scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Efendi II
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Efendi II » 09.02.2020, 15:55

Realistin hat geschrieben:
09.02.2020, 13:09
Nach Deiner Schilderung kommt eine Anullierung der Ehe wegen Arglistiger Täuschung in Betracht.
Eine Anullierung der Ehe gibt es in Deutschland nicht (mehr), es gibt allenfalls eine Eheaufhebung

Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verfügte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschließung. Sie ist von der Ehescheidung zu unterscheiden, die ebenfalls auf Antrag vom Gericht durch einen gestaltenden Beschluss verfügt werden kann.

Im BGB §1314 sind die Gründe für eine Eheaufhebung dargelegt:

Eingehung einer Ehe trotz bestehenden Eheverbots,
einer der Verlobten ist nicht ehemündig,
einer der Verlobten ist geschäftsunfähig (eheunfähig),
die Verlobten geben die Eheerklärungen nicht bei gleichzeitiger Anwesenheit vor
dem Standesbeamten oder nicht persönlich oder unter einer Bedingung oder einer
Frist ab,

Weiterhin sind Aufhebungsgründe:
ein Verlobter befand sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit
oder einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit (z. B. im Rausch),
ein Verlobter hat nicht gewusst, dass es sich um eine Eheschließung handelt,
ein Ehegatte wurde durch arglistige Täuschung oder durch Drohung zur Eingehung
der Ehe bestimmt oder die Verlobten waren sich bei der Eheschließung einig, dass
keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden soll (= Scheinehe).
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Realistin
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Realistin » 09.02.2020, 16:11

Ich habe meine Info von scheidung.de und erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit - obwohl man davon ausgehen könnte...
Schöne Worte sind nicht immer wahr und wahre Worte sind nicht immer schön.

Justicia

Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Justicia » 09.02.2020, 17:41

Liebe Realistin,

ich kenne diese Seite auch. Sie ist im Grunde auch nicht schlecht. Allerdings ist das eine kommerzielle Homepage, die das Gefühl vermitteln will, alles sei ganz einfach, wenn man ihre Angebote nutzt.

Gerade, was da in Bezug auf Prostitution und Scheidung veröffentlicht wurde, hat mich gewundert. In Deutschland ist Prostitution rechtlich erlaubt. Ich lese recht viel auf Rechtsseiten, auch verschiedene Urteile und Beschlüsse. Mir ist noch nicht unter gekommen, dass Prostitution nach der Trennung zu einer Eheaufhebung geführt hätte. Auch während der Ehe nicht.
Es heißt natürlich nicht, dass es das nicht gibt.

Im Fall von Elena ist es die Gesamtheit aller Punkte.
Sie hat ja auch gut reagiert, indem sie die Gewalttat zur Anzeige brachte, die ABH informierte und sich selbst mit Hilfe ihrer Anwältin schützt.

Effendi schreibt ganz richtig, dass u. a. arglistische Täuschung zur einer Aufhebung führen könnte. Das verführt natürlich, denn ganz offensichtlich wurden alle Bezness-Betroffene arglistisch getäuscht. Doch muss so eine Täuschung gerichtsfest bewiesen werden. Die Hürden dafür sind sehr weit höher als man umgangssprachlich auf den ersten Blick denkt.

Ich gehe davon aus, dass die Anwältin es mit Härtefall versucht. Das bedeutet aber "nur", dass das vorgeschriebene Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss. Für Elena wäre das gut, weil sie so schneller abschließen kann.
Andernfalls muss das Scheidungsurteil, wenn es denn soweit ist und der Mann immer noch untergetaucht ist, öffentlich zugestellt werden. Hier gibt es auch einen Thread einer Userin, der das dokumentiert. Das ist sehr hart auszuhalten. Deshalb hoffe ich, dass er schnell aufgegriffen wird und alle beteiligten Stellen schnell handeln.

Die Horrorvorstellung ist, dass er ein Kind zeugt. Ansonsten fällt mir nichts ein, was dazu führen könnte, dass er eine erneute AE erhält.

Hallo Effendi,

weißt du, ob die Ehe als ungültig erklärt werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass der Mann während der Eheschließung bereits verheiratet war?
Denn laut meinem Verständnis kann in diesem Fall keine rechtsgültige Ehe geschlossen werden. Vielleicht deshalb auch die Suche nach anderen Frauen. Also nicht die Frage, ob er verheiratet war, sondern ob er es noch ist außer mit Elena bzw. ob er zum Zeitpunkt der Eheschließung rechtsgültig verheiratet war.

Ich verstehe nicht, warum der Mann keine zustellfähige Adresse haben soll, wenn er doch in der Ehewohnung gemeldet ist. Es ist doch sein Problem, wenn er den Briefkasten nicht im Blick hat. Irgendwann, hoffentlich schnell, wird dann ein Vorführungsbefehl erlassen. Wenn er diesem nicht folgt, ein Haftbefehl. So ist zumindest mein Denken. Immerhin will nicht nur die ABH etwas von ihm, sondern auch die Polizei. Aber strafrechtlich kenne ich mich weniger aus als im Familien- oder Ausländerrecht.

Fragezeichen19
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Fragezeichen19 » 09.02.2020, 18:16

Liebe Elena,

es tut mir unendlich leid, was Du erleben musstest und ich möchte Dir einfach nur kurz ganz viel Kraft wünschen!

Ich hoffe Du findest möglichst gute Auswege aus der Situation und schnell wieder in Deine Stärke.

Schlimm zu was manche Menschen in der Lage sind.

Liberty
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Liberty » 09.02.2020, 19:24

Hallo Elena

Ihr habt doch in Tunesien geheiratet oder?
In Tunesien gibt es keine Mehrehe,dann kann er doch nicht verheiratet gewesen sein zum Zeitpunkt eurer Eheschließung.
Er könnte geschieden sein, was dir aber bei einer Härtefallscheidung nicht weiter hilft.
Auch meine Anwältin hat versucht eine Härtefallscheidung durchzusetzen aber dem Gericht waren die Vorfälle zu dünn.
Es ist sehr schwer sowas bei Gericht durchzusetzen.

Für dich wäre das die schnellste und einfachste Lösung. Alles andere kann sich sehr in die Länge ziehen, da sein Aufenthalt nicht bekannt ist.
Ich drücke dir die Daumen
Lg Liberty

nabila
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von nabila » 09.02.2020, 19:37

hallihallo,

elena hatte geschrieben :

im jan 2019 haben wir (klein, 10 "seiner" Freunde) in tunesien geheiratet. im nov 2019 kam er dann endlich mit dem visa zum ehegattennachzug

nach deutschland.........


liebe Grüße ♥
لا يزال بإمكانك الذهاب ببطء. لأنه في النهاية سوف نعود إلى نفسك فقط.
Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

elena88
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 09.02.2020, 19:44

In tunesien kann vor 2 notaren überall geheiratet werden, das erscheint in keinem eheregister. Mein Bundesland verlangte deshalb für mein ehefahigkeitszeugnis von ihm eine eidesstattliche Versicherung jetzt nicht verheiratet zu sein u noch nie verheiratet gewesen zu sein.

Mir wird auch von der härtefallscheidung abgeraten, solange ich keinen beweisbaren Grund finde.

Cimmone
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Cimmone » 09.02.2020, 19:45

Musste Elena die Ehe hier nicht eintragen lassen, um das Visum zum Ehegattennachzug zu bekommen?
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elena88
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 09.02.2020, 19:51

Meine standesbeamtin hier in d hat die legalisierte tunesische heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung kopiert u im PC vermerkt.

gadi
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 09.02.2020, 20:00

Naja es gibt schon eine "Annulierung" einer Ehe "in Deutschland" wenn auch das Wort nicht gleichlautend im Gesetzestext auftaucht. Annulierung bedeutet ja nichts anderes als "für ungültig/nichtig erklären, absagen, stornieren".
Wenn man eine Ehe "loswerden" will gibt es die Möglichkeiten Scheidung ("normal" oder auch "Härtefall"), Aufhebung und Feststellung des Nichtbestehens einer Ehe. Also es "gibt" schon die "Annulierung".
Aber, liebe Elena, warum belastest du dich mit alldem? "Normale Scheidung" und gut!
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Liberty » 09.02.2020, 20:04

elena88 hat geschrieben:
09.02.2020, 19:44
In tunesien kann vor 2 notaren überall geheiratet werden, das erscheint in keinem eheregister. Mein Bundesland verlangte deshalb für mein ehefahigkeitszeugnis von ihm eine eidesstattliche Versicherung jetzt nicht verheiratet zu sein u noch nie verheiratet gewesen zu sein.

Mir wird auch von der härtefallscheidung abgeraten, solange ich keinen beweisbaren Grund finde.
Dass die Eheschließung vor einem Notar in keinem eheregister erscheint habe ich noch nie gehört.
Ich kenne viele Paare die bei einem Notar und nicht beim Standesamt geheiratet haben und alle Ehen waren registriert .
Tunesien ist nicht Deutschland aber dass dort jemand mehrmals heiraten kann ohne Scheidung glaube ich nicht.
Lg

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 09.02.2020, 21:18

in tunesien darf man mit 17 heiraten. verdächtig, dass er schon beim kennenlernen einen ring trug u es erst kleine probleme gab, die eidesstattliche versicherung beizubringen. bei allem, wo es unstimmigkeiten gab, kam letzlich raus, weil er gelogen hat. siehe sein abitur, da konnte er das original nicht mit nach d bringen, weil es "ein zu wichtiges dokument sei"^^

welches interesse sollten die notare in tunesien haben, die man selbst bezahlt, das einzutragen?
eine deutsche (vorfrau) nicht, aber sein englisch war überdurchschnittlich gut. eine tunesierin würde die heiratsurkunde nicht rausrücken, da sie selbst wahrs. profitiert hat.

auch aus der (seiner) evtl. geschiedenen ehe, kann seine ex nachehelichen unterhalt verlangen. u dann hätte man ihn nicht geheiratet, wenn man von den finanziellen verpflichtugen gewusst hätte (= härtefall).

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 09.02.2020, 21:41

elena88 hat geschrieben:
09.02.2020, 21:18
auch aus der (seiner) evtl. geschiedenen ehe, kann seine ex nachehelichen unterhalt verlangen. u dann hätte man ihn nicht geheiratet, wenn man von den finanziellen verpflichtugen gewusst hätte (= härtefall).
Das ist aber keine Voraussetzung für eine Härtefallscheidung.
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Liberty » 09.02.2020, 21:57

elena88 hat geschrieben:
09.02.2020, 21:18
in tunesien darf man mit 17 heiraten. verdächtig, dass er schon beim kennenlernen einen ring trug u es erst kleine probleme gab, die eidesstattliche versicherung beizubringen. bei allem, wo es unstimmigkeiten gab, kam letzlich raus, weil er gelogen hat. siehe sein abitur, da konnte er das original nicht mit nach d bringen, weil es "ein zu wichtiges dokument sei"^^

welches interesse sollten die notare in tunesien haben, die man selbst bezahlt, das einzutragen?
eine deutsche (vorfrau) nicht, aber sein englisch war überdurchschnittlich gut. eine tunesierin würde die heiratsurkunde nicht rausrücken, da sie selbst wahrs. profitiert hat.

auch aus der (seiner) evtl. geschiedenen ehe, kann seine ex nachehelichen unterhalt verlangen. u dann hätte man ihn nicht geheiratet, wenn man von den finanziellen verpflichtugen gewusst hätte (= härtefall).
Ich glaube du verennst dich da in etwas.
Natürlich hat er gelogen und betrogen aber für mich sind das keine Beweise dass er verheiratet war.
Einen Ring tragen viele Tunesier
Er schlägt dich und du denkst dass die eventuelle tunesische Ehefrau die Heiratsurkunde nicht rausrückt.
Was er will holt er sich. In Tunesien ist das Tagesordnung dass man(n) da zuschlägt.
Sein englisch war sehr gut
Ja und ,das sprechen viele dort.
Mein Ex hat 4 Sprachen fließend gesprochen.

Konzentriere dich auf das was du hier in Deutschland mit ihm erlebt hast.
Nur das kannst du vor Gericht vorbringen.
Du musst nach deutschem Recht geschieden werden.
Was in Tunesien war oder sein wird ist für dich nicht relevant.
Lg

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 09.02.2020, 22:00

die härtefallscheidung wird mit keinem anderen grund durchgehen; nur vorehe, schon kinder od jetzt von ihm prostitution. vlt auch, er lebt bei einer anderen u die ist schwanger.

der ausländerbehörde habe ich alles per mail geschickt u die kann, wenn sie will, auch eine aufhebung (wg.arglistiger täuschung) der ehe beim familiengericht beantragen. scheineheverdacht hatten sie schon immer. wir waren die einzigen, die fotos, telefon, brief-/ mailkontakt nachweisen mussten u dann noch zum interview. u hotelbuchungen zeigen.

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Liberty » 09.02.2020, 22:16

Liebe Elena

Ihr wart zu 1000% nicht die einzigen die auf Scheinehe überprüft wurdet. Das ist bei der ALB ganz normal.
Auch ich musste die ganzen Fragen über mich ergehen lassen.
Diese Prüfung auf Scheinehe wird bei fast allen gemacht.Eine Scheinehe wird auch immer von beiden Seiten eingegangen.
Das ist alles kein Beweis dass er verheiratet war.
Lg

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 09.02.2020, 23:01

scheinehe geht nicht.
aber die ausländerbehörde kann wg.arglistiger täuschung die Aufhebung der ehe beim familiengericht beantragen. am 9.11. ist er nach d gekommen, am 10.11. hat er schon in einem anderen zimmer geschlafen, dafür gibt es Zeugen. die ausländerbehörde hat interesse dran, ihn loszuwerden. er arbeitet nicht, wurde straffällig.

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Cimmone » 09.02.2020, 23:05

elena88 hat geschrieben:
09.02.2020, 23:01

aber die ausländerbehörde kann wg.arglistiger täuschung die Aufhebung der ehe beim familiengericht beantragen.
Hast Du darüber mit der Ausländerbehörde schon gesprochen?
Haben die tatsächlich ein Interesse, ihn wieder loszuwerden?

Oder ist Deine Anwältin deswegen mit der ALB im Gespräch?
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 09.02.2020, 23:10

ich habe der ausländerbehörde alles mitgeteilt. die entscheidung trifft die ausländerbehörde.

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Cimmone » 09.02.2020, 23:15

Ich würde die glatt fragen, ob das für die Behörde zur Debatte steht.
Behördenmühlen mahlen seeehr langsam - da muss man gelegentlich lästig werden.
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