Scheidungsanerkennung Türkei

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Canim
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Canim » 04.12.2014, 14:06

Ich kopiere die Informationen noch mal hier ein. Also kann ein dt. Scheidungsurteil auch in Abwesenheit der dt. Exfrau und auch eines eigenen Anwaltes durchaus in der Türkei vonstatten gehen, wenn der tr. Ehemann einen entsprechenden Antrag stellt. Dauert also nur länger, kann dir aber egal sein, oder? Du willst ja nicht wieder heiraten, sondern er.


Zitat von der Seite der Dt. Botschaft in Ankara

3. Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils für den türkischen Rechtsbereich

Auch ein Scheidungsurteil, das in Deutschland ergangen ist, muss in der Türkei anerkannt werden, damit es dort rechtswirksam wird.

Zur Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils für den türkischen Rechtsbereich: Das deutsche Urteil muss durch den Beschluss eines türkischen Gerichtes anerkannt werden. Dieses Verfahren hat gewöhnlich fast den Charakter eines zweiten Scheidungsverfahrens. Gemäß Art. 58 des Gesetzes Nr. 5718 über das intern. Privat- und Zivilverfahrensrecht werden Urteile von ausländischen Gerichten in der Türkei anerkannt. Sollte eine solche Anerkennung nicht stattfinden, haben ausländische Urteile keine rechtliche Wirkung türkische Behörden betreffend; z.B. kann die Scheidung nicht beim türkischen Personenstandsamt registriert werden und die Person gilt weiterhin als verheiratet:

Zuständig für die Anerkennung eines Urteils sind jeweils die Familiengerichte bzw. die erstinstanzlichen Zivilgerichte am Wohnort oder am letzten Wohnort. Ausländer können zwischen den Familiengerichten in Ankara, Istanbul oder Izmir wählen.

Der Antrag kann durch die Betroffenen selbst oder durch einen beauftragten Anwalt persönlich gestellt werden. In der Regel werden von den Betroffenen zwei Anwälte beauftragt. Der eine Anwalt stellt den Antrag auf Anerkennung, der andere stimmt dem zu, in solchen Fällen dauert das Verfahren 5 bis 10 Tage. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte der Ausländer lediglich eine Vollmacht zur Anerkennung des Scheidungsurteils durch ein türkisches Gericht („Türk mahkemesinde tenfizi“) erteilen und eine andere Verwendung ausschließen („bu vekalet başka bir amaçla kullanılamaz“).

Hält sich einer der Betroffenen in der Türkei auf und spricht persönlich bei Gericht vor bzw. kann befragt werden, benötigt lediglich der Nichtanwesende einen Anwalt, auch in solchen Fällen ist die Verfahrensdauer wie oben angegeben.

Sollte der ausländische Ehepartner keinen Anwalt bevollmächtigen, kann der türkische Ehepartner (wie oben angegeben, selbst oder über einen Anwalt) den Antrag stellen. Das Anerkennungsverfahren wird daraufhin eröffnet und das Gericht teilt dem ausländische Ehepartner per Zustellung an seine ausländische Adresse mit, dass er/sie oder ein bevollmächtigter Anwalt zum angegebenen Termin erscheinen soll, oder die Anerkennung wird in Abwesenheit erfolgen. Sollte weder der Ausländer noch ein bevollmächtigter Anwalt erscheinen, werden durch das Gericht Zeugen gehört und aufgrund des vorliegenden ausländischen Scheidungsurteils (übersetzten und beglaubigte Kopie erforderlich) der Anerkennungsbeschluss (tenfiz karari) gefasst. In einem solchen Fall dauert das Verfahren 5 bis 6 Monate.

Sollte die Ladung des Gerichts nicht zugestellt werden können (unbekannt verzogen usw.), muss gemäß dem türk. Zustellungsgesetz die Ladung veröffentlicht werden. Erst dann kann das Gericht das Urteil anerkennen. Bevor der Anerkennungsbeschluss in solch einem Fall rechtskräftig wird, muss er ebenfalls veröffentlicht werden. In diesem Fall ist mit einer Verfahrensdauer von wenigstens 1 Jahr zu rechnen.

Gegen den Anerkennungsbeschluss können Rechtsmittel eingelegt werden.

Nach türkischem Recht tritt die Rechtswirkung eines deutschen Scheidungsurteils in der Türkei ab dem Datum ein, an dem die türkische Anerkennungsentscheidung Rechtskraft erlangt.

Herz mit Stacheldraht
Anwendbares Recht bei Scheidung

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HaGu
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von HaGu » 04.12.2014, 14:59

Ich bin eigentlich nur stille Mitleserin, aber hier möchte ich doch eine Anmerkung hinterlassen:
Die TS gibt an, ihr Vater sei Türke. Dann düfte sie selbst, wenn er bei ihrer Geburt auch die türkische Staatsangehörigkeit hatte, diese auch haben, falls sie sie nicht bewusst abgegeben hat. Das könnte dazu führen, wenn sie wieder heiraten will, dass ihr die in der Türkei nicht geschiedene Ehe - oder fehlende Unterlagen dazu - Probleme bereiten.
Für diesen Fall vielleicht doch besser mitspielen. Allerdings vielleicht eher unter der Prämisse: er will etwas, also soll er dafür zahlen. Sprich - @denizgölüm: lass jemand ihm einen Brief schreiben, bzw. seinem Anwalt: du bist bereit, einen Anwalt zu beauftragen, der dich dort vertritt, damit das Ganze schnell geht - vorausgesetzt, dass er alles bezahlt, auch deinen Anwalt.
Vertrauenswürdige Rechtsberatung - versuche mal, bei einer Internet-Suchmaschine den deutsch-türkischen Juristenverband zu finden, und lass dir dort jemanden empfehlen, der sowohl in D als auch in TR ein Büro hat.

Franconia
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Franconia » 04.12.2014, 16:31

Hallo HaGu,

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denizgözlüm
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von denizgözlüm » 05.12.2014, 21:31

Der türkische Anwalt meinte ich solle erst mal nichts machen, aber er mir nicht garantieren kann, dass ich danach keine Probleme bekomme. Ist alles irgendwie komisch, ich glaube nicht, dass er sich wirklich auskennt.

Meine deutsche Anwältin, meinte dass ich auf jeden Fall ein kurzes Schreiben aufsetzen soll, indem ich der Scheidung zustimme, den Kosten jedoch nicht.

Nachdem ich sicher gehen wollte, hat mein Vater das Familiengericht in Istanbul angerufen. Die Auskunft war, dass ich zum Konsulat gehen soll und es dort Standardformulare gibt, bei dem ich einfach angeben soll, dass ich der Scheidung zustimme, aber keine Kosten übernehme. Sie meinte, dass ich durchaus sonst Probleme bekommen könnte, wenn ich mich gar nicht melde.

Also habe ich mich dazu entschieden auf die Dame vom Gericht zu hören, und eine Stunde weg auf mich zu nehmen und zum nächsten Konsulat zu fahren. Erst hat man mich in eine Abteilung geschickt, in der anscheinend keiner Lust hatte mir zu helfen. Der 1. meinte sie machen sowas nicht hat mich dann an seinen Kollegen verwiesen, der ebenfalls keine lust hatte und mir auch erst sagte, dass er sowas nicht mache und dann haben sich beide vor mir gestritten. Ich dachte ich bin in einem falschen Film. In dem ganzen Konsulat ging es schlimmer zu als auf jedem Basar in Saudiarabien. Der wo eigentlich nicht zuständig war, hat sich irgendwann erbarmt und ist mit mir in ein anderes Büro gegangen um dort eine Kollegin zu fragen, ob das Konsulat sowas macht und wenn ja wo die Formulare sind. Diese meinte wiederum, dass sie sowas machen, aber nicht weiss, wo die Formulare sind. Daraufhin nahm mich der Mitarbeiter wieder mit und meinte, dass eigentlich der andere Kollege für mich zuständig sei. Ich war kurz vorm durchdrehen, würde ich so arbeiten hätte ich keinen Job mehr. Am Schluss war es so, dass ich handschriftlich einen Zweizeiler aufgesetzt habe und das Konsulat für mich ans Gericht schickt. Dafür muss man natürlich zahlen. Das Beste war aber dass ich noch zu diskutieren hatte, damit ich einen Bestätigungsstempel bekomme, wo auch das Absendedatum ersichtlich ist. Nach vier geschlagenen Stunden habe ich für 2 Sätze das Konsulat verlassen können.

Naja, das Gericht kann mir nicht vorwerfen, dass ich mich nicht gemeldet habe. Das ist doch schon mal positiv.

Ich bin gespannt, ob sie sich nochmal bei mir melden. ...

ich danke euch auf jeden Fall schon mal für alles :-)
werde euch auch auf dem laufenden halten.

Zu der Frage von vorhin, meine Eltern waren nicht verheiratet, deswegen habe und hatte ich nie die türkische Staatsbürgerschaft. Den Behörden ist hier aber auch ein Fehler unterlaufen. Denn eigentlich bin ich dazu verpflichtet, beide Staatsbürgerschaften zu tragen. Wenn beide Elternteile die türkische Staatsbürgerschaften haben, man aber in Deutschland geboren ist, muss man sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. In meinem Fall wäre ich dazu verpflichtet, beide zu haben.

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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von kkj » 06.12.2014, 00:43

Da sagt Efendi bestimmt noch genaueres dazu, aber was hat der Status deiner Eltern (verheiratet oder nicht) mit deiner Staatsangehörigkeit zu tun? Du hast meines Wissens wegen Abstammung beide. Und wegen diverser Abkommen kannst du auch nach Volljährigkeit beide behalten. Und wiederum "verpflichtet" bist du zu keiner Staatsangehörigkeit (bis auf die Staaten, wo man diese eben nicht ablegen kann).

Aber zum eigentlichen Thema: weil es passieren KANN, dass du eben wegen s.o. in der Türkei als Türkin gesehen werden könntest, würde ich diese Baustelle so klar klären, wie es irgendwie geht. Es sei denn, du setzt nie wieder einen Fuß ins Land.
LG
kkj

HaGu
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von HaGu » 06.12.2014, 05:59

Denizgölüm, kkj hat recht: egal, ob deine Eltern verheiratet waren, hast du als Tochter eines türkischen Staatsangehörigen automatisch die türkische Staatsangehörigkeit, ebenso wie die deutsche durch deine Mutter. Auch wenn du es nicht wusstest, keinen türkischen Pass hast etc.
Wenn das nie aufgefallen ist, dann vermutlich, weil du den Nachnamen deiner Mutter trägst.
Erstaunlich, dass die da im Konsulat nix zu gesagt haben. Aber wie du es beschreibst, war es eines der besonders verschnarchten (sorry). Die Aktion mit der Zustimmung ohne Kosten hört sich jedenfalls gut an, damit bist du auf der sicheren Seite.
Alles Gute!

Franconia
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Franconia » 06.12.2014, 16:44

denizgözlüm hat geschrieben: meine Eltern waren nicht verheiratet, deswegen habe und hatte ich nie die türkische Staatsbürgerschaft.
Es ist unerheblich ob deine Eltern verheiratet waren/sind oder nicht. Als Kind eines dt. StA und eines Ausländers hast du die StA von beiden Elternteilen, in deinem Fall D und TR. Es spielt auch keine Rolle ob du schon einen türk. Pass hast oder nicht. Maßgeblich ist die Nationalität deiner Eltern bei deiner Geburt, die ja auch auf deiner Geburturkunde vermerkt ist.

Wichtig für dich ist:
Du giltst in der Türkei NUR als türk. Staatsbürger, kannst dich dort nicht auf deine dt. StA berufen oder bei Problemen die dt. Botschaft aufsuchen, denn die ist für dich nicht zuständig. Du bist außerdem verpflichtet bei Reisen in die Türkei bei der Ein- und Ausreise einen türk. Pass vorzulegen, ebenso bei Personenkontrollen in TR.

In D giltst du NUR als dt. StA und bei Reisen in andere Länder ist es quasi egal mit welchem Nationalpass du dich dort ausweist.

Des weiteren giltst du bei allen Rechtsangelegenheiten in der Türkei (auch bei deiner Scheidungsanerkennung) NUR als türk. Staatsbürgerin.

Solltest du einmal selbst Kinder haben vererbst du an diese auch beide StA (D+TR), dies solltest du vor allem im Hinblick auf mögliche Söhne (Stichwort Wehrpflicht) im Hinterkopf behalten.
Sollte der Vater dann noch einmal eine andere Nationalität haben als du, erhalten die Kinder mit der Geburt auch diese automatisch.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)

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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Franconia » 06.12.2014, 16:44

denizgözlüm hat geschrieben: meine Eltern waren nicht verheiratet, deswegen habe und hatte ich nie die türkische Staatsbürgerschaft.
Es ist unerheblich ob deine Eltern verheiratet waren/sind oder nicht. Als Kind eines dt. StA und eines Ausländers hast du die StA von beiden Elternteilen, in deinem Fall D und TR. Es spielt auch keine Rolle ob du schon einen türk. Pass hast oder nicht. Maßgeblich ist die Nationalität deiner Eltern bei deiner Geburt, die ja auch auf deiner Geburturkunde vermerkt ist.

Wichtig für dich ist:
Du giltst in der Türkei NUR als türk. Staatsbürger, kannst dich dort nicht auf deine dt. StA berufen oder bei Problemen die dt. Botschaft aufsuchen, denn die ist für dich nicht zuständig. Du bist außerdem verpflichtet bei Reisen in die Türkei bei der Ein- und Ausreise einen türk. Pass vorzulegen, ebenso bei Personenkontrollen in TR.

In D giltst du NUR als dt. StA und bei Reisen in andere Länder ist es quasi egal mit welchem Nationalpass du dich dort ausweist.

Des weiteren giltst du bei allen Rechtsangelegenheiten in der Türkei (auch bei deiner Scheidungsanerkennung) NUR als türk. Staatsbürgerin. Welche (negativen) Auswirkungen dies im aktuellen Fall für dich haben könnte kann ich dir allerdings nicht sagen.

Solltest du einmal selbst Kinder haben vererbst du an diese auch beide StA (D+TR), dies solltest du vor allem im Hinblick auf mögliche Söhne (Stichwort Wehrpflicht) im Hinterkopf behalten.
Sollte der Vater dann noch einmal eine andere Nationalität haben als du, erhalten die Kinder mit der Geburt auch diese automatisch.
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von denizgözlüm » 06.12.2014, 16:48

Ich weiss nicht, wie es passieren konnte, jedoch hatte ich nie die türkische Staatsbürgerschaft. Es wäre spätestens dann aufgefallen, als ich damals geheiratet habe. Weil zu dem Zeitpunkt musste man ja die ganzen Unterlagen einreichenn wie eine nationale Geburtsurkunde, Meldebescheinigung usw.das ganze ging über das Konsulat sowie zu den zuständigen Ämtern in Deutschland und der Türkei. Dann bekommt man erst die nötigen Unterlagen wie das Ehefähigkeitszeugnis usw., die man zum heiratet benötigt. Ich wurde interessanter weiße nie in der Türkei als Staatsbürger geführt. Ich hab damals die Behörden mit Absicht auch nicht drauf aufmerksam gemacht.

Geboren wurde ich mit dem Namen meiner Mutter, ca. 4 Wochen später hab ich den Namen meines Vaters bekommen. Wahrscheinlich als er als Vater eingetragen wurde. Ich weiss nicht, ob die deutschen Behörden damals vergessen haben dies an die türkischen Behörden zu melden. Ich weiss ja nicht wie der genaue Ablauf ist.

Bis meine Freundin (ebenfalls Mutter deutsch, Vater Türke jedoch verheiratet) geheiratet hat, habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht. Diese wollte heiraten, war ganz ahnungslos und konnte auf einmal nicht heiraten, weil mann ihr dann auf dem Standesamt aufeinmal sagte, dass auf Grund ihrer Abstammung beide Staatsbürgerschaften hat und deshalb auch einen aktuell gültigen Reisepass vorlegen muss. Daraufhin musste sie zum Konsulat, wo sie tatsächlich geführt wurde.
Sie musste ihre deutschen Pässe auch komplett erneuern lassen, da steht jetzt deutsche und türkische Staatsbürgerin und im türkischen Pass genau umgekehrt. Es hieß, dass sie beide Staatsbürgerschaften haben müsse. Selbst ihr Bruder wurde von de. Ämtern dazu aufgefordert.

Erst danach hab ich mich mal schlau gemacht. Ich kann es mir nur so erklären, weil mein Vater ja erst im Nachhinein in die Geburtsurkunde aufgenommen worden ist. Da ich aber auch keine türkische Staatsbürgerschaft möchte, hab ich da niemanden auf dem Amt darauf aufmerksam gemacht.

Ich warte jetzt einfach mal ab, ob oder was vom Gericht noch kommt. Auf jeden Fall bin ich nicht untätig geblieben ;-)

LG denizgözlüm

Franconia
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Franconia » 06.12.2014, 17:27

Die dt. Behörden sind nicht dafür zuständig ausländ. Vertretungen die Geburt ihrer Staatsbürger mitzuteilen. Wenn, dann ist es Aufgabe der Eltern die Kinder dort registrieren zu lassen, aber es besteht nicht zwingend die Pflicht dazu.
Nach deutschem Recht hast du beide StA, egal ob die Türkei bescheid weiß oder nicht, da ja auf deiner Geburtsurkunde neben den Namen deiner Eltern auch deren StA steht. Da du aber in D nur als dt. StA behandelt wirst, ist es denen meist egal ob und wie du das mit deiner ausl. StA handhabst.

Ich würde dir raten, dich mal bei dir vor Ort im Standesamt/Meldeamt schlau zu machen, evtl. mit einem aktuellen Auszug deiner Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), wo auch dein Vater mit drin steht und dich dann ggf. mal mit der türk. Botschaft in Verbindung zu setzen. Solange du nicht nach TR reist, spielt es zwar keine große Rolle, aber bevor du das nächste Mal dorthin fliegst solltest du es in deinem eigenen Interesse klären.

Du hättest normalerweise nur dann keine türk. StA wenn dein Vater bei deiner Geburt schon die dt. StA gehabt hätte (vorher eingebürgert wurde) und dazu seine türkische StA hätte aufgeben müssen.


Meine Kinder sind auch Doppelstaatler obwohl sie bei den entsprechenden ausländ. Behörden (noch) nicht registriert sind und auch keinen Pass vom Heimatland des Vaters haben. Sie wissen allerdings, bevor sie in die Heimat des Vaters reisen müssen sie sich bei der Botschaft registrieren, einen entsprechenden Pass ausstellen lassen und können sich bei Problemen nicht an die dt. Botschaft wenden.
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von luna2000 » 06.12.2014, 18:41

Wenn Dein Vater die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, so besitzt Du sie automatisch auch nach türkischem Recht.

http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrki ... rgerschaft

Auszug:
Rechtsgrundlagen sind die türkische Verfassung und das türkische Staatsangehörigkeitsgesetz.

Artikel 66 der Verfassung[3]:

(1) Jeder, den mit dem Türkischen Staat das Band der Staatsangehörigkeit verbindet, ist Türke.
(2) Das Kind des türkischen Vaters oder der türkischen Mutter ist Türke.
(3) Die Staatsangehörigkeit wird aufgrund der durch Gesetz bestimmten Voraussetzungen erworben und nur in den im Gesetz aufgeführten Fällen verloren.
(4) Keinem Türken, welcher nicht in einer mit der Bindung an das Vaterland unvereinbaren Weise tätig geworden ist, darf die Staatsangehörigkeit entzogen werden ...

In Deutschland ist das egal aber in der Türkei bekommst du keinen Schutz über die deutsche Botschaft.

Interessant hierzu:
http://www.welt.de/print/wams/debatte/a ... iotin.html

Auszug:
" Seyran Ates begründet, warum sie ihre doppelte Staatsbürgerschaft aufkündigte und nur noch den deutschen Pass besitzt.
...
Den Anstoß für meine Entscheidung gab mir ein Vorfall im Oktober 2011. Ich wollte zu einer Konferenz muslimischer Frauen nach Istanbul reisen. Das LKA wollte mich begleiten. Denn ich sollte dort über den Islam und Sexualität sprechen. Nach dem Erscheinen meines Buches "Der Islam braucht eine sexuelle Revolution" (was ich immer noch glaube), erhielt ich aus der Türkei Morddrohungen. Gern hätte das LKA mich daher begleitet und geschützt, aber die Beamten durften nicht mit Waffen einreisen. Begründung: Ich hätte die türkische Staatsbürgerschaft, die Türkei sei für mich verantwortlich. Ich nahm dann nicht an der Konferenz teil. Die doppelte Staatsangehörigkeit wurde für mich vom Segen zum Fluch.... "

LG Luna2000

luna2000
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von luna2000 » 06.12.2014, 18:48

Mir ist noch eingefallen, daß Du beim beantragen eines deutschen Reisepasses angeben mußt, ob Du eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt und ggf. welche. Wenn Du bisher eine vorhandene türkische Staatsbürgerschaft nicht angegeben hast, so könnten Deine Ausweisdokumente ungültig sein, wie bei Deiner Freundin.

LG Luna2000

camelia
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von camelia » 08.12.2014, 21:06

Liebe Leser,

Eine theoretische Frage an alle: wenn denizg mit einem Sohn einer, sagen wir mal, Iranerin und eines Franzosen zusammen wäre und ein Kind hätte, dann hätte das Kind VIER Staatsangehörigkeiten? Deutsch, türkisch, iranisch und französisch? Und wenn dieses Kind wieder einen Partner mit anderer Staatszugehörigkeit oder zwei oder sogar auch vier hätte, und sie haben ein Kind, dann hat das Kind bis zu ACHT Staatsbürgerschaften? Kann das sein? Sowas habe ich noch nie gehört? Und wie geht das dann weiter über Generationen und Generationen?

Kann einer dazu etwas sagen? Kommt mir gerade sehr skurril vor...

Über eine Info würde ich mich freuen.

Liebe Grüße Camelia

sita
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von sita » 08.12.2014, 21:31

Camelia,
der Begriff skurril ist wohl treffend. Wenn Du googelst, liest Du, daß es wohl darauf hinausläuft,
am Schluß weiß keiner mehr was von seinen Wurzeln.
Kann einer dazu etwas sagen? Kommt mir gerade sehr skurril vor...
Liebe Grüße
sita


Es ist einfacher die Leute zu täuschen, als sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht wurden.


Mark Twain

Franconia
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Franconia » 09.12.2014, 05:24

Hallo Camelia,
so skuril es sich auch anhört, aber genau so ist es.

Probleme können vor allem dann auftreten wenn die Eltern (vielleicht aus Unwissenheit) ihr Kind über die Mehrstaatigkeit nicht informieren, denn dann hat das Kind irgendwann mal einen Behördenmarathon vor sich um seine Papiere in Ordnung zu bringen.

Man sollte nicht vergessen:
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, z. B. wenn man zu seiner Herkunft (Nationalität) vor allem bei Behörden falsche Angaben macht.

Und nachvollziehen kann man seine Herkunft (StA) zumindest in D immer über die Geburtsurkunde, in der die StA der Eltern mit aufgeführt ist. Wenn man da als Eltern immer alles korrekt angibt, dann ist es für ein Kind auch im Erwachsenenalter nicht schwer alles nachzuvollziehen und seinerseits dann die nötigen richtigen Angaben weiterzugeben.

Was die Mehrstaatigkeit dann für den einzelnen bedeutet oder für Folgen haben kann, darüber muss sich der/die Betreffende dann selbst informieren, was im Internet nicht schwer ist.
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Ich2492
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Ich2492 » 09.12.2018, 14:00

Hallo @merimaru,
ich (deutsche Staatsangehörige) habe gerade das gleiche Problem wie Sie damals. Ich habe nach 10 Jahren Scheidung nun ein Schreiben von einem türkischen Gericht bekommen, in dem steht, ich solle Gerichts-/Anwaltskosten übernehmen.
Deshalb wollte ich Sie fragen, wie es bei Ihnen damals weiterging, also wg. den Kosten für die Scheidungsanerkennung in der Türkei? Haben Sie jemals eine Rechnung aus der Türkei bekommen oder von einem Anwalt hier?
Vielen, vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Schöne Grüße.

Thelmalouis
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Thelmalouis » 09.12.2018, 14:55

Hallo Ich,

herzlich willkommen bei 1001 Geschichte.
Das Team wünscht dir einen guten und informativen Austausch.
Gruß Thelmalouis


_____________________________________________________________________________
Es gibt Berge über die man hinüber muss, sonst geht der Weg nicht weiter. (Ludwig Thoma)

karima66
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von karima66 » 09.12.2018, 15:24

Hallo Ich,

ich denke nicht, dass die Userin von damals sich hier noch mal meldet, ist ja vier Jahre her.
Ich weiss zwar nicht wie es in der Tuerkei damit aussieht, aber ich kenne es auch Tunesien.
Fuer die Anerkennung der deutschen Scheidung dort muss ich als deutscher Part nur aufkommen wenn ich diese will.
Also wenn es bisher keine Anerkennung gab und mir das aber wichtig ist, weil ich noch mal einen Tunesier dort heiraten will und ich dort in TN deshalb die Scheidung anerkennen lassen moechte dann muss ich das klar auch bezahlen.
Wenn ich aber in D lebe und mir es egal ist ob die Scheidung im Land des Ex anerkannt ist oder nicht und ich nichts getan hab was diese Anerkennung veranlasst dann muss ich nichts bezahlen.
Wahrscheinlich hat dein Exmann nun das in der Tuerkei in Angriff genommen um wieder heiraten zu koennen, dann muss er das auch zahlen.
Du hast damit gar nichts zu tun.
Da dich aus der Tuerkei Behoerden hier nicht in Haftung nehmen koennen wuerde ich gar nichts unternehmen.
Wenn es dich aber beruhigt dann wuerde ich die Schreiben an einen Anwalt geben zur Beurteilung der sich mit tuerkischem Recht auskennt.

Efendi II
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Efendi II » 09.12.2018, 15:34

denizgözlüm hat geschrieben:
06.12.2014, 16:48
Ich weiss nicht, wie es passieren konnte, jedoch hatte ich nie die türkische Staatsbürgerschaft.
Wenn Dein Vater Türke ist, dann hast Du auch die türkische Staatsangehörigkeit, ob Du das nun willst oder nicht. Der Besitz der Staatsangehörigkeit macht sich nicht am Vorhandensein eines Passes fest.

Im Übrigen solltest Du Dir noch einmal den Beitrag von @Frankonia vom 6. Dez 2014, 16:44 durchlesen. Sie hat das sehr umfassend und genau erklärt.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Efendi II
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Re: Scheidungsanerkennung Türkei

Beitrag von Efendi II » 09.12.2018, 15:47

camelia hat geschrieben:
08.12.2014, 21:06
Eine theoretische Frage an alle: wenn denizg mit einem Sohn einer, sagen wir mal, Iranerin und eines Franzosen zusammen wäre und ein Kind hätte, dann hätte das Kind VIER Staatsangehörigkeiten? Deutsch, türkisch, iranisch und französisch? Und wenn dieses Kind wieder einen Partner mit anderer Staatszugehörigkeit oder zwei oder sogar auch vier hätte, und sie haben ein Kind, dann hat das Kind bis zu ACHT Staatsbürgerschaften? Kann das sein? Sowas habe ich noch nie gehört? Und wie geht das dann weiter über Generationen und Generationen?

Kann einer dazu etwas sagen? Kommt mir gerade sehr skurril vor...
Ja da hast Du wohl recht, das ist sehr skurril, aber so ist nun mal die Gesetzeslage.

Deshalb sollten die Eltern solcher Kinder die Gesetzeslage immer vor Augen haben, alle Erfordernisse und Notwendigkeiten genau befolgen, sonst fällt es den Kindern in späteren Jahren irgendwann vor die Füße und lässt sich möglicherweise nur noch mit erheblichen Kosten und anwaltlicher Hilfe reparieren.

Zudem ist es auch durchaus möglich, dass man sich durch Unterlassung (z.B. Einreise in ein Land ohne den entsprechenden Pass, dessen Staatsangehörigkeit man aber besitzt) in den Bereich strafrechtliche Verfolgung begibt, deren Konsequenzen in manchen Ländern nur schwer kalkulierbar sind.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

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