Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Wie lebe ich heute. Was habe ich geändert. Wie habe ich Bezness verarbeitet. Der "Neuanfang".

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Yola
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Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Yola » 22.07.2015, 16:32

Hallo,

ich habe schon ewig lange nicht mehr hier geschrieben....nun, wir sind schon lange geschieden. Nun will er sich einbürgern lassen und braucht dazu den Trauschein - nur ich habe das Original - er hatte mich schon beinahe soweit, dass ich ihm es gebe.....allerdings sträubt sich was ihn mir....es ist das Original. UNd weiß ich, ob es wirklich um die Einbürgerung geht.

Ich habe ihm geschrieben, dass das original nicht ohne mich geht. und habe ihm einen termin gegeben.....hätte ich auch alles nicht machen müssen. Nun seitdem werde ich zugebombt mit "eat it" und anderen "konstruktiven" Antworten....

WAs meint ihr dazu? Wozu braucht man einen Trauschein noch? und braucht die Einbürgerungsbehörde wirklich noch das Original, wenn sie schon eine Kopie vorliegen haben und wenn es auch im Scheidungsurteil steht ?

Unterhalt zahlt er ohne weiteres und er kommt auch im 14tägigen Wechsel, wenn er nicht grad mal wieder einen schnupfen hat.
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Darinka
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Darinka » 22.07.2015, 16:59

Hallo Yola,

ich kann Dir nicht sagen wozu Du das Original irgendwann mal brauchst. Ich selber würde grundsätzlich ein Original nicht aus der Hand geben. Schon gar nicht an Jemanden der mich so beschimpft (... dem sollst Du dann vertrauen, dass Du es wieder bekommst? Nun ja, Du kennst ihn ja am besten und ich gar nicht).

Du könntest mit zur Behörde gehen, das Original vorlegen / vermerken lassen und Original wieder mitnehmen (hattest Du das gemeint mit "Original nicht ohne Dich"?)
Oder alternativ: Eine beglaubigte Kopie beim Notar anfertigen lassen (wenn er das vorher bezahlt).

Viele Grüße
Darinka
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Yola
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Yola » 22.07.2015, 17:09

wenn ich eine Kopie in der Stadt /RAthaus beglaubigen lassen , das würde doch auch gehen und wäre nicht so teuer wie beim Notar, oder? DAs muß er mir dann halt nachzahlen....

Ich habe jetzt gehört, dass die Heiratsurkunde ihm auch zur Hälfte gehört und er das einklagen könnte....aber ich habe ihm ja schon vorgeschlagen, mit zu gehen, daraufhin kamen dann mittlerweile 8 smsen....auf meine jetzige sms, dass ich die kopie beglaubigen lassen,kam nix mehr.....wahrscheinlich hängt er noch an der decke.
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Franconia
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Franconia » 22.07.2015, 17:15

Hallo Yola,

also ich würde grundsätzlich keine Originaldokumente aus der Hand geben (bin da sehr eigen und man weiß nie was man wann und wofür noch braucht) und bei solchen Kommentaren wie sie von deinem Ex kamen erst recht nicht.

Er soll sich beim Standesamt eine beglaubigte Abschrift besorgen (ist auch ein Original), das kostet ein paar Euros.

Ansonsten kannst du ja mal bei der EBH anrufen, dort nachfragen und dann ggf. die Urkunde vorbeibringen und dann auch gleich wieder mitnehmen. Das sollte auch gehen ohne das dein Ex dabei ist, wobei der ganze Papierkram nicht mehr deine Angelegenheit ist. Wenn er keine Originaldokumente (mehr) hat, dann muss er für Ersatz sorgen - nur er und ohne dich! (könnte ja sein, du hast auch keine Heiratsurkunde mehr, da du diese im Freudentaumel der Scheidung verbrannt hast :wink:)

Und ja, die EBH will i.d.R. alle Dokumente im Original, auch eine Heiratsurkunde bei bereits erfolgter Scheidung.

Was er sonst mit einer Heiratsurkunde anfangen könnte wenn es dazu noch das passende Scheidungsurteil gibt weiß ich nicht, aber vorsichtig wäre ich trotzdem.
Yola hat geschrieben:Ich habe jetzt gehört, dass die Heiratsurkunde ihm auch zur Hälfte gehört und er das einklagen könnte....
und was wäre, wenn du die Urkunde auch nicht (mehr) hast?
Du bist doch nicht mehr dafür verantwortlich das er seine Papiere i. O. hat/bekommt.
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Yola
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Yola » 22.07.2015, 17:20

hm, ich habe halt gehört, dass das mal einer eingeklagt hat und dann die frau auf den kosten sitzen geblieben ist....heißt, sie mußte alles zahlen, weil sie ihm nicht die heiratsurkunde ausgehändigt hat.

kann das denn sein? ich finde ja eigentlich, wenn ich etwas nicht habe, dann kümmere ich mich selber drum und hole mir das halt aus Dänemark, aber wie gesagt, ppppffffffffffffff.......

wie ist das denn, wenn er eingebürgert wird, kann er dann seine nigerian. papiere behalten - hat er dann 2 nationalitäten?
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Moppel
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Moppel » 22.07.2015, 17:26

Eine beglaubigte Abschrift/Kopie anfertigen und das Original NICHT aus der Hand geben.
Es gibt KEINE Garantie das er dir das Original wiedergibt
Gruß

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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Franconia » 22.07.2015, 17:38

Yola hat geschrieben:wie ist das denn, wenn er eingebürgert wird, kann er dann seine nigerian. papiere behalten - hat er dann 2 nationalitäten?
Es gibt Länder, die entlassen "ihre Schäfchen" nicht aus der StA und dann wird unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert, d. h. dann hat jemand beide StA. Ob Nigeria dazu gehört kann ich dir allerdings nicht sagen.
Yola hat geschrieben:kann das denn sein? ich finde ja eigentlich, wenn ich etwas nicht habe, dann kümmere ich mich selber drum und hole mir das halt aus Dänemark, aber wie gesagt, ppppffffffffffffff..
Es ist halt billiger und bequemer für ihn deswegen bei dir aufzuschlagen.
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nabila
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von nabila » 22.07.2015, 17:40

hallo,

eine Kopie beglaubigen kann jede SIEGEL führende Stelle. (z.B.Krankenkasse )

DU musst NICHT seine Arbeit machen. Egal, was Du mal "gehört" hast. ---- Halt die Originale fest, auch bei seinen Besuchen.


Liebe Grüße ♥
لا يزال بإمكانك الذهاب ببطء. لأنه في النهاية سوف نعود إلى نفسك فقط.
Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Darinka » 22.07.2015, 17:43

Franconia hat geschrieben:Es ist halt billiger und bequemer für ihn deswegen bei dir aufzuschlagen.
Und deswegen klagt der auch nicht auf was. Hat er ja Arbeit mit :lol: und kostet erstmal.

Laß Dich nicht mit irgendwelchen Gerüchten zu Gerichtsurteilen anderer Leute einschüchtern. Wer weiß was in dem konkreten Fall überhaupt die Sachlage war, die zu dem Urteil führte. Das muss doch gar kein vergleichbarer Fall gewesen sein!!!! Wenn eine Herausgabe überhaupt einklagbar wäre, würde Dich der Anwalt zunächst mal anschreiben und nicht ohne Versuch der Klärung eine Klage erheben. Dann könntest Du immer noch reagieren.

Außerdem hast Du angeboten mit zur Behörde zugehen, er lehnt das ab. Wo wäre denn dann sein Schaden? Er wollte doch nicht und hat Folgeschäden damit selber verursacht.
Ruf doch da mal an (Behörde) und frage, ob es auch geht wenn Du die Urkunde alleine dort vorlegst zu seinem Fall.
Oder ihm klipp und klar sagen, er kann eine beglaubigte Kopie bekommen, wenn er das zahlt. Und fertig. Das musst Du ja auch machen und hast Rennereien, weil er seine Papiere nicht in Ordnung hat. Du bist doch nicht für ihn verantwortlich.

Gib das Original nicht aus der Hand. Wenn es dann weg ist, ist das Geschrei groß....

LG Darinka
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Yola » 22.07.2015, 17:54

Danke für eure Antworten

ne, das Original gebe ich niemals her.....mir egal, ob er das versteht oder nicht ! .....

und in meine Wohnung kommt er schon gar nicht...er holt die 2 immer vor der Wohnungstür ab.

ich geh da am freitag auf die stadt, muß eh in die richtung - lass das beglaubigen und wenn er mir das nicht zahlt, was es mich gekostet hat, dann kriegt er es auch nicht.

und ich bin schockiert, dass ich mich immer noch so leicht ins bockshorn jagen lasse und es nicht einfach mal drauf ankommen lasse....danke....da ist noch ein lernfeld.

Ja, den einfachsten WEg gehen, das kann er immer....wo wäre er denn, wenn es mich und die kinder nicht gäbe ?
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Karlotta » 22.07.2015, 20:44

Habe bei meiner Sparkasse mal ein Zeugnis beglaubigen lassen, kostenlos!!
Ich sehe älter aus als ich mich fühle! Doch der Körper haut ab, macht sich selbständig!
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Yola » 22.07.2015, 22:48

nun, noch einen Schritt weiter...ich rufe morgen beim Standesamt mal an und frage, ob die schon eine beglaubigte kopie vom Original haben, müßten sie eigentlich, dann kann er da selber hingehen, selber zahlen und ich bin raus.....

wird ihm auch net passen, - mir egal.....
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Franconia » 22.07.2015, 22:52

Oder mal bei der AHB fragen.
Er hat doch damals bestimmte seine AE aufgrund eurer Heirat erhalten und dazu musstet ihr doch auch die Heiratsurkunde vorlegen. Evtl. kann er sich dort eine beglaubigte Kopie holen, wenn die in seinen Akten ist.
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brighterstar007

Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von brighterstar007 » 18.08.2015, 17:28

Ihr Lieben,

auch ich bekomme in (un)regelmäßigen Abständen so eine Art "Drohbrief", angeblich von einem RA bei einer Behörde (Unterhaltsvorschuss).
Ich soll das Original dort hinschicken, da sie andernfalls angeblich meinen Ex nicht in die Pflicht nehmen können. Mir werden Fristen
gesetzt und ich werde "bedroht", andernfalls auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben... Eine Kopie liegt ihnen bereits vor, doch bestehen sie
auf dem Original. Was soll ich tun ?

Liebe Grüße

Brighterstar

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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Darinka » 18.08.2015, 17:47

Liebe brighterstar,

hast Du eine beglaubigte Kopie zur Verfügung gestellt (z.B. von einem Notar beglaubigt?) Oder warst Du mal mit dem Original vor Ort in der Behörde (damit die das sehen konnten)?
Bei manchen Sachen kann man auch eine Zweitschrift (im Sinne 2. Original) ausstellen lassen.
Darf man fragen was für ein Original das ist? Geburtsurkunde des Kindes? In Inland ausgestellt oder im Ausland?

Liebe Grüße
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Anaba
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von Anaba » 18.08.2015, 17:55

brighterstar007 hat geschrieben:Ihr Lieben,

auch ich bekomme in (un)regelmäßigen Abständen so eine Art "Drohbrief", angeblich von einem RA bei einer Behörde (Unterhaltsvorschuss).
Ich soll das Original dort hinschicken, da sie andernfalls angeblich meinen Ex nicht in die Pflicht nehmen können. Mir werden Fristen
gesetzt und ich werde "bedroht", andernfalls auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben... Eine Kopie liegt ihnen bereits vor, doch bestehen sie
auf dem Original. Was soll ich tun ?

Liebe Grüße

Brighterstar

Das sind doch keine Drohbriefe, sondern die Behörde möchte den Unterhalt, den sie für dein Kind geleistet haben, von dem Vater zurückholen.
Das ist ihr gutes Recht. Sie haben ja seinen Unterhalt an deinen Sohn bezahlt.
Deine Pflicht ist es, mit ihnen zusammenzuarbeiten.
Als Drohung solltest du das nicht ansehen.
Such dir einen Anwalt, der deine Rechte vertritt.
Allerdings wäre das Einfachste, wenn du mit dem Original zum JA gehst und sie es einsehen können.
Liebe Grüße
Anaba

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xelacoffee
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von xelacoffee » 20.08.2015, 01:10

Deutsche Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) dürfen nicht von anderen Stellen kopiert und beglaubigt werden. Zustaendig für weitere Exemplare der Urkunden ist das Stabdesamt, wo das Ereignis beurkundet wurde. Geburt in Bamberg - Ansprechpartner STA Bamberg. Heirat in Augsburg - STA Augsburg. Tod in Rosenheim - STA Rosenheim. Ob man bei allen Ereignissen in München gemeldet war, spielt keine Rolle. Das zustaendige Standesamt erstellt nach i.d.R. schriftlichem Antrag gebuehrenpflichtig Abschriften aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterbebuch. Kosten sind glaube ich um die 10 Euro.

Zeugnisse, Diplome, etc. können hingegen z. B. von den Meldebehoerden beglaubigt werden. Allerdings gegen Gebühr. Kirchen, Banken machen das teilweise auch - oft gebuehrenfrei. Auch der Notar hilft gerne - ist aber sehr teuer.

Fuer Angelegenheiten der gesetzlichen deutschen Rente sind Beglaubigungen gebuehrenfrei.

kati3366
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Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?

Beitrag von kati3366 » 20.08.2015, 07:20

@brighterstar, es ist normal, daß die Behörde für Unterhaltsvorschuß die Originalbelege braucht. Ich habe bei meinem Junior damals auch das original Scheidungsurteil hinschicken müssen.
Und nach Beendigung der Maßnahme wurde es mir von der deutschen Behörde zurück geschickt.

Problematischer ist es, wenn die Urkunden in's Ausland gehen. Denn in den meisten Eheurkunden stehen ( ebenso wie in der Geburtsurkunde) auch persönliche Daten wie Geburtsdatum und Geburtsort. Von der Person und oft noch von deren Eltern.

Mein Anwalt hat mir davon abgeraten die Originalurkunde aus der Hand zu geben. Und eine Zeitschrift meiner Geburtsurkunde ( brauchte er um die Scheidung einzureichen) gab's nur zweckgebunden gegen Unterschrift.
Würde er diese trotz Unterschrift anderweitig nutzen, dann wäre das auch in Tunesien strafbar.
Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume !!

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