Zürich, 2. April 2013/SDM
Antrag Aufhebung Art. 310 ZGB bei X LLLL, geb. TT.11.JJJJ, Y, geb. TT.03.JJJJ, Z, geb. TT.04.JJJJ
Sehr geehrte Damen und Herren
Ausgangslage
Nach einem Gewaltvorfall zwischen der Mutter E. LLLL und dem Vater, respektive Stiefvater O. O. wurden die Kinder X LLLL, Y O., Z LLLL mit Verfügung eines Obhutsentzugs am 31.03.2012 in das Kinderhaus TIPI platziert. Die Platzierung erfolgte zum Schutz der drei Mädchen.
Zum Zeitpunkt der Platzierung konnte das Gewaltpotential der Kindseltern eingeschätzt werden. Die Kindseltern wirkten emotional äusserst belastet und konnten eine kindsgerechte Betreuung der drei Mädchen nicht gewährleisten. Die Kindsmutter verbrachte wenige Tage in U-Haft und wurde daraufhin für 3 Monate gemäss Gewaltschutzmassnahmen angewiesen, keinen Kontakt zu O. O. aufzunehmen und die gemeinsame Wohnung nicht zu betreten.
Die Mädchen konnten weder der Mutter noch dem Vater in Obhut gelassen werden:
• O. O. musste täglich seiner Erwerbsarbeit nachgehen und hatte abends wenig Kraft für zusätzliche Pflichten, wie zum Beispiel die Wohnungssuche.
• Die Kindsmutter wurde aus der Wohnung verwiesen und wohnte vorübergehend bei einer Kollegin.
• Das Gewaltpotential der Eltern, insbesondere der Mutter konnte nicht eingeschätzt werden.
Sozialdepartement
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• E. LLLL wurde durch O. O. beschuldigt, einen problematischen Umgang mit Alkohol zu haben.
• Die Wohnung erweckte beim Hausbesuch den Eindruck, dass die Eltern ihren Pflichten (Sauberkeit / Ordnung der Wohnung) nicht mehr vollumfänglich nachkommen konnten.
• Die Kinder, insbesondere X, erweckten beim Hausbesuch vom 31. Mai 2012 den Eindruck, dass sie es gewohnt waren, sich alleine zu beschäftigen und viel Verantwortung zu übernehmen. X spielte während dem ganzen Besuch in ihrem Zimmer ohne nachzufragen, was los ist. Auf den Gewaltvorfall angesprochen reagierte sie, als wüsste sie von nichts.
• Die Eltern brauchten Zeit, um ihre schwierige Situation zu verarbeiten. Sie mussten sich ihren Gefühlen und künftigen Vorstellungen betreffend dem Familienleben bewusst werden.
Platzierung im TIPI
Grundsatz
Gemäss Konzept des TIPI ist das Hauptziel jeder Platzierung die Sicherung der Entwicklungschancen für das Kind, wenn die kindliche Entwicklung durch die familiäre Situation beeinträchtig wird. Das TIPI gewährleistet den Kindern einen befristeten Lebensort, der den kindlichen Bedürfnissen gerecht wird. Sie erleben eine Beruhigung ihres Alltags an einem sicheren Ort, lernen mit unvermeidbaren Stresssituationen im Alltag umzugehen und gewinnen Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Der Einbezug der Eltern und die Diagnostik der elterlichen Kompetenzen werden vom TIPI-Team sichergestellt. Im Zentrum steht immer auch die Arbeit an einer tragfähigen Kind-Eltern-Beziehung, welche die Beteiligung und Mitarbeit der Eltern an den Entwicklungsprozessen ihrer Kinder einschliesst.
Beobachtungen zur Entwicklung der Mädchen während der Zeit im TiPl
Die drei Kinder lebten vom 31.Mai 2012 bis 30.November 2012 im TIPI.
X: Sie zeigte sich gemäss Aussagen der Betreuerinnen des TIPI als intelligentes, aufgewecktes Mädchen mit einer schnellen Auffassungsgabe.
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Im emotionalen Bereich wird X als unsicher beschrieben. Sie könne zwar ihre Gefühle sprachlich gut ausdrücken, wirke aber oft bedrückt. Gedanklich schien sie viel beschäftigt, äusserte jedoch selten etwas.
Auffallend erschien, dass sie oft Bilderbücher auswählte, welche mit ihrer Geschichte in Verbindung gebracht werden konnten (Themen wie Angst, Nein-sagen, Gefühle). Sie hatte dann das Bedürfnis, sich und ihre Gefühle mitzuteilen. Den Betreuungspersonen wurde durch dieses Verhalten verdeutlicht, dass die erlebten Gewaltsituationen X stark beeinflussen und beschäftigen.
Während dem Aufenthalt äusserte X immer wieder, dass sie nach Hause zu Mami wolle. Zum Zeitpunkt des Austritts machte sie einen stabilen und ausgeglichenen Eindruck. Sie erzählte aber auch, dass sie Angst habe, dass die Eltern sich erneut streiten. Die Bezugspersonen thematisierten mit X was sie bei Streitigkeiten unter den Eltern tun könnte.
Y: Sie wird als aktives und aufgewecktes Mädchen beschrieben. Beim Eintritt ins TIPI wirkte sie in ihrem Spielverhalten eher passiv. Bald begann sie ihre Umgebung aus zukundschaften. Sie liebte es, die Welt draussen zu entdecken und erklimmt freudig Böschungen und spielt mit Wasser und Sand.
Im Kontakt zu anderen Menschen differenziert sie wenig zwischen ihr vertrauten und fremden Personen. So streckt sie schnell fremden Menschen ihre Arme entgegen.
Y scheint einen ausgeprägten Sinn dafür zu haben, was richtig und falsch ist. Ihre eigenen „Streiche" versucht sie durch ein Lächeln auszugleichen. Zum Ende der Platzierung zeigten sich der starke Wille und die Entdeckungslust von Y. Es wird für die Kindseltern eine Herausforderung darstellen, konsequent zu bleiben und nicht sofort nachzugeben, wenn Y ihren Unmut äussert.
Z: Sie entwickelt sich altersentsprechend. Oft plagten sie Bauchschmerzen oder hatte Schwierigkeiten mit der Verdauung. Bei Eintritt ins TIPI hatte sie tagsüber keinen festen Schlaf-Wachrhythmus. Sie liebte es mitten im Geschehen zu sein. Unmut zeigte sie lautstark und reagierte sehr aufmerksam auf Geräusche in ihrer Nähe.
Während dem Aufenthalt wechselte Z von anfänglich nur Schoppennahrung auf erste Breinahrung.
Als jüngste der drei Geschwister bekam sie bei Besuchen der Eltern am meisten elterlichen Körperkontakt und Aufmerksamkeit.
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Beobachtungen der Betreuungspersonen zu den Eltern
E. LLLL: Im Laufe der 6 Monate gelang es E. LLLL, sich auf ihre Kinder einzulassen und Ratschläge der Betreuerinnen anzunehmen. Anfänglich zeigte sie sich während den Besuchen noch oft überfordert, allen drei Mädchen gerecht zu werden. So standen die beiden Kleinen im Vordergrund und X lief nebenher. Die Mutter liess sich von X nur für kurze Zeit für eine altersgerechte Aktivität motivieren. Animation oder Stimulation für motorische oder verbale Spiele oder Spassmomente gab es von E. LLLL nur selten. Die Mutter wünschte, dass ihre Mädchen einfach bei ihr sitzen. Dies war insbesondere für Y schnell langweilig und erfüllte somit die Bedürfnisse und Erwartungen der Mutter nicht.
Den Betreuerinnen viel auf, dass E. LLLL insbesondere mit X oft im Befehlston kommunizierte. Der Mutter schien es insbesondere wichtig, dass die Kinder brav waren und sich von einer angepassten und ruhigen Art zeigten. Zuwendung schien X vor allem durch ein perfektes Erscheinungsbild (schön gekleidet, frisiert, wohlerzogen) zu erhalten.
Die beiden kleinen Kinder badete E. LLLL oft. Dabei zeigte sie sich bei Y jedoch hektisch und unsicher, so dass diese Aktivität für das Mädchen keine Entspannung bot. In ruhigen Momenten suchte Y Körperkontakt zur Mutter. Der Mutter fiel es jedoch schwer, altersadäquate Spielanreize zu schaffen.
Z versorgte E. LLLL von Beginn an zuverlässig. Pflegeleistungen und das Erkennen von Hunger nahm sie bei Z wahr. Sie hielt sie viel im Arm oder trug sie im Tuch vor der Brust gebunden. Ob eine wirkliche tragfähige, emotionale Beziehung zu diesem Zeitpunkt bestand, liess sich für die Betreuungspersonen des TIPI nur schwer erkennen. Die Mutter gab sich grosse Mühe, auf Zs Bedürfnisse einzugehen.
Als bekannt wurde, dass die Mädchen wieder zu der Mutter zurückkehren können, wurde E. LLLL sichtlich offener gegenüber Ratschlägen der Mitarbeitenden. Sie bemühte sich auf X einzugehen, erfragte deren Bedürfnisse und bot verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten an. Sie interessierte sich für die Ernährung von Z, machte bei der TIPI Köchin einen Brei-Kochkurs und begleitete Y öfters auf den Spielplatz.
Die Erziehungsaufgaben betreffend Y wurden nicht leichter für die Mutter, da Y sich als lebhaftes Kind zeigte und in eine starke Trotzphase zu kommen schien.
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O. O.: Bei allen drei Kindern war erkennbar, dass er eine wichtige Bezugsperson war. X freute sich über die Besuche ihres Stiefvaters. Sie nannte ihn ihren „braunen Papi". O. O. schaffte es oft neben der Betreuung der Kleinen auch die Spielbedürfnisse von X zu erkennen.
Y und Z badete er oft. Dabei blieb er ruhig und konnte die emotionalen Bedürfnisse seiner Töchter erkennen.
O. O. kämpfte gemäss Aussage der Betreuerinnen des TIPIs immer wieder mit der für ihn belastende Situation. Er fühlte sich oft ungerecht behandelt. Nicht immer gelang es ihm, diese Gefühle bei sich zu behalten. So war er bei den Besuchen leicht abgelenkt und mit den Gedanken wohl nicht immer bei den Kindern. Dies stellte für Y eine Verunsicherung dar. Y suchte mal intensiven Körperkontakt zum Vater, mal beachtete sie ihn kaum.
S LLLL: Er besuchte seine Tochter X siebenmal im TIPI. Der letzte Besuch war am 26.10.2012. Immer wieder missachtete S LLLL die Regeln der Telefonzeiten oder kam nicht zu vereinbarten Besuchsterminen. Besprachen die Betreuerinnen mit X die nicht wahrgenommenen Besuche ihres Vaters, zeigte sich X nicht überrascht, so als würde sie dieses Verhalten bereits kennen.
Kam S LLLL ins Tipi, freute sich X über dem Besuch. Die Betreuerinnen spürten, dass die beiden eine wichtige Beziehung und ein inniges Verhältnis zueinander haben.
Austritt TIPI
Am 30. November 2012 traten die Mädchen aus dem TIPI aus. Anfänglich war geplant, dass E. LLLL die Mädchen alleine betreuen wird. Nachdem die Gewaltschutzmassnahmen aufgehoben wurden und E. LLLL und O. O. wieder zusammen kommunizieren konnten, gaben sich die Eltern eine zweite Chance und beschlossen, erneut als Familie zusammen zu leben.
Beim Austritt wurde vereinbart, dass X neben dem Kindergarten künftig auch den Hort in Altstetten besuchen wird. Die beiden jüngeren Geschwister sollten 2 bis 3 Tage in der Woche eine Kinderkrippe besuchen. So kam es, dass Y und Z weitere 3 Monate als Krippenkinder 3 Mal wöchentlich die Zeit im TIPI verbrachten. Ab März 2013 konnte eine Kinderkrippe in Altstetten gefunden werden.
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Die Empfehlung des Betreuungsteam des TIPIs zeigen, dass es unabdingbar ist, die Familie weiterhin zu begleiten und beobachten. Insbesondere X soll durch Drittpersonen betreut werden und allenfalls die Möglichkeit bekommen, durch eine Fachperson ihre emotionalen Defizite aufzuarbeiten.
Y und Z sollen weiterhin in einer familienergänzenden Betreuung (Krippe) gefördert werden. E. LLLL wird dadurch entlastet und kann sich in Ruhe ihren psychosozialen Themen, dem Haushalt und weiteren Pflichten widmen (Therapie, behördliche Verpflichtungen).
Massnahmen nach Austritt
KOFA Abklärung
Das Zentrum Inselhof, Abteilung Eltern- Kindbegleitung wurde beauftragt in der Familie LLLL/ O. eine KOFA 6 Monate (Kompetenzorientierte Familienarbeit) durchzuführen. Es wurde vereinbart, dass die Familie während denersten 6 Wochen intensiv begleitet wird. Im März 2013 fand eine Zwischenauswertung der Eltem-Kindbegleitung statt, welche wegweisend war, ob in der Familie hinreichend Beruhigung eingekehrt und das Wohl der Kinder gewährleistet ist.
Die Zwischenauswertung war durchwegs positiv. Die Eltern - Kindbegleiterin Verena S. beschreibt, dass sich die Eltern und Kinder gut an dem Prozess beteiligen. E. LLLL nehme Anregungen wohlwollend auf und versuche mit ihren Kindern einen Tagesrhythmus einzuhalten. Die Wohnung wirke gepflegt, die Einrichtung und Spielsachen sind kindsgerecht. E. LLLL habe sich zum Ziel gesetzt ihren Alltag in Ruhe zu gestalten. Sie sei froh um die Unterstützung und auch bereit, dazu zu lernen.
E. LLLL gibt die Rückmeldung, dass die Eltern-Kindbegleitung eine Bereicherung sei und sie gerne für ihre Kinder lerne.
O. O. betone, dass es im Moment in der Familie keine Schwierigkeiten gäbe. Er habe gelernt Differenzen anzusprechen und wolle sorgfältig mit seinem Umfeld umgehen. Aus dem Bericht der Eltern - Kindbegleitung ist nicht zu entnehmen, ob O. O. seine Vorsätze auch umsetzen kann. Die Eltern -Kindbegleiterin teilt mit, dass er täglich arbeitet und dadurch einzig an den Abenden und am Wochenende Zeit für die Mädchen hat. Er spiele viel mit den Kindern und leite sie im Spiel an. Er müsse lernen den Mädchen vermehrt auch Grenzen setzen.
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Therapien
E. LLLL hat sich eine Therapeutin gesucht. Auf die Therapeutin wirke E. LLLL nicht wie eine Person, welche einen problematischen Umgang mit Alkohol habe. Sie komme pünktlich zum Gespräch und wolle für die Kinder etwas verändern. Erzählt E. LLLL von ihrer Beziehung zu O. O. hinterfragt die Therapeutin die Glaubwürdigkeit von O. O.
O. O. besuchte während der Zeit als die Kinder im TIPI waren einen Psychiater des PPZ. Diese Therapie hat er abgebrochen, nachdem klar war, dass er und die Kinder wieder zusammen leben werden.
Der Aufforderung mit Hilfe einer Paartherapie ihre Streitkultur aufzuarbeiten waren die Eltern anfänglich nicht nachgekommen. Nach einer erneuten Auseinandersetzung im März 2013 und der Angst einer Wiederholung der Geschehnisse, haben sich die Eltern umgehend um eine Paartherapie bemüht. Diese Therapie hat am ...begonnen.
Hort / Kinderkrippe
X besuchte nach Austritt 3-mal wöchentlich den Hort. Dieser gefällt ihr sehr gut und sie äusserte den Wunsch den Ferienhort zu besuchen.
Y und Z besuchten während drei Monaten die Krippe im TIPI. Die Mutter begleitete die Mädchen zuverlässig nach Birmensdorf.
Mit Hilfe der Anlaufstelle für Kinderbetreuung im Kreis 9 fand E. LLLL per März 2013 eine Krippe in Albisrieden. Die Mädchen werden nach einer Eingewöhnungszeit jeweils am Donnerstag und Freitag die Krippe besuchen. Eine erste telefonische Rückmeldung der Betreuerin der Kinderkrippe zeigt, dass die Mädchen sich schnell an die Krippenregeln gewöhnt haben und die Zusammenarbeit mit E. LLLL leicht fällt. O. O. war bis anhin nie in der Kinderkrippe.
Mütterberatung
E. LLLL nimmt seit anfangs Jahr 2013 Termine bei der Mütterberaterin Verena K. war. Bei diesen Terminen wurde insbesondere das Essverhalten von Z besprochen. Die Mütternberaterin sieht keine Gründe für eine Kindswohlgefährdung.
Wirtschaftliche Hilfe
Die fallführenden Beraterin in der wirtschaftlichen Hilfe Lilian S. berichtet, dass E. LLLL und O. O. jeweils Ende Monat in grosse finanzielle Engpässe geraten. Dies führt
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regelmässig zu Auseinandersetzungen. E. LLLL und O. O. werfen sich gegenseitig einen unvernünftigen Umgang mit dem Geld vor. Während einem Streit diesbezüglich anfangs März 2013 wurde die Familienarbeiterin notfallmässig beigezogen. Beim Schlichtungsgespräch wurde sichtbar, dass die Eltern betreffend Finanzen kein gegenseitiges Vertrauen aufbringen.
Unterdessen wurde der Familienbegleiterin der zusätzliche Auftrag erteilt, mit E. LLLL und O. O. eine finanzielle Bestandesaufnahme (Schulden, Auslagen etc,) aufzustellen und eine Budgetberatung durchzuführen. Während einem Gespräch mit dem Stellvertreter von Lilian S. wurde vereinbart, dass die Privaten Schulden in kleinen Raten beglichen werden, die Sozialhilfezahlungen zweimonatlich ausbezahlt werden und die Kürzungen in der wirtschaftlichen Hilfe in kleineren monatlichen Raten abgegolten werden.
Antrag
Aufhebung des Obhutsentzug gemäss Art. 310 ZGB für die Kinder X LLLL, Y O. und Z LLLL.
Begründung Antrag
Die Rückmeldungen der Drittpersonen zeigen mehrheitlich, dass E. LLLL und O. O. ihre Betreuungsaufgaben wieder übernommen haben. Durch Kinderkrippe, Hort und Kindergarten kann die Entwicklung der Mädchen kontinuierlich beobachtet werden. Die Institutionen wurden darauf hingewiesen bei Auffälligkeiten mit der Beiständin in Kontakt zu treten.
Die knappen finanziellen Ressourcen sind ein Stressfaktor für E. LLLL und O. O. uns somit ein Risiko für das Wohlergehen der Familie. Die Problematik ist erkannt und benannt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird die Familie dahingehend unterstützt.
Die Kindseltern sind bereit in Bezug auf ihre Partnerschaftlichen Differenzen fachliche Hilfe anzunehmen.
Martine S-Z Sozialarbeiterin
Wem hier noch nicht schlecht geworden ist - einige Anmerkungen:
- im März 2013 kam es schon wieder zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung - ich als sorgeberechtigter Vater, wurde nicht einmal informiert !!
- die angeblich mehrheitlich positiven Rückmeldungen der Drittpersonen sind (1.) die Tante der Mütterbetreuung, die schon 2008 bestätigte, dass es sich um eine gute und verantwortungsvolle Mutter handele
(2.) die wirstschaftliche Beraterin Liliane S. hat nicht berichtet, dass alles in Ordnung ist (3.) die Therapeutin der Mutter (die eine Psychose mit Gesprächen auch nicht behandeln kann), stellt die Behauptung auf, dass die Mutter keinen problematischen Umgang mit Alkohol hätte - das war aber schon Thema im Trennungsverfahren 2008 und ein paar Belege hätte ich da noch zu liefern; eine positive Empfehlung hat sie laut diesem Bericht nicht abgegeben (4.) Die Empfehlung des Betreuungsteam des TIPIs war negativ ----- die Beiständin sollte mal einen Mathematik Grundkurs fürs Abzählen besuchen, damit sie sich wenigsten dort nicht vertut
- die Schuld an allem ist auch identifiziert: Das Geld. Es kann also nur an einem Rabenvater, wie mir liegen, der die schwere Misshandlung seiner Tochter nicht mehr finanziert, das die Mutter paranoid ist und ständig ausrastet. Wenn die Nigerianische Mutter nicht von ihrem Nigerianischen Clan wegen Geld unter Druck gesetzt würde, bräuchte man die Schweizer Sozialhilfe an sie vielleicht nicht in zwei Teilen auszahlen, es würde über den gesamten Monat reichen und der Druck, der die Mutter regelmässig ausrasten lässt, wäre abgemildert - aber an so naheliegende Dinge denkt die Beiständin nicht, weil sie dann ja keinen greifbaren Schuldigen mehr hat
Liebe Schweizer (die Mehrheit ist nämlich sehr vernünftig), die ihr das lest und bezahlt - geht auf die Strasse und sorgt dafür, dass die KESB und der Bezirksrat Zürich Euer Geld nicht mehr zum Fenster raus schmeisst und Kinder misshandelt. Das bleibt nämlich immer an allen kleben. Die Finanzierung dieser gesamten, leicht lösbaren Situation übernimmt nämlich nicht die Beiständin Martine S-Z, die KESB Fr.Suzzanne O oder der korrupte Bezirksrat unter Walter D., nein die Finanzierung übernehmen alle Schweizer Steuerzahler. Ihr bezahlt die Gehälter dieser Leute, die Euren Ruf kaputt machen, Eurer Geld verschleudern und Kinder misshandeln. Ihr bezahlt auch die mittlerweile vielfältigen beteiligten Institutionen: Polizei, Staatsanwaltschaft, KESB, Sozialbehörde, Bezirksrat, KOFA, Insel, Kinderhaus Tipi usw usf - ich könnte hier nur noch raten, aber nach meiner Schätzung aus dem letzten Jahr, gehe ich davon aus, dass hier
jeden Monat ein 5-stelliger Betrag in Franken in diese Situation investiert wird.