@ Qisma,Qisma hat geschrieben: Dankeschoen fuer deine Antwort.
Weisst du vielleicht auch, ob das auch fuer deutsche Frauen gilt, die gar nicht in D leben und Ihr Einkommen im Ausland erhalten?
es kommt immer auf das Land an, ob Informationen von Amtswegen weiter gegeben werden (dürfen) und ob dies dann auch für jemanden, der im Ausland lebt, Konsequenzen hat.
Innerhalb der EU ist es meines Wissens nach für die Behörden relativ einfach die gewünschten Infos zu bekommen, außerhalb der EU hängt es damit zusammen ob zwischen den betreffenden Ländern ein Abkommen besteht.
Dann hängt es davon ab woher das Einkommen kommt, d.h. ob du es im Ausland von einem ausl. Arbeitgeber bekommst oder ob du von einem dt. Arbeitgeber entsandt wurdest oder eine dt. Rente im Ausland beziehst.
In den letzten beiden Fällen sollte es für ein dt. Gericht machbar sein auf diese Infos zuzugreifen und sie auch entsprechend zu verwerten.