Efendi II hat geschrieben: ↑27.12.2021, 11:08Da müssen aber wirklich schon sehr schwerwiegende Gründe gegen ihnnele hat geschrieben: ↑20.12.2021, 22:08Ich stecke gerade in genau der selben Situation, ausser dass wir 2 Jahre verheiratet sind und uns natürlich auch real gesehen habe auch zusammen gelebt haben. Von den 2 Jahren haben wir allerdings nur insgesamt 8 Monate zusammen gelebt. Da er keinen Aufenthalt bekam.
vorgelegen haben, dass man ihm die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland versagt hat.
Als Ehepartner einer deutschen Staatsangehörigen hat er einen
Rechtsanspruch mit seiner deutschen Partnerin in Deutschland zu leben.
Was waren denn die Gründe dafür, dass man ihm den Aufenthalt verweigert hat?
Ich lebe in Österreich. Hier ist es leider noch schwieriger als in Deutschland. Wenn alle Papiere passen ( was sie auch tun) , dann zählt hier einzig und allein das Familieneinkommen. Ich verdiene zu wenig. Mit jedem Kind steigt dieser Richtsatz. Ich müsste 1850 Euro netto vorweisen können. Er darf aber nicht arbeiten also müsste ich das alles alleine verdienen. Das ist hier in Österreich das Hauptproblem.