Hochzeit mit Vollmacht

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 08.03.2009, 17:12

Gemeinsam sind wir stark!

leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 08.03.2009, 18:02

:evil:

susanne0603
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Beitrag von susanne0603 » 10.03.2009, 12:35

Die sogenannte "Handschuh-Ehe" ist auch in anderen Ländern üblich. Ich kenne es von unserer Ausländerbehörde bei Pakistanis. Die, die hier leben sind vielleicht noch im Asylverfahren und können ja daher nicht nach Pakistan reisen. Also wird ein Verwandter bestimmt, der dort quasi in Vertretung heiratet. Und der Partner wird dann schön hier nach Deutschland geholt.... :evil:

Renate
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Beitrag von Renate » 10.03.2009, 15:00

susanne0603 hat geschrieben:Die sogenannte "Handschuh-Ehe" ist auch in anderen Ländern üblich. Ich kenne es von unserer Ausländerbehörde bei Pakistanis. Die, die hier leben sind vielleicht noch im Asylverfahren und können ja daher nicht nach Pakistan reisen. Also wird ein Verwandter bestimmt, der dort quasi in Vertretung heiratet. Und der Partner wird dann schön hier nach Deutschland geholt.... :evil:

....also - hier stellen sich mir alle Haare zu Berge :evil:
Ich fasse es nicht was hier in - und mit unserem Staat alles möglich ist.

Und das lassen unsere gesetze und unsere Politiker zu??

Oder ist das wieder eines der berühmten sogenannten Schlupflöcher?


Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!

Renate
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Beitrag von Renate » 10.03.2009, 15:04

Scharia-Recht steht über Schweizer Recht
ob das dann auch bei uns möglich ist????

Freipass für Familiennachzug
das wäre dann der ultimative Freifahrtschein ins "gelobte" Land.


Unfassbar!!!



Renate
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hulla
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Beitrag von hulla » 10.03.2009, 16:43

in europa gabs auch die sogenannte handschuh-ehe (habsburger)

ich weiß nur nicht, ob sich dieses gesetz inzwischen erledigt hat.

ich denke nicht, ist ein gesetz mal da, wird es nicht mehr entfernt. siehe die

sektsteuer, mit der der zweite weltkrieg bezahlt wurde.

mein lieber mann, wenn diese herren die handschuhehe rausholen, dann sind

sie aber doppelt kleverer als ich dachte :evil: :evil:

und dann erzähle mir einer, diese umwandlung/umvolkung der europäischen

gesellschaft ist auf unserem mist gewachsen.

ich gehe jetzt, ich muß darüber nachdenken, da tun sich ja höllen auf

grüßle hulla ,guats nächtle

Begine
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Beitrag von Begine » 10.03.2009, 17:53

Ich habs nicht geglaubt ...und gegoogelt
_____________________________
Eine Ehe, die ohne persönliche oder gleichzeitige Anwesenheit der Verlobten zustande kam, ist aus deutscher Sicht allerdings wirksam wenn die Eheschließung im Ausland stattfand und dort der Ortsform entsprach (Art. 11 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB).
Diese auch als Handschuhehe bezeichnete Form der Eheschließung existiert heute beispielsweise noch in Mazedonien, Mexiko, Polen und Portugal sowie in einigen islamischen Staaten
Artikel 11. Form von Rechtsgeschäften
1) Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird.
(2) Wird ein Vertrag zwischen Personen geschlossen, die sich in verschiedenen Staaten befinden, so ist er formgültig, wenn er die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts eines dieser Staaten erfüllt.
(3) Wird der Vertrag durch einen Vertreter geschlossen, so ist bei Anwendung der Absätze 1 und 2 der Staat maßgebend, in dem sich der Vertreter befindet.
mit dem Wasser tanzen..
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Elisa
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Beitrag von Elisa » 10.03.2009, 18:55

Clara, wenn er aber seine Frau nachkommen lassen will, dann gilt doch diese Ehe in seinem Land oder ?


LG Elisa

Begine
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Beitrag von Begine » 10.03.2009, 19:12

Blume ..so wie ich das(bei dem schwer zu verstehen amtsdeutsch) verstehe…kann doch ein stellvertreter diese Ehe eingehen…siehe Abs.1 +2
Bin mir aber eben auch nicht ganz sicher ..ob ich den Text richtig verstehe.
Wenn ja..dann hoffe ich,dass wir damit nicht noch die falschen Leute auf ne neue Idee bringen :x
Ich werd mal meinen Anwalt fragen…
Lg
Begine
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FlammendeMorgenröte
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Beitrag von FlammendeMorgenröte » 10.03.2009, 19:25

Hier das Fallbeispiel einer Handschuhehe zwischen einem Pakistani und einer Deutschen.

Allerdings auch schon älteren Datums.


Sachen gibts...

http://www.buerger-frings.de/startseite ... rtikel=193
Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf...

Begine
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Beitrag von Begine » 10.03.2009, 20:21

Zum Link von Flammender Morgenröte

Wirksamkeit einer Handschuhehe (Parkistan)
Geklagt wurde auf Art. 6 EGBGB(Ordre Public)
( und verloren)
Artikel 6. Öffentliche Ordnung (ordre public).

Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.
Hier der Link zum Gesetz:
http://www.kanzlei.de/egbgb-0.htm
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susanne0603
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Beitrag von susanne0603 » 11.03.2009, 12:37

Tja, anerkannt wird eine solche Ehe nach meines Wissens hier in Deutschland nicht so ohne weiteres. Allerdings gibt es ja genug andere Wege, den so geheirateten Partner ins gelobte Land zu holen....zu denen möchte ich mich allerdings nicht äußern, um hier nicht noch andere auf den Gedanken zu bringen.....
Es gibt unter meinem Klientel jedenfalls genug Personen, die es so geschafft haben hierher zu kommen und hier ein schönes Leben zu leben. Reicht ja, wenn der hier lebende Partner (vorübergehend) arbeiten geht u. genug Geld verdient. Dann kann er denjenigen hierher einladen (Einladungs- und Verpflichtungserklärung) und schon ist das Ding geritzt. Hier heiratet man dann noch nach deutschem Recht und alles ist gut.

In meinem Job erfahre ich jeden Tag neue Dinge, die eigentlich (gesetzlich) nicht gehen und dann doch irgendwie gangbar gemacht werden....

Gruß
Susanne

Anaba
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Beitrag von Anaba » 11.03.2009, 13:10

Reicht ja, wenn der hier lebende Partner (vorübergehend) arbeiten geht u. genug Geld verdient. Dann kann er denjenigen hierher einladen (Einladungs- und Verpflichtungserklärung) und schon ist das Ding geritzt. Hier heiratet man dann noch nach deutschem Recht und alles ist gut.
Liebe Susanne,

du sprichst mir da aus dem Herzen.
Wie schnell man Arbeit bekommen kann, wenn es nötig ist (Einbürgerung, Verpflichtungserklärung, Nachzug der Ehepartner) ist schon erstaunlich.
Aber natürlich kann man sie auch danach schnell verlieren. :evil:

Wie du das täglich, ohne zu platzen, aushalten kannst......Respekt.

Jeder weiß wie es läuft, aber es geht immer so weiter. :cry:
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Begine
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Beitrag von Begine » 12.03.2009, 16:23

Auskunft des Standesamtes meiner Stadt:

Dem Antrag auf Anerkennung der Handschuhehe beim Standesamt...
wird in Deutschland ohne Nachforschung zugestimmt... wenn dies nach dem Recht des fremden Landes möglich ist !! Dies ist geltendes Recht in Deutschland.
( nur wenn starker Verdacht auf Scheinehe besteht...suchen sie nach gesetzlichen Möglichkeiten...die Ehe Nicht anzuerkennen)

bekomme nächste Woche die Info...über die Länder wo dies rechtlich möglich ist.


@ Realista ... du wirst sicher hier lesen ....ich melde mich bei dir per Mail..dauert aber noch eine Weile ..da ich i.M. zeitlich so begrenzt bin.
LG
Begine
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