falls justgolden noch mitliest:Du kannst den Aufenthalt auch bekommen, wenn du ein Haus oder eine Wohnung kaufst. Das ist allerdings nicht mehr so billig inzwischen.
Der Aufenthalt ist in der Regel daran gebunden, dass du eine Meldeadresse hast und die bekommst du eben wenn du Wohnbesitz hast -er gilt für ein Jahr und kann dann verlängert werden.
Es MUSS keine Immobilie gekauft werden, es kann auch eine Wohnung gemietet werden mit legalisiertem Mietvertrag.
Für die Card séjour bedarf es in diesem Fall immer des Nachweises eines gut gefüllten Bankkontos in MA (übrigens auch bei Immo-Besitz!) und seit wann dieses besteht. Und das jedes mal aufs Neue, wenn eine Verlängerung beantragt wird.
Übrigens, seit 2 oder 3 Jahren wird auch der europäische Führerschein nicht mehr anerkannt, wenn man die C.S. hat, d.h. man muss ihn in MA neu machen, sowohl praktisch als auch schriftlich.
Offiziell eine Arbeitsstelle in einem Unternehmen zu finden ist sehr sehr schwer. ohne connctions so gut wie ausgeschlossen.
Selbst ein Business anzufangen ist möglich, bedeutet aber Nervenkrieg bis man alle Genehmigungen zusammen hat.
Und bei der Geschäftsführung geht es dann weiter: die Steuerbehörde ist sehr gut organisiert, sie haben alles auf elektronische Datenerfassung umgestellt und das läuft jetzt nach anfänglichen Schwierigkeiten gut.
Ob die Schweiz mit MA ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, weiss ich nicht. Deutschland ja, was wiederum nochmals Probleme aufwirft.
Grüße
Agadirbleu