Steuerkarte : Kinderfreibetrag

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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brighterstar007

Steuerkarte : Kinderfreibetrag

Beitrag von brighterstar007 » 26.05.2010, 18:30

Ich glaube, ich stehe im Wald...

Obwohl Ex keinen Kindesunterhalt zahlt, diesbezüglich tausende Euro Schulden hat, sich seit zwei Jahren in`s
Ausland abgesetzt hat, früher (als sie noch beauftragt waren) die Stelle für Beistandschaft angewiesen hat, seine Adresse in D.
nicht an mich herauszugeben, ich seit der Trennung das alleinige Sorgerecht habe, habe ich mit Schrecken und Verwirrung entdeckt,
dass unser kid bei mir nur mit 0,5 eingetragen ist...

Ist das normal ?

Liebe Grüße

Brighterstar

feemero
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Re: Steuerkarte : Kinderfreibetrag

Beitrag von feemero » 26.05.2010, 18:40

Hallo brighterstar007,

hatte das gleiche Problem,war diesbezüglich sogar persönlich beim Finanzamt.
Bei meiner 1.Scheidung ( 1995 ) konnte man beim Finanzamt eine Erklärung ( Vordruck lag dort aus ) abgeben,das der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt,und dann bekam man 1,00 Kinder auf der Steuerkarte handschriftlich geändert,vom Finanzbeamten höchstpersönlich.

Jetzt bei meiner 2.Trennung wollte ich das auch,doch beim Finanzamt teilte man mir mit,das dieses Gesetzt geändert wäre,man würde ja Geld von der Unterhaltsvorschußkasse erhalten,und somit würde einem rechtlich kein ganzes Kind auf der Steuerkarte zustehen..Da es im Grunde egal wäre,wer zahlt,aber man würde ja für das Kind Unterhalt erhalten.

lg.Feemero

barbara
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Re: Steuerkarte : Kinderfreibetrag

Beitrag von barbara » 26.05.2010, 21:00

feemero hat geschrieben:Hallo brighterstar007,


Jetzt bei meiner 2.Trennung wollte ich das auch,doch beim Finanzamt teilte man mir mit,das dieses Gesetzt geändert wäre,man würde ja Geld von der Unterhaltsvorschußkasse erhalten,und somit würde einem rechtlich kein ganzes Kind auf der Steuerkarte zustehen..Da es im Grunde egal wäre,wer zahlt,aber man würde ja für das Kind Unterhalt erhalten.

lg.Feemero

Hi,
habe erst Anfang letzten Monats meine Steuerkarte diesbezüglich ändern lassen.
War alles wie in den Jahren vorher auch.
Formular ausgefüllt,Unterschrift drunter und Steuerkarte wurde rückwirkend ab 1.1.2010 von
0,5 in 1,0 Kind geändert.
Trotz UVG.
Barbara

feemero
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Re: Steuerkarte : Kinderfreibetrag

Beitrag von feemero » 26.05.2010, 21:14

Hallo Barbara,

jetzt bin ich aber baff, woran kann es denn liegen,das es bei mir nicht gemacht wurde.
Bin extra zum Finanzamt gefahren worden,dort sagte man mir,das gibt es nicht mehr.

Es kann doch nicht am Bundesland liegen!?

lg.feemero

Arche Noah
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Re: Steuerkarte : Kinderfreibetrag

Beitrag von Arche Noah » 26.05.2010, 21:23

Bescheinigung von Kindern auf der Lohnsteuerkarte [Bearbeiten]
Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird jeder Kinderfreibetrag von 2244 Euro mit dem Zähler 0,5 und jeder Kinderfreibetrag von 4488 Euro mit dem Zähler 1 berücksichtigt. Bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer werden die Kinderfreibeträge und die Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf hingegen nicht berücksichtigt. Für Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind (zum Beispiel wenn Elternteile alleinstehend sind oder wenn ein Elternteil mit einem Dritten verheiratet ist), wird regelmäßig als Kinderfreibetragszahl 0,5 eingetragen. Ebenso eingetragen wird das Kind mit dem Zähler 1, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mind. zu 75 % nachkommt.

Abweichend hiervon kann ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eines Elternteils nur dann bei der Kinderfreibetragszahl mit dem Zähler 1 ohne besondere Prüfung berücksichtigt werden, wenn der andere Elternteil verstorben oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht zu ermitteln oder der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist. Entsprechendes gilt, wenn der andere Elternteil voraussichtlich während des ganzen Kalenderjahres nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder ein Kind allein nur von einem Elternteil angenommen wurde.

Darüber hinaus darf bei einem Elternteil für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte anstelle des Kinderfreibetragszählers 0,5 der Zähler 1 eingetragen werden, wenn dieser Elternteil darlegen kann, dass die Voraussetzungen für eine Übertragung erfüllt sind und sich voraussichtlich nicht ändern werden. Kinder bis 18 Jahre, die zu Beginn des Jahres im Inland leben und deshalb hier unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden regelmäßig durch die Gemeinde bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte berücksichtigt. Ist ein Kind nicht bei den Eltern mit Wohnung gemeldet, müssen diese der Gemeinde für dieses Kind eine steuerliche Lebensbescheinigung vorlegen, die nicht älter als drei Jahre ist. Eine solche Bescheinigung stellt auf Antrag eines Elternteils die Gemeinde aus, in der das Kind mit Wohnung gemeldet ist. Dem Antrag sind geeignete Unterlagen beizufügen, aus denen die Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind hervorgeht

:arrow: Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag

Arche
Gemeinsam sind wir stark!

Arche Noah
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Re: Steuerkarte : Kinderfreibetrag

Beitrag von Arche Noah » 26.05.2010, 21:51

Sind 120,- im Jahr...
Dafür könnte man dem Kind doch schon mal was extra gönnen :wink:

Gruß
Arche
Gemeinsam sind wir stark!

brighterstar007

Re: Steuerkarte : Kinderfreibetrag

Beitrag von brighterstar007 » 27.05.2010, 12:14

Liebe Clarg,

dies hast Du gut erkannt und mitverfolgt.

Seit fast zehn Jahren bin ich allerdings diejenige, die unser Kind ganz alleine - also auch
irgendwelche Unterstützung von der Herkunftsfamilie - aufzieht; zudem bin ich traumatisiert.

Trotz Behinderung wollten mich die Behörden aus der ehemaligen Ehewohnung rauswerfen (da sie zehn m2 zu groß ist) -
obwohl ärztliche Atteste vorliegen.
Inzwischen haben sie schriftlich anerkannt, dass ich das Recht habe, dort wohnen zu dürfen, sie zahlen aber nicht die volle
Miete, sodass ich eigentlich NICHT den vollen Regelsatz bzw. den hälftigen Anteil des Kindesgeldes zur Verfügung habe, da ich nur
sehr unregelmäßig -stundenweise - innerhalb meiner hochqualifizierten Ausbildung, angefordert werde.

Ich halte dies für illegal - es scheint aber niemanden zu interessieren.

Ausserdem habe ich nicht immer die Kraft, zu kämpfen.

Liebe Grüße

Brighterstar

P.S. Es geht mir im Übrigen um eine symbolische Anerkennung meiner "Leistung" als Mutter. Wie kann es sein, dass der Vater kaum oder keinerlei
Verpflichtungen nachkommt UND auch noch finanzielle Vorteile davon hat , obwohl er im Ausland lebt? Wenn das nicht kriminell ist, dann weiß ich es nicht...

brighterstar007

Re: Steuerkarte : Kinderfreibetrag

Beitrag von brighterstar007 » 27.05.2010, 12:59

Hallo Kater Karlo,

falls er von Deutschland aus bezahlt wird, hätte er Vorteile oder nicht ?

Liebe Grüße

Brighterstar

P.S. Wahrscheinlich hat er die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies weiß ich nicht mit Bestimmtheit.

brighterstar007

Re: Steuerkarte : Kinderfreibetrag

Beitrag von brighterstar007 » 27.05.2010, 19:11

Danke Kater Karlo.

Liebe Blume,

vielleicht bezahlt ihn eine-in-Deutschland-registrierte-Firma, die Zweigstellen im Ausland hat
oder eine Company, die Ex selbst gegründet hat, in Good Old Germany - ich weiß es nicht.

Liebe Grüße

Brighterstar

P.S. Ich glaube, emotional wurmt mich die Tatsache, dass ich zwar rund um die Uhr für unser kid da bin und die
alleinige Verantwortung habe, aber auf der Steuerkarte die Ziffer 0,5 steht.
Das wirkt auf mich so, als würden mein Ex und ich gemeinsam und partnerschaftlich für unseren Nachwuchs sorgen,
was leider nicht der Fall ist.

brighterstar007

Re: Steuerkarte : Kinderfreibetrag

Beitrag von brighterstar007 » 31.05.2010, 11:47

Ihr Lieben, besonders :ihr lieben Expertinnen,

dann frage ich mal so herum : wieviel Kindergeld müsste ich denn bei der geschilderten Situation erhalten
(Kind ist 13 Jahre) ?

Danke für eure Bemühungen.

Liebe Grüße

Brighterstar

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