Der Kindesvater kann die Vaterschaft bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland zunächst anerkennen, die Mutter muß dann dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen und das Sorgerecht mit dem Kindesvater teilen. Erst danach kann der KV den Visumsantrag als Sorgeberechtigter für ein deutsches Kind erfolgreich beantragen.
Ohne tätige Zustimmung der Kindesmutter läuft da (zunächst) garnichts. Seit Neuesten ist es aber wohl auch möglich, daß der Kindesvater seine Vaterschaft einklagt. Inwieweit eine solche Klage von Erfolg gekrönt sein wird, wenn die Mutter das Sorgerrecht nicht teilt, sei dahingestellt.
Da fehlen sicher noch Erfahrungswerte.
Aufenthaltsgenehmigung
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Efendi II
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Hatikva
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Re: Aufenthaltsgenehmigung
Und wenn die Mutter generell stillschweigen hält und dem Vater sein Glück nicht mitteilt, weiss dieser eh nichts.
Ich meine, keine mitteleuropäische Frau wird auf den Gedanken kommen, dass ein Tunesier, Ägypter, Türke oder Schwarzafrikaner für sein Kind in Europa aus seinem Land aus Kindesunterhalt überweist.
Der wird eher von seinen Strandakademie-Kollegen gehört haben, dass es hier Kindergeld gibt und will davon die Hälfte per Western Union geschickt haben.
Ich meine, keine mitteleuropäische Frau wird auf den Gedanken kommen, dass ein Tunesier, Ägypter, Türke oder Schwarzafrikaner für sein Kind in Europa aus seinem Land aus Kindesunterhalt überweist.
Der wird eher von seinen Strandakademie-Kollegen gehört haben, dass es hier Kindergeld gibt und will davon die Hälfte per Western Union geschickt haben.