Geltendmachen von Kindesunterhalt/ Verjährung
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Geltendmachen von Kindesunterhalt/ Verjährung
Ihr Lieben,
Ex lebt im europäischen Ausland und zahlt seit Monaten keinen Cent Kindesunterhalt, will aber beizeiten monatlich einen
klitzekleinen Betrag zahlen.
Die entsprechende Behörde, welcher ich mehrmals EU-Verordnungen/ Höhe der angehäuften Kindesunterhaltschulden
von EX . vorlegte, sieht keinen Handlungsbedarf.
Ist das rechtens ?
Besteht in meinem Fall - oder allgemein - eine Art Verjährungsfrist, in der ich die Ansprüche unseres kids geltend machen muss
oder ist dies schon durch die Anzeige bei der Strafverfolgungsbehörde geschehen?
Danke für kompetente Ratschläge/ Erfahrungswerte.
Liebe Grüße
Brighterstar
Ex lebt im europäischen Ausland und zahlt seit Monaten keinen Cent Kindesunterhalt, will aber beizeiten monatlich einen
klitzekleinen Betrag zahlen.
Die entsprechende Behörde, welcher ich mehrmals EU-Verordnungen/ Höhe der angehäuften Kindesunterhaltschulden
von EX . vorlegte, sieht keinen Handlungsbedarf.
Ist das rechtens ?
Besteht in meinem Fall - oder allgemein - eine Art Verjährungsfrist, in der ich die Ansprüche unseres kids geltend machen muss
oder ist dies schon durch die Anzeige bei der Strafverfolgungsbehörde geschehen?
Danke für kompetente Ratschläge/ Erfahrungswerte.
Liebe Grüße
Brighterstar
Re: Geltendmachen von Kindesunterhalt/ Verjährung
Liebe Blume,
der Titel liegt mehr als 10 Jahre zurück - bis vor einigen Monaten bestand eine BEISTANDSCHAFT.
Kann ich gesundheitliches Unvermögen geltend machen, da ich wahrscheinlich die Frist verpast habe ?
Gilt ein Strafantrag als "Inverzugsetzung" ?
Liebe Grüße
Brighterstar
der Titel liegt mehr als 10 Jahre zurück - bis vor einigen Monaten bestand eine BEISTANDSCHAFT.
Kann ich gesundheitliches Unvermögen geltend machen, da ich wahrscheinlich die Frist verpast habe ?
Gilt ein Strafantrag als "Inverzugsetzung" ?
Liebe Grüße
Brighterstar
Re: Geltendmachen von Kindesunterhalt/ Verjährung
Hallo Blume,
ja, dies werden sie versucht haben. Stellenweise waren sie ab und zu erfolgreich und haben kleinere Beträge eingetrieben.
Besorgt bin ich, da die Beistandschaft seit mehr als sechs Monaten nicht mehr besteht und ich es vielleicht versäumt habe,
Fristen einzuhalten.
Allerdings war ich zwischenzeitlich bei einer Rechtsberatung. Die Anwältin berät jedoch nur einmal für einen geringen finanziellen Beitrag.
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass mein Fall für RA`s nicht so lukrativ ist .
Liebe Grüße
Brighterstar
ja, dies werden sie versucht haben. Stellenweise waren sie ab und zu erfolgreich und haben kleinere Beträge eingetrieben.
Besorgt bin ich, da die Beistandschaft seit mehr als sechs Monaten nicht mehr besteht und ich es vielleicht versäumt habe,
Fristen einzuhalten.
Allerdings war ich zwischenzeitlich bei einer Rechtsberatung. Die Anwältin berät jedoch nur einmal für einen geringen finanziellen Beitrag.
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass mein Fall für RA`s nicht so lukrativ ist .
Liebe Grüße
Brighterstar
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- Registriert: 03.03.2009, 10:19
Re: Geltendmachen von Kindesunterhalt/ Verjährung
brighterstar007,
bzgl. der RAs trügt dich dein Eindruck nicht. Ich erlebe das auch. Könntest du die Euroscheine aus dem Ärmel schütteln, würde sich da viel schneller etwas tun... leider.
Ich finde es von Ansatz her falsch, dass die Mutter, die z.B. Kindesunterhalt vom KV einklagen muss, erstmal kräftig zur Kasse gebeten wird. Und das, obwohl es die meisten Alleinerziehenden Mütter eh nicht gerade dicke haben. Haben sie dann noch den Fehler gemacht und (früher) etwas gespart (z.B. für das Kind/für die Altersvorsorge), müssen sie erst dieses Geld verwerten... dann ist nichts mit PKH.
Ich finde das ungerecht: Die Mutter muss im Namen des gemeinsamen Kindes den Unterhalt einklagen, zudem der KV verpflichtet ist und meistens auch eine vollstreckbare Ausfertigung draüber vorliegt. Und wird dann auch noch zur Kasse gebeten. Die Kosten gehörten eigentlich dem unwilligen KV aufgebrummt.
bzgl. der RAs trügt dich dein Eindruck nicht. Ich erlebe das auch. Könntest du die Euroscheine aus dem Ärmel schütteln, würde sich da viel schneller etwas tun... leider.
Ich finde es von Ansatz her falsch, dass die Mutter, die z.B. Kindesunterhalt vom KV einklagen muss, erstmal kräftig zur Kasse gebeten wird. Und das, obwohl es die meisten Alleinerziehenden Mütter eh nicht gerade dicke haben. Haben sie dann noch den Fehler gemacht und (früher) etwas gespart (z.B. für das Kind/für die Altersvorsorge), müssen sie erst dieses Geld verwerten... dann ist nichts mit PKH.
Ich finde das ungerecht: Die Mutter muss im Namen des gemeinsamen Kindes den Unterhalt einklagen, zudem der KV verpflichtet ist und meistens auch eine vollstreckbare Ausfertigung draüber vorliegt. Und wird dann auch noch zur Kasse gebeten. Die Kosten gehörten eigentlich dem unwilligen KV aufgebrummt.
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Re: Geltendmachen von Kindesunterhalt/ Verjährung
ich habe eh schon lange das gefühl, bei uns in deutschland ist das nicht zahlen des kindesunterhaltes
väterlicherseits schon immer als "kavaliersdelikt" gelaufen und läuft so immer noch.
es wird auf die erzeuger wenig oder gar kein druck ausgeübt im gegensatz zu den müttern.
grüßle hulla
väterlicherseits schon immer als "kavaliersdelikt" gelaufen und läuft so immer noch.
es wird auf die erzeuger wenig oder gar kein druck ausgeübt im gegensatz zu den müttern.
grüßle hulla
Re: Geltendmachen von Kindesunterhalt/ Verjährung
Ihr Lieben,
Ex lebt im europäischen Ausland. Wie die Behörde schrieb, haben sie keine Handhabe.
Ich werde noch mal einen Versuch machen. Ex zahlt seit kurzem einen klitzekleinen Betrag,
wahrscheinlich ist er damit aus Sicht des Staatsanwaltes "aus dem Schneider".
Über die Jahre hat sich einiges an Kindesunterhaltsschulden angesammelt.
Liebe Grüße
Brighterstar
Ex lebt im europäischen Ausland. Wie die Behörde schrieb, haben sie keine Handhabe.
Ich werde noch mal einen Versuch machen. Ex zahlt seit kurzem einen klitzekleinen Betrag,
wahrscheinlich ist er damit aus Sicht des Staatsanwaltes "aus dem Schneider".
Über die Jahre hat sich einiges an Kindesunterhaltsschulden angesammelt.
Liebe Grüße
Brighterstar
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- Registriert: 07.04.2008, 10:58
Re: Geltendmachen von Kindesunterhalt/ Verjährung
Hallo brighterstar.
da können wir uns ja die Hände reichen....nur ich weiss immer noch nicht in welches Ausland der Vater meiner Kinder verschwunden ist.
Ein positives hat es: wir haben unsere Ruhe und das tut ja sooooooo gut!
Lg Arabella
da können wir uns ja die Hände reichen....nur ich weiss immer noch nicht in welches Ausland der Vater meiner Kinder verschwunden ist.
Ein positives hat es: wir haben unsere Ruhe und das tut ja sooooooo gut!
Lg Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !
du kannst im Heute stets neu beginnen !
Re: Geltendmachen von Kindesunterhalt/ Verjährung
Liebe Arabella,
leider sehe ich es nicht so locker, wie Du - falls Du es nicht ironisch meintest...Schlimm genug, dass Ex von heute auf morgen
jahrelang aus dem Leben unseres Kindes fast gänzlich verschwunden ist und kid ohne Vater oder andere Bezugspersonen aufwachsen muss...
Jetzt kann Ex sich auch noch mit "richterlichem / staatsanwaltlichen Segen" aus der finanziellen Verantwortung stehlen.
Liebe Grüße
Brighterstar
leider sehe ich es nicht so locker, wie Du - falls Du es nicht ironisch meintest...Schlimm genug, dass Ex von heute auf morgen
jahrelang aus dem Leben unseres Kindes fast gänzlich verschwunden ist und kid ohne Vater oder andere Bezugspersonen aufwachsen muss...
Jetzt kann Ex sich auch noch mit "richterlichem / staatsanwaltlichen Segen" aus der finanziellen Verantwortung stehlen.
Liebe Grüße
Brighterstar
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- Beiträge: 1391
- Registriert: 07.04.2008, 10:58
Re: Geltendmachen von Kindesunterhalt/ Verjährung
Liebe brighterstar,
die Kinder könnten die Alimente schon brauchen.
Aber ohne den Vater geht es uns sehr viel besser! So einen Vater brauchen Kinder nicht, der schadet nur!
Meine Kinder haben das auch alleine festgestellt. Sicher werden sie die Vaterfigur vermissen..... ist ja für Kinder immer besser 2 gute Eltern zu haben, aber was der sich seinen Kindern gegenüber geleistet hat war der Hammer!
Deshalb war es nicht ironisch!
Solange ich gesund bin werde ich meine Kinder versorgen können und werde alles dafür geben , dass ihnen so gut wie nichts mangelt.
LG Arabella
die Kinder könnten die Alimente schon brauchen.
Aber ohne den Vater geht es uns sehr viel besser! So einen Vater brauchen Kinder nicht, der schadet nur!
Meine Kinder haben das auch alleine festgestellt. Sicher werden sie die Vaterfigur vermissen..... ist ja für Kinder immer besser 2 gute Eltern zu haben, aber was der sich seinen Kindern gegenüber geleistet hat war der Hammer!
Deshalb war es nicht ironisch!
Solange ich gesund bin werde ich meine Kinder versorgen können und werde alles dafür geben , dass ihnen so gut wie nichts mangelt.
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !
du kannst im Heute stets neu beginnen !
Re: Geltendmachen von Kindesunterhalt/ Verjährung
Liebe Blume,
das Jugendamt ist nicht mehr tätig, da ich die Beistandschaft gekündigt habe.
Ich sprach von der Staatsanwaltschaft.
Liebe Grüße
Brighterstar
das Jugendamt ist nicht mehr tätig, da ich die Beistandschaft gekündigt habe.
Ich sprach von der Staatsanwaltschaft.
Liebe Grüße
Brighterstar