Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

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kati3366
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von kati3366 » 08.10.2015, 07:15

Letzten Montag war wieder ein Scheidungstermin. Mein Anwalt war vorher hier und hat die Screenshots der Geldeingänge auf dem Konto meines Nochmannes mitgenommen.
Dieser hatte seinen Nettolohn ja mit ca 1200 Euro angegeben. Tatsächlich waren es monatlich zwischen 1500 und 1800 Euro.
Geld für die Übersetzung der Seiten ( ca 100 Dinar) hatte ich ihm mitgegeben.

Der Richter fand es nicht sooo lustig, daß mein Nochmann bezüglich seines Nettolohnes gelogen hat.

Nächster Verhandlungstermin ist Anfang November, weil der Richter natürlich die Übersetzung der Screenshots benötigt.


Das in D. notwendige Trennungsjahr ist inzwischen um. So viel also zur schnellen Scheidung in Tunesien :D .
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nabila
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von nabila » 08.10.2015, 20:27

.
.
.

heyh, da macht ja schon das mit-lesen Spaß !

Lass Dich nicht unterkriegen.

Liebe Grüße ♥
لا يزال بإمكانك الذهاب ببطء. لأنه في النهاية سوف نعود إلى نفسك فقط.
Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

Flensee
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von Flensee » 08.10.2015, 21:53

Letzten Montag war wieder ein Scheidungstermin. Mein Anwalt war vorher hier und hat die Screenshots der Geldeingänge auf dem Konto meines Nochmannes mitgenommen

Wie kommst du an diese Unterlagen? Hoffe, sie sind für dich von Nutzen und für ihn bei den Steuerbehörden schädlich!

kati3366
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von kati3366 » 08.10.2015, 23:37

Sie sind für mich bei der Scheidung nützlich um die Höhe des Unterhalts festzulegen.
Steuerlich in D. unrelevant, weil die Löhne am Jahresende sowieso vom Arbeitgeber an's Finanzamt gemeldet werden.

Aber er hat hier bei Gericht ein monatliches Netto von 1200 Euro angegeben. Und er verdient deutlich mehr.

Wie ich an die Screenshots komme? Ich habe ihm ja geholfen, das online-Banking in D. einzurichten. Und ich habe ein überdurchschnittlich gutes Zahlengedächtnis.
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Levent
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von Levent » 09.10.2015, 00:36

Warum hat der Richter denn nicht von ihm die schriftlichen Nachweise über die Höhe des Gehaltes angefordert? Behaupten kann ja jeder etwas, er muss es aber auch belegen können, und in diesem Fall hätte der Noch-Ehemann die Übersetzungen zahlen müssen.

Kann Dein Noch-Ehemann nicht im Gegenzug seine Nachzahlungen beim Finanzamt anrechnen lassen? Und was ist wenn sich sein Gehalt in den nächsten Jahren nach oben oder unten verändert? Wird der Unterhalt dann jedes Mal neu festgelegt? Und der schlimmste Fall, wenn er trotz richterlichen Beschluss nicht zahlt? Kann von Tunesien aus eine Zwangsvollstreckung/Gehaltspfändung in Deutschland veranlasst werden?

Will mal nur meine Gedanken einbringen.

kati3366
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von kati3366 » 09.10.2015, 07:42

Wir sind in Tunesien. Ich wurde auch bur gefragt, wie hoch mein Einkommen ist. Nur habe ich eben nicht gelogen.
Wenn ich Beweise bringe, dann muß ich mich auch darum kümmern, daß der Richter sie lesen kann. Einen Übersetzer bei der Güteverhandlung hätte mein Mann zahlen müssen. Hat mir der Richter auch gleich angeboten.

Die Nachzahlungen beim Finanzamt betreffen ja die Vergangenheit. Da er die Steuerklasse inzwischen gewechselt hat interessieren die nicht. ( wäre auch in D. egal).

Und wenn der Unterhalt einmal festgelegt ist, dann ist es egal. Sollte er nicht zählen, dann wird er bei der nächsten Einreise nach TN verhaftet.

Und da die Scheidung ja in D. anerkannt werden muß und ich dort noch einen Wohnsitz habe, kann ich auch da ausstehende Forderungen eintreiben.
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Anaba
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von Anaba » 09.10.2015, 08:51

Das einmal festgelegter Unterhalt nicht mehr verhandelbar ist, bedeutet ja auch, er müsste immer diese Summe zahlen, auch wenn er arbeitslos wäre oder erwerbsunfähig würde?
Die Lebensumstände ändern sich ja oft.
Wenn er heiratet und ein paar Kinderchen dazukommen, wird das für ihn nicht leicht.
Liebe Grüße
Anaba

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Moppel
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von Moppel » 09.10.2015, 10:01

Anaba hat geschrieben:Das einmal festgelegter Unterhalt nicht mehr verhandelbar ist, bedeutet ja auch, er müsste immer diese Summe zahlen, auch wenn er arbeitslos wäre oder erwerbsunfähig würde?
Ist in der Regel so.
Die Lebensumstände ändern sich ja oft.
Ist für Gerichte selten von Belang.
Wenn er heiratet und ein paar Kinderchen dazukommen, wird das für ihn nicht leicht.
Das ist einer der Gründe warum Männer nach einer Scheidung in Deutschland nicht selten auf Kinder verzichten, sie können sie sich schlicht nicht mehr leisten.
Gruß

Nilka
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von Nilka » 09.10.2015, 10:16

"Schachgemattet" ist der Habibi :lol:
Das wünsche ich allen Bezzies :D
LG ♥ Nilka

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kati3366
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von kati3366 » 09.10.2015, 14:32

Anaba hat geschrieben:Das einmal festgelegter Unterhalt nicht mehr verhandelbar ist, bedeutet ja auch, er müsste immer diese Summe zahlen, auch wenn er arbeitslos wäre oder erwerbsunfähig würde?
Die Lebensumstände ändern sich ja oft.
Wenn er heiratet und ein paar Kinderchen dazukommen, wird das für ihn nicht leicht.

DAS ist tunesische Recht. Entweder eine einmalige Entschädigung oder monatlicher Unterhalt bis zu MEINER nächsten Heirat.
Hier wird logisch davon ausgegangen, daß die muslimische Frau möglichst bald wieder heiraten will um versorgt zu sein.
An emanzipierte Europäerinnen wurde dabei nicht gedacht. Weil diese eben auch sehr selten an Scheidung in Tunesien denken.
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Anaba
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von Anaba » 09.10.2015, 15:39

Warum sollte sich eine Europäerin auch in TN scheiden lassen?
Noch dazu, wenn es gemeinsame Kinder gibt.
Die meisten Frauen hätten wohl auch Angst, in TN nicht gerecht behandelt zu werden.
Dazu kommt, die Frauen leben in der Regel nicht im Land ihres Mannes.
Deshalb ist eine Scheidung dort eine Ausnahme.
Das ein tunesischer Mann für ein Leben lang zahlen muss, wissen die meisten Frauen auch nicht.
Liebe Grüße
Anaba

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kati3366
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von kati3366 » 09.10.2015, 21:13

Anaba, sicher ist es eine Ausnahme und nicht die Regel.

Aber es gibt einige Frauen in meiner Situation.
Darum berichte ich fortlaufend weiter.
Und ich habe mehrfach darauf hingewiesen, daß es mit Kindern schwierig wird.
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Anaba
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von Anaba » 09.10.2015, 22:19

kati3366 hat geschrieben:Anaba, sicher ist es eine Ausnahme und nicht die Regel.

Aber es gibt einige Frauen in meiner Situation.
Darum berichte ich fortlaufend weiter.
Und ich habe mehrfach darauf hingewiesen, daß es mit Kindern schwierig wird.
Es ist m.M.n. nur für Frauen, die in TN leben und Rente oder Einkommen dort beziehen, interessant.
Wenn der Ex dann in Deutschland arbeitet, haben sie die Chance Unterhalt zu bekommen.

Mir liegt daran, dass Frauen nicht denken, es wäre ein Kinderspiel von einem Tunesier Unterhalt zu erhalten.
Wir empfehlen den Frauen immer, sich in Deutschland scheiden zu lassen.
Auch, weil es äußerst schwierig ist, einen guten tunesischen Anwalt zu finden.
Diese Erfahrung mussten viele Frauen machen, die in Tunesien kein Recht bekommen haben.
Evelyne ist ein gutes Beispiel.
Vielleicht hat sich mit der neuen Regierung auch hier etwas getan.
Warten wir ab, wie es ausgeht und ob vielleicht noch andere Frauen etwas Positives über tunesische
Gerichte berichten werden.
Liebe Grüße
Anaba

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kati3366
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von kati3366 » 09.10.2015, 23:57

@Anaba, ein Kinderspiel ist es sicher nicht. Und man kann mit dem Anwalt viel Pech haben.
Habe ich hier auch grade miterlebt.
Ich bin aber auch in Kontakt mit Frauen in ähnlicher Situation, die hier schon Erfolg hatten.

Ein absoluter Einzelfall bin ich also auch nicht.
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Levent
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von Levent » 10.10.2015, 00:16

Kati, noch eine Info vom Auswärtigen Amt in Berlin:

Mit Anerkennung der ausländischen Ehescheidung gilt die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich - rückwirkend auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der ausländischen Entscheidung - als geschieden.

Die Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung erstreckt sich jedoch ausschließlich auf die Lösung des Ehebandes. Eventuelle in der ausländischen Entscheidung getroffene Regelungen zu Scheidungsfolgesachen (Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht) werden von der Entscheidung der Landesjustizverwaltung hingegen nicht berührt. Besteht insoweit ein Streit oder weiterer Regelungsbedarf in Deutschland, sind hierfür die inländischen Zivilgerichte zuständig.


http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... idung.html

kati3366
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von kati3366 » 10.10.2015, 07:27

Danke Levent.
D.h. sollte er von mir Versorgungsausgleich erwarten, dann müßte er das gesondert einklagen?
Oder eben wenn ich das erwarte müßte ich das tun?

Das vereinfacht die Angelegenheit für mich noch mal. Wäre aber sowieso nur ein kleiner Betrag, da wir beide ein Einkommen haben.
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Levent
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von Levent » 10.10.2015, 13:22

Gern geschehen Kati,

das sehe ich auch so. Mir ging es aber mehr um den Unterhalt, wenn er nicht zahlt kannst Du aus dem tun. Scheidungsurteil heraus in Deutschland keine Zwangsvollstreckung einleiten. Auch der Unterhalt müsste hier gesondert eingeklagt werden.

Ihr hättet also beide nichts davon, er dürfte nicht mehr nach TN einreisen – Haftbefehl wurde genannt, und muss wahrscheinlich auch über Gericht veranlasst werden – und Du siehst kein Geld, weil dafür in D erst noch einmal gesondert geklagt werden muss. Ob sich deutsche Gerichte indirekt dem tun. Unterhaltsurteil anschliessen, kann ich nicht sagen. Im Endeffekt kostet alles Geld, Zeit und Nerven.

Ich würde an Deiner Stelle über eine einmalige, höhere Zahlung nachdenken. Mit der Aussicht auf jahrzehntelange Unterhaltszahlungen wird er eher gewillt sein da eine Schippe draufzulegen. Spätestens wenn er in D seine tun. Scheidungsurkunde einreicht, wird er mitbekommen, dass der Unterhaltsanspruch in D nicht rechtskräftig ist, und deswegen auch nicht vollstreckt werden kann.

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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von Anaba » 10.10.2015, 14:39

kati3366 hat geschrieben:Danke Levent.
D.h. sollte er von mir Versorgungsausgleich erwarten, dann müßte er das gesondert einklagen?
Oder eben wenn ich das erwarte müßte ich das tun?
.
Versorgungsausgleich lohnt doch bei der kurzen Zeit, die er hier arbeitet, kaum.
Er kann von dir nichts bekommen, da du während der Ehe schon Rente bezogen hast.
Bei langjährigen Ehen sieht das natürlich anders aus.
Dann kann es sich lohnen, darum zu klagen.

@Levent, danke für die ausführliche Erklärung und den Link.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von kati3366 » 10.10.2015, 17:18

@Anaba, bei uns ist der Versorgungsausgleich sicher unrelevant. Es wurde aber ( ebenso wie gemeinsame Kinder ) mal angesprochen.
Und etliche andere müssen auch darüber nachdenken.
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Anaba
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Re: Mein orientalischer Traumprinz 3Sat

Beitrag von Anaba » 10.10.2015, 17:21

kati3366 hat geschrieben:@Anaba, bei uns ist der Versorgungsausgleich sicher unrelevant. Es wurde aber ( ebenso wie gemeinsame Kinder ) mal angesprochen.
Und etliche andere müssen auch darüber nachdenken.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Liebe Grüße
Anaba

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