10 Jahre
Moderator: Moderatoren
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Re: 10 Jahre
Hallo
Straftaten, von Deutschen im Ausland begangen, können auch in Deutschland geahndet werden.
Gruss
haram
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Re: 10 Jahre
Moppel, Dein Pauschalurteil gegen alle Frauen geht einfach zu weit.
Ich nehme mal an, Du schreibst in diesem Forum, um Dich dafür zu rächen, was eine Frau Dir vielleicht angetan hat.
Für Dich mögen Deine Erfahrungen schmerzhaft sein, dennoch ist es für viele Frauen, die wirklich Schlimmes erleiden mussten, nicht zu ertragen, was Du hier so von Dir gibst.
Ich rate Dir dringend, Dir ein Männer-Forum zu suchen, in dem Du Deinem Frust freien Lauf lassen kannst.
Ich wünsche Dir alles Gute!
Ich nehme mal an, Du schreibst in diesem Forum, um Dich dafür zu rächen, was eine Frau Dir vielleicht angetan hat.
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Evelyne
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Für jede Hilfe, diese Seite am Leben zu erhalten, sind wir sehr dankbar.
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Re: 10 Jahre
Wenn außer Frauen und Muslimen hasst und verachtest Du sonst noch so?Moppel hat geschrieben:
.
Btw. Etwas OT
Deutsche Justiz in Aktion um das ist kein Einzelfall. Die meisten Opfer dieser Lynchjustiz basierend auf weiblichen Rachegelüsten sind nicht prominent genug um sich bemerkbar zu machen. Nimm einfach zur Kenntnis das Frauen zu allem fähig sind um ihre Ziele zu erreichen und sehr selten werden sie dafür belangt.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-18818089.html
Gruß
Moppel
Aber dank der letzten Beiträge wissen wir nun wie die Rangliste ist - am meisten gehasst und verachtest:
1. Frauen
2. Muslime
3. -> wird sicherlich noch aufgedeckt.
Platz 1. kann man noch durch 1a ergänzen - muslimische Frauen. 1b wären dann die bösen deutschen Frauen, die sich scheiden lassen wollen.
"Dass so viel Ungezogenheit gut durch die Welt kommt, daran ist die Wohlerzogenheit schuld "
Marie v. Ebner-Eschenbach
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Re: 10 Jahre
Genau den Gedanken hatte ich auch.Wenn der Typ freigesprochen wurden wäre, dann käme doch das Argument: Migrantenbonus!

Liebe Grüße
Anaba
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anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Re: 10 Jahre
Nabend
Was bin ich froh, dass ich nach 2 herben Entäuschungen, in meinen Jugendjahren, nicht zum Frauenhasser geworden bin.
Hatte damals schon ne Mordswut im Bauch, aber andere Mütter haben auch schöne Töchter.
Ma muass halt lang suache, dass ma was gscheits find.
Gruss
haram
Was bin ich froh, dass ich nach 2 herben Entäuschungen, in meinen Jugendjahren, nicht zum Frauenhasser geworden bin.

Hatte damals schon ne Mordswut im Bauch, aber andere Mütter haben auch schöne Töchter.
Ma muass halt lang suache, dass ma was gscheits find.

Gruss
haram
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Re: 10 Jahre
Seine Frau aber auch.Schöne Grüße auch an die Frau - du hast so ein Glück.

Frauen mögen Männer mit Humor.
Liebe Grüße
Anaba
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Re: 10 Jahre
Die Kinder hatten ihren Wohnsitz , wie auch Lebensmittelpunkt in Deutschland.
Den Prozess hat es in D gegeben, da er sich nach deutschen Recht strafbar gemacht hat.
Strafgesetzbuch
§ 235Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält
Den Prozess hat es in D gegeben, da er sich nach deutschen Recht strafbar gemacht hat.
Strafgesetzbuch
§ 235Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält
Gemeinsam sind wir stark!
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Re: 10 Jahre
Sorry Moppel,
ich lese deine Beiträge immer ausgesprochen gerne und habe deinen links schon sehr viel Positives und Informatives entnehmen können. Danke dir dafür, auch wenn es manchmal hier anders gesehen wird.
Dein letzter Beitrag allerdings entsetzt mich wirklich:
Es kann doch nicht wirklich deine Meinung sein, daß ein Vater, gleich welcher Nationalität, seinen Kindern die Mutter nimmt, um sie in einer, ihnen völlig fremden Umgebung, bei völlig fremden Verwandten, abzugeben und ohne Eltern aufwachsen zu sehen. (Der Vater kümmert sich ja in den meisten Fällen auch nicht um seinen Nachwuchs)
Bildung, medizinische Versorgung, etc. ist Papa völlig wurscht, hauptsache muslemische Erziehung und männliche Durchsetzung. Hat auch er das nicht vorher gewußt?
Hier nur der europäischen Frau, die ja wissentlich einen Mann anderen Glaubens und anderer Nationalität, geheiratet hat, die "Schuld" zu geben, finde ich geradezu perfide. Auch der Vater der Kinder hat ja in vollem Wissen des "Andersseins" eine Ausländerin geheiratet und mußte sich der Konsequenzen seines Tuns bewußt gewesen sein.
Wenn also die "Ausländerin" nicht funktioniert, sich nicht anpaßt, hat Papa das Recht, aufgrund der Staatsbürgerschaft, die Kinder bei weitläufigen Verwandten zu parken, in seinem Sinne erziehen zu lassen und sich selbst in die ungeliebten Länder wieder davonzumachen? Wo bittesehr, hat Papa sich denn im Land seine Wünsche angepaßt? Viele Frauen wären im Heimatland des Auserwählten geblieben, aber der Liebste wollte dann doch lieber zu den Ungläubigen, obwohl das Wetter ja so schlecht ist.
Das entsetzliche Trauma eines kleinen Kindes, für das die Mutter, gerade in den ersten Jahren, lebenswichtig ist, ist Papa egal?
Schafft es der Vater nicht, FÜR seine halbeuropäischen Kinder, in dem gelobten Land, das ja das Ziel seiner Wünsche war, für das er gelogen und betrogen hat, auszuhalten? Warum geht er dann, nachdem er die Kinder verschleppt hat, wieder zurück in diese Hölle der Ungläubigen, lebt dort recht gut und holt Cousinchen noch nach, die dann auch so entsetzlich friert?
Nein Moppel, du urteilst sehr, sehr einseitig und bezichtigst immer nur die Frauen des Nichtnachdenkens und Prüfens.
Gruß Rena
PS: Übrigens erlebe ich gerade eine Trennung im allerengsten, männlichen Familienkreis. Sehe aber, daß das Kind unbedingt bei der Mutter sein soll, obwohl mir einiges manchmal ein bißchen wehtut.
Allerdings geht man sehr, sehr behutsam damit um........ von beiden Seiten, zum Wohle des Kindes, das oberste Priorität hat. Das ist für mich absolut o.k. und ich trage es absolut mit.
ich lese deine Beiträge immer ausgesprochen gerne und habe deinen links schon sehr viel Positives und Informatives entnehmen können. Danke dir dafür, auch wenn es manchmal hier anders gesehen wird.
Dein letzter Beitrag allerdings entsetzt mich wirklich:
Es kann doch nicht wirklich deine Meinung sein, daß ein Vater, gleich welcher Nationalität, seinen Kindern die Mutter nimmt, um sie in einer, ihnen völlig fremden Umgebung, bei völlig fremden Verwandten, abzugeben und ohne Eltern aufwachsen zu sehen. (Der Vater kümmert sich ja in den meisten Fällen auch nicht um seinen Nachwuchs)
Bildung, medizinische Versorgung, etc. ist Papa völlig wurscht, hauptsache muslemische Erziehung und männliche Durchsetzung. Hat auch er das nicht vorher gewußt?
Hier nur der europäischen Frau, die ja wissentlich einen Mann anderen Glaubens und anderer Nationalität, geheiratet hat, die "Schuld" zu geben, finde ich geradezu perfide. Auch der Vater der Kinder hat ja in vollem Wissen des "Andersseins" eine Ausländerin geheiratet und mußte sich der Konsequenzen seines Tuns bewußt gewesen sein.
Wenn also die "Ausländerin" nicht funktioniert, sich nicht anpaßt, hat Papa das Recht, aufgrund der Staatsbürgerschaft, die Kinder bei weitläufigen Verwandten zu parken, in seinem Sinne erziehen zu lassen und sich selbst in die ungeliebten Länder wieder davonzumachen? Wo bittesehr, hat Papa sich denn im Land seine Wünsche angepaßt? Viele Frauen wären im Heimatland des Auserwählten geblieben, aber der Liebste wollte dann doch lieber zu den Ungläubigen, obwohl das Wetter ja so schlecht ist.
Das entsetzliche Trauma eines kleinen Kindes, für das die Mutter, gerade in den ersten Jahren, lebenswichtig ist, ist Papa egal?
Schafft es der Vater nicht, FÜR seine halbeuropäischen Kinder, in dem gelobten Land, das ja das Ziel seiner Wünsche war, für das er gelogen und betrogen hat, auszuhalten? Warum geht er dann, nachdem er die Kinder verschleppt hat, wieder zurück in diese Hölle der Ungläubigen, lebt dort recht gut und holt Cousinchen noch nach, die dann auch so entsetzlich friert?
Nein Moppel, du urteilst sehr, sehr einseitig und bezichtigst immer nur die Frauen des Nichtnachdenkens und Prüfens.
Gruß Rena
PS: Übrigens erlebe ich gerade eine Trennung im allerengsten, männlichen Familienkreis. Sehe aber, daß das Kind unbedingt bei der Mutter sein soll, obwohl mir einiges manchmal ein bißchen wehtut.
Allerdings geht man sehr, sehr behutsam damit um........ von beiden Seiten, zum Wohle des Kindes, das oberste Priorität hat. Das ist für mich absolut o.k. und ich trage es absolut mit.
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Re: 10 Jahre
Never schrieb >>
und ich möchte ums verrecken nicht in der Haut der Mutter und der Kinder stecken!<<<<
m.E. trifft es genau den Punkt. ---
Und aus der Erkenntnis war gedacht, eine Frau als Verteidigerin, die evtl. eine eigene andere Überzeugung hat > aber entgegengesetzt verteidigen muss. Das stelle ich mir extrem schwer vor.
Und egal welcher Elternteil die Kinder quasi als Waffe gegen den jeweils anderen benutzt > hat meine tiefste Verachtung als Mensch >> unabhängig von Religion, Nationalität, Genre usw.
Liebe Grüße
und ich möchte ums verrecken nicht in der Haut der Mutter und der Kinder stecken!<<<<
m.E. trifft es genau den Punkt. ---
Und aus der Erkenntnis war gedacht, eine Frau als Verteidigerin, die evtl. eine eigene andere Überzeugung hat > aber entgegengesetzt verteidigen muss. Das stelle ich mir extrem schwer vor.
Und egal welcher Elternteil die Kinder quasi als Waffe gegen den jeweils anderen benutzt > hat meine tiefste Verachtung als Mensch >> unabhängig von Religion, Nationalität, Genre usw.
Liebe Grüße
لا يزال بإمكانك الذهاب ببطء. لأنه في النهاية سوف نعود إلى نفسك فقط.
Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.
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Re: 10 Jahre
Liebe clara,
mich würde interessieren wie genau der Täter eigentlich verurteilt wurde. Wurden zum Beispiel die strafverschärfenden Merkmale des Absatz 4 verwirklicht? Wie wurde die Gesamtstrafe ermittelt? Was waren die anderen Straftatbestände, die verwirklicht wurden? Falls Du dazu etwas sagen darfst.
Liebe Grüße,
Imene
mich würde interessieren wie genau der Täter eigentlich verurteilt wurde. Wurden zum Beispiel die strafverschärfenden Merkmale des Absatz 4 verwirklicht? Wie wurde die Gesamtstrafe ermittelt? Was waren die anderen Straftatbestände, die verwirklicht wurden? Falls Du dazu etwas sagen darfst.
Liebe Grüße,
Imene
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Re: 10 Jahre
Hallo
Ein Tunesier hat in der Regel keinen "Zugriff" auf eine europäische Frau. Den hat er nur dann wenn Frau nach Tunesien kommt, ihn heiratet und dann hier her bringt.
Mir ist im übrigen nicht entgangen das ein Tunesisches Gericht ihr das Sorgerecht für den jüngsten übertragen, auf das sie dann aber verzichtet hat.
Über die Gründe für den Verzicht sollte in Tunesien verhandelt werden, denn hier beschleicht mich der Verdacht das die Anklage den für sie günstigsten Gerichtsstand gewählt hat. Es ist für meine Begriffe auch äusserst unlogisch einen Vorfall hier in Deutschland zu verhandeln der sich ein paar tausend Kilometer südwärts abgespielt haben soll.
Die Kinder hat er nicht entführt. Denn sie waren bereits dort und somit fallen sie unter Tunesisches Recht. Das ist zwar für unsere Begriffe ausserhalb der Norm aber leider eine juristische Tatsache. Es ist der Fluch der doppelten Staatsbürgerschaft.
Mein Fazit völlig unabhängig vom aktuellen Fall ist folgendes.
Solange die Gesetzeslage ist wie sie ist, kann man Frau nur raten sich nicht mit Moslems einzulassen. Der Fall hier ist ein sehr eindrückliches Bsp. dafür.
Gruß
Moppel
Der Linie werde ich auch treu bleiben.RenaII hat geschrieben:Sorry Moppel,
ich lese deine Beiträge immer ausgesprochen gerne und habe deinen links schon sehr viel Positives und Informatives entnehmen können. Danke dir dafür, auch wenn es manchmal hier anders gesehen wird.
Der Meinung bin ich nicht mal ansatzweise.Dein letzter Beitrag allerdings entsetzt mich wirklich:
Es kann doch nicht wirklich deine Meinung sein, daß ein Vater, gleich welcher Nationalität, seinen Kindern die Mutter nimmt, um sie in einer, ihnen völlig fremden Umgebung, bei völlig fremden Verwandten, abzugeben und ohne Eltern aufwachsen zu sehen. (Der Vater kümmert sich ja in den meisten Fällen auch nicht um seinen Nachwuchs)
Soweit gehe ich mit Dir konform nur eines vergisst Du, so abgedroschen das jetzt auch klingen mag.Bildung, medizinische Versorgung, etc. ist Papa völlig wurscht, hauptsache muslemische Erziehung und männliche Durchsetzung. Hat auch er das nicht vorher gewußt?
Hier nur der europäischen Frau, die ja wissentlich einen Mann anderen Glaubens und anderer Nationalität, geheiratet hat, die "Schuld" zu geben, finde ich geradezu perfide. Auch der Vater der Kinder hat ja in vollem Wissen des "Andersseins" eine Ausländerin geheiratet und mußte sich der Konsequenzen seines Tuns bewußt gewesen sein.
Ein Tunesier hat in der Regel keinen "Zugriff" auf eine europäische Frau. Den hat er nur dann wenn Frau nach Tunesien kommt, ihn heiratet und dann hier her bringt.
Ich kann nix dafür das hier zwei Welten aufeinander krachen. Es ist nicht meine Schuld das die Kinder juristisch Doppelstaatler sind und demzufolge Tunesisches Recht gilt wenn sie in Tunesien sind. Wenn er sie gegen den Willen der Mutter und trotz eines Ausreiseverbotes aus Deutschland mitgenommen hätte, dann wäre es eine Entführung, dem war aber nicht so.Wenn also die "Ausländerin" nicht funktioniert, sich nicht anpaßt, hat Papa das Recht, aufgrund der Staatsbürgerschaft, die Kinder bei weitläufigen Verwandten zu parken, in seinem Sinne erziehen zu lassen und sich selbst in die ungeliebten Länder wieder davonzumachen? Wo bittesehr, hat Papa sich denn im Land seine Wünsche angepaßt? Viele Frauen wären im Heimatland des Auserwählten geblieben, aber der Liebste wollte dann doch lieber zu den Ungläubigen, obwohl das Wetter ja so schlecht ist.
Mir ist im übrigen nicht entgangen das ein Tunesisches Gericht ihr das Sorgerecht für den jüngsten übertragen, auf das sie dann aber verzichtet hat.
Über die Gründe für den Verzicht sollte in Tunesien verhandelt werden, denn hier beschleicht mich der Verdacht das die Anklage den für sie günstigsten Gerichtsstand gewählt hat. Es ist für meine Begriffe auch äusserst unlogisch einen Vorfall hier in Deutschland zu verhandeln der sich ein paar tausend Kilometer südwärts abgespielt haben soll.
Warum er so handelt wie er handelt, das mußt du ihn schon selber fragen, denn ich kann nicht in seinen Kopf schauen.Das entsetzliche Trauma eines kleinen Kindes, für das die Mutter, gerade in den ersten Jahren, lebenswichtig ist, ist Papa egal?
Schafft es der Vater nicht, FÜR seine halbeuropäischen Kinder, in dem gelobten Land, das ja das Ziel seiner Wünsche war, für das er gelogen und betrogen hat, auszuhalten? Warum geht er dann, nachdem er die Kinder verschleppt hat, wieder zurück in diese Hölle der Ungläubigen, lebt dort recht gut und holt Cousinchen noch nach, die dann auch so entsetzlich friert?
...
Die Kinder hat er nicht entführt. Denn sie waren bereits dort und somit fallen sie unter Tunesisches Recht. Das ist zwar für unsere Begriffe ausserhalb der Norm aber leider eine juristische Tatsache. Es ist der Fluch der doppelten Staatsbürgerschaft.
Mein Fazit völlig unabhängig vom aktuellen Fall ist folgendes.
Solange die Gesetzeslage ist wie sie ist, kann man Frau nur raten sich nicht mit Moslems einzulassen. Der Fall hier ist ein sehr eindrückliches Bsp. dafür.
Gruß
Moppel
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Re: 10 Jahre
nabila hat geschrieben:<<<<<Mit diesen Wunden allerdings, so Verteidigerin Andrea König-Biebelheimer, habe ihr Mandant nichts zu tun.
und beantragt, Mohamed K. von den schwerwiegenden Vorwürfen freizusprechen.<<<<<---------------------------
Da stehen mir und wohl allen doch die Haare zu Berge !!!! Das ist so weltfremd, so irreal >> und dann auch noch eine FRAU .
An Blume beste Glückwünsche und Danke. Viel Kraft weiterhin und Standhaftigkeit. Danke, dass es Dich gibt.
Liebe Grüße
Für mich stellt sich viel mehr die Frage, bin ich denn als Anwalt/Anwältin verpflichtet, jedes Mandat anzunehmen?
Wenn ich ein Mandat annehme, ist ja wohl klar, dass ich versuche, das beste für meinen Mandanten/Mandantin herauszuholen.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben. (Alexander von Humboldt)
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Re: 10 Jahre
Imene hat geschrieben:Wenn außer Frauen und Muslimen hasst und verachtest Du sonst noch so?Moppel hat geschrieben:
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Btw. Etwas OT
Deutsche Justiz in Aktion um das ist kein Einzelfall. Die meisten Opfer dieser Lynchjustiz basierend auf weiblichen Rachegelüsten sind nicht prominent genug um sich bemerkbar zu machen. Nimm einfach zur Kenntnis das Frauen zu allem fähig sind um ihre Ziele zu erreichen und sehr selten werden sie dafür belangt.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-18818089.html
Gruß
Moppel
Aber dank der letzten Beiträge wissen wir nun wie die Rangliste ist - am meisten gehasst und verachtest:
1. Frauen
2. Muslime
3. -> wird sicherlich noch aufgedeckt.
Platz 1. kann man noch durch 1a ergänzen - muslimische Frauen. 1b wären dann die bösen deutschen Frauen, die sich scheiden lassen wollen.
Liebe Imene,
Du trifftst den Nagel auf den Kopf!
LG
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Re: 10 Jahre
Moppel, ich bitte dich, hier in diesem Thread nicht mehr zu antworten.Moppel hat geschrieben: Mir ist im übrigen nicht entgangen das ein Tunesisches Gericht ihr das Sorgerecht für den jüngsten übertragen, auf das sie dann aber verzichtet hat.
Über die Gründe für den Verzicht sollte in Tunesien verhandelt werden, denn hier beschleicht mich der Verdacht das die Anklage den für sie günstigsten Gerichtsstand gewählt hat. Es ist für meine Begriffe auch äusserst unlogisch einen Vorfall hier in Deutschland zu verhandeln der sich ein paar tausend Kilometer südwärts abgespielt haben soll.
Moppel
Es ist eine Frechheit, wie du immer wieder versuchst die Dinge so darzustellen, dass sie in dein Weltbild passen.
Du schreibst tatsächlich "Über die Gründe des Verzichts"....
Hast du Blume´s Beitrag dazu nicht gelesen ?
Sie schreibt nämlich zu dem Verzicht folgendes:
Du stellst es aber so hin, dass der Leser annehmen kann, D. hat freiwillig auf die Kinder verzichtet."Im Vertrauen darauf, dass ihr Mann diese Entscheidung des tunesischen Gerichts akzeptieren müsse, fuhr sie zu ihm", sagt Glenz. Sie wollte den Kleinen holen. sie hatte hier noch vor, in Tun zu bleiben um in der Nähe ihrer KInder zu sein,
Doch es kam anders, auch da ist sich die Kammer sicher: Mohamed K. sperrte seine Frau ein, demütigte und vergewaltigte sie. Er habe sie so lange misshandelt, bis sie ein Dokument unterschrieb, in dem sie auf das Sorgerecht für alle drei Kinder verzichtete, meint der Vorsitzende. Dann brachte er sie zum Flughafen. Alleine flog sie nach Deutschland.
Evelyne hat dich gestern schon darauf hingewiesen, du möchtest dich hier zurückhalten.
Jeden Beitrag dieser Art lösche werden wir ab sofort löschen.
Vielleicht solltes du mal eine Forenpause einlegen und nachdenken, ob hier das richtige Forum für dich ist.
Oder einfach die Klappe halten, da du über die näheren Umstände nichts weißt.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
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“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
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“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
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Re: 10 Jahre
Dabei unterschlägt der Verfasser, dass es Zuwanderung und Migration nach Deutschland schon immer gegeben hat und dass spätestens mit den „Gastarbeitern“ ab den 60er-Jahren hinreichend Ausländer, auch Tunesier, „Zugriff“ auf europäische Frauen hatten, diese also nicht zwangsweise hergeholt werden müssen.Bildung, medizinische Versorgung, etc. ist Papa völlig wurscht, hauptsache muslemische Erziehung und männliche Durchsetzung. Hat auch er das nicht vorher gewußt?
Hier nur der europäischen Frau, die ja wissentlich einen Mann anderen Glaubens und anderer Nationalität, geheiratet hat, die "Schuld" zu geben, finde ich geradezu perfide. Auch der Vater der Kinder hat ja in vollem Wissen des "Andersseins" eine Ausländerin geheiratet und mußte sich der Konsequenzen seines Tuns bewußt gewesen sein.
Soweit gehe ich mit Dir konform nur eines vergisst Du, so abgedroschen das jetzt auch klingen mag.
Ein Tunesier hat in der Regel keinen "Zugriff" auf eine europäische Frau. Den hat er nur dann wenn Frau nach Tunesien kommt, ihn heiratet und dann hier her bringt.
Ich distanziere mich deutlich von der zitierten Sprachwahl, die Männer und Frauen zu einer simplen Ware verkommen läßt. Das ist menschenverachtend.
Es mag für Dich unlogisch erscheinen, dass Dein Weltbild nicht mehr in unser globalisiertes Leben passt. Fakt ist, dass ein Rechtstaat nicht an seiner Grenze endet und dass in Fällen mit internationalem Bezug durchaus auch im Ausland deutsches Recht angewandt werden kann – genau wie auch in Deutschland ausländisches Recht gelten kann, wenn der Sachverhalt entsprechend ist. So etwas nennt sich Internationales Privatrecht und man spricht dann von einem Renvoi, einem Rechtsverweis in das entsprechende Recht des Landes. Es handelt sich vorliegend nun einmal um eine Straftat, die von einem DEUTSCHEN an einer DEUTSCHEN im Ausland verübt wurde – da gilt DEUTSCHES RECHT.Wenn also die "Ausländerin" nicht funktioniert, sich nicht anpaßt, hat Papa das Recht, aufgrund der Staatsbürgerschaft, die Kinder bei weitläufigen Verwandten zu parken, in seinem Sinne erziehen zu lassen und sich selbst in die ungeliebten Länder wieder davonzumachen? Wo bittesehr, hat Papa sich denn im Land seine Wünsche angepaßt? Viele Frauen wären im Heimatland des Auserwählten geblieben, aber der Liebste wollte dann doch lieber zu den Ungläubigen, obwohl das Wetter ja so schlecht ist.
Ich kann nix dafür das hier zwei Welten aufeinander krachen. Es ist nicht meine Schuld das die Kinder juristisch Doppelstaatler sind und demzufolge Tunesisches Recht gilt wenn sie in Tunesien sind. Wenn er sie gegen den Willen der Mutter und trotz eines Ausreiseverbotes aus Deutschland mitgenommen hätte, dann wäre es eine Entführung, dem war aber nicht so.
Mir ist im übrigen nicht entgangen das ein Tunesisches Gericht ihr das Sorgerecht für den jüngsten übertragen, auf das sie dann aber verzichtet hat.
Über die Gründe für den Verzicht sollte in Tunesien verhandelt werden, denn hier beschleicht mich der Verdacht das die Anklage den für sie günstigsten Gerichtsstand gewählt hat. Es ist für meine Begriffe auch äusserst unlogisch einen Vorfall hier in Deutschland zu verhandeln der sich ein paar tausend Kilometer südwärts abgespielt haben soll.
Auch hier würde ein Blick in das StGB helfen auch wenn dadurch das eigene Weltbild ins wanken gerät. Verwirklicht wurde hier höchstwahrscheinlich § 235 I, II Nr.2 StGB ( ich kenne ja nicht den kompletten Sachverhalt)Das entsetzliche Trauma eines kleinen Kindes, für das die Mutter, gerade in den ersten Jahren, lebenswichtig ist, ist Papa egal?
Schafft es der Vater nicht, FÜR seine halbeuropäischen Kinder, in dem gelobten Land, das ja das Ziel seiner Wünsche war, für das er gelogen und betrogen hat, auszuhalten? Warum geht er dann, nachdem er die Kinder verschleppt hat, wieder zurück in diese Hölle der Ungläubigen, lebt dort recht gut und holt Cousinchen noch nach, die dann auch so entsetzlich friert?
...
Warum er so handelt wie er handelt, das mußt du ihn schon selber fragen, denn ich kann nicht in seinen Kopf schauen.
Die Kinder hat er nicht entführt. Denn sie waren bereits dort und somit fallen sie unter Tunesisches Recht. Das ist zwar für unsere Begriffe ausserhalb der Norm aber leider eine juristische Tatsache. Es ist der Fluch der doppelten Staatsbürgerschaft.
Strafgesetzbuch
§ 235Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat
Wie gesagt Straftaten an Deutschen durch Deutsche im Ausland….aber da wirst Du Dir wahrscheinlich auch sagen, diese Kinder sind keine Deutschen weil ihre Mutter die Frechheit besessen hat, sie von einem früheren Ausländer zeugen zu lassen.
Das Fazit ziehst Du ja nun gebetsmühlenartig und kein Thread ist abseitig oder weit entfernt genug, um am Ende nicht doch wieder beim bösen Muselmann und der deutschen unanständigen Frau zu landen, die sich auf ihn eingelassen hat.Mein Fazit völlig unabhängig vom aktuellen Fall ist folgendes.
Solange die Gesetzeslage ist wie sie ist, kann man Frau nur raten sich nicht mit Moslems einzulassen. Der Fall hier ist ein sehr eindrückliches Bsp. dafür.
Gruß
"Dass so viel Ungezogenheit gut durch die Welt kommt, daran ist die Wohlerzogenheit schuld "
Marie v. Ebner-Eschenbach
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Re: 10 Jahre
Och, ich wahr so schön in drin in meiner Argumentationskette....
Aber ist ok, ich halte mich zurück.

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Re: 10 Jahre
Clara, er muss doch hier ins Gefängnis ?
Moppel, vielleicht solltest Du mal ganz in Ruhe durchlesen, was hier geschrieben steht und was Du geschrieben hast.
Weisst Du, so wie Du argumentierst, könnte man bei fast jeder Straftat argumentieren, denn jeder Täter hat ein Motiv, das ihn in seinen Augen zu der Tat berechtigt.
Du darfst nicht alles nur mit Deiner Sicht lesen.
Die meisten Frauen, die einen solchen Mann heiraten, wissen doch nur ein Bruchteil von dem, was wir hier wissen.
Das kann man niemandem wirklich zum Vorwurf machen.
Wenn ich einen Katholiken heirate, muss ich nicht davon ausgehen, dass er gegen Empfängnisverhütung ist.
Diese Frau braucht niemanden mehr, der ihr vorhält, sie hätte es wissen müssen.
Und das, was Du hier geschrieben hast, ist in meinen Augen einfach unverschämt und verlässt die Menschlichkeit.
LG Elisa
Moppel, vielleicht solltest Du mal ganz in Ruhe durchlesen, was hier geschrieben steht und was Du geschrieben hast.
Weisst Du, so wie Du argumentierst, könnte man bei fast jeder Straftat argumentieren, denn jeder Täter hat ein Motiv, das ihn in seinen Augen zu der Tat berechtigt.
Du darfst nicht alles nur mit Deiner Sicht lesen.
Die meisten Frauen, die einen solchen Mann heiraten, wissen doch nur ein Bruchteil von dem, was wir hier wissen.
Das kann man niemandem wirklich zum Vorwurf machen.
Wenn ich einen Katholiken heirate, muss ich nicht davon ausgehen, dass er gegen Empfängnisverhütung ist.
Diese Frau braucht niemanden mehr, der ihr vorhält, sie hätte es wissen müssen.
Und das, was Du hier geschrieben hast, ist in meinen Augen einfach unverschämt und verlässt die Menschlichkeit.
LG Elisa
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Re: 10 Jahre
Doch, denn bevor ich jemanden heirate, mache ich mich doch mit seiner Lebenseinstellung, seiner Weltanschauung und seinem religiös-kulturellen Hintergrund vertraut.Elisa hat geschrieben:
Die meisten Frauen, die einen solchen Mann heiraten, wissen doch nur ein Bruchteil von dem, was wir hier wissen.
Das kann man niemandem wirklich zum Vorwurf machen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -
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Re: 10 Jahre
Fakt ist doch aber auch, viele der Männer spielen ihre Rolle sehr gut.Efendi II hat geschrieben:Doch, denn bevor ich jemanden heirate, mache ich mich doch mit seiner Lebenseinstellung, seiner Weltanschauung und seinem religiös-kulturellen Hintergrund vertraut.Elisa hat geschrieben:
Die meisten Frauen, die einen solchen Mann heiraten, wissen doch nur ein Bruchteil von dem, was wir hier wissen.
Das kann man niemandem wirklich zum Vorwurf machen.
Sie sind weltoffen,tolerant und würden sich natürlich nie so verhalten.
Ihr wahres Gesicht zeigen sie natürlich nicht, dann würde manche Ehe platzen.
Viele Männer zeigen ihre wahre Einstellung doch erst nach Jahren.
Es ist sinnlos, gerade in diesem Fall der jungen Frau Vorwürfe zu machen.
Sie hat geliebt, wurde geliebt (dachte sie) und alles lief gut. Bis er ihr gezeigt hat wie er wirklich ist.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
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Re: 10 Jahre
Efendi, sich von ihm zu überzeugen, ist eine Sache, Du weisst, was da geschauspielert wird, sich von der Kultur zu überzeugen, eine andere. Im Urlaub lernt man keine Familie etc. kennen, zumal, wenn man die Sprache nicht spricht.
Ich habe mich auch schon getäuscht und ich wurde auch schon getäuscht.
Und wenn Du dich pauschal informierst, das kommt dann einem Vorteil oder einer Vorverurteilung gleich.
Und sie war jung, mit 30 - 40 siehst das wiederum ganz anders aus. Ging mir jedenfalls so. Als junger Mensch habe ich nicht die gleichen Rückschlüsse gezogen, weil mir die Erfahrung fehlte.
Und noch heute habe ich nicht immer den Durchblick.
LG
Elisa
Ich habe mich auch schon getäuscht und ich wurde auch schon getäuscht.
Und wenn Du dich pauschal informierst, das kommt dann einem Vorteil oder einer Vorverurteilung gleich.
Und sie war jung, mit 30 - 40 siehst das wiederum ganz anders aus. Ging mir jedenfalls so. Als junger Mensch habe ich nicht die gleichen Rückschlüsse gezogen, weil mir die Erfahrung fehlte.
Und noch heute habe ich nicht immer den Durchblick.
LG
Elisa