betreuter Umgang - und dann?

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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leah_neu
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von leah_neu » 18.06.2010, 20:09

So fängt der Kampf für Bezzie mit Ämtern an und hört gegen Bezzie mit Ämtern auf. Und die Probleme sind anfangs gross und am Ende gross.
Die Devise heisst niemals aufgeben und hoffen man trifft doch noch auf die richtigen Menschen, die irgenwann verstehen wollen und sich auch einsetzten.
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Herzliche Grüße
von Leah

past2009
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von past2009 » 19.06.2010, 20:12

Das Problem sehe ich einerseits - wie Arche - im neuen Gesetz, andererseits aber auch darin, dass die Bezzies, wenn sie hier in Deutschland sind, sich sehr schnell "organisieren". Sie holen sich Hilfe aus den eigenen Reihen und pochen sehr schnell auf ihre - angeblichen - Rechte. Ohne Rücksicht auf die betroffenen Kinder!
Ich denke, dass das Gericht sehr wohl über die Hintergründe Bescheid wusste, habe auch schon eigene Stellungnahmen an das Gericht geschickt. Vielleicht ist es auch für die betroffenen Richter ein Balanceakt zwischen vorhandenen Gesetzen, Hintergrundwissen und - bei Stellungnahme gegen die Bezzies - dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit.
Bei Gesprächen mit den involvierten Behörden wurde sehr schnell klar, dass man um das Problem weiß, sich aber außer Stande sieht, etwas Positives - im Sinne der Kinder - auf den Weg zu bringen. (Von den beleidigenden Äußerungen des Gerichts mir gegenüber mal ganz abgesehen. Beispiel: Ich hätte diesen Kerl geheiratet und müsse nun zusehen, wie ich das mit diesem Kerl geregelt kriege. - Da frage ich mich ernsthaft, wo hier eine Rechtsprechung im Sinne des Kindeswohls zu sehen ist.)

Eine Frage zum Abschluss habe ich noch: Wer von den zur Zeit Betroffenen hat denn eigentlich ein richtiges Urteil (mit dem Vorspann: Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil....) in den Händen. Bei mir gab es immer bloß Vereinbarungen. Gelten Vereinbarungen genauso viel wie Urteile? Eigentlich ja nicht, denn da steht auch nichts von wegen unbestimmter Dauer. Die Kosten für Vereinbarungen und Urteile scheinen aber gleich hoch zu sein, was bei mir die PKH sehr schnell in eine Höhe von 10.000 Euro trieb (in Worten: zehntausend).
Ich war immer stolz darauf, schuldenfrei zu sein - trotz nur geringer Einnahmen.
Jede Verhandlung ist nur wieder nervenaufreibend, kostentreibend. Freuen kann sich nur Bezzies Anwältin. Die darf ihm dann wieder auf eigene Kosten Geld zur Verfügung stellen (hat ja mit den Verhandlungen genug eingenommen), wenn er mal wieder für irgendeine Straftat bezahlen muss. Übrigens: Auch Bezzies Straftaten führen nicht zur Verurteilung. Auch da gibt es immer nur Vereinbarungen, Vergleiche etc. Demzufolge gilt er auch nie irgendwo als vorbestraft. Echt clever!

leah_neu
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von leah_neu » 19.06.2010, 20:51

Ich denke, ein Vergleich ist mehr wert als ein Urteil. Gegen einen Vergleich kann er doch nicht in Berufung gehen, immerhin war er einverstanden. Ich habe mich auch gewundert, warum die Richterin so sehr auf einen Vergleich gedrängt hat. Mein Anwalt hat mir erklärt, dass alle so sicher sein können, dass das Ganze dann nicht vor dem OLG landet.
Anwälte erhalten wohl etwas mehr Geld bei Vergleichen (hat mir mein Anwalt gesagt :wink: )
Herzliche Grüße
von Leah

past2009
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von past2009 » 19.06.2010, 21:22

Also ich habe einen Vergleich anstatt einer Verlängerung des gerichtlich angeordneten Kontaktverbots.
Er bricht weiterhin dieses "Kontaktverbot", aber die Staatsanwaltschaft hat der Polizei klar gemacht, dass ein Verstoß gegen diesen Vergleich nicht mit einer Strafe geahndet werden könne. (Unter dem Vergleich steht ja auch nicht, welche Strafe er bekommt, wenn er dem Vergleich zuwider handelt. Außerdem stößt mir sauer auf, dass ich aufgrund des Vergleichs mich so behandelt fühle, als ob er sich von mir bedroht sehen würde. Vollkommen verkehrte Welt, denn die Polizei hatte ich gerufen. Nachweislich hatte er mich geschlagen...)
Eine Anzeige bei der Polizei könnte ich nur noch machen, wenn ich ein gerichtliches Kontaktverbot habe - aber das liegt ja nicht mehr vor. Oder wenn er mich auf offener Straße bedroht mit den Worten "Ich bring dich um.." oder so ähnlich - am besten noch unter Zeugen. Na, so blöd ist er nun (leider) auch wieder nicht.
Somit sind mir bei seinen kleineren Bedrohungen, Provokationen, Nachstellungen die Hände gebunden.
Einen Vorzug einer gerichtlichen Vereinbarung gegenüber einem handfesten Urteil kann ich auch nicht sehen. Natürlich kann man nicht dagegen in Berufung gehen, aber eine Vereinbarung zieht einen Rattenschwanz von weiteren Prozessen nach sich, die unabsehbar sind. Dann werden wieder neue Vereinbarungen gemacht usw....
Das sind unendlich absehbare Schulden auf Staatskosten, die meiner Meinung nach die Gerichte auch "unnötig" beschäftigen.
Zur Info: Ich habe nicht das alleinige Sorgerecht.

leah_neu
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von leah_neu » 19.06.2010, 21:28

Hm, ja das weiß ich nicht. Bei mir ging es in diesem Vergleich (Vereinbarungen kenne ich nicht) ums Sorgerecht.

Dass du ihn nun nicht mehr anzeigen kannst, verstehe ich nicht :?
Herzliche Grüße
von Leah

past2009
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von past2009 » 19.06.2010, 21:35

Ich verstehe das auch nicht!!!! :evil:

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 20.06.2010, 13:54

na ja, die 'kleinen Provokationen' u.ä. sind Bagatellen... da kommt weder die Polizei, noch reagiert das JA und das Gericht zeigt sich davon auch nicht beeindruckt. Übrigens auch nicht, wenn Morddrohungen und Kindesentzugsdrohungen vor Zeugen ausgesprochen wurden. Das wird dann nämlich damit erklärt, dass es sich wohl um einen Streit gehandelt hat... und da sagt man viel, was man nicht so meint :x

Und somit sind wir wieder beim Problem: Solange man in D kein Messer im Rücken stecken hat, passiert auch nichts! (manchmal bezweifle ich sogar, dass dann etwas passiert.... - außer Bewährungsstrafe).

So wie es scheint, werden offenbar bei dieser Thematik keine Urteil im Namen des Volkes gesprochen... hmmm, es ist ein Vorteil, dass man gegen Vereinbarungen keine Berufung einlegen kann... okay...mit dem Nachteil, dass man aber gegen Verstöße gegen diese Vereinbarung aber auch nichts tun kann. Was i.d.R. auf die Kosten der Frau und des Kindes geht :evil:
Ein Urteil finde ich jetzt auf die Schnelle besser - auch auf die Gefahr hin, dass dagegen Berufung eingelegt werden kann. Wenn das Urteil Hand und Fuß hat, wird doch wohl das OLG auch nicht anders entscheiden als das AG.

Mich macht das alles sehr ratlos und frustriert.
Wir werden im eigenen Land für dumm verkauft - und die Bezzies hegt und pflegt man.

...ich weiß, dass ich jetzt wieder auf D und seine Gesetze schimpfe... aber wären die Gesetze anders, hätten wir diese Problem nicht. Das ist Fakt.

Okay, wir haben die Typen ins Land geholt.
Was mich betrifft, bin ich aber nicht gegen Behörden Sturm gelaufen.
Ich konnte ihn mittels Urlaubsvisum nicht einladen, weil er keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit in TN nachgegangen ist und somit die Rückkehrwilligkeit nicht gegeben war. Also mußte ich mich entscheiden: Hopp oder Top.
Ich habe dann nach vielen Wochen des Überlegens und Abwägens (was nicht wirklich etwas bringt, weil es eben nur Theorie ist) die Hochzeit angeleiert und das Aufgebot bestellt. Somit hat er dann ein Visum bekommen hat. Ganz offiziell, ganz normal, ganz ohne Druck meinerseits.

Dass sich dieser Traumprinz mit Schauspieltalent dann später als so häßliche Kröte entpuppen würde, konnte ich nicht ahnen.
Bis dato waren mir solche Bezzie-Wesenszüge völlig fremd und in meinem Umfeld nicht existent.
Für mich gab es so etwas nur im Film.
Und plötzlich war ich mittendrin und konnte es nicht fassen - und deshalb auch lange Zeit handlungsunfähig, weil ich mit der Realität schlichtweg überfordert war. Ich habe gehofft, dass das nur ein böser Traum ist, ich bald aufwache, und alles ist gut.

...auch heute noch reagiert mein Freundes-/und Bekanntenkreis völlig fassungslos, wenn ich ihnen meinen Leidensweg schildere. Mit solchen Menschen hatten die noch nie zu tun - bis heute nicht.

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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von past2009 » 21.06.2010, 19:19

Hallo claraq! Bist Du Rechtsanwältin?
Also mir hat keiner irgendetwas erklärt. Im Gegenteil! Mein Ex erzählte mir im Vorfeld der Verhandlung, dass es ein beiderseitiges Kontaktverbot geben wird. (Woher er das wohl wusste?) Das hat er dann ja bekommen. Nur mit dem Unterschied, dass ich ihn nie bedroht und nie Hand an ihn gelegt hatte. Er dagegen hat die ganze Familie (nachweislich) tyrannisiert!!!!
Er hält sich nicht an dieses beiderseitige Kontaktverbot, das ja "nur" ein Vergleich ist. Die Staatsanwaltschaft hat mir mitgeteilt, dass seine Verstöße gegen das Kontaktverbot bei einem Vergleich auch nicht geahndet werden können!!! - Da darf ich mit meiner Angst (er schreibt SMS, ruft an und sagt, dass er vorbeikommt, er stiehlt Post aus dem Briefkasten, trifft mich "zufällig" in öffentlichen Verkehrsmitteln, kennt meinen gesamten Tagesablauf - der normalerweise alle paar Monate wechselt, da neue Arbeitszeiten) dann schauen, wo ich bleibe.
Laut Aussagen von Polizei und Jugendamt ist ein Vergleich auch zeitlich begrenzt. Ebenso eine Vereinbarung.
Ich sehe daher nur eine Endlosspirale von Prozessen und Bezzie lacht sich ins Fäustchen!
Der "dumme Steuerzahler" (zum Beispiel: ich) zahlt ja!
@BE
Mein ganzer Bekanntenkreis ist auch fassungslos darüber, dass es Menschen gibt, die so niveaulos sind. Erst hat er sich schön eingeschleimt - wie bei mir auch - und einen auf intelligenten, netten, zuvorkommenden, lieben Studiosus gemacht. Die Person, die hinter dieser Maske steckt, ist rücksichtslos und brutal, geht über Leichen, um an ihr Ziel zu kommen. Habe so etwas auch noch nie erlebt.

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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von past2009 » 22.06.2010, 16:57

@Blume:
Denkst Du denn ich gehe in eine so brisante Verhandlung ohne Anwalt.
Meine Anwältin hat mich damals sogar auf 1001geschichte hingewiesen. Angeblich hat sie bei Gericht sogar Freunde aus Studienzeiten! (auf alle Fälle machen alle in der Kanzlei Werbung damit!)
Der Vergleich/die Vereinbarung wurde nie diskutiert. (da sie immer keine Zeit hatte)
Und: Du kannst gern mitgehen zu Polizei und Staatsanwaltschaft!!!! Ich würde mich sehr freuen, wenn Du mehr Erfolg hättest!
Und nochmal: Woher Deine Weisheiten???? Bist Du Anwältin??

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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von past2009 » 22.06.2010, 20:33

Hallo Blume, dann könnte ich Dich ja engagieren, oder? :D
Mich würde echt interessieren, ob es auch Fälle gibt, die glücklicher ausgegangen sind als meiner.
Damit meine ich nicht die Fälle, die schon 3 bzw. 4 Jahre andauerten.
Mein Kind braucht jetzt meine Hilfe! In 3 bis 4 Jahren könnten sich psychische Störungen, die aus verfehlten Umgängen resultieren, schon eingeschliffen haben.
Aber nach den Erfahrungen im Austausch mit anderen betroffenen Müttern denke ich auch, dass es für die Gerichte sicherlich schwer ist, Bezzie zu verurteilen.
Es gibt seitenlang darüber im Internet Informationen. Selbst wer als Staatsanwalt die Dinge beim Namen nennt, muss anscheinend die Sachen packen. (Gab es da nicht einen Richter in Berlin, der über Straftaten von arabisch- bzw. türkischstämmigen Klienten recherchierte?)
Ich denke, das ganze System ist auch ein Mix von (gewollter?) Inkompetenz auf beiden Seiten und/oder materiellen Interessen von Anwälten.
Dass hier gepostet wurde, dass ein Vergleich höher bezahlt wird als ein Urteil (wenn es denn stimmt), macht mich sehr nachdenklich. :shock:

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 17.10.2010, 12:07

...bei mir geht es weiter.

Nachdem der KV den Sohn seit Anfang April nicht mehr gesehen hat und bis auf 2 Kontakte (1x Geburtstag des Kindes... allerdings einen Tag zu spät und 1 sms) war Ruhe.

Die Ruhe vor dem Sturm, wie es scheint.

Ich habe jetzt Anfang November einen Termin vor Gericht wegen Umgangsregelung.
Mit eingeladen sind außer mir + Anwalt, dem KV + Anwalt auch das JA und eine Umgangspflegerin.

Kann mir jemand erklären, was da jetzt wieder auf mich zukommt?
Nehme gerne Tipps - auch per Mail - entgegen.

Ist die Tatsache wichtig, dass mir immernoch 1 Monat Kindesunterhalt vom KV fehlt? Dieser Betrag per GV eingefodert wurde, was aber eine fruchtlose Pfändung zur Folge hatte. Zum Termin ur Abgabe der EV ist mein Noch-Ehemann (Scheidung kann nicht erfolgen, weil er die Rentennachweise nicht vorlegt) nicht erschienen. Daraufhin ging die GVin mit Haftbefehlt zum KV. Die EV hat er dann erst abgegeben, als sie ihm mit der JVA gedroht hat. Bei der anschließenden Vemögensaufstellung hat er dann die Unterschrift verweigert.

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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Arche Noah » 17.10.2010, 13:18

Hallo B.E.

Ich habe da mal eine Frage.

Warum ist der Zeitabstand vom letzten BU
und der erneuten Gerichtsverhandlung /Umgangsregelung
so groß ?

Wird generell nicht sofort nach dem letzten BU eine
Verhandlung anberaumt ?

LG
Arche
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Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 17.10.2010, 14:59

keine Ahnung, Arche.

Das JA hat ja einen Weile gebraucht, bis sie entschieden haben, dass BUs keinen Sinn machen, weil ja ein Ende des Konflikts nicht in Sicht ist und somit der BU bis zum St.Nimmerleintags gehen würde.

Ich habe daraufhin dem JA Vorschläge geschickt, wie der Umgang stattfinden könnte:
- nur, wenn ich dabei bin -> siehe Drohung Kindesentzug
- nur an öffentlichen Plätzen (Spielplätze oder Büchereien mit Kinderecken) -> siehe Morddrohungen
- an den Nachmittagen, an denen ich/das Kind frei sind: donnerstags und freitags

Das hat dem KV wohl aber nicht in den Kram gepasst. Das hat er mir auch gesagt... er sieht nicht ein, dass er sich nach mir oder dem JA richtet...' Er hat das Recht! Er will das Recht! Er geht zu seinem RA... logo, muss ja nix bezahlen, dank PKH.
Der will ja den Kleinen a l l e i n e !
Warum wohl?
Zuletzt geändert von Ute H. am 31.10.2010, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.

Arche Noah
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Arche Noah » 17.10.2010, 15:07

Bockiger Esel hat geschrieben:
Kann mir jemand erklären, was da jetzt wieder auf mich zukommt?
Nehme gerne Tipps - auch per Mail - entgegen.
Hat denn sein Anwalt erneuten Antrag auf Umgang ohne Betreuung gestellt ?
Oder ging jetzt alles vom JA aus ?

Es wird wohl wieder daraus hinauslaufen , dass der Vater sein Kind alleine sehen will.

Ob das Gericht dem nun nachgeht, hängt wohl auch davon ab, was das JA sagt.

Arche
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 18.10.2010, 15:26

Ja, der gegenerische RA hat wieder einen Antrag auf alleinigen Umgang gestellt und natürlich nicht vergessen mir Umgangsverweigerung zu untestellen.

Das konnte ich - Gott sei Dank - abwehren, denn ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits per E-Mail mein Umgangsvorschläge an das JA geschickt.

Vom Kinderschutzbund liegt ja der Abschlussbericht vor, in dem KEIN unbetreuter Umgang empfohlen wird.
Ich denke mal, dem JA wäre es egal gewesen, wenn nichts mehr gekommen wäre... wäre schon ein Fall weniger gewesen. Und ich wäre auch froh gewesen... aber leider habe ich mich zu früh gefreut.

Ich werde hier wieder schreiben, wenn ich etwas schlauer bin.

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 19.10.2010, 15:42

Wir (mein RA und ich) legen jetzt erstmal Beschwerde gegen den Beschluss des AG ein.
Mal sehen was passiert.

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 19.10.2010, 16:47

Der Termin ist im November angesetzt.

Aber gegen den Beschluss wegen Regelung des Umgangs (jetzt neu dabei: die Umgangspflegerin) kann binnen 1 Monat Beschwerde eingelegt werden - so steht es geschrieben.

Also 1 . werde ich das Kind der Umgangspglegering nicht rausgeben, damit sie den Sohn dem KV übergibt und der dann machen kann was er will.

Und 2 . ist diese Maßnahme (ähnlich wie die Mediation) auch befristet. Mal wieder mit dem Ziel, dass die Eltern dem Umgangs selbst regeln (= d.h. dass ich mich vom KV weiter verarschen lassen und zudem noch das Kind der Gefahr des angedrohten Kindesentzugs nach TN aussetzen soll... wir krank ist das denn?).

Die Umgangsregelung wird aber nie und nimmer funktionieren, weil der KV meine Vorschläge nicht akzeptiert und mir dann Umgangsverweigerung vorwirft.

Außerdem stinkt es dem KV gewaltig, dass ich das Kind nicht alleine zu ihm lasse (-> auf Grund der ganzen Vorkommnisse und den Drohungen). Das wird diese kranke, gestörte Person nie akzeptieren. Und ich werde doch das Kind nicht dieser Gefahr aussetzen.
... aber genau das verlangt das Gericht von mir. Und wenn das Kind dann weg ist, will es keiner gewesen sein.

Hier wird es nie einen gemeinsamen Nenner geben!
Aus diesen Grund ist die ganze Maßnahme auch völlig sinnlos.

Und ich weiß jetzt schon, dass mein Sohnemann dann wieder nachts weinend und schreiend aufwacht, weil er die ganze Situation nicht gebacken bekommt - wie auch? Wie erkläre ich einem 2-jährigen Kind, dass es jetzt mit einer fremden Frau zu seinem Erzeuger muss und Mama nicht mitgehen darf. Das muss doch Ängste in dem Kind auslösen... von wegen die Mama läßt mich jetzt im Stich/sie läßt mich alleine/ich kann nicht zu ihr gehen, wenn ich Angst habe oder nach Hause will/und Oma und Opa helfen mir auch nicht. Wer hilft denn diesem Kind, wenn es dem KV allein ausgesetzt ist und z.B. weint und nach Hause will? In welchen seelischen Konflikt kommt das Kind durch diese blöden Beschlüsse?
Haben sich die Herren und Damen bei Gericht das schon mal überlegt? Neee, aber Hauptsache der Bezzie-Vater hat sein Umgangsrecht und die Akte kann wieder auf die Seite gelegt werden.

Ein wenig mehr EQ und individuelle Entscheidungen wären hier sehr wünschenswert.

@Blume: kann man denn meinen EX zwingen, seine Rentendinge zwecks Scheidung zu erledigen? Sonst bin ich ja in 10 Jahren noch mit diesem Abschaum verheiratet.

leah_neu
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von leah_neu » 20.10.2010, 17:06

Es kann auch geprüft werden, ob eine Abtrennung gem. § 140 II Nr 5 FAmFG in Frage kommen könnte.
Genau. So wurde das bei uns gemacht.
Herzliche Grüße
von Leah

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 31.10.2010, 14:53

Ich habe vorgerstern eine Mitteilung vom AG bekommen, dass der Termin von Anfang auf Ende November auf Antrag des Antragstellervertreters (= gegnerischer RA) verschoben ist.

Hatte am 25.10. einen Termin be meinem RA. Danach war ich völlig fertig und deprimiert und habe geweint :cry: .
Es ging mal wieder um das leidige Thema 'Umgang' :evil: :twisted: :x .
Als ich dann zu Hause war, habe ich beschlossen, mit der Umgangspflegerin einen ersten Termin zu vereinbaren.
Ich dachte, dass muss ich mir jetzt auch noch geben... dann ist er Tag gelaufen und ich kann ihn als 'schwarzen Tag' abhaken.

Wider erwarten, war aber die Frau sehr nett und verständnisvoll.
Ich hatte ihr ja bereits über ihre Homepage eine Nachicht geschickt (zwecks Termin) und einige Dinge gefragt und auch das Wort 'Bezness' benutzt. Sie hat wohl daraufhin den ganzen Montag Vormittag auf der CiB eV-Seite verbracht uns sich gleich die Flyer ausgedruckt. Ach, im 'Nachtcafé' hat sie mich auch gesehen. Am Mittwoch war Sie da. Ich habe mich sehr gut verstanden und habe die leise Hoffnung, dass Sie meine/unsere Rettung ist/sein könnte. Ich will jetzt nicht näher darauf eingehen. Sie hat auch meine ganzen Unterlagen mit, damit Sie sich ein komplettes Bild machen kann. In den Akten vom Gericht / JA fehlen ja z.B. die Dinge, die mit meiner Mutter gelaufen sind. Auch der Platzverweis taucht da wohl nicht auf.
Ich habe das Gefühl, das ist die erste Person, die sich für mich - als Opfer (->ich hasse das Wort) - interssiert - ausser euch natürlich.

Bzgl. der Abtrennung des Scheidungsverfahrens vom Versorgungsausgleich habe ich bis jetzt noch nichts von meinem RA bekommen... letzten Montag hatte ich total vergessen zu fragen , ob er meine Mail bekommen hat - war nicht mein Tag (s.o.).
Heute (06.11.) habe ich Info...ich warte noch nicht lagne genug... die Abtrennung des VA von der Scheidung geht also noch nicht. Weiß jemand, wie lange ich da warten muss? Ich persönlich finde: 1 Trennungsjahr + 7 Monate lange genug.

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 03.07.2016, 12:47

Hallo Ihr,

mein Sohn ist bald 8 Jahre - der Kampf ist noch immer nicht zu Ende.

Ich habe nun jahrelangen Umgang hinter mir - allerdings hatte der KV das Kind nie alleine
Der Vater konnte keinerlei Kontakt zum Kind aufbauen.
Er hat das Kind gegen dessen Willen immer geküsst und fotografiert, was für mein Kind immer problematischer wurde.
Ich wurde während der Umgänge immer wieder bedroht.
Das ganze Drama hat sowohl meinenEltern als auch mir schwer zugesetzt...reihum sind wir krank geworden.
Mich hat es letztes Jahr ganz schlimm erwischt. Den Kampf um mein Leben habe ich gewonnen.

Der Unterhaltsvorschuss des JA ist seit einigen Monaten ausgelaufenen.
Ich kann, Gott sei Dank, wieder arbeiten.

Mein Sohn weigert sich, seinen Vater zu sehen, was diesen extrem zornig macht.
Dem JA sind nach wie vor die Hände gebunden. Ein weiterer Termin in Kooperation mit dem Kinderschutzbund war der blanke Horror. Nicht nur, dass ich mich von meinem Ex anschreien und bedrohen lassen musste, ohne dass eine der beiden Damen ernsthaft eingeschritten wäre. Ich kam mir durch die Anmerkungen des KSB regelrecht verar... vor.
Nun ja, es war die gleiche Mitarbeiterin wie vor vielen Jahren, bei der ich mich schon damals beschwert hatte.

Es ist schon zermürbend, dass man keine Hilfe bekommt. Das liegt aber weniger an dem JA, RAe, Gerichten, sondern eher an unseren Gesetzen und den ewig-naiven Gutmenschen.

Ich weiss, dass mein Ex vielfacher Straftäter ist, der mehrfach zu Geldstrafen verurteilt wurde. Dass dies keinerlei Auswirkungen auf das Umgangsrecht hat, ist für unbeteiligte Personen nicht nachvollziehbar und mit gesundem Menschenverstand nicht logisch erklärbar. Grundsätzlich wird der KV noch immer nicht ganzheitlich gesehen. Es ist egal, ob er sich um das Kindeswohl kümmert, für das Kind sorgt, ehrlich und rechtschaffend ist, damit er dem Kind ein gutes Vorbild ist. Ganz abgesehen vom Drogenkonsum.
Ich weiß noch nicht, was das psychisch mit meinem Kind macht... ich versuche alles von ihm fernzuhalten. Aber je älter mein Sohn wird, desto weniger wird das gelingen. Mein Sohn will Antworten. Und die kriegt er von mir altersgerecht, aber der Wahrheit entsprechend.

Wir können - im Gegensatz zum KV - noch nicht mal in den Urlaub, weil wir keinen gültigen Ausweis für das Kind haben. Der Kindergarten und die Schule haben meine Unterschrift akzeptiert und die des Vaters nicht verlangt. Glück gehabt.

..noch 12 Jahre. Dann ist mein Sohn 18. Und der Umgangsspuk ist vorbei... vielleicht schon ein paar Jahre vorher.

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