Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
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Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Guten Morgen zusammen.
Eine Freundin bat mich in ihrem Namen zu posten, da sie keinen Account hat:
Es geht um eine Frau, welche in Ägypten lebt. Sie ist offiziell verheiratet. Also auf dem Shar El Akari. Sie lebt mit ihrem Mann und seiner Familie in einem kleinen Dorf.
Nun ist sie im 6. Monat schwanger. Ihr Mann weiß es seit 5 Monaten und lässt sie seit dem nicht mehr alleine. Entweder ist er bei ihr oder ein Familienangehöriger.
Es müssen noch andere Dinge vorgefallen sein, jedenfalls will sie nach Deutschland zurück. Ob ihr Mann das so weiß, ist unbekannt.
Die Notfallnummer der deutschen Botschaft ist seit gestern besetzt und nicht erreichbar.
Die Frage ist nun, ob sie ausreisen darf. Da sie schwanger ist, oder ob der Mann sie aus diesem Grunde in Ägypten festhalten kann bzw. dann auch die Botschaft nichts tun kann.
Fluggesellschaften sollten sie doch bis 6 Wochen vor der Geburt transportieren könenn?
Eine Freundin bat mich in ihrem Namen zu posten, da sie keinen Account hat:
Es geht um eine Frau, welche in Ägypten lebt. Sie ist offiziell verheiratet. Also auf dem Shar El Akari. Sie lebt mit ihrem Mann und seiner Familie in einem kleinen Dorf.
Nun ist sie im 6. Monat schwanger. Ihr Mann weiß es seit 5 Monaten und lässt sie seit dem nicht mehr alleine. Entweder ist er bei ihr oder ein Familienangehöriger.
Es müssen noch andere Dinge vorgefallen sein, jedenfalls will sie nach Deutschland zurück. Ob ihr Mann das so weiß, ist unbekannt.
Die Notfallnummer der deutschen Botschaft ist seit gestern besetzt und nicht erreichbar.
Die Frage ist nun, ob sie ausreisen darf. Da sie schwanger ist, oder ob der Mann sie aus diesem Grunde in Ägypten festhalten kann bzw. dann auch die Botschaft nichts tun kann.
Fluggesellschaften sollten sie doch bis 6 Wochen vor der Geburt transportieren könenn?
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Friedl Beutelrock
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Liebe Ammit,
deine Freundin soll auf jeden Fall die Botschaft kontaktieren.
Angeblich dürfen Frauen zwar ohne Erlaubnis ihrer Ehemänner
aus Ägypten ausreisen, aber verlassen würde ich mich darauf
nicht.
Bei ihr drängt ja nun die Zeit, denn mit Kind wird es bedeutend
schwerer.
Verlass du nicht auf Auskünfte anderer, sondern nur auf die Botschaft.
deine Freundin soll auf jeden Fall die Botschaft kontaktieren.
Angeblich dürfen Frauen zwar ohne Erlaubnis ihrer Ehemänner
aus Ägypten ausreisen, aber verlassen würde ich mich darauf
nicht.
Bei ihr drängt ja nun die Zeit, denn mit Kind wird es bedeutend
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Liebe Grüße
Anaba
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anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Liebe Ammit,
die deutsche Botschaft weiß am besten was tatsächlich Sache ist. Kann ggf. Jemand den sie kennt zur Botschaft fahren und dort Infos einholen, wenn sie telefonisch nicht durch kommt?
Ob es Probleme geben kann, wenn sie alleine ausreisen will (weil sie dort verheiratet ist), weiß ich nicht genau. Eigentlich nicht. In Ägypten sind Gesetz und Realität nicht immer das selbe...
Ich kenne es nur, dass es mit bereits geborenem Baby Probleme gibt, da es automatisch mit Geburt eine doppelte Staatsbürgerschaft hat. Wenn es sich dann auf ägyptischem Boden befindet (das Kind) unterliegt es den dortigen Gesetzen. Wenn der Vater dann die Ausreise des Kindes nicht will, kann selbst die deutsche Botschaft nix mehr machen.
Sie muss unbedingt ein Pokerface aufsetzen und einen auf ganz lieb machen (so im Sinne von "jetzt wo ein Baby unterwegs ist, ist die Familie mit ihm das allerwichtigste"...) Eventuell ergibt sich dann eine Gelegenheit, wo sich sich verkrümeln kann (und entweder zur dt. Botschaft oder zum Flughafen fahren kann).
Keine Ahnung, ob die dt. Botschaft bei der Ausreise helfen würde oder es dort nur Infos gibt....
Falls die Botschaft nicht unterstützt: Ich würde zum Flughafen fahren (Geld + Pass) und dort den nächstmöglichen Flug nach Europa buchen, egal welchen. Hauptsache europäisches Hoheitsgebiet. Natürlich wenn es geht so nah wie möglich an das deutsche Ziel heran, aber das ist im Ernstfall NICHT wichtig. Wichtig ist, aus Ägypten rauszukommen, bevor das Baby da ist. Sie hat keine 2. Chance, wenn sie erwischt wird. Also nicht lange auf eine super Flugverbindung warten. Sondern einfach raus.
Alternativ würde ich schauen, wie man ggf. mit Schiff / Fähre da raus kommt. Die transportieren eine Schwangere ggf. noch länger als eine Fluggesellschaft???? Ggf. lügen was die Schwangerschaftswoche anbelangt... (Zur Not auch bei Fluggesellschaft...). Wer will das denn genau nachprüfen... Es sollte nach Möglichkeit einen Plan B zum Flugzeug geben (deshalb das Thema Schiff).
Ich wünsche ihr alles Glück der Welt.
Liebe Grüße
darkness
Aber wie Anaba sagt: Zuerst Infos von der Botschaft einholen.
die deutsche Botschaft weiß am besten was tatsächlich Sache ist. Kann ggf. Jemand den sie kennt zur Botschaft fahren und dort Infos einholen, wenn sie telefonisch nicht durch kommt?
Ob es Probleme geben kann, wenn sie alleine ausreisen will (weil sie dort verheiratet ist), weiß ich nicht genau. Eigentlich nicht. In Ägypten sind Gesetz und Realität nicht immer das selbe...
Ich kenne es nur, dass es mit bereits geborenem Baby Probleme gibt, da es automatisch mit Geburt eine doppelte Staatsbürgerschaft hat. Wenn es sich dann auf ägyptischem Boden befindet (das Kind) unterliegt es den dortigen Gesetzen. Wenn der Vater dann die Ausreise des Kindes nicht will, kann selbst die deutsche Botschaft nix mehr machen.
Sie muss unbedingt ein Pokerface aufsetzen und einen auf ganz lieb machen (so im Sinne von "jetzt wo ein Baby unterwegs ist, ist die Familie mit ihm das allerwichtigste"...) Eventuell ergibt sich dann eine Gelegenheit, wo sich sich verkrümeln kann (und entweder zur dt. Botschaft oder zum Flughafen fahren kann).
Keine Ahnung, ob die dt. Botschaft bei der Ausreise helfen würde oder es dort nur Infos gibt....
Falls die Botschaft nicht unterstützt: Ich würde zum Flughafen fahren (Geld + Pass) und dort den nächstmöglichen Flug nach Europa buchen, egal welchen. Hauptsache europäisches Hoheitsgebiet. Natürlich wenn es geht so nah wie möglich an das deutsche Ziel heran, aber das ist im Ernstfall NICHT wichtig. Wichtig ist, aus Ägypten rauszukommen, bevor das Baby da ist. Sie hat keine 2. Chance, wenn sie erwischt wird. Also nicht lange auf eine super Flugverbindung warten. Sondern einfach raus.
Alternativ würde ich schauen, wie man ggf. mit Schiff / Fähre da raus kommt. Die transportieren eine Schwangere ggf. noch länger als eine Fluggesellschaft???? Ggf. lügen was die Schwangerschaftswoche anbelangt... (Zur Not auch bei Fluggesellschaft...). Wer will das denn genau nachprüfen... Es sollte nach Möglichkeit einen Plan B zum Flugzeug geben (deshalb das Thema Schiff).
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Liebe Grüße
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Aber wie Anaba sagt: Zuerst Infos von der Botschaft einholen.
Zuletzt geändert von Darinka am 04.03.2015, 10:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Das problem war gestern, dass die Notfallnummer nicht erreichbar war.
Sie probiert es heute früh auchwieder übr die normalen Nummern.
Danke für deine Antwort, liebe Anaba.
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Vielleicht noch ein paar Gedankenanregungen für den Notfall:
Quelle Wikipedia: "Das Gelände, auf welchem sich eine Botschaft befindet, steht im Normalfall unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, Artikel 22), so dass das Gastgeberland das Botschaftsgelände nicht ohne Einwilligung des Missionschefs betreten, durchsuchen bzw. Beschlagnahmungen oder Festnahmen durchführen darf. Das Gelände der Botschaft ist zwar nicht exterritorial, doch die Botschaft und ihre Diplomaten genießen diplomatischen Schutz und diplomatische Vorrechte.
Die für Botschaften geltenden Schutzrechte werden gelegentlich von Bürgern, denen eine Ausreise in das Botschaftsland versagt wird, ausgenutzt."
Beispiele: "2003 kam es beispielsweise in Chinas Hauptstadt Peking mehrfach zu Fluchten von Nordkoreanern, die in China zu Besuch waren und so, meist erfolgreich, über die Botschaften (auch die deutsche) nach Südkorea fliehen konnten. In der deutschen Geschichte spielten 1989 die bundesdeutschen Botschaften in Budapest, Warschau und Prag eine sehr wichtige Rolle. "
Achtung: Was ich allerdings NICHT weiß, ob Ägypten Beteiligter bei diesem Völkerrechtsabkommen ist oder nicht... (bzgl. Sonderstatus Botschaftsgelände)...
Am besten die Botschaft ganz konkret fragen ob sie dort Schutz und konkrete Hilfe bei der Ausreise bekommt. Ggf. ruhig sehr dramatisch werden (im Leben bedroht fühlen oder so... )
LG darkness
Quelle Wikipedia: "Das Gelände, auf welchem sich eine Botschaft befindet, steht im Normalfall unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, Artikel 22), so dass das Gastgeberland das Botschaftsgelände nicht ohne Einwilligung des Missionschefs betreten, durchsuchen bzw. Beschlagnahmungen oder Festnahmen durchführen darf. Das Gelände der Botschaft ist zwar nicht exterritorial, doch die Botschaft und ihre Diplomaten genießen diplomatischen Schutz und diplomatische Vorrechte.
Die für Botschaften geltenden Schutzrechte werden gelegentlich von Bürgern, denen eine Ausreise in das Botschaftsland versagt wird, ausgenutzt."
Beispiele: "2003 kam es beispielsweise in Chinas Hauptstadt Peking mehrfach zu Fluchten von Nordkoreanern, die in China zu Besuch waren und so, meist erfolgreich, über die Botschaften (auch die deutsche) nach Südkorea fliehen konnten. In der deutschen Geschichte spielten 1989 die bundesdeutschen Botschaften in Budapest, Warschau und Prag eine sehr wichtige Rolle. "
Achtung: Was ich allerdings NICHT weiß, ob Ägypten Beteiligter bei diesem Völkerrechtsabkommen ist oder nicht... (bzgl. Sonderstatus Botschaftsgelände)...
Am besten die Botschaft ganz konkret fragen ob sie dort Schutz und konkrete Hilfe bei der Ausreise bekommt. Ggf. ruhig sehr dramatisch werden (im Leben bedroht fühlen oder so... )
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Das mit den Fluggesellschaften ist ein Problem. "Können" ja, "machen" nicht unbedingt. Einige wollen schon sehr "früh" eine Bestätigung, dass die Geburt noch nicht bevorsteht, andere sind da lockerer. Deine Freundin (bzw. die Frau, um die es geht) sollte so schnell wie möglich fort. "Anlügen" der Fluggesellschaft hat überhaupt keinen Sinn, da es in deren Ermessen liegt, ob sie mitfliegen darf oder nicht. Zu deutsch: sie kann einfach am Gate am Einsteigen gehindert werden, auch wenn sie vorher schon durch alle Kontrollen durch ist und eine gültige Karte hat. Die bekommt sie dann erstattet und damit ist für die Fluggesellschaft der Fall erledigt. Im 6. Monat gibt es sicher noch kein Problem, aber je nachdem wie schnell sie das mit der Botschaft schafft, was sie noch erledigen muss etc. kann es eben auch schnell der 8. Monat werden, und dann wird es kritisch. Auf die "6 Wochen vor Geburt" sollte man sich keinesfalls verlassen!
Das eigentliche Problem scheint ja aber die Bewachung durch die Familie zu sein. Sie kann eigentlich nur Pass und richtig viel Geld in die Hand nehmen, und spontan zum Flughafen/zur Fähre/zur Botschaft flüchten. Ihr Weg, sich an die Botschaft zu wenden, ist vermutlich der intelligenteste, aber in diesem Falle wahrscheinlich auch der langsamste und da könnte es knapp werden. Allerdings ist die Botschaft auch kein Reiseunternehmen, und da muss der "Notfall" deutlich und überzeugend dargelegt werden.
Wie soll sie eigentlich aus ihrem Dorf wegkommen? Die Dorfgemeinschaft wird mit Argusaugen auf sie achten, irgendwie muss sie einen Arzttermin oder Ähnliches vorschieben. Wahrscheinlich hat ihr Ehemann schon Lunte gerochen, und lässt sie daher bewachen: er wird sie sicher nicht bei der Botschaft abliefern….
Hat sie in Deutschland Verwandte, die sie unterstützen können? Wenn von 2 Seiten her "gedacht", "geplant" und letztendlich bezahlt wird, sind die Chancen vermutlich grösser.
Ob sie hier ohne weiteres "untertauchen" kann, sei erstmal dahingestellt. Theoretisch kann ihr Ehemann dann eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland beantragen, weil er der Vater ist etc. Vielleicht kann man ihn auch damit ködern, und in Verbindung mit "bessere medizinische Versorgung" und "wir kommen zurück" etc. dazu bringen, einer Ausreise freiwillig zuzustimmen.
Das eigentliche Problem scheint ja aber die Bewachung durch die Familie zu sein. Sie kann eigentlich nur Pass und richtig viel Geld in die Hand nehmen, und spontan zum Flughafen/zur Fähre/zur Botschaft flüchten. Ihr Weg, sich an die Botschaft zu wenden, ist vermutlich der intelligenteste, aber in diesem Falle wahrscheinlich auch der langsamste und da könnte es knapp werden. Allerdings ist die Botschaft auch kein Reiseunternehmen, und da muss der "Notfall" deutlich und überzeugend dargelegt werden.
Wie soll sie eigentlich aus ihrem Dorf wegkommen? Die Dorfgemeinschaft wird mit Argusaugen auf sie achten, irgendwie muss sie einen Arzttermin oder Ähnliches vorschieben. Wahrscheinlich hat ihr Ehemann schon Lunte gerochen, und lässt sie daher bewachen: er wird sie sicher nicht bei der Botschaft abliefern….
Hat sie in Deutschland Verwandte, die sie unterstützen können? Wenn von 2 Seiten her "gedacht", "geplant" und letztendlich bezahlt wird, sind die Chancen vermutlich grösser.
Ob sie hier ohne weiteres "untertauchen" kann, sei erstmal dahingestellt. Theoretisch kann ihr Ehemann dann eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland beantragen, weil er der Vater ist etc. Vielleicht kann man ihn auch damit ködern, und in Verbindung mit "bessere medizinische Versorgung" und "wir kommen zurück" etc. dazu bringen, einer Ausreise freiwillig zuzustimmen.
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
hallo,
ausreisen darf sie nicht, auch nicht wenn sie "nur" schwanger ist. Er kann sie zurückholen, bzw. verweigern, mit allen offiziellen Möglichkeiten.
Ich selbst hab mal eine schwangere Spanierin, ägypt. offiziell verheiratet, schwanger, außer Landes bekommen
HEIMLICH - ich hab das Ticket gekauft, ihr "zugespielt" , dann mitgezittert, bis sie nach Zwischenlandung in Kairo ( unendliche 3 Stunden )
dann glücklich im Heimatflieger saß. ( Für ihn hatten wir eine notwendige heimatliche ärztliche Untersuchung vorgeschoben.) Sie hatte
bewusst einen Flug-Tag ausgesucht, an dem er lange arbeitet.
Erst nach Landung auf heimatlichem Boden hat sie ihm auf Nachfrage gesagt, dass sie nicht wiederkommt.
Liebe Grüße ♥
ausreisen darf sie nicht, auch nicht wenn sie "nur" schwanger ist. Er kann sie zurückholen, bzw. verweigern, mit allen offiziellen Möglichkeiten.
Ich selbst hab mal eine schwangere Spanierin, ägypt. offiziell verheiratet, schwanger, außer Landes bekommen
HEIMLICH - ich hab das Ticket gekauft, ihr "zugespielt" , dann mitgezittert, bis sie nach Zwischenlandung in Kairo ( unendliche 3 Stunden )
dann glücklich im Heimatflieger saß. ( Für ihn hatten wir eine notwendige heimatliche ärztliche Untersuchung vorgeschoben.) Sie hatte
bewusst einen Flug-Tag ausgesucht, an dem er lange arbeitet.
Erst nach Landung auf heimatlichem Boden hat sie ihm auf Nachfrage gesagt, dass sie nicht wiederkommt.
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Zuletzt geändert von nabila am 04.03.2015, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
لا يزال بإمكانك الذهاب ببطء. لأنه في النهاية سوف نعود إلى نفسك فقط.
Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Liebe Ponyhof, das weiß ich. Aber auch eine Fluggesellschaft schaut zu erst auf ihre Vorschriften. Das ein Mitarbeiter noch am Gate reagiert ist möglich, aber unwahrscheinlicher als gleich gar kein Ticket zu bekommen. So meinte ich das. Ein paar Wochen wegzumogeln, kann ihr u.U. nicht angesehen werden (mit Kleidung kann man einiges verstecken...)Ponyhof hat geschrieben: "Anlügen" der Fluggesellschaft hat überhaupt keinen Sinn, da es in deren Ermessen liegt, ob sie mitfliegen darf oder nicht. Zu deutsch: sie kann einfach am Gate am Einsteigen gehindert werden
Ich dachte eher daran, das Risiko einer Nichtbeförderung zu senken. Wenn sie erst gar kein Ticket bekommt, wäre es noch schlimmer. So habe ich das gemeint.
LG darkness
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Liebe nabila,nabila hat geschrieben:HEIMLICH - ich hab das Ticket gekauft, ihr "zugespielt" , ...
(Für ihn hatten wir eine notwendige heimatliche ärztliche Untersuchung vorgeschoben.)
das habe ich nicht verstanden.
Wenn eine heimatliche notwendige Untersuchung vorgeschoben wurde (damit sie ausreisen konnte? - Du schriebst sie darf nicht ausreisen, auch wenn sie nur schwanger ist), warum dann der Flug heimlich? Sie muss ja dann irgendwie zu dem heimatlichen Arzt kommen (und einen Grund für die Ausreise haben?)?
Sorry für die Nachfrage, vielleicht stehe ich grad auf 'nem Schlauch...
LG darkness
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
hallo,
heimlich, damit ER nichts weiß und dann verhindern bzw. verweigern kann, außer dem von uns ausgedachten vorgeschobenen Grund.
So ganz nach dem Motto friede-freude-eierkuchen, irgendwann mal , so nebenbei erwähnt, alles so schööön gut.
So blieb er auch ruhig, als er sie nicht gleich zu Hause vorfand, alles ganz friedlich und entspannt.
Von mir wusste er nur als der Deutschen, mit der seine Frau hin und wieder Zeit verbrachte, mehr nicht. Er konnte mich also nicht
belämmern, erreichen, bedrohen oder sonst was. Er war anfangs nur verwirrt. Dachte anfangs, sie wär mit mir irgendwo. HÄTTE er
Lunte gerochen, hätte er sofort Flughafen usw. angerufen.
Liebe Grüße ♥
heimlich, damit ER nichts weiß und dann verhindern bzw. verweigern kann, außer dem von uns ausgedachten vorgeschobenen Grund.
So ganz nach dem Motto friede-freude-eierkuchen, irgendwann mal , so nebenbei erwähnt, alles so schööön gut.
So blieb er auch ruhig, als er sie nicht gleich zu Hause vorfand, alles ganz friedlich und entspannt.
Von mir wusste er nur als der Deutschen, mit der seine Frau hin und wieder Zeit verbrachte, mehr nicht. Er konnte mich also nicht
belämmern, erreichen, bedrohen oder sonst was. Er war anfangs nur verwirrt. Dachte anfangs, sie wär mit mir irgendwo. HÄTTE er
Lunte gerochen, hätte er sofort Flughafen usw. angerufen.
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Zuletzt geändert von nabila am 04.03.2015, 12:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Liebe nabila,nabila hat geschrieben:ausreisen darf sie nicht, auch nicht wenn sie "nur" schwanger ist.
aber dann durfte sie doch ausreisen... Solange der Mann da nicht rumspringt und sie davon abhält???... Also braucht sie kein schriftl. Einverständnis von ihm oder so?
Sprich: Am Flughafen läßt man sie durch solange keine gegenteiligen Infos seitens Mann vorliegen?
LG darkness
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
hallo,
siehe oben
und ihre Papiere waren noch spanisch, zum Glück
Mit dem Heiratspapier hätte er einschreiten können und auch wollen.
Liebe Grüße ♥
siehe oben
und ihre Papiere waren noch spanisch, zum Glück
Mit dem Heiratspapier hätte er einschreiten können und auch wollen.
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Zuletzt geändert von nabila am 04.03.2015, 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Liebe nabila, habe ich gesehen. Und das trotzdem gefragt, weil es sich mir nicht erschließt.nabila hat geschrieben:siehe oben
Es sei denn die Ausreise ist eben nicht verboten, sondern kann lediglich (wenn der Mann Lunte riecht), verhindert werden. Denn sonst wäre ja ggf. eine Erlaubnis des Mannes gleich vorzulegen?
LG darkness
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
hallo,
steht in ihren Papieren z.B. ....... ab del sowienoch .... wird sie gleich ausgebremst und nach seinem schriftl. Einverständnispapier
gefragt.
Liebe Grüße ♥
steht in ihren Papieren z.B. ....... ab del sowienoch .... wird sie gleich ausgebremst und nach seinem schriftl. Einverständnispapier
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Liebe nabila,
dann hast Du mit den spanischen Papieren gemeint, dass sie noch ihren (spanischen) alten Familiennamen hatte? Denn "spanische Papiere" hätte sie ja solange sie die spanische Staatsbürgerschaft hat (auch mit einem arabischen Familiennamen).
Sorry, dass ich da so nachhake.
Mich interessiert das und ich würde es gerne verstehen. Besonders dann wenn Jemand da persönliche Erfahrungen hat.
LG darkness
dann hast Du mit den spanischen Papieren gemeint, dass sie noch ihren (spanischen) alten Familiennamen hatte? Denn "spanische Papiere" hätte sie ja solange sie die spanische Staatsbürgerschaft hat (auch mit einem arabischen Familiennamen).
Sorry, dass ich da so nachhake.
Mich interessiert das und ich würde es gerne verstehen. Besonders dann wenn Jemand da persönliche Erfahrungen hat.
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Danke für eure Antworten. Sie hat zwischenzeitlich mit der Botschaft gesprochen. Die wollen aber nicht helfen, solange keine gewalt im Spiel ist. Sie könnte das auch alles missverstehen.
Ihr Vater ist nun innerhalb von 3 Tagen bei ihr und hilft.
Ich gebe ihr eure Infos mal weiter.
Ihr Vater ist nun innerhalb von 3 Tagen bei ihr und hilft.
Ich gebe ihr eure Infos mal weiter.
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Botschaften mischen sich grundsätzlich nicht in Privatangelegenheiten. Solange die Frau mit einem Ägypter verheiratet ist, kann die Botschaft nichts tun, es sei denn, sie wird mißhandelt und hat ein ärztliches Attest, oder sie wird von offizieller Seite (Polizei, etc) festgehalten. Ausreisen kann sie mit einem Deutschen Pass jederzeit.
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Liebe Ammit,
wenn er das stoppen will, dann schafft er das auch.
Vor kurzer Zeit habe ich genau zu dieser Frage gelesen, dass europäische Frauen
inzwischen ohne Erlaubnis des Ehemannes aus Ägypten ausreisen dürfen.
Sie sollte auch das bei der Botschaft erfragen.
Eine andere Möglichkeit ist, Kontakt zu "kindesentzug 24" aufzunehmen.
Die wissen garantiert, wie die aktuelle Lage in Ägypten ist.
Das kannst du ja für sie erledigen, Ammit.
Oder du schreibst dem Seitenbetreiber eine Mail.
Er ist hier angemeldet.
Viel Glück für deine Freundin
wenn er das stoppen will, dann schafft er das auch.
Vor kurzer Zeit habe ich genau zu dieser Frage gelesen, dass europäische Frauen
inzwischen ohne Erlaubnis des Ehemannes aus Ägypten ausreisen dürfen.
Sie sollte auch das bei der Botschaft erfragen.
Eine andere Möglichkeit ist, Kontakt zu "kindesentzug 24" aufzunehmen.
Die wissen garantiert, wie die aktuelle Lage in Ägypten ist.
Das kannst du ja für sie erledigen, Ammit.
Oder du schreibst dem Seitenbetreiber eine Mail.
Er ist hier angemeldet.
Viel Glück für deine Freundin
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Liebe Ammit,Ammit hat geschrieben:Ihr Vater ist nun innerhalb von 3 Tagen bei ihr und hilft.
sie (oder ihr?) müsst einen strategischen Plan machen.
Unüberlegter Aktionismus kann hier voll nachhinten losgehen.
Wenn es richtig ist, dass ihr ägypt. Mann die Ausreise verhindern kann, dann kann auch ihr Vater daran nix ändern. Dann hat der ägypt. Mann das Recht auf seiner Seite. Und der ist dann möglicherweise vorgewarnt, wenn der Vater da anreist...
Wie Ponyhof schon sagte, die Botschaft ist kein Reiseunternehmen. Die geben Infos oder helfen allerhöchstens in ernsthaften Notfällen. Genau deshalb hatte ich das vorhin geschrieben:Ammit hat geschrieben:Sie hat zwischenzeitlich mit der Botschaft gesprochen. Die wollen aber nicht helfen, solange keine gewalt im Spiel ist. Sie könnte das auch alles missverstehen.
Mein Ratschlag ist:darkness hat geschrieben:Am besten die Botschaft ganz konkret fragen ob sie dort Schutz und konkrete Hilfe bei der Ausreise bekommt. Ggf. ruhig sehr dramatisch werden (im Leben bedroht fühlen oder so... )
relevante Infos bzgl. Ausreisebestimmungen einholen,
strategischen Plan machen (und mit dem Vater abstimmen),
ägypt. Mann NICHT aufmerksam machen durch z.B. ungewöhnliche Familienaktivitäten (der sollte ganz im Gegenteil besser erstmal in Sicherheit gewogen werden).
Viel, viel Glück für sie.
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Re: Ausreise aus Ägypten mit ungeborenem Kind?
Oh Mann, das ist eine richtige Sch… -geschichte. Ich finde es aber gut, dass sie im Forum gepostet wurde. Hoffentlich lesen es viele Frauen, bevor sie sich auf Ehen einlassen, die mit solchen Konsequenzen (Einschränkung der persönlichen Freiheit und Existenz als "Verfügungsmasse" des Ehemannes) verbunden ist, einlassen.
Und ich gebe Darkness Recht: Sie brauchen einen Plan, und noch einen Plan B und einen Plan C. Es wird nicht reichen, dass Papi auf der Matte steht. Im Gegenteil: der kann da auch nix gegen geltendes Recht machen. Er kann aber z.B. Fahrer sein, und sie aus dem Dorf herausbringen. Das aber sicherlich nur, wenn das in einer Nacht-und Nebelaktion abläuft, und vorher geklärt ist, ob sie noch ihren deutschen Pass hat und ausreisen kann. Ansonsten geht natürlich immer noch ein Höllentrip irgendwie "schwarz" über die Grenze oder mit ordentlich viel Geld geschleust, aber das als Hochschwangere ist der pure Wahnsinn.
Da kann man wirklich nur viel Glück wünschen!!!
Und ich gebe Darkness Recht: Sie brauchen einen Plan, und noch einen Plan B und einen Plan C. Es wird nicht reichen, dass Papi auf der Matte steht. Im Gegenteil: der kann da auch nix gegen geltendes Recht machen. Er kann aber z.B. Fahrer sein, und sie aus dem Dorf herausbringen. Das aber sicherlich nur, wenn das in einer Nacht-und Nebelaktion abläuft, und vorher geklärt ist, ob sie noch ihren deutschen Pass hat und ausreisen kann. Ansonsten geht natürlich immer noch ein Höllentrip irgendwie "schwarz" über die Grenze oder mit ordentlich viel Geld geschleust, aber das als Hochschwangere ist der pure Wahnsinn.
Da kann man wirklich nur viel Glück wünschen!!!
„Nicht zu bekommen, was man will, ist manchmal ein grosser Glücksfall.“ Dalai Lama