Ein Muslim spült nicht ab

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leah_neu
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Ein Muslim spült nicht ab

Beitrag von leah_neu » 27.09.2010, 23:12

Hallo ihr Lieben,

dies bekam ich heute per Mail:
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Mon, 27 Sep 2010 20:01:34 +0200
Von: xxxxxxxxxxGÜTERSLOH
"Ein Muslim spült nicht ab"
Versicherung verweigert Zahlung an Unfallopfer wegen Glaubensrichtung
VON ANETTE ISRINGHAUSEN

[image: Rechtsanwalt Martin Rother spricht von Beleidigung und
Ehrverletzung.]
<http://www.nw-news.de/_em_daten/_nw/201 ... 114385.jpg>
"Fast schon rassistisch"

Gütersloh. Bei Verkehrsunfällen verletzte Opfer können nicht nur
Schadensersatz geltend machen. Sie dürfen auch Kosten für die
Haushaltsführung in Rechnung stellen, sofern sie auf Hilfe angewiesen sind.
Einem Gütersloher Rentner wurde der Ausgleich von einer Kölner Versicherung
mit einem bislang wohl einzigartigen Argument verweigert: Er erhalte keinen
Cent, schreibt die Versicherung, da er als Muslim prinzipiell keine
Hausarbeit verrichte.

Der heute 79-Jährige war am 26. April mit seinem Fahrrad in Gütersloh
unterwegs, als er von einem abbiegenden Pkw erfasst wurde. Der Rentner
stürzte und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Die Diagnose:
Schädel-Hirn-Trauma und Hirnprellung. Einen Monat lang lag er im Koma,
halbseitige Lähmungserscheinungen und andere Beeinträchtigungen erforderten
eine langwierige Rehabilitation. Noch heute hat M. physisch und psychisch
unter den Folgen des schweren Unfalls zu leiden.
[image: NW Probe Abonnement im
Herbst]<http://ad.de.doubleclick.net/click;h=v8 ... w-probe.de>
<http://ad.de.doubleclick.net/jump/oms.n ... rd=nw-news?>

Martin Rother, Fachanwalt für Versicherungsrecht, hat für seinen Mandanten
bei der Versicherung des Autofahrers 160.000 Euro gefordert. Rund 100.000
Euro wurden gezahlt, als Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Großteil der
restlichen Summe fällt auf den sogenannten Haushaltsführungsschaden. Denn M.
konnte lange Zeit die anfallenden Arbeiten Haus und Garten nicht mehr
verrichten.
Sachbearbeiterin zitiert KoranDen zu begleichen lehnt die Gothaer
Versicherung in einem Schreiben kategorisch ab. Die Sachbearbeiterin S.
hatte sich zuvor offenbar ausführlich mit dem Koran beschäftigt, zitiert in
einem Schreiben unter anderem die Sure 4,34.

Aus der Lektüre von Fachliteratur schließt sie, dass M. aufgrund seiner
Glaubensrichtung niemals Haushaltstätigkeiten verrichten würde. Denn im
Islam sei die Frau grundsätzlich dem Mann unterlegen. "Die traditionelle Ehe
wird in der Regel nicht als Paarbeziehung verstanden; sie dient der
Gemeinschaft. Es kann also nicht vom Vorbild der deutschen Ehe ausgegangen
werden, wo sich die Eheleute den Haushalt teilen...Nach dem patriarchalen
und traditionellen Mannesbild in der muslimischen Ehe führt der Ehemann
nicht den Haushalt."

Dass das Ehepaar M. genau nach diesem Muster lebt, meint die
Sachbearbeiterin S. aus der Tatsache zu schließen, dass der bereits 1959 aus
Algerien nach Deutschland eingewanderte M. 1976 im Alter von 45 Jahren
"seine wesentlich jüngere Ehefrau" (26) heiratete, bei der S. zudem eine
"fehlende Sprachkompetenz" konstatiert.
Ehemann arbeitet in Haus und GartenTatsächlich ist die Frau laut Rother
nicht nur der deutschen Sprache mächtig, sie ist zudem berufstätig, weshalb
ein Großteil der Arbeiten in Haus und Garten von ihrem Ehemann erledigt
wurden.

Er bezeichnet das Schreiben als "ehrverletzend". Dass Versicherungen vor
allem bei Verkehrsdelikten in letzter Zeit zu fragwürdigen Methoden greifen
würden, sei ihm in seiner Praxis nicht fremd. Eine derartig krasse
Diskriminierung aller Angehörigen einer anderen Glaubensrichtung allerdings
schon. Die Sachbearbeiterin unterstelle, dass jede muslimische Ehe auf der
Wertlosigkeit der Frau und auf dem Gedanken der reinen Zweckgemeinschaft
beruhe.

Die Sprecherin der Gothaer Versicherung, Martina Faßbender, verspricht im
NW-Gespräch eine erneute Prüfung: "Natürlich ist es nicht so, dass wir
Haushaltsführungsschäden in solchen Fällen grundsätzlich nicht anerkennen.
Es wird immer der Einzelfall betrachtet. In eine solche Betrachtung fließen
viele Faktoren ein, wie Alter, familiäre Umstände, ursprünglicher
Gesundheitszustand." Kulturelle Besonderheiten seien gerade in der aktuellen
politischen Debatte ein heikles Thema. Für den "unangemessenen" Ton in dem
Schreiben entschuldige sich das Unternehmen.
Empörte junge MuslimaRother hat seit dem Schreiben schon einige Besuche von
empörten Bekannten der Familie M. erhalten. Darunter eine junge Muslima, die
sagte: "Wir glauben an den Koran. Mein Mann und ich teilen uns trotzdem die
Hausarbeit."

--
Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür
bekommen, sondern das, was wir dadurch werden.
Zuletzt geändert von leah_neu am 27.09.2010, 23:19, insgesamt 1-mal geändert.
Herzliche Grüße
von Leah

Imene
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Re: Ein Muslim spült nicht ab

Beitrag von Imene » 27.09.2010, 23:17

Vielleicht sollte man mal die Absendeadresse entfernen, damit die arme Frau nicht massenweise Spams bekommt?
"Dass so viel Ungezogenheit gut durch die Welt kommt, daran ist die Wohlerzogenheit schuld "
Marie v. Ebner-Eschenbach

leah_neu
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Re: Ein Muslim spült nicht ab

Beitrag von leah_neu » 27.09.2010, 23:20

Danke, Imene, hab ich übersehen. Hab auch übersehen, dass das bereits in einem unteren Faden Thema war. Sorry :oops:
Herzliche Grüße
von Leah

Imene
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Re: Ein Muslim spült nicht ab

Beitrag von Imene » 27.09.2010, 23:22

Kein Thema. :)
"Dass so viel Ungezogenheit gut durch die Welt kommt, daran ist die Wohlerzogenheit schuld "
Marie v. Ebner-Eschenbach

Nefertari1998
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Re: Ein Muslim spült nicht ab

Beitrag von Nefertari1998 » 29.09.2010, 12:04

So etwas muss wirklich gut geprüft werden, da wird es zu Nachbarbefragungen kommen müssen...

Die Sache hat für mich 2 Seiten:

1. Wenn scbon aufgrund eines muslimischen Hintergrundes bei uns bei der Rechtsprechung manchmal mit zweierlei Maß gemessen wird,
warum darf die Versicherung es hier nicht auch anwenden?
2. Mit einer Anwendung würde man allerdings weiterhin Fakten für zweierlei Rechtsprechung schaffen.
Das ist gefährlich...

Heikles Thema!


Sollte der Mann wirklich nichts im Haushalt tun und die Frau alles machen wie bisher, muss ich der Versicherung allerdings Recht geben.

Nefer

leah_neu
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Re: Ein Muslim spült nicht ab

Beitrag von leah_neu » 29.09.2010, 16:50

Wenn scbon aufgrund eines muslimischen Hintergrundes bei uns bei der Rechtsprechung manchmal mit zweierlei Maß gemessen wird,
warum darf die Versicherung es hier nicht auch anwenden?
genau das war auch mein erster Gedanke, denn dass in der Rechtssprechung Kulturrelativismus praktiziert wird, steht ja schon lange außer Frage. Nur muss ich sowas ja in seiner Gesamtheit bejahen, und ich bin dagegen. Sowohl hier als auch da.
Herzliche Grüße
von Leah

lalala
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Re: Ein Muslim spült nicht ab

Beitrag von lalala » 29.09.2010, 17:17

da muss ich leider ocean bestätigen, und das gilt auch für arbeitslosenversicherung usw...

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