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Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 09.03.2017, 18:25
von brighterstar007
Ihr Lieben,

bitte macht nochmal deutlich, ob und inwiefern Heirat UND/ODER ???die Zeugung eines "deutschen" Kindes für den Aufenthaltsstatus eines Nicht-EU-
Bürgers wichtig ist, inklusive Fristen.
In meinem Fall waren beide Konditionen gegeben.

Es gibt ja hier wahre Expert/en/innen.

Liebe Grüße

Brighterstar

Re: Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 09.03.2017, 18:55
von Efendi II
Verstehe nicht so ganz, was Du da wissen willst. Du solltest Deine Frage schon etwas konkretisieren.

Bei der Einreise zum Ehepartner genügt normalerweise die Eheurkunde, sowie der Nachweis der Deutschkenntnisse. Gegebenenfalls., besonders dann wenn die Eheschließung in einem Land mit unsicheren Urkundenwesen stattgefunden hat, ist vorher eine Prüfung der Dokumente durch den Vertrauensanwalt erforderlich.

Bei der Einreise zum Kind, muss die Vaterschaftsanerkennung (von der Mutter bestätigt) vorliegen. Das ist auch schon vorgeburtlich möglich und die Einreis kann bereits kurz vor der Geburt des Kindes erfolgen. Dafür sind Deutschkenntnisse nicht notwendig. Die Aufenthaltserlaubnis gibt es allerdings erst dann, wenn das Kind auf der Welt ist.

Re: Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 09.03.2017, 20:07
von Darinka
"Oder" reicht. "Und" ist nicht notwendig.
Heißt: Baby ODER Heirat ist ausreichend. Hochzeit ist nicht zusätzlich zum Baby erforderlich, um eine AE-Grundlage zu haben. Deswegen versuchen viele Bezzies einfach die Frau zu schwängern (samt allen möglichen Manipulationsszenarien bzgl. Verhütung).... :?

LG Darinka

Re: Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 11.03.2017, 16:11
von Ammit
Bei FZF zum Kind braucht man in der Regel auch gemeinsames Sorgerecht.

Re: Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 11.03.2017, 20:36
von Anaba
Ammit hat geschrieben:Bei FZF zum Kind braucht man in der Regel auch gemeinsames Sorgerecht.
Warum sollte er das nicht bekommen?
Ein Kind braucht Mutter und Vater. Das ist ja der Sinn dieser Regelung.
Da spielt es keine Rolle, was er wirklich für ein Vater ist, ob er zahlt schon gar nicht.
Er wird sich natürlich bemühen. Steht ja einiges für ihn auf dem Spiel.
Wie sich das dann oft später entwickelt kann man hier im Forum in vielen Threads lesen.

Re: Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 11.03.2017, 20:58
von Efendi II
Bei dieser Gelegenheit sei noch einmal, speziell für potentielle Mütter, darauf hingewiesen, dass die Kinder durch ihre Abstammung auch (fast) immer die Staatsangehörigkeit ihres
Erzeugers "erben".

Um einen häufig auftretenden Irrtum gleich entgegenzutreten, die durch Abstammung erworbene Staatsangehörigkeit ist nicht vom Vorhandensein des Passes abhängig.
Sie besteht auch dann, wenn das Kind (noch) keinen Pass vom Herkunftsland des Vaters
besitzt.

Re: Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 12.03.2017, 12:35
von Ammit
Anaba hat geschrieben:
Ammit hat geschrieben:Bei FZF zum Kind braucht man in der Regel auch gemeinsames Sorgerecht.
Warum sollte er das nicht bekommen?
Ein Kind braucht Mutter und Vater. Das ist ja der Sinn dieser Regelung.
Da spielt es keine Rolle, was er wirklich für ein Vater ist, ob er zahlt schon gar nicht.
Er wird sich natürlich bemühen. Steht ja einiges für ihn auf dem Spiel.
Wie sich das dann oft später entwickelt kann man hier im Forum in vielen Threads lesen.
Manche Mutter meint, sie bekommt ihn auch so hierher. Das Sorgerecht wollen sie nicht unbedingt alle teilen.
Was ja auch eine gute Idee ist. Aber beim Amiga sicher auf taube Ohren stößt.

Re: Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 15.03.2017, 18:32
von brighterstar007
Ihr Lieben,

...was aber, wenn die-bislang-kinderlose-Ehe in Germany VOR Ablauf der drei ??? Jahre scheitert ?
Dann ist es doch aus Sicht der Beznesser/innen "klüger" auch wenigstens ein Kind mit ihr/ihm zu haben oder täusche ich mich ???

Liebe Grüße

Brighterstar

Re: Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 15.03.2017, 19:23
von Efendi II
brighterstar007 hat geschrieben:...was aber, wenn die-bislang-kinderlose-Ehe in Germany VOR Ablauf der drei ??? Jahre scheitert ?
Der Verlust des Aufenthaltsrechts tritt nicht erst bei der Scheidung ein, sondern bereits dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft beendet wird (mit der Trennung von Tisch und Bett).

Re: Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 16.03.2017, 10:40
von Karlotta
brighterstar007 hat geschrieben:Ihr Lieben,

...was aber, wenn die-bislang-kinderlose-Ehe in Germany VOR Ablauf der drei ??? Jahre scheitert ?
Dann ist es doch aus Sicht der Beznesser/innen "klüger" auch wenigstens ein Kind mit ihr/ihm zu haben oder täusche ich mich ???

Liebe Grüße

Brighterstar
Hallo Brighterstar, diese Deine Fragen wurde doch hier schon tausendmal beantwortet. Wer richtig liest, ist doch sehr gut informiert.
Manchmal habe ich bei Dir des öfteren das Gefühl, dass das Du nur selektiv liest.
Karlotta

Re: Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 17.03.2017, 19:48
von luna2000
brighterstar007 hat geschrieben:Ihr Lieben,

...was aber, wenn die-bislang-kinderlose-Ehe in Germany VOR Ablauf der drei ??? Jahre scheitert ?
Dann ist es doch aus Sicht der Beznesser/innen "klüger" auch wenigstens ein Kind mit ihr/ihm zu haben oder täusche ich mich ???

Liebe Grüße

Brighterstar
Für einen Beznesser ist es immer klüger auch wenigstens ein Kind mit einer Frau aus Germoney zu haben. ( Punkt )

Re: Zur Klärung für Neulinge Heirat ? Kinder?

Verfasst: 20.03.2017, 12:54
von brighterstar007
Liebe Luna,

das wollte ich klar gestellt haben....

Ger-MONEY ist übrigens ein schönes Wortspiel..., die ich liebe - Doppeldeutigkeiten z.B. "briefen" , was nichts mit "postalischen Briefen" zu tun hat etc...

Liebe Grüße

Brighterstar