Beweisantritt- er ist schon in Ä. verheiratet

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Shalimar
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Beweisantritt- er ist schon in Ä. verheiratet

Beitrag von Shalimar » 12.03.2009, 09:36

Eine Bekannte von mir weiß nun, daß ihr Bezzi schon in Ägypten verheiratet ist, er streitet das aber ab.Sie möchte nun die Ehe annulieren lassen und benötigt dazu aber seine Heiratsurkunde. Die Orfiehen sind doch im Innenministerium gelistet, kann man da eine Anfrage machen und wo sind die anderen Ehen gelistet, wie ermittelt man zur Beweisbeschaffung am besten? Und ist diese Eheanullierung damit überhaupt möglich?
LG Shali
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Alexia
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Beitrag von Alexia » 12.03.2009, 11:10

Die Orfi-Ehen sind nur im legalisiertem Zustand gelistet - kommt drauf an, was Habibi angegeben hat - manche sind nur an dem Papier für die Straße interessiert.
Wenn er allerdings mit einer Ägypterin verheiratet ist sind die Ehen meist registriert. Wenn sie registriert sind, dann findest Du die Nachweise mit vielen guten Zuwendungen im Innenministerium - dazu bedarf es eines Anwalts und vieler glücklicher Umstände - Du kannst alles bekommen in Ägypten mit eben diesen Zuwendungen und sehr guten Beziehungen.

Die Frage ist allerdings

ob Dir die Urkunde hier in Deutschland etwas nützt -
Wenn er nach Dir noch eine andere Frau geheiratet hat, kann er sich auf sein Heimatrecht berufen - d.h. er darf 4 Frauen ehelichen -
da Polygamie in Ägypten erlaubt ist wird auch der deutsche Staat nichts dagegen tun - also mit der Annulierung sieht es da schlecht aus.
Selbst wenn Du nachweisen kannst, daß er schon vorher verheiratet war und die Ledigkeitserklärung gefaket war - ich habe jedenfalls noch keine Frau erlebt, die in den letzten Jahren das durchbekommen hätte trotz eidesstattlichen Aussagen ect.

Ich würde Dir eine saubere Scheidung empfehlen, in Ägypten an Papiere zu kommen ist nicht ganz einfach und nicht ganz billig - ich hatte 11 Tage Dauerstreß - aber außer der Erkenntnis, daß es tatsächlich so ist wie ich vermutet habe hat mir der ganze Aufwand nichts gebracht.

Alexia
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Shalimar
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Beitrag von Shalimar » 12.03.2009, 12:25

Nur nochmal um Missverständinisse auszuschließen, meine Bekannte hat ihn nach deutschen Recht geheiratet und er war vorher bereits mit einer Ägypterin verheiratet.(was noch zu beweisen wäre)Und nach unserem Recht können wir uns doch auf die Einehe berufen und die deutsche Ehe in D anulieren lassen ,oder? Danke Alexia für deine Mühe , ich will nur sicher gehen, daß ich dich richtig verstanden habe.
LG Shali
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Alexia
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Beitrag von Alexia » 12.03.2009, 13:23

Du kannst ganz sicher sein - sonst wäre meiner schon längst im Sing-sing

Alexia
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Shalimar
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Beitrag von Shalimar » 12.03.2009, 13:43

Ok, danke Alexia, ich leit ihr das mal so weiter.
LG Shali
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Shalimar
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Beitrag von Shalimar » 12.03.2009, 14:47

Dann ist das mit unserer Einehe in der Konstellation völlig fürn Dings.Armes Deutschland.
Danke Karol.
LG Shali
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Tamar
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Beitrag von Tamar » 12.03.2009, 14:51

Liebe Shalimar,

Hier sind einige Antworten auf deine Frage.

Das deutsche Recht kennt die Annulierung einer Ehe nicht.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... 7&ccheck=1

Eine Ehe ist aber aufhebbar.

http://www.123recht.net/article.asp?a=11255&ccheck=1

Der ursprüngliche Gedanke war nicht abwegig.

"cc) Gem. § 1306 darf eine Ehe nicht geschlossen werden, wenn einer der Beteiligten schon verheiratet ist. Bei der Doppelehe ist die dann zweite Ehe aufhebbar." Zitat vom obigen Link.

Nur ob es tatsächlich durchführbar ist, wissen die anderen Damen mit ähnlicher Erfahrung besser.

Es wäre vielleicht zu klären, ob ein Urfi-Vertrag in registrierter und in unregistrierter Form in Deutschland überhaupt als eine Ehe gilt. War nur ein Gedanke.

Gruss
Tamar

Canim
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Beitrag von Canim » 12.03.2009, 15:10

Ist es nicht eher so, dass er sich auch in D nicht strafbar macht, wenn er mit einer Deutschen standesamtlich verheiratet ist und in EG islamisch noch 3 Frauen nebenher heiratet?

Er wäre nach deutschem Recht mit nur einer Frau verheiratet und nach ägyptischem mit 3 bzw. 4, wenn er die dt. Ehe dort noch anerkennen ließe.

Damit macht man sich doch nicht strafbar. Und das würde dann eine Aufhebung der dt. Ehe auch hinfällig machen.

Ggf. anders wäre der Sachverhalt, wenn er in EG mit einer Frau standesamtlich verheiratet ist, an der Ledigkeitsbescheinigung herumgedreht hätte, die er für eine Heirat mit einer Deutschen braucht und dann noch eine deutsche Frau hier geheiratet hätte. Dann hätte er doch auch nach dt. Recht zwei Frauen und das wäre hier Bigamie, selbst wenn die andere Frau nicht hier lebt, oder?

Ich denke, an diesen verschiedenen Fallkonstellationen, die evtl. noch möglich wären, wird sicher auch mancher RA verzweifeln.... da gehört sicher eine Menge Paragraphen-Studium dazu.

Eine islamische Ehe wird hier doch nicht anerkannt, hier muss man doch rechtlich auf dem Standesamt geheiratet haben, egal ob in EG oder hier, sonst ist es keine Ehe.

Das wirft ja jede Menge Fragen auf, die müßte man mal so nach und nach zum Downloaden zusammenstellen.

Gruß
Canim
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FlammendeMorgenröte
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Beitrag von FlammendeMorgenröte » 12.03.2009, 15:23

Hier einige Infos der deutschen Botschaft Kairo, bitte auch die weiterführenden Links beachten

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... sicht.html

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... recht.html
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Elisa
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Beitrag von Elisa » 12.03.2009, 15:26

Hallo Karol, Du hast nach ägyptischen Recht gemeint.

In Ägypten gilt jemand als offiziel verheiratet, wenn die Ehe registriert ist.

Heirat vor dem Iman ist wieder etwas anderes.

Nach dem ägyptischen Recht kann er vier Frauen offiziel heiraten.

Eine Urfi - Ehe ist damit nicht gleichzusetzen.

Bei diesen vielen Sorten Ehen kommt man ganz durcheinander.

LG Elisa

Alexia
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Beitrag von Alexia » 12.03.2009, 15:31

Liebe Canim,

auch in Deutschland kann man hier neuerdings - Rechtssprechung wenn ich mich nicht irre 2008, nur kirchlich heiraten.

In Deutschland bekommt ein Ägypter bis dato nicht allzu viele Schwierigkeiten - ich habe noch keine Annullierung wegen getürktem Ehefähigkeitszeugnis erlebt bis jetzt - kann sich ändern, wollen wir es hoffen.

In Ägypten kann er mindestens dahingehend Schwierigkeiten bekommen wenn er die Heirat mit der Deutschen - bzw. Europäerin legalisiert hat in Ägypten und dann eine Ägypterin heiratet - ohne sie in Kenntnis zu setzen, daß er bereits verheiratet ist - da kann man ihm an die Karre fahren, in Ägypten wohlgemerkt.

Die erste Ehefrau hat das Recht zu wissen, daß er nochmal heiraten wird- deshalb wird in diesen Fällen eine notarieelle Zustimmung zu einer zweiten Heirat in Ägypten notwendig.
Das gilt eben aber nur für Ägypten und wenn die Ehe mit der Europäerin auch in Ägypten legalisiert ist. Auch zwischen ägyptischen Brautleuten trifft das zu -
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Stern
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Beitrag von Stern » 12.03.2009, 15:42

Liebe Tamar,

Dein Link ist missverständlich. Das deutsche Recht kennt keine rückwirkende Auflösung der Ehe – sozusagen eine richtige Annulierung. Das hat schon alleine den Grund, dass ein in einer solchen Ehe geborenes Kind dann ja seinen Status der Ehelichkeit verlieren würde (und noch ein paar andere Gründe). Die „Annulierung“ die im Unterschied zur Scheidung in Deutschland möglich ist (aber sehr selten durchgefochten werden kann) ist die Aufhebung und diese hat den Vorteil, dass alle Wirkungen der Ehe sofort beendet sind. Kein Trennungsjahr, kein Trennungsunterhalt, keine Nachwehen – äh Verzeihung, Nachwirkungen.

Auszug aus § 1314 Aufhebungsgründe
(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn …....
3. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;



Auszug aus § 1318 Folgen der Aufhebung
(1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung.......
(Scheidung wäre dann mit den Folgen Unterhaslt und vieles mehr, die eben unter bestimmten Umständen bei einer Eheaufhebung nicht in Frage kommen)

Wer also selber Unterhalt beanspruchen will, sollte lieber gar nicht erst an Annulierung bzw. Aufhebung denken.

Wer gern mag, hier der Link zum ganzen Gesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Liebe Grüße, Stern

Stern
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Beitrag von Stern » 12.03.2009, 15:45

Liebe Shali, die Annulierung bzw. in DE Aufhebung einer Ehe ist dann möglich, wenn die Eheschließung eigentlich unwirksam war. (Z.B. der Ehepartner stellt sich als Bruder heraus – in DE verboten – Eheschließung wäre nicht möglich gewesen, wenn man das bei der Eheschließung schon gewußt hätte.) So ist es auch in manchen Fällen, wenn der Ehepartner bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung schon verheiratet ist.

Da Deine Bekante als Deutsche und in Deutschland nach deutschem Recht geheiratet hat, muss man überlegen, ob die Ehe nach deutschem Recht hätte geschlossen werden dürfen, sofern alle Informationen, die sie heute hat, damals schon vorgelegen hätten.

Sie hätte ihn hier in Deutschland als Deutsche aber nicht nach deutschen Gesetzen wirksam heiraten können, wenn er bereits zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig verheiratet war. Rechtmäßig verheiratet war er , wenn er z.B. in Ägypten nach ägyptischem Recht rechtmäßig eine Ehe geschlossen hatte und diese Ehe zum Zeitpunkt seiner 2.Hochzeit hier in DE noch bestand.

Um das zu beweisen, reicht es aber nicht, eine bereits in Ägypten rechtmäßig geschlossene Ehe (vor der Eheschließung in DE) zu beweisen (etwa durch Auszug aus dem ägyptischen Personenstandsregister). Deine Bekannte müsste auch beweisen, dass er zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung in DE noch verheiratet (und nicht etwa bereits nach ägyptischem Recht geschieden) war. Das ist noch viel schwerer.

Er konnte hier in DE nur heiraten, weil er eine Ledigkeitsbescheinigung vorgelegt hat. Er hat also durch Vorlage einer Urkunde behauptet, er sei zum Zeitpunkt der Eheschließung in DE ledig – eben gerade zu diesem Zeitpun kt nicht verheiratet. Ohne diese Urkunde, hätte er hier nicht heiraten dürfen. Wenn also diese Ledigkeitsbescheinigung falsch ist und sie das beweisen könnte (was praktisch kaum möglich ist, länger als eine Scheidung daert und evtl. auch teurer wäre), dann wäre die Ehe zu aufzuheben, der Typ würde unter Umständen sein Aufenthaltsrecht verlieren (da erschlichen) und hätte wenigstens mal ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung am Hals.

Das zu schaffen, ist praktisch allerdings seh sehr schwierig.

Sie kann es nur versuchen und mit dem Scheidungsantrag zusammen den Antrag auf Annulierung der Ehe stellen. So unter dem Motto: 1. wird beantragt, die Ehe zu annulieren 2. wird hilfsweise (also wenn 1. nicht geht) die Scheidung der Ehe beantragt.

Dann hat sie im Scheidungsverfahren noch etwas Zeit, die Beweismittel zu beschaffen.

Liebe Grüße, Stern

FlammendeMorgenröte
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Beitrag von FlammendeMorgenröte » 12.03.2009, 16:05

Etwas OT

Ich möchte gerne auf diese Dokumentation hinweisen. Sehr ausführlich und informativ.

http://www2.gtz.de/dokumente/bib/gtz200 ... frauen.pdf

Dort findet man unter

2.2.2. Ägypten: Das Scheidungsrecht
zwischen gesetzlichem Anspruch und
gelebter Wirklichkeit

einige Informationen der - neuen - khul’-Scheidung.

--------

Eine Garantie für das Gelingen einer Ehe - egal in welcher Konstellation - kann man niemals vorhersehen.

ABER...im VORFELD sollte man sich sehr, sehr ausführlich mit der jeweiligen Rechtsprechung des Landes, aus dem man jemanden zu heiraten gedenkt, auseinandersetzen. Das gilt ganz besonders für ALLE muslimischen Länder.

Man kann es ja nicht oft genug wiederholen: Prüfe, wer sich "ewig" bindet.
Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf...

Tamar
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Beitrag von Tamar » 12.03.2009, 16:34

Liebe Canim,

Ich habe die Sache so verstanden, dass der Typ die Frau in Deutschland als ein lediger Mann geheiratet habe während er in Ägypten vor dieser deutschen Heirat bereits per Urfi verheiratet war. Er soll die Ledigkeit vorgetäuscht haben.

Weiterhin bin ich überzeugt, dass wir Europäer mit bestimmten Begriffen nicht ganz im klaren sind.

In den islamischen Ländern mit Ausnahme von Tunesien und der Türkei heiratet man nur "islamisch" und man kann 4 Ehefrauen haben. Diese Heirat is aber dort nicht islamisch, sondern der Regelfall und heisst shari - Heirat nach dem Shari'a Gesetz. Wesenszüge: offiziell, Zahlung von Morgengabe und die Jungfrau wird durch einen nächsten männlichen Verwandten, genannt wali vertreten. Es geht so weit, dass der Wali ihren Ehevertrag unterschreibt.

Neben der shari - Heirat gibt es dann noch legale Ausweichmöglichkeiten. Es gibt noch die Zeitehe Mut'a, besonders bevorzugt bei den Shiiten im Iran, sonst vielerorts unbekannt oder verboten, weil es ein richtiger Freibrief für die Prostitution ist.
Dann gibt's in Ägypten diese Urfi-Ehe nach Konvention, irgendwie vergleichbar mit Gewohnheitsrecht.
Bei diesen Verträgen vertritt sich die Frau selber, weil die Ehen meistens verheimlicht werden.
Das Heimtückische an den Urfi-Ehen ist (dort haben die Männer immer ein Tor offen), dass sie nicht registriert werden müssen, nur können - das kennen mittlerweile alle hier.

Ich habe gemeint, wenn eine Urfi-Ehe selbst in Ägypten nicht registriert ist und es gibt dafür keine Beweise, wie das deutsche Recht sie als eine Ehe anerkennen kann? In diesem Falle hätte der Typ die Ledigkeit nicht vorgetäuscht und wäre seine deutsche Ehe nicht aufhebbar.

Ein Moslem kann in Europa zig Mal "islamisch" in einer Moschee oder sonstwo heiraten, es ist quasi ein Urfi-Vertrag, ist er trotzdem nicht verheiratet, weil diese Form bei uns nicht rechtlich ist. Es ist der Fall, wenn gehirngewaschene Europäerinnen dann erzählen, dass sie vor Gott verheiratet wären, während man im Islam nie vor Gott heiratet - es ist ein purer Zivilakt.

Wenn ein Moslem in seiner Heimat nach der europäischen Heirat noch 3 Frauen ehelicht, ist es sein dortiges Recht. Nur unsere Behörden sollten nicht so blind sein und die Familienzusammenführung zulassen.

Gruss
Tamar
Zuletzt geändert von Tamar am 12.03.2009, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.

Shalimar
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Beitrag von Shalimar » 12.03.2009, 16:47

Ich finde es super toll von euch, daß ihr so viele Infos zusammenstellt, ich denke es gibt noch sehr viel mehr Frauen die vor einem ähnlichen Problem stehen und der Tread hier Licht ins Dunkel bringt.Danke nochmals, auch im Namen meiner Bekannten.

Lg Shali
Ich weiß, daß es in jeder Kultur auch gute Menschen gibt. Ich bin nur gegen Beznesser und integrationsunwillige Kalifatsanhänger.
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Tamar
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Beitrag von Tamar » 12.03.2009, 17:01

Stern hat geschrieben:
Dein Link ist missverständlich. Das deutsche Recht kennt keine rückwirkende Auflösung der Ehe – sozusagen eine richtige Annulierung.
Liebe Stern,

Ich weiss zwar nicht, was missverständlich ist aber wenn du es so empfindest, ist es auch so.

Ich habe klar geschrieben, dass das deutsche Recht keine Annulierung einer Ehe kennt. Ich habe lediglich versucht die einzige verbleibende Möglichkeit darzustellen. Ich habe den Link eingeführt, damit jeder alles durchlesen kann.

Ich weiss nicht, ob die betreffende Frau die Sache unbedingt rückwirkend regeln will oder auch über ein künftiges Datum froh wäre.

Im gleichen Link steht noch geschrieben:

5 Rechtsfolgen der Eheaufhebung

a) Die Ehe wird durch Urteil aufgehoben und wirkt ab dessen Rechtskraft. Die Ehe ist vorher aber vollständig rechtsgültig. Ab der Rechtskraft treten die in § 1318 BGB genannten Folgen ein.


Gruss
Tamar

Ayana
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Beitrag von Ayana » 12.03.2009, 17:05

also versteh ich das nun alles richtig?... ägypter können auf legale weise 4 frauen heiraten?!... :shock:

Stern
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Beitrag von Stern » 12.03.2009, 17:17

sorry Tamar, wollte Dich doch nicht anmotzen. Habe nur gemeint, wegen Satz 1 aus dem Link, dass man das missverstehen kann und gar nicht zu Ende liest.

Sei nicht sauer - ist nicht böse gemeint gewesen.

liebe Grüße, Stern Bild

Stern
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Beitrag von Stern » 12.03.2009, 17:19

wen wundert es , dass die gesetzlichen krankenkassen pleite sind, wenn dann alle vier ehefrauen samt kinder mitversichert sind...

und das sind tatsachen!!!
Karol, hast Du da mal einen Link oder so - würde ich gerne mal lesen.

Liebe Grüße, Stern

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