betreuter Umgang - und dann?

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Evelyne
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Evelyne » 03.07.2016, 14:07

Hallo Ute,
schön, mal wieder etwas von Dir zu lesen. Es tut mir sehr leid, dass Du so krank warst.
Es hat sich leider nichts geändert. Die Gesetztgeber handeln leider noch immer nicht "zum Wohle" des Kindes.
Streng nach dem Motto: Lieber einen Verbrecher zum Vater als gar keinen.
Ich finde, das Kindeswohl hängt immer von der individuellen Situation ab. Aber auf die geht man leider beim JA nicht ein.
Evelyne
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Dalama
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Dalama » 03.07.2016, 20:55

Hallo Ute,

es tut mir leid, was du und dein Sohn durchmachen müsst. Da mich u. a. auch dies sehr wütend macht,
Ute H. hat geschrieben: Wir können - im Gegensatz zum KV - noch nicht mal in den Urlaub, weil wir keinen gültigen Ausweis für das Kind haben. Der Kindergarten und die Schule haben meine Unterschrift akzeptiert und die des Vaters nicht verlangt. Glück gehabt.
habe ich mal gegooglet und das hier gefunden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindera ... 27327.html

Darin steht, dass du unter bestimmten Umständen den Kinderausweis ohne die Zustimmung des KV beantragen kannst; alternativ ein Familiengericht anrufen.

Franconia
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Franconia » 03.07.2016, 23:09

Hallo Ute,

dein Anwalt soll deinem Ex das Formular (Einverständniserklärung) schicken, das nötig ist um einen Ausweis für deinen Sohn zu beantragen. Dabei eine Frist setzen bis wann das unterschrieben zurück beim Anwalt sein muss.
Reagiert dein Ex nicht oder weigert sich, dann im 2. Schritt ans Familiengericht und beantragen das die Zustimmung des Vaters durchs Gericht ersetzt wird (weil er seine Zustimmung wiederholt verweigert).

Es geht ja nicht nur um Urlaub mit dir, sondern betrifft ggf. auch ganz andere Bereich.
Was ist denn, wenn es eine Klassenfahrt/Skifreizeit mit der Schule gibt - dein Sohn könnte nicht dran teilnehmen wenn das Ziel z.B. Österreich oder Italien ist.
Ab 16 gilt Ausweispflicht (OK, ist noch ein paar Jährchen hin), da aber nicht Volljährig ist da immer noch die Zustimmung der Sorgeberechtigten nötig. Soll dein Sohn dann den Beamten sagen, die ihn ggf. mal kontrollieren "nö, Ausweis hab ich keinen weil mein Vater das nicht erlaubt". Den Ärger hätten dann erst mal dein Sohn und du.

Du kannst die Zustimmung deines Ex für jeden (Teil)Bereich vom Familiengericht ersetzen lassen, wenn er sich weigert (wäre z.B. auch möglich gewesen/ist möglich, wenn die Schule auf die Unterschrift vom Vater besteht und der nicht will).

Ute H. hat geschrieben:Mein Sohn weigert sich, seinen Vater zu sehen, was diesen extrem zornig macht.
Dem JA sind nach wie vor die Hände gebunden.
Ab einem gewissen Alter haben Kinder ein Mitspracherecht vor dem Familiengericht, sie müssen dort gehört werden. Das fängt i.d.R. so bei 8 Jahren an. Dein Anwalt kann dir da sicher genauere Auskünfte geben. Sobald dein Sohn dieses Alter erreicht hat, würde ich einen neuen Termin bei Gericht machen in dem der Umgang geklärt wird. Dann kann dein Sohn sich äußern und auch all das sagen, was ihm nicht passt (am Umgang mit dem Vater) und das er aus dem und dem Grund keinen persönlichen Kontakt mehr will.
Ute H. hat geschrieben:Ich weiss, dass mein Ex vielfacher Straftäter ist, der mehrfach zu Geldstrafen verurteilt wurde. Dass dies keinerlei Auswirkungen auf das Umgangsrecht hat, ist für unbeteiligte Personen nicht nachvollziehbar und mit gesundem Menschenverstand nicht logisch erklärbar. Grundsätzlich wird der KV noch immer nicht ganzheitlich gesehen. Es ist egal, ob er sich um das Kindeswohl kümmert, für das Kind sorgt, ehrlich und rechtschaffend ist, damit er dem Kind ein gutes Vorbild ist. Ganz abgesehen vom Drogenkonsum.
Es hat nicht mal Auswirkungen wenn der Kindsvater in Haft saß, selbst dann hat es für die Zeit nach der Entlassung keinerlei negative Auswirkungen auf den Umgang, ganz im Gegenteil. Der Vater kann das Kind wunderbar nutzen um seine Sozialprognose zu beschönigen und damit ggf. vorzeitig aus der Haft raus kommen - wie die Realität dann nach der Entlassung aussieht steht auf einem anderen Blatt und interessiert keinen.
Es hat ganz allgemein auch erst mal keine negativen Folgen für den Vater wenn er als Sexualstraftäter verurteilt wurde. Dann schränkt zwar die Haft erst mal den Umgang ein, aber nicht das Sorgerecht des Vaters (ihm das entziehen zu lassen war bezüglich der nicht direkt betroffenen Kinder ein langer und steiniger Weg).


Und Drogen...
...lagen bei meinem Ex offen auf dem Tisch, sogar dann wenn er die Kinder (mal wieder) alleine in seiner Wohnung gelassen hat. Das Zeug war nett verpackt und sah auf den ersten Blick aus wie Schokolade. Nicht auszumalen wenn meine Kinder das gegessen hätten in der Annahme es ist Schoggi.
Dieser lockere Umgang vom Vater mit Drogen und die damit einhergehende Gefahr für die Kinder wurde in unserem Fall vom Familiengericht nicht als potentielle Gefahr für die Kinder gesehen um den Umgang einzuschränken bzw. auf begleiteten Umgang umzustellen. O-Ton der Richterin damals: "damit müssen sie immer rechnen, sie können ihre Kinder nicht rund um die Uhr beschützen und der Vater weiß schon was er macht".
Selbst die Aussagen von 2 Polizisten, die die Kinder damals beim Vater raus-/abgeholt haben und eben diese Zustände (Kinder alleine in seiner Wohnung und Drogen offen zugänglich für die Kinder) vorgefunden und als Gefahr für die Kinder gesehen haben, hat nicht zu einem Umdenken bei der zuständigen Richterin geführt.

Ganz allgemein kann ich dir nur raten (aber das weißt du sicher schon selbst) alles zu sammeln was dein Ex dir und deinem Sohn androht vor, während, nach dem Umgang. Auch das Verhalten deines Kindes nach dem Umgangstermin würde ich genau beobachten und notieren. Mögliche Zeugen (z.B. Mitarbeiter vom KSB, etc nicht vergessen zu notieren) Es ist zwar mühselig, aber wer weiß wann es sich doch einmal auszahlt.
Ute H. hat geschrieben:Ich weiß noch nicht, was das psychisch mit meinem Kind macht... ich versuche alles von ihm fernzuhalten. Aber je älter mein Sohn wird, desto weniger wird das gelingen.
Ggf. wäre es gut deinen Sohn mal bei einem Kinder- und Jugendpsychologen/-Psychiater vorzustellen, auch wenn auf den ersten Blick alles normal erscheint. Oftmals ist so ein psychologisches Gutachten hilfreich in Fragen des Umgangs, vor allem wenn dieses Gutachten bescheinigt das dein Sohn
a) den Umgang nicht will,
b) unter dem erzwungenen Umgang leidet und
c) die massive Gefahr von psychischen Spätfolgen besteht sollte der Umgang gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes fortgesetzt/erzwungen werden.

Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft, Nerven wie Drahtseile und auch gesundheitlich alles erdenklich Gute.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Anaba
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Anaba » 04.07.2016, 08:51

Guten Morgen Ute,

schön von dir zu lesen.
Was du schreibst ist allerdings weniger schön.
Das sich immer noch nichts geändert hat, ist wirklich traurig für euch.
Ich hätte ja gedacht, dein Ex gibt mal auf, aber er ist wirklich hartnäckig und macht euch das Leben weiterhin schwer.

Es tut mir sehr leid, dass du so krank warst.
Paß bloß auf dich auf.
Vielleicht meldest du dich mal wieder öfter hier.
Das würde mich sehr freuen.
Euch Beiden alles Gute und liebe Grüße
Liebe Grüße
Anaba

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Karlotta
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Karlotta » 04.07.2016, 10:02

Franconia, das ist schon heftig. Drogen auf dem Tisch sind nicht gefährlich für die Kinder!!!
In einem anders gelagerten Fall würde es schon eine große Rolle spielen : z.Bsp. hast Du als Mutter die Drogen offen herumliegen, das Jugendamt bekommt davon Wind.... Wie lange würden die Kinder in Deiner Obhut bleiben. Sie würden sofort zwangsweise weg genommen.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Thelmalouis » 04.07.2016, 11:02

Franconia hat geschrieben:O-Ton der Richterin damals: "damit müssen sie immer rechnen, sie können ihre Kinder nicht rund um die Uhr beschützen und der Vater weiß schon was er macht".
Damit muss man rechnen. ?! Ich fass es nicht, so eine Aussage macht mich unglaublich wütend.
Die gehört doch selber eingesperrt. Vielleicht geht sie aber von sich selber aus und bei Frau Richterin ist es "normal", dass Drogen auf dem Tisch so einfach rumliegen.
Gruß Thelmalouis


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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Thelmalouis » 04.07.2016, 11:23

Wie kann man nur so was befürworten. Das ist Verletzung der Fürsorgepflicht. Als Richterin sollte das doch ein Begriff sein, sollte man zumindest denken. Und darunter verstehe ich nicht, das die eigenen Kinder Gefahr laufen und vom Papa den Umgang mit Drogen lernen.

Aber es ist schon richtig, so ein Urteil ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen.
Gruß Thelmalouis


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Franconia
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Franconia » 04.07.2016, 15:23

Die aktuelle Einstellung (und "aktuell" schon seit längerer Zeit) von vielen Richtern ist:
* Der persönliche Kontakt zwischen Vater und Kind(ern) dient dem Kindeswohl und sollte/muss daher mit allen Mitteln erhalten/gefördert werden.
* Ein schlechter/teilnahmsloser/egoistischer, etc. Vater ist besser als keiner bzw. der Kontakt zu einem solchen Vater ist für ein Kind immer noch besser als kein Kontakt.
* Jeder Kontakt zwischen Vater und Kind(ern) dient dem Wohl des Kindes, auch wenn dieser nur alle Schaltjahre statt findet und das Kind nach so einem Kontakt mit einem auffälligen/abnormalen Verhalten reagiert.

Und sollte das Kind aus einer bina-Beziehung stammen und der Vater Ausländer sein, dann gibt es für den Vater aufgrund seiner ausl. Herkunft oft schon vorab Bonuspunkte bzw. es werden eher/mehr beide Augen zugedrückt bei Fehlverhalten (bis hin zur Gefährdung des Kindeswohls), denn man will ja als Gericht/Richter nicht in die ausländerfeindliche Ecke gestellt werden.

Einem dt. Vater würde man viele Dinge nicht durchgehen lassen, egal welche Nationalität die Mutter hat (wobei da dann oft ausl. Mütter den Ausländerbonus genießen). Sei es in Bezug auf Unterhalt, in Bezug auf Umgang allgemein oder aber auch im Hinblick auf mögliche Kindeswohlgefährdung.
...und einer dt. Mutter lässt man, sofern die Kinder bei ihr Leben, eh nicht die kleinste Verfehlung durchgehen.

Das ist zumindest meine Erfahrung in diesem Bereich.

Ein dt. Vater der keinen Unterhalt zahlt --> bekommt schnell eins auf den Deckel, muss ggf. einen Nebenjob annehmen um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen (und seine Bemühungen auch nachweisen), etc.
Ein ausl. Vater der keinen Unterhalt zahlt --> man muss als Mutter doch verstehen das der arme Mann keine/schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, man soll als Mutter froh sein wenn er wenigstens seinen eigenen LU aus eigener Tasche finanziert, etc.

Ein dt. Vater der Probleme beim Umgang macht --> die Wahrscheinlichkeit, dass das JA da eingreift, ihn abmahnt und den Umgang einstellt/vorerst ruhen lässt ist nicht gering
Ein ausl. Vater der Probleme beim Umgang macht --> Samthandschuhe, endlose Versuche und Chancen für ihn (auch wenn das Kind negativ auf den Kontakt reagiert) denn der arme Mann macht das nicht absichtlich sondern es liegt an seiner Kultur/an einem anderen Verständnis der Elternrolle, Sprachbarrieren, etc.

Diese Liste kann man endlos fortsetzen, wobei sich die Probleme i.d.R. bei Sorgerechts-/Umgangsangelegenheiten zwischen dt. Müttern und ausl. Vätern sehr ähneln.
--> Probleme beim Unterhalt (keiner, unregelmäßig, nicht in voller Höhe), Drohungen gegen die Mutter und sonstige Bezugspersonen des Kindes, Gewalt, Alkohol und/oder Drogen, oftmals Grenzüberschreitungen gegenüber dem Kind gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes, kein aufrichtiges Interesse am Kind und damit auch keine oder nur eine unzureichende Bindung zum Kind, Kind wird oftmals als "Trophäe" gesehen und nur dann aus dem "Regal" geholt wenn es dem Vorteil des Vaters dient (und danach wieder ins "Regal Mutter" zurück gegeben bis es den nächsten Nutzen für den Vater bringt), Ausländerbonus des Vaters bei Gericht (egal um welche Angelegenheit es in Bezug auf des Kind geht)
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 28.07.2016, 13:01

Hallo,

ich habe in 2 Wochen einen Termin beim FamG. Der KV hat den Antrag bzgl. Umgang eingereicht.
Er klagt sich jetzt wohl durch... okay, es kostet ihn ja nichts. Bezahlt ja der Steuerzahler.
Die Anzeige wegen Unterlassung der Unterhaltspflicht für das Kind dümpelt bereits 9 Monate vor sich hin ohne dass sich etwas tut.

Den Antrag für den Kinderreisepass hat er unterschrieben durch seinen RA an mich schicken lassen. Der RA hat aber vermerkt, dass die Unterschrift auf sein Anraten erfolgt ist.

Wißt ihr, ich habe Angst vor diesem Menschen.
Wenn er das, was er will nicht bekommt, wird er auch seine Drohung, mich umzubringen, wahrmachen.
Das traue ich ihm durchaus zu. Zumal er ja hier keine wirklich Strafe erhalten wird. Wenn er schlau ist, pfeift er sich vorher Drogen rein, damit er enthemmt ist. Psychisch labil und latent aggressiv ist er ja bereits, also muss man diesem armen Würstchen helfen, damit er sich (re-)sozialisiert. Ich wünsche mir, man würde die Opfer bzw. die Hinterbliebenen genauso 'pampern'.

Ich berichte weiter...

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 28.07.2016, 23:53

nö, Never.
Allerdings würde ich es tun, wenn es aktuell wieder passiert. Das wurde mir auch von Seiten der Polizei geraten. Aber die haben mir auch dringend dazu geraten, das Kind nie mit dem KV alleine zu lassen.
Aber das FamG ist an der Einschätzung der Polizei nicht interessiert. Das würde den Fall bloß verkomplizieren.
Ton:
Weißt du, wenn er mich sogar während des Gesprächs mit der Dame vom JA und dem KSB aggressiv angehen und beleidigen kann(O-Ton: 'was bist denn du? Du bist alt. Dein Leben ist doch sowieso nichts mehr wert' mit fuchtelnden Handbewegung und angewidertem Gesichtsausdruck untermalt) und ICH dann gemaßregelt werde, wenn ich mich dagegen wehre.
Die dort seinen Drogenkonsum nicht wahrnehmen, weil sie es nicht wahrnehmen wollen.
Ständig Ausreden für sein aggressives Verhalten parat haben und ihn gewähren lassen, weil es den Fall so für die geschmeidiger macht.
Nichts von seinem vollen polizeilichen Führungszeugnis wissen wollen, weil die nicht wirklich am Kindeswohl interessiert sind.
Es okay ist, dass er sich um den Kindesunterhalt drückt, die Geldstrafen und seinen Urlaub in TN aber bezahlen kann.
Never, was kann ich da tun???

Es ist doch im Grunde schon merkwürdig, dass selbst das JA selbst keine eindeutige Meinung zu dem KV hat.
Für die 'Vollstrecker' aus der UVG-Stelle ist er ein typischen Fall von A...vater. Die haben dort einen Hals und schätzen den KV m.E. sehr realistisch ein.
Während die Umgangs-Abteilung noch immer an das Gute glauben will, weil sie es müssen. Dort macht sich niemand mehr Arbeit als es sein müsste. Denn wenn man alles abwägen würde, käme man evtl. mit dem Gesetz in Konflikt, hätte ein angesäuertes FamG und einen tobenden KV, der ein sehr hohes Aggressionspotential hat. Dieses Fass macht niemand dort auf.

Nilka
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Nilka » 29.07.2016, 08:47

Man könnte platzen vor Wut!!!
Halte durch, liebe Ute, viel Kraft!
Wenn ich so was lese, kann ich mir vorstellen, das Henker(in) von solchen Typen ein Traumberuf für mich wäre :mrgreen:
LG ♥ Nilka

Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Thomas Mann

wilhelmine
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von wilhelmine » 30.07.2016, 11:50

https://www.jurion.de/Gesetze/PassVwV/1 ... 1,20091224
Hallo,
nochmal zum Ausstellen eines Ausweises oder Passes für das Kind:
die Behörde hatte kein Recht auf der Unterschrift des Vaters zu bestehen, wenn das Kind schon länger
als 6 Monate bei dir allein gemeldet ist!
Das ist auch nachzulesen in den Passverwaltungsvorschriften unter 6.1.3.4.

Alles Gute!

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 31.07.2016, 10:52

Danke für die Info.

Drückt mir für den Freitag in knapp 14 Tagen die Daumen.

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 19.08.2016, 01:24

so, nun ist die Verhandlung vorbei.
Mein Ex wurde mehrmals vom Gericht ermahnt ruhig zu sein, zuzuhören etc... mit mäßigem Erfolg :lol: das kenn ich ja.
Ein Ergebnis gibt es noch nicht, denn heute wurde mein Sohn im Büro der Richterin angehört. Sie wollte eigentlich gleich einen begleiteten Umgang beim Kinderschutzbund vereinbaren und meinen Sohn anhören. Mein RA wollte aber, dass zuerst mein Sohn befragt wird und dann eine Vereinbarung getroffen wird.

Mein Kind will seinen Vater nicht mehr sehen. Er hat Angst vor ihm, hat Angst um mich und um unsere Familie. Er hat Angst ihn wiedersehen zu MÜSSEN. Er ist völlig aufgedreht und schläft schlecht. Er ist mit der Situation völlig überfordert und 'überdreht'. Hoffentlich legt sich das wieder, damit seine Sommerferien nicht völlig versaut sind.

Jetzt bin ich mal auf den Bericht gespannt. Meinem Sohn (8) wurde am Ende der Anhörung klargemacht, dass er sich mit seinem Vater treffen MUSS. Hmmm, wozu fragt man denn dann das Kind überhaupt, wenn der Kindeswille ignoriert wird. Das hat mich mein Sohn heute auch schon gefragt. Leider kann ich ihm keine Antwort geben, ohne ihn zu belügen. Es ist schon sehr verletzend für ihn, wenn man ihm zuerst verständnisvoll entgegenkommt und Interesse an seinen Gefühlen heuchelt, um dann doch das durchzuziehen, was man eh vorhatte...

Ich möchte noch gar nicht daran denken, was da wieder auf uns zukommt. Und - was das mit meinem Sohn macht.

Ariadne
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ariadne » 19.08.2016, 22:33

Ute H. hat geschrieben:so, nun ist die Verhandlung vorbei.
Mein Ex wurde mehrmals vom Gericht ermahnt ruhig zu sein, zuzuhören etc... mit mäßigem Erfolg :lol: das kenn ich ja.
Ein Ergebnis gibt es noch nicht, denn heute wurde mein Sohn im Büro der Richterin angehört. Sie wollte eigentlich gleich einen begleiteten Umgang beim Kinderschutzbund vereinbaren und meinen Sohn anhören. Mein RA wollte aber, dass zuerst mein Sohn befragt wird und dann eine Vereinbarung getroffen wird.

Mein Kind will seinen Vater nicht mehr sehen. Er hat Angst vor ihm, hat Angst um mich und um unsere Familie. Er hat Angst ihn wiedersehen zu MÜSSEN. Er ist völlig aufgedreht und schläft schlecht. Er ist mit der Situation völlig überfordert und 'überdreht'. Hoffentlich legt sich das wieder, damit seine Sommerferien nicht völlig versaut sind.

Jetzt bin ich mal auf den Bericht gespannt. Meinem Sohn (8) wurde am Ende der Anhörung klargemacht, dass er sich mit seinem Vater treffen MUSS. Hmmm, wozu fragt man denn dann das Kind überhaupt, wenn der Kindeswille ignoriert wird. Das hat mich mein Sohn heute auch schon gefragt. Leider kann ich ihm keine Antwort geben, ohne ihn zu belügen. Es ist schon sehr verletzend für ihn, wenn man ihm zuerst verständnisvoll entgegenkommt und Interesse an seinen Gefühlen heuchelt, um dann doch das durchzuziehen, was man eh vorhatte...

Ich möchte noch gar nicht daran denken, was da wieder auf uns zukommt. Und - was das mit meinem Sohn macht.
Das ist echt gemein, liebe Ute :( Man hat keine Worte! Es tut mir sehr leid um euch; ich verstehe nicht, warum man keine Rücksicht auf die Gefühle des Kindes nimmt.
Meine Vermutung ist: sie wollen sicher sein, dass du deinen Sohn nicht in seinem Verhalten beeinflusst hast. Das habe bei anderen Fällen mitbekommen.
Vielleicht wird man feststellen, dass es nichts bringt und revidieren sie ihr Urteil. Ich wünsche es euch sehr!
Viel Glück
Ariadne
Die Liebe ist so unproblematisch wie ein Fahrzeug. Problematisch sind nur die Lenker, die Fahrgäste und die Straße.
Franz Kafka

Nilka
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Nilka » 20.08.2016, 10:50

Kindesmisshandlung!
Es tut mir sehr leid für Dich und Deinen Jungen :(
Viel kraft wünsche ich Euch.
Es kommt der Zeitpunkt, ab dem im keiner was vorschreiben kann.
Das muss er sich vor Augen halten.
LG ♥ Nilka

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Ursi
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ursi » 20.08.2016, 11:35

Liebe Ute,
es tut weh Deinen Bericht zu lesen . Ich wünsche Euch viel Kraft für die kommende Zeit .
Mit lieben Gedanken und einer virtuellen Umarmung Ursi

Ute H.
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 14.02.2017, 19:11

So, nun haben wir 10x Umgänge beim Kinderschutzbund durch.
Was soll ich sagen. Wir sind genauso weit wir vor einigen Jahren!

Mein Sohn will seinen Vater nicht mehr sehen -> keine Lust bzw. keine Beziehung vorhanden. Da dies jedoch nicht die Antwort ist, die vom Kind erwartet wird, wird mir natürlich permanente Einflußnahme vorgeworfen - grundlos und ohne Beweise. Mir wurde gestern vom Kinderschutzbund gesagt, dass ich schuld bin, wenn mein Sohn an der konflikreichen Beziehung leidet und daran zerbricht. Der KV wurde nicht kritisiert... offenbar ist der in deren Augen ohne Fehl und Tadel (Drogenproblematik, gut gefülltes polizeiliches Führungszeugnis mit mehreren Verurteilungen zu Geldstrafen (Diebstahl, Betrug etc...), mehrere laufende Verfahren bei der Staatsanwaltschaft u.a. meine Anzeige von vor 15 Monaten wegen Verstoß gegen die Unterhaltspflicht).

Der KV wurde während der Umgänge jedesmal 'übergriffig', sobald die Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes (bei denen die begleiteten Umgänge mal wieder stattfinden) den Raum verlässt. Mein Sohn traut sich nicht etwas zu sagen und 'hält die Situation aus'. Mein Anwalt hat sich darüber beim FamG beschwert. Daraufhin hat der Kinderschutzbund bestimmt einen Rüffel erhalten. Seither bin ich dort völlig unten durch. Egal. Ich lass mir von denen nichts gefallen, wenn mein Kind dort übergangen wird und nicht ausreichend für die Sicherheit gesorgt wird, nur weil man dort berufsmäßig Gutmensch ist und sich von diesen kleinkriminellen Typen beeinflussen und gängeln lässt.

Mein Sohn hat nicht sehr viel erzählt, weil ihn die ganze Situation sehr belastet. Er hat seinen Countdown gezählt und gesagt, ich solle mir keine Sorgen machen, er würde das schon aushalten. Und wenn die 10x rum sind, dann will er seinen Vater nicht mehr sehen.

Ich habe keine sozialpädagogische Ausbildung, deshalb verstehe ich nicht, was gut daran ist, wenn ein fast 9-jähriger Junge durch den Kindsvater Kontakt zur Drogen-/Kriminellenszene bekommt. Ich verstehe auch nicht, warum ein Kind solchen sozialen und charakterlichen Abgründen ausgesetzt wird - Abschreckung? ...dafür ist das Kind zu jung. Ich habe bisher auch noch keinen Grund gefunden, warum es förderlich für die Kindesentwicklung ist, wenn der Kindeswille von den Entscheidungsträgern übergangen wird. Und dann wundern sie sich, warum das Kind kein Vertrauen zu diesen Personen aufbaut... Ich kann leider auch nicht erkennen, dass der KV bzgl. seines kriminellen Doppellebens überprüft wird... vielleicht hat er noch ein paar Identitäten mehr zu bieten.

Ute H.
Beiträge: 388
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Ute H. » 14.02.2017, 19:13

aber schön ist, dass das Kind so herrlich normal ist - auch wenn mir der Kinderschutzbund gerne etwas anderes weismachen möchte :twisted:
...und, wir dürfen Ende Mai in eine Mutter-Knd-Kur ins Allgäu gehen :D

Anaba
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Re: betreuter Umgang - und dann?

Beitrag von Anaba » 14.02.2017, 20:20

Liebe Ute,


die Entscheidung, dass ein Neunjähriger seinen Erzeuger sehen muss, obwohl er das nicht will,
kann wohl niemand verstehen.
Die zehn Umgänge sind um und wie wird es weitergehen?
Ich hoffe sehr, dass ihr einen Richter findet, der das Kindeswohls beachtet.
Ich wünsche es euch von Herzen.
Das einzige Positive ist, dass ihr Beide zur Kur fahren könnt.
Genieße die Zeit und versucht abzuschalten.
Ich wünsche euch eine schöne Zeit.

Alles Gute für euch zwei.
Liebe Grüße
Anaba

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“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

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