Wenn ich richtig verstehe ist es also möglich das ich mit dem Konsulat in D in Verbindung setze und mich dort offiziell als Mutter eintragen lasse? Ich vermute das wäre von Vorteil, oder lieg ich da falsch?Strauss hat geschrieben:Anmeldung bei einem tunesischen Konsulat in Deutschland, kann auch durch die Mutter geschehen.
Soweit ich weiß kann er das Kind ja selbst in D nicht gleich allein mitnehmen oder sogar über Nacht, von daher vermutete ich das es noch ein paar Jahre dauert bis er das Kind sozusagen in den Ferien bekommt. Meine eigentliche Sorge ist das ich mein Kind nicht wiederbekomme oder es dem Kind alleine in Tunesien schlecht geht, vor allem da ich die Familie und ihre Erziehungstechniken, Einstellungen nicht einschätzen kann. Eine weitere Möglichkeit wäre das ich mit dem Kind irgendwann dort hin fliege und so ein Familienkennenlernen statt finden kann. Wesentlich ist für mich in jedem Fall das ich das Kind wieder mit nach D nehmen kann. Würde als grobes Fehlverhalten auch die Einschüchterungsversuche des "Mannes" (Aufpassers, was auch immer) gewertet werden???JustAnotherGirl hat geschrieben: Realistischerweise kannst Du das nicht, wenn er einen Teil des Sorgerechtes hat und solange er sich nicht ganz grober Fehlverhalten schuldig macht.
Kann man schwer sagen - wenn die Familie tatsächlich sehr konservativ ist und/oder er das ist/später wird, dann spielt es eine große Rolle, daß das Kind, das ja nach dem Glauben des Islams ein Moslem ist, nach islamischen Grundsätzen erzogen wird. Und da es so scheint, als ob die Familie auch einen Aufpasser in Deutschland hat, der gegebenenfalls den Familienwillen auch durchzusetzen bereit ist, besteht leider ein sehr realistische Chance, daß es da in der Zukunft noch Ärger geben wird.[/quote] Genau da stellt sich mir dann die Frage in wie weit ich das dann rechtlich geltend machen kann um Treffen z.B. unter der Aufsicht des JA durchzuführen da die Situation kritisch ist, ich will zumindest kein Treffen mit dem KV da ich ihm nicht so weit traue das besagter Mann nicht jederzeit auftauchen und sonst was veranstalten kann... das mein Kind laut islamischer Regelung ein Moslem ist, ist mir leider bewusst, was der Mann hier genau durchsetzen soll / will ist mir leider nach wie vor schleierhaft... ich habe ihm bei seinen Versuchen mich telefonisch zu kontaktieren nur kurz und knapp gesagt das wenn er mich noch mal kontaktiert ich die Polizei informiere.JustAnotherGirl hat geschrieben: Da er sich ja nicht meldet hab ich sogar die leise Hoffnung das er uns evtl. in Ruhe lässt... sobald die Papiere für ihn durch sind könnt es ihm ja theoretisch egal sein wenn es nur um die Aufenthaltsgenehmigung ging
Soweit ich vom Kindsvater weiß hat ist der Mann verheiratet und hat zwei Kinder. Ersteres ist aus erster Ehe seiner Frau, die wohl von ihrem ersten Ehemann misshandelt wurde. Es ist ein Geheimnis das der erste Sohn nicht sein leiblicher ist und er soll angeblich das Kind wie sein eigenes großziehen, zum leiblichen Vater bestehe kein Kontakt. Sonst weiß ich nur das er wohl Arbeitslos ist und seine Frau eine Ausbildung macht. In der Familie scheinen Kinder aus vergangenen Beziehungen also schon mal vorgekommen zu sein... wenn die Informationen korrekt sind... egal wie, für mich wird es kaum einen Unterschied machen vermute ich.
Vielen Dank für deine Antworten und deine Meinung.