Scheidungsanerkennung Türkei

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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denizgözlüm
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von denizgözlüm » 01.12.2014, 18:35

Hallo Blume,

wie gesagt, ich kann mir das so auch nicht vorstellen. ... was wäre das für eine Rechtssprechung.
Ich werde versuchen da anzurufen, vielleicht kann mir da einer Auskunft geben. Bis dahin unternehme ich nichts.
Danke!

LG

Ponyhof
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Ponyhof » 02.12.2014, 12:15

"Sollte der ausländische Ehepartner keinen Anwalt bevollmächtigen, kann der türkische Ehepartner (wie oben angegeben, selbst oder über einen Anwalt) den Antrag stellen. Das Anerkennungsverfahren wird daraufhin eröffnet und das Gericht teilt dem ausländische Ehepartner per Zustellung an seine ausländische Adresse mit, dass er/sie oder ein bevollmächtigter Anwalt zum angegebenen Termin erscheinen soll, oder die Anerkennung wird in Abwesenheit erfolgen. Sollte weder der Ausländer noch ein bevollmächtigter Anwalt erscheinen, werden durch das Gericht Zeugen gehört und aufgrund des vorliegenden ausländischen Scheidungsurteils (übersetzten und beglaubigte Kopie erforderlich) der Anerkennungsbeschluss (tenfiz karari) gefasst. In einem solchen Fall dauert das Verfahren 5 bis 6 Monate.....")
Da steht es doch. Satz 1: ....das Anerkennungsverfahren wird daraufhin eröffnet....Blablabla, Mitteilung Anwalt etc. Da bist du gerade, das ist der Brief. Wenn du nix machst, werden Zeugen gehört etc., und das Ganze zieht sich eben entsprechend hin.

Dein Ex hat natürlich Interesse daran, dass du auftauchst und das Ganze schnell über die Bühne geht. Am Besten sollst du das auch noch bezahlen. Aber Dir kann das doch völlig egal sein, wann er in der Türkei als geschieden anerkannt wird. Wenn du nicht vorhast, selber in den nächsten 6 Monaten in der Türkei zu heiraten, musst du weder was tun, noch was bezahlen. Lass ihn machen, ist sein Problem, nicht deines. Lass doch da mal nicht von ihm oder von irgendwelchen von ihm gekauften Anwälten unter Druck setzen.
Zuletzt geändert von Ponyhof am 02.12.2014, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Ponyhof
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Ponyhof » 02.12.2014, 12:19

Liebe Moderatoren, bitte löscht den Doppelpost....irgendwie komme ich mit der Zitierfunktion nicht klar... Sorry...

erledigt, liebe Ponyhof/ Gruß sita
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Darinka
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Darinka » 02.12.2014, 13:09

Liebe Ponyhof,

Du löschst einfach ausversehen zuviel weg, wenn Du etwas am Anfang vom zitierten Text wegnimmst...
:arrow: Entweder steht am Anfang nur quote in eckigen Klammern oder es steht quote="username" in eckigen Klammern.
Hilfreich ist hier der Button "Vorschau". Da kann man vor dem Senden des Beitrages sehen, ob es richtig ist. :wink:

Ich hoffe geholfen zu haben.:wink:
Viele liebe Grüße
darkness
Menschen glauben fest an das, was sie wünschen. - Julius Cäsar
Am meisten fühlt man sich von der Wahrheit getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte. - Friedl Beutelrock

Ponyhof
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Ponyhof » 02.12.2014, 16:18

Herzlichen Dank euch beiden, Sita & Darkness! :D
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denizgözlüm
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von denizgözlüm » 02.12.2014, 21:30

Diesbezüglich steht nichts drin, was passiert wenn ich mich nicht melde.

So steht es zum Teil drin:

Ab dem Erhalt dieser Zustellungsurkunde müssen Sie gemäß Art. 122, 126, 129 ZPO das ordnungsgemäß ausgestellte Antwortschreiben, Versandkosten - für Antragsteller/in jeder einzeln - und einschließlich des Zeuges alle Beweise innerhalb von 2 Wochen zu unserem Gericht zustellen.

noch interessanter ist, dass der Termin mit Kugelschreiber korrigiert worden ist, jedoch an einer Stelle ein maschinell geschriebenes anderes Datum als Anhörtermin genannt ist das bereits vor zwei Wochen war. Den Brief habe ich ja erst bekommen.

Es gibt noch ein separates Blatt ohne gerichtlichen Stempel, da ist nur einer vom Übersetzungsbüro:

Das hinzugefügte Dokument ist ein juristisches Dokument und kann Ihre Anspruch und Haftungen beeinflussen. "Die Zusammenfassung der zustehenden Dokumente" erteilt Ihnen einige Angaben über den Gegenstand und den Zweck der Unterlagen , aber Sie sollten das Dokument selbst gründlich durchlesen, denn man könnte rechtliche Hilfe benötigen.
Wenn Ihr finanzieller Zustand nicht erlaubt, so sollten Sie in Ihrem Land bzw. In dem, in dem das Dokument ausgestellt wurde, Informationen über Rechtshilfe bzw. Beratung einholen.
Für Rechtshilfe bzw. Rechtsberatung in dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde, wenden Sie sich bitte an.

Und dann kommt nichts außer dem Übersetzungsbürostempel....

Also echt einfach seltsam. ...

Franconia
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Franconia » 02.12.2014, 21:47

Berate dich zu deiner eigenen Sicherheit mal mit einem Anwalt, aber sonst würde ich erst mal nichts machen, vor allem nicht zahlen.
Es ist in der Türkei so, dass das Gericht oft erst dann zu arbeiten anfängt wenn die voraussichlichen Kosten beglichen sind (vor allem bei Dingen die das Familienrecht betreffen).
Wenn dem in eurem Fall so ist, dann erweist du deinem Ex einen Bärendienst, denn wenn du zahlst sind mit Sicherheit alle Kosten beglichen, nicht nur dein Anteil und dein Ex ist ganz schnell am Ziel ohne warten und evtl. sparen zu müssen und vor allem ohne eine Lira investieren zu müssen, die er bestimmt für seine neue Hochzeit braucht.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von luna2000 » 02.12.2014, 21:56

denizgözlüm hat geschrieben:Es wird jetzt interessant mein Vater hat einen Anwalt in der Türkei kontaktiert . Er meint, dass ich die Hälfte der anfallenden Kosten tragen muss er schätzt die Kosten auf insgesamt 6.000,00 €. Das würde heissen ich soll ca. 3.000,00 € zahlen.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das tatsächlich der Fall ist. Ich werde mich in Deutschland wohl noch an einen Anwalt wenden müssen, der sich mit dem türkischen Recht auskennt. Aber wenn das stimmen sollte wäre das ja wohl ne Frechheit. Da wird man doch echt verrückt. .... einfach unglaublich.....
Ist Dein Vater Türke, oder warum kümmert er sich so um türkische Interessen?
Warum versuchen diverse Leute, Dir einen Anwalt aufzuquatschen, den Du bezahlen mußt?
Du bist doch rechtskräftig nach deutschem Recht geschieden!

Soll ich Dir auch mal ein Schreiben schicken, und Dich darin nötigen irgend etwas zu unternehmen was Dein Geld kostet?

Entspann Dich, laß Dich nicht nötigen und investiere keinen Euro in diese Angelegenheit. Diese Angelegenheit geht Dich ganz einfach nichts mehr an.
Das muß auch Dein Vater akzeptieren und ich würde ihm jegliche Einmischung seinerseits verbieten.

LG Luna2000

Franconia
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Franconia » 02.12.2014, 22:06

Du solltest dir auch eines vor Augen halten.
Wärst du in der Türkei geschieden worden müsstest du die Scheidung hier auf deine Kosten anerkennen lassen.
Dein Ex würde sich da auch nicht an den Kosten beteiligen sondern sagen, es ist deine Sache und geht ihn nichts an, denn er ist ja geschieden.
Also lass ihn SEINE Sache auf seine Kosten machen.
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Ponyhof
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Ponyhof » 03.12.2014, 11:28

Das ist schon richtig, Strauss. Aber sie hat das Gerichtsverfahren ja nicht eröffnet. Sie hat auch keine Straftat oder so begangen, kann also auch nicht schuldiggesprochen oder zu einer Strafzahlung verdonnert werden.

Wer die Party bestellt, zahlt. Das ist also der Ehemann. Wenn er der Meinung ist, dass sie sich an den Kosten beteiligen soll, muss er das auf anderem Wege bei ihr einklagen, das hat aber mit dem Scheidungsverfahren nichts zu tun.

In dem Schreiben, zumindest in dem, was bisher veröffentlicht wurde, wird sie dazu aufgefordert, ihre Unterlagen (Scheidungsurkunde etc.) einzuschicken. Wenn du irgendwas hinschicken willst, würde ich vorher einen Anwalt konsultieren. Ansonsten einfach nicht reagieren.

Das Geld wird das Gericht schon beim Exmann eintreiben, der den ganzen Prozess veranlasst hat. Oder ihr nach Beendigung des Verfahrens eine Rechnung schicken. Das macht aber dann das Gericht oder eine andere offizielle Stelle, keinesfalls der Anwalt der Gegenseite. Der kann zwar versuchen, seine Kosten einzutreiben, aber sorry, für unerledigte Anwaltskosten wird Dich keine staatliche Stelle "verhaften" oder Dir die Einreise verweigern. Anwalt ist Anwalt, Staat ist Staat (solange es sich nicht um den Staatsanwalt und eine Strafprozess handelt). Also, der Anwalt der Gegenseite kann doch keine staatlichen Repressalien gegen Dich veranlassen!
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denizgözlüm
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von denizgözlüm » 03.12.2014, 21:45

Ja, mein Vater ist Türke, meine Mutter ist deutsch.
Ich habe heute mit meiner Scheidungsanwältin von damals Rücksprache gehalten. Sie meinte auch, dass ich auf jeden Fall ein Antwortschreiben an das Gericht schreiben soll, indem ich angeben soll, dass er die Scheidungsanerkennung in der Türkei gerne machen kann, ich aber keinerlei Kosten übernehmen werde.
Ich werde morgen schauen, dass mir jemand so ein Schreiben aufsetzt und ich die Daten rausbekomme, wo ich das ganze hinsenden muss. Das Beste ist, dass ich innerhalb von zwei Wochen ein Antwortschreiben zurück schicken soll , aber keinerlei Daten angegeben sind wohin.

Meine Anwältin beunruhigt auch nur der Satz, wo die Anwältin der Gegenpartei fordert die Kosten auf mich zu übertragen.
Und ich hab keine Lust, deswegen im nachhinein Probleme zu bekommen, weil ich mich einfach gar nicht gemeldet habe.

Ich danke euch allen für eure Hilfe :)

Dalama
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Dalama » 03.12.2014, 23:03

denizgözlüm hat geschrieben:Ich werde morgen schauen, dass mir jemand so ein Schreiben aufsetzt und ich die Daten rausbekomme, wo ich das ganze hinsenden muss. Das Beste ist, dass ich innerhalb von zwei Wochen ein Antwortschreiben zurück schicken soll , aber keinerlei Daten angegeben sind wohin.
Auf dem Brief sollte doch ein Absender sein?
Meine Anwältin beunruhigt auch nur der Satz, wo die Anwältin der Gegenpartei fordert die Kosten auf mich zu übertragen.
Man kann's ja mal versuchen... :evil:

Falls du eine Tel.nr. von deinem Ex hast: Wie wäre es, wenn du ihm einfach eine "empörte" SMS schickst, wie er dazu kommt, von dir die Übernahme irgendwelcher Kosten zu verlangen?

Canim
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Canim » 04.12.2014, 13:58

Ich bin in D rechtskräftig geschieden worden und habe die Scheidung in der TR nicht anerkennen lassen. Muss ich auch nicht, bin also dort wohl noch (weiss nicht genau :D verheiratet. Ich bin nach meiner dt. Scheidung schon oft wieder in der TR gewesen und habe nie Probleme bekommen. Ich weiss allerdings auch nicht, ob mein tr. Exmann von sich aus versucht hat, die dt. Scheidung in der 'TR anerkennen zu lassen.
Du mußt aber eigentlich nichts machen, wenn er die dt. Scheidung in der TR anerkennen lassen will, kann er das auf eigene Kosten gefälligst selbst machen. Er benötigt dazu eigentl. nur sein Exemplar der dt. Scheidungsurkunde (sofern er die hat).
Ggf. kannst du, um keine Probleme zu bekommen, ein Schreiben auf türkisch aufsetzen lassen (bitte offizieller Dolmetscher, sonst wird das in der TR nicht anerkannt), dass du damit einverstanden bist, dass deine Scheidung in der TR auch anerkannt wird, du aber dafür keine Kosten übernehmen wirst. Damit müsste es eigentlich gut sein.

Lass dir nicht erzählen, dass du dafür Kosten übernehmen musst, das ist definitiv nicht so. Mein Ex hat hier ja auch keine Scheidungskosten hälftig bezahlt, also hätte ich das im umgekehrten Falle auch nicht getan.
Falls du ganz sicher sein willst, such dir hier eine Anwaltskanzlei, die auch in der TR vor Gericht arbeiten dürfen, die müssen es genau wissen, ob du da evtl. bei einer Einreise Unannehmlichkeiten bekommen könntest.

Lg
Canim
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Canim
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Canim » 04.12.2014, 14:06

Ich kopiere die Informationen noch mal hier ein. Also kann ein dt. Scheidungsurteil auch in Abwesenheit der dt. Exfrau und auch eines eigenen Anwaltes durchaus in der Türkei vonstatten gehen, wenn der tr. Ehemann einen entsprechenden Antrag stellt. Dauert also nur länger, kann dir aber egal sein, oder? Du willst ja nicht wieder heiraten, sondern er.


Zitat von der Seite der Dt. Botschaft in Ankara

3. Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils für den türkischen Rechtsbereich

Auch ein Scheidungsurteil, das in Deutschland ergangen ist, muss in der Türkei anerkannt werden, damit es dort rechtswirksam wird.

Zur Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils für den türkischen Rechtsbereich: Das deutsche Urteil muss durch den Beschluss eines türkischen Gerichtes anerkannt werden. Dieses Verfahren hat gewöhnlich fast den Charakter eines zweiten Scheidungsverfahrens. Gemäß Art. 58 des Gesetzes Nr. 5718 über das intern. Privat- und Zivilverfahrensrecht werden Urteile von ausländischen Gerichten in der Türkei anerkannt. Sollte eine solche Anerkennung nicht stattfinden, haben ausländische Urteile keine rechtliche Wirkung türkische Behörden betreffend; z.B. kann die Scheidung nicht beim türkischen Personenstandsamt registriert werden und die Person gilt weiterhin als verheiratet:

Zuständig für die Anerkennung eines Urteils sind jeweils die Familiengerichte bzw. die erstinstanzlichen Zivilgerichte am Wohnort oder am letzten Wohnort. Ausländer können zwischen den Familiengerichten in Ankara, Istanbul oder Izmir wählen.

Der Antrag kann durch die Betroffenen selbst oder durch einen beauftragten Anwalt persönlich gestellt werden. In der Regel werden von den Betroffenen zwei Anwälte beauftragt. Der eine Anwalt stellt den Antrag auf Anerkennung, der andere stimmt dem zu, in solchen Fällen dauert das Verfahren 5 bis 10 Tage. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte der Ausländer lediglich eine Vollmacht zur Anerkennung des Scheidungsurteils durch ein türkisches Gericht („Türk mahkemesinde tenfizi“) erteilen und eine andere Verwendung ausschließen („bu vekalet başka bir amaçla kullanılamaz“).

Hält sich einer der Betroffenen in der Türkei auf und spricht persönlich bei Gericht vor bzw. kann befragt werden, benötigt lediglich der Nichtanwesende einen Anwalt, auch in solchen Fällen ist die Verfahrensdauer wie oben angegeben.

Sollte der ausländische Ehepartner keinen Anwalt bevollmächtigen, kann der türkische Ehepartner (wie oben angegeben, selbst oder über einen Anwalt) den Antrag stellen. Das Anerkennungsverfahren wird daraufhin eröffnet und das Gericht teilt dem ausländische Ehepartner per Zustellung an seine ausländische Adresse mit, dass er/sie oder ein bevollmächtigter Anwalt zum angegebenen Termin erscheinen soll, oder die Anerkennung wird in Abwesenheit erfolgen. Sollte weder der Ausländer noch ein bevollmächtigter Anwalt erscheinen, werden durch das Gericht Zeugen gehört und aufgrund des vorliegenden ausländischen Scheidungsurteils (übersetzten und beglaubigte Kopie erforderlich) der Anerkennungsbeschluss (tenfiz karari) gefasst. In einem solchen Fall dauert das Verfahren 5 bis 6 Monate.

Sollte die Ladung des Gerichts nicht zugestellt werden können (unbekannt verzogen usw.), muss gemäß dem türk. Zustellungsgesetz die Ladung veröffentlicht werden. Erst dann kann das Gericht das Urteil anerkennen. Bevor der Anerkennungsbeschluss in solch einem Fall rechtskräftig wird, muss er ebenfalls veröffentlicht werden. In diesem Fall ist mit einer Verfahrensdauer von wenigstens 1 Jahr zu rechnen.

Gegen den Anerkennungsbeschluss können Rechtsmittel eingelegt werden.

Nach türkischem Recht tritt die Rechtswirkung eines deutschen Scheidungsurteils in der Türkei ab dem Datum ein, an dem die türkische Anerkennungsentscheidung Rechtskraft erlangt.

Herz mit Stacheldraht
Anwendbares Recht bei Scheidung

Seit 21.06.2012 gilt in 14 Mitgliedstaaten der EU die „Rom III“-Verordnung, nach der sich das auf Scheidungen anwendbare Recht bestimmt.
Gemeinsam sind wir stark!

HaGu
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von HaGu » 04.12.2014, 14:59

Ich bin eigentlich nur stille Mitleserin, aber hier möchte ich doch eine Anmerkung hinterlassen:
Die TS gibt an, ihr Vater sei Türke. Dann düfte sie selbst, wenn er bei ihrer Geburt auch die türkische Staatsangehörigkeit hatte, diese auch haben, falls sie sie nicht bewusst abgegeben hat. Das könnte dazu führen, wenn sie wieder heiraten will, dass ihr die in der Türkei nicht geschiedene Ehe - oder fehlende Unterlagen dazu - Probleme bereiten.
Für diesen Fall vielleicht doch besser mitspielen. Allerdings vielleicht eher unter der Prämisse: er will etwas, also soll er dafür zahlen. Sprich - @denizgölüm: lass jemand ihm einen Brief schreiben, bzw. seinem Anwalt: du bist bereit, einen Anwalt zu beauftragen, der dich dort vertritt, damit das Ganze schnell geht - vorausgesetzt, dass er alles bezahlt, auch deinen Anwalt.
Vertrauenswürdige Rechtsberatung - versuche mal, bei einer Internet-Suchmaschine den deutsch-türkischen Juristenverband zu finden, und lass dir dort jemanden empfehlen, der sowohl in D als auch in TR ein Büro hat.

Franconia
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Franconia » 04.12.2014, 16:31

Hallo HaGu,

herzlich Willkommen im Forum 1001Geschichte.
Das Team wünscht dir einen guten und informativen Austausch.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

denizgözlüm
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von denizgözlüm » 05.12.2014, 21:31

Der türkische Anwalt meinte ich solle erst mal nichts machen, aber er mir nicht garantieren kann, dass ich danach keine Probleme bekomme. Ist alles irgendwie komisch, ich glaube nicht, dass er sich wirklich auskennt.

Meine deutsche Anwältin, meinte dass ich auf jeden Fall ein kurzes Schreiben aufsetzen soll, indem ich der Scheidung zustimme, den Kosten jedoch nicht.

Nachdem ich sicher gehen wollte, hat mein Vater das Familiengericht in Istanbul angerufen. Die Auskunft war, dass ich zum Konsulat gehen soll und es dort Standardformulare gibt, bei dem ich einfach angeben soll, dass ich der Scheidung zustimme, aber keine Kosten übernehme. Sie meinte, dass ich durchaus sonst Probleme bekommen könnte, wenn ich mich gar nicht melde.

Also habe ich mich dazu entschieden auf die Dame vom Gericht zu hören, und eine Stunde weg auf mich zu nehmen und zum nächsten Konsulat zu fahren. Erst hat man mich in eine Abteilung geschickt, in der anscheinend keiner Lust hatte mir zu helfen. Der 1. meinte sie machen sowas nicht hat mich dann an seinen Kollegen verwiesen, der ebenfalls keine lust hatte und mir auch erst sagte, dass er sowas nicht mache und dann haben sich beide vor mir gestritten. Ich dachte ich bin in einem falschen Film. In dem ganzen Konsulat ging es schlimmer zu als auf jedem Basar in Saudiarabien. Der wo eigentlich nicht zuständig war, hat sich irgendwann erbarmt und ist mit mir in ein anderes Büro gegangen um dort eine Kollegin zu fragen, ob das Konsulat sowas macht und wenn ja wo die Formulare sind. Diese meinte wiederum, dass sie sowas machen, aber nicht weiss, wo die Formulare sind. Daraufhin nahm mich der Mitarbeiter wieder mit und meinte, dass eigentlich der andere Kollege für mich zuständig sei. Ich war kurz vorm durchdrehen, würde ich so arbeiten hätte ich keinen Job mehr. Am Schluss war es so, dass ich handschriftlich einen Zweizeiler aufgesetzt habe und das Konsulat für mich ans Gericht schickt. Dafür muss man natürlich zahlen. Das Beste war aber dass ich noch zu diskutieren hatte, damit ich einen Bestätigungsstempel bekomme, wo auch das Absendedatum ersichtlich ist. Nach vier geschlagenen Stunden habe ich für 2 Sätze das Konsulat verlassen können.

Naja, das Gericht kann mir nicht vorwerfen, dass ich mich nicht gemeldet habe. Das ist doch schon mal positiv.

Ich bin gespannt, ob sie sich nochmal bei mir melden. ...

ich danke euch auf jeden Fall schon mal für alles :-)
werde euch auch auf dem laufenden halten.

Zu der Frage von vorhin, meine Eltern waren nicht verheiratet, deswegen habe und hatte ich nie die türkische Staatsbürgerschaft. Den Behörden ist hier aber auch ein Fehler unterlaufen. Denn eigentlich bin ich dazu verpflichtet, beide Staatsbürgerschaften zu tragen. Wenn beide Elternteile die türkische Staatsbürgerschaften haben, man aber in Deutschland geboren ist, muss man sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. In meinem Fall wäre ich dazu verpflichtet, beide zu haben.

kkj
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von kkj » 06.12.2014, 00:43

Da sagt Efendi bestimmt noch genaueres dazu, aber was hat der Status deiner Eltern (verheiratet oder nicht) mit deiner Staatsangehörigkeit zu tun? Du hast meines Wissens wegen Abstammung beide. Und wegen diverser Abkommen kannst du auch nach Volljährigkeit beide behalten. Und wiederum "verpflichtet" bist du zu keiner Staatsangehörigkeit (bis auf die Staaten, wo man diese eben nicht ablegen kann).

Aber zum eigentlichen Thema: weil es passieren KANN, dass du eben wegen s.o. in der Türkei als Türkin gesehen werden könntest, würde ich diese Baustelle so klar klären, wie es irgendwie geht. Es sei denn, du setzt nie wieder einen Fuß ins Land.
LG
kkj

HaGu
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von HaGu » 06.12.2014, 05:59

Denizgölüm, kkj hat recht: egal, ob deine Eltern verheiratet waren, hast du als Tochter eines türkischen Staatsangehörigen automatisch die türkische Staatsangehörigkeit, ebenso wie die deutsche durch deine Mutter. Auch wenn du es nicht wusstest, keinen türkischen Pass hast etc.
Wenn das nie aufgefallen ist, dann vermutlich, weil du den Nachnamen deiner Mutter trägst.
Erstaunlich, dass die da im Konsulat nix zu gesagt haben. Aber wie du es beschreibst, war es eines der besonders verschnarchten (sorry). Die Aktion mit der Zustimmung ohne Kosten hört sich jedenfalls gut an, damit bist du auf der sicheren Seite.
Alles Gute!

Franconia
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Franconia » 06.12.2014, 16:44

denizgözlüm hat geschrieben: meine Eltern waren nicht verheiratet, deswegen habe und hatte ich nie die türkische Staatsbürgerschaft.
Es ist unerheblich ob deine Eltern verheiratet waren/sind oder nicht. Als Kind eines dt. StA und eines Ausländers hast du die StA von beiden Elternteilen, in deinem Fall D und TR. Es spielt auch keine Rolle ob du schon einen türk. Pass hast oder nicht. Maßgeblich ist die Nationalität deiner Eltern bei deiner Geburt, die ja auch auf deiner Geburturkunde vermerkt ist.

Wichtig für dich ist:
Du giltst in der Türkei NUR als türk. Staatsbürger, kannst dich dort nicht auf deine dt. StA berufen oder bei Problemen die dt. Botschaft aufsuchen, denn die ist für dich nicht zuständig. Du bist außerdem verpflichtet bei Reisen in die Türkei bei der Ein- und Ausreise einen türk. Pass vorzulegen, ebenso bei Personenkontrollen in TR.

In D giltst du NUR als dt. StA und bei Reisen in andere Länder ist es quasi egal mit welchem Nationalpass du dich dort ausweist.

Des weiteren giltst du bei allen Rechtsangelegenheiten in der Türkei (auch bei deiner Scheidungsanerkennung) NUR als türk. Staatsbürgerin.

Solltest du einmal selbst Kinder haben vererbst du an diese auch beide StA (D+TR), dies solltest du vor allem im Hinblick auf mögliche Söhne (Stichwort Wehrpflicht) im Hinterkopf behalten.
Sollte der Vater dann noch einmal eine andere Nationalität haben als du, erhalten die Kinder mit der Geburt auch diese automatisch.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

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