Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Tabiba
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Tabiba » 02.11.2011, 10:47

Hallo, ich kann mich erinnern dass Effendi hier mal geschrieben hat, dass Kinder
mit doppelter Staatsbürgerschaft nur mit dem Reisepass des jeweiligen Landes
dort einreisen können. Das würde heissen, ein Kind mit marokkanischem Vater
und deutscher Mutter kann nur mit einem marokkanischen Pass in das entsprechende
Land einreisen.
Ich konnte das damals nicht glauben, da ich selbst mit meiner Tochter (Vater Ägypter)
immer nur mit dem deutschen Reisepass nach Ägypten eingereist bin.
Meine Tochter hat auch eine arabische Geburtsurkunde obwohl in Deutschland geboren.
Da es schon so lange her ist, weiss ich nicht mehr, ob die in Ägypten oder in Deutschland
im ägyptischen Konsulat ausgestellt wurde.

Wenn der Vater von Nadias Kindern solche Geburtsurkunden hat, kann er ja nachweisen
dass es seine Kinder sind. Muss dann wirklich ein Visum für Deutschland in den marokkanischen
Pässen sein???
Hier wird ja oft geschrieben, dass die Väter sich Pässe bei ihren Konsulaten/Botschaften in
Deutschland beschaffen und damit mit den Kindern (zwecks Entführung) in ihr Heimatland
ausreisen. Ich habe solche Pässe nie gesehen. Muss da wirklich ein Visum für Deutschland
drinstehen?? Gibt es da Probleme bei der Ausreise aus Deutschland?
Dann wären ja viele Kinder vor Entführung geschützt wenn es so einfach ist :roll:

Oder habe ich das alles falsch verstanden :roll: :?:

Tabiba

SINA
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von SINA » 02.11.2011, 12:24

Hallo,
ich kann es für Algerien sagen, wie es dort geregelt ist.
Kinder eines Algeriers (egal, ob Mutter oder Vater) die irgendwo auf der Welt geboren werden sind automatisch Algerier und es gibt keine Möglichkeit aus dieser Staatsbürgerschaft entlassen zu werden.
Unsere Söhne (Vater Algerier) sind als Deutsche in Deutschland geboren worden.
Aber da der Vater Algerier ist, sind sie auch automatisch Algerier. Sie haben das Anrecht auf einen deutschen und einen algerischen Pass. In den algerischen Pass bekommen sie keine deutschen Aufenthaltstitel, denn für Deutschland haben sie deutsche Ausweise. Sie können problemlos mit dem algerischen Pass nach Algerien ausreisen und mit den deutschen Pass zurück nach Deutschland kommen. Jeweils ohne irgendwelche Anträge oder Visa.
Wenn ein algerischer Vater alleine mit seinem Kind ins Heimatland fliegt, muß er meistens (nicht immer!) eine schriftliche Bestätigung dabei haben, dass die Mutter mit der Ausreise einverstanden ist.
Aber diese Bestätigung sollte leicht zu fälschen sein, also bei Verdacht einer Entführung SOFORT bei der Polizei melden um den Grenzübertritt zu verhindern. Ansonsten ist es ziemlich einfach für ein Elternteil, sein Kind zu entführen.
Dessen sollte sich eine Mutter in einer binationalen Beziehung immer bewußt sein.

Hallo Tabibba,
natürlich können diese Kinder auch mit den deutschen Unterlagen in das Land des Vaters fliegen. Für Algerien ist es schwieriger, weil die Visabeschaffung aufwendig und nicht gerade billig ist. Denn wenn sie mit deutschen Unterlagen fliegen sind sie visapflichtig.

Viele Grüße
SINA

Tabiba
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Tabiba » 02.11.2011, 12:41

Liebe SINA, ich glaube auch, dass viele ihren Pass behalten (auch wenn sie den deutschen Pass)
haben, um bei Einreise die Visagebühren zu sparen.
Außerdem zahlen Einheimische oft wesentlich weniger für Hotels, medizinische
Versorgung, Eintrittsgelder usw.
Der deutsche Pass wird dann bei Einreise nach Deutschland benutzt.

Tabiba

oliver7768
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von oliver7768 » 03.11.2011, 00:34

Hallo,
erst mal danke für viele Kommentare.

@Stern
Hier geht es um Marokko. Deas Thema ist Marokko.
Zu deiner Zufriedenheit. Nadia kann ja selbst im Zweifelsfall marokkanische Pässe anfertigen lassen (selbst zum Konsulat mit Aufenthaltsbestimmungsrecht). Dann wäre auch dieser Weg ausgeschlossen.

@Morena, Elisa

Genau so ist es. Deshalb Ausreise generell ausschließen. Das Jugendamt hilft dabei. Die Angst vor Kindesentzug ist ein klares Argument.

@Tabiba
Ein Marokkanischer Pass ohne Visum, ist eine Person ohne gültigen Aufenthalt. Bei Neuaustellung muss sich auch neues Visum besorgt werden. Der Zöllner kassiert die Person dann ein und klärt die Sachlage. Denn es kann eine illegale Einreise sein. Nun das andere: selbst wenn die Kinder in Marokko wären so sind sie seit 2011 wieder rückführbar. Die passende Haager Konvention wurde nun auch von Deutschland ratifiziert. Und danach zählt der reguläre Aufenthaltsort de Kinder. Hier also Deutschland. Und jett bitte keine Altfälle nennen. Denn Deutschland hat es versäumt die neue KSÜ zu ratifizieren. Deutschland hat da das Ausreiseverbot für Kinder (Marokko hat auch eines).
Das mit marokkanischen Geburtsurkunden für Deutsche Kinder lässt sich schnell nachprüfen. Im zuständigen Konsulat anrufen und fragen ob man eine Geburtsurkunde bekommen kann. Dann weiss man ob die Kinder dort so registriert sind.


@Sina
Algerien ist kritisch wie auch Ägypten. Hat der algerische Pass kein Visum so geht keine Einreise nach Europa. Die geht nur durch den Deutschen Pass. Und durch zwei Pässe braucht der algerische Pass kein Visum.
Ich meinte aber dass die deutschen Pässe gesichert werden müssen. Denn nur mit dem Pass ohne Visum endet die Reise beim Abflug. Mit zwei Pässen geht es so (Tabiba hat es ja erwähnt). Abflug deutscher Pass. Ankunft einheimischer Pass (Stempel hinein, kein Visum nötig). Bei Ausreise braucht man dann aber den deuschen Pass, da ja ein Visum im andern Pass fehlt und da will auch ein algerischer Zöllner im einheimischen Pass ein Visum sehen.
Wenn aber keine deutschen Pässe verfügbar sind dann endet hier in Deutschland beim Abflug die Reise, da ein Visum fehlt. Es ist die Kombination der Anwendung. Mit ABR sollte man bei solchen bedenken wie hier manche haben, auch die ausländischen Pässe anfertigen lassen oder wenn vorhanen sich aushändigen lassen. Und wie gesagt keine Pässe aushändigen und jegliche Ausreise untersagen.

@Tabiba
Der Marokkaner ist verpflichtet in Marokko einen marokkanischen Ausweis zu haben. Haben die die deutsche Staatsbürgerschaft, so haben sie den deutschen Reisepass und eine Card National für Marokko. Der Einreise und Ausreisestempel kommt in den Reisepass. Und speziell für Marokko: Bei der Einreise wird der Pass gestempelt und bei der Ausreise der gleiche Pass. Sonst geht es aus Marokko nicht mehr raus. Die wollen dort immer kleinlich wissen wer wann und wo war. Das ist auch der Grund warum die Card National dann verwendet wird.

@Blume
Die Quelle ist das Formular der ARGE dort steht sogar dass der Kindesunterhalt (als Unterhaltspflichtiger) als Ausgabe angegeben werdern soll.
Beim Unterhaltsempfänger ist es Einkommen und beim Unterhaltspflichtigen einkommensmindernd.

z.B.
1500€ bereinigtes Einkommen, Miete kalt 400€ (590 Warm) , 2 Kinder 6 und 7 Jahre; 1500€ sind laut Tabelle 105% also 582€ Unterhalt. Selbstbehalt ist 950€. Es bleiben so 912€. Also Selbstbehalt unterschritten. Viele Richter ignorieren dann den Mangelfall.
Nun sollte man gegen rechnen: Das Netto dürfte bei nur 5% Pauschale bei 1578€ liegen. Ich nehme mal einfach an, dass das Netto 1700€ hat.
1700€ Netto-582€=1118€-590€=528€-Erwerbstätigenbonus wegen Hartz IV Berechnung (280€ bei 1500€)= rest 248€; Hartz IV Satz 364€-248€=116€ ergänzende Leistung. Der Betrag lässt sich durch Fahrtkosten und Versicherungen erhöhen. Die ARGE verneint die Existenz. Und viele Formulare machen es unübersichtlich.
Also hat derjenige dann 1816€-582=1234€ nach Kindesunterhaltszahlung. Die Kinder bekommen 582€.
Bei erhöhten Selbstbehalt: 1500-(950€+230€=1180€)= 320€ für die Kinder. Rechnung dann 1700-320€=1380€ nach Kindesunterhalt.

Düsseldorfer Tabelle: Der Vorteil von Wohngeld nutzen steht doch drinnen?
Das machen Gerichte gerne, wenn der Unterhaltspflichtige sein Einkommen nicht richtig darlegen kann oder gar nichts macht. siehe auch Deinen Beitrag zu fiktiven Einkommen.
Dies werden berücksichtigt, aber was bringt es in Realiter, wenn Du bei der Vollstreckung wieder auf sein reales Einkommen zurgeworfen bist. In ein fiktivers Einkommen kann leider nicht vollstreckt werden.
Ich habe das am eigenen Leibe erfahren. Vollstrecken geht mit dem Titel sofort und es wird dir dann nahe gelegt bei der ARGE den Antrag zu stellen.
Verlieren kann man schon, wenn das Gericht eine Quote auswirft, da weniger Unterhalt ausgeurteilt wurde als beantragt. Dann sind im schlimmsten Fall dem Gegner Kosten zu erstatten. VKH deckt bekanntlich nur die eigenen Kosten und die Gerichtskosten ab, nicht die Kosten des Gegners.
Das ist falsch. Es besteht Anwaltszwang beide Seiten beantragen VKH. Jeder Anwalt fordert das Maximum. Der Richter entscheidet in dem er berechnet und da die Forderung berechtigt ist, auch wenn nicht in der geforderten Höhe so ist das automatisch ein Vergleich. Nur wenn der Unterhaltsanspruch unberechtigt ist weil keiner besteht dann hat man die Kosten.
Die Anwälte wollen auch den Vergleich wegen der Vergleichsgebühr.

gruss
Oliver

Marina
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Marina » 05.11.2011, 16:16

Also bevor ich mich über viele Jahre täglich mit der Sorge und Angst beschäftigen
müßte, dass meine Kinder eventuell entführt werden könnten, würde ich
mit den Kindern weit weg ziehen.
(Die Kinder sind noch klein und könnten sich durchaus neu eingewöhnen)
Hätte gleichzeitig den Vorteil, dass der KV sein Besuchsrecht sicherlich nicht
regelmäßig ausführen könnte.

Nadia in der aktuellen Situation , würde ich dafür sorgen, dass der KV
bei seinen Besuchen niemals mit dir alleine in der Wohnung ist!
--------------------------------
Liebe Grüße von Marina
Moderatorin
Gemeinsam sind wir stark!
--------------------------------
Zukunft ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun kannst, nicht getan hast.

ohoh

Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von ohoh » 05.11.2011, 22:21

Eben

Der Umgang findet dann z.b. auf dem Jugendamt unter Aufsicht einer/eines netten Sozialpädagogin/pädagogen statt.
Die wollen schließlich auch etwas zu tun haben :lol:
Es muss hierfür die Sorge um Entführung angetragen werden. Es ist dir dann unzumutbar, den Umgang zu hause durchzuführen.
Außerdem hast du zu hause in deiner Wohnung eh Hausrecht, wie hier bereits beschrieben !!!
Wichtig!
Nich vergessen!

Tabiba
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Tabiba » 05.11.2011, 22:26

Ich hoffe, Nadia meldet sich noch mal.
Am Sonntag hat sie hier zuletzt geschrieben :roll:

Tabiba

Elisa
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Elisa » 06.11.2011, 14:20

Tabiba, ich mache mir schon die ganze Woche Gedanken, warum sie nicht mehr schreibt.

Nadia melde Dich ganz einfach.

LG Elisa

nabila
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von nabila » 06.11.2011, 18:53

Ihr nehmt mir die Worte vorweg, denn Besuchstag war 30.10. und ich schrieb.......

...... könntest Du Dir eine Person Deines Vertrauens während der Besuchszeit an Deine Seite stellen ? Sozusagen als Zeuge und Aufpasser ?

Wie/wo/was ist mit Nadia ?

Liebe Grüße
لا يزال بإمكانك الذهاب ببطء. لأنه في النهاية سوف نعود إلى نفسك فقط.
Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

Nadia
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Nadia » 06.11.2011, 23:05

Vielen lieben Dank für eure zahlreichen und sehr informativen und hilfreichen Antworten !!

Am Besuchstag war ich alleine mit allen Kindern in meiner Wohnung, mein Ex-Mann kam wie vereinbart.

Ich hatte auch erst überlegt mir eine Bekannte als Zeugin mit in die Wohnung zu holen, aber ich dachte mir, dass er so kurz nach dem Scheidungstermin weniger Probleme machen wird.
Er kam wie vereinbart und ignorierte mich während seiner gesamten Anwesenheit, es waren ca.45 Minuten.

Mit den Kindern unterhielt er sich nur kurz und übergab unserem ältesten Sohn 50,-- Euro, als nachträgliches Geburtstagsgeschenk.

Ich versuchte mich so freundlich wie möglich zu ihm zu verhalten um keine Streiterei aufkommen zu lassen, wenn ich ihn ansprach gab er mir keine Antwort, blickte zu Boden oder tat als wäre ich Luft...

Vor den Kindern war dies wieder demütigend für mich...da es eine sehr gespannte Atmosphäre schaffte.
Ich war froh, dass er nach ca.45 Minuten wieder die Wohnung verließ.
Am nächsten Tag rief er mich an und fragte mich, ob ich ihm 100,-- Euro leihen könnte... da ich dies verneinte fragte er sogar unseren Sohn ob er ihm das Geld wieder zurück geben könne ....

Um unseren Sohn nicht in eine unangehneme Lage zu bringen, gab ich meinem Ex-Mann einpaar Tage später wieder 50,-- Euro, damit wir ihm nichts schuldig blieben...

Das war wieder das gleiche Verhaltensmuster, wie ich es schon oft in unserer Ehe erlebt hatte... letztendlich war ich immer die Zahlende mit noch wesentlich höheren Beträgen....Diesmal war es allerdings das erste Mal, dass ich die kinder das Verhalten ihres Vaters aufklährte ...

Für die Unterhatlszahlungen meines Ex-Mannes an die Kinder gibt es nun einen gerichtlichen Titel und er muss das Geld entsprechend an die Unterhaltsvorschusskasse abführen... was widerum meine Angst einer Entführung erhöht, da ich weiss, dass er sich lieber seinen Unterhaltsverpflichtungen entziehen möchte!

Ich habe nun auch einen Gesprächstermin mit dem Jugendamt vereinbart um zu schlldern, dass ein Zusammentreffen mit meinem Ex in meiner Wohnung unerträglich ist.... und dass seine angeblichen "Bedürfnisse die Kinder sehen zu wollen" nur Theater vor den Behörden ist um sich als armen "Leidenden" darzustellen.
Ich fürchte auch weiterhin gewalttätige Ausraster von meinem Ex, für den es in unserer Ehe normal war bei Streitereien mit Gegenständen und zu schmeißen...

Bei einem Gespräch mit einer Mitarbeiterin von der Marokkanischen Botschaft erfuhr ich, dass unsere Ehe, da sie nur in Deutschland abgeschlossen wurde, in Marokko erst legalisiert werden müsste, sonst gelten unsere Kinder dort als unehellich.
Damit hätte er eigentlich kein Recht die Kinder bei einer Entziehung nach Marokko, bei sich zu behalten...

Ich hoffe dass diese Auskunft richtig war, dann wäre einiges für mich etwas leichter!
Aber auf der anderen Seite habe ich auch gehört, dass er nur die Geburtsurkunden braucht um marokkanische Pässe für die Kinder machen zu lassen, mein Einverständnis bräuchte er hierfür nicht.

Nun werde ich versuchen erst einmal den Ehenamen abzulegen und meinen Mädchennamen wieder anzunehmen, die Kinder würden auch gerne den Nachnamen ihres Vaters ablegen, brauchen sie dafür das Einverständnis des Vaters?

Ich werde mich noch ausgibig durch eure vielen Ratschläge lesen, erst eimal ganz ganz lieben Dank !!!

Nadia

nabila
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von nabila » 07.11.2011, 06:55

hallo Nadia,

puuuh und danke für Deine Rückmeldung. Ich bin einfach nur froh, dass Du diese Begegnung soweit unbeschadet überstanden hast.

Liebe Grüße
لا يزال بإمكانك الذهاب ببطء. لأنه في النهاية سوف نعود إلى نفسك فقط.
Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

Marina
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Re: Nach 12 Jahren Ehe - Scheidung

Beitrag von Marina » 07.11.2011, 11:52

Ich versuchte mich so freundlich wie möglich zu ihm zu verhalten um keine Streiterei aufkommen zu lassen, wenn ich ihn ansprach gab er mir keine Antwort, blickte zu Boden oder tat als wäre ich Luft...

Vor den Kindern war dies wieder demütigend für mich...da es eine sehr gespannte Atmosphäre schaffte.
Ich war froh, dass er nach ca.45 Minuten wieder die Wohnung verließ.
Am nächsten Tag rief er mich an und fragte mich, ob ich ihm 100,-- Euro leihen könnte... da ich dies verneinte fragte er sogar unseren Sohn ob er ihm das Geld wieder zurück geben könne ....

Um unseren Sohn nicht in eine unangehneme Lage zu bringen, gab ich meinem Ex-Mann einpaar Tage später wieder 50,-- Euro, damit wir ihm nichts schuldig blieben...
Hallo Nadia,

schön das du berichtet hast!

ich kann mir durchaus vorstellen, wie schwer diese angespannte Situation für gewesen sein muß.
Du hast unbewußt zwei Fehler gemacht und solltest unbedingt daran arbeiten. Da dein Ex sonst auch in Zukunft
eine gewisse Macht auf dich ausübt.

1. Freundlich bleiben ja. Aber nicht du musst ihn ansprechen, warum? Er muss dich ansprechen z.B. in Bezug auf die Kinder, da er sie ja nicht mehr täglich sieht.
Du musst ihn ignorieren und darfst ihm nicht das Gefühl vermitteln, dass du vor irgend etwas Angst hast oder gar ein schlechtes Gewissen!
Du bist nicht verpflichtet mit ihm tiefgründige Gespräche zu führen oder ihm gar einen Kaffee anzubieten, also würde ich mich diese 45 Minuten entsprechend zurück ziehen. (natürlich so dass ich mitbekommen würde was er mit den Kindern macht) - Lies ein Buch in der Zeit (zumindest tu so als wärst du in Lektüre vertieft) so gibst du ihm das Gefühl er und seine Äusserungen seien absolut nicht mehr wichtig für dich und nichts kann dich mehr ärgern.

2. Kein Cent hätte ich zurück geben im Gegenteil! - Wie armseelig ist das denn, dass er das Geburtstagsgeld seines Kindes zurück haben wollte.
Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist, welches die Euro 50,00 erhalten hat. Es ist reine Strategie, die er betreibt.
Vor seinem Kind gibt er sich als toller Vater indem er 50,00 Euro schenkt. Das Kind hat das Gefühl "toller Papi, er hat an meinen Geburtstag gedacht."
Dein Kind weiß aber nicht, dass du ihm das Geld wieder zurück gegeben hast. (Je nach Alter darf ein Kind ruhig mitbekommen wie sich manche Dinge tatsächlich verhalten)
Schreibe dir solche Dinge unbedingt auf! Führe Tagebuch! - Enorm wichtig für alles und falls du das Jugendamt einschaltest.
Und gib deinem Ex keinen Cent mehr!

3. Wenn du das Judendamt einschaltest dann präge dir einen Satz genau ein! - Es geht immer nur um das Wohl der Kinder, niemals um die Befindlichkeiten der jeweiligen Elternteile. Es würde also zu nichts führen wenn du dich beim JA über sein Verhalten dir gegenüber beschwerst, es sei denn du kannst anbringen das er dich im Beisein der Kinder massiv einschüchtert bzw. anschreit etc.

Eine Namensänderung ist gut.
Für deine Kinder wirst du diese aber sehr schwer bekommen, fast unmöglich.
Die Kinder könnten aber mit 14- oder 16 Jahren (ich weiß es nicht mehr so genau)
ihren Namen selbst ändern.
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Liebe Grüße von Marina
Moderatorin
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Zukunft ist die Zeit, in der du bereust, dass du das, was du heute tun kannst, nicht getan hast.

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