denizgözlüm hat geschrieben:Hallo zusammen

ich habe leider das gleiche Problem wie Merimaru.
Ich bin in Deutschland rechtskräftig geschieden. Da ich eine deutsche Staatsbürgerin bin und ich auch keinen türkischen Staatsbürger mehr heiraten möchte, habe ich mich bis heute nicht um die Scheidungsannerkennung in der Türkei gekümmert. Jetzt möchte mein Ex seine Affäre heiraten und möchte deswegen jetzt die Scheidung in der Türkei. Ich habe gestern eine Klageschrift seiner Anwältin bekommen, wo seine Anwältin beantragt, dass ich die Gerichtskosten tragen soll.
Jetzt weiss ich nicht wie es rechtlich aussieht, ob tatsächlich ein Handlungsbedarf besteht oder nicht. Vielleicht hat mir jemand hilfreiche Erfahrungswerte.
Schon mal danke

Ich habe anbei die Aussage einer Kanzlei, die mich misstrauisch gemacht hat. Man sollte die Scheidung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Hier die Passage:
"Scheidungsanerkennung in der Türkei
Damit Gerichtsurteile deutscher Gerichte über Ihre Scheidung auch in der Türkei Rechtskraft erlangen dh rechtlich wirksam werden und die Änderungen beim türkischen Personenstandesregister durchgeführt und eingetragen werden, müssen sie in der Türkei anerkannt und als vollstreckbarer Gerichtsbeschluss erklärt werden.
Dieses Anerkennungs- und Vollstreckungsurteil (Tanima ve Tenfiz Karari) ist notwendig, damit die Scheidung auch in der Türkei wirksam wird und die Änderungen beim türkischen Standesregister durchgeführt werden können.
Bis zum Anerkennungs- und Vollstreckungsurteil des türkischen Gerichts handelt es sich um eine gültige Ehe türkischer Staatsbürger mit allen Rechtsfolgen.
Weil Sie die türkische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. im türkischen Personenstandesregister eingetragen sind, können Sie niemanden (weder einen türkischen noch einen anderen Staatsbürger) heiraten, da Sie nach dem türkischen Standesregister immer noch “verheiratet” sind.
Im Falle des Ablebens eines der Ehepartner wird der andere Ehepartner Erbe usw."
Krasser finde ich die Aussage einer anderen Kanzlei bezogen auf die Wiederheirat:
"Die wichtigste zu beachtende Besonderheit im Bezug auf eine Scheidungsanerkennung ist, dass die Parteien erst mit der Eintragung der Scheidung ins türkische Personenstandsregister in der Türkei als geschieden gelten. In der Praxis machen wir oft die Erfahrung, dass diese Tatsache den Betroffenen unbekannt ist. Angenommen ein Paar hat sich vor 10 Jahren in Deutschland scheiden lassen. Solange sie dieses Scheidungsurteil in der Türkei nicht anerkennen lassen gelten sie in der Türkei als verheiratet. Aufgrund dieser noch in der Türkei bestehenden Ehe würde im Falle des Todes eines Exehepartners der überlebende in Deutschland geschiedene Exehepartner sein Erbe sein. Dies führt in den einschlägigen Fällen zu Rechtsverlusten.
Diese Besonderheit macht sich auch in den Fällen bemerkbar, in denen ein Ehepartner aus dem obigen Fallbeispiel im Ausland eine neue Ehe eingeht. Da die Scheidung in der Türkei noch nicht anerkannt wurde und sie daher noch gültig ist, ist diese neue Ehe nichtig. Sie wird im Personenstandsregister nicht eingetragen werden können."
Ich finde solche Sachen nicht unkompliziert und finde, dass man das bereinigen sollte.
Informiert euch besser, es gibt viele Kanzleien die auf ihrer Seite gute Darstellungen solcher Situationen haben, manche veröffentlichen auch ihre Kosten für die Beratung. Einfach "Anerkennung deutscher Scheidung in der Türkei" eingeben.
Es scheint, dass die Heirat mit einem Ausländer ziemlich kompliziert ist und die Scheidung noch komplizierter

Die Liebe ist so unproblematisch wie ein Fahrzeug. Problematisch sind nur die Lenker, die Fahrgäste und die Straße.
Franz Kafka