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von ohoh » 08.12.2011, 22:40
Diskussion zum Strafvollzugsgesetz mit Justizminister Dr. Holger Poppenhäger:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen einigten sich nach eineinhalbjährigen Beratungen auf einen Entwurf für ein einheitliches Strafvollzugsgesetz.
Oberste Maßgabe für den Entwurf, der unter Federführung der Justizministerien Thüringens und Berlins entstand, ist die Sicherheit für die Bevölkerung, die dadurch erreicht wird, dass entlassene Straftäter erfolgreich wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden.
Die gemeinsamen Standards sehen mildere Regeln im Strafvollzug für Erwachsene vor. So sollen die Besuchszeiten für Familien und Freunde von Inhaftierten auf monatlich zwei Stunden verdoppelt werden. Ein wichtiges Element des vereinbarten Mustergesetzes ist auch die Resozialisierung von Gefangenen. Vorgesehen ist unter anderem eine Neuausrichtung der Sozialtherapie. Außerdem sollen Gefangene mehr Möglichkeiten zur schulischen und beruflichen Qualifizierung bekommen und mit Arbeitstrainings auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben vorbereitet werden.
Im einzelnen sieht der Entwurf folgende Punkte vor:
• Die Eingliederung der Haftinsassen wird im Vollzugs- und Eingliederungsplan frühzeitig festgelegt und nach dessen Maßgabe umgesetzt. Ein neues Netzwerk soll helfen, den Gefangenen den Übergang vom Vollzugsalltag in das Leben in Freiheit zu erleichtern.
• Die Möglichkeiten der Vollzugslockerungen werden erweitert. Als Vorbild dient der im Jugendstrafvollzugsgesetz verankerte allgemeine Maßstab.
• Qualitätssicherung: Wesentliche vollzugliche Maßnahmen, die der Verbesserung der Legalprognose dienen, wie beispielsweise Arbeitstherapie, Arbeitstraining und Psychotherapie, werden erstmals definiert.
• Die Sozialtherapie wird neu ausgerichtet und auf Gewaltstraftäter ausgeweitet.
• Qualifizierung, Erwerbsarbeit, Arbeitstherapie: Die im Leistungsbereich bestehenden Defizite sollen durch schulische und berufliche Qualifizierung, Arbeitstraining und Arbeitstherapie beseitigt werden.
• Einzelunterbringung während der Einschlusszeiten ist als Grundsatz festgeschrieben. Dieser Grundsatz ist elementar, weil er nicht zuletzt auch dem Schutz der Gefangenen vor Übergriffen dient. Er kann nur in Ausnahmefällen aus bestimmten Gründen durchbrochen werden.
• Gleichrangigkeit: Der offene und der geschlossene Vollzug sind als gleichrangige Unterbringungsformen vorgesehen.
• Resozialisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Der Entwurf geht davon aus, dass es nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern der gesamten Gesellschaft ist, an der Eingliederung der Gefangenen mitzuwirken.
Zu diesen Aspekten des neuen Strafvollzugsgesetzes würde ich gerne mit Ihnen ins Gespräch kommen. Zu dieser Diskussion konnte ich zudem den Justizminister des Freistaates Thüringen, Herrn Dr. Holger Poppenhäger gewinnen, der federführend an der Entstehung des Gesetzes mitwirkte.
Die Diskussionsveranstaltung findet statt
am 14. November 2011 um 19:00 Uhr
Schlundhaus Meiningen, Schlundgasse 4
in Meiningen"
Hier gibt es dann Mitglieder bekannter Großparteien, welche bedauern, etwas Derartiges nicht mit "geballer Kraft" unterstützen zu können.
Ich frage mich nur noch... "Wie dumpfbrothohl können Manche sein" - wohlgemerkt sog. politisch "Aktive"!!!