Den Erzeuger beim Namen nennen?

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

Moderator: Moderatoren

Antworten
Maus
Beiträge: 147
Registriert: 06.03.2013, 14:06

Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Maus » 29.05.2013, 13:04

Hallo!

Ich habe hier einiges über das neue Vaterschaftsrecht bei binationalen Schwangerschaften gelesen. Dabei ist mir Folgendes in den Sinn gekommen: Ist es nicht besser den Erzeuger gar nicht auf der Geburtsurkunde anzugeben, wenn man von diesem weder finanziell noch seelisch Hilfe erwarten kann? Natürlich kann man dem Kind doch später sagen wer der Vater ist.

Angenommen er stammt aus einem islamischen Staat, dann kann er nach seinem Recht das Kind nicht mehr entführen. Oder kann er das und lässt in seinem Staat den Vaterschaftstest machen?

Ist er als offizieller Vater angegeben und hatte mit der Zeugung die AE als Hintergedanken, so geht das nicht mehr.

Oder haben die Väter das Recht auf ihre Anerkennung? Können sie auf einen Vaterschaftstest bestehen, damit sie einreisen und das Kind sehen, wenn sie nicht hier als Vater angegeben wurden?


Ich denke der ein oder andere hat sich schon solche Gedanken gemacht....

Moppel
Beiträge: 1964
Registriert: 12.06.2009, 13:12

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Moppel » 29.05.2013, 13:51

Moppel, deinen Beitrag habe ich in den Mülleimer geschoben.
Du hast deine Meinung, das ist ok, aber bitte bring sie hier in vernünftigem Ton rüber.

Anaba

Elisa
Beiträge: 3052
Registriert: 29.03.2008, 11:59

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Elisa » 29.05.2013, 14:16

Moppel, Männer solltenauch darauf achten, mit wem sie sich einlassen.

So wie es für manche Kinder besser ist, wenn sie zur Adoption freigegeben werden oder in Pflegefamilie kommen, so ist es für manche Kinder besser, entweder die 'Austrägerin' oder den 'Erzeuger' nicht zu kennen. Nenn sie doch ganz einfach Samenspender, denn mit Eltern haben sie überhaupt nichts zu tun.


Egal wie sehr man sich über den Mann oder die Frau Gedanken macht, kann man sich irrren, vor allem dann, wenn man es mit einem Betrüger zu tun hat.

Soll ein Kind dann ein ganzes Leben lang für den Irrtum bezahlen ? Welche Schuld hat es auf sich geladen Deiner Meinung nach ? Nach meiner überhaupt keine.

Glaub mir, wenn ich als Frau erkennen würde, dass der Mann, von dem ich schwanger bin, ein Betrüger wäre und das Kind für ihn nur ein Mittel zum Aufenthalt, würde ich ihn ganz sicherlich nicht als Vater angeben auch nicht als Erzeuger, denn da macht der Gesetzgeber ja keinen Unterschied.

Du vergisst bei Deinem Echauffieren immer wieder, dass solche Erzeuger nicht Väter sein werden. Das betrifft natürlich auch Frauen, siehe Valerian, aber es ist halt nun mal so, dass sich die Erzeugerin halt nicht verschweigen lässt, obwohl das in solchen Fällen auch das beste wäre.

Und dann gibt es ja Paare, die Kinder nur aus finanziellen Gründen zeugen. Sind das dann für Dich Eltern ???

Also mal ganz ruhig und das von der Warte des Kindes betrachten.

LG Elisa

Anaba
Beiträge: 19071
Registriert: 12.03.2008, 16:36

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Anaba » 29.05.2013, 14:18

Hallo Maus,

ob du den Vater nennen möchtest ist allein deine Entscheidung.
Du solltest das mit einem Anwalt besprechen. Zwingen kann dich dazu niemand.

Angenommen er stammt aus einem islamischen Staat, dann kann er nach seinem Recht das Kind nicht mehr entführen. Oder kann er das und lässt in seinem Staat den Vaterschaftstest machen
Wenn er das Kind wirklich entführt, dann wird es ihn nicht zurückhalten, ob die Vaterschaft anerkannt ist oder nicht.
In seinem Land kann er einen Test machen und wird dann auch das Sorgerecht bekommen.
Ist er als offizieller Vater angegeben und hatte mit der Zeugung die AE als Hintergedanken, so geht das nicht mehr.
Solange er nicht als Vater anerkannt ist, hat er auch keinen Anspruch auf Aufenthalt.
Ob er dich zum Vaterschaftstest zwingen kann, weiß ich nicht.
Dazu solltest du dich auf jeden Fall mit einem Anwalt beraten.

Wenn ich hier lese, wieviel Probleme die Frauen mit den Erzeugern ihrer Kinder haben, kann ich deine Überlegungen gut verstehen und würde wahrscheinlich genau so handeln.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Amely
Beiträge: 5781
Registriert: 12.03.2008, 16:27

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Amely » 29.05.2013, 14:33

ich würde, sollte sich der Erzeuger als Betrüger entpuppen, der nur auf AE aus ist,
diesen Erzeuger nicht als Vater angeben. Denn damit hat er gewonnen.
Ich würde ihm überhaupt die Schwangerschaft verheimlichen.
Liebe Grüße Amely

Canim
Beiträge: 2166
Registriert: 12.03.2008, 16:41

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Canim » 29.05.2013, 15:42

Da gebe ich Amely recht, hätte ich damals gewußt, was der Zweck des erzeugers eigentlich war, hätte ich weder Namen noch sonstwas preisgegeben.
Da erspart Frau sich jede Menge Ärger.

Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!

lalala
Beiträge: 179
Registriert: 29.03.2009, 20:11

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von lalala » 29.05.2013, 17:22

verheimlichen ist die einzige sichere Wahl, wenn frau es mit Betrügern zu tun hat. auch wenn der vater nicht angegeben wird, kann er einen vaterschaftstest einklagen, soviel ich weiss. das geht auch, wenn die mutter noch verheiratet ist und das Kind daher einen juristischen vater hat...
moralische und psychologische Konsequenzen fürs Kind lass ich jetzt mal vor.

Haram
Beiträge: 2156
Registriert: 31.10.2008, 04:31

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Haram » 29.05.2013, 17:22

Hallo

Was bin ich froh, dass alle meine Kinder einen Vater haben. :wink:

Gruss
haram


@ Moppel : Haste wieder was Böses geschrieben ? :lol:
Die grösste aller Kampfkünste ist Jura

brighterstar007

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von brighterstar007 » 29.05.2013, 17:49

Ihr Lieben,

nach dem neuen Recht ist es meines Wissens so, dass auch unverheiratete Väter bei Gericht gegen den Willen
der Mama das gemeinsame Sorgerecht beantragen und erhalten können. Sicherlich können sie in dem
Zusammenhang auch einen Vaterschaftstest einklagen - in Deutschland.

Liebe Grüße

Brighterstar

Amely
Beiträge: 5781
Registriert: 12.03.2008, 16:27

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Amely » 29.05.2013, 17:58

brighterstar007 hat geschrieben:
nach dem neuen Recht ist es meines Wissens so, dass auch unverheiratete Väter bei Gericht gegen den Willen
der Mama das gemeinsame Sorgerecht beantragen und erhalten können. Sicherlich können sie in dem
Zusammenhang auch einen Vaterschaftstest einklagen - in Deutschland.
Dafür müssen sie aber mal erst Kenntnis von der Schwangerschaft haben.
Und das würde ich mit allen Mitteln verhindern, wenn ich sicher bin, es geht nur um die AE.

Im Prinzip ist es ja richtig, dass Väter beim Sorgerecht beteiligt werden und dass die Kinder ein
Recht auf ihren Vater haben. Es gibt aber Väter, die diese Bezeichung nicht verdienen, und um so einen Fall geht es hier, denke ich.
Liebe Grüße Amely

Maus
Beiträge: 147
Registriert: 06.03.2013, 14:06

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Maus » 29.05.2013, 19:30

Ich kenne niemanden auf den der Fall momentan zutrifft, aber kann mir vorstellen, dass es diesen Fall bestimmt öfter gibt und geben wird.

Als Fall war gemeint, dass jemand, evtl. ungewollt, schwanger wird und der Vater sich als A* herausstellt.


Selber habe ich in meinem Umkreis erst zwei Fälle erfahren, in denen die Personen vor einigen Jahren in das Ausland entführt wurden. Nur durch viel Aufwand konnten sie jeweils durch die Mutter und Helfer wieder Rückentführt werden. Nachdem ich hier das neue Recht las, dachte ich, die Nichtangabe des Erzeugers kann doch nur der einzige Ausweg sein um so etwas zu vermeiden. Konsequenzen für das Kind sind natürlich abzuwägen.

Moppel
Beiträge: 1964
Registriert: 12.06.2009, 13:12

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Moppel » 29.05.2013, 20:44

Haram hat geschrieben:

@ Moppel : Haste wieder was Böses geschrieben ? :lol:
Yo.
Ich war so dreist Frau daran zu erinnern das sie es ist die den Vater der gemeinsameren Kinder auswählt und das kam gar nicht gut an.
Schon den Vater als "Erzeuger" zu diffamieren lässt tief blicken, wer das tut stellt auch die Mutterschaft in Frage.
@ Elisa
Das habe ich auch geschrieben.
Moppel

Anaba
Beiträge: 19071
Registriert: 12.03.2008, 16:36

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Anaba » 29.05.2013, 20:55

Moppel hat geschrieben:
Haram hat geschrieben:

@ Moppel : Haste wieder was Böses geschrieben ? :lol:
Schon den Vater als "Erzeuger" zu diffamieren lässt tief blicken, wer das tut stellt auch die Mutterschaft in Frage.
l
Was ist das denn für ein Unsinn? Die Mutterschaft infrage stellen.
Nein, hier geht es um einen Mann, der kein Vater sein wird und es ist völlig ok ihn Erzeuger zu nennen.
Davon lesen wir hier doch immer wieder.
Solchen Vater braucht kein Kind.
Ob das nun in dein Weltbild passt oder auch nicht.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Bocanda
Beiträge: 1980
Registriert: 04.01.2009, 11:01

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Bocanda » 29.05.2013, 21:22

der biologische Vater ist der Erzeuger der männlichen Keimzellen für die Zeugung des Kindes,
- lediglich eine Definition

Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Vater
Africus hat geschrieben:Aha, und Frau kann/darf definieren, wie ein Mann beschaffen sein muss, damit er nicht nur "Erzeuger" sondern auch "Vater" genannt werden darf.
Ja, kann Frau......
Liebe Grüße
Bocanda



Der klügste Trick des Teufels ist, uns davon zu überzeugen, dass es ihn nicht gibt (Baudelaire)

Ammit
Beiträge: 571
Registriert: 04.03.2013, 10:19

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Ammit » 30.05.2013, 08:08

[quote="Anaba"]Hallo Maus,

ob du den Vater nennen möchtest ist allein deine Entscheidung.
Du solltest das mit einem Anwalt besprechen. Zwingen kann dich dazu niemand.

[quote]

Aber ohne die Nennung bezahlt auch der deutsche Staat für das Kind bzw. das Jungendamt und ehrlich gesagt, finde ich das ein wenig ungerecht. Man sollte sich vielleicht vor einem gemeinsamen Kind überlegen, was auf einen zu kommt und eventuelle negative Aspekte bedenken und nicht wenn es zu spät ist. die Allgemeinheit dafür zahlen lassen.

Obwohl natürlich es dann schon besser ist fürs Kind zu zahlen, als den Mann hier zu haben. :evil:

Entschuldige Maus, nicht persönlich gemeint. Aber außer der Frage, dass so keine Staatsbürgerschaft außer der deutschen besteht, finde ich die Verfahrensweise ...
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
Friedl Beutelrock

Maus
Beiträge: 147
Registriert: 06.03.2013, 14:06

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Maus » 30.05.2013, 16:08

Der Fall ist doch klar geschrieben: aus evtl. ungewollten Umständen schwanger, Erzeuger nicht finanziell greifbar.

Bitte bei den Fakten bleiben. Bitte nicht immer "wenn und aber" schreiben....!!!!!!!!!!!!!!!


Wenn bei manchen hier die Vorstellungskraft nicht weit geht, dann nehmt den Fall einer Vergewaltigung. Damit das Thema beim Thema bleibt und nicht über Moralvorstellungen diskutiert wird.

naschkatze
Beiträge: 567
Registriert: 31.03.2008, 11:13

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von naschkatze » 30.05.2013, 16:34

Ammit hat geschrieben: Man sollte sich vielleicht vor einem gemeinsamen Kind überlegen, was auf einen zu kommt und eventuelle negative Aspekte bedenken und nicht wenn es zu spät ist. die Allgemeinheit dafür zahlen lassen.
Die Allgemeinheit zahlt doch zu 99% ohnehin für ein solches Kind. In Form von Unterhaltsvorschuss weil entweder der Erzeuger nicht bekannt ist (verschwiegen wurde) oder nicht in der Lage ist zu zahlen. Was also macht für den Staat in einem solchen Fall den Unterschied, ob der Erzeuger nun in der Urkunde steht oder nicht? Wenn es jemand ist, der eh nicht arbeiten kann oder will, dann kostet den gemeinen Steuerzahler die Vaterschaftsanerkennung deutlich mehr (Unterhaltsvorschuss + Hartz IV für den eingereisten Neubürger) als wenn dieser gar nichts von seiner Vaterschaft weiß. Und die Mutter hat auch ihre Ruhe. Also der Staat sollte eher daran interessiert sein, solche Typen nicht als Väter hier ins Land zu holen.
Handelt es sich bei dem werdenden Vater allerdings um ein arbeitswilliges und unterhaltszahlungswilliges (am Besten noch gut ausgebildetes) Exemplar von einem ausländischen Vater - ja dann würde der Staat schreien: Vater in die Urkunde eintragen und sofort herholen den guten Mann....Nur der Staat kann (ebenso wie oft auch die Frau) leider vorher nicht wissen, um was für einen Typ Mann es sich da handelt. Also würde ich in dem Fall auch nicht an den Staat denken, sondern an mich und das Kind. Was ist das Beste für das Kind? Und dann entscheiden, ob ich ihn angebe oder nicht. Wenn er von der Schwangerschaft weiß kann er auch ohne meine Zustimmung die Vaterschaftsanerkennung durchsetzen und herkommen. Dann liegt alles Weitere eh nicht an mir. Wenn er nicht davon weiß - dann muss ich entscheiden, ob er davon erfahren soll. Ich stelle es mir überhaupt nicht leicht vor, eine solche Entscheidung zu treffen.

Gruß naschkatze

Anaba
Beiträge: 19071
Registriert: 12.03.2008, 16:36

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Anaba » 30.05.2013, 17:17

Africus hat geschrieben:Und was steht dann mal irgendwann auf der Geburtsurkunde des Kindes:
Vater - unbekannt.

Ein Scheiß-Gefühl für ein Kind/Jugendlichen.
In wievielen Geburtsurkunden stehen denn Väter, die man nicht Väter nennen kann?
Maus hat doch deutlich geschrieben, sie wird ihrem Kind später vom Vater erzählen,
wenn es alt genug ist.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Elisa
Beiträge: 3052
Registriert: 29.03.2008, 11:59

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Elisa » 30.05.2013, 20:28

Afrikus, was in der Urkunde steht, ist eine Sache, das hindert doch niemanden daran, dem Kind die Wahrheit zu erzählen.

Außerdem soll es Mütter geben, die nicht vom Staat leben und auch keinen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Lg Elisa

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Re: Den Erzeuger beim Namen nennen?

Beitrag von Efendi II » 30.05.2013, 21:09

Maus hat geschrieben: Angenommen er stammt aus einem islamischen Staat, dann kann er nach seinem Recht das Kind nicht mehr entführen. Oder kann er das und lässt in seinem Staat den Vaterschaftstest machen?

Ist er als offizieller Vater angegeben und hatte mit der Zeugung die AE als Hintergedanken, so geht das nicht mehr.

Oder haben die Väter das Recht auf ihre Anerkennung? Können sie auf einen Vaterschaftstest bestehen, damit sie einreisen und das Kind sehen, wenn sie nicht hier als Vater angegeben wurden?


Ich denke der ein oder andere hat sich schon solche Gedanken gemacht....
Immerhin besteht nunmehr auch die Möglichkeit für den Vater/Erzeuger, seine Vaterschaft einzuklagen und gerichtlich feststellen zu lassen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Antworten