Aufenthaltsgenehmigung für meinen Mann trotz Trennung????
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Aufenthaltsgenehmigung für meinen Mann trotz Trennung????
Hallo zusammen...Ich bin neu hier und habe eine wichtige und leider auch eilige Frage und hoffe auf baldige Antwort oder Tipps. Mein Mann (ja verheiratet) und ich sind seit zwei Jahren verheiratet. Seit ca einem Jahr leben wir in Deutschland, vorher haben wir zusammen in Ägypten gewohnt. Seine Aufenthaltsgenehmigung läuft nun aus. Wir haben viele Probleme und ich kann ihm nicht mehr vertrauen, habe viele Lügen raus bekommen und bin ziemlich am Ende. Habe nun Angst das er nur bei mir bleibt bis er seine Verlängerung hat und ist dann eh weg. Und das gönn ich ihm nun gar nicht !!!! Im Aufenthaltsgesetz steht drin, das er seine Verlängerung nur bekommt, wenn noch derselbe Zweck besteht zu dem die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde und der ist ja nun nicht mehr da. Arbeit hat er auch nicht und ausgezogen ist er auch schon, ist aber noch bei mir gemeldet. Meine Frage: Denkt Ihr er bekommt die Verlängerung obwohl wir getrennt sind? Ich habe Angst vor der Zukunft, wenn er hier bleibt! Ich hoffe Ihr habt Erfahrungen und helft mir...Danke !!!!
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Du solltest ihn schnellstens ummelden und der ABH mitteilen, dass ihr euch getrennt habt und vor allem, wann. Hast du die Scheidung schon beantragt?
Normalerweise muss eine Ehe zwei Jahre Bestand haben und man muss meines Wissens in dieser Zeit auch zusammen leben. Von daher ist erstgenanntes (siehe oben) wichtig. Also ruf die ABH an und sag, seit wann dein Mann von dir getrennt lebt und dann geh auf das Einwohnermeldeamt und melde ihn bei dir ab.
Gruß
Canim
Normalerweise muss eine Ehe zwei Jahre Bestand haben und man muss meines Wissens in dieser Zeit auch zusammen leben. Von daher ist erstgenanntes (siehe oben) wichtig. Also ruf die ABH an und sag, seit wann dein Mann von dir getrennt lebt und dann geh auf das Einwohnermeldeamt und melde ihn bei dir ab.
Gruß
Canim
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Die Aufenthaltsgenehmigung ist an die Ehe gebunden. Wenn die Ehe nicht mehr besteht, weil Ihr getrennt wohnt (bitte diesen Mann hochkant rauswerfen, sobald wie möglich, und die Schlösser danach austauschen), dann bekommt er auch keine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung. Aber zur Sicherheit würde ich persönlich beim Ausländeramt vorsprechen und das klären, sie sind auf Deiner Seite. Die kennen auch die Gesetze ganz genau, und sagen Dir, was möglich ist.
lg, gloria
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Die Behörden vielleicht, aber die Anwälte?? Eine Bekannte, deren Mann 2 Monate nach der Einreise ausgezogen ist (Streit) und bei einem Bekannten "gewohnt" hat, sie ist sofort zu den Behörden und hat angegeben das ihr Mann weg ist und sie die neue Adtresse nicht hat usw. Bei Antrag auf Scheidung (Anulierung ging nicht) musste sie Trennungsunterhalt zahlen!!!Gloria48 hat geschrieben:die Behörden sind wie gesagt, auf Deiner Seite, weil Du Deutsche bist (hoffentlich).
Sie hatte nur Kosten und er bekam PKH. Die Scheidung wurde so lange rausgezögert, es sind fast 2 Jahre vergangen, ausreisen musste er nicht. Inzwischen wieder neu verheiratet.
Sira-Jenny
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Hallo Peppi, lass Dich schnell von einem Rechtsanwalt beraten, der sich mit diesem Problem auskennt. CiB kann Dir eventuell bei der Suche helfen.
Melde deinen Mann ab, es ist wichtig, dass ihr als getrennt lebend
registriert seid.
Du wärst sicher nicht die erste, die ihrem Mann Trennungsunterhalt zahlen mußte, weil der Arme keine Arbeit gefunden hat (entweder krank, oder Student oder irgendwas).
Lass Dich mal informieren, ob dein Mann während des Trennungsjahres abgeschoben werden kann oder ob er so lange hier noch "geduldet" wird.
Warum kann er denn nicht arbeiten? Wie alt seid ihr? Ich nehme ja an, dass ihr keine gemeinsamen Kinderhabt, da wäre er ja vor
Abschiebung sicher.
LG Tabiba
Melde deinen Mann ab, es ist wichtig, dass ihr als getrennt lebend
registriert seid.
Du wärst sicher nicht die erste, die ihrem Mann Trennungsunterhalt zahlen mußte, weil der Arme keine Arbeit gefunden hat (entweder krank, oder Student oder irgendwas).
Lass Dich mal informieren, ob dein Mann während des Trennungsjahres abgeschoben werden kann oder ob er so lange hier noch "geduldet" wird.
Warum kann er denn nicht arbeiten? Wie alt seid ihr? Ich nehme ja an, dass ihr keine gemeinsamen Kinderhabt, da wäre er ja vor
Abschiebung sicher.
LG Tabiba
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Da ihr nur ein Jahr in Deutschland gelebt habt, dürfte das mit der AE für ihn wohl gegessen haben.
Soweit ich informiert bin, gilt nur die in Deutschland gelebte Zeit, egal wie lange man zuvor verheiratet war.
Drück dir die Daumen, dass du alles gut über die Bühne bringst.
Lass dich nicht weichkochen oder einschüchtern.
Informier dich über die Unterhaltszahlungen, lass dich davon aber nicht abschrecken. Manchmal muss man einfach einen klaren Schnitt machen und sich selbst treu bleiben, auch wenns (finanziell) weh tun könnte.
Viel Erfolg!
Soweit ich informiert bin, gilt nur die in Deutschland gelebte Zeit, egal wie lange man zuvor verheiratet war.
Drück dir die Daumen, dass du alles gut über die Bühne bringst.
Lass dich nicht weichkochen oder einschüchtern.
Informier dich über die Unterhaltszahlungen, lass dich davon aber nicht abschrecken. Manchmal muss man einfach einen klaren Schnitt machen und sich selbst treu bleiben, auch wenns (finanziell) weh tun könnte.
Viel Erfolg!
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Hi Peppi,
"Habe nun Angst das er nur bei mir bleibt bis er seine Verlängerung hat und ist dann eh weg."
"Arbeit hat er auch nicht und ausgezogen ist er auch schon, ist aber noch bei mir gemeldet. "
Hää?
bei dir bleibt?
Er ist doch bereits ausgezogen.
Geh zum Anwalt, teil dem das Trennungs,bzw. Auszugsdatum mit.
Versuch ihn abzumelden, das ist wichtig.
Ob's so einfach klappt ist die andere Frage.
Weisst du wo er wohnt?
Dann teile dem Meldeamt auf jedenfall seine neue Adresse mit.
Die sollen ihn dann anschreiben.
Lass es auf keinen fall einfach so schleifen.
Barbara
"Habe nun Angst das er nur bei mir bleibt bis er seine Verlängerung hat und ist dann eh weg."
"Arbeit hat er auch nicht und ausgezogen ist er auch schon, ist aber noch bei mir gemeldet. "
Hää?
bei dir bleibt?
Er ist doch bereits ausgezogen.
Geh zum Anwalt, teil dem das Trennungs,bzw. Auszugsdatum mit.
Versuch ihn abzumelden, das ist wichtig.
Ob's so einfach klappt ist die andere Frage.
Weisst du wo er wohnt?
Dann teile dem Meldeamt auf jedenfall seine neue Adresse mit.
Die sollen ihn dann anschreiben.
Lass es auf keinen fall einfach so schleifen.
Barbara
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Hallo zusammen und vielen Dank für Eure Antworten...Es tut mir Leid, ich war die letzten Tage hier gesperrt, also mein Account hier, und das hat ein wenig gedauert bis ich wieder freigeschalltet wurde...
GROSSEN Dank an Camin Du hast mich per Email gut unterstützt die letzten Tage, Danke!!
Ich bin tätig geworden, auch wenn es viele Tränen gab...Habe mich beim Einwohnermeldeamt getrennt lebend gemeldet und denen gesagt das er nicht mehr bei mir wohnt. An die Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde habe ich einen Brief geschrieben und den Fall geschildert und das Schreiben über unsere Trennung dabei gelegt. Die haben mir auch direkt nen Termin gegeben. Es gibt eine sogenannte Sicherheitsbeauftragte und bei der war ich. Wenn er bei Ablauf seiner AE zu denen geht, wird dann entschieden was Sie tun werden...Beim Anwalt war ich auch wg der Scheidung...
Ich muss Euch sagen, ich habe Angst vor der Zukunft...Ich kann noch nicht mal mehr glauben, das ich diese Schritte nun alle gegangen bin...denn mein Herz sagt mir immer noch was anderes (ja ich weiss ist dumm)
Kennt ihr dieses Gefühl? Das man immer noch versucht was gutes in ihm zu sehen...Ich kann mich doch nicht so getäuscht haben!!!
Das ganze wird sich wohl noch
GROSSEN Dank an Camin Du hast mich per Email gut unterstützt die letzten Tage, Danke!!
Ich bin tätig geworden, auch wenn es viele Tränen gab...Habe mich beim Einwohnermeldeamt getrennt lebend gemeldet und denen gesagt das er nicht mehr bei mir wohnt. An die Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde habe ich einen Brief geschrieben und den Fall geschildert und das Schreiben über unsere Trennung dabei gelegt. Die haben mir auch direkt nen Termin gegeben. Es gibt eine sogenannte Sicherheitsbeauftragte und bei der war ich. Wenn er bei Ablauf seiner AE zu denen geht, wird dann entschieden was Sie tun werden...Beim Anwalt war ich auch wg der Scheidung...
Ich muss Euch sagen, ich habe Angst vor der Zukunft...Ich kann noch nicht mal mehr glauben, das ich diese Schritte nun alle gegangen bin...denn mein Herz sagt mir immer noch was anderes (ja ich weiss ist dumm)
Kennt ihr dieses Gefühl? Das man immer noch versucht was gutes in ihm zu sehen...Ich kann mich doch nicht so getäuscht haben!!!
Das ganze wird sich wohl noch
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Peppi
Mein EX ist schon nach 6 Wochen hier in DEutschland untergetraucht,nachdem es extreme Probleme in unserer Ehe gab, die mit Sicherheit nicht von mir kamen
Abmeldung bei der AB.........knapp 3 Monate später Aufhebung seiner bestehenden AE...........da gab es überhaupt keine Probleme
Ihm steht die AE in den ersten zwei Jahren in Deutschland nur zu wenn er noch mit Dir zusammen lebt , bei Trennung in dieser Zeit wird ihm diese entzogen
Lass Dir bitte nichts anderes einreden und kontaktiere einen guten Anwalt der sich damit auskennt.
LG Lippi
Mein EX ist schon nach 6 Wochen hier in DEutschland untergetraucht,nachdem es extreme Probleme in unserer Ehe gab, die mit Sicherheit nicht von mir kamen
Abmeldung bei der AB.........knapp 3 Monate später Aufhebung seiner bestehenden AE...........da gab es überhaupt keine Probleme
Ihm steht die AE in den ersten zwei Jahren in Deutschland nur zu wenn er noch mit Dir zusammen lebt , bei Trennung in dieser Zeit wird ihm diese entzogen
Lass Dir bitte nichts anderes einreden und kontaktiere einen guten Anwalt der sich damit auskennt.
LG Lippi
Ich wollte lieben,
ich wollte geliebt werden.
Also verliebte ich mich
Mit anderen Worten:
Ich machte mich zum Narren
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Welche Art von Anwalt denn? Ich war bei einem für Familienrecht, wg der Scheidung...und was kann der Anwalt bewirken...Habe mit einem Anwalt für Ausländerrecht telefoniert und der meinte, dass ihm die AE nicht verlöngert werden dürfte, vom Gesetz her...
Was kann der Anwalt den bewirken? Oder wie wird er tätig ?
Was kann der Anwalt den bewirken? Oder wie wird er tätig ?
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Nein verfolgt wird er nicht...Aber wer weiss welche Geschichten er sich ausdenkt...Und wenn er erst mal den Antrag stellt, dann kriegt er bis die es untersucht haben, doch bestimmt erst mal ne Verlängerung!!
Wahrscheinlich muss ich einfach mal abschalten und nicht über alle Dinge nachdenken und das fällt mir eben schwer...
Ich kann das alles gar nicht glauben, wie in einem schlechten Film...
Weisst Du, wenn er seine AE bekommt, dann fühlt es sich für mich so an, als ob er das gekriegt hat, was er nur wollte und das gönn ich ihm nicht!
Kannst Du das verstehen? Ich fühl mich so benutzt...
Wahrscheinlich muss ich einfach mal abschalten und nicht über alle Dinge nachdenken und das fällt mir eben schwer...
Ich kann das alles gar nicht glauben, wie in einem schlechten Film...
Weisst Du, wenn er seine AE bekommt, dann fühlt es sich für mich so an, als ob er das gekriegt hat, was er nur wollte und das gönn ich ihm nicht!
Kannst Du das verstehen? Ich fühl mich so benutzt...
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- Registriert: 20.05.2008, 10:07
Hallo Peppi,
ich möchte Dir zur AE Deines Mannes nur sagen, solange sein Status von der Ausländerbehörde geprüft wird, bekommt er eine Duldung. Diese Duldung kann 1 Monat dauern oder länger. Auf jeden Fall nicht länger als 3 Monate.
Wenn Ihr noch keine 2 Jahre zusammengelebt hat und er ausgezogen ist, ist es definitiv mit der AE aus. Es sei denn, er hat eine Frau mit dt. Pass geschwängert.
Wenn er ein Kind mit einer dt. Staatsbürgerin hat, bekommt er wegen Kindeswohl eine AE.
Es gilt das neue Scheidungsrecht und nach meinem Kenntnis muss der Herr für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen. Er kann sich nicht einfach zurücklehnen und darauf rechnen, dass das Gericht Dich verdonnert, dem Herrn Unterhalt zu bezahlen.
Natürlich ist es möglich, vorausgesetzt, er kann in D bleiben und verdient sehr wenig, dass zu etwas drauflegen musst. Aber auch nicht unendlich lange. Das Gericht erwartet von dem Mann, dass er sich um eine besser bezahlte Stelle bemüht und er muss ggf. auch Nachweise vorlegen, dass er sich bewirbt.
Halt durch! Das wird schon! Jeder Tag wird leichter.
Viele Grüße
Distel
ich möchte Dir zur AE Deines Mannes nur sagen, solange sein Status von der Ausländerbehörde geprüft wird, bekommt er eine Duldung. Diese Duldung kann 1 Monat dauern oder länger. Auf jeden Fall nicht länger als 3 Monate.
Wenn Ihr noch keine 2 Jahre zusammengelebt hat und er ausgezogen ist, ist es definitiv mit der AE aus. Es sei denn, er hat eine Frau mit dt. Pass geschwängert.
Wenn er ein Kind mit einer dt. Staatsbürgerin hat, bekommt er wegen Kindeswohl eine AE.
Es gilt das neue Scheidungsrecht und nach meinem Kenntnis muss der Herr für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen. Er kann sich nicht einfach zurücklehnen und darauf rechnen, dass das Gericht Dich verdonnert, dem Herrn Unterhalt zu bezahlen.
Natürlich ist es möglich, vorausgesetzt, er kann in D bleiben und verdient sehr wenig, dass zu etwas drauflegen musst. Aber auch nicht unendlich lange. Das Gericht erwartet von dem Mann, dass er sich um eine besser bezahlte Stelle bemüht und er muss ggf. auch Nachweise vorlegen, dass er sich bewirbt.
Halt durch! Das wird schon! Jeder Tag wird leichter.
Viele Grüße
Distel
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Danke für Deine Infos Distel...Ich hoffe auch das so sein wird und das die ABH das ordentlich prüft!
Bei mir ist es einfach nur so, das ich es ihm einfach nicht gönne...Ich habe alles für ihn getan und nun sowas! Ich versteh nicht wie jemand so sein kann....
Ich habe alles getan was ich tun kann und nun heisst es abwarten!
Aber auch das fehlt schwer und kostet Nerven!!!
Bei mir ist es einfach nur so, das ich es ihm einfach nicht gönne...Ich habe alles für ihn getan und nun sowas! Ich versteh nicht wie jemand so sein kann....
Ich habe alles getan was ich tun kann und nun heisst es abwarten!
Aber auch das fehlt schwer und kostet Nerven!!!