Angst,Verzweiflung und Schmerz

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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karima66
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von karima66 » 28.09.2016, 11:46

Wie @Effendi II schon schrieb kenne ich es auch, aus mehreren Erfahrungen war ich mit den Frauen dann zum Gericht, alle sind extra für die Papiere runtergeflogen.
Eine Frau die ich persönlich kenne wurde im Oktober geschieden in TN, sie lebte damals dort noch und dachte sie könnte im Dezember wenn sie nach D zurück geht das Scheidungsurteil mitnehmen, aber nein sie musste Ende Januar extra noch mal runterfliegen nur um sich das benötigte Papier zu holen.
Wenn man das nicht möchte braucht man leider einen Anwalt was ja auch nicht so ganz einfach ist von hier aus zu regeln.

@Liberty, ihr habt doch hier in D gelebt, dann ist es für dich doch viel einfacher selbst die Scheidung in die Hand zu nehmen und hier einzureichen.Hier bekommst du dann direkt dein Scheidungsurteil und fertig.
Ich denke nicht, dass du dich später noch groß in TN aufhalten willst, also brauchst du dort auch keine Scheidung, er braucht sie wenn er wieder heiraten will, aber das ist ja nicht dein Problem.

Liberty
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 28.09.2016, 12:06

@karima66
Das ist mir alles bewusst. Die Scheidung läuft bereits hier in Deutschland. Es ging mir nur darum ob ich je erfahren werde ob in TN eine Scheidung stattgefunden hat.
Für mich wichtig ist die Scheidung in D.
LG Liberty

Efendi II
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Efendi II » 28.09.2016, 12:52

Liberty hat geschrieben: Es ging mir nur darum ob ich je erfahren werde ob in TN eine Scheidung stattgefunden hat.
Für mich wichtig ist die Scheidung in D.
Dann kann es Dir doch schnurzpiepegal sein, ob er die Scheidung in Tunesien anerkennen lässt oder nicht. Sofern Du nicht die Absicht hast, erneut einen Tunesier oder in Tunesien zu heiraten, spielt doch die Anerkennung der Scheidung in Tunesien für Dich überhaupt keine Rolle. Das ist allein seine Sache.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

chavah
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von chavah » 30.09.2016, 18:41

@ Efendi II: da sind wir nun wirklich mal einer Meinung. Juristisch ist es doch relativ unproblematisch. Hier in Deutschland wird nach etwa 9 Monaten der Trennung die Scheidung eingereicht. Entweder er weist dann nach, ob die Scheidung in Tunesien stattgefunden hat, dann wird das Gericht prüfen müssen, ob diese ausländische Scheidung irgendwelche Auswirkungen auf das deutsche Verfahren hat. Wenn ja, auch kein Problem, dann weist das Gericht darauf hin. Wenn nein, dann eben das deutsche Verfahren.

Wieso werde ich das Gefühl nicht los, dass sich Liberty emotional noch viel zu stark an diesen Mann kettet? Er sollte ihr egal sein, auch das, was er macht. Und sie sollte ihr Ding durchziehen.

Chavah

Liberty
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.10.2016, 13:01

@chavah
Ich habe das aus einem anderen Grund nachgefragt.
Dass ich nach 5 Monaten Trennung nicht einfach alles vergessen kann,ist denke ich nicht ungewöhnlich.
Wenn er untertaucht oder was auch immer,wird sich meine Scheidung hinziehen.
Für mich wäre es beruhigender zu wissen dass ich auch in TN nicht mehr seine Frau bin.
Ich traue ihm alles zu.Deshalb ist mir das nicht so egal ob ich dort noch als seine Frau gelte.
Ich kette mich nicht an diesen Mann!
Ich habe Angst vor diesem Mann.

happy mind
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von happy mind » 02.10.2016, 15:43

Hallo Liberty,

ich denke nicht, dass ein Scheidungsbegehren in Tunesien ohne Benachrichtigung des Ehepartners in Deutschland erfolgen wird und somit eine Scheidung. Dort müssen sich vor Ort beide Parteien vertreten.
Wie auch sollte eine einseitige Ehescheidung unter Abwesenheit des deutschen Ehepartners beim OLG legalisiert werden, um in Deutschland anerkannt zu werden.

Dass es zu Verzögerungen des Scheidungsverfahrens wegen Nichtzustellung von Gerichtsurkunden kommen könnte wurde bereits vorab geschildert.

Und natürlich ist es auch so, dass eine endgültige "Abnabelung" erst nach einem abgeschlossenen Scheidungsverfahren erfolgen kann. Im gesamten Zeitraum vorher hat man noch miteinander zu tun, wird evt. geärgert, bedroht etc. und setzt sich mit den Dingen auseinander.

Liberty, du wurdest vorher schon gefragt. Ich frage nochmal, weil ich keine Antwort darauf gelesen habe.
Du sprachst von einem Vertrag in Tunesien, der dein Eigentum schützt. Was hast du danach in Deutschland notariell erledigt? Gilt für eure gelebte Ehe in Deutschland der Güterstand des Zugewinns oder der einer Gütertrennung? Du hast angegeben du besitzt eine Immobilie. Was sagt dein Anwalt? Es besteht die Möglichkeit, dass die Gegenseite einen Zugewinnausgleich anstrebt. Gab es hier einen?

Lieben Gruß, happy mind

Liberty
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.10.2016, 17:25

Wieso muss eine Scheidung die in TN stattfindet hier noch anerkannt werden,wenn ich hier in D nach deutschem Recht geschieden bin?
Mir wurde auch nicht mitgeteilt, dass in TN beide Parteien anwesend sein müssen..
Nehmen wir mal an er geht nach TN zurück (was ich nicht glaube)dann wäre die Scheidung hier ja auch ohne ihn. Wieso sollte das in TN nicht so sein.Ich reise doch nicht nach TN zu einer Scheidung .Dann begebe ich mich ja in die Höhle des Löwen.

Die Gütertrennung steht in der Heiratsurkunde die hier anerkannt wurde.Auch mein Anwalt hat mir mitgeteilt dass er kein Anspruch auf das Haus hat.
Das Haus gehört mir und meinen Kindern. Notariell beglaubigt.
LG Liberty

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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von happy mind » 02.10.2016, 18:25

Natürlich muss eine Scheidung in Tunesien hier nicht mehr anerkannt werden, wenn sie BEREITS nach deutschem Recht erfolgt ist. Ich hatte deine Anfrage so verstanden, als würde es die momentane Scheidungssituation betreffen, falls Tunesien, wäre nur noch die Anerkennung in Deutschland beim OLG notwendig.
Für Deutschland ist es ja so, dass er anwaltlich vertreten wird. Sollte er vor dem Scheidungstermin zurück müssen bleibt die anwaltliche Vertretung ja.
Wird er keinen Anwalt für die Scheidung beauftragen, der Scheidungsauftrag nicht zugestellt werden können und dieser dann öffentlich zum Aushang kommen findet der Termin ohne ihn statt.
Also, er lebt hier und es ist dann sein Problem, wenn er nicht auffindbar ist.

Betr. Gütertrennung: Meine Eheschließung war in Kairo. Dort ist die Gütertrennung im Familienrecht verankert. Trotz ägyptischen Eherechts würde bei einer in Deutschland gelebten Ehe ein notarieller Vertrag nötig. Nicht alles was in ausländischen Eheverträgen festgelegt wurde kann automatisch für Deutschland übernommen werden. So weiss ich, dass hier immer auch ein für Deutschland gültiger Ehevertrag vorhanden sein muss.
Wenn dein Anwalt dir die Rechtsgültigkeit zugesichert hat wird es wohl so sein.

Das Haus gehört dir und deinen Kindern. Notariell beglaubigt? Die Eigentümer stehen im Grundbuch.
Bei Zugewinnansprüchen geht es um dein Eigentum, auch das hälftige.

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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.10.2016, 18:46

Es wird kein Zugewinnausgleich geben.Das ist geklärt.Wäre ja noch schöner.Da lebt einer 2.5 Jahre in meinem Haus und bekommt dann die Hälfte.
Sollte er ausreisen oder nicht auffindbar sein,möchte ich den Anwalt sehen der den vertritt.Dieser Anwalt sieht doch kein Geld. Ich kann mir nicht vorstellen dass sein jetziger Anwalt das macht.Ich würde das nicht tun.Da wäre sein Anwalt sehr naiv.
Natürlich besteht ein Eintrag im Grundbuch. Seit 1995
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.10.2016, 19:05

Ich weiß nicht wie das in Ägypten ist.Ich habe in TN auf dem Standesamt geheiratet. Einen extra Ehevertrag gibt es nicht.Nur die Heiratsurkunde. Wenn das was in der Urkunde steht hier nicht gültig ist,dann wäre ja auch die Ehe hier nicht gültig. Oder sehe ich das falsch?

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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von happy mind » 02.10.2016, 19:18

Liberty,

sollte dein Mann sich anwaltlich vertreten lassen könnte es natürlich so sein, dass er ihn dazu bringt den Zugewinnausgleich geltend zu machen und die tunesische Vertragsklausel als unwirksam für D erklären zu lassen.
Der Ausgleich eines Zugewinns bringt auch dem Anwalt etwas, nicht nur dem Antragsteller.
Und es geht nicht um die Hälfte insgesamt, sondern um die Hälfte eines erfolgten Zugewinns in eurer gemeinsamen Ehezeit. Selbst, wenn du eine Baufinanzierung abgegolten hast gilt das als Plus und damit Zugewinn. Hat deine Immobilie in dieser Zeit an Wert gewonnen ist das der Zugewinn in der Ehezeit. Darauf hätte er den hälftigen Anspruch.
Also geklärt ist bis dato noch gar nichts. Das obliegt später dem Gericht.

Es geht mir nicht darum dir hier Sorge zu bereiten. Mir persönlich ist es immer wichtig zu wissen was alles auf mich zukommen könnte, um ggfs. gewappnet zu sein. Ich mag Fakten und falle nicht gerne aus allen Wolken.

Ich wünsche dir dahingehend einen erfolgreichen Kurs und deinem Mann einen evt. Anwalt, der nicht mit allen Wassern gewaschen ist.

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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von happy mind » 02.10.2016, 19:30

Liberty hat geschrieben:Ich weiß nicht wie das in Ägypten ist.Ich habe in TN auf dem Standesamt geheiratet. Einen extra Ehevertrag gibt es nicht.Nur die Heiratsurkunde. Wenn das was in der Urkunde steht hier nicht gültig ist,dann wäre ja auch die Ehe hier nicht gültig. Oder sehe ich das falsch?
Das war und ist in Kairo ebenso. Die Eheschließung dort findet im shar el akari statt, das dortige "Standesamt" für binationale Eheschließungen. Und ja, der Ehevertrag ist die amtliche Eheurkunde.
In diesen Vertrag nimmt man evt. Vertragspunkte auf, vor Eheschließung. Diese Urkunde muss für eine Familienzusammenführung für Deutschland legalisiert werden. Es bedeutet allerdings nicht, dass dort eingetragene Vertragspunkte automatisch auch in Deutschland Rechtswirksamkeit entfalten.
Die Eheschließung wird anerkannt, da die Ehe nach dortigem geltenden Landesrecht geschlossen wurde.

Liberty
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.10.2016, 19:53

Happy mind,
Ich danke dir für deine Tipps. Ich werde noch mal mit meinem Anwalt Rücksprache halten.
Ich habe das Haus mit meinem 1.Ehemann gebaut bzw.umgebaut. Es gibt einen alten Teil und einen neuen Anbau.Der alte Teil ist ein Erbe meines Vaters. Darauf hatte auch mein erster Mann kein Anspruch.
Bei der Scheidung gab es kein Zugewinnausgleich. Haben uns so geeinigt was das finanzielle betrifft. Nur Versorgungausgleich.
Das Haus ist seit vielen Jahren Schuldenfrei.
Es gab als ich den Tunesien geheiratet habe keine Schulden mehr,kein Bausparvertrag gar nix.
Es gab keine Renovierung in dieser Zeit. Also auch keine Wertsteigerung des Hauses.
Was mir gerade noch eingefallen ist....
Mein Mann besitzt keine deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde nur arabisch. Nur ich habe die deutsche legalisierte Heiratsurkunde.
LG Liberty

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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von coralia » 02.10.2016, 19:56

Ob es dir mitgeteilt wird, wenn er sich in Tunesien von dir scheiden lässt, weiß ich nicht. Ich weiß in meinem Fall bis heute nicht, ob ich in Nigeria noch mit meinem Ex verheiratet bin oder nicht. Die Scheidung in Deutschland war 2009, danach habe ich von keinem Amt oder Gericht mehr etwas gehört. Ist für mich aber auch nicht wichtig. Namen, Urkunden, Gesetze... in Nigeria alles Schall und Rauch. Ich weiß nicht, wie das in Tunesien ist, aber in Nigeria kräht da kein Hahn nach. Da kann man in dieser Beziehung machen was man will, wenn man entsprechendes Schmiergeld zahlt. Auch mehrfach heiraten oder ein Scheidungspapier hervorzaubern, das gar keins ist. Von daher würde ich mich auf die Entscheidung verlassen, die für dich eine Rolle spielt, das ist die des deutschen Gerichts. Vermeide einfach eine erneute Reise nach Tunesien, dann kann es dir egal sein, was dort in irgendwelchen Akten steht.

coralia

happy mind
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von happy mind » 02.10.2016, 20:18

Hallo Liberty,

ja, besser ist es dich in dieser Angelegenheit nochmals mit deinem Anwalt zu besprechen.

Meist wird nur ein Ehevertrag für Legalisierung und Familienzusammenführung übersetzt, warum auch doppelte Kosten tragen?
Warum erwähnst du es, hälst du es für wichtig?

Liberty
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.10.2016, 20:47

Verstehe jetzt nicht so ganz was du meinst.
Wieso sollte die Heiratsurkunde nicht übersetzt und legalisiert werden?Was sollte ich denn hier in D vorlegen?
Die Heiratsurkunde musste übersetzt werden .Musste auch in TN bei der deutschen Botschaft vorgelegt werden und hier beim Standesamt.
Auch mein Anwalt wollte die Übersetzung.
Ich meinte damit, dass er bei seinem Anwalt doch bestimmt auch die Urkunde vorlegen muss.Mit arabisch kann der doch nix anfangen. Könnte ja sein dass sein Anwalt gar nix von Gütertrennung weiß.
Das war so mein Gedanke.
LG Liberty

happy mind
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von happy mind » 02.10.2016, 21:09

Jeder Ehepartner erhält eine Urkunde. Für die Legalisierung und spätere Familienzusammenführung wird nur eine übersetzte Urkunde verlangt. Um doppelte Kosten für Übersetzung und Legalisierung zu sparen hat meist der deutsche Part die Übersetzung, eben auch zur Vorlage bei der ALB.
Ich fragte nur nach warum du es als wichtig erachtest das zu bemerken. Du hast es nun erklärt.

Ich denke auch im tunesischen Eherecht gilt der Vermögensstand der Gütertrennung, daher ist wohl nicht entscheidend, dass es dort explizit erwähnt wird. Wichtig ist die Rechtslage für Deutschland, da der Lebensmittelpunkt Deutschland und nicht Tunesien war.

Frag bitte deinen Anwalt.

Liberty
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.10.2016, 21:44

In TN muss man sich entscheiden ob Gütertrennung ja oder nein.Es gibt beides.So wie man sich entscheidet wird es dann in die Urkunde eingetragen .Man wird vor der Eheschließung danach gefragt.
Wobei das doch in TN bestimmt egal ist was da steht.Die Frau wird doch sowieso kein Anteil an einem Haus bekommen.Sollte eins in TN gebaut worden sein.

Liberty
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von Liberty » 02.10.2016, 22:04

Ich habe gerade noch mal im Internet gelesen. So wie ich das verstehe zählt das Haus nicht zum Zugewinn.
Ich war vor der Ehe schon im Grundbuch eingetragen. Das Haus ist kein Zugewinn in der Ehe.War schon vorher da.Es wurde nicht während der Ehe erworben.
Trotzdem werde ich mit meinem Anwalt nochmals darüber sprechen .
LG Liberty

happy mind
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Re: Angst,Verzweiflung und Schmerz

Beitrag von happy mind » 02.10.2016, 22:25

Liberty,

auch in Tunesien wird eine Ehe nach islamischen Ehe,- Familienrecht geschlossen. Der rechtliche Güterstand dort IST die Gütertrennung. Natürlich kann man das vertraglich ändern oder auch bestätigen.
Es bleibt aber Fakt, dass die Vertragspunkte nicht rechtsverbindlich für Deutschland übernommen werden (müssen) und in Deutschland ein separater notarieller Vertrag erfolgen muss/ sollte.
Bei einem gemeinsamen Leben und Scheidungsantrag in Tunesien hätten natürlich die Vertragspunkte rechtliche Relevanz.
Bitte frag deinen Anwalt. Er sollte sich ggfs. darüber schlau machen.


Das Haus war vor der Ehe deins und wird es nach der Ehe sein. Es geht um den Zugewinn.
Falls deine Immobilie in eurer Ehezeit an Wert gewonnen hat, so wird diese Wertsteigerung ermittelt. Auf diese Hälfte hat der Partner dann ein Recht auf Ausgleich.

Ich merke, dass ich dich jetzt ein wenig "verrückt" mache und wahrscheinlich verunsichere. Das war nicht so gedacht und tut mir Leid.
Schalte ganz einfach ab. Die Wartezeit bis zur Scheidung wird flott vergehen.
Ich wünsche dir, dass dein Mann Ruhe gibt und du bald nur noch an dich denken kannst.
Bitte teile dich weiterhin mit.

Liebe Grüße, happy mind

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