Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
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Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Die Schweizerin Isabell gewinnt Sorgerechtsstreit am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Schweizerin Isabelle Neulinger berichtet in einem Buch über die Verwandlung ihres Mannes in einen religiösen Fanatiker. Sie konnte mit ihrem Sohn aus Israel fliehen. Der Kampf begann damit aber erst.
http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesel ... y/30466116
Die Schweizerin Isabelle Neulinger berichtet in einem Buch über die Verwandlung ihres Mannes in einen religiösen Fanatiker. Sie konnte mit ihrem Sohn aus Israel fliehen. Der Kampf begann damit aber erst.
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Anaba
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“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
In ihrem Buch "Meinen Sohn bekommt ihr nie"
ist ihre Geschichte nachzulesen.
Traurig und erschütternd was diese Frau ausgehalten hat,
und beeindruckend, wie sie für die Freiheit ihres Sohnes kämpfte und ihn schliesslich aus Israel rausschmuggelte.
ist ihre Geschichte nachzulesen.
Traurig und erschütternd was diese Frau ausgehalten hat,
und beeindruckend, wie sie für die Freiheit ihres Sohnes kämpfte und ihn schliesslich aus Israel rausschmuggelte.
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Dem gegenüber stehet eben dieses Urteil....
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... ng106.html
ich hatte bereits mit folgendem Komment hierauf hingewiesen...
Auszug...
Ringling: Kerstin G. hatte im Eilverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht auf das alleinige Sorgerecht geklagt. Doch der Richter sah überraschenderweise den Lebensmittelpunkt der Kinder in den Arabischen Emiraten, obwohl alle Kinder und beide Elternteile deutsche Staatsbürger sind und obwohl die Familie dort über all die Jahre mit einem Touristenvisum gelebt hatten. Auch die dokumentierten Misshandlungen brachten den Richter nicht davon ab zu empfehlen, emiratisches Recht anzuwenden. Das bedeutet, dass der Vater über den Aufenthaltsort der Kinder bestimmt und sie wieder zurück in die Arabischen Emirate geschickt werden müssten. Kerstin hat weiter geklagt und gewonnen. Sie hat jetzt das alleinige Sorgerecht - in Deutschland.
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... ng106.html
ich hatte bereits mit folgendem Komment hierauf hingewiesen...
Auszug...
Ringling: Kerstin G. hatte im Eilverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht auf das alleinige Sorgerecht geklagt. Doch der Richter sah überraschenderweise den Lebensmittelpunkt der Kinder in den Arabischen Emiraten, obwohl alle Kinder und beide Elternteile deutsche Staatsbürger sind und obwohl die Familie dort über all die Jahre mit einem Touristenvisum gelebt hatten. Auch die dokumentierten Misshandlungen brachten den Richter nicht davon ab zu empfehlen, emiratisches Recht anzuwenden. Das bedeutet, dass der Vater über den Aufenthaltsort der Kinder bestimmt und sie wieder zurück in die Arabischen Emirate geschickt werden müssten. Kerstin hat weiter geklagt und gewonnen. Sie hat jetzt das alleinige Sorgerecht - in Deutschland.
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Isabelles Erzählungen: Gerüchte über Israel und Juden
Natan Jessen
Fast alle deutschen und deutschsprachigen Medien haben bereits das Buch „Meinen Sohn bekommt ihr nie“ von Isabelle Neulinger besprochen, in dem die „junge Schweizer Jüdin“ ihre abenteuerliche Flucht aus Israel beschreibt.
...
Ein Verlag allerdings, der seine Autoren und deren Werke ernst nimmt, sollte sich schon die Mühe machen, die Texte mehr als nur Korrektur zu lesen. Bei Nagel & Kimche freilich gibt es niemanden, der Sachgehalte auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft. Hätte Frau Neulinger geschrieben, sie wäre von Aliens auf den Mond entführt worden, wäre auch das niemand aufgefallen.
So erfährt der Leser unter anderem, Staatsgründer David Ben Gurion habe 1948 ein irres und wirres Personenstandsrecht in Israel eingeführt. Diese Passagen lesen sich wie aus Wikipedia abgeschrieben. Was aber niemand daran hindern sollte, solche Behauptungen selbst in der „freien Enzyklopädie“ zu überprüfen.
Schon das genügt, um festzustellen, dass in Israel 1948 das Rechtssystem des britischen Mandats übernommen wurde, einschließlich seiner Wurzeln aus dem osmanischen Recht, das den jeweiligen Ethnien/Religionen in vergangenen Jahrhunderten Autonomierechte gewährte.
Stattdessen erfährt der Leser obendrein, seit Ben Gurion habe sich an den Zuständen „nichts verändert”. Was an der in Alpentälern berüchtigten jüdischen Faulheit liegen muss, die auch israelischen Juristen eigen ist. “Unumstößlich” ist dann, dass Männer und Frauen “in manchen israelischen Vierteln” auch noch gezwungen sind, “in Banken und Behörden” sich “nach Geschlechtern getrennt” in Warteschlangen anzustellen. Wie in Liestal am Banntag.
weiter auf
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/ ... _und_juden
Natan Jessen
Fast alle deutschen und deutschsprachigen Medien haben bereits das Buch „Meinen Sohn bekommt ihr nie“ von Isabelle Neulinger besprochen, in dem die „junge Schweizer Jüdin“ ihre abenteuerliche Flucht aus Israel beschreibt.
...
Ein Verlag allerdings, der seine Autoren und deren Werke ernst nimmt, sollte sich schon die Mühe machen, die Texte mehr als nur Korrektur zu lesen. Bei Nagel & Kimche freilich gibt es niemanden, der Sachgehalte auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft. Hätte Frau Neulinger geschrieben, sie wäre von Aliens auf den Mond entführt worden, wäre auch das niemand aufgefallen.
So erfährt der Leser unter anderem, Staatsgründer David Ben Gurion habe 1948 ein irres und wirres Personenstandsrecht in Israel eingeführt. Diese Passagen lesen sich wie aus Wikipedia abgeschrieben. Was aber niemand daran hindern sollte, solche Behauptungen selbst in der „freien Enzyklopädie“ zu überprüfen.
Schon das genügt, um festzustellen, dass in Israel 1948 das Rechtssystem des britischen Mandats übernommen wurde, einschließlich seiner Wurzeln aus dem osmanischen Recht, das den jeweiligen Ethnien/Religionen in vergangenen Jahrhunderten Autonomierechte gewährte.
Stattdessen erfährt der Leser obendrein, seit Ben Gurion habe sich an den Zuständen „nichts verändert”. Was an der in Alpentälern berüchtigten jüdischen Faulheit liegen muss, die auch israelischen Juristen eigen ist. “Unumstößlich” ist dann, dass Männer und Frauen “in manchen israelischen Vierteln” auch noch gezwungen sind, “in Banken und Behörden” sich “nach Geschlechtern getrennt” in Warteschlangen anzustellen. Wie in Liestal am Banntag.
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http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/ ... _und_juden
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Etwas juristisches zum Fall: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind:
http://www.humanrights.ch/de/menschenre ... uk-schweiz
Neulinger und Shuruk gegen die Schweiz
Keine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Familienleben im Zusammenhang mit Kindesentführung)
Urteil vom 8. Januar 2009 (Beschwerde 41615/07)
auf der Website des Bundesgerichts (französisch)
Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:
«Die Beschwerdeführerin, Isabelle Neulinger, eine belgische, schweizerische und israelische Staatsangehörige, hat Ende Mai 2005 mit ihrem damals nicht ganz zwei Jahre alten Sohn Noam Shuruk in Missachtung eines israelischen Gerichtsbeschlusses dieses Land verlassen. Beide befinden sich im Kanton Waadt. Der in Israel wohnhafte Vater des Kindes, Shay Shuruk, hat gestützt auf einen israelischen Entscheid beantragt, es sei die Rückkehr des Kindes nach Israel zu veranlassen. Nachdem der Antrag von den kantonalen Behörden abgelehnt worden war, hat das Bundesgericht mit Urteil vom 16. August 2007 angeordnet, Frau Neulinger müsse für die Rückkehr des Kindes bis Ende September 2007 sorgen. Es ging dabei davon aus, es sei Frau Neulinger zumutbar, mit ihrem Sohn nach Israel zurückzukehren.
Frau Neulinger und ihr Sohn haben daraufhin Beschwerde beim EGMR erhoben. Sie rügen insbesondere, das Bundesgericht habe der Gefahr, die eine Rückkehr nach Israel für das Wohl von Noam Shuruk beinhalte, nicht genügend Rechnung getragen und habe die Zumutbarkeit der Rückkehr zu Unrecht bejaht.
Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Abreise der Beschwerdeführer aus Israel im Sinne des Haager Kindsentführungsübereinkommens (SR 0.211.230.02) widerrechtlich erfolgt ist. Das Übereinkommen sieht für solche Fälle die sofortige Rückführung des Kindes in den Herkunftsstaat vor, es sei denn, diese sei mit der Gefahr eines schwerwiegenden körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden. Bei der nach Artikel 8 Absatz 2 EMRK vorzunehmenden Interessenabwägung sei deshalb zu prüfen, ob das Bundesgericht zu Recht einen solchen Ausnahmefall verneint habe. Der Gerichtshof hat erwogen, nichts lasse darauf schliessen, die israelischen Behörden seien nicht im Stande oder gewillt, die Beschwerdeführer gegen ein allfälliges aggressives Verhalten seitens des Vaters von Noam Shuruk zu schützen. Er erwog weiter, da sie freiwillig nach Israel gezogen sei, dort sechs Jahre gelebt habe und in der Schweiz für dasselbe multinationale Unternehmen tätig sei wie sie es dort war, sei es der Beschwerdeführerin zuzumuten, mit ihrem Sohn nach Israel zurückzukehren. Dasselbe gelte für Noam Shuruk. Was die Gefahr einer strafrechtlichen Verurteilung und einer damit verbundenen Inhaftierung der Beschwerdeführerin anbelangt, gebe es keinen Anlass, an den Aussagen der israelischen Behörden zu zweifeln, welche diese Gefahr stark relativiert hatten. Der Gerichtshof führte weiter aus, das Wohl des Kindes sei am besten gewahrt, wenn es zu beiden Eltern Kontakt pflegen könne. In diesem Sinn wäre es in der Verantwortung der Beschwerdeführerin gelegen, über die Erziehung des Kindes, dessen Wohnort und die Besuchsmodalitäten eine Einigung mit dem Vater zu suchen. Der Gerichtshof befand somit, der angefochtene Entscheid stelle keine Verletzung von Artikel 8 dar (4 zu 3 Stimmen; Gesuch der Beschwerdeführer um Neubeurteilung vor der Grossen Kammer hängig).»
Quelle: Bundesamt für Justiz, Quartalsberichte über die Rechtsprechung des EGMR, 1. Quartal 2009 (pdf, 15 S.)
http://www.humanrights.ch/de/menschenre ... uk-schweiz
Neulinger und Shuruk gegen die Schweiz
Keine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Familienleben im Zusammenhang mit Kindesentführung)
Urteil vom 8. Januar 2009 (Beschwerde 41615/07)
auf der Website des Bundesgerichts (französisch)
Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:
«Die Beschwerdeführerin, Isabelle Neulinger, eine belgische, schweizerische und israelische Staatsangehörige, hat Ende Mai 2005 mit ihrem damals nicht ganz zwei Jahre alten Sohn Noam Shuruk in Missachtung eines israelischen Gerichtsbeschlusses dieses Land verlassen. Beide befinden sich im Kanton Waadt. Der in Israel wohnhafte Vater des Kindes, Shay Shuruk, hat gestützt auf einen israelischen Entscheid beantragt, es sei die Rückkehr des Kindes nach Israel zu veranlassen. Nachdem der Antrag von den kantonalen Behörden abgelehnt worden war, hat das Bundesgericht mit Urteil vom 16. August 2007 angeordnet, Frau Neulinger müsse für die Rückkehr des Kindes bis Ende September 2007 sorgen. Es ging dabei davon aus, es sei Frau Neulinger zumutbar, mit ihrem Sohn nach Israel zurückzukehren.
Frau Neulinger und ihr Sohn haben daraufhin Beschwerde beim EGMR erhoben. Sie rügen insbesondere, das Bundesgericht habe der Gefahr, die eine Rückkehr nach Israel für das Wohl von Noam Shuruk beinhalte, nicht genügend Rechnung getragen und habe die Zumutbarkeit der Rückkehr zu Unrecht bejaht.
Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Abreise der Beschwerdeführer aus Israel im Sinne des Haager Kindsentführungsübereinkommens (SR 0.211.230.02) widerrechtlich erfolgt ist. Das Übereinkommen sieht für solche Fälle die sofortige Rückführung des Kindes in den Herkunftsstaat vor, es sei denn, diese sei mit der Gefahr eines schwerwiegenden körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden. Bei der nach Artikel 8 Absatz 2 EMRK vorzunehmenden Interessenabwägung sei deshalb zu prüfen, ob das Bundesgericht zu Recht einen solchen Ausnahmefall verneint habe. Der Gerichtshof hat erwogen, nichts lasse darauf schliessen, die israelischen Behörden seien nicht im Stande oder gewillt, die Beschwerdeführer gegen ein allfälliges aggressives Verhalten seitens des Vaters von Noam Shuruk zu schützen. Er erwog weiter, da sie freiwillig nach Israel gezogen sei, dort sechs Jahre gelebt habe und in der Schweiz für dasselbe multinationale Unternehmen tätig sei wie sie es dort war, sei es der Beschwerdeführerin zuzumuten, mit ihrem Sohn nach Israel zurückzukehren. Dasselbe gelte für Noam Shuruk. Was die Gefahr einer strafrechtlichen Verurteilung und einer damit verbundenen Inhaftierung der Beschwerdeführerin anbelangt, gebe es keinen Anlass, an den Aussagen der israelischen Behörden zu zweifeln, welche diese Gefahr stark relativiert hatten. Der Gerichtshof führte weiter aus, das Wohl des Kindes sei am besten gewahrt, wenn es zu beiden Eltern Kontakt pflegen könne. In diesem Sinn wäre es in der Verantwortung der Beschwerdeführerin gelegen, über die Erziehung des Kindes, dessen Wohnort und die Besuchsmodalitäten eine Einigung mit dem Vater zu suchen. Der Gerichtshof befand somit, der angefochtene Entscheid stelle keine Verletzung von Artikel 8 dar (4 zu 3 Stimmen; Gesuch der Beschwerdeführer um Neubeurteilung vor der Grossen Kammer hängig).»
Quelle: Bundesamt für Justiz, Quartalsberichte über die Rechtsprechung des EGMR, 1. Quartal 2009 (pdf, 15 S.)
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Liebe Luna,
ich muss ehrlich zugeben, das was du hier hervorkramst,
interessiert mich nicht im geringsten und ich halte es auch nicht für relevant.
Ich selbst habe das Buch gelesen und es hat mich äusserst berührt,
wie sehr diese Mutter um ihr Kind gekämpft hat.
Zugleich hat es mich schockiert und zeigt einmal mehr,
wie schnell bei Männern aus anderen Kulturen, mit anderen Religionen,
plötzlich ihr traditionelles UND religiöses Bewusstsein wieder in den Vordergrund tritt,
ausgelebt wird und das einzige ist, was für diese Männer noch zählt.
Als ich das Buch kaufte, war mir klar, dass ich keinen Lesestoff in der Hand hielt,
um die geschichtlichen Hintergründe Israels zu studieren,
Ich wusste, dass dieses Buch vom Schicksal einer jungen Frau und ihres Kindes handelt und das hat mich bewegt.
Dieses Buch zeigt auch auf, dass man niemals die Hoffnung aufgeben darf
und wirklich jede Chance nutzen sollte, wenn man um etwas kämpft
ich muss ehrlich zugeben, das was du hier hervorkramst,
interessiert mich nicht im geringsten und ich halte es auch nicht für relevant.
Ich selbst habe das Buch gelesen und es hat mich äusserst berührt,
wie sehr diese Mutter um ihr Kind gekämpft hat.
Zugleich hat es mich schockiert und zeigt einmal mehr,
wie schnell bei Männern aus anderen Kulturen, mit anderen Religionen,
plötzlich ihr traditionelles UND religiöses Bewusstsein wieder in den Vordergrund tritt,
ausgelebt wird und das einzige ist, was für diese Männer noch zählt.
Als ich das Buch kaufte, war mir klar, dass ich keinen Lesestoff in der Hand hielt,
um die geschichtlichen Hintergründe Israels zu studieren,
Ich wusste, dass dieses Buch vom Schicksal einer jungen Frau und ihres Kindes handelt und das hat mich bewegt.
Dieses Buch zeigt auch auf, dass man niemals die Hoffnung aufgeben darf
und wirklich jede Chance nutzen sollte, wenn man um etwas kämpft
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Da muss die Autorin wohl etwas mit den Gepflogenheiten in einigen mohammedanischen Ländern durcheinander gebracht haben.luna2000 hat geschrieben: “Unumstößlich” ist dann, dass Männer und Frauen “in manchen israelischen Vierteln” auch noch gezwungen sind, “in Banken und Behörden” sich “nach Geschlechtern getrennt” in Warteschlangen anzustellen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Lieber Efendi,
Ging vor 2/3 Jahren durch alle Medien.
mußt Du mal googeln nach Ultraorthodoxe Juden Geschlechtertrennung.luna2000 hat geschrieben: “Unumstößlich” ist dann, dass Männer und Frauen “in manchen israelischen Vierteln” auch noch gezwungen sind, “in Banken und Behörden” sich “nach Geschlechtern getrennt” in Warteschlangen anzustellen.
Du schriebst:
Da muss die Autorin wohl etwas mit den Gepflogenheiten in einigen mohammedanischen Ländern durcheinander gebracht haben.
Ging vor 2/3 Jahren durch alle Medien.
Liebe Grüße
sita
Es ist einfacher die Leute zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden.
Mark Twain
sita
Es ist einfacher die Leute zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden.
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Was da irgendwelche religiöse Ultraorthodoxe gerne hätten oder sich wünschen, geht der Mehrheit der säkularen Bevölkerung doch am A**** vorbei und findet keine Anerkennung, geschweige denn, dass sich jemand danach richtet.sita hat geschrieben:Lieber Efendi,
mußt Du mal googeln nach Ultraorthodoxe Juden Geschlechtertrennung.
Ging vor 2/3 Jahren durch alle Medien.
Das Wirken dieser Strengreligiösen beschränkt sich auf das Stadtviertel Mea Shearim in Jerusalem, wo diese Leute wohnen und dort muss man ja nicht unbedingt hingehen. Im übrigen Israel gibt es so etwas nicht.
In Deutschland gibt es weitaus mehr Gegenden und Stadtviertel, die man besser meidet.
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Auf einer Reise in den Iran hatte ich ein gegenteiliges Erlebnis. Dort weigerte sich eine Frau strikt neben einem Mann zu sitzen . Er war Student und hatte über Internet gebucht . Er sollte zunächst deshalb einen späteren Bus nehmen, was er aber wegen einer Klausur wohl nicht konnte. Schließlich verzögerte sich auch hier die Abfahrt mindestens ne halbe Stunde, da die Fahrgäste nach Männlein und Weiblein nochmal umsortiert wurden.
In Dtl. hingegen wurde ich im Billigbus zwischen 2 Städten schon mal von einem Mann hinter mir vollgenöllt, da ich meinen Sitz 10 cm zurückgeschoben hatte. Später schnappte ich noch auf, dass er ja eh in Thailand lebt
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
....und was willst Du uns damit sagen ?Liesel hat geschrieben: In Dtl. hingegen wurde ich im Billigbus zwischen 2 Städten schon mal von einem Mann hinter mir vollgenöllt, da ich meinen Sitz 10 cm zurückgeschoben hatte. Später schnappte ich noch auf, dass er ja eh in Thailand lebt
So ganz verstehe ich den Zusammenhang nicht ?
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Anaba hat geschrieben:Die Schweizerin Isabell gewinnt Sorgerechtsstreit am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Schweizerin Isabelle Neulinger berichtet in einem Buch über die Verwandlung ihres Mannes in einen religiösen Fanatiker. Sie konnte mit ihrem Sohn aus Israel fliehen. Der Kampf begann damit aber erst.
http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesel ... y/30466116
Diese Geschichte hat ein Happy End.
Das zu lesen hat mich sehr gefreut!
Leider ist das aber nicht die Tagesordnung!
Sollte sich jemand in einer Aehnlichen Situation befinden, bitte melden.
Ich schreibe einen Ratgeber ueber das Haager Abkommen ect.. und kann einige Gute Ratschlaege geben.
LG
man kann eine Menge verlieren, aber trotzdem das Spiel gewinnen!
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Danke, liebe Morena Peligrosa,Morena Peligrosa hat geschrieben:Diese Geschichte hat ein Happy End.
Das zu lesen hat mich sehr gefreut!
Leider ist das aber nicht die Tagesordnung!
genau das freute mich auch und nur das allein zählt doch wirklich!
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Die Schweizerin Neulinger hat dem Haager Abkommen zuwider gehandelt. Dies wurde auch von sämtlichen Gerichten festgestellt. Nur die Tatsache, daß diese Frau durch jahrelange Gerichtsverfahren ihren Sohn in der Schweiz "verwurzelt" hat und ein erneutes Entwurzeln das Kindeswohl gefährden würde, erlaubt ihr,das Kind in der Schweiz zu belassen.Morena Peligrosa hat geschrieben:Anaba hat geschrieben:Die Schweizerin Isabell gewinnt Sorgerechtsstreit am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Schweizerin Isabelle Neulinger berichtet in einem Buch über die Verwandlung ihres Mannes in einen religiösen Fanatiker. Sie konnte mit ihrem Sohn aus Israel fliehen. Der Kampf begann damit aber erst.
http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesel ... y/30466116
Diese Geschichte hat ein Happy End.
Das zu lesen hat mich sehr gefreut!
Leider ist das aber nicht die Tagesordnung!
Sollte sich jemand in einer Aehnlichen Situation befinden, bitte melden.
Ich schreibe einen Ratgeber ueber das Haager Abkommen ect.. und kann einige Gute Ratschlaege geben.
LG
Auf einen Ratgeber, der Ratschläge zur Umgehung des Haager Abkommens gibt, bin ich sehr gespannt. Auch Männer, die die Lebensweise der geschiedenen Ehefrau und Kindsmutter nicht gutheißen, werden sich brennend dafür interessieren. Auf jeden Fall sollte der Rat gegeben werden, für das Kind, welches man entführen will, eine Ausreisesperre zu erwirken, so wie Frau Neulinger es in Israel getan hat. Das wiegt den Ex-Ehepartner in Sicherheit.
Ich wünsche ein gutes Gelingen für den Ratgeber.
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Ich würde jedem Betroffenen abraten, sich an völlig Fremde zu wenden.
Gerade bei diesem Thema ist äußerste Vorsicht und Umsicht geboten.
Es gibt eine sehr gute Internetseite, die ich gern hier empfehle.
http://www.kindesentzug24.com/
Hier tauschen sich Betroffene aus.
Gerade bei diesem Thema ist äußerste Vorsicht und Umsicht geboten.
Es gibt eine sehr gute Internetseite, die ich gern hier empfehle.
http://www.kindesentzug24.com/
Hier tauschen sich Betroffene aus.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Sorry, aber die Seite/Forum ist m.e Wirklich nicht zu empfehlen!
LG
@Luna
Danke!
LG
@Luna
Danke!
man kann eine Menge verlieren, aber trotzdem das Spiel gewinnen!
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
So sieht es aus.luna2000 hat geschrieben:
Die Schweizerin Neulinger hat dem Haager Abkommen zuwider gehandelt. Dies wurde auch von sämtlichen Gerichten festgestellt. Nur die Tatsache, daß diese Frau durch jahrelange Gerichtsverfahren ihren Sohn in der Schweiz "verwurzelt" hat und ein erneutes Entwurzeln das Kindeswohl gefährden würde, erlaubt ihr,das Kind in der Schweiz zu belassen.
Bin mir fast sicher, das der schon in Arbeit ist.Auf einen Ratgeber, der Ratschläge zur Umgehung des Haager Abkommens gibt, bin ich sehr gespannt. Auch Männer, die die Lebensweise der geschiedenen Ehefrau und Kindsmutter nicht gutheißen, werden sich brennend dafür interessieren. Auf jeden Fall sollte der Rat gegeben werden, für das Kind, welches man entführen will, eine Ausreisesperre zu erwirken, so wie Frau Neulinger es in Israel getan hat. Das wiegt den Ex-Ehepartner in Sicherheit.
Ich wünsche ein gutes Gelingen für den Ratgeber.
Gruß
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Genau das schreibt sie ja auch.Bin mir fast sicher, das der schon in Arbeit ist.
Ich schreibe einen Ratgeber ueber das Haager Abkommen ect.. und kann einige Gute Ratschlaege geben.
Liebe Grüße
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Re: Schweizerin gewinnt Kampf um ihr Kind
Ich habe mehr als 500 Seiten selbstverfasste Notizen und filtere in meiner Freizeit das Beste heraus.
Ich denke mal in 8-10 Monaten wird es an den Verleger gehen.
Wird sehr Interessant werden.
Wahrscheinlich wird er aber erst richtig fertig, wenn ich meine Traumatherapie gemacht habe.
Es geht sich nicht nur um das Haager Abkommen, sondern auch um die Situation Mutter-Kind/Ausland/Psychopat im Ruecken!/Entfuehrung/Auslieferung/Haftzeit/Gerichte und Behoerden/ ect.
LG
PS: Das mit der Ausreisesperre ist ein ganz Heisses Eisen.
Da hat die Frau in der CH Unglaubliches Glueck gehabt.
Gerade wenn ein Gericht eine Ausreisesperre veranlasst, und diese missachtet wird, kann vom KV ruck zuck Internationaler Haftbefehl erwirkt werden, und dann ist Schluss mit Lustig....
Ich denke mal in 8-10 Monaten wird es an den Verleger gehen.
Wird sehr Interessant werden.
Wahrscheinlich wird er aber erst richtig fertig, wenn ich meine Traumatherapie gemacht habe.
Es geht sich nicht nur um das Haager Abkommen, sondern auch um die Situation Mutter-Kind/Ausland/Psychopat im Ruecken!/Entfuehrung/Auslieferung/Haftzeit/Gerichte und Behoerden/ ect.
LG
PS: Das mit der Ausreisesperre ist ein ganz Heisses Eisen.
Da hat die Frau in der CH Unglaubliches Glueck gehabt.
Gerade wenn ein Gericht eine Ausreisesperre veranlasst, und diese missachtet wird, kann vom KV ruck zuck Internationaler Haftbefehl erwirkt werden, und dann ist Schluss mit Lustig....
man kann eine Menge verlieren, aber trotzdem das Spiel gewinnen!