geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Marie A.
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geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Marie A. » 22.05.2010, 15:23

Hallo.
Brauche dringend Hilfe.
Kurzfassung: Meine Schwester war mit einem Marokkaner verheiratet und hat eine 10jährige Tochter. Er hat mitlerweile nochmal geheiratet. Diesmal eine Landsfrau, die er nach Deutschland geholt hat. ( Er hatte durch die Hochzeit mit meiner Schwester deutsche Papiere erlangt). Mit seiner neuen Frau hat er 2 Töchter. Er selber hat hier keine Arbeit mehr. Letzten Sommer wollte er meiner Nichte nach Marocko in den Urlaub. Dafür sollte meine Schwester für die Tochter einen marokkanischen Pass beantragen. Das hat uns alle stutzig gemacht und meine Schwester hat den Aufenthaltsbestimmungsort angefordert, weil wir Angst hatten dass er nicht mehr zurückkommt. Er ist mit seiner Familie alleine geflogen und als er wieder da war hat er das alleinige Sorgerecht beantragt. Seitdem ist ein Sorgerechtsstreit entfacht. Er hat sich beim Jugendamt eingeschleimt und meine Schwester schlecht gemacht. Laut Jungendamtbericht sei meine Schwester desolat und unfähig die Tochter zu erziehen. Die Tochter wäre beim Vater besser aufgehoben. Dass der Verdacht einer Kindesentführung besteht, wird nicht ernst genommen, nicht Sache des Jugendamtes.Natürlich streitet er auch ab, dass er in Marocko bleiben möchte. Meine Schwester hat sich auch einen Anwalt genommen, aber bisher ist für sie nichts Gutes bei rumgekommen. Jetzt bald wird sich entscheiden, wer das Sorgerecht bekommt. Seit der Scheidung lebt die Kleine bei meiner Schwester und sie will auch bei meiner Schwester in Zukunft bleiben.
Vor kurzem hat ER eine Geburtsurkunde von der Tochter verlangt ( Ich vermute, dass er selbst einen marokkanischen Pass beantragt hat) und diesen Sommer will er die Tochter auch wieder mitnehmen!!! Seine Familie fliegt vor und er fliegt in den Ferien nach!!!! Die Anwältin meiner Schwester rät dagegen nichts zu unternehmen, weil es dann wieder Probleme mit dem Jungendamt geben würde... Aber wenn er nicht mehr zurückkommt, bringt das auch nichts mehr...

Meine Frage nun: Was kann meine Schwester noch tun??? Vielleicht bekommt er das Sorgerecht!!!!!
Vielen Dank schonmal

Micky1244
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Micky1244 » 22.05.2010, 15:37

Liebe Marie A.

im Namen des gesamten Teams von 1001 Geschichte ein herzliches Willkommen.
Wie wünschen dir einen guten und informativen Austausch.
Liebe Grüße, Micky


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flense
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von flense » 22.05.2010, 15:55

Hallo Marie A., wieso denkt deine Schwester, dass er nicht mehr zurückkommt? Wenn er und seine neue Familie von Hartz4 hier gut leben kann?

Moppel
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Moppel » 22.05.2010, 16:08

Hallo
@ Marie A.
Wenn die Kleine in der Ehe geboren wurde, dann hat er automatisch anteiliges Sorgerecht.
Wichtig ist jetzt dafür zu sorgen das deine Schwester das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, denn das verbessert ihre Situation im Rechtsstreit entscheidend.
Im übrigen ist seine Forderung legitim die Kleine in den Ferien mit nach Marokko zu nehmen, denn es ist auch sein Kind.
Das die Gefahr gross ist das die Kleine aus Marokko nicht mehr zurück kommt, ist unbestritten. Das ist aber leider wie schon richtig bemerkt ohne Belang.
Gruss
Rene
Edit
@ Flense
Die Gefahr besteht darin das er wiederkommt, aber die Kleine in Marokko verbleibt.

flense
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von flense » 22.05.2010, 16:14

Danke Moppel, alles klar, was er damit dem Kind und der Mutter antut ist dem natürlich egal, er ist ja ein Musterbeispiel von Bezzie, volles Programm :twisted:

Anaba
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Anaba » 22.05.2010, 16:20

Liebe Marie,

willkommen auch von mir.
Wie Moppel schon schrieb haben sie beide Sorgerecht und so schnell wird er das alleinige Sorgerecht nicht bekommen. Die Empfehlung des Jugendamtes ist allerdings nicht sehr hilfreich für deine Schwester.
Die einzige Chance, die deine Schwester jetzt hat, um eine Mitnahme in den Urlaub zu verhindern, wäre die Beantragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes.
Sie könnte das natürlich damit begründen das sie Angst vor Entführung hat, aber das muss schon Hand und Fuß haben. (z.B. wenn er es vor Zeugen geäußert hätte)
Wie es aussieht erfährt sie wenig Unterstützung von ihrer Anwältin.
Auch da sollte sie mehr Druck machen oder evtl. den Anwalt wechseln.
Wenn er die Geburtsurkunde gefordert hat wurde sicher schon ein Paß in der marokkanischen Botschaft für die Kleine ausgestellt.
Liebe Grüße
Anaba

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Anaba
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Anaba » 22.05.2010, 16:29

Hier hat die Anwältin von CiB kurz zusammengefasst was man bei gemeinsamem Sorgerecht beachten muss und welche Rechte man hat.

Gemeinsames Sorgerecht

Hier einige Erläuterungen zum gemeinsamen Sorgerecht:




- Gemeinsames Sorgerecht bedeutet automatisch auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.

- Trotz gemeinsamen Sorgerechts und gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrechts kann ein Elternteil
dem anderen verbieten, das Kind mit ins Ausland zu nehmen.

- will der andere Elternteil das Verbot nicht akzeptieren, kann man das Verbot gerichtlich klären lassen.

- man kann trotz gemeinsamem Sorgerecht bei Gericht einen Antrag auf alleiniges
Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Dies muss man begründen.

- Diese o.g. Regelungen gelten auch für Elternpaare, die nicht verheiratet sind.
Unabhängig davon, ob sie zusammen leben oder getrennt.



Das heißt, deine Schwester kann, trotz gemeinsamen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, dem Vater verbieten lassen das Kind mit ins Ausland zu nehmen.
Sie sollte das unbedingt mit ihrem Anwalt besprechen.
Liebe Grüße
Anaba

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Marie A.
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Marie A. » 22.05.2010, 18:15

Danke schonmal für die Antworten.
So wie es aussieht, wird er das alleinige Sorgerecht bekommen und ohne Weiteres die Tochter mitnehmen können. Da er den marokkanischen Pass wollte und wahrscheinlich mitlerweile auch hat , denke ich schon, dass sie zurück nach Marocko wollen. Wenn er das Sorgerecht bekommt, kann sie bestimmt nicht mehr das Aufenthaltsbestimmungsrecht fordern, oder?
Falls er nicht mehr zurückkommt, gibt es Möglichkeiten die Tochter zurückzuholen???
Meine Nicht erwähnte, dass er ihr im Urlaub seine alte Schule zeigen wollte. Also für mich sind das schon irgendwie Anzeichen, dass er in Marocko bleiben möchte.

Hülya

Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Hülya » 22.05.2010, 18:27

Eines verstehe ich nun nicht.

Wieso bekommt er das alleinige Sorgerecht?

Micky1244
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Micky1244 » 22.05.2010, 18:31

Marie A. hat geschrieben:Hallo.
Er ist mit seiner Familie alleine geflogen und als er wieder da war hat er das alleinige Sorgerecht beantragt. Seitdem ist ein Sorgerechtsstreit entfacht. Er hat sich beim Jugendamt eingeschleimt und meine Schwester schlecht gemacht. Laut Jungendamtbericht sei meine Schwester desolat und unfähig die Tochter zu erziehen. Die Tochter wäre beim Vater besser aufgehoben. Dass der Verdacht einer Kindesentführung besteht, wird nicht ernst genommen, nicht Sache des Jugendamtes.
Vielen Dank schonmal
Wie kommt es zu so einem Jugendamtsbericht, die Frage ist, wie und ob sich deine Schwester erfolgreich gegen diesen Bericht zur Wehr setzen kann.
Was heißt desolat? Ist sie ein Messie, Alkoholikerin,usw, der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt.
Liebe Grüße, Micky


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Anaba
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Anaba » 22.05.2010, 18:33

Wenn er das alleinige Sorgerecht bekommen sollte, dann kann er natürlich mit der Kleinen nach Marokko.
Aber wie kommst du auf die Idee ?
Ist es denn schon soweit das es im Raum steht ?

Es muss schon viel passiert sein wenn die Mutter das Sorgerecht verliert.
Das geht nicht ohne triftige Gründe.
Viele Frauen hier im Forum kämpfen um alleiniges Sorgerecht.
Selbst vorbestrafte Väter haben oft noch das Sorgerecht, auch wenn sie sich wenig kümmern und keinen unterhalt bezahlen.
Deine Schwester sollte das nicht kampflos hinnehmen.
Wenn er Sorgerecht hat und das Kind in Marokko ist, dann gibt es kein Zurück.
Das muss ihr klar sein.

Was sagt denn der Anwalt zu seinen Chancen das Sorgerecht zu bekommen ?
Liebe Grüße
Anaba

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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Anaba » 22.05.2010, 18:37

Er hat sich beim Jugendamt eingeschleimt und meine Schwester schlecht gemacht.
Einschleimen und Schlechtmachen reicht nicht aus um das Sorgerecht zu bekommen.
Du solltest schon schreiben was wirklich los ist.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Marie A. » 22.05.2010, 19:33

Also nachteilig zu meiner Schwester muss ich sagen, dass sie im Haushalt sehr unordentlich ist und nicht mit Geld umgehen kann. Sie bestellt viel auf Raten und kommt nicht immer mit dem Bezahlen nach. Sie hat keinen Partner und hat vor kurzem ihren Arbeitsplatz verloren, weil sie in der Firma eine Abteilung komplett geschlossen haben. Nun ist es sehr schwer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der mit den Arbeitszeiten so passt, dass es auch mit der Schule passt. Sie hat sonst immer Zeit für ihre Tochter gehabt und sich auch bemüht, dass die Kleine ihren Hobbies nachgehen kann. Ich weiß nicht warum, aber das alles interressiert das Jugendamt nicht!!!!!! Meine Schwester liebt ihre Tochter über alles und die Kleine liebt ihre Mutter über alles. Sie war bisher alle 2 Wochen am Wochenende bei ihrem Vater, jedoch sehr ungern. Die Kleine sagt selber, dass sie bei ihrer Mutter bleiben möchte. Ich weiß nicht, was der Vater alles gesagt hat, aber er scheint ein besseres Bild zu hinterlassen als meine Schwester. Auch wenn meine Schwester etwas chaotisch ist, sie ist eine gute Mutter.
Ich hoffe nur, dass meine Schwester das Sorgerecht bekommt!!!!! Falls nicht, kann man da noch Widerspruch einlegen?

Anaba
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Anaba » 22.05.2010, 19:45

Liebe Marie,

ich kann mir nicht vorstellen das deiner Schwester aus den genannten Gründen das Sorgerecht verliert.
Sie sollte sich dringend einen guten Anwalt nehmen.
Bei ihrer persönlichen Situation bekommt sie einen Beratungschein und wenn nötig PKH.
Ich würde dir raten dich mit unserer CiB Anwältin in Verbindung zu setzten.
Ich schreibe dir eine PN.
Liebe Grüße
Anaba

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Marie A.
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Marie A. » 22.05.2010, 20:30

Ok vielen Dank

Kindesentzug24
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Kindesentzug24 » 02.06.2010, 02:55

Hallo Marie,

solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt ist es für ihn nahezu unmöglich das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Die von dir aufgeführten Gründe reichen für eine Kindeswohlgefährdung nicht aus.

Viel relevanter ist jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses könnte durch die von dir genannten Umstände (unordentliche Wohnung, Schulden etc.) wohl auf den KV übertragen werden. Dieses AB ermöglicht ihm dann die Ausreise nach Marokko. Hier sollte also euer Ansatz liegen. Nicht beim Sorgerecht sondern beim AB.

Anschuldigungen, welche die Verwahrlosung der Tochter entkräften können z.B. Zeugenaussagen von Lehrern etc. sein. Solche Aussagen werden durch das JA wie auch durch das Familiengericht sehr hoch bewertet.

Ziel muss also für euch sein, das alleinige AB zu erhalten und sodann die Gefahr einer Entführung glaubhaft dar zu legen. Je nach Richter reicht hier teilweise schon der Nachweis aus, dass ein marokkanischer Pass für das Kind beantragt wurde. Somit würde ihr in den Genuss einer Grenzsperre kommen, welche zwar keine 100% tige Sicherheit bedeutet, jedoch die ganze Sache für den Kv nicht unerheblich erschwert.

Grüße
Oli

Marie A.
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Marie A. » 05.06.2010, 20:35

Vielen Dank für die Tipps...
Das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht werde ich nochmal in Angriff nehmen... Schließlich wollte er im letzten Jahr einen marokkanischen Pass und dieses mal wollte er eine Geburturkunde von der Kleinen. Für mich sind das Hinweise auf eine Ausreise ohne Wiederkunft...
Zu den anderen Anregungen:
Die Lehrer wurden befragt. Leider hatte meine Nichte nicht immer die Hausaufgaben gemacht, aber das ist auch bei anderen Kindern der Fall!!! Sie hat allgemein in der Schule nachgelassen, aber aus dem Grund, weil sie unter dem Sorgerechtsstreit leidet. Zudem hat sie mit Bettnässerei angefangen, was auf psychische Gründe zurückzuführen ist.
Meine Schwester wurde vom Jugendamt ja als desolat betitelt und sollte sich in einer Klinik untersuchen lassen, ob sie vom Kopf her normal ist( Was ein Schwachsinn!!!!! Nur weil sie immer sehr schnell und viel redet und manchmal über unwichtige Dinge lange diskutieren kann). Sie wurde zum Glück als " normal" befunden.
Meine Schwester hat auch versucht mit ihrem Exmann zu reden, ob man das nicht alles einstellen soll, da die Tochter sehr darunter leidet. Er sagte nur, es gäbe kein Zurück mehr.
Meine Schwester hat versucht eine andere Anwältin zu nehmen, aber diese sagte, dass sie nichts mehr machen kann, weil die Kinderpsychologin schon da war.
Weiß jemand, ob man gegen ein Sorgerechtsurteil Revision einlegen kann? Eine Bekannte hat vorgeschlagen, dass meine Mutter als Oma der Kleinen auch das Sorgerecht beantragen kann oder generell dagegen klagen kann. Was meint ihr dazu???
Sobald ich Neuigkeiten hab, werde ich wieder hier schreiben.
Vielen Dank an alle

Arche Noah
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Arche Noah » 05.06.2010, 20:45

Wenn die Oma das Sorgerecht bekommen sollte, dann muß schon viel gegen den Vater vorliegen.

Habt ihr es schon mal mit einem richterlichen Familiengutachten probiert ?

Vielleicht sollte der Anwalt das mal im Sorgerechtsverfahren zum Ausdruck bringen.

LG
Arche
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Anaba
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Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von Anaba » 05.06.2010, 20:51

Das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht werde ich nochmal in Angriff nehmen... Schließlich wollte er im letzten Jahr einen marokkanischen Pass und dieses mal wollte er eine Geburturkunde von der Kleinen. Für mich sind das Hinweise auf eine Ausreise ohne Wiederkunft...
Hallo Marie,

wenn das Kind schon öfter in Marokko war hat sie dann keinen Paß ?
Oder wie ist sie bisher mit ihrem Vater gereist ?
Wenn er für sie einen Paß machen lassen will, kann er das problemlos.
Eine Geburtsurkunde kann er auch selbst im Standesamt beantragen.

Er wird argumentieren das ein Paß ist nicht unbedigt ein Indiz das er nicht zurück will.
Irgendein Papier muss die Kleine ja auch für eine Urlaubsreise haben.

Ich weiß nicht ob die Oma das alleinige Sorgerecht bekommen wird wenn der Vater es auch beantragt und nichts gegen ihn spricht.
Das sollte deine Schwester mit ihrer Anwältin besprechen.

Warum aber soll er für das alleinige Sorgerecht kämpfen wenn er die Absicht hat das Kind in Marokko zu lassen ?
Liebe Grüße
Anaba

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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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brighterstar007

Re: geschiedener Marokkaner will Tochter nach Marocko nehmen

Beitrag von brighterstar007 » 07.06.2010, 21:58

Ihr Lieben,

bei solch speziellen bi-nationalen Fällen ist dringend von unfähigen RA´s abzuraten. Sie können durch Untätigkeit, Inkompetenz
und Unwilligkeit (weil magere Bezahlung, nach PKH oder Beratungshilfe) einen Riesenschaden anrichten, der kaum wieder gut zu machen
ist.
Ich bin keine Juristin, meine aber auch, dass das Problem mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt sein muß.
Falls beweisbar ist, dass der Vater bereits selbst einen marokkanischen Pass für sich (Verlängerung ?) und INSBESONDERE einen für
sein Kind beantragt hat, dürfte dies als sicheres Indiz vor Gericht gelten, dass er plant, seine Tochter für längere Zeit
in seine Heimat zu bringen !
Dies kann wohl leicht beim Ordnungsamt in Erfahrung gebracht werden - durch richterlichen oder anwaltlichen Antrag.

Deine Schwester sollte in eine Selbsthilfegruppe für Kaufsüchtige / Anonyme Schuldner gehen.

Liebe Grüße

Brighterstar

P.S. Im Übrigen wurde klar ausgeführt, welche Möglichkeiten des "Widerstandes" TROTZ gemeinsamen Sorgerechtes bestehen ( Verbot von
Mitnahme in´s Ausland).

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