Bezness und andere Dramen...

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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Thelmalouis
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Thelmalouis » 23.06.2015, 11:45

furiosa hat geschrieben:Also, ich frage mich gerade, in welchem Jahrhundert wir eigentlich leben? Was ist denn "Besonderes oder auffällig", wenn der KV unbekannt ist?? Von was für einen Verdacht reden wir hier denn?? Verruchtes Frauenzimmer??
Wenn das Jugendamt nur auf Auftrag der Mutter einzuschreiten hat, dann können die doch nicht einfach hergehen und herumschnüffeln, nur um die Neugier eines Standesbeamten zu befriedigen.
So lange die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss beantragt, geht das dem Staat rein gar nichts an.
Ich vermute mal, dass da die Behörden etwas sensibel drauf reagieren, wenn der Vater als unbekannt angegeben wurde, weil sie befürchten, die KM kommt im Nachhinein doch noch und stellt Unterhaltsansprüche, weil es hinten und vorne nicht reicht.

Ich habe keine Ahnung, ob man diese Ansprüche im Nachhinein noch geltend machen kann. Aber wenn es so ist, ist es in der Vergangenheit sicherlich schon vorgekommen.
Gruß Thelmalouis


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Franconia
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Franconia » 23.06.2015, 12:37

furiosa hat geschrieben:Wenn es theoretisch so ist, dann heißt das wohl praktisch, dass frau dafür kämpfen muss, dass es z.B. nur mehr Begleitete Kontakte für das Kind gibt. Mit allen Schwierigkeiten, die dahinter stehen, inkl. Einstellung der Begleitungen, wenn er sich dann bei drei oder vier Besuchskontakten mit seinen Anfeindungen zurückhält. Da braucht man/frau schon einen langen Atem
Richtig.
Langer Atem, viele Nerven inkl. dem Aushalten vom offen zur Schau gestellten Unverständnis, warum man dem KV misstraut, da er doch sooo lieb ist.
furiosa hat geschrieben:Also, ich frage mich gerade, in welchem Jahrhundert wir eigentlich leben? Was ist denn "Besonderes oder auffällig", wenn der KV unbekannt ist?? Von was für einen Verdacht reden wir hier denn?? Verruchtes Frauenzimmer??
Wenn das Jugendamt nur auf Auftrag der Mutter einzuschreiten hat, dann können die doch nicht einfach hergehen und herumschnüffeln, nur um die Neugier eines Standesbeamten zu befriedigen.
So lange die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss beantragt, geht das dem Staat rein gar nichts an.
Das "Besondere" ist, dass in der Vergangenheit mit KV unbekannt viel Missbrauch getrieben wurde um den Vater aus dem Leben vom Kind raus und vom Kind ganz fern zu halten. Und das nicht nur dann wenn es aufgrund von Vorfällen in der Beziehung evtl. gerechtfertigt gewesen ist, sondern aus rein egoistischen Gründen der Mutter.
Das Ergebnis ist jetzt, dass die Rechte der Väter gestärkt werden - auch derer, die die Bezeichnung Vater nicht mal verdienen und ihr Kind z. B. nur als AE auf 2 Beinen benutzen.
Und da haben die Behörden dann einen besondern Blick auch solche Angaben.
furiosa hat geschrieben:Ja, ob der KV mitmacht oder nicht ist tatsächlich fraglich. Das wird sich zeigen. Sein Interesse scheint ja nicht besonders groß zu sein, aber wie gesagt, er hat ja die Möglichkeit, die Vaterschaft anerkennen zu lassen.
Und: Welche Probleme soll die Mutter bekommen? Es ist kein Schwindel oder keine Lüge, wenn die Mutter sagt, dass sie den KV nicht angeben will!! Wenn in der Geburtsurkunde "KV unbekannt" steht, heißt das ja nicht, dass der Mutter der KV unbekannt ist sondern lediglich den StandesbeamtInnen ist er nicht bekannt. Genauso gut könnte stehen "keine Angabe".
Eine Lüge bzw. Problem ist es nur, wenn sie angibt, nicht zu wissen, wer der KV ist und Unterhaltsvorschuss beantragt (gibt's in Österreich glaube ich auch nur bis zum 12. LJ des Kindes, von daher würde ich mir immer gut überlegen, ob ich das Geld so dringend brauche; ein Kind mit 12 Jahren lässt sich z.B. schwerer entführen als ein Kindergartenkind)
Probleme:
Wenn die Mutter den Vater nicht angeben will und das auch so klar kommuniziert, dann kann es für sie ein Kampf werden überhaupt eine GU für´s Kind zu bekommen.
Die GU ist ein offizielles Dokument, da müssen alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden und es besteht mWn eine Mitwirkungspflicht (sprich weigern ist nicht)

Probleme:
Bekommt die Mutter, wenn sie Sozialleistungen beantragen muss. Das betrifft nicht nur Unterhaltsvorschuss sondern z. B. auch ALG2 (was einem mit Säugling schneller passieren kann als einem lieb ist) oder Wohngeld. Da wird immer nachgefragt, denn Unterhalt hat Vorrang vor Sozialleistungen.

Probleme:
Klagt der KV, dann wirft ein bewusstes und wissentliches Verschweigen vom KV immer ein schlechtes Licht auf die Mutter. Ob sie dafür gute und evtl. berechtigte Gründe hatte und hat, spielt da erst mal keine Rolle.
KV nicht angegeben = Vater das Kind bewusst vorenthalten = nicht zum Wohl des Kindes (in Behördenaugen)
Es muss zudem nicht immer der KV sein, der die Mutter anschwärzt. Das kann durchaus auch die "liebe" väterliche Verwandtschaft sein, die "ihrem Jungen" helfen will und sich ans JA wendet.


Und ich geben eines zu bedenken:
Was jetzt als einfachste Lösung erscheint, kann irgendwann zu einem riesen Problem für das Kind werden.
Die GU ist eine offizielle Personenstandsurkunde, die für viele Dinge benötigt wird. Ist das ein Fehler drin (weil es die Mutter bewusst so wollte), dann ist der irgendwann später für das dann evtl. erwachsene Kind nur schwer zu bereinigen.
Außerdem kann so auch das Kind mal in Teufels Küche kommen.

Meine Kinder wurden z.B. gefragt welche StA sie haben, als sie ihren Perso beantragt haben. Da mussten dann beide StA angegeben werden, auch wenn in D nur die dt. StA relevant ist.
Hätten sie, weil sie es nicht besser wussten (weil es z. B. in ihrer GU auch nur so ersichtlich ist) nur die dt. StA angegeben und der Fehler, den sie damit unwissentlich begangen haben fliegt irgendwann auf, ist es eine Falschangabe die ziemlich viel Ärger nach sich zieht, bis dahin, dass alle offiziellen Dokumente und Urkunden erst mal ungültig sind und neu ausgestellt werden müssen (kostet Zeit, Nerven und Geld)

Umgekehrt kann man zwar dem Kind sagen du hast die dt. StA + die StA von xyz durch deinen Vater, wenn der aber nicht in der GU steht, wie soll man das beweisen.

Es kann aus solch vermeintlich einfachen Lösungen für die Mutter, die sie zum Wohl und Schutz des Kindes evtl. sogar berechtigt trifft, ein Schuh für die Kinder werden, dessen Ausmaß man in dem Moment in dem man als Mutter so eine Entscheidung trifft, nicht unbedingt absehen kann.
Aber man sollte sich fragen ob man es seinem Kind wirklich aufbürden will/muss für die Entscheidungen, die man als Mutter vor Jahren oder Jahrzehnten bewusst getroffen hat, gerade stehen zu müssen.


Und noch mal:
Selbst wenn der unverheiratet KV in der Geburtsurkunde steht hat er alleine damit keinerlei Rechte.
Das ist dann eine andere Baustelle um die er sich, sofern er auf seine Rechte besteht, selbst in Angriff nehmen muss.

Thelmalouis hat geschrieben:Ich habe keine Ahnung, ob man diese Ansprüche im Nachhinein noch geltend machen kann.
Rückwirkend kann man z. B. Leistungen nach dem UVG nicht beantragen. Aber es steht natürlich jeder Mutter frei ob sie, weil der Vater nicht zahlt oder zahlen kann, diese Leistungen sofort nach der Geburt beantragt oder erst später.
Gezahlt wird allerdings nur bis zum 12. Lj vom Kind und in diesem Zeitraum auch nur max. 72 Monate.
Ist man auf Sozialleistungen angewiesen, dann muss man allerdings UVG-Leistungen beantragen (sofern nicht schon geschehen), denn die sind beim/fürs Kind vorrangig vor anderen Sozialleistungen.
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Martinak
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Martinak » 23.06.2015, 12:46

Thelmalouis hat geschrieben:
Martinak hat geschrieben:Kleiner Hinweis wegen dem Mietvertrag, da ihr beide drinsteht könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen, d.h. wenn er geht und verschwunden ist kannst Du die Wohnung auch nicht kündigen.
Da habe ich aber andere Informationen.
Derjenige wo weiterhin in der Wohnung bleiben will, muss nicht kündigen.
Der Mietvertrag muss selbstverständlich auf den verbleibenden Mieter umgeschrieben werden.
Es muss halt festgehalten werden, wer jetzt der zukünftige alleinige Mieter ist.

Hier kann sich die TE aber beim örtlichen Mieterverein genauestens schlau machen.

Wie es im zweiten Fall ist, wenn er einfach abhaut, und keine Miete mehr bezahlt und sie die Wohnung kündigen will. Hier bin ich überfragt, aber sicherlich gibt es da auch irgendwelche Fristen. Es kann ja nicht sein, dass man für immer und ewig in einer Wohnung ausharren muss, nur weil die andere Mietpartei verschwunden ist.

Aber wie gesagt, Auskunft beim Mieterverein einholen.

Es ist ein Vertrag den 3 Parteien abgeschlossen haben, also müssen zu allen Änderungen auch alle 3 Parteien zustimmen.

Wenn er aber nur geht ohne das der Mietvertrag von allen 3 Parteien auf die TE umgeschrieben wurde kann Sie später nicht einfach kündigen, da dann seine Unterschrift fehlen würde, weil er ja immernoch im MV steht.

Wenn er dem Umschreiben zustimmt ist das kein Problem.

Nein da gibt es keine fristen, wenn er nicht unterschreibt, kann der Vermieter natürlich die Kündigung von ihr akzeptieren, ganz theoretisch könnte aber der KV später rechtlich gegen den VM vorgehen weil die Kündigung nicht wirksam war.

Wir vermieten 1300 Wohnung, ein bißchen kenn ich mich da aus. :o)
Zuletzt geändert von Martinak am 23.06.2015, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Thelmalouis » 23.06.2015, 12:47

Franconia hat geschrieben:Thelmalouis hat geschrieben:
Ich habe keine Ahnung, ob man diese Ansprüche im Nachhinein noch geltend machen kann.
Rückwirkend kann man z. B. Leistungen nach dem UVG nicht beantragen. Aber es steht natürlich jeder Mutter frei ob sie, weil der Vater nicht zahlt oder zahlen kann, diese Leistungen sofort nach der Geburt beantragt oder erst später
Das war eigentlich mein Gedanke. Danke für die Antwort Franconia.
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Franconia
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Franconia » 23.06.2015, 13:19

Martinak hat geschrieben:Es ist ein Vertrag den 3 Parteien abgeschlossen haben, also müssen zu allen Änderungen auch alle 3 Parteien zustimmen.

Wenn er aber nur geht ohne das der Mietvertrag von allen 3 Parteien auf die TE umgeschrieben wurde kann Sie später nicht einfach kündigen, da dann seine Unterschrift fehlen würde, weil er ja immernoch im MV steht.

Wenn er dem Umschreiben zustimmt ist das kein Problem.

Nein da gibt es keine fristen, wenn er nicht unterschreibt, kann der Vermieter natürlich die Kündigung von ihr akzeptieren, ganz theoretisch könnte aber der KV später rechtlich gegen den VM vorgehen weil die Kündigung nicht wirksam war.
Dann bleibt einem nur, dass der Mietvertrag vom Vermieter gekündigt wird.
Bei einem guten Verhältnis zum Vermieter, der einem da evtl. auch gerne helfen würde aber wegen fehlender Unterschrift vom Ex nicht kann/darf, könnte man vllt. in gegenseitigem Einvernehmen so einen Weg aus der Misere finden, oder?

Im Zweifel kann man aber auch da sicher das Gericht bemühen und die Zustimmung/Unterschrift vom Ex durchs Gericht ersetzen lassen. Kostet aber dann wieder Zeit, Geld und Nerven.
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Thelmalouis » 23.06.2015, 13:23

Martinak hat geschrieben:
Thelmalouis hat geschrieben:
Martinak hat geschrieben:Kleiner Hinweis wegen dem Mietvertrag, da ihr beide drinsteht könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen, d.h. wenn er geht und verschwunden ist kannst Du die Wohnung auch nicht kündigen.
Da habe ich aber andere Informationen.
Derjenige wo weiterhin in der Wohnung bleiben will, muss nicht kündigen.
Der Mietvertrag muss selbstverständlich auf den verbleibenden Mieter umgeschrieben werden.
Es muss halt festgehalten werden, wer jetzt der zukünftige alleinige Mieter ist.

Hier kann sich die TE aber beim örtlichen Mieterverein genauestens schlau machen.

Wie es im zweiten Fall ist, wenn er einfach abhaut, und keine Miete mehr bezahlt und sie die Wohnung kündigen will. Hier bin ich überfragt, aber sicherlich gibt es da auch irgendwelche Fristen. Es kann ja nicht sein, dass man für immer und ewig in einer Wohnung ausharren muss, nur weil die andere Mietpartei verschwunden ist.

Aber wie gesagt, Auskunft beim Mieterverein einholen.

Es ist ein Vertrag den 3 Parteien abgeschlossen haben, also müssen zu allen Änderungen auch alle 3 Parteien zustimmen.

Wenn er aber nur geht ohne das der Mietvertrag von allen 3 Parteien auf die TE umgeschrieben wurde kann Sie später nicht einfach kündigen, da dann seine Unterschrift fehlen würde, weil er ja immernoch im MV steht.

Wenn er dem Umschreiben zustimmt ist das kein Problem.

Nein da gibt es keine fristen, wenn er nicht unterschreibt, kann der Vermieter natürlich die Kündigung von ihr akzeptieren, ganz theoretisch könnte aber der KV später rechtlich gegen den VM vorgehen weil die Kündigung nicht wirksam war.

Wir vermieten 1300 Wohnung, ein bißchen kenn ich mich da aus. :o)
Liebe Martinak,

ok, dann habe ich jetzt was dazu gelernt.

Habe ehrlich gesagt, finde ich das schier unglaublich.
Angenommen der eine Mieter taucht monate- oder jahrelang ab. Keine Möglichkeit in aufzufinden.
Für den verbleibenden Mieter wird irgendwann das Mietobjekt vielleicht zu teuer, eine veränderte Arbeitssituation, etc.
Oder es steht eine andere Lebensplanung an....

Dann soll dieser Mieter nicht aus der Situation rauskommen oder der Vermieter muss /kann mit einer evtl. Klage des Mietpartners rechnen?
Gruß Thelmalouis


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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Thelmalouis » 23.06.2015, 13:33

Franconia hat geschrieben:
Martinak hat geschrieben:Es ist ein Vertrag den 3 Parteien abgeschlossen haben, also müssen zu allen Änderungen auch alle 3 Parteien zustimmen.

Wenn er aber nur geht ohne das der Mietvertrag von allen 3 Parteien auf die TE umgeschrieben wurde kann Sie später nicht einfach kündigen, da dann seine Unterschrift fehlen würde, weil er ja immernoch im MV steht.

Wenn er dem Umschreiben zustimmt ist das kein Problem.

Nein da gibt es keine fristen, wenn er nicht unterschreibt, kann der Vermieter natürlich die Kündigung von ihr akzeptieren, ganz theoretisch könnte aber der KV später rechtlich gegen den VM vorgehen weil die Kündigung nicht wirksam war.
Dann bleibt einem nur, dass der Mietvertrag vom Vermieter gekündigt wird.
Bei einem guten Verhältnis zum Vermieter, der einem da evtl. auch gerne helfen würde aber wegen fehlender Unterschrift vom Ex nicht kann/darf, könnte man vllt. in gegenseitigem Einvernehmen so einen Weg aus der Misere finden, oder?

Im Zweifel kann man aber auch da sicher das Gericht bemühen und die Zustimmung/Unterschrift vom Ex durchs Gericht ersetzen lassen. Kostet aber dann wieder Zeit, Geld und Nerven.
Ich denke, oder hoffe zumindest, dass es in so einer Situation doch irgendein Schlupfloch geben muss.
Gruß Thelmalouis


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Ammit
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Ammit » 23.06.2015, 14:50

Franconia hat geschrieben:Knutschi,

wie passt dann das zusammen:
knutschi hat geschrieben:Einige Tage zuvor hat er mich sogar gefragt ob ich ihn heiraten würde, dann hätte er eine AE und könne arbeiten und etwas Geld verdienen.
und
knutschi hat geschrieben:Also er hat bereits seit über einem Jahr die unbefristete AE, er hatte diese bereits Monate vor meiner Schwangerschaft.
Mich beschleicht das ungute Gefühl, irgendwas an der AE bzw. seiner Ehe war faul.
Denn mit einer AE zwecks Ehe darf er auch arbeiten, sprich er hätte schon die ganze Zeit die ihr euch kennt arbeiten dürfen und können. Da macht mich die Aussage, die ich im ersten Zitat unterstrichen habe sehr stutzig.
Er bekommt auch einen dauerhaften Aufenthalt nur, wenn er sich selber finanzieren kann.
„Am meisten fühlt man sich von Wahrheiten getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte.“
Friedl Beutelrock

Desert Dancer
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Desert Dancer » 23.06.2015, 14:51

Ich frag mich im Moment vor alle, ob es Knutschi gut geht...

Gestern hatte sie ja Wehen... :(
Ehemaliges CIB-Vereinsmitglied

Good thoughts, good words, good deeds…
Nobody but me can Keep me safe...

Martinak
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Martinak » 23.06.2015, 14:57

Franconia hat geschrieben:
Martinak hat geschrieben:Es ist ein Vertrag den 3 Parteien abgeschlossen haben, also müssen zu allen Änderungen auch alle 3 Parteien zustimmen.

Wenn er aber nur geht ohne das der Mietvertrag von allen 3 Parteien auf die TE umgeschrieben wurde kann Sie später nicht einfach kündigen, da dann seine Unterschrift fehlen würde, weil er ja immernoch im MV steht.

Wenn er dem Umschreiben zustimmt ist das kein Problem.

Nein da gibt es keine fristen, wenn er nicht unterschreibt, kann der Vermieter natürlich die Kündigung von ihr akzeptieren, ganz theoretisch könnte aber der KV später rechtlich gegen den VM vorgehen weil die Kündigung nicht wirksam war.
Dann bleibt einem nur, dass der Mietvertrag vom Vermieter gekündigt wird.
Bei einem guten Verhältnis zum Vermieter, der einem da evtl. auch gerne helfen würde aber wegen fehlender Unterschrift vom Ex nicht kann/darf, könnte man vllt. in gegenseitigem Einvernehmen so einen Weg aus der Misere finden, oder?

Im Zweifel kann man aber auch da sicher das Gericht bemühen und die Zustimmung/Unterschrift vom Ex durchs Gericht ersetzen lassen. Kostet aber dann wieder Zeit, Geld und Nerven.
Mit welchem Grund soll denn der Vermieter kündigen?
Als VM kann man nur wegen Zahlungsrückständen, groben Vertragsverletzungen die mehrfach schriftlich abgemahnt werden müssen oder wegen Eigenbedarf kündigen.

Thelmalouis
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Thelmalouis » 23.06.2015, 15:01

Martinak hat geschrieben:Mit welchem Grund soll denn der Vermieter kündigen?
Als VM kann man nur wegen Zahlungsrückständen, groben Vertragsverletzungen die mehrfach schriftlich abgemahnt werden müssen oder wegen Eigenbedarf kündigen.
Er ist abgehauen und zahlt nicht. Der andere trägt die Miete ganz alleine. Für mich läuft das unter Vertragsverletzung, oder irre ich mich?
Zuletzt geändert von Thelmalouis am 23.06.2015, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Thelmalouis


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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Thelmalouis » 23.06.2015, 15:10

Desert Dancer hat geschrieben:Ich frag mich im Moment vor alle, ob es Knutschi gut geht...

Gestern hatte sie ja Wehen... :(
Das habe ich mich heute auch schon gefragt, weil sie sich gar nicht meldet.
Heute morgen habe ich noch gedacht, vielleicht hat sie bei dieser Rechtsberatung schon einen Termin bekommen.

Natürlich kann sie auch (zur Beobachtung) im Krankenhaus sein.
Gruß Thelmalouis


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Martinak
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Martinak » 23.06.2015, 15:36

Thelmalouis hat geschrieben:
Martinak hat geschrieben:Mit welchem Grund soll denn der Vermieter kündigen?
Als VM kann man nur wegen Zahlungsrückständen, groben Vertragsverletzungen die mehrfach schriftlich abgemahnt werden müssen oder wegen Eigenbedarf kündigen.
Er ist abgehauen und zahlt nicht. Der andere trägt die Miete ganz alleine. Für mich läuft das unter Vertragsverletzung, oder irre ich mich?
Nein weil ja beide drin stehen, somit haftet jeder für die Zahlungen auch alleine.

leva
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von leva » 23.06.2015, 15:39

Kutschi: Wovon lebt denn dein Freund? Er hat doch wohl einen Job? Oder wie hat er der EX-Ehefrau Miete(Scheinehe) gezahlt u dem jungen Bruder die WG Kosten?

leva
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von leva » 23.06.2015, 15:41

Harvey hat geschrieben:
knutschi hat geschrieben:
mit dem Vermieter habe ich bereits gesprochen. Er würde mir das Haus zur alleinigen Miete überlassen, da er auch von den Machenschaften weiß und sehr enttäuscht von meinem Freund ist.
knutschi hat geschrieben:Danke dir Maddalena, im Moment habe ich noch keinen Kontakt zum Vermieter aufgenommen, das werde ich tun wenn fest steht wie genau ich aus der Situation aussteige.
Du hast also schon vor längerer Zeit den Vermieter über die Situation aufgeklärt und ihn quasi vorgewarnt, oder schon mal vorgefühlt ob du allein als Mieterin für ihn in Frage kommst?
Was von Knutschi's Aussagen stimmt denn nun? Vorher kann man doch gar nix raten,mMN.
Wieso ist der Vermieter "enttaeuscht" von deinem Freund? Woher weiss der denn persoenliche Dinge? Wohnt der Vermieter in der Naehe u ihr habt beide persoenlichen Kontakt zu ihm?

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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Thelmalouis » 23.06.2015, 15:52

Martinak hat geschrieben:
Thelmalouis hat geschrieben:
Martinak hat geschrieben:Mit welchem Grund soll denn der Vermieter kündigen?
Als VM kann man nur wegen Zahlungsrückständen, groben Vertragsverletzungen die mehrfach schriftlich abgemahnt werden müssen oder wegen Eigenbedarf kündigen.
Er ist abgehauen und zahlt nicht. Der andere trägt die Miete ganz alleine. Für mich läuft das unter Vertragsverletzung, oder irre ich mich?
Nein weil ja beide drin stehen, somit haftet jeder für die Zahlungen auch alleine.
Also, damit muss man doch irgendwie was anfangen können.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. :wink:
Gruß Thelmalouis


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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von leva » 23.06.2015, 15:54

Warum hat dein Freund denn keinen FS ,nach x Jahren in D? Fahrdienste deinerseits wuerde ich komplett einstellen....! Den Mann zum Aussgehen fahren u abholen ....Hallo?? Nein,Schluss damit..... :idea:

Darinka
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Darinka » 23.06.2015, 16:28

Verbesserungsvorschlag allgemeiner Art für ähnliche Themen wie das von Harvey zitierte Vermieterkontakt-Thema:
Es kann ggf. mehr Ergebnis bringen, wenn man eine mögliche Erklärung (für solche Widersprüche) nicht mit der Frage mitgibt, sondern einfach nur nach einer Erklärung fragt... :wink: Problem ist nämlich sonst, dass das Ergebnis eigentlich keines ist, wenn dann zurück kommt: Ja genau so. :wink:
LG Darinka
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Am meisten fühlt man sich von der Wahrheit getroffen, die man sich selbst verheimlichen wollte. - Friedl Beutelrock

Agadirbleu
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Agadirbleu » 23.06.2015, 16:44

hallo Leva,

warum soll der Freund von Knutschi nach x Jahren in D einen Führerschein haben?
Das ist doch nicht zwingend!
Es gibt auch genügend Deutsche, die aus den verschiedensten Gründen es nicht für nötig erachten, einen FS zu machen ,u.a. auch weil sie kein Auto haben möchten (z. B. Umweltverschmutzung) Ich beobachte, dass in der Großstadt mehr und mehr junge und jüngere Menschen mit Kind und Kegel per Fahrrad unterwegs sind.

Knutschi hat ja bereits schon geschrieben, dass sie ihre Fahrdienste eingestellt hat. Also das Thema dürfte vom Tisch sein.

Darinka
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Re: Bezness und andere Dramen...

Beitrag von Darinka » 23.06.2015, 16:49

Liebe Agadirbleu, dann soll er doch gefälligst auch mit Fahrrad fahren (o.ä.) und sich nicht dauernd von ihr mit Auto bequem chauffieren lassen... Darum ging es m.E., denn das hat er ja jahrelang offensichtlich gemacht... :evil: Und deshalb fand ich levas Frage völlig berechtigt.

LG Darinka
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