Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
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Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Biologische Väter haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keinen Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind in einer Familie lebt und im juristischen Sinne einen anderen Vater hat. Mit dem heute verkündeten Urteil wies der Straßburger Gerichtshof zwei Menschenrechtsbeschwerden von Männern aus Deutschland ab.
Nach dem deutschen Gesetz hatten sie keine Chance auf Anerkennung der Vaterschaft, weil jeweils die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater des Kindes gilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Publiziert am 22.03.2012 | © ORF.at
Biologische Väter haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keinen Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind in einer Familie lebt und im juristischen Sinne einen anderen Vater hat. Mit dem heute verkündeten Urteil wies der Straßburger Gerichtshof zwei Menschenrechtsbeschwerden von Männern aus Deutschland ab.
Nach dem deutschen Gesetz hatten sie keine Chance auf Anerkennung der Vaterschaft, weil jeweils die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater des Kindes gilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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LG, Jakobs_Weg
Nein, nicht alle Orientalen sind Beznesser!
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Hallo
Darüber kann man nur den Kopf schütteln.
Es zeigt deutlich welchen Stellenwert Väter vor Gericht haben und ich hoffe innig das dies nicht das letzte Wort ist.
Gruß
Moppel
Darüber kann man nur den Kopf schütteln.
Es zeigt deutlich welchen Stellenwert Väter vor Gericht haben und ich hoffe innig das dies nicht das letzte Wort ist.
Gruß
Moppel
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Nachtrag.
Hier etwas ausführlicher.
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie ... chte-klage
Gruß
Moppel
Hier etwas ausführlicher.
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie ... chte-klage
Gruß
Moppel
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
@Moppel: eine Anmerkung zur Gleichberechtigung:
Ich denke, in bestimmten Fällen werden durchaus auch Klagen leiblicher Mütter abgewiesen.
Frauen geben in schwierigen Lebensphasen (Teenagerschwangerschaften, Drogenabhängige, etc.)
doch erstmal das Sorgerecht an Dritte ab oder das Kind zur Adoption frei
oder es wurde ihnen wegen Vernachlässigung des Kindes sogar vom Amt weggenommen.
Wenn dann das Kind dann beim leiblichen Vater und dessen Frau (bzw. bei den Adoptiveltern) gut aufgehoben ist,
wurde doch bereits in vielen Fällen auch schon zum Wohl des Kindes und damit gegen
die "Mutterschaftsrechte" der leiblichen Mutter entschieden.
Ein Mann, der unbedingt ein Kind mit einer verheirateten Frau haben möchte, sollte damit leben können.
Wenn er es nicht gewußt haben sollte, daß diese bereits verheiratet ist,
liegt das vermutlich daran, daß er sich zuvor nicht die Mühe gemacht hat,
sie selbst und/oder jemand anderen danach zu fragen.
Wenn mann ein Kind zeugen möchte, sollte mann sich am besten vorher Gedanken machen,
über die Eignung der Kandidatin für die Mutterschaft.
Hier im forum wurde dies umgekehrt den Frauen auch schon oft geraten/eingefordert.
...mit Vorliebe von Effendi, wenn ich mich nicht irre!???
Grüße,
Nilopa
Ich denke, in bestimmten Fällen werden durchaus auch Klagen leiblicher Mütter abgewiesen.
Frauen geben in schwierigen Lebensphasen (Teenagerschwangerschaften, Drogenabhängige, etc.)
doch erstmal das Sorgerecht an Dritte ab oder das Kind zur Adoption frei
oder es wurde ihnen wegen Vernachlässigung des Kindes sogar vom Amt weggenommen.
Wenn dann das Kind dann beim leiblichen Vater und dessen Frau (bzw. bei den Adoptiveltern) gut aufgehoben ist,
wurde doch bereits in vielen Fällen auch schon zum Wohl des Kindes und damit gegen
die "Mutterschaftsrechte" der leiblichen Mutter entschieden.
Ein Mann, der unbedingt ein Kind mit einer verheirateten Frau haben möchte, sollte damit leben können.
Wenn er es nicht gewußt haben sollte, daß diese bereits verheiratet ist,
liegt das vermutlich daran, daß er sich zuvor nicht die Mühe gemacht hat,
sie selbst und/oder jemand anderen danach zu fragen.
Wenn mann ein Kind zeugen möchte, sollte mann sich am besten vorher Gedanken machen,
über die Eignung der Kandidatin für die Mutterschaft.
Hier im forum wurde dies umgekehrt den Frauen auch schon oft geraten/eingefordert.
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Nilopa
»Your rights matter because you never know when you're going to need them.« – Edward Snowden-
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Kommt so gut wie nie vor.Nilopa hat geschrieben:.....
Ich denke, in bestimmten Fällen werden durchaus auch Klagen leiblicher Mütter abgewiesen.
Etwas überspitzt gilt in der Praxis folgendes. Sie muss das Kind schon erschlagen bevor man ihr das Sorgerecht entzieht.
Du beschreibst bereits den Kardinalfehler im System. Der Vater ist von Anfang an nicht vorgesehen.Frauen geben in schwierigen Lebensphasen (Teenagerschwangerschaften, Drogenabhängige, etc.)
doch erstmal das Sorgerecht an Dritte ab oder das Kind zur Adoption frei
oder es wurde ihnen wegen Vernachlässigung des Kindes sogar vom Amt weggenommen.
....
Nicht immer weiß das Mann, nicht immer ist davon auszugehen das Frau bereits verheiratet war und es ändert rein gar nichts an der Tatsache das es immer nur einen Vater gibt.Ein Mann, der unbedingt ein Kind mit einer verheirateten Frau haben möchte, sollte damit leben können.
Wenn er es nicht gewußt haben sollte, daß diese bereits verheiratet ist,
liegt das vermutlich daran, daß er sich zuvor nicht die Mühe gemacht hat,
sie selbst und/oder jemand anderen danach zu fragen.
Alles andere sind juristische Aushilfskonstruktionen die explizit Väterfeindlich sind.
Diesen Luxus können sich nur Könige, Prominente oder Diktatoren leisten.Wenn mann ein Kind zeugen möchte, sollte mann sich am besten vorher Gedanken machen,
über die Eignung der Kandidatin für die Mutterschaft.
Der Rest der Männerwelt kommt nur dann in das Bett der Frau wenn sie es zuläßt.
Vollkommen zu Recht, denn allein Frau hat die Wahl.Hier im forum wurde dies umgekehrt den Frauen auch schon oft geraten/eingefordert.
...mit Vorliebe von Effendi, wenn ich mich nicht irre!???
Grüße,
Nilopa
Gruß
Rene
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Moppel hat geschrieben:Kommt so gut wie nie vor.Nilopa hat geschrieben:.....
Ich denke, in bestimmten Fällen werden durchaus auch Klagen leiblicher Mütter abgewiesen.
Etwas überspitzt gilt in der Praxis folgendes. Sie muss das Kind schon erschlagen bevor man ihr das Sorgerecht entzieht.
Du beschreibst bereits den Kardinalfehler im System. Der Vater ist von Anfang an nicht vorgesehen.Frauen geben in schwierigen Lebensphasen (Teenagerschwangerschaften, Drogenabhängige, etc.)
doch erstmal das Sorgerecht an Dritte ab oder das Kind zur Adoption frei
oder es wurde ihnen wegen Vernachlässigung des Kindes sogar vom Amt weggenommen.
....
Nicht immer weiß das Mann, nicht immer ist davon auszugehen das Frau bereits verheiratet war und es ändert rein gar nichts an der Tatsache das es immer nur einen Vater gibt.Ein Mann, der unbedingt ein Kind mit einer verheirateten Frau haben möchte, sollte damit leben können.
Wenn er es nicht gewußt haben sollte, daß diese bereits verheiratet ist,
liegt das vermutlich daran, daß er sich zuvor nicht die Mühe gemacht hat,
sie selbst und/oder jemand anderen danach zu fragen.
Alles andere sind juristische Aushilfskonstruktionen die explizit Väterfeindlich sind.
Diesen Luxus können sich nur Könige, Prominente oder Diktatoren leisten.Wenn mann ein Kind zeugen möchte, sollte mann sich am besten vorher Gedanken machen,
über die Eignung der Kandidatin für die Mutterschaft.
Der Rest der Männerwelt kommt nur dann in das Bett der Frau wenn sie es zuläßt.
Vollkommen zu Recht, denn allein Frau hat die Wahl.Hier im forum wurde dies umgekehrt den Frauen auch schon oft geraten/eingefordert.
...mit Vorliebe von Effendi, wenn ich mich nicht irre!???
Grüße,
Nilopa
Gruß
Rene
Häh?????
Hat der Mann keine Wahl? Das verstehe ich gerade gar nicht. Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch....
Der Mann hat doch sehr wohl die Wahl, sich die Frau, mit der er zusammen sein oder ins Bett gehen will etwas genauer anzuschauen, oder nicht?
Hier wird doch ständig auf den Frauen rumgehackt, das sie sich ihren Partner zu leichtferitg ausgesucht haben.
Für Männer gilt doch das Gleiche, oder müssen die quasi nehmen was sie ranläßt?
Also da wäre mein Mann nicht mit zufrieden mit dieser Aussage
Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Ihr Lieben,
wenn ihr mal die amerikanischen Experten zur Kriminalstatistik befragt, werden schwerste Straftaten meist ( Prozentzahl weiß ich nicht)
von Männern begangen, die ohne (leiblichen) Vater aufgewachsen sind, wobei ich NICHT genau weiß, ob ein "Vaterersatz", ein Mann,
der sich aufrichtig, wie ein echter guter Vater um das Kind kümmert, den Schmerz/ das Defizit weitgehend ausgleichen kann....
Da müssten wir mal die forensischen Polizeipsychiater zu Rate ziehen oder Profiler.....
Ich stelle die These auf, dass die "beraubten" Kinder/ speziell : Söhne, später (unbewusst) Rache nehmen.
Vater und Mutter sind - in ihrer Verschiedenheit - lebenswichtig für eine gesunde Entwicklung. So gesehen ist das Urteil eine Art
"Entmachtung" für einen wesentlichen Teil der europäischen Menschheit.
Traurig, dass solche Probleme überhaupt vor Gerichten verhandelt werden (müssen).
Liebe Grüße
Brighterstar
wenn ihr mal die amerikanischen Experten zur Kriminalstatistik befragt, werden schwerste Straftaten meist ( Prozentzahl weiß ich nicht)
von Männern begangen, die ohne (leiblichen) Vater aufgewachsen sind, wobei ich NICHT genau weiß, ob ein "Vaterersatz", ein Mann,
der sich aufrichtig, wie ein echter guter Vater um das Kind kümmert, den Schmerz/ das Defizit weitgehend ausgleichen kann....
Da müssten wir mal die forensischen Polizeipsychiater zu Rate ziehen oder Profiler.....
Ich stelle die These auf, dass die "beraubten" Kinder/ speziell : Söhne, später (unbewusst) Rache nehmen.
Vater und Mutter sind - in ihrer Verschiedenheit - lebenswichtig für eine gesunde Entwicklung. So gesehen ist das Urteil eine Art
"Entmachtung" für einen wesentlichen Teil der europäischen Menschheit.
Traurig, dass solche Probleme überhaupt vor Gerichten verhandelt werden (müssen).
Liebe Grüße
Brighterstar
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Hallo Moppel,Vollkommen zu Recht, denn allein Frau hat die Wahl.
Gruß
Rene
das ist doch wohl ein Witz.
Auch der Mann sollte sich seine Bettgefährtinnen näher ansehen.
Noch dazu, wenn er ohne Verhütung mit ihnen verkehrt.
Er hat, wenn er nicht gerade vergewaltigt wird, durchaus die Wahl auch "NEIN" zu sagen.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Es ist kein Witz, das letzte Wort hat IMMER Frau.Anaba hat geschrieben:....
Hallo Moppel,
das ist doch wohl ein Witz.
Auch der Mann sollte sich seine Bettgefährtinnen näher ansehen.
Gruß
Moppel
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Das ist keine haltlose Bemerkung sondern Realität.Dagmar hat geschrieben:Moppel, nimm bitte von derartigen haltlosen Behauptungen zukünftig Abstand.Moppel hat geschrieben: Es ist kein Witz, das letzte Wort hat IMMER Frau.
Gruß
Moppel
Ich komme als Mann nur in das Bett von Frau wenn sie damit einverstanden ist, alles andere ist ein Fall für den Staatsanwalt.
Gruß
Moppel
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Vielleicht sollte man das auch mal vor dem Hintergrund sehen, daß der Mann nun nicht unbedingt ein Aufenthaltsrecht einklagen kann, weil er über eine (mit deren Worten ausgedrückt) "Aufenthaltserlaubnis mit Ohren" verfügt.Jakobs_Weg hat geschrieben: Biologische Väter haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keinen Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind in einer Familie lebt und im juristischen Sinne einen anderen Vater hat. Mit dem heute verkündeten Urteil wies der Straßburger Gerichtshof zwei Menschenrechtsbeschwerden von Männern aus Deutschland ab.
Eine solche Gesetzesauslegung dürfte für viele zeugungsintensive Bettnässer eine herbe Enttäuschung darstellen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Dann zähle ich wohl zu den Unaufgeklärten.1
" Das letzte Wort hat immer die Frau"
Jo..!
Da muss ich Moppel, ausnahmsweise, mal Recht geben..wer das als Frau noch nicht bemerkt hat, der hat wohl irgendwat falsch jemacht in seinem Leben
Liebe Grüße
Anaba
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Bravo Bigi! Damit hast Du das Ganze super "auf den Punkt gebracht".denn der Erzeuger hat nur seinen Samen in den Wind gestreut, das dabei ein Kind entstanden ist, um das sich eine Frau (im Normalfall) ihr Leben lang kümmert, sollte den Erzeuger nicht tangieren..
LG Nilopa
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Moppel, jetzt sag bloß noch, daß "in Deiner Welt" frau davor die Männer betäubt und/oder anderweitig willenlos gemacht,Nilopa hat geschrieben:
Wenn mann ein Kind zeugen möchte, sollte mann sich am besten vorher Gedanken machen,
über die Eignung der Kandidatin für die Mutterschaft.Moppel hat geschrieben:
Diesen Luxus können sich nur Könige, Prominente oder Diktatoren leisten. Der Rest der Männerwelt kommt nur dann in das Bett der Frau wenn sie es zuläßt.
vielleicht ihnen sogar die Augen verbunden hat
und die Männer schließlich gegen deren Willen zum Sex gezwungen wurden
Dann müßte ich nämlich wirklich eingestehen , daß nur die jeweilige Frau für die (Nicht-)Entstehung des Kindes verantwortlich war.
Welch erbarmungswürdiger "Rest der Männerwelt" aber auch ,
da verstünde ich doch auch gleich besser, warum manche Männer lieber ein Leben lang zu Hause bei Mami bleiben möchten.
LG an alle anderen,
Nilopa
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Sperma- Jägerinnen in Simbabwe, da kann ich nur sagen "faszinierend"
1.Kommentar "Joe":
Vielleicht sollte er sich aber zuvor absichern, was sich daraus möglicherweise ergebende Vaterschaftsklagen(für und wider) anbelangt.
...siehe z. B. Boris Becker...
1.Kommentar "Joe":
Er, so denke ich, ist dann auch damit einverstanden, für was auch immer sein Sperma dann verwendet werden wird.Da fahre ich dieses Jahr mal in Urlaub hin und lasse mich mal ausrauben. Ist ja ein absolut geiler Touriadrenalinkick.
Vielleicht sollte er sich aber zuvor absichern, was sich daraus möglicherweise ergebende Vaterschaftsklagen(für und wider) anbelangt.
...siehe z. B. Boris Becker...
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Hallo Dagmar,
davon ausgehend, daß es auch weibliche Beznesserinnnen gibt, wäre ein Samenraub durchaus eine Möglichkeit,
an eine "AE auf zwei Beinen" zu kommen.
Obwohl ich das Ganze auch sehr "schräg" finde, passt es aber mMn zumindest zum Thema "Klagen leiblicher Väter".
Wir leben im Zeitalter der Gleichberechtigung (lt. UN-Charta).
Somit: Wenn so etwas in der Variante "Männer mit Frau(en)" in manchen Ländern (faktisch) toleriert wird,
dann dürfen Frauen dieses logischerweise auch.
LG Nilopa
davon ausgehend, daß es auch weibliche Beznesserinnnen gibt, wäre ein Samenraub durchaus eine Möglichkeit,
an eine "AE auf zwei Beinen" zu kommen.
Obwohl ich das Ganze auch sehr "schräg" finde, passt es aber mMn zumindest zum Thema "Klagen leiblicher Väter".
Wir leben im Zeitalter der Gleichberechtigung (lt. UN-Charta).
Somit: Wenn so etwas in der Variante "Männer mit Frau(en)" in manchen Ländern (faktisch) toleriert wird,
dann dürfen Frauen dieses logischerweise auch.
LG Nilopa
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Erstens war der Link lediglich ein Hinweis darauf das auch Männer vergewaltigt werden und zweitens hat dieses Vorgehensweise unter Garantie nichts mit "Traditionellen Ritualen" zu tun.Dagmar hat geschrieben:@ Moppel
Deinen Beitrag habe ich gelöscht. Traditionelle Rituale haben nichts mit diesem Thema zu tun.
Gruß
Moppel
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Re: Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Im Artikel stand, dass man vermutet, der Samen soll für gewisse Rituale verwendet werden.Moppel hat geschrieben: Erstens war der Link lediglich ein Hinweis darauf das auch Männer vergewaltigt werden und zweitens hat dieses Vorgehensweise unter Garantie nichts mit "Traditionellen Ritualen" zu tun.
Gruß
Moppel
Liebe Grüße Amely