Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und beloge
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happy mind
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Mit der Verpflichtungserklärung eines "Gönners" dürfte sie vielleicht erst einmal zu Besuch einreisen. Allerdings müsste dieser das natürlich wollen und ebenso ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen. So wie ich die TE gelesen habe ist das weder möglich noch gewünscht.
Ausserdem würde bei Visumsantrag der Tochter wohl auch der Rückkehrwille geprüft. Und dieser dürfte bei gegebener Konstellation nicht gegeben sein.
Sollte die Ehefrau des Deutschen dann einmal über einen eigenständigen Niederlassungstitel verfügen, ausreichend finanzielle Mittel durch einen guten Job erhalten, stünde dem Familiennachzug der Tochter erstmal nichts im Wege, allerdings auch mit entsprechendem Sprachnachweis.
Lebt das Ehepaar dann noch in ehelicher Gemeinschaft würde ebenfalls die Unterschrift bzw. Einwilligung des Partners erforderlich.
So und bis dahin ist es noch ein langer Weg.
Ausserdem würde bei Visumsantrag der Tochter wohl auch der Rückkehrwille geprüft. Und dieser dürfte bei gegebener Konstellation nicht gegeben sein.
Sollte die Ehefrau des Deutschen dann einmal über einen eigenständigen Niederlassungstitel verfügen, ausreichend finanzielle Mittel durch einen guten Job erhalten, stünde dem Familiennachzug der Tochter erstmal nichts im Wege, allerdings auch mit entsprechendem Sprachnachweis.
Lebt das Ehepaar dann noch in ehelicher Gemeinschaft würde ebenfalls die Unterschrift bzw. Einwilligung des Partners erforderlich.
So und bis dahin ist es noch ein langer Weg.
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Efendi II
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Bis dahin wird die Tochter allerdings das 16.Lebensjahr erreicht haben und damit sind dann weit strengere Kriterien zu erfüllen, als es derzeit notwendig wäre. So müssen z.B. sehr gute deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden und ein gesicherter Lebensunterhalt sowieso.happy mind hat geschrieben: Sollte die Ehefrau des Deutschen dann einmal über einen eigenständigen Niederlassungstitel verfügen, ausreichend finanzielle Mittel durch einen guten Job erhalten, stünde dem Familiennachzug der Tochter erstmal nichts im Wege, allerdings auch mit entsprechendem Sprachnachweis.
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Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Hallo alle zusammen. Die hier geschriebenen Dinge waren mir neu. Mir hat das ein Bekannter ganz anders geschildert. Nämlich das ein Deutscher, der eine Frau aus bzw. in Tunesien geheiratet hat und sie nach Deutschland holen möchte um mit ihr in Deutschland zu leben, für deren Lebensunterhalt selbst sorgen muss und sie kein Hartz 4 bekommt. Was im Grunde auch völlig richtig wäre. Wenn er sich eine Frau importiert sozusagen, dann muss er auch für sie sorgen finanziell. Das die Tochter jetzt auf einmal erst 14 Jahre ist, ich bin davon überzeugt, dass da eine gefälschte Geburtsurkunde im Spiel ist, macht den Nachzug viel einfacher.
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Efendi II
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Da hat Dir Dein Bekannter etwas falsches erzählt.Birgit1 hat geschrieben: Mir hat das ein Bekannter ganz anders geschildert. Nämlich das ein Deutscher, der eine Frau aus bzw. in Tunesien geheiratet hat und sie nach Deutschland holen möchte um mit ihr in Deutschland zu leben, für deren Lebensunterhalt selbst sorgen muss und sie kein Hartz 4 bekommt.
Beim Nachzug des (ausländischen) Ehepartners zu einem deutschen Staatsangehörigen muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein. Der Zuzug kann auch zu einem Hartz4-Empfänger erfolgen. Das Paar bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft und die Bezüge werden entsprechend angepasst.
Die Tochter hingegen zieht zur (ausländischen) Mutter und deshalb muss der Lebensunterhalt für die Tochter gesichert sein. Das kann auch durch die Verpflichtungserklärung eines solventen Dritten geschehen. Ein Zuzug der Tochter in das Sozialsystem ist, im Gegensatz zur Ehefrau, im geschilderten Fall jedenfalls nicht möglich und mit erreichen des 16. Lebensjahres verschärfen sich, wie bereits erwähnt wurde, die Nachzugskriterien für die Tochter zusätzlich.Das die Tochter jetzt auf einmal erst 14 Jahre ist, ich bin davon überzeugt, dass da eine gefälschte Geburtsurkunde im Spiel ist, macht den Nachzug viel einfacher.
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chavah
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Hi,
die Sache ist doch ganz einfach. Sie kann nach Deutschland, muss sich dann hier einpassen, wenn sie ALG II bekommt. Entweder sie schafft es, oder eben nicht. Bei Trennung in den ersten 3 Jahren muss sie zurück ins Heimatland. Und die Tochter interessiert überhaupt nicht. Sie lebt nicht hier, hat hier nie gelebt.
LG
chavah
die Sache ist doch ganz einfach. Sie kann nach Deutschland, muss sich dann hier einpassen, wenn sie ALG II bekommt. Entweder sie schafft es, oder eben nicht. Bei Trennung in den ersten 3 Jahren muss sie zurück ins Heimatland. Und die Tochter interessiert überhaupt nicht. Sie lebt nicht hier, hat hier nie gelebt.
LG
chavah
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Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Die tunesische Frau hat gesagt, dass die Botschaft in Tunis ihr versprochen hat, wenn sie ein Papier aus Deutschland schickt, dann ist die minderjährige Tochter spätestens in 8-10 Wochen in Deutschland. Es wäre wohl ganz einfach. Das der leibliche Vater davon weiß und einverstanden ist, davon gehe ich aus.
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Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Hallo chavah
Was meinst du denn damit, entweder sie schafft es oder nicht und sie muss sich einpassen. Ich glaube nicht das sie Arbeit bekommt. In den neuen Bundesländern sieht es mit Arbeit nicht gut aus. Ich finde es auch nicht richtig, dass die Männer sich Frauen nach Deutschland holen und finanziell die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird.
Was meinst du denn damit, entweder sie schafft es oder nicht und sie muss sich einpassen. Ich glaube nicht das sie Arbeit bekommt. In den neuen Bundesländern sieht es mit Arbeit nicht gut aus. Ich finde es auch nicht richtig, dass die Männer sich Frauen nach Deutschland holen und finanziell die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird.
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karima66
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Ja, das ist leider so, dass die Ehepartner hier dann ggf. ALG II bekommen und der Allgemeinheit zur Last fallen wenn der deutsche Partner nicht genug verdient.
Ich verstehe bis heute nicht warum das so ist und mit zweierlei Maß gemessen wird denn das gilt ja so nur wenn im Ausland, in diesem Fall Tunesien, geheiratet wird und es sich dann um Familiezusammenführung handelt.
Wenn man hier in D heiraten möchte und der ausländische Partner mit Visum zur Eheschließung einreist dann muss der deutsche Partner sehr wohl nachweisen wovon der Lebensunterhalt bestritten wird und genug Gehalt bekommen damit das Visum erteilt wird und es gibt auch keine Unterstützung solange der ausländische Ehepartner keine eigene Arbeit findet.
Ich verstehe bis heute nicht warum das so ist und mit zweierlei Maß gemessen wird denn das gilt ja so nur wenn im Ausland, in diesem Fall Tunesien, geheiratet wird und es sich dann um Familiezusammenführung handelt.
Wenn man hier in D heiraten möchte und der ausländische Partner mit Visum zur Eheschließung einreist dann muss der deutsche Partner sehr wohl nachweisen wovon der Lebensunterhalt bestritten wird und genug Gehalt bekommen damit das Visum erteilt wird und es gibt auch keine Unterstützung solange der ausländische Ehepartner keine eigene Arbeit findet.
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Efendi II
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Was für ein "Papier" ?Birgit1 hat geschrieben:Die tunesische Frau hat gesagt, dass die Botschaft in Tunis ihr versprochen hat, wenn sie ein Papier aus Deutschland schickt, dann ist die minderjährige Tochter spätestens in 8-10 Wochen in Deutschland. Es wäre wohl ganz einfach. Das der leibliche Vater davon weiß und einverstanden ist, davon gehe ich aus.
Diese "Sicherung des Lebensunterhalts" ist aber nur bis zur Hochzeit notwendig. Mit erfolgter Eheschließung kann Hartz4 beantragt werden, sofern das Einkommen des deutschen Ehepartners nicht ausreicht.karima66 hat geschrieben:Wenn man hier in D heiraten möchte und der ausländische Partner mit Visum zur Eheschließung einreist dann muss der deutsche Partner sehr wohl nachweisen wovon der Lebensunterhalt bestritten wird und genug Gehalt bekommen damit das Visum erteilt wird und es gibt auch keine Unterstützung solange der ausländische Ehepartner keine eigene Arbeit findet.
...und wie siehst Du das im umgekehrten Fall, wenn sich Frauen ihren Ehemann "importieren" ?Birgit1 hat geschrieben: Ich finde es auch nicht richtig, dass die Männer sich Frauen nach Deutschland holen und finanziell die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird.
Zuletzt geändert von Efendi II am 17.12.2016, 15:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Franconia
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Wenn einer der Partner die dt. StA hat, dann muss, wird in D geheiratet, der Lebensunterhalt nur zwischen Einreise bis zur Heirat gesichert sein, was aber i.d.R. ein überschaubarer Zeitrahmen ist und mormalerweise über eine Verpflichtungserklärung vom dt. Partner oder einem anderen solventen Bürgen (Eltern, Geschwister, Bekannte) geschieht.karima66 hat geschrieben:Ja, das ist leider so, dass die Ehepartner hier dann ggf. ALG II bekommen und der Allgemeinheit zur Last fallen wenn der deutsche Partner nicht genug verdient.
Ich verstehe bis heute nicht warum das so ist und mit zweierlei Maß gemessen wird denn das gilt ja so nur wenn im Ausland, in diesem Fall Tunesien, geheiratet wird und es sich dann um Familiezusammenführung handelt.
Wenn man hier in D heiraten möchte und der ausländische Partner mit Visum zur Eheschließung einreist dann muss der deutsche Partner sehr wohl nachweisen wovon der Lebensunterhalt bestritten wird und genug Gehalt bekommen damit das Visum erteilt wird und es gibt auch keine Unterstützung solange der ausländische Ehepartner keine eigene Arbeit findet.
Nach der Hochzeit kann der ausl. Partner dann auch ALG2 beantragen und bekommt es auch, sofern das familiäre Einkommen nicht ausreicht (oder eben der dt. Partner eh schon ALG2 bezieht).
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)
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karima66
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
@Effendi, das versteht sich ja wohl von selbst, dass das auch umgekehrt gilt.
@Franconia, man muss nicht nur die Verpflichtungserklärung abgeben, sondern als deutscher Partner Arbeitsvertrag und möglichst schon 3 Gehaltsnachweise über einen bestimmten Bruttoverdienst nachweisen, denke kaum, dass Jemand dann nach Einreise bzw. Hochzeit den Job einfach hinschmeißt um so ALGII zu bekommen.
Ich musste sowohl Mietvertrag über ausreichend Raum für zwei Personen und Arbeitsvertrag mit einem Bruttogehalt von 1500,-€ nachweisen fürs Visum und das war vor 13 Jahren, glaube nicht, dass es einfacher geworden ist.
@Franconia, man muss nicht nur die Verpflichtungserklärung abgeben, sondern als deutscher Partner Arbeitsvertrag und möglichst schon 3 Gehaltsnachweise über einen bestimmten Bruttoverdienst nachweisen, denke kaum, dass Jemand dann nach Einreise bzw. Hochzeit den Job einfach hinschmeißt um so ALGII zu bekommen.
Ich musste sowohl Mietvertrag über ausreichend Raum für zwei Personen und Arbeitsvertrag mit einem Bruttogehalt von 1500,-€ nachweisen fürs Visum und das war vor 13 Jahren, glaube nicht, dass es einfacher geworden ist.
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chavah
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
@ Birgit: vielleicht zum Verständnis. Die Ehe steht unter besonderem Schutz des Grundgesetzes, Art. 6. Wenn denn ein Ehepartner die deutsche Staatsanagehörigkeit hat, so greift dieser Schutz, was bedeutet, dass die in Deutschland gelebte Ehe als Bedarfsgemeinschaft angesehen wird, sozialrechtlich. Damit kann dann der gemeinsame Anspruch auf ALG II entstehen. Das ist die Regel. Anders sieht die Sache aus, wenn beide Ehepartner Ausländer sind, aber das ist ja hier nicht der Fall.
So, jetzt zum ausländischen Kind. Da besteht keine Beziehung zum deutschen Ehemann. Deshalb kein besonderer Schutz. Es gibt zwar vom Grundsatz her auch die Möglichkeit der Familienzusammenführung zu einem in Deutschland lebenden Elternteil, allerdings muss dann der Unterhalt gesichert sein, und - je älter das Kind ist - desto problematischer und schwieriger wird das.
Bei den hier geschilderten Verhältnissen ist das doch relativ klar. Wenn finanziell kein Wunder geschieht, kommt das Kind nicht nach. Die Frau kann hier mit ihrem Ehegatten leben, zu den eingeschränkten finanziellen Bedingungen. Und das wars. Ich würde das ganz relaxed sehen. Geld hat er keines, sie kann ihn also nicht ausnehmen, er kann auch keine Familie in Tunesien unterstützen, ist doch alles nicht so problematisch.
Chavah
So, jetzt zum ausländischen Kind. Da besteht keine Beziehung zum deutschen Ehemann. Deshalb kein besonderer Schutz. Es gibt zwar vom Grundsatz her auch die Möglichkeit der Familienzusammenführung zu einem in Deutschland lebenden Elternteil, allerdings muss dann der Unterhalt gesichert sein, und - je älter das Kind ist - desto problematischer und schwieriger wird das.
Bei den hier geschilderten Verhältnissen ist das doch relativ klar. Wenn finanziell kein Wunder geschieht, kommt das Kind nicht nach. Die Frau kann hier mit ihrem Ehegatten leben, zu den eingeschränkten finanziellen Bedingungen. Und das wars. Ich würde das ganz relaxed sehen. Geld hat er keines, sie kann ihn also nicht ausnehmen, er kann auch keine Familie in Tunesien unterstützen, ist doch alles nicht so problematisch.
Chavah
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happy mind
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Richtig. Da es sich um eine Verpflichtungserklärung handelt sind die Nachweise wichtig. Denn bei dieser Form der Einreise ist es ja auch möglich, dass einer der beiden nun von einer Eheschließung nach deutschem Recht absieht. Somit bleibt der eingereiste Part lediglich Besucher und der Einladende haftet.karima66 hat geschrieben:@Effendi, das versteht sich ja wohl von selbst, dass das auch umgekehrt gilt.
@Franconia, man muss nicht nur die Verpflichtungserklärung abgeben, sondern als deutscher Partner Arbeitsvertrag und möglichst schon 3 Gehaltsnachweise über einen bestimmten Bruttoverdienst nachweisen, denke kaum, dass Jemand dann nach Einreise bzw. Hochzeit den Job einfach hinschmeißt um so ALGII zu bekommen.
Ich musste sowohl Mietvertrag über ausreichend Raum für zwei Personen und Arbeitsvertrag mit einem Bruttogehalt von 1500,-€ nachweisen fürs Visum und das war vor 13 Jahren, glaube nicht, dass es einfacher geworden ist.
Bei einer Eheschließung im nicht europäischen Ausland darf der später einreisende Ehepartner durch den Familiennachzug an der Bedarfsgemeinschaft- Hartz 4 des Deutschen- teilnehmen.
Manchmal ist es allerdings auch gegeben, dass entweder die Deutsche Botschaft bzw. die ALB ein Interview hier und/ oder dort evt. zur gleichen Uhrzeit vorort durchführt. Auch wird geprüft, ob dem deutschen Partner ein Leben im Land des anderen zumutbar wäre.
In diesem Falle hier musste die Antragstellerin für die Familienzusammenführung auch Angaben zu ihrer Tochter machen. Bei einem 14- jährigen Mädchen obliegt ihr das Erziehungsrecht, dem biologischen Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht- falls es den Vater gibt. Es wäre doch eigentlich zu prüfen gewesen, ob aus Gründen dieser "Erziehungspflicht" der Lebensmittelpunkt Tunesien nicht sinnvoller gewesen wäre.
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Ariadne
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Das könnte möglich sein, Birgit. Ich hatte schon Möglichkeit zu erfahren, wie leicht es ist in Tunesien, die Behörde hinters Licht zu führen. Es waren in unserem Kreis ein paar Fälle von Menschen, die älter waren, als ihre Ausweise beweisen konnten. Mein Freund war auch 2 oder 3 Jahre älter als auf dem Ausweis angegeben. Ich finde, das sieht man ihnen an.Birgit1 hat geschrieben:Hallo alle zusammen. Die hier geschriebenen Dinge waren mir neu. Mir hat das ein Bekannter ganz anders geschildert. Nämlich das ein Deutscher, der eine Frau aus bzw. in Tunesien geheiratet hat und sie nach Deutschland holen möchte um mit ihr in Deutschland zu leben, für deren Lebensunterhalt selbst sorgen muss und sie kein Hartz 4 bekommt. Was im Grunde auch völlig richtig wäre. Wenn er sich eine Frau importiert sozusagen, dann muss er auch für sie sorgen finanziell. Das die Tochter jetzt auf einmal erst 14 Jahre ist, ich bin davon überzeugt, dass da eine gefälschte Geburtsurkunde im Spiel ist, macht den Nachzug viel einfacher.
Vielleicht kannst du in dem Fall deinem Freund helfen, indem du das AusländerAmt informierst, dass das Alter des Mädchens nicht stimmt. Allerdings nur, wenn du sicher bist, dass das so ist, sonst wäre es ungerecht dem Kind gegenüber! Ich finde es ungeheuerlich, wie die deutsche Behörde vorgeführt wird. Solchen Praktiken müssen wir entgegentreten, sonst haben bald das Nachsehen.
Es gibt soviel Ungereimtheiten, die Menschen wissen davon und unternehmen nichts. Das führt irgendwann zu einem Lügengebäude, das zusammenbricht, und wir sind mittendrin.
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Anaba
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Deutsche, die eine Frau aus dem Ausland holen, müssen nicht nachweisen, dass sie für den Unterhalt selbst sorgen können.
Ob sie selbst von HartzIV leben spielt keine Rolle.
Bei Ausländern ist das allerdings anders. Die müssen nachweisen, wie sie den Unterhalt ohne staatliche Leistungen sichern.
Ob sie selbst von HartzIV leben spielt keine Rolle.
Bei Ausländern ist das allerdings anders. Die müssen nachweisen, wie sie den Unterhalt ohne staatliche Leistungen sichern.
Liebe Grüße
Anaba
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anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
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Ariadne
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Mit "keine Chance" würde ich nicht so laut werden, in Tunesien ist alles möglich, trotz strikter Führung des Personenstandsregisters. Man sollte nicht ein altbekanntes Wort vergessen, das das Unmögliche möglich macht: BECHTECHUNG.Strauss hat geschrieben: Keine Chance - Tunesien gilt nicht als Land mit "unsicherem Urkundenwesen" (im Gegensatz z.B. zu verschiedenen schwarzafrikanischen Staaten). Davon abgesehen wär es auch nicht so ganz banal, dort eine "amtlich" verfälschte Urkunde zu erhalten, was hier ja der Fall sein müßte, da die Urkunde im Lande selbst beglaubigt und überbeglaubigt werden muß. Man kann über Tunesien vieles sagen, doch das Personenstandsregister in Bezug auf Name und Geburt wird gemeinhin sehr strikt geführt.
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Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Hallo nochmals
Ich glaube es wird hier einiges durcheinander gemacht.
Mein Freund ist mit dieser Frau verheiratet. Er ist zum Islam konvertiert und hat am 14.10.16 in Tunis geheiratet. Jetzt hat die Frau ihre Papiere bei der Botschaft in Tunis eingereicht zur Ausreise nach Deutschland zu ihrem Ehemann. Die Tochter (14) bleibt bei Freunden zurück, weil der Nachzug von ihr so einfacher wäre. Das sie das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsrecht für die Tochter hat, davon gehe ich aus. Das die Tochter schon 16 ist weiß ich. Kann es aber natürlich nicht beweisen. Warum es so einfacher ist und was die Leute der Botschaft in Tunis für ein Papier von Deutschland aus für die Tochter meinen weiß ich auch nicht.
Ich glaube es wird hier einiges durcheinander gemacht.
Mein Freund ist mit dieser Frau verheiratet. Er ist zum Islam konvertiert und hat am 14.10.16 in Tunis geheiratet. Jetzt hat die Frau ihre Papiere bei der Botschaft in Tunis eingereicht zur Ausreise nach Deutschland zu ihrem Ehemann. Die Tochter (14) bleibt bei Freunden zurück, weil der Nachzug von ihr so einfacher wäre. Das sie das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsrecht für die Tochter hat, davon gehe ich aus. Das die Tochter schon 16 ist weiß ich. Kann es aber natürlich nicht beweisen. Warum es so einfacher ist und was die Leute der Botschaft in Tunis für ein Papier von Deutschland aus für die Tochter meinen weiß ich auch nicht.
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happy mind
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Hallo Birgit,
durcheinander geht nichts. Nur wenn man eine Sache bespricht kommt es eventuell auch vor, dass eine andere Sache erwähnt wird und somit auch erklärt werden muss.
Nach dem tunesischen Eheschließungsrecht ist es notwendig, dass der andersgläubige männliche Partner zum Islam konvertieren muss, falls die "Verlobte" dem muslimischen Glauben angehört. Allerdings ist es ebenso usus, dass der ausländische Bräutigam eine hohe Summe zahlt, zur sozialen Absicherung der Ehefrau bei einer evtuellen Scheidung.
Hast du im Falle deines Bekannten Kenntnisse darüber?
Woher weisst du, dass die Tochter bereits 16 Jahre alt ist? Hast du ihre Geburtsurkunde gesehen?
durcheinander geht nichts. Nur wenn man eine Sache bespricht kommt es eventuell auch vor, dass eine andere Sache erwähnt wird und somit auch erklärt werden muss.
Nach dem tunesischen Eheschließungsrecht ist es notwendig, dass der andersgläubige männliche Partner zum Islam konvertieren muss, falls die "Verlobte" dem muslimischen Glauben angehört. Allerdings ist es ebenso usus, dass der ausländische Bräutigam eine hohe Summe zahlt, zur sozialen Absicherung der Ehefrau bei einer evtuellen Scheidung.
Hast du im Falle deines Bekannten Kenntnisse darüber?
Woher weisst du, dass die Tochter bereits 16 Jahre alt ist? Hast du ihre Geburtsurkunde gesehen?
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Birgit1
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Nein. Ich habe Kenntnisse. Über eine eventuelle Scheidung wurde nie gesprochen.
Ich habe die Geburtsurkunde nicht gesehen. Als mir mein freund ganz am Anfang erzählte das sie eine Tochter hat sagte er mir damals das sie 16 Jahre ist. Jetzt ist sie auf einmal erst 14. Aussehen tut sie wie 20.
Ich habe die Geburtsurkunde nicht gesehen. Als mir mein freund ganz am Anfang erzählte das sie eine Tochter hat sagte er mir damals das sie 16 Jahre ist. Jetzt ist sie auf einmal erst 14. Aussehen tut sie wie 20.
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chavah
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Re: Männer gesucht, die von tunesischen Frau betrogen und be
Birgit, du verstehst nicht, was gemeint ist. Natürlich ist von Scheidung nicht die Rede. Bei welcher Heirat ist das schon der Fall? Aber, in vielen Ländern (ich weiss es von Ägypten) ist es üblich, den sozial schwächeren Partner (in der Regel die Frau) durch einen Vertrag für den Fall der Trennung, der Verwitwung abzusichern. Davon war hier die Rede.
Und wie alt die Tochter ist, das weiss nun niemand hier. Du auch nicht. Außerdem ist es in vielen Ländern, auch mit gesicherter Dokumentation durchaus üblich und rechtens, sich eine neue Geburtsurkunde ausstellen zu lassen, mit anderen Daten. Geht sogar in der Türkei.
Chavah
Und wie alt die Tochter ist, das weiss nun niemand hier. Du auch nicht. Außerdem ist es in vielen Ländern, auch mit gesicherter Dokumentation durchaus üblich und rechtens, sich eine neue Geburtsurkunde ausstellen zu lassen, mit anderen Daten. Geht sogar in der Türkei.
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