Beweisantritt- er ist schon in Ä. verheiratet

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Ayana
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Beitrag von Ayana » 12.03.2009, 17:22

:roll:
das is ja mal ganz super...
:x

Lippi
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Beitrag von Lippi » 12.03.2009, 17:35

karol hat geschrieben:tamar, du schreibst:

"Wenn ein Moslem in seiner Heimat nach der europäischen Heirat noch 3 Frauen ehelicht, ist es sein dortiges Recht. Nur unsere Behörden sollten nicht so blind sein und die Familienzusammenführung zulassen."

wen wundert es , dass die gesetzlichen krankenkassen pleite sind, wenn dann alle vier ehefrauen samt kinder mitversichert sind... :?

und das sind tatsachen!!!

selbst, wenn die moderne ägyptische ehefrau anstatt durchschnittlich sieben, "nur" noch durchschnittlich drei kinder auf die welt bringt, sind das dann eine ganz schöne menge... :roll:
Soweit ich informiert bin, sind muslimische Zweitfrauen nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Familienversicherung

LG Lippi
Ich wollte lieben,
ich wollte geliebt werden.
Also verliebte ich mich
Mit anderen Worten:
Ich machte mich zum Narren

FlammendeMorgenröte
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Beitrag von FlammendeMorgenröte » 12.03.2009, 17:46

Ich denke, diese Stellungnahme von offizieller Seite dürfte glaubhaft sein.


Die gesetzlichen Krankenkassen wenden das geltende Recht eigenverantwortlich an. Dies gilt auch für die Frage der Familienversicherung von Frauen bei Vielehen. Die bisherigen Spitzen­verbände der gesetzlichen Krankenversicherung hatten hierzu bis zum Jahr 2005 ganz über­wiegend die Auffassung vertreten, dass eine Familienversicherung für Frauen aus Vielehen zulässig ist, wenn die Vielehe wirksam im Ausland geschlossen wurde, nach dem Heimatrecht der betroffenen Personen zulässig war, durch gegenseitige Unterhaltspflichten geprägt ist und auch die weiteren Voraussetzungen vorliegen, also insbesondere die Frauen aus der Vielehe ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Das Bundesministerium für Gesundheit hält eine restriktivere Auslegung der rechtlichen Rege­lungen für sachgerecht. Danach kann eine nach dem Recht des Herkunftsstaates gültige Ehe nur dann einbezogen werden, wenn sie einer Ehe im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs entspricht. Die in manchen ausländischen Rechtsordnungen mögliche Vielehe hat im Geltungs­bereich des Sozialgesetzbuchs keine Entsprechung. Eine bereits bestehende Ehe ist vielmehr nach deutschem Zivilrecht ein Ausschlusstatbestand für eine Eheschließung.

Alle Spitzenverbände der Krankenkassen hatten sich dieser restriktiven Rechtsauffassung sei­nerzeit angeschlossen. Damit können Zweitfrauen sowie weitere Ehefrauen eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung nicht familienversichert werden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Erstfrau im Heimatland aufhält und nur die Zweitfrau ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Bei Beendigung der Ehe mit der Erstfrau (durch Tod oder Scheidung) kann die Zweitfrau als Erstfrau angesehen werden.

Die restriktive Rechtsauffassung wird von den gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. April 2005 angewandt. Seit diesem Zeitpunkt sind Zweit- und Mehrfrauen aus einer Vielehe darauf verwiesen, privaten Versicherungsschutz zu suchen, soweit sie nicht über eigene Vorversiche­rungszeiten für die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenver­sicherung verfügen.

Die finanziellen Auswirkungen der Familienversicherung von Frauen aus Vielehen werden allerdings weit überschätzt. Der Bundesregierung waren seinerzeit 32 Fälle einer Familienver­sicherung von Zweitfrauen aus einer Vielehe bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen bekannt geworden. Hinzu kamen 10 bei einer Ersatzkasse versicherte Zweitfrauen; die Verbände der Ersatzkassen gehen insgesamt von etwa der doppelten Zahl aus. Den übrigen Spitzenverbän­den der Krankenkassen waren keine Fälle der Familienversicherung von Zweit- oder Drittfrauen bekannt geworden. Die vorgenannten Zahlen sind in Verhältnis zu setzen zu ca. 6 Millionen familienversicherten Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung und zeigen, dass die finanziellen Auswirkungen denkbar gering sind.

Zu den Regelungen zur Familienversicherung nach dem deutsch-türkischen und deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommen finden Sie weitere Informationen im Anhang.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.

Mit freundlichem Gruß

Beate Dietz

Kommunikationscenter

Bundesministerium für Gesundheit


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Was immer noch existiert ist die Regelung zur Familienversicherung nach dem deutsch-türkischen und deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommen...aber das ist ein anderes Thema.
Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf...

Tamar
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Beitrag von Tamar » 12.03.2009, 18:08

Stern hat geschrieben:sorry Tamar, wollte Dich doch nicht anmotzen. Habe nur gemeint, wegen Satz 1 aus dem Link, dass man das missverstehen kann und gar nicht zu Ende liest.

Sei nicht sauer - ist nicht böse gemeint gewesen.

liebe Grüße, Stern Bild
Liebe Stern,

Danke. Ich bin echt nicht sauer und schon gar nicht unfehlbar.

LG
Tamar

Tamar
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Beitrag von Tamar » 12.03.2009, 18:33

karol hat geschrieben:tamar, du schreibst:

"Wenn ein Moslem in seiner Heimat nach der europäischen Heirat noch 3 Frauen ehelicht, ist es sein dortiges Recht. Nur unsere Behörden sollten nicht so blind sein und die Familienzusammenführung zulassen."

wen wundert es , dass die gesetzlichen krankenkassen pleite sind, wenn dann alle vier ehefrauen samt kinder mitversichert sind... :?

und das sind tatsachen!!!

selbst, wenn die moderne ägyptische ehefrau anstatt durchschnittlich sieben, "nur" noch durchschnittlich drei kinder auf die welt bringt, sind das dann eine ganz schöne menge... :roll:
Liebe Karol,

Die Krankenkassen sind weltweit pleite, wenn man denen glauben soll. Das System der Familienversicherung ist so gut wie unhaltbar auch nur mit einer Ehefrau und 2 Kinder wenn nur eine Person einzahlt. Es gibt Länder, wo man pro Kopf Krankenversicherung bezahlen muss.

Die Besagten missbrauchen unseres System auf verschiedenster Weise und vor allem untergraben das Prinzip der Demokratie. Unsere Politiker haben in dieser Frage schon längst versagt.

Was ich mit meinem Satz konkret meinte ist folgende: Ich habe hier öfters gelesen, dass Habibi nach seiner Scheidung von der europäischen Ehefrau quasi unverzüglich die islamische Ehefrau, die er vor oder während seiner in Europa bestehenden Ehe geheiratet hatte, hierher bringt. Wieso werden von unseren Behörden diese Fälle nicht so pingerlich untersucht, wie sie mit uns umgehen? Sollte unsereiner das Gleiche machen, sässe er schon längst im Gefängnis wegen Betrug, Täuschung und Missbrauch der öffentlichen Ordnung und was weiss ich noch wofür.

Gruss
Tamar

bisc
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Beitrag von bisc » 12.03.2009, 19:50

mußte er nicht beweisen daß er ledig ist ?
Gibts da nicht sowas wie eine Bescheinigung die man von D aus über einen RA (wenns sein muß) anfordern kann ?

bisc
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Beitrag von bisc » 12.03.2009, 19:52

...ich meinte die Ledigkeitserklärung...

barbara
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Beitrag von barbara » 12.03.2009, 20:22

karol hat geschrieben:hallo shalimar,


im jahr 2002 warnte mich der standesbeamte in bayern mit den worten:


"wenn sie einen muslimischen ägypter hier in deutschland nach deutschem recht heiraten wollen, dann machen sie sich bewusst, dass er in seiner heimat zusätzlich bis zu vier frauen nach ägyptischem recht heiraten darf.

sie und wir haben keine rechte das zu verbieten!"


p.s.: ich habe "ägyptischem" korrekt eingesetzt-siehe elisas anmerkung :wink:

Hi,

dann wäre ja rein theoretisch eine Ledigkeitsbesch. der Herren,die aus Ländern die eine Mehrehe erlauben, stammen, wenn sie eine Deutsche heiraten wollen, fürn Po.po.


Barbara

Stern
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Beitrag von Stern » 12.03.2009, 20:55

karol hat Folgendes geschrieben:
hallo shalimar,


im jahr 2002 warnte mich der standesbeamte in bayern mit den worten:


"wenn sie einen muslimischen ägypter hier in deutschland nach deutschem recht heiraten wollen, dann machen sie sich bewusst, dass er in seiner heimat zusätzlich bis zu vier frauen nach ägyptischem recht heiraten darf.

sie und wir haben keine rechte das zu verbieten!"

p.s.: ich habe "ägyptischem" korrekt eingesetzt-siehe elisas anmerkung



Hi,

dann wäre ja rein theoretisch eine Ledigkeitsbesch. der Herren,die aus Ländern die eine Mehrehe erlauben, stammen, wenn sie eine Deutsche heiraten wollen, fürn Po.po.


Barbara
für`n Popo ist es ja jedenfalls, weil es gerne mal gefälscht wird. Aber solange die weiteren Ehefrauen "zu Hause" nach der deutschen Eheschließung in Deutschland geheiratet werden, ist es völlig legal. Dort gelten keine deutschen Gesetze. Denen (in manchen Ländern - in allen weiß ich nicht) ist egal, ob hier eine standesamtliche Ehe geschlossen wurde, die hat dort keinen Wert (außer natürlich, dass die deutsche Ehefrau besser Flus beschaffen kann, während die moslemische Frau schön für sich selbst behält, was sie verdient - jedenfalls wenn ihr Mann ein guter Moslem ist). Tzzzzzz.....

Liebe Grüße, Stern Bild

FlammendeMorgenröte
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Beitrag von FlammendeMorgenröte » 12.03.2009, 21:15

Ägypten
Zum Nachweis des Familienstandes sind vorzulegen:
.. Auszug aus dem Zivilregister (mit Legalisation) und
.. eigene eidesstattliche Versicherung des Verlobten


Soviel zum Thema Fälschungssicherheit..


Staaten mit unzuverlässigem Personenstandswesen

Für Urkunden aus Ländern, deren Urkundswesen nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes so schwerwiegende Mängel aufweisen, dass eine Legalisation nicht mehr zu vertretenist, gelten besondere Richtlinien.
Bei all diesen Staaten sind die Unterlagen vor Einreichung des Befreiungsantrags durch die deutschen Vertretungen vor Ort auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit prüfen zu lassen. Urkunden und Bescheinigungen der Botschaften und Konsulate solcher Staaten sind
nur auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen zu lassen.
Die aktuelle Länderliste und Hinweise können bei Bedarf auf der Homepage des Auswärtigen Amts unter
http://www.auswaertigesamt.de/www/de/la ... rkehr.html
eingesehen werden.

Quelle:
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/ ... n_2007.pdf
Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf...

Stern
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Beitrag von Stern » 12.03.2009, 21:40

Ohhh, liebe flammendeMorgenröte, danke für den Link. Ich hatte mal ne Liste von den Ländern und hab die versehentlich "vernichtet", jetzt finde ich so eine Aufstellung nicht mehr. Aber irgendwie bin ich auch zu blond, mich auf der Seite vom auswärtigen Amt durchzufinden. Kannst Du mich mal "rechtleiten" - evtl auch per mail - ich blick`s echt nicht.

Danke und liebe Grüße, Stern

FlammendeMorgenröte
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Beitrag von FlammendeMorgenröte » 12.03.2009, 21:53

Hallo Stern, die Seite(n) sind wirklich unübersichtlich.

Schau mal im unteren Teil der Seite, ist es das, was Du suchst ?

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... rkehr.html

Liebe Grüße E.
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Stern
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Beitrag von Stern » 12.03.2009, 22:02

Ja, danke das hilft schon weiter wegen der Aufstellung der Merkblätter der Länder. Ich war bis gerade allerdings der Überzeugung, der Libanon gehöre auch zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen. Da gibt das auswärtige Amt kein Merkblatt zu an. Vielleicht habe ich mir das eingebildet (mit dem Libanon meine ich). Aber vielen vielen Dank noch mal

liebe Grü0e, Stern

FlammendeMorgenröte
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Beitrag von FlammendeMorgenröte » 12.03.2009, 22:06

Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf...

hulla
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Beitrag von hulla » 12.03.2009, 22:11

sorry

ich muß mich doch noch einmal melden und ich lache mich gerade tot :twisted:

wie blöd sind wir deutschinnen und deutschen (polcor sprech), daß wir jedem bei uns vorkommendem gesetz hinterherhecheln, alles ganz toll und gesetzmäßig richtig machen wollen

und die anderen -innen und ... lachen sich über unsere gesetze total schlapp??

die lachen uns doch aus, oder, noch besser, die benutzen uns und machen sich gar keine gedanken über uns, hauptsache, der zaster kommt umme, oder?

meine rede, meidet und boykottiert einfach diese länder, dann!!! würde ich ganz gerne mal erleben, was dann los ist.

seid einfach mitanand solidarisch

und jetzt wirklich, gute nacht, hulla

Gloria48
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Beitrag von Gloria48 » 25.04.2009, 10:00

Es ist oft so, dass ein Ägypter in Ägypten schon verheiratet ist, aber eine Europäerin zwecks Finanzierung sucht. DAS IST NICHT SELTEN.

Aber als ich erfuhr, dass Ali auch eine amerikanische Ehefrau hat (nicht nur die von Armant Gezira, nein noch eine aus USA, ich selber habe ihn NICHT geheiratet, wir haben schon ewig nichts miteinander zu tun, außer einer riesenausstehenden Geldsumme und ein Kind noch dazu, jetzt 15), ja - als ich das erfuhr, da habe ich eine Email an das US-Konsulat in Kairo geschickt, und habe denen dort mitgeteilt, dass der Ali in USA GESETZESWIDRIG verheiratet ist, da die Polygamie in USA verboten ist. Eine Antwort bekam ich nicht, aber vielleicht haben sie die Wahrheit meines Emails geprüft und festgestellt, es ist so: er ist der Polygamie schuldig und seine US-Ehe somit nicht gültig. Ich hörte danach von Bekannten, dass die US-Ehefrau "made many problems", aber vielleicht waren es auch die US-Behörden, die ihm die Probleme bereiteten. Die ägyptische Behörde hingegen findet das vollkommen OK, dass er zwei Ehefrauen hat, weil in Ägypten Polygamie erlaubt ist.

Ali scheint sich in der Zwischenzeit auf Männer spezialisiert zu haben (siehe mein anderes Posting vor einigen Wochen hierzu). Aber ich glaube, ihm ist es egal, wen er ausnimmt - Hauptsache KOHLE!

DIE Polygamie gehört in Ägypten und sonstwo ABGESCHAFFT!!!

lg, gloria
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