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Re: Scheinehe, Bezness oder Liebe?
Verfasst: 24.08.2016, 08:00
von Anaba
Eine fast Sechzigjährige und ein halb so alter Mann?
Natürlich denkt man da sofort erstmal an Bezness oder eine Scheinehe.
Ich brauche allerdings keine Glaskugel, um zu wissen wie das ausgeht.
Er darf bleiben und alles wird gut.
Da wird geklagt bis zur letzten Instanz und alles wird gut, bzw nicht gut.

Re: Scheinehe, Bezness oder Liebe?
Verfasst: 24.08.2016, 08:44
von Martinak
Und wehe er verlässt sie nach 3-4 Jahren dann muss der Staat natürlich sofort dafür sorgen, dass er abgeschoben wird.
Re: Scheinehe, Bezness oder Liebe?
Verfasst: 24.08.2016, 10:17
von Efendi II
Never hat geschrieben:
„Die schikanieren uns“, schimpft Heidi. „Das Amt will Imran erst die Aufenthaltsgenehmigung erteilen, wenn er zunächst nach Pakistan fährt und sein Visum holt. Aber das geht nicht!“ Denn ihr Mann sei ein politischer Flüchtling.
Die Behörde, welche über die Asyleigenschaft entscheidet, sieht das wohl anders. Denn wenn tatsächlich eine politische Verfolgung in Pakistan erwiesen wäre, würde man auf das Nachholen des Visumsverfahrens verzichten und ihm eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.
Das die Eheschließung mit einer fast doppelt so alten Frau lediglich der Sicherung des Aufenthalts dient, dürfte ohnehin kaum in Zweifel zu ziehen sein.
Von einer Scheinehe kann man allerdings nur dann sprechen, wenn
beide Eheleute sich abgesprochen haben, keine eheliche Partnerschaft zu führen und die Ehe nur zum Zwecke des Aufenthalts (oder aus anderen Gründen) geschlossen zu haben.