Scheidung
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Scheidung
Letztes Jahr im April habe ich in Tunesien geheiratet. Nach vielen Schwierigkeiten habe ich von seinem Anwalt jeweils für September und Januar ein Schreiben in Scheidungssache bekommen und bin aber zu diesen Terminen nicht erschienen, weil mir gesagt wurde, das ich nach dem 3. Termin automatisch geschieden werde. Als ich vor kurzem wieder in Tunesien war, erschien mein Mann und wollte, das ich gemeinsam mit ihm zu seinem Anwalt gehe und ein Papier unterschreibe, denn nur dann würde ich die Scheidungspapiere erhalten. Da ich ihm aber überhaupt nicht mehr traue und ich die arabischen Schriftzeichen auch nicht lesen kann, bin ich nicht dorthin. Kann mir jemand einen guten Rat geben und mir sagen, was ich tun kann. Am Liebsten wäre es mir, wenn ich diese Ehe annullieren könnte, wobei ich deswegen schon vor längerer Zeit bei einer Anwältin war, welche dies zuerst als einfach beschrieb, mir beim 2. Termin sagte, die Richter würden sich damit nicht so gut auskennen und beim 3. Besuch gab sie mir die Antwort, das ich einen Anwalt vor Ort brauche. Vielen Dank für eine Antwort
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Hallo anna elfriede
Herzlich willkommen
Also wenn Dein Mann gar nicht in Deutschland gelebt hat gilt für Euch das tunesische Scheidungsrecht. Da wird es meiner Meinung nach schwierig mit einem deutschen Anwalt, es sei denn er ist auf ausländische Ehe spezialisiert. Ohne Übersetzter würd ich erst einmal gar nichts unterschreiben. Besteh darauf, dass dir der Schriftsatz nach Deutschland geschickt wird und hier kannst du Dir es von einem seriösen amtlichen Dolmetscher übersetzen lassen.
Erzähl doch ein wenig mehr über deine Ehe , habt Ihr überhaupt zusammen gelebt ?
LG Lippi
Herzlich willkommen
Also wenn Dein Mann gar nicht in Deutschland gelebt hat gilt für Euch das tunesische Scheidungsrecht. Da wird es meiner Meinung nach schwierig mit einem deutschen Anwalt, es sei denn er ist auf ausländische Ehe spezialisiert. Ohne Übersetzter würd ich erst einmal gar nichts unterschreiben. Besteh darauf, dass dir der Schriftsatz nach Deutschland geschickt wird und hier kannst du Dir es von einem seriösen amtlichen Dolmetscher übersetzen lassen.
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Ich wollte lieben,
ich wollte geliebt werden.
Also verliebte ich mich
Mit anderen Worten:
Ich machte mich zum Narren
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Ich kenne zwei Ehepaare, die sich in Tunesien getraut haben und mittlerweile geschieden sind. Die Scheidung wird in Tunesien eingereicht und die Ehe auch dort geschieden. Aber keine der beiden Frauen musste dafür nach Tunesien reisen. Der Mann hat sich darum gekümmert. Das Scheidungsurteil kam dann per Post und musste hier bestätigt werden, genauso wie bei der Eheschließung. Unterschreiben würde ich dort mal gleich gar nichts. Hinfliegen auch nicht bis nach der Scheidung. Aber um auf Nummer sicher zu gehen würde ich mir in D einen Anwalt suchen, der sich mit der Materie auskennt. Meiner Meinung nach ist es kaum möglich eine Ehe nach einem Jahr annulieren zu lassen, hab mal gehört, dass das nur innerhalb der 1. drei Monate nach Eheschließung möglich ist. Hast Du Deine Eheschließung hier überhaupt gemeldet? D.h. gilt Deine Ehe in Deutschland als rechtskräftig?
LG Katrin
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ich kann mich nur anschliessen, und keinesfalls etwas unterschreiben, schon gar nicht, wenn ich nicht weiß, was da drinnen steht. dieses schriftstück gehört mal vorweg von einem gerichtlich beeideten dolmetsch ins deutsche übersetzt. ich würde auch denken, dass es gescheit wäre, dir in tunesien einen deutschsprechenden anwalt zu suchen, der dich dort vertritt. vielleicht wirst du im internet fündig.
hier ein nützlicher link hiezu, woraus du sehen kannst, dass es tunesische rechtsanwälte gibt, die auch deutschsprachig sind:
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tu ... =Daten.pdf
ich wünsch dir alles liebe,
liebe grüsse aus wien
silvia
hier ein nützlicher link hiezu, woraus du sehen kannst, dass es tunesische rechtsanwälte gibt, die auch deutschsprachig sind:
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Hallo Lippi. Danke für deine Nachricht. Kennst Du dich mit dem Tunesischen Scheidungsrecht aus? Bisher konnte mir niemannd etwas genaueres darüber
sagen und ich glaube auch nicht, dass der Anwalt mir die Papiere schicken will, da er auch nicht ans Telefon geht, wenn er meine Nummer sieht. Ich habe nie mit meinem Mann zusammen gelebt und er ist auch nie nach Deutschland gekommen.
LG ___ Anna Elfriede
sagen und ich glaube auch nicht, dass der Anwalt mir die Papiere schicken will, da er auch nicht ans Telefon geht, wenn er meine Nummer sieht. Ich habe nie mit meinem Mann zusammen gelebt und er ist auch nie nach Deutschland gekommen.
LG ___ Anna Elfriede
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Liebe Anna,
wenn du hier in D lebst, die Heirat gemeldet hast und er nie hier war, kannst du in D nach deutschem Recht auch in Abwesenheit geschieden werden, frage deinen Anwalt. Das ging bei mir auch. Das Scheidungsbegehren wurde vier Wochen am Amtsgericht öffentlich ausgehängt und im Bundesanzeiger veröffentlicht, da ich keine Adresse in der TR hatte, an die die Papiere geschickt hätten werden können. Versorgungsausgleich, Sorgerecht etc. waren bei der Scheidung gar kein Thema, da wir die Ehe nie gelebt haben.
Du mußt also das tunesische Scheidungsrecht nicht kennen oder dir einen entsprechenden Anwalt suchen. Es sei denn, du legst Wert darauf, in Tunesien auch geschieden zu werden, kostet aber nur das Doppelte an Geld. Frag lieber, ob die deutsche Scheidung dann bei der tunesischen Botschaft gemeldet werden kann.
Gruß
Canim
wenn du hier in D lebst, die Heirat gemeldet hast und er nie hier war, kannst du in D nach deutschem Recht auch in Abwesenheit geschieden werden, frage deinen Anwalt. Das ging bei mir auch. Das Scheidungsbegehren wurde vier Wochen am Amtsgericht öffentlich ausgehängt und im Bundesanzeiger veröffentlicht, da ich keine Adresse in der TR hatte, an die die Papiere geschickt hätten werden können. Versorgungsausgleich, Sorgerecht etc. waren bei der Scheidung gar kein Thema, da wir die Ehe nie gelebt haben.
Du mußt also das tunesische Scheidungsrecht nicht kennen oder dir einen entsprechenden Anwalt suchen. Es sei denn, du legst Wert darauf, in Tunesien auch geschieden zu werden, kostet aber nur das Doppelte an Geld. Frag lieber, ob die deutsche Scheidung dann bei der tunesischen Botschaft gemeldet werden kann.
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liebe anna,
ich denke der deutschen botschaft in tunis kannst schon vertrauen; die werden dir sicher keinen schlechten anwalt empfehlen. ich denke es ist angebracht den jungen männern, die auf jagd nach europäerinnen sind, nicht zu vertrauen, das heisst aber nicht, dass die gesamte tunesische bevölkerung so negativ zu sehen ist. ein anwalt, den du bezahlst, der ist dafür da, deine interessen zu vertreten und das wird er auch tun. und da ich annehme, dass die deutsche botschaft einen ganz guten einblick hat, denke ich auch, sie wird dir nur einen empfehlen, von dem sie wissen der ist in ordnung. oder mach es halt in deutschland, wobei ich mir denken könnte, dass das doch noch etwas schwieriger ist, aber das weiss ich leider nicht so genau.
ich wünsch dir alles liebe und gute
liebe grüsse
silvia
ich denke der deutschen botschaft in tunis kannst schon vertrauen; die werden dir sicher keinen schlechten anwalt empfehlen. ich denke es ist angebracht den jungen männern, die auf jagd nach europäerinnen sind, nicht zu vertrauen, das heisst aber nicht, dass die gesamte tunesische bevölkerung so negativ zu sehen ist. ein anwalt, den du bezahlst, der ist dafür da, deine interessen zu vertreten und das wird er auch tun. und da ich annehme, dass die deutsche botschaft einen ganz guten einblick hat, denke ich auch, sie wird dir nur einen empfehlen, von dem sie wissen der ist in ordnung. oder mach es halt in deutschland, wobei ich mir denken könnte, dass das doch noch etwas schwieriger ist, aber das weiss ich leider nicht so genau.
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liebe silvia,
ich kenne mich mit tunesien nicht so aus aber hast du das buch von evelyne gelesen??? also ich zweifle kein bisschen an ihren aussagen.
leider sind alle, auch die anwälte zu kaufen, wenn er ihm mehr zahlt als sie, bekommt er von beiden geld und die scheidung zieht sich jahrelang
ich kenne mich mit tunesien nicht so aus aber hast du das buch von evelyne gelesen??? also ich zweifle kein bisschen an ihren aussagen.
leider sind alle, auch die anwälte zu kaufen, wenn er ihm mehr zahlt als sie, bekommt er von beiden geld und die scheidung zieht sich jahrelang
Liebe grüße Desertrose
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Die Deutsche Botschaft "empfiehlt" diese Anwälte nicht - es ist lediglich eine unverbindliche Liste. Ich kann Euch schon mal drei Anwälte dieser Liste nennen, die man lieber nicht konsultieren sollte - leider kann ich das hier nicht, ohne mir bösen Ärger einzuhandeln.
Es gibt einen Anwalt auf der Liste, der in kleineren Fällen (Papiere) hier schon geholfen hat und ein Büro in Deutschland hat. Ich schreibe Dir seine Adresse per PN.
Aber an Deiner Stelle würde ich zum Standesamt gehen, die ganze Sachlage erklären und hier die Scheidung beantragen. In Deinem Fall kannst Du in Abwesenheit Deines Mannes geschieden werden. Danach schickst Du das Scheidungsurteil an das tunesische Konsulat. Um die Scheidung in Tunesien muß Dein Mann sich kümmern.
Der tunesische Anwalt (PN ist raus) kann Dir auch die Papiere aus Tunesien besorgen.
Es gibt einen Anwalt auf der Liste, der in kleineren Fällen (Papiere) hier schon geholfen hat und ein Büro in Deutschland hat. Ich schreibe Dir seine Adresse per PN.
Aber an Deiner Stelle würde ich zum Standesamt gehen, die ganze Sachlage erklären und hier die Scheidung beantragen. In Deinem Fall kannst Du in Abwesenheit Deines Mannes geschieden werden. Danach schickst Du das Scheidungsurteil an das tunesische Konsulat. Um die Scheidung in Tunesien muß Dein Mann sich kümmern.
Der tunesische Anwalt (PN ist raus) kann Dir auch die Papiere aus Tunesien besorgen.
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Liebe Anna
Genau so wie canim und evelyne es geschrieben haben ist es richtig. Wenn Dein Mann noch nie hier war und du allerdings auch nicht in Tunesien gelebt hast gilt das deutsche Scheidungsrecht.Anders wäre es wenn du eine Zeit in Tunesien gelebt hast. Das ist schon mal gut. Nimm dir einen deutschen Anwalt der sich mit Ausländerrecht bzw. binationalen Scheidungen auskennt. So jemanden zu finden ist allerdings sehr schwierig. Ich kenne in Kassel eine sehr gute Anwältin, die diese Vögel in und auswendig kennt. Dein Anwalt soll Scheidung in Awesenheit beantragen und alles auf dem formellen Weg an den angeblichen tunesischen Anwalt erledigen. Wenn dies überhaupt ein Anwalt ist, mein EX ,auch Tunesier und vor der Scheidung untergetaucht, hatte auch so einen dubiosen Schriftführer, bei genaueren Nachhaken hat sich aber rausgestellt, dass es diesen Anwalt nie gab. Also nichts unterschreiben und Scheidung in Abwesenheit. Und bloß nicht nach Tunesien fliegen
Wenn Dein Mann sich weigert Post anzunehmen oder du keine Adresse hast gibt es entweder die Möglichkeit wie canim schon schrieb , Begehren wird 4 Wochen öffentlich ausgeängt und gilt dann als bekanntgegeben, oder wie es bei mir der Fall war, das Gericht stellt einen Postbevollmächtigten, meist ein Amtspfleger auf dem Gericht der seine Post entgegennimmt und sie an eventuell bekannte Adresse weiterleitet. Damit gilt alles als zugestellt und du kannst relativ schnell geschieden werden.
LG Lippi
Genau so wie canim und evelyne es geschrieben haben ist es richtig. Wenn Dein Mann noch nie hier war und du allerdings auch nicht in Tunesien gelebt hast gilt das deutsche Scheidungsrecht.Anders wäre es wenn du eine Zeit in Tunesien gelebt hast. Das ist schon mal gut. Nimm dir einen deutschen Anwalt der sich mit Ausländerrecht bzw. binationalen Scheidungen auskennt. So jemanden zu finden ist allerdings sehr schwierig. Ich kenne in Kassel eine sehr gute Anwältin, die diese Vögel in und auswendig kennt. Dein Anwalt soll Scheidung in Awesenheit beantragen und alles auf dem formellen Weg an den angeblichen tunesischen Anwalt erledigen. Wenn dies überhaupt ein Anwalt ist, mein EX ,auch Tunesier und vor der Scheidung untergetaucht, hatte auch so einen dubiosen Schriftführer, bei genaueren Nachhaken hat sich aber rausgestellt, dass es diesen Anwalt nie gab. Also nichts unterschreiben und Scheidung in Abwesenheit. Und bloß nicht nach Tunesien fliegen
Wenn Dein Mann sich weigert Post anzunehmen oder du keine Adresse hast gibt es entweder die Möglichkeit wie canim schon schrieb , Begehren wird 4 Wochen öffentlich ausgeängt und gilt dann als bekanntgegeben, oder wie es bei mir der Fall war, das Gericht stellt einen Postbevollmächtigten, meist ein Amtspfleger auf dem Gericht der seine Post entgegennimmt und sie an eventuell bekannte Adresse weiterleitet. Damit gilt alles als zugestellt und du kannst relativ schnell geschieden werden.
LG Lippi
Ich wollte lieben,
ich wollte geliebt werden.
Also verliebte ich mich
Mit anderen Worten:
Ich machte mich zum Narren
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- Registriert: 04.04.2008, 17:31
Liebe Anne, Du hast hier nie geschrieben, ob Deine Ehe auch hier in Deutschland registriert ist, also Du auch in Deutschland als "verheiratet" giltst.
Habt ihr denn die Ehe bei der deutschen Botschaft in Tunis bestätigen lassen?
Also ich kenne es nur von Ägypten. Für meine Scheidung dort mußte ich nur ein deutschsprachiges Formular unterschreiben, daß ich mit der Scheidung einverstanden bin und daß ein Stellvertreter in meiner Abwesenheit für mich unterschreiben darf.
Ich weiß nicht, ob das auch in Tunesien machbar ist. Wenn Du allerdings auch in Deutschland als verheiratet registriert bist, mußt Du Dich auch noch nach deutschem Recht scheiden lassen.
Das wird dann wohl in Abwesenheit deines Mannes geschehen.
Er scheint ja auf eine Scheidung zu drängen, wenn Du schon die 3.Ladung bekommen hast.
Vielleicht hat er schon die nächste an der Angel?
LG Tabiba
Habt ihr denn die Ehe bei der deutschen Botschaft in Tunis bestätigen lassen?
Also ich kenne es nur von Ägypten. Für meine Scheidung dort mußte ich nur ein deutschsprachiges Formular unterschreiben, daß ich mit der Scheidung einverstanden bin und daß ein Stellvertreter in meiner Abwesenheit für mich unterschreiben darf.
Ich weiß nicht, ob das auch in Tunesien machbar ist. Wenn Du allerdings auch in Deutschland als verheiratet registriert bist, mußt Du Dich auch noch nach deutschem Recht scheiden lassen.
Das wird dann wohl in Abwesenheit deines Mannes geschehen.
Er scheint ja auf eine Scheidung zu drängen, wenn Du schon die 3.Ladung bekommen hast.
Vielleicht hat er schon die nächste an der Angel?
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- Registriert: 26.06.2008, 13:40
Finde es echt schlimm, dass den Frauen, nach allem was sie schon durchgemacht haben, dann bei der Scheidung ein Knüppel nach dem anderen in den Weg gelegt wird.
Kann es sein, so scheint es mir aufgrund der amtlichen Publikationen, dass es in der Schweiz etwas einfacher ist, sich in Abwesenheit scheiden zu lassen? Wäre immerhin eine kleine Erleichterung für in der Schweiz wohnhafte Bezness-Opfer.
Kann es sein, so scheint es mir aufgrund der amtlichen Publikationen, dass es in der Schweiz etwas einfacher ist, sich in Abwesenheit scheiden zu lassen? Wäre immerhin eine kleine Erleichterung für in der Schweiz wohnhafte Bezness-Opfer.
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- Registriert: 12.03.2008, 16:36
Hallo Blumenblatt,
willkommen im Namen des Teams 1001 Geschichte.
Wir wünschen dir einen guten Austausch.
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Wir wünschen dir einen guten Austausch.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Hans Kupka, hingerichtet 1942
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Hallo liebe Userinnen
Bin natürlich nicht die Spezalistin, aber immerhin wird z.B. im heutigen Amtsblatt des Kantons Basel-Stadt die Scheidung vom 21. Mai 2008 einer am 1. November 2007 in Basel (!) geschlossenen Ehe publiziert. Der Mann stammt aus Bosnien-Herzegowina und ist nun unbekannten Aufenthalts.
Ich denke, es kommt hier sehr auf die mit dem Fall betrauten JuristInnen an. Trotzallem habe wir hier eine Frist, von der die meisten Frauen leider nur träumen können.
Bin natürlich nicht die Spezalistin, aber immerhin wird z.B. im heutigen Amtsblatt des Kantons Basel-Stadt die Scheidung vom 21. Mai 2008 einer am 1. November 2007 in Basel (!) geschlossenen Ehe publiziert. Der Mann stammt aus Bosnien-Herzegowina und ist nun unbekannten Aufenthalts.
Ich denke, es kommt hier sehr auf die mit dem Fall betrauten JuristInnen an. Trotzallem habe wir hier eine Frist, von der die meisten Frauen leider nur träumen können.
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- Registriert: 26.06.2008, 13:40
...vorallem MUSS man den Ehemann m.E. nicht finden. Es darf ja nicht sein, dass eine Frau, deren Ehemann untertaucht, verschollen oder sonstwie nicht für die Justiz greifbar ist, nun auf ewige Zeit mit dem Bezness-Opfer verbunden ist.
Kann mir vorstellen, dass es eben (gerade in der Schweiz) sehr auf das Gericht ankommt und in Basel z.B. etwas möglich ist, was in Weinfelden, Thurgau undenkbar ist.
Erwarte eigentlich, dass die Gerichte ihren Spielraum GRÖSSTMÖGLICH ZUGUNSTEN der Bezness-Opfer ausnützen!
Kann mir vorstellen, dass es eben (gerade in der Schweiz) sehr auf das Gericht ankommt und in Basel z.B. etwas möglich ist, was in Weinfelden, Thurgau undenkbar ist.
Erwarte eigentlich, dass die Gerichte ihren Spielraum GRÖSSTMÖGLICH ZUGUNSTEN der Bezness-Opfer ausnützen!