Kinderfreibetrag nach Scheidung

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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barbara
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von barbara » 17.03.2011, 00:04

brighterstar007 hat geschrieben:Ihr Lieben,

das komische bei mir ist, dass nur 1/2 Kind auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen wurde, obwohl ich seit fast zehn Jahren alleinerziehend bin
und er seit Jahren keinen Unterhalt zahlt.

Liebe Grüße

Brighterstar
Hi brighterstar,

wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, er keinen Unterhalt bezahlt, ist es in meiner Finanzbehörde so,
das bisher in meiner Lohnsteuerkarte immer Steuerklasse 1,mit 0,5 eingetragen ist,
welches dann umgehend mittels eines Formulares, welches ich ausfüllen muss, in
Steuerklasse 2 mit 1 Kind umgeändert wird.Also kein Unterhalt, alleiniges Sorgerecht.

Barbara

barbara
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von barbara » 17.03.2011, 00:24

Rayla hat geschrieben:Hallo zusammen,
habe eine wichtige Frage und brauche dringend Rat.
Bin seit ca. 1 1/2 Jahren von meinem tunesischem Mann geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Nun fällt ihm auf einmal ein, dass er die Kopien der Reisepässe und die Geburtsurkunden der Kinder benötigt...angeblich um einen Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen...
Ich bin total verunsichert und verängstigt was er damit "wirklich" will...
Was meint ihr dazu? Kann er sich diese (die Geburtsurkunden) alleine auf dem Standesamt geben lassen? (wir haben gemeinsames Sorgerecht)

LG Rayla
Hi Rayla,
für ne Änderung auf der Lohnsteuerkarte benötigt er die Kopien der Pässe und die Geburtsurkunden auf keinen Fall.
Man will nicht das Schlimmste befürchten,
aber ich denke, er hat bei /nach der Geburt der Kinder schlichtweg verpasst,
diese dem tunesischem Konsulat/der Botschaft mitzuteilen
und tunesische Pässe zu beantragen.
Händige ihm also diese Dokumente auf keinen Fall aus.

Barbara

ohoh

Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von ohoh » 24.03.2011, 10:05

barbara hat geschrieben:
brighterstar007 hat geschrieben:Ihr Lieben,

das komische bei mir ist, dass nur 1/2 Kind auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen wurde, obwohl ich seit fast zehn Jahren alleinerziehend bin
und er seit Jahren keinen Unterhalt zahlt.

Liebe Grüße

Brighterstar
Hi brighterstar,

wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, er keinen Unterhalt bezahlt, ist es in meiner Finanzbehörde so,
das bisher in meiner Lohnsteuerkarte immer Steuerklasse 1,mit 0,5 eingetragen ist,
welches dann umgehend mittels eines Formulares, welches ich ausfüllen muss, in
Steuerklasse 2 mit 1 Kind umgeändert wird.Also kein Unterhalt, alleiniges Sorgerecht.

Barbara

alleiniges Sorgerecht ohne Unterhalt ist die 2 mit 1, also einem Kind !
Warum vorher eine Klasse 1 mit 0,5 ? - als du noch kein alleiniges Sorgerecht hattest oder Unterhalt durch den Kindsvater bekommen hast ???

barbara
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von barbara » 24.03.2011, 22:02

ohoh hat geschrieben:[Warum vorher eine Klasse 1 mit 0,5 ? - als du noch kein alleiniges Sorgerecht hattest oder Unterhalt durch den Kindsvater bekommen hast ???
Hi,
nach der Trennung wurde mir die Steuerkarte in 1 mit 0,5 Kind ausgestellt.
Da alleinerziehend wurde die Steuerkarte erstmal in 2 und 0,5 K. geändert, unabhängig davon das kein Unterhalt seitens des KV gezahlt wurde.
Erst bei der nächsten Steuerkarte, die wieder in 1 und0,5 ausgestellt wurde,
konnte ich aufgrund der Tatsache, das ich das alleinige Sorgerecht hatte, kein Unterh. erhielt und der KV ins Ausland verzogen ist, in 2 und 1K. ändern.
Dieses mittels eines Formulares beim Finanzamt und jedes Jahr nach Erhalt der Steuerkarte wieder aufs Neue.

Barbara

brighterstar007

Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von brighterstar007 » 25.03.2011, 17:11

Ihr Lieben,

ich habe seit fast zehn Jahren das alleinige Sorgerecht- seit kurz nach der Trennung. Es scheint einiges an Mauscheleien zu laufen.

Liebe Grüße

Brighterstar

Rayla

Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von Rayla » 30.03.2011, 20:14

Hallo zusammen,
vielen Dank für eure zahlreichen antworten...
heute habe ich endlich mit der dame vom amt telefoniert die das von ihm verlangt hat...ich dachte ich höre icht recht was sie zu mir gesagt hatte...sie meinte sie bräuchte die kopien (also es war seinerseits keine lüge) weil er bei der ausländerbehörde einen unbefristeten aufenthalt beantragen wollte...er berufe sich darauf er hätte DEUTSCHE kinder...was für ein witz dachte ich mir als ich das hörte...wenn ich daran denke was er zwei 5 jährigen andauernd einflösen will...sie seien tunesierinnen, etc.... die dame hat mich dann noch gefragt ob er unterhalt zahle...(was er ja nicht tut) somit hat sich das mit seinem unbefristetem aufenthalt ratz fatz erledigt...

Ute H.
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von Ute H. » 11.04.2011, 14:57

ich weiß jetzt nicht, ob das mit dem Kind auf der Lohnsteuerkarte noch unklar ist.

Ich habe mir direkt nach der Trennung die Lohnsteuerklasse 2 eintragen lassen.
(Voraussetzung: Allein mit Kind - kein neuer Partner in der Wohnung).

Die LSt-Karten wurden damals noch bei der Stadt/Gemeinde geändert.
Habe dort die Auskunft erhalten, dass ich nur 0,5 Kinder auf die Karte bekomme, solange der KV noch in D ist.

Das stimmt so nicht ganz, denn:
Sobald er weniger als 75% des Unterhalts bezahlt (meistens bezahlen die ja gar nichts und Mama bekommt Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt), kann das Formular 'vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung' - zusammen mit der Lohnsteuerkarte - beim Finanzamt gestellt werden.

Und schuppdiwupp hat man 1,0 Kinder auf der Karte.
Einen Nachweis über den Unterhaltsvorschuss habe ich nicht vorlegen müssen.

Es ist auch egal, ob man getrennt oder geschieden ist.
Genauso egal ist es, ob man das alleinige Sorgerecht hat oder nicht (wie in den meistens Fällen).


- Denn ich bin derzeit noch verheiratet (ich hoffe, dass meine Scheidung bis Sommer durch ist),
- Wir haben das gemeinsame Sorgerecht (leider),
- Ich bekomme seit Januar 2010 Unterhaltsvorschuss.

...und ich sehe nicht ein, dass der Typ auch noch steuerlich begünstigt ist, obwohl er keinen Unterhalt bezahlt.
Reicht schon, wenn wir Steuerzahler ihn mittels Arbeitslosengeld und VKH unterstützen (müssen).

oliver7768
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von oliver7768 » 01.11.2011, 22:22

Hallo,
mein Beitrag ist nur noch mal ein Hinweis.

Ihr Lieben,

das komische bei mir ist, dass nur 1/2 Kind auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen wurde, obwohl ich seit fast zehn Jahren alleinerziehend bin
und er seit Jahren keinen Unterhalt zahlt.

Liebe Grüße

Brighterstar
Bei getrennt leben und geschieden erhält jeder für ein Kind den halben Kinderfreibetrag. Bei zwei Kindern hat dann jeder einen Kinderfreibetrag. Zahlt der Unterhaltpflichtige nicht den unterhalt, so steht dem Alleinerziehenden der gesamte Kinderfreibetrag zu. Diesen sollte man sich dann auch eintragen lassen. Der Unterhaltspflichtige muss das Gegenteil beweisen.

Will jemand den halben Kinderfreibetrag beantragen so sollte für den die Einwilligung des anderen Elternteil ausreichen (bei Scheidung plus Scheidungsurteil).

gruss
Oliver

Tabiba
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von Tabiba » 01.11.2011, 23:08

Lieber Oliver, gilt dass nur wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat oder auch bei
gemeinsamen Sorgerecht. Ich habe auch Steuerklasse 2 und ein halbes Kind obwohl der
Vater keinen Unterhalt zahlt. OK, ich verzichte freiwillig auf den Unterhalt weil ich
genug verdiene und er sehr wenig,aber wieviel macht überhaupt ein halber Kinderfreibetrag aus?

Tabiba

Elisa
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von Elisa » 02.11.2011, 07:56

Tabiba, ich kenne das so:

Bei der Steuerrückvergütung kannst Du dann den vollen Kinderfreibetrag einsetzen. Sie werden dann evtl. von Dir einen Nachweis verlangen, dass Du keinen Unterhalt bekommen hast. Und Dein Ex kann natürlich nicht 1/2 Kind steuerfrei haben, wenn er nicht bezahlt.
Ich glaube der steuerfreibetrag 1/1 beträgt 4.400 Euro, also 1/2 2.200. Hinzu kommen dann noch die Freibeträge für Betreuung etc.
Davon in etwa der Prozentsatz, den Du Steuern zahlst, kann aber auch ein wenig mehr sein, weil Du vielleicht in eine andere Progression kommst.

Reicht auf jeden Fall für z.B. Taschengeld.


LG Elisa

Oliver kann das Dir sicherlich ganz genau sagen.

Tabiba
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von Tabiba » 02.11.2011, 11:15

Danke Elisa, ich kenne mich mit solchen Sachen wirklich nicht aus :oops:

In meinem Fall ist es aber so, dass sich der Vater schon um seine Tochter kümmert.
Er zahlt zwar keinen Unterhalt, meine Tochter hat aber bei ihm ein eigenes Zimmer,
wenn sie dort ist, zahlt er natürlich alles, fährt auch mit ihr weg usw.
Er wohnt ca. 10 Minuten (zu Fuss) von unserer Wohnung entfernt.

Natürlich sind das im Vergleich zu mir geringe Ausgaben, ist ja im Prinzip auch
selbstverständlich für ihn als Vater.

Ich will aber keinen Ärger haben, im Moment läuft es ganz gut. Ich weiss zwar nicht,
wieviel er verdient, aber viel wird es nicht sein.

Reicht es, wenn auf meinen monatlichen Kontoauszügen keine Unterhaltszahlungen
auftauchen oder muss das extra nachgewiesen werden??

Ich muss dazu sagen, dass in meiner Scheidungsurkunde vermerkt ist, dass ich freiwillig
auf Unterhaltszahlungen verzichte. Ich weiss, das hört sich dumm an. Aber er hätte mich
damals durchaus auf nachehelichen Unterhalt verklagen könen, da seine finanzielle Situation
sehr schlecht war. Da habe ich lieber auf den Unterhalt verzichtet. Meine Tochter bekommt
alles was sie braucht von mir, eher noch zuviel :oops:

Tabiba

Canim
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von Canim » 02.11.2011, 11:43

Wie ist das denn, wenn der Ex im Ausland lebt? Ich habe SK 1 mit 0,5 Kind, in einer Beziehung lebend, kein Kindesunterhalt vom Vater.

Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

brighterstar007

Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von brighterstar007 » 02.11.2011, 12:38

Ihr Lieben,

bei mir ist es auch seltsam - siehe oben : Ex lebt wahrscheinlich im Ausland, zahlt keinen Cent Unterhalt, hat
unser Kind , bis auf einen Anruf zu Weihnachten und Geburtstag, jahrelang nicht kontaktiert. Auf meiner
Steuerkarte steht 0,5 - obwohlich 100% alleine für unseren Nachwuchs da bin...

Liebe Grüße

Brighterstar

Tabiba
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von Tabiba » 02.11.2011, 12:50

Liebe Brughterstar, hast Du Dich denn schon mal erkundigt,
ob Du das ändern kannst.
Du hast doch sicher Anrecht auf 1,0 genau wie Canim.

Elisa
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von Elisa » 02.11.2011, 13:02

Canim, Du musst bei der Steuerrückvergütung 1 ganzes Kind beantragen. GEburtsurkunde etc.vorlegen.

Dir steht der ganze Freibetrag zu.

LG Elisa

Canim
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von Canim » 02.11.2011, 14:18

Danke.
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!


Canim
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von Canim » 03.11.2011, 09:01

Danke auch dir.
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

lausi
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Re: Kinderfreibetrag nach Scheidung

Beitrag von lausi » 08.11.2011, 02:28

Tabiba hat geschrieben:...aber wieviel macht überhaupt ein halber Kinderfreibetrag aus?
Erst ab einem (Spitzen-)Steuersatz von ca. 32 % (das entspricht einem Einkommen von ca. 25.000 Euro) ist der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld und wirkt sich damit erst dann steuermindernd aus.
Darunter gibt es nur ein paar Euro (geschätzt <50 im Jahr) durch weniger Soli-Zuschlag.
Das sollte man (frau) sich überlegen, bevor man den Aufwand der Eintragung auf sich nimmt.
Außerdem kann der evtl. fehlende halbe Freibetrag in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, sodass dann eine höhere Steuerrückzahlung erfolgen würde.

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