Kann man nur über einen Einheimischen Eigentum erwerben?

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Free
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Kann man nur über einen Einheimischen Eigentum erwerben?

Beitrag von Free » 18.10.2008, 16:00

Hallo Leute!

Hier 2 Fragen:

1.) Stimmt es, dass man in Tunesien nur über einen Einheimischen ein Grundstück oder Haus kaufen kann?

2.) Wie sieht es rein rechtlich aus, wenn eine Deutsche einen Tunesier heiratet und sie Gütertrennung – auch in Tunesien – vertraglich vereinbaren, und die Frau dann ein Grundstück kauft und mit ihm ein Geschäft eröffnet. Was passiert im Falle einer Scheidung? Hat sie eine Chance, dass ihr ihr Anteil auf der Basis einer Gütertrennung in Tunesien zugesprochen wird?

Keine Angst, ich selber will sicher niemanden heiraten, noch Eigentum in Tunesien erwerben. :wink:
Ich hatte lediglich ein paar Gespräche im Urlaub. Meine eigene Vorstellung, wie die Frau um ihr Kapital trotz Gütertrennung gebracht wird, habe ich schon, aber ich hätte gerne noch ein paar Fakten, rechtliche Informationen und den häufig praktizierten Betrug in so einem Falle.

LG
Free

aminta
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Beitrag von aminta » 19.10.2008, 02:46

hallo free
ich hoffe dass du schöne Urlaub gehabt hast :D

ganze andere Frage:hast du etwas rausgefunden ?ich habe von dir nie wieder etwas gehört,aber von ihm !!!!! ich weiss dass ich ihm auf dem Mond schissen sollte,aber es wäre hilfreicht deine Meinung

buonaa notte

Aminta

Free
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Beitrag von Free » 19.10.2008, 12:20

Entschuldige Aminta! Ich habe Dir soeben eine Mail geschickt.

LG
Free

Evelyne
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Beitrag von Evelyne » 19.10.2008, 16:52

Liebe Free, nein es stimmt so nicht.
Wenn man in TN Grundbesitz erwerben möchte, geht das nur über 1. einen Notar, 2. das Grundbuchamt und 3. den Gouvaneur, der die Resident-Karte ausstellt. Ohne diese Papiere, keine Chance auf Eigentum. Aber selbst dann, bekommt Frau nichts, wenn sie das Land verläßt.
Gütertrennung gibt es in TN so nicht. Einer Frau gehört vom Gesetz her, das, was sie in die Ehe bringt - nützt ihr aber nichts, wenn sie Ausländerin ist und z.B. das Land wegen Scheidung verläßt. Die Prozesse ziehen sich in der Regel so lange hin, bis alles verjährt ist. Ein rechtkräftiges Urteil gilt in TN 20 Jahre.
Zuletzt geändert von Evelyne am 20.10.2008, 16:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Free
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Beitrag von Free » 19.10.2008, 19:44

Liebe Evelyne,

ich habe gehofft, geahnt und mir gewünscht, dass Du direkt antwortest. Herzlichen Dank. Deine Aussagen sind schon einmal recht hilfreich.

Meine Fragen betreffen allerdings 2 verschiedene Fälle.

Im 1. Fall denke ich z.B. mehr an einen Rentner oder ein Ehepaar, welches Grundbesitz und ein Häuschen in Tunesien erwerben möchte. Dieser Rentner fährt z.B. seit Jahren nach Tunesien und nennt z.B. einen netten Kellner seinen guten Freund. Dieser herzliche Kellner sagt, dass ein Europäer nur Eigentum über einen tunesischen Leumund erwerben kann, also z.B. über ihn. Er zeigt diesem Rentner auch die schönen Viertel in der Gegend, wo schon einige Europäer ihre Häuser gebaut haben.
Dass 1. ein Rechtsanwalt/Notar eingeschaltet werden sollte und es einen Grundbucheintrag geben muss, ist schon klar. Die Zustimmung des Gouverneurs wird auch auf der Seite der Deutschen Botschaft in Tunis behandelt – auch der dringende Rat einen tunesischen Anwalt einzuschalten (hoffentlich kennt der den Kellner nicht). Dies kann alles Jahre dauern, wie da steht.
Nun erneut meine Frage: Wofür braucht man einen einheimischen Kellner als Leumund beim Kauf eines Grundstücks? Reicht da nicht der Notar???

2. Fall: Eine europäische Frau will ein Grundstück erwerben, einen Tunesier heiraten und ein Geschäft eröffnen. Ist der Erwerb dieses Eigentums nur über einen Tunesier (sprich: ihren Mann möglich), oder kann sie Grund und Boden auch selber auf eigenen Namen über einen Notar vor der Ehe erwerben. Ist sie dann abgesichert, wenn sie von vornherein selber namentlich im Grundbuch steht???

In beiden Fällen glauben die Europäer, dass sie Eigentum nur über einen Tunesier (Leumund) erwerben können. Ich glaube das nicht!!! Bei mir gehen da sofort alle Alarmglocken an! Ich habe das Gefühl, dass diese tunesischen "Freunde", "Partner" nur erst einmal im Grundbuch stehen wollen. Und dann hat der/die Europäer/in keine Chance mehr. Sie können anschließend ja versuchen ihr Geld einzuklagen. Aber wie Du schon sagst, liebe Evelyne, ziehen sich die Prozesse dann so lange hin, bis alles verjährt ist.

Wie sieht es aber aus, wenn der/die Europäer/in selber direkt im Grundbuch steht – ohne tunesischen Kellner! Besteht diese Möglichkeit von Anfang an? Wenn ja, wie?

Wenn z.B. die Frau im Grundbuch steht, dann müsste ihr doch auch nach der Scheidung das Grundstück noch gehören. Wenige Chancen sehe ich, wenn das Grundstück dem Mann gehört und das Haus von der Frau errichtet und bezahlt wurde. In dem Fall kann sie eigentlich nur Geld verlangen, welches er sicher nicht zahlen kann oder wird, während die Gerichte bekanntermaßen alle Mühlen langsam mahlen lassen.

Für sachkundige Auskünfte und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

LG
Free

P.S.: Dass sich gerade im Immobilien-Betrug viele Tunesier (liebevolle Partner und langjährige Freunde) in den Touristenhochburgen ihr Haus erschwindelt und ihre eigenen Geschäfte aufgebaut haben, wissen die Meisten hier. Ich will jetzt nur alles etwas genauer wissen. ... Was ist Hörensagen und was ist die Realität.

Wolf

Beitrag von Wolf » 29.10.2008, 23:27

Free hat geschrieben: Wie sieht es aber aus, wenn der/die Europäer/in selber direkt im Grundbuch steht – ohne tunesischen Kellner! Besteht diese Möglichkeit von Anfang an? Wenn ja, wie?
Selbstverständlich, man geht mit dem Kaufvertrag zu einem Notar, und der trägt dann den Kauf ins Grundbuch ein (nach Zahlung der Steuern).

Alles andere ist Nepp und versuchter oder vollendeter Betrug. Man sollte den ganzen Prozeß von vornherein von einem Rechtsanwalt begleiten lassen (der zunächst erst mal herausfindet, ob das Grundstück dem Verkäufer wirklich gehört und ob darauf überhaupt gebaut werden darf...) - und, ganz wichtig, NIEMALS irgendwelche Summen mit nicht beim Zoll deklariertem Geld bezahlen, keine Anzahlungen usw. per WesternUnion senden, sondern stets bar und vor Ort gegen Quittung zahlen bzw. gemäß Vertrag per direkter Banküberweisung auf Firmenkonten.

Bei Eheleuten muß beachtet werden, daß das Erbrecht in Tunesien zuungunsten der Witwe gestaltet ist und es nicht durch etwaige Verträge ausgehebelt werden kann. Insofern: wer zahlt, gehört ins Grundbuch, und zwar alleine oder im Verhältnis der von ihm/ihr gezahlten Prozentanteile.

Wer auf diese Tips nicht hören will - nun, der fällt dann ganz allein aus eigener Schuld auf die Nase. :-)

Jakobs_Weg
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Beitrag von Jakobs_Weg » 30.10.2008, 08:04

Und darauf hoffen, dass der RA bzw. Notar koscher sind.
Und dass die Dokumente richtig übersetzt werden.

Und wenn es hart auf hart kommt (Algerien, 1962), werden Ausländer enteignet.

(Ja, klar, "das könnte heute nicht mehr geschehen, die Zeiten haben sich gändert"... *clown*
Aber wiederholt sich die Geschichte nicht ständig?
Oder kann jemand sagen, was in 10, 20 Jahren sein wird?)
LG, Jakobs_Weg

Nein, nicht alle Orientalen sind Beznesser!

Musti
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Beitrag von Musti » 30.10.2008, 10:35

Fachkundige Aussagen kann ich nicht machen, aber man benötigt absolut keinen Einheimischen ,um irgendwelche Grundstücke bzw. Immobilien zu erwerben.
Sobald man etwas zum Kauf gefunden hat, ist das wichtigste, dass man sich die "titre bleu" zeigen lässt.Das heisst, dass der Verkäufer mit diesem Papier bescheinigen kann, dass der Boden (dort sagt man auch Erde) sein alleiniges Eigentum ist.
Desweiteren dürfen keine Schulden ( Steuern, Wasser, Strom) auf dem Haus lasten.
Wenn man sich über den Preis einig geworden ist, macht man beim Anwalt(man muss darauf achten, dass man nicht ein Notar nimmt, sondern Anwalt und Notar in einer Person) den Vorverkaufsvertrag.
Zwanzig Prozent der Kaufsumme sind üblicherweise sofort als Anzahlung zu leisten.
Wenn die Papiere korrekt sind, man seine eigenen Unterlagen alle mit hat, dann stellt der Anwalt den Antrag beim zuständigen Gouverneur
Bei einem korrekten Ablauf, sowie einer Genehmigung vom Gouverneur dauert es ca. ein halbes Jahr.
Danach erst bezahlt man die Restsumme, kann Strom und Wasser auf seinen Namen anmelden.
Dann ist auch die Erwerbssteuer bei der Stadt (6 %) fällig, sowie die Anwaltsgebühr (2 %, oder vorher aushandeln).
Vielleicht konnte ich Dir damit ein wenig helfen!

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