München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

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Bleiente
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München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Bleiente » 06.11.2012, 18:54

Im ersten Augenblick ist in diesem Artikel kein Hinweis zu finden, das es sich um eine bi-nationale Ehe handelt. Was mich stutzig macht, ist das der Neffe dabei war, ein eher unübliches Verhalten bei deutschen Eheauseinandersetzungen. Okay, darüber könnte man streiten...

Aber trotzdem entsetzt mich die Vorgehensweise und Argumentation der Polizei

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/str ... -1.1514536

Nefertari1998
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Nefertari1998 » 07.11.2012, 15:42

Polizisten dürfen nicht einfach in eine Wohnung, ohne Erlaubnis oder Durchsuchungsbefehl.
Der Schutz der Wohnung ist ein deutsches Grundrecht!

Dass der Mann allerdings seine Sachen holen muss und die Polizei zum Schutz der Frau aufpasst, finde ich in Ordnung...
...aber das ist meine Privatmeinung.
Allerdings muss man das ankündigen .

Die Frau hätte die Leute nicht in die Wohnung lassen müssen, siehe deutsche Grundrecht oben.

Nefertari

furiosa
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von furiosa » 07.11.2012, 22:47

Also meiner Meinung nach, ist das nicht in Ordnung!! Der Mann hat ein Betretungs- und Kontaktverbot. Wieso sollte es Sache der Polizei sein, dass der Mann zu seinen Sachen kommt?
Noch dazu waren sie auch schon am Vortag ohne Wissen der Frau in der Wohnung...jede Menge Druck haben die Polizisten auf die Frau auch ausgeübt...Na, das schaut mir schon eher nach "Freundschaftsdienst", Solidarität unter Männern oder Täter-Opfer-Umkehr aus.
Nein, absolut kein Verständnis für das Verhalten dieser Polizisten und wenn das täglicher Usus ist, dann gehören die schleunigst geschult.

Katrina
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Katrina » 08.11.2012, 09:12

Guten Morgen!

Die Frau musste damit rechnen, dass der Mann irgendwann seine Sachen holen würde. Ich wäre an ihrer Stelle erleichtert gewesen, wenn er mit Polizisten gekommen wäre, weil ich mich dann natürlich geschützt gefühlt hätte. So weit wäre das für mich i. O. gewesen.

Den Zutritt zur Wohnung zu verlangen, halte ich allerdings für absolut übergriffig. Dann noch durchzusetzen, dass der Neffe auch eintreten darf, geht gar nicht. Was sollte der denn? Auch ein paar Unterhosen raustragen? Oder hatte das eher was von einer Machtdemonstration?

Und dass die Polizisten ohne Wissen der Frau ihre Wohnung betreten haben, kann ich gar nicht fassen. Dürfen die das? Es sieht hier fast so aus, als wären die Polizisten als Hilfe für den Mann und nicht zum Schutz der Frau gekommen. Was ist das für ein Signal an einen brutalen Gewalttäter?

Bin schockiert.

LG, Katrina

Moppel
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Moppel » 08.11.2012, 09:24

Ich würde den Ball mal flach halten.
Erstens weiß keiner was genau passiert ist, zweitens hat Mann sehr wohl das Recht seinen Krempel ab zu hohlen, drittens war der Besuch angekündigt und viertens war Polizei direkt vor Ort.
Fazit
Sturm im Wasserglas.
Moppel

Katrina
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Katrina » 08.11.2012, 09:59

Hallo Moppel,

lässt der Bericht denn Raum für Spekulationen?

Angekündigt war der Besuch "kurz vorher". Nach einer traumatischen Gewalterfahrung würde ich, glaube ich, mehr als "kurz" brauchen, um mich vorzubereiten - zu verkrümeln - mir Beistand zu suchen.

Die Polizei erzwingt den Zutritt zur Wohnung gegen die Anordnung des Gerichts und gegen den Willen der Wohnungsinhaberin. Wo ist die Rechtsgrundlage? Klar kann er seine Sachen kriegen - aber ob es Dir gefällt oder nicht: Die Art und Weise stinkt, wenn es so war, wie es in dem Bericht steht. Würdest Du den Ball flach halten, wenn eine Furie Zutritt zu Deiner Wohnung erzwingen würde, nachdem sie Dich lebensbedrohend angegriffen (hier: gewürgt!) hätte? Und wenn sie so da steht und rein will, und Du weißt das Recht auf Deiner Seite: Würdest Du Dich nicht von den Polizistinnen verraten fühlen, die offenbar nicht zu Deinem Schutz sondern als Hilfe für die Gewalttäterin dabei sind? Deine Wohnung muss ein sicherer Ort für Dich sein, und Du entscheidest, wer sie wann betritt! Und wenn Polizistinnen ohne Dein Wissen in Deiner Abwesenheit Deine Wohnung betreten, hältst Du immer noch den Ball flach? Ich nicht, und ich werde auch keinen Schlüssel bei der nächsten Polizeistation abgeben, damit sie ab und zu mal reinschauen!

Wenn in diesem Fall die Frau die Möglichkeit bekommen hätte, die Sachen ihres Mannes zusammenzupacken und vor die Tür zu stellen, so dass er sie - wegen der 100-m-Zone in Begleitung der Polizei zum Schutz der Frau - dort hätte abholen können, wäre alles gut. Aber so?

Denkst Du immer nach, bevor Du schreibst?

LG, Katrina

Nefertari1998
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Nefertari1998 » 08.11.2012, 14:05

Also,

ich denke, wir haben nicht alle Infos...

Es muss einen Grund geben, wenn die Polizei in der Wohnung war....
Das macht keine Polizei in Deutschland von sich aus, so weit sind wir noch nicht....da müssen Gründe vorliegen.
Ein Polizist, weiß auch um den Schutz der Wohnung.
Warum sollten die sich strafbar machen für irgendeine Frau...
Ergibt keinen SInn...

Nefertari

Moppel
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Moppel » 09.11.2012, 08:41

Nefertari1998 hat geschrieben:Also,

ich denke, wir haben nicht alle Infos...

Es muss einen Grund geben, wenn die Polizei in der Wohnung war....
Das macht keine Polizei in Deutschland von sich aus, so weit sind wir noch nicht....da müssen Gründe vorliegen.
Ein Polizist, weiß auch um den Schutz der Wohnung.
Warum sollten die sich strafbar machen für irgendeine Frau...
Ergibt keinen SInn...

Nefertari
So simpel kann es sein ...
Gruß
Moppel

furiosa
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von furiosa » 09.11.2012, 10:22

Wir können nur aufgrund der Infos, die in dem Artikel gegeben sind, beurteilen.
Dementsprechend war der Grund, dass die Polizisten glaubten, dass der Gewalttäter das Recht hat, in ihrer Begleitung sich seine Sachen selbst aus der Wohnung zu holen. Lt. Presesprecher des Münchner Präsidium ist das Usus. Offensichtlich können oder wollen die Polizisten das Gewaltschutzgesetz nicht verstehen, obwohl es doch eigentlich so simpel ist...

Moppel
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Moppel » 09.11.2012, 11:14

furiosa hat geschrieben:Wir können nur aufgrund der Infos, die in dem Artikel gegeben sind, beurteilen.
Gut erkannt..
Dementsprechend war der Grund, dass die Polizisten glaubten, dass der Gewalttäter das Recht hat, in ihrer Begleitung sich seine Sachen selbst aus der Wohnung zu holen. Lt. Presesprecher des Münchner Präsidium ist das Usus. Offensichtlich können oder wollen die Polizisten das Gewaltschutzgesetz nicht verstehen, obwohl es doch eigentlich so simpel ist...
Da die Polizei mit solchen "Aufgaben" betraut ist, das mit ziemlicher Sicherheit nicht zum ersten Mal darf man getrost davon ausgehen das sie weiß was sie tut.
Und rein praktisch kommt es der Dame entgegen. Je früher er seine Sachen abholt umso früher ist sie ihn auch los.
Btw.
Ein Gesetz (Gewaltschutzgesetz) was explizit nur Täter (aber keine Täterinnen) kennt, ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
Nachzulesen hier
http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm
Voller Wortlaut als PDF
http://www.wikimannia.org/images/Gutach ... k-2001.pdf
Gruß
Moppel

prinzess
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von prinzess » 10.11.2012, 00:42

Es ist erlaubt seine Sachen abzuholen...
Bei mir war das auch so...

Allerdings war bei ihr die Polizei da...als meiner seine Sachen erlangte schmiss ich diese aus den Fenster, weil ich Angst hatte ihn reinzulassen...
Ich rief die Polizei an, und die meinten ganz dreist... "Frau ... Wir verstehen das sie Angst haben, aber Herr ... Wird ihnen nix tuen, er will lediglich seine Sachen." " sollte dennoch etwas passieren, rufen Sie und umgehend an."
Dann meinte ich: " genau, dann wenn es vielleicht zu spät ist, und ich im schlimmstenfalls ohne Kind bin, oder ein Messer im Rücken habe."

Also da soll die Dame schon froh sein, dass er mit der Polizei angekommen ist...

furiosa
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von furiosa » 11.11.2012, 01:14

Moppel hat geschrieben: Da die Polizei mit solchen "Aufgaben" betraut ist, das mit ziemlicher Sicherheit nicht zum ersten Mal darf man getrost davon ausgehen das sie weiß was sie tut.
...
Nein, man kann eben nicht davon ausgehen, dass die Polizei weiß, was sie tut. Nur weil etwas üblich ist, heißt es noch lange nicht, dass es legitim ist. Und du kannst deine Behauptung noch hunderte Male wiederholen, sie wird deshalb nicht richtiger.
prinzess hat geschrieben:Es ist erlaubt seine Sachen abzuholen...
Bei mir war das auch so...
...
Nein, es ist nicht erlaubt seine Sachen abzuholen, wenn ein Betretungs- und/oder Kontaktverbot verhängt wurde!!!
Dass es bei dir auch so war, bestätigt nur, was ich bereits schrieb: einige bei der Polizei können/wollen das Gewaltschutzgesetz nicht verstehen.

Die Person, über die das Kontaktverbot verhängt wurde, kann einen Dritten damit beauftragen oder auf Herausgabe der Sachen klagen.
Moppel hat geschrieben:
... Ein Gesetz (Gewaltschutzgesetz) was explizit nur Täter (aber keine Täterinnen) kennt, ist das Papier nicht wert auf dem es steht.

...
Das Gesetz gilt selbstverständlich für beide Geschlechter (DAS hat die Polizei sehr wohl verstanden :wink: es bekommen ja auch Frauen Betretungsverbote)

Falls du dich darauf beziehst, dass vom "Täter" die Rede ist: im ganzen Strafgesetzbuch wird (wie üblich) die männliche Form verwendet (der Angehörige, der Richter, der Amtsträger, der Leiter, etc. etc.) - das dient der leichteren Lesbarkeit :wink:

Aber schön, wie sensibel Männer auf das fehlende Binnen-I reagieren können, so bald nicht vom Arzt, Richter, Professor oder Personalleiter die Rede ist sondern vom Täter. Vielleicht entwickelt sich da ja bei dem einen oder anderen doch noch ein Verständnis dafür, warum eine Ärztin eine Ärztin und kein Arzt ist...

Moppel
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Moppel » 11.11.2012, 08:36

furiosa hat geschrieben:
Moppel hat geschrieben: ......

Das Gesetz gilt selbstverständlich für beide Geschlechter (DAS hat die Polizei sehr wohl verstanden :wink: es bekommen ja auch Frauen Betretungsverbote)

.
Nein, tut es nicht.
Moppel

Jakobs_Weg
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Jakobs_Weg » 11.11.2012, 09:53

prinzess hat geschrieben:(...) Ich rief die Polizei an, und die meinten ganz dreist... "Frau ... Wir verstehen das sie Angst haben, aber Herr ... Wird ihnen nix tuen, er will lediglich seine Sachen." " sollte dennoch etwas passieren, rufen Sie und umgehend an."
Dann meinte ich: " genau, dann wenn es vielleicht zu spät ist, und ich im schlimmstenfalls ohne Kind bin, oder ein Messer im Rücken habe."

Also da soll die Dame schon froh sein, dass er mit der Polizei angekommen ist...
(Letzter Satz von mir fett hervor gehoben.)

Liebe prinzess, da stimme ich dir zu.

Abgesehen davon, dass wir nicht wissen können, wie die Sachlage (Zeitungsmeldung) wirklich war,
finde ich es auch besser, die Polizei kommt mit ihm mit, bevor sie (womöglich) "danach" zu einem Tatort gerufen werden müsste.
LG, Jakobs_Weg

Nein, nicht alle Orientalen sind Beznesser!

Moppel
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Moppel » 11.11.2012, 10:13

"( Furiosa) Das Gesetz gilt selbstverständlich für beide Geschlechter (DAS hat die Polizei sehr wohl verstanden :wink: es bekommen ja auch Frauen Betretungsverbote)"
"(Moppel)Nein, tut es nicht.
Moppel"
"
(Dagmar) Bitte untermauer diese These.
"
(Moppel) Das habe ich bereits, aber gerne noch einmal als Zitat aus einem Rechtsgutachten zum besagtem "Gewaltschutzgesetz".
6.4. Langfristige Nachteile
Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar
ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf
Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist
nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen
nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen oder gar Ehe und Familie, sondern
nur Frauen. Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft
eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung negativ
beeinflussen sondern auch die Lebensqualität der Bürger und die gesellschaftliche Integration.
Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung
insgesamt abzulehnen.
Voller Wortlaut hier als PDF.
http://www.wikimannia.org/images/Gutach ... k-2001.pdf
Moppel

Bleiente
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Bleiente » 11.11.2012, 10:47

Moppel, dann les Dir noch mal das Gewaltschutzgesetz gaaanz genau durch ! besonders § 1! In erster Linie wird hier von Personen, gleich welchen Geschlechts, gesprochen.

Auszug :

"§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt,

1.
die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
2.
sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
3.
zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,
4.
Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
5.
Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,

soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn

1.
eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder
2.
eine Person widerrechtlich und vorsätzlich

a)
in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum eindringt oder
b)
eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt. "

Moppel
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Moppel » 11.11.2012, 11:15

Bleiente hat geschrieben:Moppel, dann les Dir noch mal das Gewaltschutzgesetz gaaanz genau durch ! besonders § 1! In erster Linie wird hier von Personen, gleich welchen Geschlechts, gesprochen.

...
Tut mir leid, das Rechtsgutachten kommt letztendlich zu einem andern Schluß.
Moppel

Anaba
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Anaba » 11.11.2012, 11:41

So richtig ernst kann man dieses elf Jahre alte Gutachten wohl nicht nehmen.

Z.B. das:
Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar
ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf
Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet
Das verfestigt zwar Moppels Meinung, die Männer kommen immer schlecht weg :D , hat aber mit der Realität wenig zu tun.
Liebe Grüße
Anaba

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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Moppel
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von Moppel » 11.11.2012, 18:07

Anaba hat geschrieben:So richtig ernst kann man dieses elf Jahre alte Gutachten wohl nicht nehmen.

Z.B. das:
Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar
ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf
Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet
Das verfestigt zwar Moppels Meinung, die Männer kommen immer schlecht weg :D , hat aber mit der Realität wenig zu tun.
Das Gutachten stammt von ihm, du darfst es also getrost für voll nehmen.
http://www.jura.uni-mainz.de/bock/
Btw.
Was Mann blühen kann wenn er an eine Lügnerin gerät hat der Fall Jörg Kachelmann sehr deutlich gezeigt und wie Frau einen mißliebigen Mann mit Hilfe das "Gewaltschutzgesetzes" elegant aus der Wohnung kicken kann, gehört zu den schmutzigen Scheidungstricks über die dir die "engagierte" Scheidungsanwältin die nur Frauen vertritt etwas mehr verraten kann.
Gruß
Moppel

furiosa
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Re: München: Polizei gestattet Schläger Zutritt in die Woh

Beitrag von furiosa » 12.11.2012, 00:25

Moppel hat geschrieben:
...
Das Gutachten stammt von ihm, du darfst es also getrost für voll nehmen.
http://www.jura.uni-mainz.de/bock/
Btw.
Was Mann blühen kann wenn er an eine Lügnerin gerät hat der Fall Jörg Kachelmann sehr deutlich gezeigt und wie Frau einen mißliebigen Mann mit Hilfe das "Gewaltschutzgesetzes" elegant aus der Wohnung kicken kann, gehört zu den schmutzigen Scheidungstricks über die dir die "engagierte" Scheidungsanwältin die nur Frauen vertritt etwas mehr verraten kann.
Gruß
Moppel
Tja, und Gesetzesentwürfe werden eben nicht nur von einem einzigen Jus-Professor begutachtet...wenn es deiner Meinung entspricht, kannst du diesen Professor ja eh gerne für voll nehmen. Ändert aber nix an der Tatsache, dass das Gesetz jetzt eben so ist wie es ist und sich daran auch die Polizei zu halten hat.

Der Kachelmann-Fall ist ja wohl alles andere als ein gutes Beispiel, mit seinem "im Zweifel für den Angeklagten"-Freispruch, wo noch in der Urteilsbegründung explizit betont wurde: "der Verdacht der Vergewaltigung hat sich nicht verflüchtigt". Dass Kachelmanns prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit dein Bild von Frauen bestätigt ist mir klar.
Umgekehrt sollte dir klar sein, dass es auch Menschen gibt, die sich davon nicht beeinflussen lassen und die genau wissen, dass TäterInnen vor Gericht nicht so gerne die Wahrheit sagen.

Was Frauen so blühen kann, wenn sie an einen Lügner mitsamt seinen engagierten Scheidungsanwalt, zeigt gerade auch hier dieses Forum. "Nein, ich habe doch gar nix gemacht, ist nur ein Trick von meiner bösen Frau, den sie von ihrem Scheidungsanwalt hat..." Diese Lügner argumentieren genau wie du...

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