ob der Kindsvater Einsicht in deine Ausfürhungen erhalten wird. Das wird er zwar bekommen können, aber alleine die Frage zeigt schon auf, was deine Sorge ist ohne sie direkt zu benennen.
Ich finde es etwas seltsam, dass per Telefon an dich heran getreten wurde. Das aber nur am Rande.

Wenn es diese Bedenken gibt, dann würde ich es wie Cimmone halten. Kurz und möglichst objektiv.

Auf der anderen Seite: immer noch Duldung, das Verfahren wegen Körperverletzung, die Art wie sich der Kindsvater "kümmert". Insofern finde ich es gut, dass die Ausländerbehörde konkret nachforscht und so wie ich dich verstehe, wurde dir durch die Blume gesagt, dass sie mehr Gründe brauchen um seine Duldung nicht zu verlängern. Für mich liest sich das so als wollte man ihn los werden, was für euch mit Sicherheit das Beste bedeutet.
Doch selbst wenn ihm die Duldung entzogen wird, bekommt er erstmal Zeit selbst auszureisen. In dieser Zeit kann viel passieren, was mir persönlich zu risikoreich wäre. Am Ende lande ich dann doch wieder bei Cimmones Ratschlag.

Meine erste Intuition war "Mach es wie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis für eine schlechte Arbeitskraft". Schwer zu erklären, weshalb ich es mit Beispielen aus deinem Text versuche.

Zum Beispiel als Einleitung:
Heute erhielt ich völlig unerwartet einen Anruf der Behörde, sie hätten gerne eine schriftliche Stellungnahme von mir, wie er sich so als Vater verhält, ob er das Kind regelmäßig sieht, Unterhalt bezahlt etc.
"Sehr geehrter Name,

mit Verwunderung nehme ich Ihre Bitte um eine Stellungnahme bezüglich der Aufenthaltserlaubnis des Herrn XY zur Kenntnis und komme dieser hiermit nach. Dabei beziehe ich mich wie von Ihnen gewünscht auf die Ausübung des gemeinen Sorgerechts durch Herrn XY, von dem ich seit dem .... dauerhaft getrennt bin."
dass es ihm immer nur um seinen Aufenthalt ging & auch das Kind nur Mittel zum Zweck war. Dass er sie natürlich regelmäßig sehen will ( aber immer nur dann, wenn es ihm am Besten in den Kram passt & natürlich nur, weil er weiß dass er das machen muss für seinen Fetzen Papier auf den er so sehnsüchtig wartet.) Dass seine Zahlungen & Umgänge sicherlich schlagartig aufhören werden, wenn er seinen Aufenthalt endlich hat.
"Herr XY zeigt sich seiner Umgangspflicht bewusst. So wählt er Besuchstermine nach seinem eigenen Ermessen aus, was ich ihm auch stets ermögliche (wenn es denn so ist). In den letzten [Zeitraum] waren das folgende Zeiten: [Hier die genauen Daten und Stunden eintragen um zu zeigen, wie wenig das ist; auch wenn ein Termin von ihm abgesagt wurde, aufführen und dazu schreiben "abgesagt am ...."].
Derzeit zahlt er regelmäßig den Kindesunterhalt in Höhe von monatlich ... Euro (wenn er regelmäßig zahlt).
Über die zukünftige Entwicklung dessen kann ich leider keine Prognose abgeben."
Und Fakt ist, die wenige Zeit die er mit seiner Tochter verbringt macht er publikumswirksam gefühlte 100 Fotos die er dann auf Facebook postet. Das muss man ihm lassen, er weiß wirklich wie es geht .
"Während den Umgängen dokumentiert Herr XY diese durch zahlreiche Fotos, die er auch in sozialen Medien teilt."*
Dass er zB nicht mal weiß und sich auch nicht dafür interessiert, wo sich der Kindergarten der Kleinen befindet, das fällt dann nicht mehr ins Gewicht.
"Weitergehendes Interesse, z. B. welchen Kindergarten Tochtername besucht, konnte ich bis jetzt noch nicht feststellen."

Abschlusssatz:
"Ich hoffe, dass Ihnen meine Wahrnehmung über die Ausgestaltung des Sorgerechts durch den Kindsvater in Ihrer Entscheidung weiterhelfen. (Falls du willst noch: ) Sofern Sie noch Rückfragen haben, können Sie mich postalisch unter der o. g. Adresse erreichen."
_______

Das ist jetzt nur ganz kurz als Inspiration gemeint. Wenn es dir nicht weiterhilft, vergiss es gleich.
Du steckst da jetzt leider in einem Dilemma, wo du einfach nicht wissen kannst, was der richtige Weg ist. Ich wünschte, jemand hätte eine Glaskugel.

Allgemein würde ich es vermeiden "unsere, meine oder seine" Tochter zu schreiben. Wenn die Tochter nicht seinen Namen trägt, würde ich den kompletten Namen angeben. So wird nochmal deutlich, dass deine Tochter in erster Linie zu dir gehört und du eben nichts erwartet.

Ich sehe es übrigens nicht so, dass "nur Fakten" zählen. Es wird ja auch nach seinem Verhalten gefragt. Deine Einschätzung ist natürlich subjektiv, was der Behörde auch klar sein muss. Nur dürfen die halt nicht sagen "Bitte, Frau Dodo, offenbaren Sie uns Ihr ganzes Leid, damit wir unsere Entscheidung besser begründen können".
Vielleicht, wenn du dich traust und das gut abgewogen hast, kannst du noch ein Satz einfügen, dass du aufgrund deiner Erfahrungen mittlerweile nur noch die Erwartungshaltung hast, dass deiner Tochter keinen Schaden zugefügt wird. Das muss aber ganz geschickt formuliert werden. In Anbetracht der Körperverletzung finde ich es aber grundsätzlich angebracht, auch das zu erwähnen.

Ich drück dir die Daumen, dass alles gut verläuft für euch.

* Bist du damit einverstanden? Kinderfotos haben im Netz nichts zu suchen! Ich würde das verbieten. Selbst die Polizei weist immer wieder auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern hin.

Anaba
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von Anaba » 15.08.2019, 06:59

Guten Morgen Dodo,

Cimmone hat es m.M.n. richtig beschrieben.
Du musst die Wahrheit schreiben.
Der Anruf von der Mitarbeiterin der AB war eine Steilvorlage.
Sie haben ihn auf dem Schirm und deine Stellungnahme könnte das Zünglein an der Waage sein.
Nutze diese Gelegenheit.
Du weißt nicht, was dir und der Kleinen noch alles bevorsteht, wenn er Gelegenheit bekommt sich in euer
Leben einzumischen.
Das wird passieren, so bald ihm ein cleverer Anwalt klar macht, dass sein Aufenthalt am seidenen Faden hängt
und was er tun muss, um zu bleiben.
Ich garantiere dir, dann wird er aktiv und zieht die große Show ab.
Was das für euch bedeutet kannst du hier im Forum lesen.
Das beste Beispiel, wie erzwungener Umgang euer Leben verändern wird, ist der Fall von Ute.
Ute war bei CiB Ansprechpartnerin für Mutter und Kind.
Wir kennen Sie persönlich.
Sie hat erfahren müssen, wozu Männer bereit sind, die um Aufenthalt kämpfen und dazu das Kind
benutzen.
Du solltest das lesen, ehe du dich entscheidest, wie du mit der Anfrage umgehst.

viewtopic.php?f=16&t=3156

Vielleicht möchtest du mit Ute Kontakt aufnehmen?
Ich bin sicher, sie nimmt sich die Zeit, dir zu antworten.
Da sie nur noch selten im Forum ist, werde ich sie anschreiben und auf deine Frage hinweisen.

Was immer du jetzt sich tust, mach es für deine Kleine.
Was für Sie in dem Fall das Beste ist, wissen wir alle.
Auf keinen Fall, ein Erzeuger dem sie zu Aufenthalt verhelfen soll.

Ich wünsche euch alles Gute.
Ich bin sicher, du weißt am Besten, was das ist und wirst das Richtige tun.
Liebe Grüße
Anaba

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anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Anaba
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von Anaba » 15.08.2019, 07:01

Übrigens, ich bin da bei Julija.
Kinderfotos gehören nicht ins Netz.
Lass ihm das umgehen, am Besten von deinem Anwalt, verbieten.
Liebe Grüße
Anaba

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dodo02
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von dodo02 » 15.08.2019, 07:11

Hallo Julija,

Vielen lieben Dank für Deine tolle ausführliche Antwort.
Meinst Du wirklich sie wollen nicht nur Fakten? Die Frau war sehr nett am Telefon, sie sagte sie kennt mich noch ( ich war am Anfang mehrmals mit ihm bei der Behörde ) und es klang wirklich, als ob da so mitschwingt: geben Sie uns irgendwas, damit wir ihm den Aufenthalt nicht erteilen müssen. Das würde auch zum Verhalten der Behörde von Anfang an passen- er musste immer jeden einzelnen Schritt quasi einklagen.
Die wissen, was so läuft.
Ich würde es sehr gerne emotional machen- das ist ein emotionales Thema für mich , aber ich denke ich darf nicht zu sehr wie eine rachsüchtige verletzte Ex klingen, dann wird ja nichts ernst genommen, was ich schreibe.
Vielleicht so eine Mischung? Fakten, aber darüber hinaus ein paar Einschätzungen meinerseits?
Das was Du so vorformuliert hast klingt super, ist mir aber definitiv noch zu nett, allerdings ist es wirklich relativ unverfänglich, falls er das zu lesen bekommt.
Und hier sind wir beim zweiten Punkt: ich möchte keine Auseinandersetzung mit ihm. Bzw ich befinde mich im Zwiespalt: ich hätte gerne Gerechtigkeit aber ich habe Angst vor dem, was dann kommt. Er ist wahnsinnig übergriffig und teilweise unberechenbar und ich weiß nicht, wie er reagieren würde, wenn ich ihm wirklich Probleme mache bzgl seines Aufenthalts.
Dazu kommt noch: Mir gegenüber war er immer nur verbal & psychisch gewalttätig, seine Tochter hat er aber schon mehrmals vor meinen Augen geschlagen. Wobei er sie nicht verprügelt hat sondern ihr nur eine „abgeräumt“ hat- das waren so Situationen in denen sie ihn ( zB beim Fernsehen)„gestört“ hat.

Soll ich das schreiben? Ich weiß, das ist ein absolutes NoGo, aber ich wurde selber als Kind verprügelt & weiß zwar, dass Gewalt in der Erziehung gesetzlich verboten ist, aber das was er meiner Tochter angetan hat ( mehrmalige Ohrfeigen/ nachts nach dem schreienden Kind geschlagen, weil es nicht gleich Ruhe gibt) ist halt nichts im Vergleich zu dem was ich selbst erlebt habe & irgendwie empfinde ich das vom Gefühl her als „normal“ - ich weiß nicht, ob man das verstehen kann..
Ich habe aber auch Angst. Wenn ich das jetzt schreibe, dann gehe ich wirklich gegen ihn & vmtl wird dann das Jugendamt informiert & er wird mir das Leben wirklich schwer machen. Und wie könnte ich das formulieren?

Liebe Grüße

dodo
Es ist wie es ist.

dodo02
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von dodo02 » 15.08.2019, 07:17

Hallo Anaba,

danke auch für Deine Antwort- dein Post hat sich mit meinem überschnitten. Ich antworte Dir gleich ausführlicher, hab aber jetzt leider keine Zeit mehr..

LG

dodo
Es ist wie es ist.

Nilka
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von Nilka » 15.08.2019, 09:46

Hallo Dodo,

vielleicht zuerst die Frage klären, ob er den Bericht zu sehen bekommt und wenn ja im welchen Fall.
Es sollte der Behörde klar sein, dass die Frauen Angst haben die Wahrheit zu schreiben.
Was Julija als Muster formuliert hat, klingt nüchtern und neutral liefert aber die Fakten, auch die für ihn Ungünstigen. Du musst überlegen und dir Zeit lassen mit dem Schreiben, es muss nicht heute abgeschickt werden.
LG ♥ Nilka

Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Thomas Mann

Efendi II
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von Efendi II » 15.08.2019, 09:48

dodo02 hat geschrieben:
14.08.2019, 17:58
Ich hatte mich gefragt, warum die Ausländerbehörde das überhaupt will- gemeinsames Sorgerecht ist ja ( leider) vorhanden,
Durch das gemeinsame Sorgerecht hast Du ihm doch die Möglichkeit eröffnet
ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erlangen.

Niemand hätte Dich dazu zwingen können, ihm das Sorgerecht einzuräumen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

gadi
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von gadi » 15.08.2019, 09:54

Guten Morgen dodo,

zunächst: Mache dir keine Sorgen wegen seinem Verhalten nach bzw. begründet durch deine Stellungnahme. Egal, wie es für ihn aufenthaltsrechtlich weitergeht, falls "positiv" bekommst du keinen Dank und falls "negativ" bist immer du schuld, egal was du geschrieben haben wirst.
Was besser für dich und deine Tochter ist, brauche ich nicht extra zuschreiben.

Ich würde jeweils die Fakten benennen (die durchaus schon für sich sprechen) , natürlich samt der "Ohrfeigen".
Und dann kannst du dir noch überlegen, vielleicht - deutlich textlich abgegrenzt, vielleicht kursiv - darunter zu setzen (ich schreibe das, weil du geschrieben hast, du würdest es gerne "emotional halten"): "Aus meiner persönlichen, subjektiven Einschätzung stellt es sich so dar.....und abschließend ....Die Bewertung der in den [...] Absätzen/Punkt 1 bis..." Ausführungen obliegt selbstverständlich der Behörde, es war mir jedoch ein Bedürfnis"...(ist es ja auch, wenn es so aus dir heraus drängt)".

Ich fände es zwar besser, die "objektiven" Fakten so zu benennen, dass sie wirklich für sich sprechen. Das geht, wenn du es geschickt angehst. Wenn du aber Bedenken hast, die Behörde versteh nicht wirklich, was du andeuten willst, dann mach es doch mit "persönlicher Anmerkung".
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von gadi » 15.08.2019, 09:59

Nilka hat geschrieben:
15.08.2019, 09:46
vielleicht zuerst die Frage klären, ob er den Bericht zu sehen bekommt und wenn ja im welchen Fall.
Es sollte der Behörde klar sein, dass die Frauen Angst haben die Wahrheit zu schreiben.
Genau. Das ist außerdem wieder ein Hinweis auf seinen "Charakter", ein weiteres Argument, wenn du Angst vor ihm haben musst. Aber du musst aufpassen, dass es nicht so klingt als ob du Angst vor seiner "Empörung" (über vielleicht übertriebene Aussagen deinerseits in der Stellungnahme) hast sondern Angst, die Wahrheit zu schreiben. Einfach zusehen, dass die Wahrheit gut herausgearbeitet bleibt.
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Efendi II
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von Efendi II » 15.08.2019, 12:31

Nilka hat geschrieben:
15.08.2019, 09:46
vielleicht zuerst die Frage klären, ob er den Bericht zu sehen bekommt und
wenn ja im welchen Fall.
Wenn er einen Anwalt einschaltet, bekommt der natürlich Akteneinsicht und
kann alles was für seinen Mandanten interessant ist daraus kopieren und ihm
zugänglich machen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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dodo02
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von dodo02 » 15.08.2019, 12:33

Hallo Ihr Lieben,

Vielen Dank für alle Eure Antworten.

Gerne würde ich mit Ute Kontakt aufnehmen. Ich glaube, ich habe Ihren Thread teilweise gelesen, ist schon eine Weile her. Ich werde ihn nochmal lesen.

Genau vor dieser Situation habe ich aber Angst & ich möchte ja das Beste für meine Tochter & keine Situationen erzeugen unter denen sie nur leidet.
Er stellt sich ja jetzt schon als Super Daddy dar ( aber nur nach außen & nur wenn es ihm was bringt bzw es nicht zu lästig ist oder sich mit seinen anderen Interessen überschneidet)
In Wahrheit ist ihm nur er selber wichtig, andere dienen ihm nur zur Befriedigung seiner Wünsche/ Bedürfnisse. Mit meiner Tochter ist es ganz genauso- sie ist gut dafür, um herauszustellen, was für ein toller Vater & Mann er ist, aber wehe, sie stört ihn, wird anstrengend.
Das Problem ist, wie die meisten dieser Typen- und ihr wisst das hier, aber viele Leute können sich das leider nicht vorstellen- kann er sich extrem gut verstellen & als charismatischer, ruhiger & liebevoller Mensch rüberkommen.
Selbst Teile meiner eigenen Familie haben das immer noch nicht ganz verstanden & denken ich übertreibe wohl manchmal bzw versuchen bestimmte Dinge mit Kulturunterschieden zu erklären.
Ich denke, das Ganze Schauspiel wird er auch vor den Behörden ( v A Jugendamt) abziehen. Am Ende haben ich und die Kleine vielleicht nur mehr Stress als vorher.
Am liebsten wäre mir, er würde einfach aus unserem Leben verschwinden & vielleicht tut er das eher wenn er sein Papier endlich hat.
Denn abschieben werden sie ihn so oder so nicht können. Dann würde er halt nur auf seiner Duldung sitzen bleiben.
Ich hatte die Sachbearbeiterin schon am Telefon gefragt ob er das was ich schreibe einsehen kann- seine Anwältin kann das, wenn sie Akteneinsicht verlangt.

@ gadi
Deine Idee mit dem zweiten Absatz ist sehr gut. So werde ich das vielleicht machen. Vielleicht schreibe ich meine Erklärung auch auf einem gesonderten Blatt.

@Alle

Ich wollte Allen die hier schreiben - denen, die helfen & denen, die ihre Geschichten hier erzählen- nochmal ausdrücklich danken. Ich weiß nicht, wie ich diese Sache ohne das Forum hier verarbeiten würde. Vermutlich würde ich mir für vieles selber die Schuld geben bzw. Einiges nicht so verstehen wie ich es jetzt durch das Lesen der gesammelten Erfahrungen hier tue

Liebe Grüße

dodo
Es ist wie es ist.

Nilka
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von Nilka » 15.08.2019, 14:11

Danke für die warmen Worte ans Forum, liebe dodo.
Wir alle - die ganze Gemeinde- freuen uns helfen und das Leid mindern zu können.
LG ♥ Nilka

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naschkatze
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von naschkatze » 15.08.2019, 14:24

Normalerweise würde er die AE bekommen, wenn er sich halbwegs um das Kind kümmert. Egal, aus welchen Motiven heraus er das tut. In seinem Fall scheinen noch ein paar Aspekte mehr mit reinzuspielen (das Verfahren wegen KV z.B., vielleicht gibt es auch noch mehr). Selbst wenn er die AE bekommt dann wird die befristet und bevor die dann verlängert wird wirst Du wieder gefragt werden, ob er sich kümmert. An sich kann er es sich daher nicht leisten, den Umgang und die Unterhaltszahlungen nach Erhalt der AE einzustellen.

Hast Du noch konkrete Daten parat? Zum Beispiel: Es war vereinbart, dass er sie am 29.07. um 9Uhr abholt und abends wieder nach Hause bringt. Er hat 2h vorher telefonisch abgesagt und mitgeteilt, dass er sie am 31.07. sehen will.
Ich würde an Deiner Stelle
1) möglichst sachlich schreiben, was Fakt ist. Wenn Du Fakten liefern kannst. Wie oft er sie sieht, ob er regelmäßig Unterhalt zahlt, ob er ihr Geschenke macht, sie irgendwohin einlädt... Wenn Du gesehen hast, dass er sie gehauen hat das natürlich auch (wann, wie oft).
2.) Dann würde ich z.B. schreiben: "Fragen Sie ihn doch mal, wo sich der Kindergarten seiner Tochter befindet?" "Wie heißt ihre beste Freundin?"Und andere Fragen, die er eigentlich als Vater beantworten können müsste wenn ihn sein Kind interessiert.
3.) Und die Gefühle / Gedanken die Du hast zum Thema Vater - Tochter würde ich in einem extra Absatz schreiben.
Zusammengefasst. So in der Art, wie Du es im Eingangspost beschrieben hast, nur ein wenig sortieren und strukturieren. Wie einen Schulaufsatz :D . Du darfst nicht als rachsüchtige Ex rüberkommen, aber ein paar Gefühle darf man doch wohl auch haben.

dodo02
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von dodo02 » 15.08.2019, 15:26

Hallo Naschkatze,

danke auch für Deine Antwort. Das erleichtert mir jetzt die Entscheidung, dass Du schreibst, dass er sich auch trotz AE weiter kümmern MUSS, da diese befristet sein wird.
Denn dann ist es ja egal, ob ich was schreibe oder nicht- er bleibt uns ja trotzdem leider weiter erhalten- dann kann ich ja auch was schreiben 😊

Ist das eigentlich das übliche Prozedere dass die ABH eine Stellungnahme der Mutter fordert? So wie Du das schriebst klingt das fast so..
Wenn dem so wäre kann ich mich ja auch etwas relaxen , dann ist das ja eher eine Formsache & vmtl ist es nicht wirklich so ausschlaggebend was ich da schreibe.
Ja, die Umgangsdaten habe ich mir aufgeschrieben, auch wann er wie abgesagt hat (oder auch nicht).

LG
Es ist wie es ist.

karima66
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von karima66 » 15.08.2019, 15:53

Ich würde es halten wie gadi und Naschkatze schrieben.

Die Mütter werden in diesen Fällen immer befragt, eine Freundin von mir hats auch grad hinter sich , schwierig klar, aber vor allem so wie Naschkatze riet finde ich es treffend.
Los wirst du ihn leider nicht so einfach und Ärger wird es in irgendeiner Form auch immer wieder mal geben, leider, daran ändert eine Stellungnahme nichts, selbst wenn sie freundlich wäre.

Bina62
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von Bina62 » 15.08.2019, 17:46

Hallo,es ist wie Karima geschrieben hat,bei jeder anstehenden Verlängerung wirst du befragt. LG

gadi
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von gadi » 15.08.2019, 17:52

naschkatze hat geschrieben:
15.08.2019, 14:24
2.) Dann würde ich z.B. schreiben: "Fragen Sie ihn doch mal, wo sich der Kindergarten seiner Tochter befindet?" "Wie heißt ihre beste Freundin?"Und andere Fragen, die er eigentlich als Vater beantworten können müsste wenn ihn sein Kind interessiert.
Davon würde ich abraten. Es könnte so aufgefasst werden, als ob die Behörde nicht weiß, wie sie ihre Arbeit zu machen hat.
Eher so (in dem "Gefühlsabsatz"): "Es macht mich z.B. traurig, dass er offenbar nicht weiß,..."
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Sinalein33
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Re: Stellungnahme Ausländerbehörde wegen Aufenthalt Kindsvater

Beitrag von Sinalein33 » 23.08.2019, 21:36

Hallo dodo,
wie du ja weisst bin ich in der gleichen Position wie du. Ich kämpfe nun seit 8 Monaten, diesen Mistkerl abzuschieben.
Durch meine hohe Emotionen und meine Rachegefühle, schaufele ich aber gerade mein eigenes Grab.
Das Recht des Vaters das Kind zu sehen steht in Deitschland nun mal über allem😡
Keinen interessiert das, dass er ein Krimineller oder ein Betrüger ist. Ich werde als eine Mutter hingestellt, die die Umgänge zum Vater boykottiert und ihr Kind dadurch gefährdet.
Es ist schrecklich. Dass er kein Unterhalt bezahlt, interessiert keine Sau, auch nicht dass er schwarz arbeitet oder Canabiszucht zu Hause betreibt.
Ich bin schon bei dem Schritt an die Öffentlichkeit zu gehen und habe auch schon paar Politiker aus meiner Stadt geschrieben.
Ich wollte dir jedenfalls sagen, dass dein Fall doch gerade sehr positiv klingt. Bitte mach die Aussage und halte dich da nicht zurück. Dieser Idiot gehört abgeschoben!!!Es gibt so wenig oder keine Fälle wo es jemals geschafft wurde, du hast jetzt die Chance.Nutze sie!!!
Habe keine Angst!!! Schreibe dass das Kind nach den Umgängen verstört ist, dass du keine Umgänge dir auf Dauer vorstellen kannst, da es das Kind belastet.
Dass du seine Kriminalitäten (Körperverletzung)als Gefahr siehst und Angst um dein Kind hast.Dass er agressiv ist zu dir bei Abholung des Kindes usw.Übertreibe, ruhig,diese Bastarde ziehen auch ihre Spiele ab auf Kosten von uns und die unserer Kinder. Geh zu einer Beratungstelle oder Ärztin ,erzähle denen deine Geschichte...lege Belege,Nachweise der AB zusätzlich vor.Belege ind Beweise, dass er dir und dwm Kind schadet. Füttere die AB mit jedem Hinweis, gerade jetz hast du und die Ab die Chance.Bitte kämpf weiter,du kannst es schaffen.
Dein Beitrag macht mir gerade Mut.Ich würde vieles dafür geben an deiner Stelle zu sein.Du kannst das Unmögliche, möglich machen.Und damit vielen verzweifelten Frauen wie mir Mut geben.
Übrigens er braucht kein SR um Aufenthalt zu bekommen,er braucht auch kein Unterhalt zu zahlen um den zu bekommen, er braucht lediglich sein Kind mindestens 1 mal in Monat für eine Stunde zu sehen,das ist Grund genug ewig in Dwutschland zu bleiben 🤣Nur ein Umgangsausschluss kann Abschiebung erwirken.Deshalb gib bitte alles, du kannst nicht genug negatives schreiben, immer auf das Kindeswohl schieben.
Ich drück dir die Daumen und wünsche es mir von Herzen,dass das Unmögliche wahr wird.
Grüsse
Sina

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