Jugendamt will gerichtliche Vaterschaftsanerkennung

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Annemarie
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Jugendamt will gerichtliche Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von Annemarie » 15.04.2009, 20:35

Hallo an alle,

Bisher hatte das Jugendamt keine weiteren Schritte zu Vaterschaftsanerkennung unternommen. Doch nun möchte das Jugendamt eine Klageerhebung zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft einreichen.

Kurz zu Erklärung: das Jugendamt hat die Beistandschaft für das Kind, der Vater hat bisher keine Erklärung abgegeben und lebt nicht in Deuschland.

Muss die Mutter dem zustimmen? Welche Gründe dagegen lassen sich anführen?
Kann man Beistandschaft einfach kündigen? Was passiert dann?


Wer kennt sich damit aus? Wer hat eigene Erfahrungen?

L.G. Annemarie

luna2000
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Beitrag von luna2000 » 15.04.2009, 23:32

Hallo Annemarie,

ja, Du kannst einfach so eine Beistandschaft kündigen.

Ich habe diesbezüglich mal recherchiert, mir die Links dazu aber nicht aufgeschrieben. Google doch einfach unter dem Begriff "Beistandschaft" - so habe ich das auch gemacht.

Das Einzige was Du verlierst ist der Unterhaltsvorschuß. Durch diese Beistandschaft hast Du die Rechte an dem Unterhalt, den der Kindsvater an Dich zahlen muß, an das Jugendamt abgetreten. Sie zahlen Dir den Unterhaltsvorschuß und versuchen das Geld vom Kindsvater einzutreiben.

Wenn Du auf den Unterhaltsvorschuß verzichtest, bist Du und Dein Kind frei. Du brauchst keinen Vater angeben. Falls Du es schon getan hast, kannst Du sagen "Ich habe mich geirrt". Niemand kann Dich diesbezüglich zu etwas zwingen. Da Kindsväter aber vom Gesetz her unterhaltspflichtig sind, übernimmt der Staat natürlich nicht einfach so diese Verpflichtung und zahlt den Unterhalt.

Bitte bedenke: der Preis für Eure Freiheit sind ca.160€ pro Monat.
Das ist auf den ersten Blick viel Geld. Verglichen mit dem Ärger, den der Kindsvater Euch evt. bereiten kann, ist es dagegen ein Furz.

Liebe Grüße
Luna2000

Annemarie
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Beitrag von Annemarie » 16.04.2009, 20:30

Liebe Luna,

erst ainmal vielen Dank. Ich werde noch mal googeln.
Ich habe auch eine Info- Broschüre, in der aber keine Konsequenzen genannt werden.
Mein Problem ist nur, dass ich im Moment auf den Unterhaltskostenvorschuss angewiesen bin.
Ich suche nach einer Möglichkeit, dass das Gericht nicht ins Spiel kommt.

Es ist ehrlich ungerecht, gerade war mal ein wenig Ruhe und Entspannung in unseren Alltag getreten. Da kommt schon das nächste Problem um die Ecke.

L.G. Annemarie

Elisa
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Beitrag von Elisa » 16.04.2009, 21:27

Liebe Annemarie, deshalb musst Du auch das ganze einfach aus Deinem Leben streichen.

Verzichte auf den Unterhaltsvorschuss und gut ist. Deine Nerven und der Schutz Deines Kindes sind viel mehr wert.


LG Elisa

barbara
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Re: Jugendamt will gerichtliche Vaterschaftsanerkennung

Beitrag von barbara » 16.04.2009, 22:14

Annemarie hat geschrieben:der Vater hat bisher keine Erklärung abgegeben
L.G. Annemarie
Hi Annemarie,
du hast doch geschrieben, das er die Unterlagen zur Vaterschaftsanerkennung damals bereits bei der Botschaft abgegeben hat.
War das doch nicht der Fall?


Du schreibst, du bist auf den UVG angewiesen.
Möglicherweise würdest du Zuschüsse erlangen, wenn der UVG wegfällt.
Wenn du wieder arbeitest, über den Kinderzuschlag,
wenn nicht, dann übers erg. ALG2.

Barbara

luna2000
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Beitrag von luna2000 » 16.04.2009, 23:58

Liebe Annemarie,

wie ich schon gesagt habe, ist ein Vater vom Gesetz her seinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Verfügt nun eine Mutter über ausreichende finanzielle Mittel, so kann sie ganz alleine den Unterhalt "ganz locker" gerichtlich erstreiten und z.b. über Inkassobüros eintreiben.
Verfügt sie diese finanziellen Mittel nicht, so kann sie staatliche Prozesskostenbeihilfe bekommen aber auch mit einem entsprechenden Gerichtsurteil, dem Titel, hat sie noch keinen müden Euro vom Kindsvater. Gerichtsvollzieher oder Inkassobüros müssen alle von der Mutter im voraus bezahlt werden, mit dem Risiko, daß vom Kindsvater nichts zu hohlen ist. Für diese Fälle hat der Staat die Beistandschaft eingerichtet, als Möglichkeit, daß der Staat Unterhaltsvorschuß an die Mutter bzw. das Kind zahlt und die Kosten und das Risiko für das Eintreiben des Geldes vom Kindsvater trägt.
Ich halte dies für eine gute Einrichtung.

Als Feministin lehne ich es aber vollkommen ab, den Kindsvater nennen zu müssen. Eine kluge Hardcorefeministin gibt beim Standesamt keinen Vater an, geht dann zum Jugendamt und sagt mir einem Grinsen im Gesicht: "ich habe in der fraglichen Zeit mit so vielen unbekannten Männern rumg...., daß ich beim besten Willen keine Namen nennen kann."
Da wir Frauen uns in jahrzehntelanger Arbeit das Recht erkämpft haben, uns so verhalten zu dürfen, muß der Staat in diesem Fall den Unterhaltsvorschuß zahlen, ohne Chance, das Geld vom Kindsvater zurückzubekommen.
Ich schreibe dies so ausführlich um zu verdeutlichen, daß unser Staat sehr wohl Unterstützung für bewußt alleinerziehende Mütter leistet. Allerdings muß die Frau dafür auch entsprechendes Rückgrad beweisen, d.h. selbst die Verantwortung für das Kindswohl übernehmen. Da neuerdings in wiederaufkeimender patriarchaler Tradition das Kindswohl gesetzlich direkt mit einer Vaterschaft verknüpft wird (auch bei Vätern, die Gewalt gegen die Mütter ausüben), ist eine Frau eben auch eventuell gezwungen den Kindsvater zu verleugnen. Als ehrliche Menschen ist uns solch ein Verhalten zwar zuwider, aber eine patriarchale Aktion verlangt nunmal eine matriarchale Gegenreaktion und warum sollte die mütterliche Liebe zu einem Kind nicht auch Berge versetzen können.

Vielleicht helfen Dir meine Gedanken zu diesem Thema ja, Deinen Weg zu finden.
Bitte denk daran: hier in Deutschland verhungert und erfriert Frau und Kind nicht so schnell. Aber viele Frauen und Kinder werden von Männern mißhandelt.

Liebe Grüße
Luna2000

Annemarie
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Beitrag von Annemarie » 19.04.2009, 15:43

@Elisa
Ich wünschte, ich könnte ihn so einfach aus meinem Leben streichen. Aber er wird ja der Vater bleiben.

@Barbara
Er war auf der Botschaft, hat aber dort noch nichts unterschrieben.Woran das liegt? Ich weiß es nicht. Er wartet wohl noch immer auf einen Termin oder er hat ihn nicht wahrgenommen. Vielleicht denkt er ja, dass sie ihn nach D holen, wenn er dort nicht unterschreibt.

@Luna
Ich hätte alle deine Vorschläge von Anfang an umsetzen sollen. Nun kann ich meine Aussagen nicht mehr zurück nehmen. Ich wollte ihn vor einem Jahr noch heiraten.
Da ich bald wieder arbeiten gehe, denke ich, das Geld wird dann reichen.
Die Beistandschaft ist schon eine gute Sache, wenn der Vater in D lebt. Der Staat bekommt doch nie das Geld vom Vater zurück. Wozu einen Prozess führen, der auch noch Geld kostet? Außerdem hat er sich ja nie geweigert, die Vaterschaft anzuerkennen.

L.G. an alle Annemarie

Elisa
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Beitrag von Elisa » 19.04.2009, 17:10

Annemarie, vielleicht lernst Du ja noch einen netten Mann kennen, der Dein Kind wie ein Vater annimmt.

Versuche auch aus diesem Grund, nichts zu tun, damit er in den Papieren auftaucht.

Er ist der Erzeuger, aber nicht der Vater, so sehe ich es.


Drücke Dir die Daumen.

Liebe Grüsse

Elisa

barbara
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Beitrag von barbara » 19.04.2009, 18:21

Annemarie hat geschrieben:@
@Barbara
Er war auf der Botschaft, hat aber dort noch nichts unterschrieben.Woran das liegt? Ich weiß es nicht. Er wartet wohl noch immer auf einen Termin oder er hat ihn nicht wahrgenommen. Vielleicht denkt er ja, dass sie ihn nach D holen, wenn er dort nicht unterschreibt.

L.G. an alle Annemarie
Hi Annemarie,

evt. hat er das "Kleingedruckte" gelesen, in Bezug Vaterschaftsanerk. und Unterhalt und er macht nen Rückzieher.
Wo er doch bei dir keinen nährhaften Boden mehr hat.
So kannst du dir vorstellen, was auf dich zugekommen wäre, hätte es mit dem Visum geklappt.

Barbara

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