Informationen zum Umgangsrecht

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Arche Noah
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Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Arche Noah » 17.03.2008, 22:53

Das Umgangsrecht in der ab 01.07.1998 geltenden Fassung

( Die nachstehenden Ausführungen und Anmerkungen basieren auf der Veröffentlichung des Bundesjustizministeriums)

Das Umgangsrecht wird in Zukunft auch als subjektives Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern ausgestaltet.
Korrespondierend zum Recht des Kindes wird neben dem Umgangsrecht der Eltern eine Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind geschaffen.

Die Gleichstellung des nicht ehelichen Vaters mit dem getrennt lebenden bzw. geschiedenen Vater war seit langem überfällig, dem trägt das Gesetz nunmehr Rechnung.

Es wird künftig für Eltern ein einheitliches Umgangsrecht geben, der nachstehend wiedergegebene § 1684 Abs. 1 BGB gilt mit anderen Worten auch für den Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet war.

Auch er wird künftig ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, das vom Familiengericht näher geregelt werden kann und dessen Ausgestaltung (anders als heute nach § 1711 BGB) nicht mehr in erster Linie vom Willen der Mutter abhängt.




§ 1684 BGB

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.


(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.

Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson für ihn die Aufgabe wahrnimmt.
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Arche Noah
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Verfassungsgerichtsurteil über Regelung zum Kindeskontakt

Beitrag von Arche Noah » 01.04.2008, 17:59

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe


AZ: BvR 1620/04 - Urteil vom 1. April 2008

:arrow: Kein Besuchszwang für Eltern
Zuletzt geändert von Arche Noah am 17.04.2008, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
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desertrose
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Re: Verfassungsgerichtsurteil über Regelung zum Kindeskontak

Beitrag von desertrose » 01.04.2008, 19:47

Arche Noah hat geschrieben:Bundesverfassungsgericht Karlsruhe


AZ: BvR 1620/04 - Urteil vom 1. April 2008

Kein Besuchszwang für Eltern

da bin ich mal gespannt wann die kinder dieses recht auch bekommen wenn sie ihre väter nicht sehen wollen :evil: es kann auch nicht zum wohle des kindes sein, gezwungen zu werden den umgang zum vater auszuüben.

Alexia
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Beitrag von Alexia » 01.04.2008, 19:49

:D Würde ich auch so sehen :D

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Canim
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Beitrag von Canim » 08.04.2008, 13:05

Na, da war ich aber superblind, dann lösche ich meinen thread von heute morgen mal wieder ;-))).

LG
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Arche Noah
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Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht

Beitrag von Arche Noah » 08.04.2008, 15:34

Hier noch mal die Links dazu von Canim und Blume

:arrow: Zypries überläßt Wohl des Kindes den Gerichten

:arrow: Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht


LG
Arche Noah
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Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 07.07.2008, 18:42

Hallo Blume


Und auch mein Sohn wird zum Umgang gezwungen , obwohl er deutlich vor Gericht ausgesagt hat , das er keinen Umgang zum Vater möchte (Angst vor weitere Entführung)

Dazu habe ich ein Urteil vom OLG Hamm gefunden


[...] OLG Hamm, Beschluß vom 24.06.1998 - Aktenzeichen 5 UF 171/98 DRsp Nr. 1999/4752 Haben zwei Kinder (hier:14 und 16 Jahre alt) entschieden jeden Umgang mit dem Vater abgelehnt, und erscheint der Widerstand auf dem Hintergrund einer Entführung der Kinder durch den Vater vor Jahren ernsthaft und nachvollziehbar, dann ist das Umgangsrecht auszuschließen, da sich die Erzwingung von Besuchskontakten gegen den Willen der Kinder als eine ihrem Wohl widersprechende Mißachtung ihres Persönlichkeitsrechts darstellen würde. [...]
Quelle Rechtsportal.de Familienrecht

Leider greift aber auch seit dem 01.07.98 das Kindschaftsreformgesetz und es wird mal alles wieder so gebogen , das alles auf das Kindeswohl zurück greift und man muß erst mal beweisen das das Kindeswohl gefährdet ist .........Mißachtung des Persönlichkeitsrecht auch bei 6 jährigen Kindern ???????

LG
Arche

Hast du vielleicht einen Link zu dem Artikel ?
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Beitrag von Arche Noah » 07.07.2008, 20:44

Ich habe einen Link gefunden http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... c=njw.root

Leider kann ich dort nichts finden ...aber ich google mal weiter :wink:

Danke
Arche
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Beitrag von Arche Noah » 07.07.2008, 20:55

Die frühere Berliner Justizsenatorin und Familienrechtsexpertin Lore Maria Peschel-Gutzeit sieht im Karlsruher Urteil zum Zwangsumgang „eine Neudefinition des Verhältnisses zwischen Eltern, Kind und Staat“. Die Eltern würden von nun an stärker in die Pflicht genommen. Das Recht der Kinder auf Förderung und Teilhabe festzuschreiben, sei „überfällig“. Die Gefahr einer Konfrontation zwischen Elternrecht und Kinderrechten sieht sie nicht. „Eltern und Kinder können sich in eine Reihe stellen und gemeinsam fordern“, sagte Peschel-Gutzeit.

Dass es dennoch zu Konfrontationen kommen kann, machte jetzt der Deutsche Juristinnenbund deutlich: Wenn Eltern den Umgang mit ihrem Kind mit Hinweis auf ihr Persönlichkeitsrecht verweigern können, wie das Verfassungsgericht entschieden habe, müsse dies auch dem Kind erlaubt sein, wenn ein Elternteil sein Umgangsrecht durchsetze, hieß es in einer Erklärung vom Mittwoch. neu

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 11.04.2008)
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Beitrag von Arche Noah » 12.09.2008, 00:11

:arrow: 10 Jahre Kindschaftsrechtsreform


Mit der Kindschaftsrechtsreform wurde auch das Umgangsrecht neu gestaltet, um eine Bewusstseinsänderung zu erreichen und die Aufrechterhaltung der Umgangskontakte zu fördern.

Der Gesetzgeber hat deshalb 1998 das Kind in den Mittelpunkt der gesetzlichen Regelungen gerückt und das Umgangsrecht als subjektives Recht des Kindes ausgestaltet.
Dadurch sollte deutlich werden, dass das Kind nicht Objekt des elterlichen Umgangs ist, sondern ein wesentliches eigenes Interesse hat, die Beziehung zum getrennt lebenden Elternteil aufrechtzuerhalten.

„Leider können wir den erhofften Bewusstseinswandel noch nicht in vollem Umfang feststellen.
Gerade bei konfliktreichen Trennungen gibt es noch immer Defizite in der Wahrnehmung des Umgangs.

Aus diesem Grund haben wir im Rahmen der Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Regelungen vorgesehen, die eine Durchsetzung des Umgangsrechts erleichtern sollen“, sagte Zypries.

Die Reform soll am 1. September 2009 in Kraft treten.
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Jeanne
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Beitrag von Jeanne » 12.09.2008, 06:40

Hallo Arche!

Weißt Du mehr über die vorgesehene Reform für September 2009? Es heißt, die Durchsetzung des Umgangs soll erleichtert werden, d.h. in "hochstrittigen" Fällen wie in unseren wird die Einschränkung des Umgangs und der Schutz unserer Kinder noch schwieriger werden.
Jeanne

Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 12.09.2008, 15:34

Hallo Jeanne

Möchte mal wissen , was da noch schwieriger gemacht werden soll.

Einen Umgangsausschluss ist jetzt schon schwierig zubekommen

Vielleicht werden sie bei Umgangsvereitelung noch stärkere Zwangsmaßnahmen einräumen........

Dann müßten sie aber , was den Unterhalt angeht , auch die Unterhaltspflichtigen härter verfolgen !!!!!!!!!

Gruß
Arche
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Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 12.09.2008, 15:41

Dadurch sollte deutlich werden, dass das Kind nicht Objekt des elterlichen Umgangs ist, sondern ein wesentliches eigenes Interesse hat, die Beziehung zum getrennt lebenden Elternteil aufrechtzuerhalten.
Und da bin ich der Meinung, wenn das Kind im Gegensatz kein Interesse am Vater hat , dann sollte man es auch in Ruhe lassen und nicht zum Umgang zwingen !

LG
Arche
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Beitrag von Jeanne » 13.09.2008, 00:17

So sehe ich es auch: der Wille des Kindes soll gleichberechtigt behandelt werden wie der Wille des Vaters. Wenn also kein Besuchszwang für Eltern gilt, so sollte das gleiche Recht den Kindern zugesprochen werden. Wieso wird da ein Unterschied gemacht? Kinder habe ein sehr gutes Gespür dafür, wenn jemand "komisch" ist, und es ist ernst zu nehmen, wenn sie über einen längeren Zeitraum ihre Ablehnung äußern. Was lernen sie, wenn sie genötigt werden, ihr Gespür zur Seite zu legen und sich überreden zu lassen? Ist das gesund?

"Erhoffter Bewusstseinswandel" (...) "gerade bei konfliktreichen Trennungen"- wie soll ein Bewusstseinswandel durch Zwang und Sanktion erfolgen, vor allem in konfliktreichen Fällen? Um einen Bewusstseinswandel zu erzielen bedarf es anderer Mittel meiner Meinung nach- insbesondere in konfliktreichen Trennungen.

Jeanne

deluxy neu
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zum weiterlesen

Beitrag von deluxy neu » 19.01.2009, 20:06

Das ist noch der kommentar den es zu deinem eingestellten link,arche,gibt.

er ist für mich auch gerade deshalb interessant da niemand zu sehen scheint das die väter unserer kinder sehr wohl von staatswegen zum umgang gezwungen werden.
denn sonst laufen sie gefahr umgehend nachhause geschickt zu werden.
meiner hat auch ganz klar auflagen von der AB erhalten und ist sicher nicht der einzige!


Kommentar
Kinder brauchen eigene Grundrechte

Von Michael Reissenberger, SWR.

Der Verlierer des Tages steht schon lange fest. Der kleine, acht Jahre alte Brandenburger Junge, dessen Fall dieses Urteil des Verfassungsgerichts ausgelöst hat. Sein Vater, der sich hoffentlich gegenüber seinen beiden ehelichen Kindern liebevoll zeigt, wird sich wohl weiter darum drücken, deren Halbbruder auch nur einmal im Leben anzugucken.

Seine Anwältin wollte ihn nicht als Rabenvater bezeichnet wissen, immerhin habe er sich von Anfang für eine Freigabe zur Adoption ausgesprochen. Anders als Mütter ungewollter Kinder hätte er ja seinen Sohn nicht in die Babyklappe ablegen können. Man bekam ja fast Mitleid mit diesem Mann. Aber man muss dem Verfassungsgericht zustimmen: Auf Biegen und Brechen kann man keinen zu Gefühlen, noch gar zu Elterngefühlen zwingen. Und gewiss merkt jedes halbwegs sensible Kind, wenn da einer nur zum Besuchstermin kommt, weil er das vom Richter andernfalls verhängte Zwangsgeld nicht bezahlen will.
Selbstschädigung entspricht nicht dem Kindeswohl

Kinder geben sich häufig selbst die Schuld, wenn sie Ablehnung verspüren. Solche vorhersehbare Selbstschädigung entspricht aber nicht dem Kindeswohl. Und wenn also die Verfassungsrichter auch diesem kleinen Kerl nicht sonderlich haben helfen können, so haben sie doch in ihrem Urteil ein ganz wichtiges Signal gegeben. Sie machen sich nämlich fast unverhohlen für ein eigenes Kindergrundrecht stark. An sehr auffälliger Stelle des Urteils schreiben sie den Satz hin: Das Kind hat eigene Würde und eigene Rechte und ist auch eigener Träger von Grundrechten. Und dem folgt der Satz: Das Kind hat Anspruch auf den Schutz des Staates.
Deutschland braucht Grundrechte für Kinder

Das ist eine Steilvorlage für die Berliner Politik. Diese Gesellschaft der selbstsüchtigen Besitzstandswahrer und spaßvergessenen Selbstverwirklicher, in der Kinder immer häufiger nur mit einem Elternteil aufwachsen, immer mehr Kinder von der Sozialhilfe leben, sollte sich die Grundrechte der Kinder doch endlich vor Augen halten. Ein eigenes Grundrecht für Kinder könnte helfen, diese verbiesterte Erwachsenenwelt der Bundesrepublik wieder etwas mehr auf seinen kostbaren Nachwuchs achten zu lassen. Ein eigenes Grundrecht für Kinder wäre das i-Tüpfelchen im nunmehr bald 60 Jahre alten Grundgesetz.
Stand: 01.04.2008 20:46 Uhr
frauennetz@gmx.net
Netzwerk zur Vermittlung praktischer Hilfe-im Aufbau

Kindesentzug24
Beiträge: 83
Registriert: 21.10.2009, 08:02

Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Kindesentzug24 » 19.10.2012, 12:12

Gesetzesentwurf

Regierung stärkt Rechte von leiblichen Vätern

Leiblichen Vätern soll der Umgang mit ihren Kindern auch dann gewährt werden, wenn sie keine soziale Bindung haben.

Mit einem neuen Gesetzesentwurf will die Bundesregierung Rechte von leiblichen Vätern weiter stärken.

Ein neues Umgangsrecht soll helfen, dass biologische Väter zu ihrem Kind Kontakt aufnehmen können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach dieser erstmals ein Umgangsrecht mit seinem Kind erhalten soll, auch wenn er bisher keine enge soziale Bindung aufgebaut hat. Er soll demnach ein „nachhaltiges Interesse“ am Kind zeigen und der Umgang muss dem Kindeswohl dienen. In bestimmten Fällen kann der biologische Vater auch – anders als bisher – Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seines Kindes erhalten.

Ganzer Artikel: http://www.kindesentzug24.com/regierung ... n-vaetern/

Gruß
Oli

Elisa
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Elisa » 19.10.2012, 16:03

Oli, bezahlen sie auch Unterhalt in dem Fall ? Weil da ist von rechtlichen Eltern die Rede. Vielleicht kannst Du das kurz aber verständlicher erklären.

Danke.

Gruss

Elisa

Moppel
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Moppel » 19.10.2012, 17:08

Es geht hier nicht um Unterhalt, sondern um das Recht der Väter an den gemeinsamen Kindern.
Bis jetzt waren sie komplett der Willkür der Mütter ausgesetzt und daran wird sich auch in Zukunft nix ändern.
Warum das so sein wird, dazu gibt der Artikel einen kleinen Einblick.
http://www.n-tv.de/politik/Rechte-leibl ... 93516.html
Moppel

Elisa
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Elisa » 19.10.2012, 18:09

Moppel, doch für mich gehört das schon zusammen.

Jeder sollte Rechte und Pflichten haben und diese auch wahrnehmen.

Und man sollte das alles aus der Warte des Kindes sehen, was für das Kind am besten ist.

Und niemand sollte Umgang haben, der seinen Pflichten auf Unterhalt nicht nachkommt, egal ob Vater oder Mutter.

Denn ein Kind kann nur überleben, wenn sich jemand kümmert und es ernährt und kleidet. Und dazu braucht man bekanntlich Geld. Ist leider so.

Und in dem beschriebenen Fall würde ich als Vater auf das Umgangsrecht verzichten, damit mein Kind eine Familie hat und nicht hin und her gezerrt wird. handeln würde ich nur, wenn ich wüsste, dem Kind ginge es schlecht. Und das zeichnet einen verantwortungsvollen Vater oder Mutter aus, dass sie evtl. auf ihre Rechte verzichten müssen zum Wohle des Kindes.

Und nur Rechte wollen, das geht für mich schon mal gar nicht.

Lg Elisa

Anaba
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Anaba » 19.10.2012, 18:14

Moppel hat geschrieben:Es geht hier nicht um Unterhalt, sondern um das Recht der Väter an den gemeinsamen Kindern.
Bis jetzt waren sie komplett der Willkür der Mütter ausgesetzt und daran wird sich auch in Zukunft nix ändern.
Warum das so sein wird, dazu gibt der Artikel einen kleinen Einblick.
http://www.n-tv.de/politik/Rechte-leibl ... 93516.html
Moppel
Willkür der Mütter ?
Seit ich hier im Forum bin habe ich einen ganz anderen Blick auf diese Dinge.
Wir lesen hier immer wieder, dass Mütter gezwungen werden den Vätern die Kinder hinterher zu tragen.
Oft Vätern, die sich nur für die Kinder interessieren, weil sie ihren Aufenthalt sichern.
Liebe Grüße
Anaba

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Hans Kupka, hingerichtet 1942

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