Nigeria: Reingelegt

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesen Ländern

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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 03.08.2013, 16:06

Zürich, 2. April 2013/SDM

Antrag Aufhebung Art. 310 ZGB bei X LLLL, geb. TT.11.JJJJ, Y, geb. TT.03.JJJJ, Z, geb. TT.04.JJJJ

Sehr geehrte Damen und Herren

Ausgangslage
Nach einem Gewaltvorfall zwischen der Mutter E. LLLL und dem Vater, respektive Stiefvater O. O. wurden die Kinder X LLLL, Y O., Z LLLL mit Verfügung eines Obhutsentzugs am 31.03.2012 in das Kinderhaus TIPI platziert. Die Platzierung erfolgte zum Schutz der drei Mädchen.
Zum Zeitpunkt der Platzierung konnte das Gewaltpotential der Kindseltern eingeschätzt werden. Die Kindseltern wirkten emotional äusserst belastet und konnten eine kindsgerechte Betreuung der drei Mädchen nicht gewährleisten. Die Kindsmutter verbrachte wenige Tage in U-Haft und wurde daraufhin für 3 Monate gemäss Gewaltschutzmassnahmen angewiesen, keinen Kontakt zu O. O. aufzunehmen und die gemeinsame Wohnung nicht zu betreten.
Die Mädchen konnten weder der Mutter noch dem Vater in Obhut gelassen werden:
• O. O. musste täglich seiner Erwerbsarbeit nachgehen und hatte abends wenig Kraft für zusätzliche Pflichten, wie zum Beispiel die Wohnungssuche.
• Die Kindsmutter wurde aus der Wohnung verwiesen und wohnte vorübergehend bei einer Kollegin.
• Das Gewaltpotential der Eltern, insbesondere der Mutter konnte nicht eingeschätzt werden.


Sozialdepartement
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• E. LLLL wurde durch O. O. beschuldigt, einen problematischen Umgang mit Alkohol zu haben.
• Die Wohnung erweckte beim Hausbesuch den Eindruck, dass die Eltern ihren Pflichten (Sauberkeit / Ordnung der Wohnung) nicht mehr vollumfänglich nachkommen konnten.
• Die Kinder, insbesondere X, erweckten beim Hausbesuch vom 31. Mai 2012 den Eindruck, dass sie es gewohnt waren, sich alleine zu beschäftigen und viel Verantwortung zu übernehmen. X spielte während dem ganzen Besuch in ihrem Zimmer ohne nachzufragen, was los ist. Auf den Gewaltvorfall angesprochen reagierte sie, als wüsste sie von nichts.
• Die Eltern brauchten Zeit, um ihre schwierige Situation zu verarbeiten. Sie mussten sich ihren Gefühlen und künftigen Vorstellungen betreffend dem Familienleben bewusst werden.



Platzierung im TIPI
Grundsatz
Gemäss Konzept des TIPI ist das Hauptziel jeder Platzierung die Sicherung der Entwicklungschancen für das Kind, wenn die kindliche Entwicklung durch die familiäre Situation beeinträchtig wird. Das TIPI gewährleistet den Kindern einen befristeten Lebensort, der den kindlichen Bedürfnissen gerecht wird. Sie erleben eine Beruhigung ihres Alltags an einem sicheren Ort, lernen mit unvermeidbaren Stresssituationen im Alltag umzugehen und gewinnen Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Der Einbezug der Eltern und die Diagnostik der elterlichen Kompetenzen werden vom TIPI-Team sichergestellt. Im Zentrum steht immer auch die Arbeit an einer tragfähigen Kind-Eltern-Beziehung, welche die Beteiligung und Mitarbeit der Eltern an den Entwicklungsprozessen ihrer Kinder einschliesst.
Beobachtungen zur Entwicklung der Mädchen während der Zeit im TiPl

Die drei Kinder lebten vom 31.Mai 2012 bis 30.November 2012 im TIPI.
X: Sie zeigte sich gemäss Aussagen der Betreuerinnen des TIPI als intelligentes, aufgewecktes Mädchen mit einer schnellen Auffassungsgabe.
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Im emotionalen Bereich wird X als unsicher beschrieben. Sie könne zwar ihre Gefühle sprachlich gut ausdrücken, wirke aber oft bedrückt. Gedanklich schien sie viel beschäftigt, äusserte jedoch selten etwas.
Auffallend erschien, dass sie oft Bilderbücher auswählte, welche mit ihrer Geschichte in Verbindung gebracht werden konnten (Themen wie Angst, Nein-sagen, Gefühle). Sie hatte dann das Bedürfnis, sich und ihre Gefühle mitzuteilen. Den Betreuungspersonen wurde durch dieses Verhalten verdeutlicht, dass die erlebten Gewaltsituationen X stark beeinflussen und beschäftigen.
Während dem Aufenthalt äusserte X immer wieder, dass sie nach Hause zu Mami wolle. Zum Zeitpunkt des Austritts machte sie einen stabilen und ausgeglichenen Eindruck. Sie erzählte aber auch, dass sie Angst habe, dass die Eltern sich erneut streiten. Die Bezugspersonen thematisierten mit X was sie bei Streitigkeiten unter den Eltern tun könnte.
Y: Sie wird als aktives und aufgewecktes Mädchen beschrieben. Beim Eintritt ins TIPI wirkte sie in ihrem Spielverhalten eher passiv. Bald begann sie ihre Umgebung aus zukundschaften. Sie liebte es, die Welt draussen zu entdecken und erklimmt freudig Böschungen und spielt mit Wasser und Sand.
Im Kontakt zu anderen Menschen differenziert sie wenig zwischen ihr vertrauten und fremden Personen. So streckt sie schnell fremden Menschen ihre Arme entgegen.
Y scheint einen ausgeprägten Sinn dafür zu haben, was richtig und falsch ist. Ihre eigenen „Streiche" versucht sie durch ein Lächeln auszugleichen. Zum Ende der Platzierung zeigten sich der starke Wille und die Entdeckungslust von Y. Es wird für die Kindseltern eine Herausforderung darstellen, konsequent zu bleiben und nicht sofort nachzugeben, wenn Y ihren Unmut äussert.
Z: Sie entwickelt sich altersentsprechend. Oft plagten sie Bauchschmerzen oder hatte Schwierigkeiten mit der Verdauung. Bei Eintritt ins TIPI hatte sie tagsüber keinen festen Schlaf-Wachrhythmus. Sie liebte es mitten im Geschehen zu sein. Unmut zeigte sie lautstark und reagierte sehr aufmerksam auf Geräusche in ihrer Nähe.
Während dem Aufenthalt wechselte Z von anfänglich nur Schoppennahrung auf erste Breinahrung.
Als jüngste der drei Geschwister bekam sie bei Besuchen der Eltern am meisten elterlichen Körperkontakt und Aufmerksamkeit.
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Beobachtungen der Betreuungspersonen zu den Eltern
E. LLLL: Im Laufe der 6 Monate gelang es E. LLLL, sich auf ihre Kinder einzulassen und Ratschläge der Betreuerinnen anzunehmen. Anfänglich zeigte sie sich während den Besuchen noch oft überfordert, allen drei Mädchen gerecht zu werden. So standen die beiden Kleinen im Vordergrund und X lief nebenher. Die Mutter liess sich von X nur für kurze Zeit für eine altersgerechte Aktivität motivieren. Animation oder Stimulation für motorische oder verbale Spiele oder Spassmomente gab es von E. LLLL nur selten. Die Mutter wünschte, dass ihre Mädchen einfach bei ihr sitzen. Dies war insbesondere für Y schnell langweilig und erfüllte somit die Bedürfnisse und Erwartungen der Mutter nicht.
Den Betreuerinnen viel auf, dass E. LLLL insbesondere mit X oft im Befehlston kommunizierte. Der Mutter schien es insbesondere wichtig, dass die Kinder brav waren und sich von einer angepassten und ruhigen Art zeigten. Zuwendung schien X vor allem durch ein perfektes Erscheinungsbild (schön gekleidet, frisiert, wohlerzogen) zu erhalten.
Die beiden kleinen Kinder badete E. LLLL oft. Dabei zeigte sie sich bei Y jedoch hektisch und unsicher, so dass diese Aktivität für das Mädchen keine Entspannung bot. In ruhigen Momenten suchte Y Körperkontakt zur Mutter. Der Mutter fiel es jedoch schwer, altersadäquate Spielanreize zu schaffen.
Z versorgte E. LLLL von Beginn an zuverlässig. Pflegeleistungen und das Erkennen von Hunger nahm sie bei Z wahr. Sie hielt sie viel im Arm oder trug sie im Tuch vor der Brust gebunden. Ob eine wirkliche tragfähige, emotionale Beziehung zu diesem Zeitpunkt bestand, liess sich für die Betreuungspersonen des TIPI nur schwer erkennen. Die Mutter gab sich grosse Mühe, auf Zs Bedürfnisse einzugehen.
Als bekannt wurde, dass die Mädchen wieder zu der Mutter zurückkehren können, wurde E. LLLL sichtlich offener gegenüber Ratschlägen der Mitarbeitenden. Sie bemühte sich auf X einzugehen, erfragte deren Bedürfnisse und bot verschiedene Beschäftigungsmög­lichkeiten an. Sie interessierte sich für die Ernährung von Z, machte bei der TIPI Köchin einen Brei-Kochkurs und begleitete Y öfters auf den Spielplatz.
Die Erziehungsaufgaben betreffend Y wurden nicht leichter für die Mutter, da Y sich als lebhaftes Kind zeigte und in eine starke Trotzphase zu kommen schien.
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O. O.: Bei allen drei Kindern war erkennbar, dass er eine wichtige Bezugsperson war. X freute sich über die Besuche ihres Stiefvaters. Sie nannte ihn ihren „braunen Papi". O. O. schaffte es oft neben der Betreuung der Kleinen auch die Spielbedürfnisse von X zu erkennen.
Y und Z badete er oft. Dabei blieb er ruhig und konnte die emotionalen Bedürf­nisse seiner Töchter erkennen.
O. O. kämpfte gemäss Aussage der Betreuerinnen des TIPIs immer wieder mit der für ihn belastende Situation. Er fühlte sich oft ungerecht behandelt. Nicht immer gelang es ihm, diese Gefühle bei sich zu behalten. So war er bei den Besuchen leicht abgelenkt und mit den Gedanken wohl nicht immer bei den Kindern. Dies stellte für Y eine Verunsi­cherung dar. Y suchte mal intensiven Körperkontakt zum Vater, mal beachtete sie ihn kaum.
S LLLL: Er besuchte seine Tochter X siebenmal im TIPI. Der letzte Besuch war am 26.10.2012. Immer wieder missachtete S LLLL die Regeln der Telefonzeiten oder kam nicht zu vereinbarten Besuchsterminen. Besprachen die Betreuerinnen mit X die nicht wahrgenommenen Besuche ihres Vaters, zeigte sich X nicht überrascht, so als würde sie dieses Verhalten bereits kennen.
Kam S LLLL ins Tipi, freute sich X über dem Besuch. Die Betreuerinnen spürten, dass die beiden eine wichtige Beziehung und ein inniges Verhältnis zueinander haben.



Austritt TIPI
Am 30. November 2012 traten die Mädchen aus dem TIPI aus. Anfänglich war geplant, dass E. LLLL die Mädchen alleine betreuen wird. Nachdem die Gewaltschutzmassnahmen aufgehoben wurden und E. LLLL und O. O. wieder zusammen kommunizieren konnten, gaben sich die Eltern eine zweite Chance und beschlossen, erneut als Familie zusammen zu leben.
Beim Austritt wurde vereinbart, dass X neben dem Kindergarten künftig auch den Hort in Altstetten besuchen wird. Die beiden jüngeren Geschwister sollten 2 bis 3 Tage in der Woche eine Kinderkrippe besuchen. So kam es, dass Y und Z weitere 3 Monate als Krippenkinder 3 Mal wöchentlich die Zeit im TIPI verbrachten. Ab März 2013 konnte eine Kinderkrippe in Altstetten gefunden werden.
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Die Empfehlung des Betreuungsteam des TIPIs zeigen, dass es unabdingbar ist, die Familie weiterhin zu begleiten und beobachten. Insbesondere X soll durch Drittpersonen betreut werden und allenfalls die Möglichkeit bekommen, durch eine Fachperson ihre emotionalen Defizite aufzuarbeiten.
Y und Z sollen weiterhin in einer familienergänzenden Betreuung (Krippe) gefördert werden. E. LLLL wird dadurch entlastet und kann sich in Ruhe ihren psychosozialen Themen, dem Haushalt und weiteren Pflichten widmen (Therapie, behördliche Verpflichtungen).

Massnahmen nach Austritt
KOFA Abklärung
Das Zentrum Inselhof, Abteilung Eltern- Kindbegleitung wurde beauftragt in der Familie LLLL/ O. eine KOFA 6 Monate (Kompetenzorientierte Familienarbeit) durchzuführen. Es wurde vereinbart, dass die Familie während denersten 6 Wochen intensiv begleitet wird. Im März 2013 fand eine Zwischenauswertung der Eltem-Kindbegleitung statt, welche wegweisend war, ob in der Familie hinreichend Beruhigung eingekehrt und das Wohl der Kinder gewährleistet ist.
Die Zwischenauswertung war durchwegs positiv. Die Eltern - Kindbegleiterin Verena S. beschreibt, dass sich die Eltern und Kinder gut an dem Prozess beteiligen. E. LLLL nehme Anregungen wohlwollend auf und versuche mit ihren Kindern einen Tagesrhythmus einzuhalten. Die Wohnung wirke gepflegt, die Einrichtung und Spielsachen sind kindsgerecht. E. LLLL habe sich zum Ziel gesetzt ihren Alltag in Ruhe zu gestalten. Sie sei froh um die Unterstützung und auch bereit, dazu zu lernen.
E. LLLL gibt die Rückmeldung, dass die Eltern-Kindbegleitung eine Bereicherung sei und sie gerne für ihre Kinder lerne.
O. O. betone, dass es im Moment in der Familie keine Schwierigkeiten gäbe. Er habe gelernt Differenzen anzusprechen und wolle sorgfältig mit seinem Umfeld umgehen. Aus dem Bericht der Eltern - Kindbegleitung ist nicht zu entnehmen, ob O. O. seine Vorsätze auch umsetzen kann. Die Eltern -Kindbegleiterin teilt mit, dass er täglich arbeitet und dadurch einzig an den Abenden und am Wochenende Zeit für die Mädchen hat. Er spiele viel mit den Kindern und leite sie im Spiel an. Er müsse lernen den Mädchen vermehrt auch Grenzen setzen.
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Therapien
E. LLLL hat sich eine Therapeutin gesucht. Auf die Therapeutin wirke E. LLLL nicht wie eine Person, welche einen problematischen Umgang mit Alkohol habe. Sie komme pünktlich zum Gespräch und wolle für die Kinder etwas verändern. Erzählt E. LLLL von ihrer Beziehung zu O. O. hinterfragt die Therapeutin die Glaubwürdigkeit von O. O.
O. O. besuchte während der Zeit als die Kinder im TIPI waren einen Psychiater des PPZ. Diese Therapie hat er abgebrochen, nachdem klar war, dass er und die Kinder wieder zusammen leben werden.
Der Aufforderung mit Hilfe einer Paartherapie ihre Streitkultur aufzuarbeiten waren die Eltern anfänglich nicht nachgekommen. Nach einer erneuten Auseinandersetzung im März 2013 und der Angst einer Wiederholung der Geschehnisse, haben sich die Eltern umgehend um eine Paartherapie bemüht. Diese Therapie hat am ...begonnen.

Hort / Kinderkrippe
X besuchte nach Austritt 3-mal wöchentlich den Hort. Dieser gefällt ihr sehr gut und sie äusserte den Wunsch den Ferienhort zu besuchen.
Y und Z besuchten während drei Monaten die Krippe im TIPI. Die Mutter begleitete die Mädchen zuverlässig nach Birmensdorf.
Mit Hilfe der Anlaufstelle für Kinderbetreuung im Kreis 9 fand E. LLLL per März 2013 eine Krippe in Albisrieden. Die Mädchen werden nach einer Eingewöhnungszeit jeweils am Donnerstag und Freitag die Krippe besuchen. Eine erste telefonische Rückmeldung der Betreuerin der Kinderkrippe zeigt, dass die Mädchen sich schnell an die Krippenregeln gewöhnt haben und die Zusammenarbeit mit E. LLLL leicht fällt. O. O. war bis anhin nie in der Kinderkrippe.

Mütterberatung
E. LLLL nimmt seit anfangs Jahr 2013 Termine bei der Mütterberaterin Verena K. war. Bei diesen Terminen wurde insbesondere das Essverhalten von Z besprochen. Die Mütternberaterin sieht keine Gründe für eine Kindswohlgefährdung.

Wirtschaftliche Hilfe
Die fallführenden Beraterin in der wirtschaftlichen Hilfe Lilian S. berichtet, dass E. LLLL und O. O. jeweils Ende Monat in grosse finanzielle Engpässe geraten. Dies führt
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regelmässig zu Auseinandersetzungen. E. LLLL und O. O. werfen sich gegen­seitig einen unvernünftigen Umgang mit dem Geld vor. Während einem Streit diesbezüglich anfangs März 2013 wurde die Familienarbeiterin notfallmässig beigezogen. Beim Schlichtungsgespräch wurde sichtbar, dass die Eltern betreffend Finanzen kein gegenseitiges Vertrauen aufbringen.
Unterdessen wurde der Familienbegleiterin der zusätzliche Auftrag erteilt, mit E. LLLL und O. O. eine finanzielle Bestandesaufnahme (Schulden, Auslagen etc,) aufzustellen und eine Budgetberatung durchzuführen. Während einem Gespräch mit dem Stellvertreter von Lilian S. wurde vereinbart, dass die Privaten Schulden in kleinen Raten beglichen werden, die Sozialhilfezahlungen zweimonatlich ausbezahlt werden und die Kürzungen in der wirtschaftlichen Hilfe in kleineren monatlichen Raten abgegolten werden.


Antrag
Aufhebung des Obhutsentzug gemäss Art. 310 ZGB für die Kinder X LLLL, Y O. und Z LLLL.
Begründung Antrag
Die Rückmeldungen der Drittpersonen zeigen mehrheitlich, dass E. LLLL und O. O. ihre Betreuungsaufgaben wieder übernommen haben. Durch Kinderkrippe, Hort und Kindergarten kann die Entwicklung der Mädchen kontinuierlich beobachtet werden. Die Institutionen wurden darauf hingewiesen bei Auffälligkeiten mit der Beiständin in Kontakt zu treten.
Die knappen finanziellen Ressourcen sind ein Stressfaktor für E. LLLL und O. O. uns somit ein Risiko für das Wohlergehen der Familie. Die Problematik ist erkannt und benannt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird die Familie dahingehend unterstützt.
Die Kindseltern sind bereit in Bezug auf ihre Partnerschaftlichen Differenzen fachliche Hilfe anzunehmen.

Martine S-Z Sozialarbeiterin
Wem hier noch nicht schlecht geworden ist - einige Anmerkungen:
  1. im März 2013 kam es schon wieder zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung - ich als sorgeberechtigter Vater, wurde nicht einmal informiert !!
  2. die angeblich mehrheitlich positiven Rückmeldungen der Drittpersonen sind (1.) die Tante der Mütterbetreuung, die schon 2008 bestätigte, dass es sich um eine gute und verantwortungsvolle Mutter handele :lol: (2.) die wirstschaftliche Beraterin Liliane S. hat nicht berichtet, dass alles in Ordnung ist (3.) die Therapeutin der Mutter (die eine Psychose mit Gesprächen auch nicht behandeln kann), stellt die Behauptung auf, dass die Mutter keinen problematischen Umgang mit Alkohol hätte - das war aber schon Thema im Trennungsverfahren 2008 und ein paar Belege hätte ich da noch zu liefern; eine positive Empfehlung hat sie laut diesem Bericht nicht abgegeben (4.) Die Empfehlung des Betreuungsteam des TIPIs war negativ ----- die Beiständin sollte mal einen Mathematik Grundkurs fürs Abzählen besuchen, damit sie sich wenigsten dort nicht vertut
  3. die Schuld an allem ist auch identifiziert: Das Geld. Es kann also nur an einem Rabenvater, wie mir liegen, der die schwere Misshandlung seiner Tochter nicht mehr finanziert, das die Mutter paranoid ist und ständig ausrastet. Wenn die Nigerianische Mutter nicht von ihrem Nigerianischen Clan wegen Geld unter Druck gesetzt würde, bräuchte man die Schweizer Sozialhilfe an sie vielleicht nicht in zwei Teilen auszahlen, es würde über den gesamten Monat reichen und der Druck, der die Mutter regelmässig ausrasten lässt, wäre abgemildert - aber an so naheliegende Dinge denkt die Beiständin nicht, weil sie dann ja keinen greifbaren Schuldigen mehr hat
Liebe Schweizer (die Mehrheit ist nämlich sehr vernünftig), die ihr das lest und bezahlt - geht auf die Strasse und sorgt dafür, dass die KESB und der Bezirksrat Zürich Euer Geld nicht mehr zum Fenster raus schmeisst und Kinder misshandelt. Das bleibt nämlich immer an allen kleben. Die Finanzierung dieser gesamten, leicht lösbaren Situation übernimmt nämlich nicht die Beiständin Martine S-Z, die KESB Fr.Suzzanne O oder der korrupte Bezirksrat unter Walter D., nein die Finanzierung übernehmen alle Schweizer Steuerzahler. Ihr bezahlt die Gehälter dieser Leute, die Euren Ruf kaputt machen, Eurer Geld verschleudern und Kinder misshandeln. Ihr bezahlt auch die mittlerweile vielfältigen beteiligten Institutionen: Polizei, Staatsanwaltschaft, KESB, Sozialbehörde, Bezirksrat, KOFA, Insel, Kinderhaus Tipi usw usf - ich könnte hier nur noch raten, aber nach meiner Schätzung aus dem letzten Jahr, gehe ich davon aus, dass hier jeden Monat ein 5-stelliger Betrag in Franken in diese Situation investiert wird.
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 03.08.2013, 17:41

@Amely
Ja - viel schlimmer geht es nicht mehr. Was eigentlich noch fehlt, ist die Meldung, dass meine Tochter unter Aufsicht der Schweizer Behörden beschnitten wurde, oder dass sie aufgrund des psychischen Misshandlungen anfängt epileptische Anfälle zu bekommen. Da ich aber nun weiss, wie verbrecherisch diese Leute mit meiner Tochter umgehen, werde ich hier nicht mehr locker lassen.
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Haram
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Haram » 03.08.2013, 18:14

Hallo Valerian

Ist eine kriminelle Vereinigung !

Gruss
haram
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 08.08.2013, 12:16

Jetzt gibt es eine Gesamtdarstellung: http://bit.ly/11Oik0Q
Ich freu mich auf jeden Aufruf. Die anderen Neuigkeiten schreibe ich weiterhin
hier im Forum.
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Elisa
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Elisa » 08.08.2013, 13:57

Valerian, über diese Parasiten könnte ich ein Buch füllen, aber nicht nur ich.

LG Elisa

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 13.08.2013, 13:10

Da es jetzt zu einem absoluten Abbruch des Kontakts zu meiner Tochter gekommen ist (siehe Fallbeschreibung), habe ich noch zwei Dinge unternommen:
  1. eine Rundmail an alle Schweizer Nationalratsmitglieder - es soll ja später keiner behaupten können, er hätte die Zustände um die KESB nicht gekannt:
    Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte,

    ich möchte Sie mit diesem Schreiben auf die Seite:

    Der Fall "Celina" (Schweiz)

    aufmerksam machen. Hier beschreibe ich, was Züricher
    Behörden im Bruch mit vielen Gesetzen mit meiner Tochter
    anstellen.

    Derzeit verweigert man mir, den Kontakt zu meiner Tochter
    vollständig. Eine Petition an Frau Sommaruga, mit der
    Bitte einen Ausschuss einzusetzen, wurde mir
    zurück gesendet.

    Ich bitte hiermit, um Ihre Hilfe in der Sache.

    Mit freundlichen Grüssen
  2. eine Petitition an den Deutschen Bundestag. Immerhin hat meine Tochter die Deutsche Staatsangehörigkeit und kann nichts dafür in die Fänge der KESB Zürich und ihrer Waisenrätin Suzanne O. gelangt zu sein. Den Text werde ich veröffentlichen, sobald die Nummer durch den Petitionsausschuss vergeben ist.
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Elisa
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Elisa » 13.08.2013, 15:45

Valerian,

setz den Link für die Petition , damit wir unterschreiben können.

Bleib stark.

LG Elisa

Karlotta
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Karlotta » 13.08.2013, 16:17

Valerian, wenn ich sehe, daß Post von Dir da ist, bekomme ich schon Herzklopfen. Ich würde mir wünschen, daß bei Dir die Dramaturgie schnellsten aufhört. Auch jeden Fall würde ich auch die Petition unterschreiben. Karlotta
Ich sehe älter aus als ich mich fühle! Doch der Körper haut ab, macht sich selbständig!
Sky du Mont

Elisa
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Elisa » 13.08.2013, 17:12

Valerian, kannst Du nicht noch eine Verlinkung mit Facebook machen ? , denn das hat mehr Auswirkung .


Gruss

Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 13.08.2013, 18:30

Vielen Dank für den Zuspruch. Ich hoffe auch, dass hier wieder Normalität einkehrt. Zumindest sollte die Kleine ihre Grosseltern wieder treffen dürfen - die vermissen ihre Enkelin nämlich auch, vor allem die Oma.

Eine Unterschriftensammlung wird es voraussichtlich nicht geben - es handelt sich ja nicht um ein öffentliches Anliegen, sondern schlicht um die Durchsetzung elementarster Rechte. Wenn das Schreiben Online ist, wird man das sehen.

Facebook wäre natürlich ein sofortiger Multiplikator. Das werde ich überlegen, wenn auch der laufende Antrag meines Anwalts kein Ergebnis liefert. Da ich aber schon so weit war, selbst öffentlich aufzutreten, ist es mit Sicherheit keine Hürde mehr.
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 15.08.2013, 23:08

Liebe @Barbara

ich hatte Spiegel-TV, Panorama und Report probiert. Allerdings gab es zu der Zeit noch keine vernünftige Zusammenfassung.
Jetzt läuft eine Petition um die Rechte meiner Tochter. Wenn ich die Bearbeitungsnummer der Petition habe, werde ich sie
veröffentlichen. Und wenn das noch nicht hilft, werde ich recht kurzfristig weitere Aktivitäten entwickeln - ich habe jetzt
etwas Unterstützung von professioneller Seite und hoffe immer noch, dass ich meine Tochter mal wiedersehen kann.

lg
Valerian (alias Sebastian)
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 20.08.2013, 14:23

Gestern habe ich die Mitteilung bekommen, dass meine Tochter nun in der Schweiz eingeschult wurde. Natürlich hat man mir als leiblichen und sorgeberechtigten Vater das erst am Abend nach der Einschulung mitgeteilt.

Wenn da nicht ein Wunder geschieht, wird sie damit wohl auch in diesem Land und dieser Umgebung bleiben - mit den bekannten Konsequenzen. Ich bin gespannt, ob die Schweiz dann auch bereit ist, die nun weiter auflaufenden Kosten für Sozialhilfe etc zu bezahlen oder ob man allen die Aufenthaltsgenehmigung entzieht, sobald sich die Lage beruhigt hat.
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morena
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von morena » 29.08.2013, 23:06

Hallo Valerian,
obwohl die nachstehende Sache nichts mit Deinem Fall zu tun hat, musste ich trotzdem sofort an Dich denken.
http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_e ... ?id=292465

Das macht den ganzen Wahnsinn in der Schweiz deutlich.
Auch bei uns ist die sogenannte Integrations- und Migrationsindustrie ein riiiiesiger, nie versiegender Quell des Geldes für alle möglichen nichtsnutzige Leute.

Haram
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Haram » 30.08.2013, 03:13

Hallo morena

Auch bei uns ist die sogenannte Integrations- und Migrationsindustrie ein riiiiesiger, nie versiegender Quell des Geldes für alle möglichen nichtsnutzige Leute.

Wie wahr, wie wahr.

Gruss
haram
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 31.08.2013, 08:09

morena hat geschrieben:obwohl die nachstehende Sache nichts mit Deinem Fall zu tun hat, musste ich trotzdem sofort an Dich denken.
http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_e ... ?id=292465
Das macht den ganzen Wahnsinn in der Schweiz deutlich.
Auch bei uns ist die sogenannte Integrations- und Migrationsindustrie ein riiiiesiger, nie versiegender Quell des Geldes für alle möglichen nichtsnutzige Leute.
Stimmt 100%ig - die sollten sich mal überlegen, wen sie sponsern.

In dem Fall meiner Tochter gehts auch weiter - jedenfalls der Schriftverkehr. Hier die Kurzzusammenfassung:

- seit Dez 2012 blockiert die Mutter mit Unterstützung der Beiständin Martine S-Z und Waisenrätin Suzanne O. den Umgang meiner Tochter mir ihrem leiblichen Vater und ihren einzigen verbleibenden Grosseltern; selbst der ISD hat vor den Schweizer Behörden kapituliert
- nach vielfachen Schriftwechseln stellt mein Anwalt am 21.06.2013 definitiven Antrag an die KESB (ehemals Vormundschaftsbehörde Zürich) den Umgang sofort wieder herzustellen und verweist auf die bereits in 2010 der Mutter ausgestellte strafbewährte Weisung, den Umgang einzuhalten
- danach passiert lange Zeit nichts; abgesehen von zwei Eingaben an das Bezirksgericht Zürich, die Richter Benninger zurück schickt und noch mit Kostenauflage droht
- Nachdem im August klar wird, dass die Vormundschaftsbehörde sich an der strafbaren Umgangsblockade beteiligt, unter persönlicher Verantwortung der Waisenrätin Suzanne O., indem sie noch nicht einmal auf die Eingabe reagiert, reicht mein Anwalt am 21.08.2103 Beschwerde beim Bezirksrat der Stadt Zürich ein (eine weitere Beschwerde bzgl. der Obhutsrückübertragung läuft noch - die Kosten laufen auch weiter)
- Am 28.08.2013 reagiert der Bezirksrat mit der Einholung einer Stellungnahme von der KESB unter Gewährung einer 4-wöchigen Frist :D --- Kommentar eines beratenden Rechtsanwalts: "Erstaunlicherweise hat die KESB eine Frist bis zum 30.09.13 (!) erhalten, um zu reagieren – das ist angesichts der Situation absurd."

Wie sich unser Auswärtiges Amt dazu stellt und
wie sich der Eingbenausschuss des Deutschen Parlaments zum Ausw.Amt stellt folgt sogleich
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 31.08.2013, 09:33

07.08.13 Ich an Aussenminister Westerwelle:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schicke Ihnen, wie telefonisch nachgefragt,
noch die Eingabe auf Herstellung des Umgangsrechts mit meiner Tochter
und die Reaktion des Bezirksgerichts darauf zu. (im Anhang)

Nebenbei bemerkt laufen noch parallele Eingaben bei der
KESB und beim Bezirksrat. Die Aufforderung an die KESB vom 21.06.13,
den Umgang nun endlich herzustellen, wurde nicht einmal beantwortet.

Die Reaktion des ISD ist Ihnen bekannt.

Eine journalistische Aufarbeitung der Angelegenheit auf mehreren
Plattformen/Foren im Internet befindet sich in Bearbeitung.

Ich bitte um kurze Rückmeldung, ob das Auswärtige Amt sich nicht vielleicht doch noch ein wenig für ein in der Schweiz aufs Schwerste Misshandelte Kind einsetzen will.

Mit freundlichen Grüssen
22.08.13 die Antwort vom Ausw.Amt:
Sehr geehrter Herr L,

mein Kollege teilte mir mit, dass er Ihnen zugesagt hatte, dass wir uns bei Ihnen betr. der von Ihnen übermittelten Unterlagen noch einmal zurückmelden wollten.

Das Bezirksgericht Zürich teilt Ihrem Rechtsanwalt, Herrn Z, mit, dass ein Antrag auf Vollstreckung des Besuchsrechts gem. Art. 335 ff ZPO als solches bezeichnet dort eingereicht werden kann.

Das Bezirksgericht Zürich teilt desweiteren mit, dass für eine Eingabe betr. der angeblichen Untätigkeit der KESB Zürich der verwaltungsinterne Rechtsmittelweg zu beschreiten ist und die Zuständigkeit hierfür nicht beim Bezirksgericht Zürich liegt.

Das Auswärtige Amt rät Ihnen daher, sich durch Ihren Rechtsanwalt beraten zu lassen und zu entscheiden, ob und ggfs. welche Art von Eingaben bei den zuständigen Stellen Sie machen wollen. Evtl. wäre es sachdienlich, wenn Sie sich durch einen Schweizer Rechtsanwalt vertreten lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Inés W
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
>> anbetrachts der Vorgeschichte und der eigenen Feststellung, dass die KESB, Waisenrätin Suzanne O., nichts tut und das Bezirksgericht die Anträge zurück schickt, etwas wenig zielführend.

23.08.13 Meine Antwort:
Sehr geehrte Frau W,

das Bezirksgericht hat den Sorgerechtsteil aus dem Scheidungsverfahren unbearbeitet geschlossen - unter dem herbeigezogenen Grund, dass die Scheidung (Hauptsacheantrag) in Waldshut.Tiengen bereits abgeschlossen sei - rein formal könnte ein Gericht das tun, wenn nicht das Kindeswohl derart unter Beschuss steht, wie bei meiner Tochter in Zürich.

Der weitere Antrag auf Herstellung des Umgansrechts entsprechend dem Trennungsurteil, wurde, wie Sie richtig feststellen, auch geschlossen und mir noch die Auferlegung von Kosten angedroht. Das Bezirksgericht kennt die Dringlichkeit und kann und muss die Verfahrensart von sich aus festlegen - in diesem Fall wäre es ein normales Verfahren mit verkürzter Vernehmlassungsfrist gewesen. Dieser Unsinn, den Richter Benninger geschrieben hat, ist nichts anderes, als die Fortsetzung der kriminellen und organisierten Kindesentziehung und Misshandlung meiner Tochter C durch ein Geklüngel von Beamten aus Zürich.

Sie müssen auch wissen, dass ein Antrag an die Vormundschaftsbehörde vom 21.06.13 zur eiligen Herstellung des Umgangs nicht einmal beantwortet wurde.

Weiterer Hintergrund:
- Der Bezirksrat hat mir bei Beschwerden gegen die Vormundschaftsbehörde illegale Auflagen gemacht (Prozesskostenvorausschuss); demnächst muss man wohl bei der Polizei in Zürich auch Kostenvorschüsse leisten :), bevor die tätig wird
- Ich hatte mindestens fünf Schweizer Anwälte, darunter Prof.Daniel F von der Dt.Botschaft, der es trotz 5'000.- Sfr Kostenvorschuss nicht für nötig hielt, tätig zu werden

Meine Tochter wird derweil massiv unter Druck gesetzt, ihr wurde eingeredet, dass ich mich nicht um sie kümmern würde und dass die Grosseltern gestorben seien. Sie wurde ein halbes Jahr rechtswidrig in ein Kinderheim gesperrt, wo sie Weinkrämpfe bekam und Haltungsschäden entwickelte, und jetzt werden alle Umgangsanträge verzögert, vereitelt oder gar nicht bearbeitet. Am Montag Abend habe ich nach (!) der Einschulung mitgeteilt bekommen, dass C eingeschult wurde :) :)

Bitte lesen die Darstellung unter http://bit.ly/11Oik0Q

Der Umgang des leiblichen Vaters mit seiner Tochter ist ein absolutes und nicht bestreibares Grundrecht. Die Schweizer Kollegen verhalten sich aber, wie eine Bande von Trickbetrügern, die mit immer neuen Ausreden kommt. Und die Deutsche Botschaft hat den einen Anwalt, Prof.F, der durch seine Untätigkeit wesentlich zu diesem Zustand beitrug und hinterher noch das Ausw.Amt angelogen hat, noch immer auf der Empfehlungsliste.

Und jetzt erzählen Sie mir, dass ich ja nochmal einen neuen Anwalt bezahlen sollte, der dann wieder nichts erreicht.aber mit Sicherheit viel Geld kostet, dass ich nicht mehr habe.

Ich habe einen besseren Vorschlag - wenigstens die Deutschen Behörden, die nach unserer Verfassung für Deutsche zuständig sind, fangen an die Verantwortung wahr zu nehmen, bevor meine Tochter in der Psychiatrie landet oder tot ist. --

Mit freundlichen Grüssen
Sebastian L
26.08.13 Danach fand ein Telefonat mit dem Ausw.Amt statt, dass ich, wie folgt, notiert habe:
Sehr geehrte Frau W.
Ich bestätige hiermit kurz unser heutiges Telefonat, in dem Sie folgende Aussagen getroffen haben:
1. Entgegen der Aktenlage würde meine Tochter C in der Schweiz nicht misshandelt
2. Sie, also Aussenminister Westerwelle, engagiert sich nicht für in der Schweiz misshandelte Deutsche Kinder
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian L
>> fairer Weise muss man erwähnen, dass Westerwelle sich für entführte Kinder einsetzt, wenn sich das populistich gut verkaufen lässt: http://ow.ly/orarV

28.08.13 Westerwelle antwortet, wie folgt:
Sehr geehrter Herr L,

abschließend möchte ich richtigstellen, dass ich Ihnen in meiner Mail vom 22.08.2013 erneut dargelegt habe, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Rechte gegenüber den schweizerischen Behörden geltend zu machen.

Die schweizerischen Behörden sind aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts Ihrer Tochter in der Schweiz zuständig, Maßnahmen zum Schutze Ihrer Tochter zu ergreifen. Ich entnehme der zuletzt von Ihnen übermittelten Dokumentation, dass die schweizerischen Behörden solche Maßnahmen ergriffen haben.

Ich sehe den Vorgang, den wir seit August 2010 aufgrund Ihrer zahlreichen Eingaben begleiten, damit von hiesiger Seite als abgeschlossen an.

Mit freundlichen Grüßen
Inés W
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
>> also im Westen nichts neues - die kleine 'Lüge' habe ich fett markiert.

30.08.13 Meine Antwort an Westerwelle:
Sehr geehrte Frau W, Dr.Westerwelle,

aufgrund der Ihnen zugespielten Dokumente, ist Ihnen bestens bekannt, in welch prekärer Situation sich meine Tochter in der Schweiz befindet. Es geht deutlich daraus hervor, dass sie auf schwere Weise misshandelt wurde und wird. In dem Bericht des Kinderheims, in das man sie aus vermutlich finanziellen Motiven verschleppt hatte (das ist verbrecherischer Kinderhandel!) , kann man das dann wortwörtlich nachlesen (ist Ihnen bekannt - liegt aber zur Sicherheit nochmals bei).

Meine Tochter sollte eigentlich durch ihre Deutsche Staatszugehörigkeit vorrangig den Schutz des Deutschen Staates geniessen - das Kinderschutzüberabkommen ist nachrangig und zudem nur relevant, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Rechtsstaat handelt, in dem Kinder nicht misshandelt werden. Die Schweiz ist KEIN Rechtsstaat und handelt in keinster Weise verantwortlich!

Dr.Westerwelle scheint hier nur noch populistisch zu agieren und nimmt offensichtlich seine Aufgabe nicht mehr wahr. Jedenfalls guckt er teilnahmslos zu, wie ein kleines Deutsches Mädchen von kriminellen Schweizern im Raum Züich schwer misshandelt wird - namentlich Beiständin S-Z, Waisenrätin Suzanne O, Bezirksrat Walter D und andere ....

Nach erheblichen finanziellen Aufwand, der Einschaltung von Staatsanwaltschaft und zahlreichen Anwälten, gibt es keine weiteren Möglichkeiten, die nicht auf eine Wiederholung bereits durchgespielter Szenarien hinauslaufen würde. Ich stehe nicht alleine mit der Meinung, dass sich der Fall C nur noch politisch lösen lässt. Der Grund ist ein tiefer Korruptionssumpf im Raum Zürich. (Wie weit diese Verbrecher gehen, kann man auch am Fall Marion Mansour sehen)

Da vom Auswärtigen Amt bisher keine konstruktive Hilfe kam und eine Mitarbeiterin Frau A. von der Dt.Botschaft in Bern sogar einmal über den Fall gelacht hatte, nehme ich das zum Anlass, weitergehend öffentlich darüber zu berichten. Ich hoffe, dass unser nächster Aussenminister verantwortlicher agiert.

MfG

Sebastian L
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Valerian
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Valerian » 16.10.2013, 12:44

Nachdem ich ich den Petitionsausschuss des Dt.Bundestags eingeschaltet habe, ist das wohl irgendwie bis in die völlig korrupte Schweiz nach Zürich durchgedrungen. Jedenfalls hat man nun den Fall tatsächlich an Waisenrat RA N. bei der KESB (ehem. Vormundschaftsbehörde) zugewiesen (das ist der, der mich zuvor am Telefon völlig unvermittelt angeschrien hatte). Waisenrätin Suzanne O. ist den Fall los und die Beiständin Martine S-Z ist noch im Amt und spielt ihre bösen Spielchen weiter.

Jetzt gewährt man mir eine Audienz am 26.Okt mit meiner Tochter - aber nur im Beisein der Grosseltern - genau das hatte diese Beiständin und Lügnerin Martine S-Z vorher ausgeschlossen. :D

Jedenfalls hatte ich ein paar Stunden bevor mich die Nachricht erreichte, schon die Strafanzeige gegen Suzanne O. und Martine S-Z wegen Freiheitsberaubung (Einsperren in Kinderheim ohne Grund mit der Auflage, dass Tochter das Heim nicht verlassen darf) und Entziehung Minderjähriger abgeschickt. Eine weitere Strafanzeige wegen der massiven Behauptungen meiner Ex-Nigerianerin mir gegenüber, die bisher im Bruch mit den Fakten und dem zugehörigen Strafrecht abgewiesen und eingestellt wurde, geht jetzt noch raus - es gibt Dinge, die ich mir nicht gefallen lasse.

Meine Ex trägt zum grossen Glück mittlerweile nicht mehr meinen Namen :D Und die Vaterschaft für ihr drittes Kind, dessen Registervater ich auch noch war, hat man ohne mein Zutun aufgehoben - ich wurde aber informiert. Die Kosten trägt diesmal meine Ex und damit die Stadtkasse Zürich.

Damit haben sich abgesehen von 10 verschwendeten Jahren für diese Nigerianerin, der völlig unsicheren Zukunft meiner Tochter, einer zerstörten Karriere, vielen Strafanzeigen und einem Schaden der mittlerweile mehrere 100tausend Euro beträgt, einige Probleme gelöst. Die Profiteure sind eine Mafia aus so genannten Kindesschutzbehörden, privaten Organisationen, die von diesen Behörden Aufträge bekommen, und Rechtsanwälten.

Ich hatte nicht damit gerechnet, meine Tochter wieder zu sehen und deshalb vor dieser Wendung, die ich vermutlich dem Eingabenausschuss des Dt.Bundestags zu verdanken habe, noch eigens eine Seite im Internet dazu eingerichtet (neben dem Artikel auf kindeswohlhandel.de - DieAkteCelina):

Die Seite ist jetzt direkt unter http://www.dieaktecelina.de/ erreichbar und wird von mir bei Bedarf aktualisiert.
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Anaba
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Anaba » 17.10.2013, 15:27

Blume hat geschrieben:Valerian, ich bewundere Dich.
Du gibts nie auf.

Ein kleiner Erfolg, der hoffen läßt.

Lieber Valerian,

ich schließe mich Blume an.
Deine Hartnäckigkeit scheint sich auszuzahlen.
Ich hoffe sehr, dass die Kleine ihren Papa und die Großeltern sehen kann und wünsche euch allen einen
schönen Tag.
Damit haben sich abgesehen von 10 verschwendeten Jahren für diese Nigerianerin, der völlig unsicheren Zukunft meiner Tochter, einer zerstörten Karriere, vielen Strafanzeigen und einem Schaden der mittlerweile mehrere 100tausend Euro beträgt, einige Probleme gelöst.
Man darf garnicht darüber nachdenken, was dich diese verlorenen Jahre gekostet haben.
Damit meine ich in erster Linie Kraft und Nerven.
Um so mehr wünsche ich dir, dass nun weitere Schritte folgen und die Kleine und du endlich zur Ruhe kommen und zusammen sein könnt.
Liebe Grüße
Anaba

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anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

FlammendeMorgenröte
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von FlammendeMorgenröte » 17.10.2013, 15:59

Lieber Valerian,

ich verfolge Deine traurige Geschichte seit vielen Jahren.

Nun scheint es ja - endlich! - einen Silberstreifen am Himmel der Gerechtigkeit zu geben.

Dein jahrelanger, bitterer Kampf um Deine Tochter - wird hoffentlich bald ein gutes Ende finden.

Das wünsche ich Dir, Deiner Tochter und auch Deinen Eltern.

Liebe Grüße E.
Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf...

Jakobs_Weg
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Re: Nigeria: Reingelegt

Beitrag von Jakobs_Weg » 17.10.2013, 16:40

Ich schließe mich all den guten Wünschen sehr herzlich an!
LG, Jakobs_Weg

Nein, nicht alle Orientalen sind Beznesser!

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