Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

Moderator: Moderatoren

Antworten
JustAnotherGirl
Beiträge: 12
Registriert: 01.01.2014, 22:22

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von JustAnotherGirl » 21.01.2014, 21:36

Hallo Strauss, danke für deine Antworten
Strauss hat geschrieben:Anmeldung bei einem tunesischen Konsulat in Deutschland, kann auch durch die Mutter geschehen.
Wenn ich richtig verstehe ist es also möglich das ich mit dem Konsulat in D in Verbindung setze und mich dort offiziell als Mutter eintragen lasse? Ich vermute das wäre von Vorteil, oder lieg ich da falsch?
JustAnotherGirl hat geschrieben: Realistischerweise kannst Du das nicht, wenn er einen Teil des Sorgerechtes hat und solange er sich nicht ganz grober Fehlverhalten schuldig macht.
Soweit ich weiß kann er das Kind ja selbst in D nicht gleich allein mitnehmen oder sogar über Nacht, von daher vermutete ich das es noch ein paar Jahre dauert bis er das Kind sozusagen in den Ferien bekommt. Meine eigentliche Sorge ist das ich mein Kind nicht wiederbekomme oder es dem Kind alleine in Tunesien schlecht geht, vor allem da ich die Familie und ihre Erziehungstechniken, Einstellungen nicht einschätzen kann. Eine weitere Möglichkeit wäre das ich mit dem Kind irgendwann dort hin fliege und so ein Familienkennenlernen statt finden kann. Wesentlich ist für mich in jedem Fall das ich das Kind wieder mit nach D nehmen kann. Würde als grobes Fehlverhalten auch die Einschüchterungsversuche des "Mannes" (Aufpassers, was auch immer) gewertet werden???
JustAnotherGirl hat geschrieben: Da er sich ja nicht meldet hab ich sogar die leise Hoffnung das er uns evtl. in Ruhe lässt... sobald die Papiere für ihn durch sind könnt es ihm ja theoretisch egal sein wenn es nur um die Aufenthaltsgenehmigung ging
Kann man schwer sagen - wenn die Familie tatsächlich sehr konservativ ist und/oder er das ist/später wird, dann spielt es eine große Rolle, daß das Kind, das ja nach dem Glauben des Islams ein Moslem ist, nach islamischen Grundsätzen erzogen wird. Und da es so scheint, als ob die Familie auch einen Aufpasser in Deutschland hat, der gegebenenfalls den Familienwillen auch durchzusetzen bereit ist, besteht leider ein sehr realistische Chance, daß es da in der Zukunft noch Ärger geben wird.[/quote] Genau da stellt sich mir dann die Frage in wie weit ich das dann rechtlich geltend machen kann um Treffen z.B. unter der Aufsicht des JA durchzuführen da die Situation kritisch ist, ich will zumindest kein Treffen mit dem KV da ich ihm nicht so weit traue das besagter Mann nicht jederzeit auftauchen und sonst was veranstalten kann... das mein Kind laut islamischer Regelung ein Moslem ist, ist mir leider bewusst, was der Mann hier genau durchsetzen soll / will ist mir leider nach wie vor schleierhaft... ich habe ihm bei seinen Versuchen mich telefonisch zu kontaktieren nur kurz und knapp gesagt das wenn er mich noch mal kontaktiert ich die Polizei informiere.

Soweit ich vom Kindsvater weiß hat ist der Mann verheiratet und hat zwei Kinder. Ersteres ist aus erster Ehe seiner Frau, die wohl von ihrem ersten Ehemann misshandelt wurde. Es ist ein Geheimnis das der erste Sohn nicht sein leiblicher ist und er soll angeblich das Kind wie sein eigenes großziehen, zum leiblichen Vater bestehe kein Kontakt. Sonst weiß ich nur das er wohl Arbeitslos ist und seine Frau eine Ausbildung macht. In der Familie scheinen Kinder aus vergangenen Beziehungen also schon mal vorgekommen zu sein... wenn die Informationen korrekt sind... egal wie, für mich wird es kaum einen Unterschied machen vermute ich.

Vielen Dank für deine Antworten und deine Meinung.

JustAnotherGirl
Beiträge: 12
Registriert: 01.01.2014, 22:22

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von JustAnotherGirl » 21.01.2014, 21:50

@Bocanda: das könnte natürlich sein das sie es als Jugendsünde abtun... ich bin mir nicht sicher in wie weit die Mutter bescheid weiß, ich weiß relativ sicher das mein Name mehrmals und regelmäßig während seiner Telefonate mit der Mutter viel und er behauptete ihr gesagt zu haben das er mehr für mich empfindet und mit mir eine Zukunft wünschen würde... das klingt nur leider im Wiederspruch zu dem letzten Gespräch indem er sagte das dieser Mann uns helfen würde es bei den Eltern durchzusetzen das wir heiraten dürften (wozu ich nie eingewilligt habe). Von daher ist mir unklar was Lüge und was Wahrheit ist oder ob auch die Mutter liberaler ist als der Vater, den er fast nie erwähnt hat (Verhältnis scheint eher schlecht zu sein, interpretierte ich zumindest)...wenn sie es als Jugendsünde abtäten wäre ich sehr zufrieden.

@Candy: Er hat wohl vor in Europa zu bleiben, mein letzter Stand ist das er auf einen anderen Studiengang wechseln wollte (Medizin) wohl vorzugsweise in der Schweiz... würde mir im Grunde gelegen kommen, so wäre zumindest etwas mehr räumliche Distanz da... wahrscheinlicher ist jedoch das er in D weiter studiert und versucht hier zu bleiben.... du hast Recht, ich sollte und werde keinen Kontakt zu ihm suchen.

@Blume: es bestand eine längere Freundschaft, der finale Knall mit dem "Mann" und die Zeugung waren zeitgleich... wirklich zeitgleich. Die Uni muss ich nicht wechseln, da ich Gott sei Dank fertig bin :) :) habe meinen Abschluss direkt danach geschafft und bin sozusagen so ziemlich durch mit allem jetzt, das kann also keine Probleme mehr bereiten und ich hab zumindest eine fundierte Ausbildung. Über deine Bemerkung mit den Aufpassern musste ich ziemlich lachen :D :lol: :lol: hast Recht, hat sich eigentlich nix, aber auch GAR NIX geändert :lol: er ist der einzige der wohl nen Aufseher hat :D ansonsten toben sich die meisten nach wie vor während des Studiums aus und so weit ich das mitbekomme sind die tunesischen Studenten (allesamt ohne Aufpasser) ganz vorne mit dabei :roll:
..... dementsprechend kam und kommt es auch mir komisch vor...

@Efendi: hätte ich machen sollen... ich hab leider nur damit gedroht... wäre im nachhinein auf jeden Fall schlauer gewesen, dann hätte ich jetzt auch einen Beleg für das was passiert ist. Den Fehler mach ich nicht noch mal.

@Nilka: Ja werd ich, in welchem Ausmaß wird sich noch herausstellen, zumindest werd ich mein Kind schützen, denn wie du schon sagst, alles andere steht nicht zur Debatte :)

JustAnotherGirl
Beiträge: 12
Registriert: 01.01.2014, 22:22

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von JustAnotherGirl » 21.01.2014, 21:54

Ist hier irgendjemand im Forum der vielleicht auch ähnliche Erfahrungen gemacht hat??? Alleinerziehende Mütter, deren Kindsväter aus dem arabischen Raum kommen oder Mütter von unehelichen Kindern aus arabischen / tunesischen Beziehungen??? würde mich sehr freuen wenn man sich austauschen, gegenseitig unterstützen und mit Rat zur Seite stehen könnte.

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von Franconia » 21.01.2014, 22:40

@JustAnotherGirl
ich würde die TN-Botschaft komplett raus lassen. Wofür soll das hier für dich gut sein?
OK, dein Kind wird Doppelstaatler, aber in D ist dein Kind eben nur Deutsch.

Um dein Kind in TN (oder der Botschaft) registrieren zu lassen muss der Vater auf der GU eingetragen sein, die du dann auch vorlegen musst. Wenn du dann mit dem Kind mal dort Urlaub machen willst, dann braucht es zwingend einen TN-Pass für´s Kindund egal was dort ist, die dt. Botschaft ist für dein Kind nicht mehr zuständig.
Außerdem bräuchtest du meines Wissens nach bei einem Urlaub in TN mit dem Kind auch die schriftliche Zustimmung des Vaters um mit deinem Kind wieder ausreisen zu dürfen, dabei spielt es keine Rolle wo der sich gerade aufhält.
Also lass die Finger von allem was mit TN zu tun hat, wenn das Kind dort unbedingt registriert werden soll, dann soll sich der Vater darum kümmern sobald er als solcher in der GU steht. Der kann übrigens mit der GU auch ohne deine Zustimmung für das Kind einen TN-Pass bekommen, also Augen auf wenn es um Formalitäten+TN geht.

Vater unbekannt anzugeben ist problematisch, denn du wirst sicher auf Unterhalt angewiesen sein. Außerdem wird der KV alles daran setzen als Vater anerkannt zu werden, denn das Kind ist, egal was für ihn die Zukunft noch bringt, seine AE auf 2 Beinen. Und dieses "Geschenk" lassen sich die wenigsten entgehen. Da drücken dann auch die Familien gerne mal alle Augen wegen der "Jugendsünde" zu, denn sie profitieren auch davon.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Bocanda
Beiträge: 1980
Registriert: 04.01.2009, 11:01

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von Bocanda » 21.01.2014, 22:49

Vater unbekannt anzugeben ist problematisch, denn du wirst sicher auf Unterhalt angewiesen sein.
Da würde ich mich lieber auf den Staat verlassen als auf den Vater. Der braucht doch nur anzugeben er hätte kein Geld, dann wird Unterhalvorschuß geleistet und bevor man ihn zu Kasse bitten kann, verschwindet er.

Das mit der Botschaft verstehe ich überhaupt nicht. Das Kind hat dadurch keinerlei Vorteil.
Liebe Grüße
Bocanda



Der klügste Trick des Teufels ist, uns davon zu überzeugen, dass es ihn nicht gibt (Baudelaire)

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von Franconia » 21.01.2014, 23:14

Bocanda hat geschrieben:
Vater unbekannt anzugeben ist problematisch, denn du wirst sicher auf Unterhalt angewiesen sein.
Da würde ich mich lieber auf den Staat verlassen als auf den Vater. Der braucht doch nur anzugeben er hätte kein Geld, dann wird Unterhalvorschuß geleistet und bevor man ihn zu Kasse bitten kann, verschwindet er.
Auf Unterhaltsvorschuss wird es eh raus laufen wenn er Student ist. Aber die Unterhaltskasse ist natürlich daran interessiert ihr Geld zurück zu bekommen und die verstehen wenig Spass wenn man angibt "Vater unbekannt".
Und da er wohl unbedingt bleiben will wird er früher oder später auf seine Vaterschaft bestehen und spätestens dann könnte der Schwindel "Vater unbekannt" für die TS unschöne Folgen wegen falscher Angaben haben.
Sollte die TS wegen der Kinderbetreuung dann auf ALG2 angewiesen sein, ist auch dort Unterhalt/UVG vorrangig vor anderen Leistungen. Ohne den Vater zu nennen wird es also verdammt schwer Leistungen zu bekommen, denn jeder fragt erst mal nach dem Vater um den in die Pflicht zu nehmen.

Über ein Verschwinden vom KV wäre die TS sicher nicht traurig und der Rest ist dann Sache der Unterhaltskasse :wink:
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Candy
Beiträge: 1117
Registriert: 30.08.2013, 17:02

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von Candy » 22.01.2014, 08:43

@justanothergirl,

du solltest dir sehr genau durchlesen, was Blume dir hier geschrieben hat, denn auch ich habe das Gefühl, dass du dir der Tragweite ( ich sag jetzt mal: deiner Situation mit dem Kind) überhaupt nicht bewusst bist.
Natürlich möchte dir hier keiner irgendwelche Ängste einjagen, aber eben, ein worst case ist leider auch nicht auszuschließen. Du musst jetzt sehr, sehr clever handeln und gut überlegen, welcher Weg der beste für dich und dein Kind ist, du kennst den Vater und kannst vielleicht ahnen, was dich durch oder mit ihm erwartet.
Liebe Grüsse
Candy
Candy@1001Geschichte.de



Wer alles glaubt hat aufgehört zu denken (v.R.J.-M.)

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von Franconia » 22.01.2014, 15:07

Blume hat geschrieben:Ich kann mir gut vorstellen, der Vater wird die Vaterschaft geltend machen.
davon gehe ich auch aus, denn es gibt für ihn, außer der AE, noch einen anderen Vorteil den er sozusagen aus dem Kind bzw. der AE zur Personsensorge zum dt. Kind, ziehen kann.

Egal wie ernst er sein Studium nimmt, ob er dafür hart arbeitet oder nicht, für einen Aufenthalt als ausl. Student muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Er darf zwar begrenzt arbeiten, aber primär muss er nachweisen, dass er hier ohne staatl. Leistungen über die Runde kommt (auch jedesmal wenn die AE verlängert werden soll), denn darauf hat er als ausl. Student keinen Anspruch.
Ändert er jetzt den Aufenthalt auf das Kind, muss der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert sein und er hätte theoretisch Anspruch auf Sozialleistungen wenn er z. B. wegen Studium nicht arbeiten kann.

Da ja wohl momentan die Familie für ihn aufkommt würde ich diesen Nebenaspekt nicht unterschätzen, denn er schont ja den Geldbeutel seiner Familie - und sei sicher, er weiß um diesen Vorteil.


Ihn in der GU eintragen zu lassen bedeutet erst mal "nur" er ist der Vater, aber das bedeutet nicht zwangsläufig, dass er damit auch sofort das gemeinsame Sorgerecht hat. Vielleicht gibt er sich ja so zufrieden, wenn er damit seinen Aufenthalt sichern kann und verzichtet auf sein Sorgerecht. Das würde ich jedenfalls nicht freiwillig einfach so teilen (auch wenn z. B. das JA darauf drängt) sondern ich würde es darauf ankommen lassen, dass er es einklagt wenn er es haben will - und dann evtl. auch mit Einschränkungen, z. B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt nur bei dir (dann braucht er zwingend dein schriftliches Einverständnis wenn er mit dem Kind ins Ausland will).

Wende dich doch bitte mal ein eine Familienberatungsstellen, die können dir sicher hilfreiche Infos gerade auch in Bezug auf Vaterschaft und Sorgerecht geben.
Du kannst auch einen Anwalt fragen. Hole dir dafür einen Beratungsschein beim Gericht, dann kostet dich die Beratung beim Anwalt nur ca. 10 Euro.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

JustAnotherGirl
Beiträge: 12
Registriert: 01.01.2014, 22:22

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von JustAnotherGirl » 22.01.2014, 20:59

Danke an alle vielmals für die Antworten.

Ich vermute ganz tief in mir hab ich das Ausmaß der möglichen Problematik schon (zumindest im Ansatz) verstanden... deshalb hab ich mein Problem hier auch gepostet um Informationen zu bekommen, was wie ich merke, dank euch eine sehr sehr gute Entscheidung war :)

Ja, das mit dem Amt wird exakt der Knackpunkt wegen dem ich auch so ernsthaft überlegte den KV anzugeben, ich hab nämlich bereits in Erfahrung bringen können das die finanzielle Situation und der Druck der Behörden sehr stark werden kann... die wollen mit Sicherheit wissen wer er ist, da sie ihr Geld zurück wollen und ich bin zumindest für eine gewisse Zeit auf Unterstützung angewiesen.

Finanzielle Untersützung vom KV erwarte ich nicht, ich plante Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Da ich auch übergangsweise ALG beziehe werden auch die wissen wollen wer er ist.. könnt ja theoretisch ein reicher deutscher sein... wenn ich das nicht angebe und er einen Test einklagt komme ich wegen Falschaussage dran.. könnte fatale Folgen für mich haben... werd mich also schlau machen müssen wie ich meine Situation unter "Kontrolle" kriege UND ihn angeben kann.... Ich habe Gerüchte gehört das dass JA auch die finanziellen Möglichkeiten der Eltern durchleuchtet, sprich das diese im Ernstfall Unterhaltspflichtig gemacht werden können wenn der Sohn von ihnen untersützt wird... ist das korrekt??? Könnten die mir aus dem Grund sozusagen auf´s Dach steigen? Wenn dem nämlich so wäre bin ich mir extrem sicher das sie sehr negativ reagieren würden... finanzielle Vorteile und AE ist super.. aber finanziell durchleuchtet werden oder gar zahlen müssen......

Das sich dadurch schlagartig seine Situation hier verändert ist mir bewusst. Studenten haben eine eingeschränkte Tages- / Stundenzahl pro Jahr die sie Erwerbstätig sein dürfen und müssen eine gewisse Summe auf ihrem Konto bei der Ausländerbehörde nachweisen können, um als abgesichert zu gelten. Er arbeitet Teilzeit im Rahmen dieser Beschränkungen. Das er durch die Vaterschaft auch Anspruch auf soziale Hilfsleistungen hat wusste ich ehrlich nicht :shock: :shock: das er dann unbegrenzt arbeiten kann (da er wohl die Erlaubnis hätte sozusagen seine Familie zu finanzieren (das ich nicht lache)) ist mir bereits bekannt... könnte einer der wesentlichen Gründe für ihn sein.. auch um seine Mutter die ihm die Miete zahlt finanziell zu entlasten...

Das er nicht automatisch Sorgerecht erhält durch die Anerkennung der Vaterschaft weiß ich, er könnte aber ein geteiltes leicht beantragen, auch ohne meine Einwilligung und dann würde es zur Konfrontation kommen wie es aussieht.. wie siehts denn mit seiner Mutter aus??? Er erwähnte mehrmals das er sie für einen Urlaub oder so nach D holen wollen würde, wäre die Einreise hier, Länge des erlaubten Aufenthaltes etc. dann auch anders? Praktisch als Familienzusammenführung?????? Ich wüsste nicht wie sie mit mir umgeht oder wie sie sich überhaupt mir gegenüber verhält, oder sie bescheid weiß über die Schwangerschaft... könnte ein Grund sein für sie das ganze nicht allzu negativ finden, wenn sie ehrlich hier her will (Sie sei suizidgefährdet, depressiv und krank, habe Ohnmachtsanfälle und Vitaminmangel, eine Diagnose konnte er mir auf mehrfaches Nachfragen jedoch nicht nennen... nur sie bekäme Infusionen etc.)

In wie weit er sein Studium ernst nimmt kann ich nicht sagen, sonderlich erfolgreich ist er nicht im Studium.. genau das schien das Hauptproblem (Anliegen) des Aufpassers zu sein... neben der Alkoholproblematik und das er mit mir geredet hat (der auch Arbeitslos ist, dürfte ihn also nicht stören wenn auch mein KV von Sozialleistungen hier lebt und seinen Titel anderweitig erwirbt).

Ich hab mich schon mit Beratungsstellen in Verbindung gesetzt. Das Problem da ist das sie sich praktisch gar nicht mit bi-nationalen Beziehungen auskennen und das ganze ehrlich gesagt etwas rosiger sehen als ich, sprich die Sorge was bestimmte Dinge angeht nicht ganz verstehen, die rechtlichen Konsequenzen noch weniger abschätzen können als ich. Zudem hab ich Sorge das ich mich so darstelle als wenn ich ihn aus lapidaren, komischen, falschen (oder was auch immer) Gründen ausschließen wollen würde, also faktisch das Problem bin. Solange er sich gut verhält und wenn ich die Sicherheit hätte das es keine weiteren Drohungen gibt, ich das Kind immer wieder bekomme (ab einem gewissen Alter) etc. wäre es kein Problem wenn er Kontakt zum Kind aufbaut, jedoch haben mir die letzten Äußerungen seinerseits einen echten Schrecken eingejagt und es ist schlicht schockierend wenn ein Mensch sich binnen Stunden so verändert das man das Gefühl hat eine fremde Person steht vor einem.

Das mit der Botschaft war um sicher zu stellen das ich in jedem Fall im Pass des Kindes stehe, auch auf der tunesischen Seite.. praktisch gucken wie ich Dinge rechtlich dort anerkennen lassen kann. Ich dachte naiver weise so könne ich das Kind ohne seine Einverständniserklärung aus dem Land ausführen... :(
Ich hatte nicht vor oder explizit geplant in nächster Zukunft nach TN zu reisen... es war eher um irgendwann in weiterer Zukunft guten Willen zu zeigen. Das ich in jedem Fall seine schriftliche Zustimmung brauche um mit dem Kind auszureisen war mir in dem Ausmaß nicht bewusst. Damit ist TN für mich zur Tabuzone erklärt.

Da er sich bis jetzt nicht gemeldet hat und keinerlei Versuche startet den Kontakt aufzunehmen, vermute ich das er tatsächlich über die rechtlichen Vorteile bescheid weiß und mit diesen kalkuliert, daher kann ihm ja die Beziehung zu mir egal sein, er hat seinen Titel sozusagen. Daraus interpretiere ich aber ehrlich gesagt auch das sein Bedürfnis sich um das Kind zu kümmern in Grenzen hält.. ich glaube nicht das er mal so zum wickeln und betütteln vorbei kommt wenn das Baby krank sein sollte... wie Bocanda schon schrieb, er wird das Interesse verlieren und sein Ziel dürfte er wohl fürchte ich erreicht haben. In seiner Äußerung nachdem er um die Schwangerschaft wusste ging es ihm übrigens NICHT um das Kind sondern um den Beziehungsstatus zu mir, evtl. war ihm die Situation da noch nicht bewusst.. ich weiß es nicht.. da pochte er noch auf die Wiederaufnahme der Beziehung und nutzte die Schwangerschaft eher als Argument hierfür.

Bocanda
Beiträge: 1980
Registriert: 04.01.2009, 11:01

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von Bocanda » 22.01.2014, 21:18

Ich habe Gerüchte gehört das dass JA auch die finanziellen Möglichkeiten der Eltern durchleuchtet, sprich das diese im Ernstfall Unterhaltspflichtig gemacht werden können wenn der Sohn von ihnen untersützt wird...
Warum sollte man sie zwingen können für das Kind zu bezahlen.....

Also, um das mal auf meine charmante direkte Art zu sagen : Verlass Dich nicht auf ihn oder die Familie, sondern verlass Dich nur auf Dich!

Was willst Du mit dem Kind in Tunesien? Verstehe ich nicht.

Was macht so eine Behörde, sollten junge Menschen im Urlaub von einem ONS schwanger werden und wissen nur das der junge Mann, Ali, Pedro, oder Knut heißt?
Druck ausüben? Wie denn?
Liebe Grüße
Bocanda



Der klügste Trick des Teufels ist, uns davon zu überzeugen, dass es ihn nicht gibt (Baudelaire)

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von Franconia » 22.01.2014, 21:50

JustAnotherGirl hat geschrieben:Das er nicht automatisch Sorgerecht erhält durch die Anerkennung der Vaterschaft weiß ich, er könnte aber ein geteiltes leicht beantragen, auch ohne meine Einwilligung und dann würde es zur Konfrontation kommen wie es aussieht.
Das kann er ja auch alles ohne das du ihn erst mal als Vater nennst. Er weiß das du schwanger bist und wird, sobald das Kind da ist, darauf bestehen, dass er als Vater eingetragen wird. Das kann er zur Not auch vor Gericht einklagen wenn du nicht freiwillig dazu bereit bist. Im Zweifel ordnet dann das Gericht vielleicht noch einen DNA-Test an um sicher zu sein, aber dann hat er sein Ziel erreicht und das geteilte Sorgerecht ist für ihn ein Kinderspiel.
Du gewinnst also höchstens ein paar Wochen, aber mehr nicht und hast dafür aber umso mehr Scherereien mit den Behörden.

JustAnotherGirl hat geschrieben:wie siehts denn mit seiner Mutter aus??? Er erwähnte mehrmals das er sie für einen Urlaub oder so nach D holen wollen würde, wäre die Einreise hier, Länge des erlaubten Aufenthaltes etc. dann auch anders? Praktisch als Familienzusammenführung??????
Die Mutter hier her holen bedeutet, entweder die Familie hat das nötige Kleingeld um alle Kosten zu decken oder es findet sich hier jemand der für sie bürgt (eine VE abgibt).
Mehr als ein Touristenvisum wird sie kaum bekommen, denn FZF zum volljährigen Kind, was er ja ist, gibt es nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen und da es genug noch Familienangehörige in TN gibt hat sie eigentlich keine Chance als Härtefall.
Wie lange sie dann bleibt/bleiben kann hängt von der Dauer des Visums ab und das muss sie dann auch erst einmal bekommen.

JustAnotherGirl hat geschrieben: Ich habe Gerüchte gehört das dass JA auch die finanziellen Möglichkeiten der Eltern durchleuchtet, sprich das diese im Ernstfall Unterhaltspflichtig gemacht werden können wenn der Sohn von ihnen untersützt wird... ist das korrekt??? Könnten die mir aus dem Grund sozusagen auf´s Dach steigen? Wenn dem nämlich so wäre bin ich mir extrem sicher das sie sehr negativ reagieren würden... finanzielle Vorteile und AE ist super.. aber finanziell durchleuchtet werden oder gar zahlen müssen......
ob das der Fall ist, dass quasi die Großeltern für den Unterhalt vom Enkel aufkommen müssen wenn der Sohn nicht zahlen kann, weiß ich nicht, könnte mir das aber eigentlich nur Vorstellen wenn der KV noch minderjährig ist.
Außerdem würde es wohl eh wenig Sinn machen da die Familie im Ausland lebt, keiner genau nachvollziehen kann wie sie finanziell wirklich gestellt sind und es zudem so gut wie unmöglich ist das Geld dann auch von ihnen zu bekommen (Pfändung kannst du in so einem Fall vergessen)
Außerdem könnte die Familie in dem Fall auch noch auf die Idee kommen "ihre Rechte" am Kind geltend zu machen oder dich unter Druck zu setzen (z. B. Ferien in TN) worauf du wahrscheinlich gerne verzichten kannst.

JustAnotherGirl hat geschrieben:Das er durch die Vaterschaft auch Anspruch auf soziale Hilfsleistungen hat wusste ich ehrlich nicht :shock: :shock:
bei Familiennachzug zum deutschen Kind oder Ehegatten muss der LU nicht mehr gesichert sein und da er als Vater aber ein Recht hat bei seinem Kind zu sein bzw. sein Kind ein Recht auf seinen Vater hat, hat er ein Recht auf ALG2 (oder evtl. als Student dann BaFöG) wenn er für seinen LU nicht oder nicht ganz aus eigener Kraft aufkommen kann.
Würdet ihr z. B. heiraten und wärt auf ALG2 angewiesen, dann hätte er als Teil der Bedarfsgemeinschaft auch ab der Hochzeit ein Anrecht darauf (auch ohne Kind). Das sind die kleinen "Vorzüge" wenn man seinen Aufenthalt von einem Deutschen ableiten kann und wenn das dann noch ein Kind ist, dann kann er davon die kommenden 18 Jahre profitieren.
Das er im Gegensatz dazu keinen Unterhalt zahlt (oder sich nicht mal ansatzweise darum bemüht dieser Pflicht durch angemessene Arbeit nachzukommen) interessiert keinen. Er bekommt quasi ohne Gegenleistung.

JustAnotherGirl hat geschrieben:Das mit der Botschaft...
ich habe auf Kindesentzug24 gelesen das es die Möglichkeit gibt mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen und so im Vorfeld schon die Ausstellung von einem Pass fürs Kind durch den KV zu verhindern. Ob das möglich ist und auch funktioniert weiß ich allerdings nicht. Aber wenn ja, dann wäre dies zumindest schon mal eine kleine Sicherheit das er nicht einfach so mit dem Kind verschwinden kann (auch wenn es dafür keine 100%ige Garantie gibt)

Bocanda hat geschrieben:Was macht so eine Behörde, sollten junge Menschen im Urlaub von einem ONS schwanger werden und wissen nur das der junge Mann, Ali, Pedro, oder Knut heißt?
Druck ausüben? Wie denn?
Der Unterschied bei einer Schwangerschaft nach einem Urlaubs-ONS zur TS ist ja, dass der KV weiß, es ist ein Kind unterwegs von dem er profitieren kann. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er dieses Wissen zu seinen Gunsten nutzt auch extrem hoch und das wiederum könnte negative Folgen für die TS haben wenn sie ihn wissentlich verschweigt.
Eine Urlaubsliebe, die nichts von einem Kind weiß, kann daraus für sich auch kein Kapital schlagen (z. B. AE) und wird daher auch nicht von selbst mit den Behörden in Kontakt treten.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

sternenstaub
Beiträge: 35
Registriert: 08.08.2008, 11:57

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von sternenstaub » 22.01.2014, 21:54

Kenne sowohl die Situation "Vater unbekannt" als auch die eines binationalen Kindes. Gebe gerne per Mail Tipps, allerdings ersetzt dies nicht eine Rechtsberatung.
Hier kann ich nur Bocanda bestätigen und raten: Gib den Vater nicht an! Sag es war ein Urlaubs-One-Night-Stand.
Warte ab, die Zeit ist auf deiner Seite.
Fahre nicht mit dem Kind nach Tunesien, auch nicht um Urlaub zu machen!!! Sie lassen dich nur mit Unterschrift vom Kindsvater wieder `raus und die Tortur die du durchzumachen hast ist unter aller Würde!
Gib deinem Kind auch keinen arabischen Namen!
Und sei vorischtig was du hier (oder generell in Internet-Foren) schreibst, es gibt genügend die mitlesen...

kkj
Beiträge: 395
Registriert: 19.09.2013, 23:07

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von kkj » 22.01.2014, 21:56

Was die "Dinge rechtlich dort" angeht - schmink es dir ab, von irgendeiner Botschaft irgendwelche Absicherung zu bekommen. Dein Kind ist Tunesier, sobald er dort einen Fuß hinsetzt, daran wird kein Pass und keine Botschaft irgendwas ändern können oder wollen.

Dir bleibt nur, dafür möglichst zu sorgen, dass es dazu nicht kommt. Allerdings wird es nie eine Sicherheit geben. Pass kann er schnell besorgen, und da fragt auch nicht unbedingt jemand, ob er mit dem Kind allein ausreisen darf.
LG
kkj

JustAnotherGirl
Beiträge: 12
Registriert: 01.01.2014, 22:22

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von JustAnotherGirl » 22.01.2014, 23:15

@Bocanda: keine Ahnung, mir wurde so etwas mehrmals gesagt, scheint bei Deutschen vorgekommen zu sein. Mir wäre es alles andere als Recht wenn versucht wird seine Eltern zu durchleuchten oder gar zur Kasse zu bitten, da ich an vielem interessiert bin aber nicht an Streit oder finanzieller Unterstützung von ihnen. Ich hatte eher Sorge das dies der Fall sein könnte, wenn dem nicht so ist, bin ich zumindest in dem Punkt beruhigt. Langfristig dachte ich das es fair meinem Kind gegenüber wäre im Tunesien zu zeigen da es die Hälfte seiner kulturellen Herkunft ist und mein Kind ein Recht darauf hat sich mit seinen Wurzeln auseinander setzen zu dürfen und diese zu erfahren.. war so eine romantisch, naive Haltung. Zudem hatte ich gehofft das irgendwann in ein paar Jahren vielleicht ein normales Treffen mit der Familie väterlicherseits und uns (Bauchzwerg und ich) möglich sei, da ich dachte es wäre wichtig für das Kind..... klingt aber momentan doch eher naiv von mir und gefährlich für uns beide...

Da wir länger befreundet waren und auch ein gemeinsames Umfeld hatten, bzw. es nie versteckt haben das wir befreundet waren und bekannt ist das ich keine Affären habe kann sich jeder denken wer der Erzeuger ist.. er war der einzige Mann der mir näher stand. Er weiß es ebenfalls. Von daher ist es quasi ausgeschlossen das ich Vater unbekannt angebe. Ich habe dem KV gesagt das ich schwanger bin da ich (wohl evtl. auch naiverweise) fand das mein Kind und auch er ein Recht hätten zu wissen wer der andere ist. Ich wollte mein Kind zu dem Zeitpunkt schlicht nicht davon abschneiden und habe auch darüber nachgedacht wie die Situation für mein Kind langfristig wäre, sprich wenn es nie erfahren würde wer der Vater ist oder wenn ich die Wahrheit quasi zum 18. Geburtstag enthüllen würde.. das kam mir grausam vor.

@Franconia: exakt das ist es, es würde einen Rechtsstreit geben der mehr Nerven etc. kostet. Die wesentliche Frage ist im Grunde ob ich Erziehungsberechtigung bei mir behalten kann, er also kein Sorgerecht erhält. Interessant was du über die mögliche Einreise der Mutter schreibst! Er hatte gefragt ob sie bei mir unterkommen kann, sonst wäre sie in einem Hotel geblieben da sein Zimmer recht klein ist. Sie sollte aber wohl länger bleiben als nur 2 Wochen... Das mit den evtl. Rechten am Kind wenn sie etwas zahlen sollen war auch genau mein Graus wegen dem mir diese Aussagen Angst bereiteten. Scheint ja aber unbegründet gewesen zu sein.. hoffentlich.
Quasi ohne Gegenleistung... ja... so wird es wohl aussehen...
Das mit der Botschaft werd ich auf jeden Fall versuchen und mich da erkundigen.

@Sternenstaub: würd mich sehr über Austausch freuen, du scheinst sehr viel Erfahrung, anscheinend auch leidliche, zu haben... ich fürchte das es keinerlei Sinn macht den Vater nicht anzugeben. Werd mich also mit der Situation bzw. den Konsequenzen das er in den Papieren steht auseinander setzen müssen. Danke nochmal für die Wahrnung nicht nach Tunesien zu reisen, das habe ich mir nach den Aussagen der anderen bereits kräftig hinter die Ohren geschrieben.

@kkj: gibt es denn gar keine Möglichkeit??? Stehen Väter denn auch automatisch im Pass des Kindes selbst wenn diese kein Sorgerecht haben??? Dann wäre wohl eines der Ziele dafür zu sorgen eine Art "Ausfuhrsperre" für mein Kind zu besorgen (entschuldigt ich weiß nicht wie das korrekt heißt, ich meine das er mit dem Kind nicht aus D ausreisen darf). Würde hierfür reichen wenn ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe???

@Alle: ich habe versucht nach Anwälten zu suchen die sich mit dieser Art Recht auskennen und bin nicht wirklich ernsthaft fündig geworden, möchte meine Lokation nicht preis geben, kann mir irgendjemand Anwälte oder Organisationen nennen?????

JustAnotherGirl
Beiträge: 12
Registriert: 01.01.2014, 22:22

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von JustAnotherGirl » 22.01.2014, 23:22

Africus hat geschrieben:Bei all den wichtigen Informationen, die du erhalten hast, muss du dir aber auch überlegen, was du sagst, wenn dein Kind dich einmal fragt :"Mama, wer ist mein Papa?"
Da habe ich mir sehr viele Gedanken zu gemacht... wenn es zu keinerlei Kontakt kommen sollte werde ich die Bilder die ich von ihm habe aufbewahren und dem Kind so erzählen wer der Vater ist.. wie genau weiß ich noch nicht.. möglichst kindgerecht. Ich werde seine Herkunft nicht verheimlichen und ohne Gram oder negative Gefühle erzählen, das Kind hat es verdient friedlich aufzuwachsen, dazu gehört das die Mutter nichts schlechtes über den Vater sagt und Respekt für die Wurzeln seiner kulturellen Herkunft hat. Um ehrlich zu sein grauts mir mehr vor der Frage "Warum hat Papa mich nicht lieb?", oder warum Papa nie da ist, mich nicht will etc. .. da würd ich mir was einfallen lassen was das Kind möglichst schützt... was in solchen Fällen nur bis zu einem gewissen Grad möglich ist, das ist mir (leider) bewusst... bis dahin wird noch viel Zeit vergehen und wer weiß wie die Situation (und auch sein Verhalten) bis dahin sind.

Franconia
Beiträge: 2783
Registriert: 05.10.2012, 14:22

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von Franconia » 23.01.2014, 00:11

JustAnotherGirl hat geschrieben:Die wesentliche Frage ist im Grunde ob ich Erziehungsberechtigung bei mir behalten kann, er also kein Sorgerecht erhält.
schwer zu beantworten, denn die Rechtsprechung geht, vielfach durchaus zu recht, immer mehr hin zu geteiltem SR, auch gegen den Willen der Mutter, wenn es der KV beantragt. Aber wie gesagt, wenn er es will, dann soll er das Gericht bemühen, freiwillig oder auf Druck von irgendjemanden würde ich es nicht teilen.

Für seinen Aufenthalt braucht er übrigens nicht unbedingt das SR. Es reicht die Anerkennung als Vater und ein regelmäßiger Umgang mit dem Kind aus. Ob der Umgang dann alles 2 Wochen oder ein Mal pro Quartal ist spielt dabei auch nicht unbedingt eine Rolle, er muss einfach nachweisen, das er sich um sein Kind kümmert.
Geteiltes SR würde die Sache für ihn allerdings vereinfachen.

JustAnotherGirl hat geschrieben:Stehen Väter denn auch automatisch im Pass des Kindes selbst wenn diese kein Sorgerecht haben??? Dann wäre wohl eines der Ziele dafür zu sorgen eine Art "Ausfuhrsperre" für mein Kind zu besorgen (entschuldigt ich weiß nicht wie das korrekt heißt, ich meine das er mit dem Kind nicht aus D ausreisen darf). Würde hierfür reichen wenn ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe???
Wie sich mit einem TN-Pass verhält müssen die TN-Experten sagen, aber in einem dt. Pass stehen keinerlei Namen der Eltern mit drin.
Für die Grenzsperre brauchst du mindestens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) und es muss meines Wissens dafür auch eine Gefährdung vom Kind vorliegen, z. B. durch wiederholte Drohungen das Kind in die Heimat zu entführen (Beweise!). Die muss auch regelmäßig vom Gericht erneuert/verlängert werden.
Aber: wer wirklich vor hat sein Kind in seine Heimat zu entführen, den hält auch das nicht unbedingt auf und der braucht dafür auch nicht zwingend einen Pass fürs Kind. Wer sowas vor hat, der kennt/hat Mittel und Wege um sein Ziel zu erreichen.

JustAnotherGirl hat geschrieben:Er hatte gefragt ob sie bei mir unterkommen kann, sonst wäre sie in einem Hotel geblieben da sein Zimmer recht klein ist. Sie sollte aber wohl länger bleiben als nur 2 Wochen...
geh bloss nicht auf die Bitte ein, egal wie es sich zwischen euch entwickelt. Du kennst die Frau/Familie nicht und ich würde mir keine Fremde ins Haus holen. Sie kann doch zum "Aufpasser" wenn ihr ein Hotel zu teuer ist :wink:

JustAnotherGirl hat geschrieben:@Alle: ich habe versucht nach Anwälten zu suchen die sich mit dieser Art Recht auskennen und bin nicht wirklich ernsthaft fündig geworden, möchte meine Lokation nicht preis geben, kann mir irgendjemand Anwälte oder Organisationen nennen?????
Such dir einen Anwalt für Familienrecht, denn das ist erst mal das wichtigste was es zu klären gilt (Unterhalt, SR, Umgang, etc). Einen Anwalt der sich in Familien- und Ausländersachen gut auskennt wird schwer zu finden sein. Aber wenn du einen für die Familiensachen hast kann der dir evtl. einen Kollegen für die anderen Fragen empfehlen oder sich mit dem kurz schließen und sich Informationen holen. So hat es zumindest mein Anwalt gemacht und ich bin gut damit gefahren.
Ansonsten würde mir in Bezug aufs Ausländerrecht nur einfallen, dass du mal beim Ausländerbeauftragten in deiner Stadt oder in Migrationsberatungsstellen nachfragst. Die wissen welcher Anwalt sich mit so was auskennt, wobei das für dich hier in D aber eh nicht zum tragen kommt.
Also wie gesagt, erst mal Familienrecht, denn damit deckst du z. B. auch den Bereich Grenzsperre ab
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

Micky1244
Beiträge: 2930
Registriert: 29.03.2008, 11:55

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von Micky1244 » 23.01.2014, 07:53

Bevor die in Tunesien lebenden Eltern des Kindsvaters zur Unterhaltszahlung gebracht werden könnten, die Möglichkeit scheint mir kaum realisierbar, werden wohl deine Eltern, liebe Justanothergirl , Unterhalt für ihr Enkelkind zahlen, zahlen müssen, wenn es nach dem JA geht, vielleicht ja auch freiwillig zahlen, weil sie sich über ein Enkelkind freuen würden.
Aber wenn Du selbst genug Geld verdienst, wirst Du für Dein Kind aufkommen.
Auf jeden Fall hat der Kindsvater enorme,geldwerte Vorteile , wenn Du ein Kind mit ihm hast, die sind schon beschrieben worden, für Dich sehe ich viele Nachteile, auch die dauernde Angst wegen Kindesentführung gehört dann dazu.
Liebe Grüße, Micky


"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
Isaiah Berlin: Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer.

Efendi II
Beiträge: 4891
Registriert: 04.04.2008, 21:59

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von Efendi II » 23.01.2014, 09:54

jollyjumper hat geschrieben: Nein, kein Mensch ist in der Lage deine Sexulakontakte nachzuvollziehen und daher zu beweisen und deshalb keine Strafe. Ach, Du kannst nicht Lügen? Wegen Dir, oder weil man es Dir nachweisen kann? Siehste, das haben dir andere voraus. Daher "Gute Nacht Deutschland".

Lügen ist Trumpf, Wahrheit ist Tot.
Ein denkbar schlechter Vorschlag.

Durch andere Zeugenaussagen würden diese unwahren Aussagen schnell widerlegt und eine DNA würde die Wahrheit ans Licht bringen.

Bekanntlicherweise sehen es die Gerichte gar nicht so gerne wenn sie belogen werden, zudem werden wissentlich falsche Zeugenaussagen vor Gericht ziemlich rigoros geahndet.

Lügen haben kurze Beine und wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Micky1244
Beiträge: 2930
Registriert: 29.03.2008, 11:55

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von Micky1244 » 23.01.2014, 18:25

Hallo alexandraneifer ,
herzlich willkommen im Namen des Teams von 1001 Geschichte.
Wir wünschen Dir einen guten Austausch.
Liebe Grüße, Micky


"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
Isaiah Berlin: Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer.

kokoant
Beiträge: 40
Registriert: 03.09.2013, 13:49

Re: Schwanger von Studenten der unbedingt heiraten wollte

Beitrag von kokoant » 24.01.2014, 09:26

jollyjumper hat geschrieben:Hi Blume,

Unterhaltsvorschuss kommt immer noch billiger als Unterhaltsvorschuss plus Hartzer +!

Der Dame wurde eine erstklassige Ausbildung finanziert, die nunmehr für die Tonne ist. Stattdesssen ALG, Unterhaltsvorschuß + Hartz, womöglich in ein paar Jahren ++ Hartz...

Die junge Dame hat keine Ahnung von Verhütung, keine Ahnung von der Pille danach, keine Ahnung von Abtreibung in Holland und keine Ahnung von dem, was ihr die nächsten Jahre droht. Mir ist es vollkommen egal, was sie macht, aber rechnerisch wird es leider so oder so nicht aufgehen.

Ich habe kein Interesse daran ihre Ausblidung zu finanzieren, ihr Hobby zu finanzieren, ihren Lover zu finanzieren usw., denn mir wird dies nicht finanziert. Im Gegenteil, der Staat will ständig Kohle sehen.

Wie geschrieben, "Gute Nacht Deutschland".

jollyjumper
Chapeau chapeau Jollyjumper!
Im Zeitalter von Verhütung und dem Wissen das er nicht der richtige ist, wird alles ignoriert und man wird trotzdem schwanger!?
Sorry aber da stehe ich voll und ganz auf der Seite von Jollyjumper.
Und dabei halte ich mich noch zurück da ich bei solchen Posts ausflippen könnte. Traurig wirklich traurig. Der einzige Trost ist das immer mal wieder ein Licht im Dunkeln aufleuchtet und man merkt man ist doch nicht allein und es gibt andere die die gleiche Meinung oder Lebenseinstellung haben.
Sonst gibt es nichts was ich da noch sagen sollte ohne das es andere verletzen würde.

Antworten