Verheiratet mit einem Studenten-Bezzie
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Posted - 02/12/2007 : 15:24:00
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Hallo an Alle,
ich bin immer noch stark - keine Rückfallgefahr!
Heute bin ich froh alleine zu leben und niemanden im Schlepptau zu haben, für den immer "ich" die "heißen Kartoffeln" aus dem Feuer holen mußte.
Warte nicht mehr auf einen Anruf oder sonstige Kontaktversuche.
Die nächsten Monate (hoffentlich) bis zur Scheidung schaffe ich auch noch.
Freue mich sehr, Euch persönlich auf der Mitgliederversammlung kennen zu lernen (einige kenne ich ja schon).
Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle
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Hallo an Alle,
ich bin immer noch stark - keine Rückfallgefahr!
Heute bin ich froh alleine zu leben und niemanden im Schlepptau zu haben, für den immer "ich" die "heißen Kartoffeln" aus dem Feuer holen mußte.
Warte nicht mehr auf einen Anruf oder sonstige Kontaktversuche.
Die nächsten Monate (hoffentlich) bis zur Scheidung schaffe ich auch noch.
Freue mich sehr, Euch persönlich auf der Mitgliederversammlung kennen zu lernen (einige kenne ich ja schon).
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Alexa-Gabrielle
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
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Posted - 04/12/2007 : 14:53:15
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N E I N
Er hat sich schon wieder gemeldet und säuselt mich voll.
... wir können nicht ohne einander und ich will daß es Dir gut geht ... bla bla bla.
Ich glaube nun langsam auch, daß diese BEZZIES alle K R A N K sind. Da muß doch so eine Art Shizophrenie vorhanden sein.
Wie sonst ist so ein Verhalten möglich???
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N E I N
Er hat sich schon wieder gemeldet und säuselt mich voll.
... wir können nicht ohne einander und ich will daß es Dir gut geht ... bla bla bla.
Ich glaube nun langsam auch, daß diese BEZZIES alle K R A N K sind. Da muß doch so eine Art Shizophrenie vorhanden sein.
Wie sonst ist so ein Verhalten möglich???
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Posted - 05/12/2007 : 12:42:40
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Kennt Ihr das Buch
"Heute ist mein bester Tag"?
Das muß sich mal jede anschaffen.
Denn nur heute kann man beeinflussen.
Das "Gestern" ist vorbei und ob "Morgen" noch kommt - wer weiß das schon? ...
In diesem Sinne.
Heute ist MEIN bester Tag.
Ich lasse es mir "jeden Tag" gut gehen und denke mal ausnahmsweise an mich!
Denn "mich selbst" habe ich lange genug vernachlässigt.
Dideldi dideldumm, es wird täglich besser
Morgen gehe ich mal schön auf den Weihnachtsmarkt und trinke lecker Glühwein.
Ich freue mich riesig darauf.
Alles Liebe
Alexa-Gabrielle
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Kennt Ihr das Buch
"Heute ist mein bester Tag"?
Das muß sich mal jede anschaffen.
Denn nur heute kann man beeinflussen.
Das "Gestern" ist vorbei und ob "Morgen" noch kommt - wer weiß das schon? ...
In diesem Sinne.
Heute ist MEIN bester Tag.
Ich lasse es mir "jeden Tag" gut gehen und denke mal ausnahmsweise an mich!
Denn "mich selbst" habe ich lange genug vernachlässigt.
Dideldi dideldumm, es wird täglich besser
Morgen gehe ich mal schön auf den Weihnachtsmarkt und trinke lecker Glühwein.
Ich freue mich riesig darauf.
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Posted - 20/12/2007 : 22:03:22
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Hallo liebe Freundinnen und Freunde,
bin seit 2 Tagen wieder aus dem Krankenhaus (Gallen-Operation) entlassen und wieder Zuhause.
Glücklicherweise habe ich heute bei meiner Hausärztin beim "Fäden ziehen" erwähnt, daß meine Scheidung nun läuft und ich Unterhalt an meinen Mann zahlen müsse. Daraufhin fragte sie mich ob ich denn nicht dem Gericht mitgeteilt hätte daß mein Mann mich geschlagen hat.
Zu meiner Schande mußte ich gestehen "Nein", weil mein Anwalt meinte ich hätte ja kein ärztliches Attest und außerdem ist der Vorfall schon am 29.08.2006 gewesen.
Sofort hat sie im Computer ihre Aufzeichnungen studiert und mir ein aussagekräftiges Attest ausgestellt. Auch war ich am Tag vor dem Arztbesuch bei der Polizei und hatte meinen Mann angezeigt.
Nachdem dieser jedoch nach 3 Tagen um einen Neuanfang gebeten hatte (nachdem er bei seiner Anwältin war) hatte ich damals die Anzeige wieder zurückgezogen.
Nun ist mir auch aufgefallen, was er für eine Strategie fahren wollte. Hätten wir uns bereits nach der tätlichen Auseinandersetzung im Augustletzten Jahre getrennt, hätte ich eine "Härtefallscheidung" anstreben können. Das wollte er natürlich vermeiden, denn dann wäre er "unterhaltsunwürdig" und jetzt weiß ich nicht, ob ich noch die Härtefallscheidung bekommen kann???
Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle
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Hallo liebe Freundinnen und Freunde,
bin seit 2 Tagen wieder aus dem Krankenhaus (Gallen-Operation) entlassen und wieder Zuhause.
Glücklicherweise habe ich heute bei meiner Hausärztin beim "Fäden ziehen" erwähnt, daß meine Scheidung nun läuft und ich Unterhalt an meinen Mann zahlen müsse. Daraufhin fragte sie mich ob ich denn nicht dem Gericht mitgeteilt hätte daß mein Mann mich geschlagen hat.
Zu meiner Schande mußte ich gestehen "Nein", weil mein Anwalt meinte ich hätte ja kein ärztliches Attest und außerdem ist der Vorfall schon am 29.08.2006 gewesen.
Sofort hat sie im Computer ihre Aufzeichnungen studiert und mir ein aussagekräftiges Attest ausgestellt. Auch war ich am Tag vor dem Arztbesuch bei der Polizei und hatte meinen Mann angezeigt.
Nachdem dieser jedoch nach 3 Tagen um einen Neuanfang gebeten hatte (nachdem er bei seiner Anwältin war) hatte ich damals die Anzeige wieder zurückgezogen.
Nun ist mir auch aufgefallen, was er für eine Strategie fahren wollte. Hätten wir uns bereits nach der tätlichen Auseinandersetzung im Augustletzten Jahre getrennt, hätte ich eine "Härtefallscheidung" anstreben können. Das wollte er natürlich vermeiden, denn dann wäre er "unterhaltsunwürdig" und jetzt weiß ich nicht, ob ich noch die Härtefallscheidung bekommen kann???
Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle
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Posted - 26/12/2007 : 20:46:08
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Hallo Ihr Lieben,
danke für Eure Anteilnahme.
Nächste Woche beantrage ich die Scheidung. Weiß denn jemand, was passiert wenn der Ex nicht zum Termin erscheint? Mir wäre es egal. Zugewinn und Versorgungsausgleich dürften ja nicht zur Debatte stehen (sind per Ehevertrag ausgeschlossen).
Ich hoffe auf einen zeitnahen Termin mit Abschluß des Trennungsjahres um nicht noch länger mit dem Trennungsunterhalt belastet zu werden. Mein Konto ist total in den Miesen. Mußte bis jetzt mein Konto überziehen um den Unterhalt zahlen zu können. Daran habe ich nach der Scheidung noch voraussichtlich 2 Jahre zu knabbern, während mein Ex sich ein schönes Leben mit dem Geld macht ...
LG Alexa-Gabrielle
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Hallo Ihr Lieben,
danke für Eure Anteilnahme.
Nächste Woche beantrage ich die Scheidung. Weiß denn jemand, was passiert wenn der Ex nicht zum Termin erscheint? Mir wäre es egal. Zugewinn und Versorgungsausgleich dürften ja nicht zur Debatte stehen (sind per Ehevertrag ausgeschlossen).
Ich hoffe auf einen zeitnahen Termin mit Abschluß des Trennungsjahres um nicht noch länger mit dem Trennungsunterhalt belastet zu werden. Mein Konto ist total in den Miesen. Mußte bis jetzt mein Konto überziehen um den Unterhalt zahlen zu können. Daran habe ich nach der Scheidung noch voraussichtlich 2 Jahre zu knabbern, während mein Ex sich ein schönes Leben mit dem Geld macht ...
LG Alexa-Gabrielle
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Posted - 01/02/2008 : 16:40:03
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Ich muß heute noch etwas zu meinem Fall hinzufügen.
Vor 1 1/2 Jahren hat mein Ex-Mann mich während eines Streites als ich am Esstisch saß mit dem Knie in die Nieren getreten, mich geboxt und gewürgt. (Ich habe aufgrund einer Vorerkrankung nur noch 30 % Nierenfunktion!). Ich habe daraufhin ein Brotmesser mit langer Klinge, welches auf dem Esstisch lag ergriffen und dies schützend vor mich gehalten, damit er mich nicht weiter schlägt. Er war jedoch so rasend daß er nach dem Messer gegriffen hat und an der Klinge gezogen hat. Ich hielt das Messer aber fest, so daß er sich zwischen Daumen und Zeigefinger eine tiefe Schnittwunde zugezogen hat, welche im Krankenhaus genäht werden mußte.
Tags darauf ging ich zur Polizei und habe Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet. Der Fall wurde dokumentiert, Fotos wurden gemacht.
Aufgrund meiner Schilderungen eines ungewöhnlichen Verhaltens meines Ex-Mannes:
1. Er hatte sich ein Postfach zugelegt
2. Er hat sich nach Einreisebestimmungen in die USA erkundigt
3. Ich fand Kontoauszüge mit Guthaben von über 1.000 € obwohl er nicht arbeitete
4. Wenn ich in unser Büro kam hat er schnell seinen PC zugeklappt
5. Angeblich hätte er das Laptop (Wert 1.000 €) von einem Freund geliehen (und dies schon seit 8 Monaten!)
6. Sein verzerrtes Gesicht und seine Beschimpfungen bei diesem Streit am Esstisch mit der körperlichen Gewaltattacke (ich erkannte diesen Mann gar nicht mehr)
hat die Kriminalpolizei den Staatsschutz eingeschaltet, der meinen Ex-Mann verhört hat.
Daraufhin hat er Strafanzeige gegen mich erstattet. Ich soll ihn mit dem Messer angegriffen haben!!!!
Tags darauf war er bei seiner Anwältin. Ich war bei meinem Anwalt.
Leider hat mein Ex-Mann eine bessere Anwältin.
Heute denke ich, daß sie ihm geraten hat, es zu diesem Zeitpunkt nicht auf eine "Härtefallscheidung" ankommen zu lassen, da er in diesem Fall keinen Anspruch auf Unterhalt haben würde.
Er hat dann mit mir gesprochen und mir gesagt, daß er mich immer noch liebt, wir doch zusammen eine Eheberatung aufsuchen und unsere Ehe weiterführen sollten. Da ich im geglaubt habe, war ich einverstanden und habe die Strafanzeige wegen Körperverletzung zurückgezogen. Er zog auch seine Strafanzeige gegen mich zurück.
Heute (mittlerweile 1,5 Jahre später) wollte ich die Anzeige wegen Körperverletzung wieder aufleben lassen und war bei der damals aufnehmenden Polizeidienststelle. Leider wurde ich am Empfang wieder weggeschickt, da dort schon alle Feierabend hätten (14:15 Uhr) und ich erst einen Termin aufmachen müsse???!
Kann mir jemand sagen, ob ich noch eine Chance habe diese Anzeige wegen Körperverletzung von August 2006 wieder aufleben zu lassen? Es wurden damals Fotos von den blauen Flecken bei der Polizei gemacht und ich habe ein Attest meines Hausarztes.
Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle
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Ich muß heute noch etwas zu meinem Fall hinzufügen.
Vor 1 1/2 Jahren hat mein Ex-Mann mich während eines Streites als ich am Esstisch saß mit dem Knie in die Nieren getreten, mich geboxt und gewürgt. (Ich habe aufgrund einer Vorerkrankung nur noch 30 % Nierenfunktion!). Ich habe daraufhin ein Brotmesser mit langer Klinge, welches auf dem Esstisch lag ergriffen und dies schützend vor mich gehalten, damit er mich nicht weiter schlägt. Er war jedoch so rasend daß er nach dem Messer gegriffen hat und an der Klinge gezogen hat. Ich hielt das Messer aber fest, so daß er sich zwischen Daumen und Zeigefinger eine tiefe Schnittwunde zugezogen hat, welche im Krankenhaus genäht werden mußte.
Tags darauf ging ich zur Polizei und habe Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet. Der Fall wurde dokumentiert, Fotos wurden gemacht.
Aufgrund meiner Schilderungen eines ungewöhnlichen Verhaltens meines Ex-Mannes:
1. Er hatte sich ein Postfach zugelegt
2. Er hat sich nach Einreisebestimmungen in die USA erkundigt
3. Ich fand Kontoauszüge mit Guthaben von über 1.000 € obwohl er nicht arbeitete
4. Wenn ich in unser Büro kam hat er schnell seinen PC zugeklappt
5. Angeblich hätte er das Laptop (Wert 1.000 €) von einem Freund geliehen (und dies schon seit 8 Monaten!)
6. Sein verzerrtes Gesicht und seine Beschimpfungen bei diesem Streit am Esstisch mit der körperlichen Gewaltattacke (ich erkannte diesen Mann gar nicht mehr)
hat die Kriminalpolizei den Staatsschutz eingeschaltet, der meinen Ex-Mann verhört hat.
Daraufhin hat er Strafanzeige gegen mich erstattet. Ich soll ihn mit dem Messer angegriffen haben!!!!
Tags darauf war er bei seiner Anwältin. Ich war bei meinem Anwalt.
Leider hat mein Ex-Mann eine bessere Anwältin.
Heute denke ich, daß sie ihm geraten hat, es zu diesem Zeitpunkt nicht auf eine "Härtefallscheidung" ankommen zu lassen, da er in diesem Fall keinen Anspruch auf Unterhalt haben würde.
Er hat dann mit mir gesprochen und mir gesagt, daß er mich immer noch liebt, wir doch zusammen eine Eheberatung aufsuchen und unsere Ehe weiterführen sollten. Da ich im geglaubt habe, war ich einverstanden und habe die Strafanzeige wegen Körperverletzung zurückgezogen. Er zog auch seine Strafanzeige gegen mich zurück.
Heute (mittlerweile 1,5 Jahre später) wollte ich die Anzeige wegen Körperverletzung wieder aufleben lassen und war bei der damals aufnehmenden Polizeidienststelle. Leider wurde ich am Empfang wieder weggeschickt, da dort schon alle Feierabend hätten (14:15 Uhr) und ich erst einen Termin aufmachen müsse???!
Kann mir jemand sagen, ob ich noch eine Chance habe diese Anzeige wegen Körperverletzung von August 2006 wieder aufleben zu lassen? Es wurden damals Fotos von den blauen Flecken bei der Polizei gemacht und ich habe ein Attest meines Hausarztes.
Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle
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- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Posted - 09/02/2008 : 21:46:00
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H I L F E E E E !
Jetzt hat die Bank meinen Dispositionsrahmen, der bis zum Anschlag ausgenutzt ist, von 6.500 € auf 4.500 € zurückgesetzt.
Das bedeutet, daß mit Eingang des nächsten Gehaltes mein Konto bei 4.500 € sein wird, ich jedoch keinen Cent mehr zum Leben für mich haben werde. Auch kann ich dann weder die Darlehensrate für meine Wohnung, noch Telefon, Strom, Unterhalt für den Bezzie-EX (800 €), Hausrat-/Haftpflicht-/Rechtschutzversicherung etc. bezahlen.
Ich bin einfach PLEITE !
Kann es wirklich sein, daß dieses Rechtssystem in Deutschland so etwas zuläßt???
Letzte Woche habe ich bei der Staranwältin Gräfin Pilati in Frankfurt angerufen, weil ich mir erhoffte, daß sie mir helfen kann. Die erste Aussage von ihr war, daß ich mir ihre Kosten (500 €/Std.) sicher nicht leisten könnte. Trotzdem hat sie mir nach Schilderung meiner Situation auch nur gesagt, daß ich wohl keine Chance haben werde von den Unterhaltszahlungen befreit zu werden.
Ich bin verzweifelt und am Boden zerstört. Meine Existenz ist bedroht!!!
Wenn ich jetzt den Unterhalt nicht zahlen kann, wird mein Ex-Mann mein Gehalt pfänden lassen und dann kann die Bank, bei welcher ich die Darlehensraten für meine Wohnung zahlen muß nicht mehr pfänden, weil dann nur noch der Selbstbehalt übrig ist. Es wird dann zur Zwangsversteigerung meiner Wohnung kommen, welche ich erst vor 6 Monaten gekauft habe. (100 % Finanzierung). Eine Zwangsversteigerung bringt auf jeden Fall ca. 30.000 € weniger als ich bezahlt habe, so daß ich dann auch noch diesen Betrag Schulden anhäufen werde.
Wer kann mir helfen????
Das einzig positive ist, daß ich letzte Woche meinen Scheidungsantrag einreichen konnte. Scheidung wird hoffentlich spätestens im Juni stattfinden, wenn mein Ex keine Verzögerungstaktik betreibt.
(
Ob ich finanziell bis dahin noch durchhalten kann ist fraglich !!!
eine verzweifelte Alexa-Gabrielle
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H I L F E E E E !
Jetzt hat die Bank meinen Dispositionsrahmen, der bis zum Anschlag ausgenutzt ist, von 6.500 € auf 4.500 € zurückgesetzt.
Das bedeutet, daß mit Eingang des nächsten Gehaltes mein Konto bei 4.500 € sein wird, ich jedoch keinen Cent mehr zum Leben für mich haben werde. Auch kann ich dann weder die Darlehensrate für meine Wohnung, noch Telefon, Strom, Unterhalt für den Bezzie-EX (800 €), Hausrat-/Haftpflicht-/Rechtschutzversicherung etc. bezahlen.
Ich bin einfach PLEITE !
Kann es wirklich sein, daß dieses Rechtssystem in Deutschland so etwas zuläßt???
Letzte Woche habe ich bei der Staranwältin Gräfin Pilati in Frankfurt angerufen, weil ich mir erhoffte, daß sie mir helfen kann. Die erste Aussage von ihr war, daß ich mir ihre Kosten (500 €/Std.) sicher nicht leisten könnte. Trotzdem hat sie mir nach Schilderung meiner Situation auch nur gesagt, daß ich wohl keine Chance haben werde von den Unterhaltszahlungen befreit zu werden.
Ich bin verzweifelt und am Boden zerstört. Meine Existenz ist bedroht!!!
Wenn ich jetzt den Unterhalt nicht zahlen kann, wird mein Ex-Mann mein Gehalt pfänden lassen und dann kann die Bank, bei welcher ich die Darlehensraten für meine Wohnung zahlen muß nicht mehr pfänden, weil dann nur noch der Selbstbehalt übrig ist. Es wird dann zur Zwangsversteigerung meiner Wohnung kommen, welche ich erst vor 6 Monaten gekauft habe. (100 % Finanzierung). Eine Zwangsversteigerung bringt auf jeden Fall ca. 30.000 € weniger als ich bezahlt habe, so daß ich dann auch noch diesen Betrag Schulden anhäufen werde.
Wer kann mir helfen????
Das einzig positive ist, daß ich letzte Woche meinen Scheidungsantrag einreichen konnte. Scheidung wird hoffentlich spätestens im Juni stattfinden, wenn mein Ex keine Verzögerungstaktik betreibt.

Ob ich finanziell bis dahin noch durchhalten kann ist fraglich !!!
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Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
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- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Posted - 09/02/2008 : 22:44:08
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@anaba,
habe schon mit der Bank gesprochen.
Durch den Wechsel der Steuerklasse von III auf I hat sich mein Gehalt seit 1.1.2008 um 400 € reduziert. Außerdem ist mit einer Reduzierung des Disporahmens (momentan 6.500 €) nicht vor Ablauf eines Jahres zu rechnen. Im Gegenteil, jeden Monat kommen bis zur Rechtskraft der Scheidung noch 800 € an Schulden dazu, da ich das Geld für den Unterhalt gar nicht habe und trotzdem zahlen muß!!!!
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@anaba,
habe schon mit der Bank gesprochen.
Durch den Wechsel der Steuerklasse von III auf I hat sich mein Gehalt seit 1.1.2008 um 400 € reduziert. Außerdem ist mit einer Reduzierung des Disporahmens (momentan 6.500 €) nicht vor Ablauf eines Jahres zu rechnen. Im Gegenteil, jeden Monat kommen bis zur Rechtskraft der Scheidung noch 800 € an Schulden dazu, da ich das Geld für den Unterhalt gar nicht habe und trotzdem zahlen muß!!!!
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- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Posted - 15/02/2008 : 13:20:05
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Hallo,
habe unerwartet das Angebot einer Freundin erhalten mir finanziell zu helfen. Auch meine Mutter hat mir finanzielle Hilfe für diesen Monat gegeben.
Die Lage ist nun bis zur Scheidung entspannt und danach habe ich ein Jahr zu tun die Hilfe wieder zurückzuzahlen. Dafür bin ich meiner Mutter und der Freundin dankbar und kann mein Leben in Ruhe weiterführen - ohne Angst meine Existenz zu verlieren.
Danke auch an C.I.B. Hier habe ich auch ein Hilfsangebot erhalten.
Meine Wohnung - welche als Altersvorsorge gedacht ist und mein Job, den ich als Schwerbehinderte (habe nur noch 30 % Nierenfunktion und rechne innerhalb der nächsten 10 Jahre mit Dialysepflicht) sicher nicht aufgeben kann ohne damit für immer arbeitslos zu sein, bleiben mir erhalten. Schließlich liegen die gut bezahlten Jobs für Frauen über 40 nicht auf der Straße. Dafür kämpfe ich und alles andere wird sicher auch vorbeigehen.
Damit meine ich die seelischen Wunden ... Alle die so etwas erlebt haben, wissen von was ich spreche.
Mein Optimismus hat mir immer geholfen alle Probleme meines Lebens als Herausforderng zu sehen und nicht als das Ende der Welt. Darüber bin ich froh und nun zufrieden.
Ich habe es geschafft - Hurra ich lebe noch!!!
Vielen Dank an alle die in den letzten Tagen mit mir gelitten und sich mit mir gesorgt haben!
Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle
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Hallo,
habe unerwartet das Angebot einer Freundin erhalten mir finanziell zu helfen. Auch meine Mutter hat mir finanzielle Hilfe für diesen Monat gegeben.
Die Lage ist nun bis zur Scheidung entspannt und danach habe ich ein Jahr zu tun die Hilfe wieder zurückzuzahlen. Dafür bin ich meiner Mutter und der Freundin dankbar und kann mein Leben in Ruhe weiterführen - ohne Angst meine Existenz zu verlieren.
Danke auch an C.I.B. Hier habe ich auch ein Hilfsangebot erhalten.
Meine Wohnung - welche als Altersvorsorge gedacht ist und mein Job, den ich als Schwerbehinderte (habe nur noch 30 % Nierenfunktion und rechne innerhalb der nächsten 10 Jahre mit Dialysepflicht) sicher nicht aufgeben kann ohne damit für immer arbeitslos zu sein, bleiben mir erhalten. Schließlich liegen die gut bezahlten Jobs für Frauen über 40 nicht auf der Straße. Dafür kämpfe ich und alles andere wird sicher auch vorbeigehen.
Damit meine ich die seelischen Wunden ... Alle die so etwas erlebt haben, wissen von was ich spreche.
Mein Optimismus hat mir immer geholfen alle Probleme meines Lebens als Herausforderng zu sehen und nicht als das Ende der Welt. Darüber bin ich froh und nun zufrieden.
Ich habe es geschafft - Hurra ich lebe noch!!!
Vielen Dank an alle die in den letzten Tagen mit mir gelitten und sich mit mir gesorgt haben!
Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle
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Posted - 17/02/2008 : 15:24:58
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@ tabiba
Ich dachte es geht hier um BEZNESS = BETRUG!!!
BEZNESS ist nur wegen der vorhandenen Gesetze möglich und kann nur dann abgeschafft bzw. verhindert werden, wenn "deutsches Recht" die Grundlage zu BEZNESS entzieht und nicht noch ermöglicht, wie es zur Zeit der Fall ist.
Hier das Argument anzubringen: "Wir wurden nicht gezwungen zu heiraten finde ich unpassend und naiv".
Ich habe aus Liebe geheiratet - er aus betrügerischer Absicht!!!
Dies ist vorher nicht zu erkennen, da sich planmäßiger Betrug erst nach dessen Durchführung offenbart.
Die Ehe, die gemäß Grundgesetz dem "besonderen Schutz des Staates" unterliegt schafft eine "scheinbare Sicherheit", welche die Möglichkeit eines bewußten Ehebetruges ausschließt. Dies ist jedoch nicht der Fall. So werden auch noch dem betrogenen Eheopfer erarbeitete Rentenansprüche abgenommen, (bewußte staatliche Rechtsabzocke - Umverteilungsprozeß) obwohl anhand der Fakten (Verhalten des Ehepartners)offensichtlicher Betrug stattgefunden hat.
UNSER EHERECHT MUß NEU GESTALTET WERDEN!!! weil es BEZNESS = Betrug in großem Stil (mafiös organisiert) gibt und dieses Verhalten auch "W E L T W E I T" nicht vorhersehbare unzählige Nachahmer findet.
Die Zustände in den Familien, die hohe Zahl alleinerziehender Mütter, an der Armutsgrenze lebende Kinder, total verarmte Scheidungsopfer auf der anderen Seite Beznesser, welche sich aufgrund ihres erschwindeltes Status' noch über die Dummheit des "Deutschen und des "deutschen Staates" lustig machen. Dies wird dann auch noch als "Erfolgsprojekt ohne jegliches Risiko" im Heimatland propagiert.
Traumatisiert ist man deshalb, weil man zusätzlich zum Betrug durch den Ehepartner auch noch ertragen muß, daß das "deutsche Rechtssystem" keinen Schutz - wie im Grundgesetz verankert - bietet sondern vielmehr den Beznesser schützt und hofiert!!!
Da immer mehr Menschen nach Europa wollen, dies jedoch auf legalem Wege kaum mehr möglich ist, bietet die rechtliche Stellung der Ehe in Deutschland die beste Plattform über Umwege durch Betrug = Bezness nach Deutschland zu kommen. Die Rechnung der Integration zahlen erst die Opfer und danach die Allgemeinheit.
Aus diesem Grunde ist dringender Handlungsbedarf der Politik gefordert.
Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle
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@ tabiba
Ich dachte es geht hier um BEZNESS = BETRUG!!!
BEZNESS ist nur wegen der vorhandenen Gesetze möglich und kann nur dann abgeschafft bzw. verhindert werden, wenn "deutsches Recht" die Grundlage zu BEZNESS entzieht und nicht noch ermöglicht, wie es zur Zeit der Fall ist.
Hier das Argument anzubringen: "Wir wurden nicht gezwungen zu heiraten finde ich unpassend und naiv".
Ich habe aus Liebe geheiratet - er aus betrügerischer Absicht!!!
Dies ist vorher nicht zu erkennen, da sich planmäßiger Betrug erst nach dessen Durchführung offenbart.
Die Ehe, die gemäß Grundgesetz dem "besonderen Schutz des Staates" unterliegt schafft eine "scheinbare Sicherheit", welche die Möglichkeit eines bewußten Ehebetruges ausschließt. Dies ist jedoch nicht der Fall. So werden auch noch dem betrogenen Eheopfer erarbeitete Rentenansprüche abgenommen, (bewußte staatliche Rechtsabzocke - Umverteilungsprozeß) obwohl anhand der Fakten (Verhalten des Ehepartners)offensichtlicher Betrug stattgefunden hat.
UNSER EHERECHT MUß NEU GESTALTET WERDEN!!! weil es BEZNESS = Betrug in großem Stil (mafiös organisiert) gibt und dieses Verhalten auch "W E L T W E I T" nicht vorhersehbare unzählige Nachahmer findet.
Die Zustände in den Familien, die hohe Zahl alleinerziehender Mütter, an der Armutsgrenze lebende Kinder, total verarmte Scheidungsopfer auf der anderen Seite Beznesser, welche sich aufgrund ihres erschwindeltes Status' noch über die Dummheit des "Deutschen und des "deutschen Staates" lustig machen. Dies wird dann auch noch als "Erfolgsprojekt ohne jegliches Risiko" im Heimatland propagiert.
Traumatisiert ist man deshalb, weil man zusätzlich zum Betrug durch den Ehepartner auch noch ertragen muß, daß das "deutsche Rechtssystem" keinen Schutz - wie im Grundgesetz verankert - bietet sondern vielmehr den Beznesser schützt und hofiert!!!
Da immer mehr Menschen nach Europa wollen, dies jedoch auf legalem Wege kaum mehr möglich ist, bietet die rechtliche Stellung der Ehe in Deutschland die beste Plattform über Umwege durch Betrug = Bezness nach Deutschland zu kommen. Die Rechnung der Integration zahlen erst die Opfer und danach die Allgemeinheit.
Aus diesem Grunde ist dringender Handlungsbedarf der Politik gefordert.
Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle
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Posted - 17/02/2008 : 15:56:49
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Ständig darüber zu diskutieren, ob man zur Ehe gezwungen wurde halte ich nicht für zielführend.
Die Konsequenz aus diesem Eherecht bedeutet "nicht mehr zu heiraten" weil man trotzdem mit dem A.. an der Wand steht und keine Hilfe bei Ehemißbrauch zu erwarten hat.
Es ist genau wie in einem Mordfall. Erst wenn das Opfer tod ist, gibt es einen Mörder. Wann ist das denn? Schon vor der Tat?
Frauen und Mädchen wann wacht ihr endlich auf und lasst Euch nicht mehr sagen:
IHR SEID SELBER SCHULD !!!! SO IST ES NICHT!!!
Marianne plant die Verweigerung des gerichtlichen Versorgungsausgleichs.
Bin gespannt, was dabei rauskommt.
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Ständig darüber zu diskutieren, ob man zur Ehe gezwungen wurde halte ich nicht für zielführend.
Die Konsequenz aus diesem Eherecht bedeutet "nicht mehr zu heiraten" weil man trotzdem mit dem A.. an der Wand steht und keine Hilfe bei Ehemißbrauch zu erwarten hat.
Es ist genau wie in einem Mordfall. Erst wenn das Opfer tod ist, gibt es einen Mörder. Wann ist das denn? Schon vor der Tat?
Frauen und Mädchen wann wacht ihr endlich auf und lasst Euch nicht mehr sagen:
IHR SEID SELBER SCHULD !!!! SO IST ES NICHT!!!
Marianne plant die Verweigerung des gerichtlichen Versorgungsausgleichs.
Bin gespannt, was dabei rauskommt.
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
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Posted - 17/02/2008 : 16:18:24
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@ Anaba
Wo siehst Du im neuen Eherecht einen Vorteil für "Bezness-Opfer?".
Hier ist eher die Position der Kinder gestärkt und die der alleinerziehenden Frau geschwächt, da sie zusätzlich zur Kinderbetreuung auch noch verstärkt in eine Doppelbelastung gezwungen wird.
Der Ehepartner kann als "lachender Dritter" sein Geld mit der neuen Frau und der neuen Familie teilen. Hier wird die islamische Idee der "Vielweiberei" und Kinderreichtum gefördert.
Wo sind unsere Werte geblieben? Warum sieht das niemand???
Nicht einmal die Kirche spricht über diese Sichtweise.
LG
Alexa-Gabrielle
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@ Anaba
Wo siehst Du im neuen Eherecht einen Vorteil für "Bezness-Opfer?".
Hier ist eher die Position der Kinder gestärkt und die der alleinerziehenden Frau geschwächt, da sie zusätzlich zur Kinderbetreuung auch noch verstärkt in eine Doppelbelastung gezwungen wird.
Der Ehepartner kann als "lachender Dritter" sein Geld mit der neuen Frau und der neuen Familie teilen. Hier wird die islamische Idee der "Vielweiberei" und Kinderreichtum gefördert.
Wo sind unsere Werte geblieben? Warum sieht das niemand???
Nicht einmal die Kirche spricht über diese Sichtweise.
LG
Alexa-Gabrielle
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Posted - 17/02/2008 : 19:13:41
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Liebe Anaba,
danke Dir. Denke mal daß Du verstehst was ich sagen möchte.
Mir kommt es immer so vor, als ob viele Frauen die Schuld bei sich selbst suchen und dadurch vor dem wirklichen Problem - auch gesellschaftlich - die Augen verschließen. Die Ehe mit dem Bezzie ist doch nur der Anfang des "gesellschaftlichen Schadens".
Frauen die so etwas erlebt haben (viele danach alleinerziehend) haben neben den finanziellen auch mit psychischen Problemen zu kämpfen. Ein Wunder dass hier noch nicht mehr passiert ist. Sie kommen gerade so über die Runden, finden kaum einen Job, haben später weniger Rente etc.
Und die Bezzies ändern kaum ihr erprobtes Verhalten. Sie heiraten die "Jungfrau" aus dem Heimatland, diese kommt dann auch noch nach D, 1, 2, 3 sind Kinder da. Wieviel ein gering qualifizierter Arbeiter mit Frau und Kindern verdienen muß, dass sich arbeiten lohnt, konnten wir in den letzten Tagen in einer großen Zeitung mit dem B lesen.
Diese Kinder sprechen, da die Frau aus dem Heimatland oft nur die Heimatsprache spricht dann auch noch so schlecht deutsch, daß das Drama an den deutschen Schulen weitergeht. Ausnahmen bestätigen die Regel! Woher kommt denn die hohe Jugendkriminalität? Ich denke einen Faktor habe ich gerade beleuchtet.
Mensch LEUTE will keiner darüber sprechen? Ich bin kein Rassist. Aber über Probleme muß man sprechen können, auch wenn sie nicht "en vogue" sind.
LG
Alexa-Gabrielle
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Liebe Anaba,
danke Dir. Denke mal daß Du verstehst was ich sagen möchte.
Mir kommt es immer so vor, als ob viele Frauen die Schuld bei sich selbst suchen und dadurch vor dem wirklichen Problem - auch gesellschaftlich - die Augen verschließen. Die Ehe mit dem Bezzie ist doch nur der Anfang des "gesellschaftlichen Schadens".
Frauen die so etwas erlebt haben (viele danach alleinerziehend) haben neben den finanziellen auch mit psychischen Problemen zu kämpfen. Ein Wunder dass hier noch nicht mehr passiert ist. Sie kommen gerade so über die Runden, finden kaum einen Job, haben später weniger Rente etc.
Und die Bezzies ändern kaum ihr erprobtes Verhalten. Sie heiraten die "Jungfrau" aus dem Heimatland, diese kommt dann auch noch nach D, 1, 2, 3 sind Kinder da. Wieviel ein gering qualifizierter Arbeiter mit Frau und Kindern verdienen muß, dass sich arbeiten lohnt, konnten wir in den letzten Tagen in einer großen Zeitung mit dem B lesen.
Diese Kinder sprechen, da die Frau aus dem Heimatland oft nur die Heimatsprache spricht dann auch noch so schlecht deutsch, daß das Drama an den deutschen Schulen weitergeht. Ausnahmen bestätigen die Regel! Woher kommt denn die hohe Jugendkriminalität? Ich denke einen Faktor habe ich gerade beleuchtet.
Mensch LEUTE will keiner darüber sprechen? Ich bin kein Rassist. Aber über Probleme muß man sprechen können, auch wenn sie nicht "en vogue" sind.
LG
Alexa-Gabrielle
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
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- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Posted - 20/02/2008 : 16:22:26
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Einer Mikrozensus-Studie von 2002 konnte ich entnehmen, daß ein bewußt geplanter "Menschenaustausch" in Deutschland stattfindet, da die "Geburtenrate" deutscher Frauen mit nur 0,9 Kindern pro Frau zu gering ist um die EInwohnerzahl in D zu erhalten. Hätte es die "Zuwanderung", "Asyl", "Familiennachzug" oder "Ehe-Einwanderung" "Spätaussiedler" etc. nicht gegeben, würden in D im Vergleich zu 1991 1,7 Mio. weniger Menschen leben. Also können wir uns aufregen wie wir wollen - Es ist ein großer PLAN der POLITIK. Die Situation ist so gewollt.
Auch daß die Sozialsystem bald dadurch "lahmgelegt" sein werden ist in dieser Mikrozensus-Studie von 2002 bereits vorausgesagt.
Diese Erkenntnis hat mich eben getroffen wie ein Keulenschlag!
Alexa-Gabrielle
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Einer Mikrozensus-Studie von 2002 konnte ich entnehmen, daß ein bewußt geplanter "Menschenaustausch" in Deutschland stattfindet, da die "Geburtenrate" deutscher Frauen mit nur 0,9 Kindern pro Frau zu gering ist um die EInwohnerzahl in D zu erhalten. Hätte es die "Zuwanderung", "Asyl", "Familiennachzug" oder "Ehe-Einwanderung" "Spätaussiedler" etc. nicht gegeben, würden in D im Vergleich zu 1991 1,7 Mio. weniger Menschen leben. Also können wir uns aufregen wie wir wollen - Es ist ein großer PLAN der POLITIK. Die Situation ist so gewollt.
Auch daß die Sozialsystem bald dadurch "lahmgelegt" sein werden ist in dieser Mikrozensus-Studie von 2002 bereits vorausgesagt.
Diese Erkenntnis hat mich eben getroffen wie ein Keulenschlag!
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Posted - 21/02/2008 : 20:23:17
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Hier habe ich mal einen Teil der Studie reinkopiert.
Wer Interesse hat kann mal googeln. Habe den Link nicht hier reingebracht - bin zu doof
Statistisches Bundesamt - "Strukturdaten und Integrationsindikatoren über die ausländische Bevölkerung in Deutschland 2002"
I Textteil: Die Lage der ausländischen Bevölkerung in Deutschland
Einleitung
Der Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern nach Deutschland und die Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft sind seit Jahren ein Thema mit hoher politischer Aufmerksamkeit.
Dies zeigte sich beispielsweise in den Diskussionen über das neue Staatsangehörigkeitsgesetz – es gilt seit dem 1.1.2000 – und um das Zuwanderungsgesetz oder in der Einrichtung eines Sachverständigenrates für Migration und Integration im Jahr 2003.
Diese Diskussionen werden vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen Entwicklung geführt. Nach den Ergebnissen der 10. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird die Bevölkerung Deutschlands ohne Zuwanderung von derzeit ca. 82 Mill. Personen bis 2050 voraussichtlich auf ca. 54 Mill. schrumpfen.
Auch auf europäischer Ebene wird diesen Themen höchste Priorität beigemessen.
Die europäische Kommission verfügt mit dem im Mai 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag über Kompetenzen für die Entwicklung einer gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik.
Im Vordergrund stehen dabei die gesteuerte Einwanderung, die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und die Integration der rechtmäßig in der EU lebenden Ausländerinnen und Ausländer.
Die Nachfrage nach Informationen über die ausländische Bevölkerung, das Zuwanderungsgeschehen und die Integration von Personen mit Migrationshintergrund ist vor diesem Hintergrund angestiegen
und wird in Zukunft noch zunehmen.
Informationen zu diesen Themen kommen zu einem großen Teil aus der amtlichen Statistik, aber auch aus Geschäftsstatistiken anderer Behörden und aus nichtamtlichen wissenschaftlichen Untersuchungen.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird ein statistisches Gesamtbild über die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland dargestellt.
Dafür wurden Daten zu Ausländerinnen und Ausländern aus verschiedenen Bereichen der amtlichen Statistik und aus Geschäftsstatistiken weiterer Institutionen – wie dem Bundesverwaltungsamt, dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischen Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit – ausgewählt und zusammengestellt.
Sie beschreiben die Situation der ausländischen Bevölkerung in verschiedenen Lebensbereichen und vergleichen sie – soweit möglich – mit der Situation der deutschen Bevölkerung.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Abbildung der Integration der Ausländerinnen und Ausländer in unsere Gesellschaft. Dabei wird schwerpunktmäßig die sogenannte strukturelle Integration, das heißt die Stellung der ausländischen Personen im Hinblick auf ihr Einkommen, ihre berufliche Position und ihre Ausbildung dargestellt.
Andere Dimensionen der Integration, wie zum Beispiel soziale und politische Einbindung, Sprachkenntnisse, ethnische Identifikation, sind nicht Gegenstand dieser Veröffentlichung, da sie eher dem Feld der wissenschaftlichen Untersuchung als der statistischen Erfassung angehören.
Ausnahmen bilden in dem vorliegenden Bericht die Eheschließungen, die oft als Indikator der sozialen Integration angesehen werden, und die Einbürgerungen, die als Indikator der politischen bzw. identifikativen Integration gelten können.
Die Veröffentlichung unterteilt sich in einen Textteil, in dem ausgewählte Erkenntnisse der amtlichen Statistik zu verschiedenen Themen beschrieben werden, und einen umfangreichen Tabellenteil, der zu den einzelnen Themenbereichen eine Auswahl aus dem vorliegenden statistischen Zahlenmaterial darstellt.
Weitergehende Auswertungen liegen auf Anfrage im Statistischen Bundesamt vor oder können dort ggf. noch erstellt werden.
Die ausländische Bevölkerung
Seit Mitte der 60er Jahre wird die Bevölkerungsentwicklung im früheren Bundesgebiet bzw. ab November 1990 in Deutschland entscheidend durch die Zu- und Abwanderung von Ausländerinnen
und Ausländern beeinflusst.
So sind insgesamt zwischen 1960 und 2002 rund 26,7 Mill. ausländische Staatsangehörige in das frühere Bundesgebiet bzw. nach Deutschland zugezogen und rund 19,8 Mill. haben es wieder verlassen.
Die Bestandszahl der Ausländerinnen und Ausländer erhöhte sich in dieser Zeit von knapp 690 000 auf 7,3 Mill. im Dezember 2002. Damit stieg ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung von 1,2% (1961) über 4,5% (1970) auf rund 8,9% (2002). Diese Zunahme ist zum einen auf Zuwanderungsüberschüsse und zum anderen auf die Geburtenüberschüsse der ausländischen Bevölkerung in Deutschland zurückzuführen. Seit 1993 verringerte sich der Anstieg der ausländischen Bevölkerung aber merklich, nicht zuletzt wegen des Rückgangs der Zuwanderung aufgrund der Änderung des Asylrechts sowie der Zunahme der Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern.
Einen Gesamteindruck über Anteil und Verteilung der ausländischen an der deutschen Bevölkerung insgesamt im Jahr 2002 vermittelt die Bevölkerungspyramide nach Altersjahren.
Während 47% der Ausländerinnen und Ausländer nach der Bevölkerungsfortschreibung zwischen 18 und 40 Jahre alt
waren, lag der Anteil bei den Deutschen nur bei 30%. Auf die Altersgruppe 'über 60 Jahre und älter' entfallen knapp 10% der ausländischen Personen, aber rund 26% der Deutschen.
Damit besteht die ausländische Bevölkerung zu großen Teilen aus jungen Menschen im Erwerbsalter. Das bestätigt auch der Vergleich des Durchschnittsalters der ausländischen und der deutschen Bevölkerung:
Wiesen Ausländerinnen und Ausländer im Jahr 2002 ein Durchschnittsalter von rund 34 Jahren auf, so waren die Deutschen mit 42 Jahren 8 Jahre älter. Bei den Männer betrug die Differenz
sogar 10 Jahre, die der Frauen dagegen nur knapp 6 Jahre. Daneben ist ein Alterungsprozess bei der ausländischen Bevölkerung zu beobachten: Waren 1991 weniger als 5% der Ausländerinnen und Ausländer über 60 Jahre alt, so lag im Jahr 2002 dieser Anteil doppelt so hoch.
In der Verteilung der ausländischen Bevölkerung über das Bundesgebiet sind regionale Schwerpunkte deutlich erkennbar. Ende 2002 lebten nach den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung rund 27% aller in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer in Nordrhein-Westfalen, fast 18% in Baden-Württemberg, knapp 16% in Bayern und rund 10% in Hessen. Somit entfallen auf diese vier Bundesländer immerhin 70% aller Ausländerinnen und Ausländer. Die höchsten Ausländeranteile an der Gesamtbevölkerung wiesen die Stadtstaaten (Hamburg, Berlin, Bremen) auf, gefolgt von den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen mit einem Anteil von jeweils über 10%.
Dabei wird deutlich, dass die ausländische Bevölkerung vor allem in den urbanen Ballungsräumen lebt.
Diese regionale Verteilung bleibt für die alten Bundesländer in den zurückliegenden Jahren relativ konstant, während in den neuen Bundesländern vergleichsweise wenige ausländische Staatsangehörige
zu finden sind. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass es in der ehemaligen DDR keine vom Umfang her mit den Verhältnissen im früheren Bundesgebiet vergleichbare Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegeben hat. Auch nach der Wende änderte sich an diesem Umstand wenig.
In Deutschland leben Menschen mit über 200 verschiedenen ausländischen Nationalitäten. Nach einer Auswertung des Ausländerzentralregisters stammten Ende 2002 rund 79% aller ausländischen Staatsangehörigen aus europäischen Ländern (alleine 27% aus der Türkei), gut 12% aus Asien, rund 4% aus Afrika und 3% aus Nord- und Südamerika. Die anderen Personen kamen aus Australien und Ozeanien (0,2%), waren staatenlos (0,2%) oder unbekannter Herkunft (0,8%).
Nach den Daten des Ausländerzentralregisters lebten 2002 mehr als die Hälfte (59%) der Ausländerinnen und Ausländer bereits seit mehr als 10 Jahren in Deutschland, ein Drittel (34%) sogar seit mehr als 20 Jahren.
1992 waren dies nur 26% gewesen. Der Anteil der ausländischen Personen, die erst seit weniger als 5 Jahren in Deutschland wohnen, hat sich in dieser Zeit von 40% auf 26% verringert.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der ausländischen Bevölkerung betrug Ende 2002 15,6 Jahre.
Eine lange Aufenthaltsdauer weisen vor allem Menschen auf, die aus den ehemaligen Anwerbeländern – z.B. Griechenland oder Italien – stammen, während Ausländerinnen und Ausländer aus Osteuropa, Asien oder Afrika zum größten Teil erst seit weniger als 10 Jahre in Deutschland wohnen.
Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle und Ehescheidungen
Daten zu Eheschließungen, Geburten, und Sterbefällen werden aufgrund von Meldungen der Standesämter, Daten zu Ehescheidungen aufgrund von Meldungen der Justizgeschäftsstellen bei den Familiengerichten an die Statistischen Ämter ermittelt.
Von 389 600 Eheschließungen im Jahr 2001 fand in Deutschland jede fünfte Eheschließung (72 100) unter Beteiligung eines ausländischen Partners oder zwischen zwei ausländischen Partnern
statt.
Darunter wurden am häufigsten Ehen zwischen einem deutschen Mann und einer ausländischen Frau (49%) sowie zwischen einem ausländischen Mann und einer deutschen Frau (35%) geschlossen.
In nur 16% der Fälle handelte es sich um Eheschließungen zwischen einer Ausländerin und einem Ausländer.
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass seit 1986 nur solche Eheschließungen zwischen ausländischen Staatsangehörigen gezählt werden, die bei einem deutschen Standesamt geschlossen werden.
Eheschließungen zwischen Ausländerinnen und Ausländern gab es vor allem zwischen Staatsangehörigen ehemaliger Anwerbeländer (Italien, Jugoslawien, Türkei).
Bei binationalen Ehen deutscher Männern bzw. deutscher Frauen zeigen sich deutliche Unterschiede hinsichtlich der Staatsangehörigkeit
der Ehepartner: So stehen für mit einem Ausländer verheiratete deutsche Frauen an den ersten Stellen Männer aus der Türkei, aus Italien und dem ehemaligen Jugoslawien sowie aus den USA.
Mit einer Ausländerin verheiratete deutsche Männer wählten dagegen an erster Stelle Frauen aus Polen, Russland, der Ukraine und Thailand.
Die Betrachtung langfristiger Entwicklungen – sie beziehen sich nur auf das frühere Bundesgebiet – zeigt folgendes Bild: 1960 stellten Eheschließungen mit bzw. von Ausländerinnen und Ausländern 4% der Eheschließungen dar.
Während die gesamte Zahl der Eheschließungen zwischen 1960 und 2000 von 521 400 auf 359 800 um 30% zurückging, hat sich die Zahl der Eheschließungen mit und von Ausländerinnen und Ausländern mehr als verdreifacht und erreichte im Jahr 2000 mit 67 700
einen Anteil von 19%.
Gleichzeitig haben sich auch die Staatsangehörigkeiten der Ehepartner bei diesen Eheschließungen verschoben: So haben 1960 vor allem deutsche Frauen einen ausländischen Mann geheiratet (75% der Fälle), im Jahr 2000 haben am häufigsten deutsche Männer eine ausländische Frauen geheiratet (47% der Fälle).
In den neuen Bundesländern gab es weniger Eheschließungen mit und von Ausländerinnen und Ausländern (ca. 9% der Eheschließungen im Jahr 2000). Dies dürfte damit zusammenhängen, dass in den neuen Bundesländern nur wenige Ausländerinnen und Ausländer leben.
Die Zahl solcher Eheschließungen hat sich trotzdem in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Im Jahr 2001 kamen ca. 734 500 Kinder lebend zur Welt, darunter ca. 44 200 (6%) mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Seit dem 1.1.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt seit mindestens 8 Jahren in Deutschland hat. Von den 82 800 in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern hatten 2001 fast die Hälfte (47%) die deutsche Staatsbürgerschaft auf dieser Grundlage erworben.
11% der 2001 geborenen Kinder hatten ausländische Eltern, 10% stammen aus deutsch-ausländischen Ehen, 56% aus deutschen Ehen und 23% aus nicht-ehelichen Verbindungen mit mindestens einem deutschen Elternteil. Für knapp die Hälfte (49%) der zuletzt genannten Kinder ist bekannt, dass sie neben einer deutschen Mutter auch einen deutschen Vater haben, 5% besaßen ein deutsches Elternteil, und für 47% ist der Statistik nur bekannt, dass ihre Mutter Deutsche ist.
Die Zahl der Geburten insgesamt ging in Deutschland zwischen 1991 und 2001 um 12% zurück.
Der Rückgang war mit 30% für Kinder verheirateter deutscher Eltern besonders deutlich, etwas unterdurchschnittlich war er mit 10% bei ausländischen Paaren. Dagegen wurden mehr Geburten von Kindern von nicht verheirateten Eltern mit mindestens einem deutschen Elternteil (+46%) und vor allem mehr Geburten von Kindern aus deutsch-ausländischen Ehen (+82%) registriert. Letzteres dürfte mit dem starken Anstieg von deutsch-ausländischen Eheschließungen zusammenhängen.
Die durchschnittliche Geburtenhäufigkeit pro Frau kann differenziert für Deutsche und Ausländerinnen ermittelt werden. Da Kinder ausländischer Mütter unter Umständen die deutsche Staatsbürgerschaft
besitzen, kann die Zuordnung einer Geburt sowohl nach der Staatsangehörigkeit der Mutter als auch nach der des Kindes erfolgen. Die Geburtenhäufigkeit nach der Staatsangehörigkeit
des Kindes ist ein wichtiger Indikator für die Entwicklung der ausländischen Bevölkerung und für Bevölkerungsvorausrechnungen.
Die Geburtenhäufigkeit nach der Staatsangehörigkeit der Mutter
ist ein wichtiger Indikator für das Geburtsverhalten der Frauen.
Wird die Geburtenhäufigkeit nach der Staatsangehörigkeit des Kindes ermittelt, so nimmt die Geburtenhäufigkeit der deutschen Bevölkerung zwischen 1991 und 1999 von 1,29 auf 1,36 leicht zu, während die Geburtenhäufigkeit der ausländischen Bevölkerung von 1,7 im Jahr 1991 auf 1,37 zurückgeht und sich damit dem deutschen Niveau anpasst. Wird die Geburtenhäufigkeit nach der Staatsangehörigkeit der Mutter ermittelt, dann bleibt die Geburtenhäufigkeit der deutschen Frauen in diesem Zeitraum nahezu konstant, die der ausländischen Frauen geht leicht von 2,04 (1991) auf 1,83 (1999) zurück, bleibt aber deutlich über dem deutschen Niveau.
Ausländische Frauen bekommen also immer noch mehr Kinder als deutsche, ein zunehmender Teil dieser Kinder wird aber deutsch per Geburt.
Die Zahl der Ehescheidungen lag 2001 bei 197 000, davon betrafen 85% Ehen von deutschen Partnern und 15% Ehen von bzw. mit Ausländerinnen und Ausländern.
Ehescheidungen nahmen zwischen 1991 und 2001 um 45% zu, der Zuwachs war aber für deutsche Ehen deutlich geringer als für Ehen mit und von ausländischen Personen (+113%). Inwieweit dieser Anstieg auf die Zunahme dieser Ehen oder auf andere Faktoren zurückzuführen ist, lässt sich nicht klären.
2001 sind in Deutschland ca. 15 300 Sterbefälle von Ausländerinnen und Ausländern und 813 400 Sterbefälle von Deutschen registriert worden. Zwischen 1991 und 2001 ging bei der deutschen Bevölkerung
die Anzahl der Sterbefälle zurück, nahm aber für die ausländische Bevölkerung zu. Letzteres hängt im Wesentlichen mit der Zunahme der ausländischen Bevölkerung in Deutschland, aber auch mit der sich ändernden Altersstruktur zusammen.
Zusammen betrachtet sind Eheschließungen, Ehescheidungen sowie Sterbefälle von Ehepartnern bestimmende Faktoren des Familienstandes.
Im Jahr 2001 waren ca. 50% der Ausländerinnen und Ausländer und knapp 40% der Deutschen ledig, umgekehrt waren die Anteile der Verheirateten,Geschiedenen oder Verwitweten mit fremder Staatsangehörigkeit geringer. Welche Faktoren bzw. Lebensumstände neben dem jüngeren Altersaufbau der ausländischen Bevölkerung diese Unterschiede erklären, ist nicht zu differenzieren. Für beide Bevölkerungsgruppen nahmen zwischen 1991 und 2001 die Anteile an Ledigen und Geschiedenen zu, der Anteil an Verheirateten nahm ab.
Wanderungen
Die Zahlen der Zu- und Abwanderungen der Ausländerinnen und Ausländer über die Bundesgrenzen hinaus wiesen für Deutschland im Zeitablauf sehr große Schwankungen auf und bestimmten damit auch den Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge).
Das Wanderungsverhalten der ausländischen Bevölkerung wurde in der Vergangenheit von wechselnden Ursachen bestimmt.
Während in den 60er Jahren vor allem ökonomische Gründe bei der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte im Vordergrund standen, bestimmten in den 70er Jahren nach dem Anwerbestopp 1973 die Familiennachzüge dieser Arbeitskräfte sowie das Rückkehrhilfegesetz 1983 das Wanderungsgeschehen.
In den 80er und 90er Jahren haben zunehmend politische Entwicklungen in den Herkunftsländern die Zuwanderung nach Deutschland entscheidend geprägt, wie der starke Zustrom von um Asyl nachsuchenden Personen und Bürgerkriegsflüchtlingen. Diese heterogenen Ursachen führten bis heute zu starken Schwankungen der Wanderungszahlen und verursachten mehrfache Wechsel zwischen positiven und negativen Wanderungssalden.
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Hier habe ich mal einen Teil der Studie reinkopiert.
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Statistisches Bundesamt - "Strukturdaten und Integrationsindikatoren über die ausländische Bevölkerung in Deutschland 2002"
I Textteil: Die Lage der ausländischen Bevölkerung in Deutschland
Einleitung
Der Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern nach Deutschland und die Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft sind seit Jahren ein Thema mit hoher politischer Aufmerksamkeit.
Dies zeigte sich beispielsweise in den Diskussionen über das neue Staatsangehörigkeitsgesetz – es gilt seit dem 1.1.2000 – und um das Zuwanderungsgesetz oder in der Einrichtung eines Sachverständigenrates für Migration und Integration im Jahr 2003.
Diese Diskussionen werden vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen Entwicklung geführt. Nach den Ergebnissen der 10. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird die Bevölkerung Deutschlands ohne Zuwanderung von derzeit ca. 82 Mill. Personen bis 2050 voraussichtlich auf ca. 54 Mill. schrumpfen.
Auch auf europäischer Ebene wird diesen Themen höchste Priorität beigemessen.
Die europäische Kommission verfügt mit dem im Mai 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag über Kompetenzen für die Entwicklung einer gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik.
Im Vordergrund stehen dabei die gesteuerte Einwanderung, die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und die Integration der rechtmäßig in der EU lebenden Ausländerinnen und Ausländer.
Die Nachfrage nach Informationen über die ausländische Bevölkerung, das Zuwanderungsgeschehen und die Integration von Personen mit Migrationshintergrund ist vor diesem Hintergrund angestiegen
und wird in Zukunft noch zunehmen.
Informationen zu diesen Themen kommen zu einem großen Teil aus der amtlichen Statistik, aber auch aus Geschäftsstatistiken anderer Behörden und aus nichtamtlichen wissenschaftlichen Untersuchungen.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird ein statistisches Gesamtbild über die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland dargestellt.
Dafür wurden Daten zu Ausländerinnen und Ausländern aus verschiedenen Bereichen der amtlichen Statistik und aus Geschäftsstatistiken weiterer Institutionen – wie dem Bundesverwaltungsamt, dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischen Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit – ausgewählt und zusammengestellt.
Sie beschreiben die Situation der ausländischen Bevölkerung in verschiedenen Lebensbereichen und vergleichen sie – soweit möglich – mit der Situation der deutschen Bevölkerung.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Abbildung der Integration der Ausländerinnen und Ausländer in unsere Gesellschaft. Dabei wird schwerpunktmäßig die sogenannte strukturelle Integration, das heißt die Stellung der ausländischen Personen im Hinblick auf ihr Einkommen, ihre berufliche Position und ihre Ausbildung dargestellt.
Andere Dimensionen der Integration, wie zum Beispiel soziale und politische Einbindung, Sprachkenntnisse, ethnische Identifikation, sind nicht Gegenstand dieser Veröffentlichung, da sie eher dem Feld der wissenschaftlichen Untersuchung als der statistischen Erfassung angehören.
Ausnahmen bilden in dem vorliegenden Bericht die Eheschließungen, die oft als Indikator der sozialen Integration angesehen werden, und die Einbürgerungen, die als Indikator der politischen bzw. identifikativen Integration gelten können.
Die Veröffentlichung unterteilt sich in einen Textteil, in dem ausgewählte Erkenntnisse der amtlichen Statistik zu verschiedenen Themen beschrieben werden, und einen umfangreichen Tabellenteil, der zu den einzelnen Themenbereichen eine Auswahl aus dem vorliegenden statistischen Zahlenmaterial darstellt.
Weitergehende Auswertungen liegen auf Anfrage im Statistischen Bundesamt vor oder können dort ggf. noch erstellt werden.
Die ausländische Bevölkerung
Seit Mitte der 60er Jahre wird die Bevölkerungsentwicklung im früheren Bundesgebiet bzw. ab November 1990 in Deutschland entscheidend durch die Zu- und Abwanderung von Ausländerinnen
und Ausländern beeinflusst.
So sind insgesamt zwischen 1960 und 2002 rund 26,7 Mill. ausländische Staatsangehörige in das frühere Bundesgebiet bzw. nach Deutschland zugezogen und rund 19,8 Mill. haben es wieder verlassen.
Die Bestandszahl der Ausländerinnen und Ausländer erhöhte sich in dieser Zeit von knapp 690 000 auf 7,3 Mill. im Dezember 2002. Damit stieg ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung von 1,2% (1961) über 4,5% (1970) auf rund 8,9% (2002). Diese Zunahme ist zum einen auf Zuwanderungsüberschüsse und zum anderen auf die Geburtenüberschüsse der ausländischen Bevölkerung in Deutschland zurückzuführen. Seit 1993 verringerte sich der Anstieg der ausländischen Bevölkerung aber merklich, nicht zuletzt wegen des Rückgangs der Zuwanderung aufgrund der Änderung des Asylrechts sowie der Zunahme der Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern.
Einen Gesamteindruck über Anteil und Verteilung der ausländischen an der deutschen Bevölkerung insgesamt im Jahr 2002 vermittelt die Bevölkerungspyramide nach Altersjahren.
Während 47% der Ausländerinnen und Ausländer nach der Bevölkerungsfortschreibung zwischen 18 und 40 Jahre alt
waren, lag der Anteil bei den Deutschen nur bei 30%. Auf die Altersgruppe 'über 60 Jahre und älter' entfallen knapp 10% der ausländischen Personen, aber rund 26% der Deutschen.
Damit besteht die ausländische Bevölkerung zu großen Teilen aus jungen Menschen im Erwerbsalter. Das bestätigt auch der Vergleich des Durchschnittsalters der ausländischen und der deutschen Bevölkerung:
Wiesen Ausländerinnen und Ausländer im Jahr 2002 ein Durchschnittsalter von rund 34 Jahren auf, so waren die Deutschen mit 42 Jahren 8 Jahre älter. Bei den Männer betrug die Differenz
sogar 10 Jahre, die der Frauen dagegen nur knapp 6 Jahre. Daneben ist ein Alterungsprozess bei der ausländischen Bevölkerung zu beobachten: Waren 1991 weniger als 5% der Ausländerinnen und Ausländer über 60 Jahre alt, so lag im Jahr 2002 dieser Anteil doppelt so hoch.
In der Verteilung der ausländischen Bevölkerung über das Bundesgebiet sind regionale Schwerpunkte deutlich erkennbar. Ende 2002 lebten nach den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung rund 27% aller in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer in Nordrhein-Westfalen, fast 18% in Baden-Württemberg, knapp 16% in Bayern und rund 10% in Hessen. Somit entfallen auf diese vier Bundesländer immerhin 70% aller Ausländerinnen und Ausländer. Die höchsten Ausländeranteile an der Gesamtbevölkerung wiesen die Stadtstaaten (Hamburg, Berlin, Bremen) auf, gefolgt von den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen mit einem Anteil von jeweils über 10%.
Dabei wird deutlich, dass die ausländische Bevölkerung vor allem in den urbanen Ballungsräumen lebt.
Diese regionale Verteilung bleibt für die alten Bundesländer in den zurückliegenden Jahren relativ konstant, während in den neuen Bundesländern vergleichsweise wenige ausländische Staatsangehörige
zu finden sind. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass es in der ehemaligen DDR keine vom Umfang her mit den Verhältnissen im früheren Bundesgebiet vergleichbare Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegeben hat. Auch nach der Wende änderte sich an diesem Umstand wenig.
In Deutschland leben Menschen mit über 200 verschiedenen ausländischen Nationalitäten. Nach einer Auswertung des Ausländerzentralregisters stammten Ende 2002 rund 79% aller ausländischen Staatsangehörigen aus europäischen Ländern (alleine 27% aus der Türkei), gut 12% aus Asien, rund 4% aus Afrika und 3% aus Nord- und Südamerika. Die anderen Personen kamen aus Australien und Ozeanien (0,2%), waren staatenlos (0,2%) oder unbekannter Herkunft (0,8%).
Nach den Daten des Ausländerzentralregisters lebten 2002 mehr als die Hälfte (59%) der Ausländerinnen und Ausländer bereits seit mehr als 10 Jahren in Deutschland, ein Drittel (34%) sogar seit mehr als 20 Jahren.
1992 waren dies nur 26% gewesen. Der Anteil der ausländischen Personen, die erst seit weniger als 5 Jahren in Deutschland wohnen, hat sich in dieser Zeit von 40% auf 26% verringert.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der ausländischen Bevölkerung betrug Ende 2002 15,6 Jahre.
Eine lange Aufenthaltsdauer weisen vor allem Menschen auf, die aus den ehemaligen Anwerbeländern – z.B. Griechenland oder Italien – stammen, während Ausländerinnen und Ausländer aus Osteuropa, Asien oder Afrika zum größten Teil erst seit weniger als 10 Jahre in Deutschland wohnen.
Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle und Ehescheidungen
Daten zu Eheschließungen, Geburten, und Sterbefällen werden aufgrund von Meldungen der Standesämter, Daten zu Ehescheidungen aufgrund von Meldungen der Justizgeschäftsstellen bei den Familiengerichten an die Statistischen Ämter ermittelt.
Von 389 600 Eheschließungen im Jahr 2001 fand in Deutschland jede fünfte Eheschließung (72 100) unter Beteiligung eines ausländischen Partners oder zwischen zwei ausländischen Partnern
statt.
Darunter wurden am häufigsten Ehen zwischen einem deutschen Mann und einer ausländischen Frau (49%) sowie zwischen einem ausländischen Mann und einer deutschen Frau (35%) geschlossen.
In nur 16% der Fälle handelte es sich um Eheschließungen zwischen einer Ausländerin und einem Ausländer.
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass seit 1986 nur solche Eheschließungen zwischen ausländischen Staatsangehörigen gezählt werden, die bei einem deutschen Standesamt geschlossen werden.
Eheschließungen zwischen Ausländerinnen und Ausländern gab es vor allem zwischen Staatsangehörigen ehemaliger Anwerbeländer (Italien, Jugoslawien, Türkei).
Bei binationalen Ehen deutscher Männern bzw. deutscher Frauen zeigen sich deutliche Unterschiede hinsichtlich der Staatsangehörigkeit
der Ehepartner: So stehen für mit einem Ausländer verheiratete deutsche Frauen an den ersten Stellen Männer aus der Türkei, aus Italien und dem ehemaligen Jugoslawien sowie aus den USA.
Mit einer Ausländerin verheiratete deutsche Männer wählten dagegen an erster Stelle Frauen aus Polen, Russland, der Ukraine und Thailand.
Die Betrachtung langfristiger Entwicklungen – sie beziehen sich nur auf das frühere Bundesgebiet – zeigt folgendes Bild: 1960 stellten Eheschließungen mit bzw. von Ausländerinnen und Ausländern 4% der Eheschließungen dar.
Während die gesamte Zahl der Eheschließungen zwischen 1960 und 2000 von 521 400 auf 359 800 um 30% zurückging, hat sich die Zahl der Eheschließungen mit und von Ausländerinnen und Ausländern mehr als verdreifacht und erreichte im Jahr 2000 mit 67 700
einen Anteil von 19%.
Gleichzeitig haben sich auch die Staatsangehörigkeiten der Ehepartner bei diesen Eheschließungen verschoben: So haben 1960 vor allem deutsche Frauen einen ausländischen Mann geheiratet (75% der Fälle), im Jahr 2000 haben am häufigsten deutsche Männer eine ausländische Frauen geheiratet (47% der Fälle).
In den neuen Bundesländern gab es weniger Eheschließungen mit und von Ausländerinnen und Ausländern (ca. 9% der Eheschließungen im Jahr 2000). Dies dürfte damit zusammenhängen, dass in den neuen Bundesländern nur wenige Ausländerinnen und Ausländer leben.
Die Zahl solcher Eheschließungen hat sich trotzdem in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Im Jahr 2001 kamen ca. 734 500 Kinder lebend zur Welt, darunter ca. 44 200 (6%) mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Seit dem 1.1.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt seit mindestens 8 Jahren in Deutschland hat. Von den 82 800 in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern hatten 2001 fast die Hälfte (47%) die deutsche Staatsbürgerschaft auf dieser Grundlage erworben.
11% der 2001 geborenen Kinder hatten ausländische Eltern, 10% stammen aus deutsch-ausländischen Ehen, 56% aus deutschen Ehen und 23% aus nicht-ehelichen Verbindungen mit mindestens einem deutschen Elternteil. Für knapp die Hälfte (49%) der zuletzt genannten Kinder ist bekannt, dass sie neben einer deutschen Mutter auch einen deutschen Vater haben, 5% besaßen ein deutsches Elternteil, und für 47% ist der Statistik nur bekannt, dass ihre Mutter Deutsche ist.
Die Zahl der Geburten insgesamt ging in Deutschland zwischen 1991 und 2001 um 12% zurück.
Der Rückgang war mit 30% für Kinder verheirateter deutscher Eltern besonders deutlich, etwas unterdurchschnittlich war er mit 10% bei ausländischen Paaren. Dagegen wurden mehr Geburten von Kindern von nicht verheirateten Eltern mit mindestens einem deutschen Elternteil (+46%) und vor allem mehr Geburten von Kindern aus deutsch-ausländischen Ehen (+82%) registriert. Letzteres dürfte mit dem starken Anstieg von deutsch-ausländischen Eheschließungen zusammenhängen.
Die durchschnittliche Geburtenhäufigkeit pro Frau kann differenziert für Deutsche und Ausländerinnen ermittelt werden. Da Kinder ausländischer Mütter unter Umständen die deutsche Staatsbürgerschaft
besitzen, kann die Zuordnung einer Geburt sowohl nach der Staatsangehörigkeit der Mutter als auch nach der des Kindes erfolgen. Die Geburtenhäufigkeit nach der Staatsangehörigkeit
des Kindes ist ein wichtiger Indikator für die Entwicklung der ausländischen Bevölkerung und für Bevölkerungsvorausrechnungen.
Die Geburtenhäufigkeit nach der Staatsangehörigkeit der Mutter
ist ein wichtiger Indikator für das Geburtsverhalten der Frauen.
Wird die Geburtenhäufigkeit nach der Staatsangehörigkeit des Kindes ermittelt, so nimmt die Geburtenhäufigkeit der deutschen Bevölkerung zwischen 1991 und 1999 von 1,29 auf 1,36 leicht zu, während die Geburtenhäufigkeit der ausländischen Bevölkerung von 1,7 im Jahr 1991 auf 1,37 zurückgeht und sich damit dem deutschen Niveau anpasst. Wird die Geburtenhäufigkeit nach der Staatsangehörigkeit der Mutter ermittelt, dann bleibt die Geburtenhäufigkeit der deutschen Frauen in diesem Zeitraum nahezu konstant, die der ausländischen Frauen geht leicht von 2,04 (1991) auf 1,83 (1999) zurück, bleibt aber deutlich über dem deutschen Niveau.
Ausländische Frauen bekommen also immer noch mehr Kinder als deutsche, ein zunehmender Teil dieser Kinder wird aber deutsch per Geburt.
Die Zahl der Ehescheidungen lag 2001 bei 197 000, davon betrafen 85% Ehen von deutschen Partnern und 15% Ehen von bzw. mit Ausländerinnen und Ausländern.
Ehescheidungen nahmen zwischen 1991 und 2001 um 45% zu, der Zuwachs war aber für deutsche Ehen deutlich geringer als für Ehen mit und von ausländischen Personen (+113%). Inwieweit dieser Anstieg auf die Zunahme dieser Ehen oder auf andere Faktoren zurückzuführen ist, lässt sich nicht klären.
2001 sind in Deutschland ca. 15 300 Sterbefälle von Ausländerinnen und Ausländern und 813 400 Sterbefälle von Deutschen registriert worden. Zwischen 1991 und 2001 ging bei der deutschen Bevölkerung
die Anzahl der Sterbefälle zurück, nahm aber für die ausländische Bevölkerung zu. Letzteres hängt im Wesentlichen mit der Zunahme der ausländischen Bevölkerung in Deutschland, aber auch mit der sich ändernden Altersstruktur zusammen.
Zusammen betrachtet sind Eheschließungen, Ehescheidungen sowie Sterbefälle von Ehepartnern bestimmende Faktoren des Familienstandes.
Im Jahr 2001 waren ca. 50% der Ausländerinnen und Ausländer und knapp 40% der Deutschen ledig, umgekehrt waren die Anteile der Verheirateten,Geschiedenen oder Verwitweten mit fremder Staatsangehörigkeit geringer. Welche Faktoren bzw. Lebensumstände neben dem jüngeren Altersaufbau der ausländischen Bevölkerung diese Unterschiede erklären, ist nicht zu differenzieren. Für beide Bevölkerungsgruppen nahmen zwischen 1991 und 2001 die Anteile an Ledigen und Geschiedenen zu, der Anteil an Verheirateten nahm ab.
Wanderungen
Die Zahlen der Zu- und Abwanderungen der Ausländerinnen und Ausländer über die Bundesgrenzen hinaus wiesen für Deutschland im Zeitablauf sehr große Schwankungen auf und bestimmten damit auch den Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge).
Das Wanderungsverhalten der ausländischen Bevölkerung wurde in der Vergangenheit von wechselnden Ursachen bestimmt.
Während in den 60er Jahren vor allem ökonomische Gründe bei der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte im Vordergrund standen, bestimmten in den 70er Jahren nach dem Anwerbestopp 1973 die Familiennachzüge dieser Arbeitskräfte sowie das Rückkehrhilfegesetz 1983 das Wanderungsgeschehen.
In den 80er und 90er Jahren haben zunehmend politische Entwicklungen in den Herkunftsländern die Zuwanderung nach Deutschland entscheidend geprägt, wie der starke Zustrom von um Asyl nachsuchenden Personen und Bürgerkriegsflüchtlingen. Diese heterogenen Ursachen führten bis heute zu starken Schwankungen der Wanderungszahlen und verursachten mehrfache Wechsel zwischen positiven und negativen Wanderungssalden.
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
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- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Posted - 22/02/2008 : 12:39:18
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Juhu - habe es geschaftt, hier ein sehr interessanter Link in Bezug auf eingebürgerte Ausländer (Quelle: Uni Konstanz)
http://migration.uni-konstanz.de/conten ... rungen.pdf
Danke Anaba
LG
Alexa-Gabrielle
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Juhu - habe es geschaftt, hier ein sehr interessanter Link in Bezug auf eingebürgerte Ausländer (Quelle: Uni Konstanz)
http://migration.uni-konstanz.de/conten ... rungen.pdf
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Alexa-Gabrielle
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
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Post von Marianne
Posted - 22/02/2008 : 13:33:53
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Sehr sehr aufschlussreich: Sttistisches Bundesamt - Strukturdaten zur Migration in Deutschland 2004 ("Ehescheidungen nahmen zwischen 1991 und 2004 um 57% zu, der Zuwachs war aber für deutsche Ehen deutlich geringer als für Ehen mit und von ausländischen Personen + 157%"). Wenn man diese Statistiken näher anschaut, bekommt man Horrorvorstellungen, da bestimmte Kulturkreise es schlichtweg ablehnen, sich zu integrieren (sogar Assimilationsvorwurf vom türk. Präsidenten erst kürzlich bei seinem Deutschlandbesuch, was bedeutet, dass Deutschland für seine Bemühungen um Integration auch noch kritisiert wird, es ist nicht erwünscht!!!)
Wenn man sich die Statistik "Bevölkerung Deutschland bis 2050" etwas einliest, begreift man, dass BEZNESS, neben der typischen Scheinehe, ein absolutes Politikum ist. Politik will Migration, Afrikaner wollen nach Europa, also ist BEZNESS geradezu willkommen! Auch wenn man weiss, dass aufgrund der hohen Scheidungsrate innerhalb kurzer Zeit der deutsche Ehepartner/in nur Mittel zum Zweck war, mittels erschwindeln einer Ehe den Aufenthalsstatus erworben hat!
Ich erzähle unter "Weltweit - Senegal" einen Betrugsfall, den ich bei der letzten Aktenzeichen XY zufälligerweise mitbekam. Dieser "Vertrauensbetrug" wird als Betrug gehandhabt, nach der Betrügerin wird also gefahndet!
Für mich gibt es keinen einzigen stichhalten, sachlichen Grund, warum BEZNESS nicht als Betrug rechtlich anerkannt wird. Es ist rechtswidrig, diesen Betrug noch zusätzlich mit Altersdiskriminierung ("ältere Partner/innen wären nicht liebes- und ehetauglich") bzw. Diskriminierung durch Verunglimpfung durch Unterstellung von Naivität (was für eine groteske perverse Rechtsdefinition für die Rechtfertigung eines Betrugs!!) nicht als Betrug rechtlich anzuerkennen, obwohl man sehr wohl weiss, dass es ein Betrug ist!!!! Was wohl sonst! Wir sind die Opfer, leisten tausende von Euro für Integration, damit der Betrüger sich anschließend um Kinderproduktion kümmern kann. Wir sind die Opfer für diesen bewußten Einwanderungsbetrug!
BEZNESS ist ein Einwanderungspolitik!
Bitte beschäftigt Euch mit dieser Problematik! Nehmt die Erfahrung nicht als persönliches Schicksal! Es ist bewußt so gesteuert, erwünscht, denn ansonsten würde man den erfolgen Betrug auch als solchen nicht nur sehen (man weiss es!!!!!!!) sondern auch als Betrug rechtlich anerkennen!
Ich glaube es gibt viele Opfer von BEZNESS, eben wegen der AE und wegen finanzieller Abzocke, Aufbau eines Statues um dann die gewünschten Personen aus dem Heimatland nachkommen zu lassen.
Ich glaube, dass viele Opfer sich schämen, vergessen wollen, nicht die Kraft haben, den Betrug anzugehen.
Bitte, bitte meldet Euch. Es wäre so wichtig!
Posted - 22/02/2008 : 13:33:53
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Sehr sehr aufschlussreich: Sttistisches Bundesamt - Strukturdaten zur Migration in Deutschland 2004 ("Ehescheidungen nahmen zwischen 1991 und 2004 um 57% zu, der Zuwachs war aber für deutsche Ehen deutlich geringer als für Ehen mit und von ausländischen Personen + 157%"). Wenn man diese Statistiken näher anschaut, bekommt man Horrorvorstellungen, da bestimmte Kulturkreise es schlichtweg ablehnen, sich zu integrieren (sogar Assimilationsvorwurf vom türk. Präsidenten erst kürzlich bei seinem Deutschlandbesuch, was bedeutet, dass Deutschland für seine Bemühungen um Integration auch noch kritisiert wird, es ist nicht erwünscht!!!)
Wenn man sich die Statistik "Bevölkerung Deutschland bis 2050" etwas einliest, begreift man, dass BEZNESS, neben der typischen Scheinehe, ein absolutes Politikum ist. Politik will Migration, Afrikaner wollen nach Europa, also ist BEZNESS geradezu willkommen! Auch wenn man weiss, dass aufgrund der hohen Scheidungsrate innerhalb kurzer Zeit der deutsche Ehepartner/in nur Mittel zum Zweck war, mittels erschwindeln einer Ehe den Aufenthalsstatus erworben hat!
Ich erzähle unter "Weltweit - Senegal" einen Betrugsfall, den ich bei der letzten Aktenzeichen XY zufälligerweise mitbekam. Dieser "Vertrauensbetrug" wird als Betrug gehandhabt, nach der Betrügerin wird also gefahndet!
Für mich gibt es keinen einzigen stichhalten, sachlichen Grund, warum BEZNESS nicht als Betrug rechtlich anerkannt wird. Es ist rechtswidrig, diesen Betrug noch zusätzlich mit Altersdiskriminierung ("ältere Partner/innen wären nicht liebes- und ehetauglich") bzw. Diskriminierung durch Verunglimpfung durch Unterstellung von Naivität (was für eine groteske perverse Rechtsdefinition für die Rechtfertigung eines Betrugs!!) nicht als Betrug rechtlich anzuerkennen, obwohl man sehr wohl weiss, dass es ein Betrug ist!!!! Was wohl sonst! Wir sind die Opfer, leisten tausende von Euro für Integration, damit der Betrüger sich anschließend um Kinderproduktion kümmern kann. Wir sind die Opfer für diesen bewußten Einwanderungsbetrug!
BEZNESS ist ein Einwanderungspolitik!
Bitte beschäftigt Euch mit dieser Problematik! Nehmt die Erfahrung nicht als persönliches Schicksal! Es ist bewußt so gesteuert, erwünscht, denn ansonsten würde man den erfolgen Betrug auch als solchen nicht nur sehen (man weiss es!!!!!!!) sondern auch als Betrug rechtlich anerkennen!
Ich glaube es gibt viele Opfer von BEZNESS, eben wegen der AE und wegen finanzieller Abzocke, Aufbau eines Statues um dann die gewünschten Personen aus dem Heimatland nachkommen zu lassen.
Ich glaube, dass viele Opfer sich schämen, vergessen wollen, nicht die Kraft haben, den Betrug anzugehen.
Bitte, bitte meldet Euch. Es wäre so wichtig!
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
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- Beiträge: 301
- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Posted - 22/02/2008 : 14:05:37
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Marianne - Du bist wieder einmal brilliant!
Auch ich rufe die Frauen auf, sich zu melden, wenn sie Opfer von BEZNESS wurden.
(Der Partner hat sich nach "vorgegaukelter Liebe" mit Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung, Geld und Versorgungsausgleich aus dem Staub gemacht!)
Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle
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Marianne - Du bist wieder einmal brilliant!
Auch ich rufe die Frauen auf, sich zu melden, wenn sie Opfer von BEZNESS wurden.
(Der Partner hat sich nach "vorgegaukelter Liebe" mit Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung, Geld und Versorgungsausgleich aus dem Staub gemacht!)
Liebe Grüße
Alexa-Gabrielle
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Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
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- Registriert: 30.03.2008, 10:16
Posted - 26/02/2008 : 19:19:21
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Noch nicht mal in Ruhe scheiden lassen kann man sich
Mein lieber Bezzie weigert sich die "Anlage U" zu unterschrieben. Einfach deshalb, weil er sie nicht versteht.
Trotzdem ich ihm erklärt habe, daß ich dann aufgrund des auf der Lohnsteuerkarte möglichen Freibetrages in Höhe des von mir gezahlten Unterhaltes mehr Geld zur Verfügung habe und dann auch etwas leichter seinen Unterhalt zahlen kann sträubt er sich in einer boshaften Art und Weise, daß ich Schwierigkeiten habe mich zu beherrschen ... grummel grummel.
Jetzt muß ich wieder meinen Anwalt einschalten und ihn dadurch gerichtlich zwingen lassen diese zu unterschreiben.
Mein Vater sagte immer: Die Dummheit vermehrt sich überproportional. Dem kann ich nur zustimmen.
LG Alexa-Gabrielle
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Noch nicht mal in Ruhe scheiden lassen kann man sich

Mein lieber Bezzie weigert sich die "Anlage U" zu unterschrieben. Einfach deshalb, weil er sie nicht versteht.
Trotzdem ich ihm erklärt habe, daß ich dann aufgrund des auf der Lohnsteuerkarte möglichen Freibetrages in Höhe des von mir gezahlten Unterhaltes mehr Geld zur Verfügung habe und dann auch etwas leichter seinen Unterhalt zahlen kann sträubt er sich in einer boshaften Art und Weise, daß ich Schwierigkeiten habe mich zu beherrschen ... grummel grummel.
Jetzt muß ich wieder meinen Anwalt einschalten und ihn dadurch gerichtlich zwingen lassen diese zu unterschreiben.
Mein Vater sagte immer: Die Dummheit vermehrt sich überproportional. Dem kann ich nur zustimmen.
LG Alexa-Gabrielle
Nicht alle sind glücklich die es scheinen.
Ich habe viel gelacht um nicht zu weinen.
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