Mit dem Baby nach Ägypten?

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

Moderator: Moderatoren

Antworten
Canim
Beiträge: 2166
Registriert: 12.03.2008, 16:41

Beitrag von Canim » 03.11.2008, 10:54

Familienzusammenführung geht in dem Fall nur, wenn man verheiratet ist.

Bei mir hat das JA nicht danach gekräht, ob das Kind den Vater kennenlernt oder nicht, und ich war immerhin einige Jährchen verheiratet. Ich hatte alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht und das war's. Ich habe eidesstattlich versichert, dass ich seinen Aufenthaltsort nicht kenne und bekam dann auch den Unterhaltsvorschuss.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit dem JA in deiner kleinen Stadt nicht darüber reden kann, was du für Ängste und Befürchtungen hast, da du mit diesem Mann ja nicht einmal eine Beziehung hattest.....
Rede vorher mit dem Anwalt und dann los.

Lg
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

Annemarie
Beiträge: 41
Registriert: 23.10.2008, 23:20

Beitrag von Annemarie » 06.11.2008, 19:02

Ich war heute beim Anwalt. Dieser sagt, ich bin gesetzlich verpflichtet, einen Vater zu nennen. Das Kind hat ein Recht auf einen Vater und auf gesicherten Unterhalt. Sollte ich wider besseren Wissens falsche Angaben machen, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Jugendamt könnte meine Fähigkeiten, zum Wohle des Kindes zu handeln, anzweifeln und mir das Sorgerecht streitig machen. Der Unterhaltskostenvorschuss kann eingestellt und zurück verlangt werden (wäre das kleinere Übel ).

Was bleibt mir dann zu tun? Ich kann nur dem Jugendamt meine Befürchtungen mitteilen und auf offene Ohren hoffen. Es kann ja nicht im Interesse des Kindes sein, in Armut zu leben und ohne Mutter.

Ich bin echt niedergeschlagen. Ich hatte mich schon an den Gedanken gewöhnt, ihm zu sagen, dass er nicht der Vater ist. Letztendlich ist dies die einzige Möglichkeit, um ihn für immer loszuwerden.
Was soll ich bloß machen?

barbara
Beiträge: 1131
Registriert: 29.03.2008, 21:43

Beitrag von barbara » 06.11.2008, 19:28

Annemarie hat geschrieben:Ich war heute beim Anwalt. Dieser sagt, ich bin gesetzlich verpflichtet, einen Vater zu nennen. Das Kind hat ein Recht auf einen Vater und auf gesicherten Unterhalt. Sollte ich wider besseren Wissens falsche Angaben machen, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Jugendamt könnte meine Fähigkeiten, zum Wohle des Kindes zu handeln, anzweifeln und mir das Sorgerecht streitig machen. Der Unterhaltskostenvorschuss kann eingestellt und zurück verlangt werden (wäre das kleinere Übel ).

Was bleibt mir dann zu tun? Ich kann nur dem Jugendamt meine Befürchtungen mitteilen und auf offene Ohren hoffen. Es kann ja nicht im Interesse des Kindes sein, in Armut zu leben und ohne Mutter.

Was soll ich bloß machen?
Hi Annemarie,

geh doch einfach mal zum Ausländeramt und schildere denen deinen Fall.
Ob er überhaupt die Möglichkeit hat, aus E nach D zu kommen, wenn er in der Geburtsurkunde steht , ohne das du noch irgendwas dazutun musst.
Sprich, er nur mit der Urkunde in der Hand in der Botschaft ein Visum erhalten würde.

Hast du denn bereits eine Rückmeldung vom JA ?

Barbara

tamara
Beiträge: 190
Registriert: 30.03.2008, 20:14

Beitrag von tamara » 06.11.2008, 19:30

Liebe Annemarie,

vielleicht solltest du dir noch ein Beratungsgespräch bei einem Anderen Anwalt einholen.

Ein vorsichtiges Gespräch beim Jugendamt, kein Mensch kann dich zwingen sofort eine Antwort zu geben.

Ich von meinem Gefühl aus, würde schon versuchen ein Ernsthaftes Gespräch mit dem Jugendamt zu finden, aber man weiß ja nie an wem man gerät, ich hatte bisher nie schlechte Erfahrungen, also keine Problematischen, aber oft gelesen wie heftig das sein kann.

Verzweifle nicht Annemarie, ein Steiniger weg, aber nicht aussichtslos.

Ich weiß nicht, aber ein wirklich guter Anwalt müsste doch in der Lage sein, auch auf Gesetzesebene ein Weg finden, dass er nicht offiziell angegeben wird.

Lg. tamara
Gemeinsam sind wir stark!

tamara
Beiträge: 190
Registriert: 30.03.2008, 20:14

Beitrag von tamara » 06.11.2008, 19:32

Ja Barbara, dass ist auch eine gute Idee. Man braucht Informationen.

Lg. tamara
Gemeinsam sind wir stark!

barbara
Beiträge: 1131
Registriert: 29.03.2008, 21:43

Beitrag von barbara » 06.11.2008, 19:43

Hi Tamara,

ich würde dieses jedenfalls sofort tun.
Und auch evt. die Kosten für ein Telefongespräch nach E zur deutschen Botschaft nicht scheuen.
Genauso würde ich mir, wie du geschrieben hast einen zweite Auskunft von einem anderen Anwalt einholen.
Denn ich persönlich glaube, das dieser Anwalt,seiner Auskunft nach zu urteilen, nur mit halbem Ohr zugehört hat.
Genauso würde ich ganz offen und direkt mit dem JA sprechen.
Nicht auf einen Termin warten, sondern einfach hin.

Barbara

Arche Noah
Beiträge: 1070
Registriert: 12.03.2008, 16:51

Beitrag von Arche Noah » 06.11.2008, 21:43

Kann es nicht sein , das die Ausländerbehörde nach eigenen Ermessen handelt ?

Bei der Fallkonstellation - Vater nicht Sorgeberechtigt, zahlt kein Unterhalt oder kann nicht zahlen , da erstmal Harz IV beantragt werden muß (wovon soll er auch hier leben ?) kein eheähnliche Gemeinschaft besteht und du diese auch nicht anstrebst .
Dazu kommt noch ,dass er den Umgamg hier in D evtl. noch einklagen muß.

Liebe Annemarie , ich würde auch erstmal den Vorschlag machen , dass du bei der AB vorsprichst.

Lieben Gruß
Arche
Gemeinsam sind wir stark!

Annemarie
Beiträge: 41
Registriert: 23.10.2008, 23:20

Beitrag von Annemarie » 06.11.2008, 22:29

Hi,
eigentlich wurde mir die Anwältin von verschiedenen Seiten empfohlen. Sie sagt, dass so die Gesetzeslage aussieht und sie denkt, ich sollte mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen. Aber nachdem ich hier von verschiedenen Seiten gehört habe, dass das auch nach hinten losgehen kann, bin ich da sehr unsicher. Bei der Ausländerbehörde werde ich morgen mal nachfragen.

LG Annemarie

tamara
Beiträge: 190
Registriert: 30.03.2008, 20:14

Beitrag von tamara » 07.11.2008, 00:37

Liebe Annemarie,

mach das erstmal bei der Ausländerbehörde, ich kann mir nicht vorstellen, dass sie wild darauf sind, ihn hier aufzunehmen. Mit der Gesetzeslage bin ich nicht vertraut.
Vielleicht bekommst du ja auch gute Informationen.

Ich weiß jetzt nicht wirklich welche Möglichkeiten her hätte, aber es ist schon mal gut zu wissen, ob und wenn.

Mach dich jetzt nicht verrückt, geh Schritt für Schritt.

Wenn du das Gefühl hast, die Anwältin hört nur halb zu und textet alles ab, such dir eine Andere oder Anderen. Sie muss nicht schlecht sein, aber für dich in deinem Fall nicht richtig.

Lass dich mal drücken und dir viel Kraft wünschen. Du schaffst das. Ein Pluspunkt hast du, er ist nicht hier und pressend.

Lg. tamara
Gemeinsam sind wir stark!

Canim
Beiträge: 2166
Registriert: 12.03.2008, 16:41

Beitrag von Canim » 07.11.2008, 07:13

Icdh war verheiratet, habe den Vater angegeben, und er hat trotzdem keine Geburtsurkunde bekommen, ich habe ihm nämlich keine geschickt. Und bei der dt. Botschaft bekommt man nicht mal eben so eine Geburtsurkunde, wenn man nichts vorweisen kann. Den Aufenthaltsort des Vaters konnte ich nicht angeben, da er mir nicht bekannt war, deshalb wurde ich auch in Abwesenheit geschieden. Das Jugendamt hat mich in 6 Jahren Leistungsbezug einmal angeschrieben, ob mir jetzt der Aufenthaltsort bekannt sei, ich habe das schriftlich verneint und das war's dann auch. Die Mitarbeiterin dort hat mir ganz klar gesagt, dass sie länderübergreifend nicht den Versuch machen, den Unterhaltsvorschuss vom Vater zurück zu bekommen, das wäre viel zu kostenintensiv und es käme meist sowieso nichts dabei herum.
Wird in deinem Fall sicher ähnlich sein. Und wenn ich keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen kann, wer will mich dann zwingen, den Vater bekannt zu geben? Weiß ich nicht mehr. Was wollen sie dann machen? Es wäre abzuklären, ob man mich, wenn ich keine staatl. Leistungen beanspruche, dazu zwingen kann.

Da du nicht verheiratet bist, das auch nicht anstrebst und ggf. auf Unterhaltsvorschuss verzichtest, kann ich mir vorstellen, dass es da sogar noch ein wenig leichter ist. Es gibt zig alleinstehende Mütter.

Wenn man jetzt zur ABH geht und seine Befürchtungen mitteilt, dass der Vater evtl. nach D kommen könnte, weil er darauf als angegebener Vater Anspruch hat, würde ich mir als ABH-Mitarbeiterin denken, dass die Mutter da irgendwie auf Rache aus ist. Das wäre evtl. der Schuss, der nach hinten losgeht..... Ich würde mich evtl. bei einem zweiten Anwalt noch mal erkundigen. Und eben, ob sie mich zwingen können, den Vater anzugeben.

Wenn das klar ist, kann man entsprechend handeln.

LG
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Beitrag von Efendi II » 07.11.2008, 11:11

Canim hat geschrieben: Mach bitte nicht den Fehler, ihm eine Geburtsurkunde zu schicken, oder überhaupt daran azu denken, mit dem Kind nach Ägypten zu fliegen. Bitte nicht!!!!
Damit er nach D kommen dürfte, müßtest du ihn heiraten.
Das stimmt so nicht.
Als Vater (und Sorgeberechtigter) eines deutschen Kindes kann er ebenfalls (sogar ohne deutsche Sprachkenntnisse) nach Deutschland kommen, wenn eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt, der allerdings die Kindesmutter zustimmen muß.

Canim
Beiträge: 2166
Registriert: 12.03.2008, 16:41

Beitrag von Canim » 07.11.2008, 13:32

Wenn sie nicht verheiratet ist und er im Ausland lebt, wird sie das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. Er kann die elterliche sorge vom Ausland aus nicht ausüben. Und ich habe noch nie gehört, dass ein Vater (wenn die Vaterschaft anerkannt ist), einfach mal eben so nach D einreisen darf, auch dazu bedarf es wie in diesem Fall sicher erstmal eines Visaantrages, oder? Letztlich braucht es hier einen Anwalt, der sich sowohl in Familien- als auch in Ausländerrecht gut auskennt.

Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

Canim
Beiträge: 2166
Registriert: 12.03.2008, 16:41

Beitrag von Canim » 07.11.2008, 14:21

Beim googeln gibt es da sehr unterschiedliche Aussagen darüber, ob man den Vater angeben muss oder nicht.

z. B. hier: http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 128AA80XCK


Hier noch mal etwas offizielleres:
http://www.hanau.de/lebeninhanau/famili ... kel/03249/

und hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung

Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

Annemarie
Beiträge: 41
Registriert: 23.10.2008, 23:20

Beitrag von Annemarie » 07.11.2008, 22:07

Hallo ihr Lieben,
danke euch,dass ihr mir Mut macht. Das zerrt schon ganz schön an den Nerven. Ich habe es heute nicht geschafft, die ABH anzurufen.
So viel wie ich weiß, muss man ein Visum, egal welches, haben, um in D einzureisen. Nur mal eben die Geburtsurkunde vorzeigen, ist glaube ich zu wenig. Außerdem wusste die Deutsche Botschaft, dass er sein Kind in D besuchen will und hat das Touristenvisum trotzdem abgelehnt.
Allerdings stimmt es, dass er bei gemeinsamer Sorgeerklärung gleich nach D kommen könnte. Diese werde ich natürlich nicht unterschreiben. Dies habe ich auch der Botschaft mitgeteilt.

Die Anwältin meinte, das Jugendamt könne im schlimmsten Fall mir gerichtlich die Sorge aberkennen, wenn ich nicht den Vater angebe. Dazu wäre ich zum Wohle des Kindes verpflichtet. So habe ich es verstanden. Allerdings glaube ich kaum, dass es soweit kommt, wenn wichtige Gründe vorliegen. Ich habe ja Angaben zum Vater gemacht. Ich muss hoffen, das das Jugendamt wirklich zum Wohl des Kindes handelt. Vielleicht ist es ja möglich dass dem Vater nicht automatisch eine Geburtsurkunde zugestellt wird.

Hier in der Nähe gibt es einen Verein binationaler Familien. Da war ich schon mal zur Beratung. Ich glaube, sie bieten auch Rechtsberatung an. Da werde ich mich nächste Woche erkundigen. Sie werden sich sicher besser mit der Problematik auskennen.

LG Annemarie

barbara
Beiträge: 1131
Registriert: 29.03.2008, 21:43

Beitrag von barbara » 07.11.2008, 22:32

Canim hat geschrieben: Und wenn ich keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen kann, wer will mich dann zwingen, den Vater bekannt zu geben? Weiß ich nicht mehr. Was wollen sie dann machen? Es wäre abzuklären, ob man mich, wenn ich keine staatl. Leistungen beanspruche, dazu zwingen kann.

Wenn man jetzt zur ABH geht und seine Befürchtungen mitteilt, dass der Vater evtl. nach D kommen könnte, weil er darauf als angegebener Vater Anspruch hat, würde ich mir als ABH-Mitarbeiterin denken, dass die Mutter da irgendwie auf Rache aus ist. Das wäre evtl. der Schuss, der nach hinten losgeht

LG
Canim
Hi Canim,

ich gehe, mit einem gesunden Menschenverstand doch mal davon aus,
das es dem Staat lieber ist, evt. UVG zu zahlen,
als den Lebensunterhalt, sprich H 4, WG, Sprachunterricht usw. für den Kindesvater hier in D , der dann trotzdem nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen und der Staat dann diesen im Endeffekt dann doch übernimmt.
Andererseits,ist Frau in der Lage, hat die Möglichkeit trotz Baby arbeiten zu gehen, besteht die Möglichkeit ergänzendes ALG 2 zu beziehen/beanzutragen und so den fehlenden Unterhalt auszugleichen.

Ich glaube nicht, das ein Besuch bei der Ausländerbehörde ein Schuss nach hinten wäre, wenn man wie in diesem Fall die Fakten wahrheitsgemäss auf den Tisch legt.
Information, ob er einfach so aufgrund seiner Vaterschaft hier einreisen darf, wer will einem daraus einen Strick drehen?
Gerade weil das Visum trotz vorheriger Abgabe der Vaterschaftsanerkennung abgelehnt worden ist.

Barbara

barbara
Beiträge: 1131
Registriert: 29.03.2008, 21:43

Beitrag von barbara » 07.11.2008, 22:45

Hi Annemarie,

ich würde persönlich bei der Ausländerbehörde vorstellig werden.
Am Telefon kann man schnell mal abgewimmelt,abgespeist werden.
Denn wenn er trotz der Vaterschaft, nicht einreisen kann/darf, erübrigt sich doch alles andere.

Die Anwältin meinte, das Jugendamt könne im schlimmsten Fall mir gerichtlich die Sorge aberkennen, wenn ich nicht den Vater angebe.

Evt. hab ichs überlesen,
hast du danach mal das JA gefragt?
Warum sollte es denn die Sorge aberkennen,wenn das Kind versorgt ist?

Barbara

Arche Noah
Beiträge: 1070
Registriert: 12.03.2008, 16:51

Beitrag von Arche Noah » 07.11.2008, 23:26

Fakt ist doch , dass er hier kein Einkommen , keine Wohnung , kein Umgang und kein Sorgerecht hat und kein eheähnliches Verhältnis besteht, was sie auch nicht möchte

Bei bestehenden oder aufgelösten Patnerschaften/Ehen hier in D , würde die Sache schon anders aussehen,da der Vater hier schon gelebt hat und so eine Bindung zum Kind , also auch zum festen Bestandteil des Aufenthaltsrechts ist ( bzw.Grundgesetzt, Artikel 6), Schutz der Familie.

Wie gesagt , ab zur Ab und persönlich vorsprechen ....und vergesse nicht ,den Altersunterschied zu erwähnen :wink:

LG
Arche
Gemeinsam sind wir stark!

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Beitrag von Efendi II » 07.11.2008, 23:37

Canim hat geschrieben:Wenn sie nicht verheiratet ist und er im Ausland lebt, wird sie das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. Er kann die elterliche sorge vom Ausland aus nicht ausüben. Und ich habe noch nie gehört, dass ein Vater (wenn die Vaterschaft anerkannt ist), einfach mal eben so nach D einreisen darf, auch dazu bedarf es wie in diesem Fall sicher erstmal eines Visaantrages, oder? Letztlich braucht es hier einen Anwalt, der sich sowohl in Familien- als auch in Ausländerrecht gut auskennt.
Selbstverständlich ist dafür ein Visum (zur Familienzusammenführung) erforderlich und ein gemeinsames Sorgerecht sollte auch bestehen.

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
.

KaRa
Beiträge: 10
Registriert: 25.08.2008, 20:58

Beitrag von KaRa » 08.11.2008, 07:35

Hallo Annemarie,

ich kann nur sagen, dass ich von der AB mehr Verständnis erfahren habe als vom JA. Helfen konnten die mir aber nicht wirklich. Ich habe die Aussage bekommen, dass die zuständige Ausländerbehörde in unserer Stadt ein Visum ablehnen wird, aber das hängt ja von dem Ort ab, von dem aus er eingeladen wird. Ist dann eine andere Stelle zuständig, weil die Einladung von einer anderen Stadt aus durchgeführt wird, können sie nichts tun. Geh aber lieber hin, am Telefon ist's immer blöd! Du warst doch schon da, als Du damals die Einladung gemacht hast, kennst den Bearbeiter doch also.
Ich habe mal gehört, dass man sogar in Beugehaft genommen werden kann, wenn man den Namen des Vaters nicht angibt. Allerdings handelte es sich bei dem Fall um ein fast erwachsenes Mädchen, welches etwas über ihren leiblichen Vater erfahren wollte, die Mutter sich jedoch weigerte. Dein Kleiner wid das ja wohl kaum anstreben.
Ich denke auch, Du solltest unbedingt mit einem anderen Anwalt sprechen, vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, seine Daten für längere Zeit irgendwo anders zu speichern und eben nicht auf der Geburtsurkunde zu vermerken, damit das JA beruhigt ist???
Andernfalls gibt es ab 2009 die Möglichkeit, eine Auskunftssperre für Geburtsurkunden einzurichten, hatte ich schon in einem anderen Thread geschrieben. Leider weiß ich nicht, ob das bundesweit gilt. Dafür braucht man auch wieder Beweise für die Notwendigkeit, aber das wäre ja 'ne Möglichkeit, versuch's doch mal! Das habe ich gemacht und die Frau vom Standesamt war wirklich nett. Die Mühlen mahlen langsam und das Jahr ist bald rum. Ja, die soll dann auch wieder begrenzt werden, soweit wie ich weiß, auf irgend etwas zwischen 3 und 5 Jahre, aber in der Zeit hättest Du Ruhe.
Halt die Ohren steif!
Ich wünsch die weiterhin viel Kraft!
LG
KaRa

Canim
Beiträge: 2166
Registriert: 12.03.2008, 16:41

Beitrag von Canim » 10.11.2008, 13:22

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

Das dürfte aber in diesem Fall kaum durchsetzbar sein, lieber Efendi, da die leibliche Mutter mit dem Kindsvater nicht verheiratet ist und einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen muss.

Und vom Ausland kann er eine Personensorge nun mal nicht ausüben.

Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

Antworten